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Die Erfindung betrifft ein trennbares Endglied für einen mittels
eines Schiebers betätigbaren Reißverschluß, welches aus an den Gliederreihenenden
angebrachten, mit Riegelnasen versehenen Steckerteilen und aus einem auf den Gliederreihenenden
bzw.
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Steckerteilen verschiebbaren, mit gespreizten Gliedführungskanälen
und Gliedführungsflanschen sowie mit einem Schieberöffnungsteil versehenen Kastenteil
besteht.
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Es sind vollständig trennbare Reißverschlüsse bekannt, bei denen
auf den Gliederreihen zwei Schieber mit ihren schließenden Enden einander zugekehrt
verfahrbar sind und der jeweilige Verschluß nach Wahl an einem seiner beiden Gliederreihenenden
gekuppelt bzw. getrennt und nach dem Kuppeln von diesem Ende her geschlossen und
nachfolgend zum Teil wieder geöffnet werden kann, so daß ein beliebiges Stück zwischen
den offenen Endstrecken oder den Enden der Gliederreihen selbst geschlossen werden
kann. Häufig ist die Ausbildung so getroffen, daß an einem der beiden oder beiden
Enden der Gliederreihen diese mit Steckerteilen ausgerüstet sind, die voneinander
getrennt sind, wenn der sie beim Kuppeln der Gliederreihen verbindende Schieber
nach dem Kuppeln hinter dem den Reißverschluß schließenden Schieber unter Öffnung
der gekuppelten Gliederreihen betätigt worden ist. Bei Bei anderen Reißverschlüssen
sind trennbare Endglieder bekannt, die im wesentlichen aus einem Steckerkasten mit
zugeordneten Steckerteilen bestehen, die an den Gliederreihenenden angebracht sind
und Riegelnasen besitzen. Dabei ist der Steckerkasten regelmäßig auf den Gliederreihenenden
bzw. Steckerteilen verschiebbar und besitzt gespreizte Gliedführungskanäle sowie
Gliedführungsflansche und einen Schieberöffnungskeil. Die Ausbildung der trennbaren
Endglieder kann aber auch so getroffen sein, daß die Steckerkästen fest am unteren
Ende der Reißverschlüsse mit den Tragbändern verbunden sind.
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Sämtliche teilbare Reißverschlüsse mit trennbaren Endgliedern sind
insoweit nicht frei von Nachteilen, als ein genaues Positionieren der untersten
Kuppelglieder auf jedem Tragband zueinander der jeweiligen Bedienungsperson überlassen
bleibt. Daher läßt sich häufig nicht ausschließen, daß dieses für die Funktionstüchtigkeit
eines Reißverschlusses erforderliche Positionieren der ersten Kuppelglieder nicht
mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt. Jedenfalls läßt sich das Kuppeln der Verschluß
enden oft nicht einwandfrei erreichen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein trennbares Endglied
für einen teilbaren Reißverschluß zu schaffen, welches das Positionieren der untersten
bzw. ersten Kuppelglieder der beiden Gliederreihen zueinander automatisch ermöglicht,
so daß das Kuppeln der Gliederreihenenden also nicht länger durch eine Bedienungsperson
erfolgen muß.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung in der Kennzeichnung eines trennbaren
Endgliedes der eingangs beschriebenen Art durch die Kombination folgender Merkmale,
nämlich daß die beiden Steckerteile annähernd in ihrem mittleren Bereich gegeneinander
arbeitende, gelenkartig ausgebildete Riegelnasen aufweisen und daß beide Steckerteile
annähernd ausgehend vom Gelenkbereich in spreizendem Sinne nach außen abgebogen
sind. - Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur Folge, daß das trennbare Endglied
als unteres Endglied eines Reißverschlusses lediglich
durch Auseinanderziehen der
beiden unteren Verschluß enden gekuppelt werden kann, wobei durch diese Querzugsbewegung
bereits eine sichere Endlage der zu kuppelnden Gliederreihenenden erzielt wird Da
die Steckerteile über im Bereich ihrer Mitte gelenkartig ausgebildete Riegelnasen
in Eingriff kommen, werden auch die unteren Kuppelglieder der Gliederreihen exakt
zueinander positioniert, so daß bei der Schließbewegung sicher gestellt ist, daß
auch die untersten Kuppelglieder einwandfrei miteinander kuppeln.
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Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im folgenden aufgeführt.
So sieht die Erfindung vor, daß die Spreizung der Steckerteile annähernd der der
Gliedführungskanäle des Schiebers und des Kastenteils entsprechen. In diesem Zusammenhang
ist von Bedeutung, daß der eine Steckerteil an seinem freien Ende eine mit dem korrespondierenden
Gliedführungskanal des Kastenteils zusammenarbeitende Sperranformung aufweist. Dadurch
kann das Kastenteil nicht verlorengehen. Um ein unbeabsichtigtes Öffnen der gekuppelten
Gliederreihen vom unteren Ende des Reißverschlusses her zu vermeiden, empfiehlt
die Erfindung ferner, daß der ausziehbare Steckerteil mit seiner Riegelnase in gekuppeltem
Zustand des Verschlusses gegen einen am Schieberöffnungskeil des Kastenteils angebrachten
Anschlag anliegt. Im übrigen sind vorzugsweise die Gliedführungsfianschen des Kastenteiles
in ihrem Spreizbereich der Abbiegung der Steckerteile angepaßt.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen
darin zu sehen, daß bei dem erfindungsgemäßen trennbaren Endglied das Positionieren
der jeweils untersten Kuppelglieder der Gliederreihen jedes Tragbandes zueinander,
welches für die Funktionstüchtigkeit eines jeden Reißverschlusses von besonderer
Bedeutung ist, automatisch und damit stets gleichmäßig exakt erfolgt. Dabei kann
durch bloßes Auseinanderziehen der beiden unteren Tragbandenden das Endglied gekuppelt
werden. Durch diese Querzugsbewegung wird also bereits eine sichere Endlage der
zu kuppelnden Gliederreihenenden und des Kastenteils sowie der Steckerteile erzielt.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt Fig. 1 in perspektivischer Darstellung
und teilweise im Schnitt einen teilbaren Reißverschluß mit einem trennbaren Endglied,
F i g. 2 in gegenüber F i g. 1 vergrößerter Darstellung das Endglied, teilweise
im Schnitt, F i g. 3 den Gegenstand nach F i g. 2 in veränderter Betriebsstellung,
F i g. 4 eine der F i g. 3 entsprechende Darstellung einer anderen Ausführungsform
eines trennbaren Endgliedes, F i g. 5 den Gegenstand nach F i g. 2 in weiter veränderter
Betriebsstellung, F i g. 6 den Gegenstand nach F i g. 2 in wiederum veränderter
Betriebsstellung und F i g. 7 eine Darstellung zur Erläuterung der Herstellung des
trennbaren Endgliedes.
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In den Figuren ist ein trennbares Endglied 1 für einen mittels eines
Schiebers 2 betätigbaren Reißverschluß dargestellt, welches aus an den Gliederreihenenden
3,4 angebrachten, mit Riegelnasen 5 versehenen Steckerteilen 6, 7 und aus einem
auf den Gliederreihenenden 3, 4 bzw. Steckerteilen 6, 7 verschiebbaren,
mit
gespreizten Qliedführungskanälen 8 und Gliedführungsflanschen 9 sowie aus mit einem
Schieberöffnungskeil 10 versehenen Kastenteil 11 besteht. Die beiden Steckerteile
6, 7 weisen annähernd in ihrem mittleren Bereich gegeneinander arbeitende gelenkartig
ausgebildete Riegelnasen 5 auf und sind annähernd ausgehend vom Gelenkbereich in
spreizendem Sinne nach außen abgebogen. Die Spreizung der Steckerteile6, 7 entspricht
annähernd der der Gliedführungskanäle 8 des Schiebers 2 und des Kastenteils 11.
Der eine Steckerteil 7 weist an seinem freien Ende eine mit dem korrespondierenden
Gliedführungskanal 8 des Kastenteiles zusammenarbeitende Sperranformungl2 auf. Der
andere, ausziehbare Steckerteil 6 liegt mit seiner Riegelnase 5 in gekuppeltem Zustand
des Verschlusses gegen einen am Schieberöffnungskeil 10 des Kastenteiies 11 angebrachten
Anschlag 13 an. Die Gliedführungsflanschen 9 des Kastenteiles 11 sind in ihrem Spreizbereich
14 der Abbiegung der Steckerteile 6, 7 angepaßt.
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Das Schließen des trennbaren Endgliedes 1 ist in seinen verschiedenen
Phasen in den F i g. 2 bis 6 dargestellt. Bei der Darstellung nach Fig.2 befindet
sich der Schieber 2 unmittelbar angrenzend an den Kastenteil 11. Es ist gerade mit
dem Einführen des Steckerteiles 6 in den Schieber 2 begonnen worden.
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Bei den Betriebsstellungen nach den Fig. 3 und4, die sich nur hinsichtlich
der Anordnung der unteren Kuppelglieder der Gliederreihenenden 3, 4 unterscheiden
- in Fig.3 befindet sich das unterste Kuppelglied, auf welches das Kastenteil 11
aufgeschoben worden ist, während sich in der Ausführungsform nach F i g. 4 das unterste
Kuppelglied auf dem Tragband mit dem Steckerteil 6 befindet -, greifen die Riegelnasen
5 ineinander und sorgen für ein exaktes Positionieren der einander zugeordneten
untersten Kuppelglieder. Bei der in F i g. 5 dargestellten Betriebsstellung ist
ersichtlich, daß mit dem Bewegen des Schiebers 2 nach oben das Kastenteil 11 selbsttätig
durch die abgebogenen Enden der Steckerteile 6, 7 nachgeschoben werden. Bei der
aus F i g. 6 zu entnehmenden Betriebsstellung ist der Beginn des Kuppelns der Gliederreihenenden
bereits beendet. Bei Querzug (entsprechend den Pfeilen in F i g. 5) liegen sich
die Steckerteile 6, 7 an die Gliedführungskanäle 8 bzw. Gliedführungsflanschen 9
an, so daß guter Eingriff der Kuppelglieder gewährleistet ist. - An Hand der F i
g. 7 soll die Herstellung des trennbaren Endgliedes erläutert werden. Das Kastenteil
11 wird durch eine Ausstanzung 15 über die Steckerteile 6, 7
geschoben. Nach dem
Aufschieben werden Oberschild 16 und Unterschild 17 des Kastenteils 11 so weit zusammengedrückt,
daß seine Gliedführungsflansche 9 die Steckerteile 6, 7 umgreifen, jedoch noch ausreichende
Verschiebbarkeit gewährleistet ist. Das Kastenteil 11 ist dabei im übrigen so geformt,
daß ein unbeabsichtigtes Abziehen durch die Sperranformung 12 an dem Steckerteil
7 verhindert wird