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Richard 0 e 1 r ich, Hamburg* Fender, insbesondere Bugfender für Hafenschlepper.
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Das Gebrauchsmuster bezieht sich auf Feder, und zwar insbesondere
einen Bugfender für Hafenschlepper.
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Derartige Fender wurden bisher meist aus Kokosfasergeflecht hergestellt.
Sie wurden dadurch verhältnismäßig teuer, und ihre Haltbarkeit war begrenzt.
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Dem Gebrauchsmuster liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln
einen ganz besonders haltbaren, seine Zwecke vollauf erfüllenden Fender zu schaffen,
der auch Beanspruchungen, wie sie bei verhältnismäßig großen Schiffen auftreten,
lange Zeit standhält und doch die Beschaffenheit der Außenhaut der von ihm berührten
Schiffe vollauf hinreichend schont.
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Gemäß dem Gebrauchsmuster besteht ein solcher Wender im wesentlichen
aus dem etwa U-förmigen Reststück eines gebrauchten Fahrzeugreifens, insbesondere
Flugzeugreifens, aus dem ein in seiner Breite etwa dem Reifenöffnungsdurchmesser
entsprechendes Stück entfernt ist. Dieses Reststüek
ist mit einer
Füllung, vorzugsweise aus Altgummi, versehen, längs seiner Ränder durchlocht und
mit Drahtlitzen verschnürt. Als Altgummifüllung kommen hauptsächlich zusammengelegte
oder zerschnittene Förderbänder oder auch schußsichere Geschützreifen, bestehend
aus durchlochten Massivgummireifen, auch als sogenannter Plastikgummi bekannt, in
Betracht. Ein Fender der geschilderten Art besitzt die erforderliche Widerstandsfähigkeit
sowie die erforderliche begrenzte Nachgiebigkeit und ist außerordentlich haltbar.
Seiner Gestaltung zufolge eignet er sich besonders zur Anbringung am Bug von Hafenschleppern.
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Um am Bug eines Fahrzeugs wie eines Hafenschleppers befestigt zu
werden, kann gemäß einem weiteren Vorschlag des Gebrauchsmusters der Fender etwa
längs der Mittellinie seines Körpers von einer Eisenkette durchzogen sein, deren
Enden durch Öffnungen am Umfang des Reifenreststückes in der Nähe von dessen Enden
ins Freie reichen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Gebrauchsmusters ist noch
eine etwa senkrecht zur Ebene der erwähnten Kette verlaufende weitere Kette mit
ihrem einen Ende in der Mitte des Fenderkörpers an der zuerst erwähnten Kette befestigt
und durch eine Öffnung in einer Seitenwandung des Reifenreststücks ins Freie geführt.
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Die Öffnung in der Seitenwandung des Reifenreststücks kann vom einer
von dieser aufliegenden Ringplatte eingefaßt sein, die durch Bolzen mittels einer
an der
gegenüberliegenden Seite des Reifenreststücks angeordneten
Gegenplatte an dem Fenderkörper verankert ist.
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Im folgenden ist das Gebrauchsmuster anhand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert : Fig. 1 zeigt eine Ansicht eines Bugfenders gemäß dem Gebrauchsmuster,
teilweise in Schnittdarstel-
Fig. 2 zeigt eine andere Ansicht, teilweise im Schnitt, desselben Fenders mit Blickrichtung
auf die Mittelebene II-II von Fig. 1.
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1 ist das etwa U-förmige Reifenreststück eines Flugzeugreifens von
etwa mannshohem oder noch größerem Durchmesser, aus dem nach Durchtrennung der Reifenwulste
2 ein in seiner Breite etwa dem Reifenöffnungsdurchmesser entsprechendes Stück entfernt
ist. 3 ist die aus Altgummistücken bestehende Füllung. Längs seiner Ränder 4, 4f,
die teilweise durch den verbleibenden Wulst und teilweise durch die Schnittkante
an der Stelle, an der ein Stück des Reifens herausgetrennt ist, gebildet werden,
ist der Reifen mit Löchern 5 versehen und mit Drahtlitzen 6 verschnürt.
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Werden die Ränder 4, 4t beim Verschnüren-wie dargestelltnicht vollständig
zusammengezogen, so kann der Zwischenraum durch eine die Füllung 3 abschließende
Decklage 7 überbrückt sein. Der Fenderkörper ist etwa längs seiner Mittellinie von
einer Kette 8 durchzogen, deren Enden durch Öffnungen 9 am Umfang des Reifenreststücks
1 in der Nähe
von dessen Enden ins Freie reichen. Eine weitere Kette
9 verläuft etwa senkrecht zur Ebene der Kette 8 und ist mit ihrem einen Ende bei
10 an der Kette 8, beispielsweise durch Verschweißen oder gegebenenfalls auch nur
durch Einhängen eines Kettengliedes, befestigt. Die Kette 9 reicht durch eine Öffnung
11 in einer Seitenwandung des Reifenreststücks ins Freie. Die ins Freie reichenden
Enden der Ketten 8 und 9 sind in der Zeichnung verkürzt dargestellt. Die Ketten
sind zur Befestigung bzw. zum Aufhängen des Fenders am Bug eines Hafenschleppers
geeignet. Die Öffnung 11 in der Seitenwandung des Reifenreststücks 1 ist zweckmäßig
von einer darauf aufliegenden Ringplatte 12 eingefaßt, die durch Bolzen 13 mittels
einer an der gegenüberliegenden Seite des Reifenreststücks angeordneten Gegenplatte
14 an dem Fenderkörper verankert ist.
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Ein derartiger Fender läßt sich je nach Art und Größe des Reifens,
dessen Reststück verwendet wird, in verschiedenen Größen herstellen. Er zeichnet
sich durch eine gute Schutzwirkung und hervorragende Haltbarkeit aus und kann für
verschiedene Anwendungsarten, insbesondere als Bugfender für Hafenschlepper, benutzt
werden.
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Ein Fender gemäß dem Gebrauchsmuster hat insbesondere den Vorteil,
daß er sich bei Anbringung am Bug eines Fahrzeugs satt an den Schiffskörper anfügt
und sich dessen Form anpaßt.
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Es kann u, U. zweckmäßig sein, abweichend von der Darstellung in
Fig. 2 die Gegenplatte zur Platte 12 nicht auf der gegenüberliegenden Seite des
Fenders, sondern auf der Innenseite der durchlochten Seitenwandung des Reifenreststücks
anzubringen und durch kurze Bolzen mit der rlatte 12 zusammenzuhalten. Es kann weiterhin
von Vorteil sein,
ein Loch nach Art des Loches 11 auch in der gegenüberlie- |
genden Seitenwandung des Reifenreststücks vorzusehen und |
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- dort durch ein mit Bolzen zusammengehaltenes Ringplatte- |
parat, ebenso wie auf der anderen Seite des Reifenreststücks, |
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Im letzteren Fall kann eine zusätzliche |
Kette ähnlich der Kette 9 von der Stelle 10 aus nach der |
entgegengesetzten Seite verlaufen, so daß der Bugfender |
in seiner Mitte nicht nur nach oben hin, sondern auch nach unten hin durch Zug in
seiner Lage gehalten werden kann und gegen Verschiebungen im Seegang gesichert ist