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Die Neuerung betrifft eine lösbare Klemme, insbesondere |
zum Befestigen von Kabelschellen oder dergleichen an Kabel- |
schienen.
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Abgesehen von normalen Kopfschrauben mit Muttern, hat man schon insbesondere
zum Befestigen von Kabelschellen an Kabelschienen, ein einstückiges, aus drei Einzelteilen
zusammengesetztes, lösbares Verbindungsmittel vorgeschlagen.
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Dieses besteht aus einer Schraube mit einer hammerkopfschraubenartigen
Mutter und einer mit letzterer korrespondierenden Scheibe. Derartige lösbare Verbindungsmittel
erfordern aber verhältnismäßig hohe Herstellungskosten.
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Aufgabe vorliegender Neuerung ist es nun, eine lösbare Klemme, insbesondere
zum Befestigen von Kabelschellen oder dergleichen an Kabelschienen zu schaffen,
die einfacher und billiger ist.
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Diese Aufgabe wird im wesentlichen dadurch gelost :, daßdaserbindungsmittel
aus einemq-förmigen Körper vorzugsweise aus thermoplastischem Kunststoff besteht,
symmetrisch im Bügel des Körpers eine Gewindebohrung angeordnet ist, in welcher
eine mit dem freien Ende an den inneren Bandteilen der Schenkel desjlförmigen Körpers
im Bereich der Einschnürung abstützbare Schraube angeordnet ist und der Zwischenraum
zwischen den zweckmäßig senkrecht zur Symmetrieachse des # -förmigen Körpers sich
erstreckenden Bügelteilen und den umgebogenen Schenkelenden etwa gleich der Dicke
der Kabelschiene oder der Dicke letzterer plus der Dicke der Schelle o. a. ist.
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Ferner ist ein Merkmal dadurch gekennzeichnet, daß dem Bügel des-förmigen
Körperæ im Bereich der Gewindebohrung eine Werkstoffanhäufung zugeordnet ist.
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Eine weitere Einzelheit ist dadurch gekennzeichnet, daß als Schraube
eine Körnerschraube Verwendung findet.
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Eine Weiterentwicklung des Neuerungsgegenstandes bei Anwendung desselben
bei Schellen und Kabelschienen, die mit langlöchern versehen sind, ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel des Körpers im Bereich der Einschnürung senkrecht zur Ebene des
# -förmigen Körpers parallele Außenseiten aufweist und der Abstand dieser Seiten
voneinander gleich der Breite der Langlöcher ist.
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Ferner besteht ein Merkmal darin, daß die fußartigen, nach außen gebogenen
Schenkelenden des Körpers in Richtung der Symmetrieachse konisch ausgebildet sind
und der Abstand der äußeren Kanten am freien Ende der Schenkel kleiner als die Breite
der Langlöcher der Schelle und der Kabelschiene ist.
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Schließlich ist ein Merkmal dadurch gekennzeichnet, daß de@ #-förmige
Körper mit Verstärkungsrippen versehen ist.
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Durch diese Maßnahmen besteht der einstückige Neuerungsgegenstand
aus lediglich zwei miteinander verbundenen Einzelteilen.
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Außerdem weist das neuerungsgemäß hergestellte Verbindungsmittel günstige
Montageeigenschaften auf. So muß beim Befestigen z. B. einer Schelle auf einer Kabelschiene
der JT.-formige Korper lediglich mit den Schenkeln durch die Langlöcher der Schelle
und der Kabelschiene geführt werden, wobei die fußartigen, nach außen gebogenen
Schenkelenden infolge der Elastizität des Werkstoffes über die Randteile des Langloches
der Kabelschiene einsprengen und den Körper und die Schelle festhalten. Anschließend
muß nur noch die Schraube angezogen werden, wobei sich deren freies, als Körper
ausgebildetes Ende auf den inneren Randteilen der Schenkelteil der Körper im Bereich
der Einschnürung abstutzt.
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Dadurch werden die Schenkelenden gespreizt und die Schelle gegen die
Kabelschiene gepreßt.
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Zum Lösen des Neuerungsgegenstandes muß die Schraube zurückgedreht
werden, wonach der-förmige Körper nach dem Zusammendrücken der Schenkelenden aus
den Langlöchern gelöst werden kann.
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Auf der Zeichnung ist der Neuerungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen Abb. 1 zwei auf einer Kabelschiene befestigte Kabel von oben
gesehen, Abb. 2 desgl. im Schnitt A-B der Abb. 1,
Abb. 3 eine Einzelheit im Schnitt C-D der Abb. 2, |
Abb. 4 eine Einzelheit einer anderen Ausfü. hrungsform ent- |
sprechend dem Schnitt C-D der Abb. 2, |
Abb. 5 u. 6 ein weiteres Anwendungsbeispiel.
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Die Verbindungsmittel, mit welchen zwei auf einer mit Langlöchern
1 versehenen Kabelschiene 2 verlegte Kabel 3 mittels eines Schellenbandes 14 befestigt
sind, bestehen aus je einem-fL-formigen Körper 5 aus thermoplastischem Kunststoff
und einer in eine Gewindebohrung 6 eingeschraubten Körnerschraube 7. Der Körper
5 ist mit seinen Schenkeln 8 durch ein Langloch der Kabelschiene 2 gesteckt, wobei
die waagerechten Bügelteile 9 der Körper 5 auf der Kabelschiene 2 aufliegen und
die nach außen umgebogenen Schenkelenden 10 mit ihren geneigten Seiten 13 über die
Randteile des Langloches 1 der Kabelschiene greifen, während das Schellenband 14
durch den freien Innenraum des Körpers 5 geführt und mit der Körnerschraube 7 festgeklemmt
ist, wobei letztere gleichzeitig die Schenkel 8 des Körpers 5 spreizt. Ferner ist
der Körper 5 im Bereich der Gewindebohrung 6 mit einer Werkstoffanhäufung 11 versehen.
Aus Abb. 3 ist ersichtlich, daß die Außenseiten 12 parallel verlaufen, durch dessen
Ausbildung beim Anziehen der Schraube 7 ein Mitdrehen des Körpers 5 verhindert wird.
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Abb. 4 zeigt eine Einzelheit eines Körpers 5, welcher für Kabelschienen
etc. mit runden Löchern verwendet werden kann.
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In Abb. 5 u. 6 findet anstelle eines Schellenbandes eine Kabelschelle
4 Verwendung, wobei das mit einem Langloch versehene Schellenende zwischen den waagerechten
Bügelteilen 9 und der Kabelschiene 2 festgeklemmt ist.