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Sitz-bzw. Liegeschaukel.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Sitz-bzw. Liegeschaukel mit einem
brückenförmigen Traggestell, das an beiden Seiten je ein winkelförmiges Stützstrebenpaar
aufweist und ein Schutzdach verstellbar haltert. Solche Sitz-bzw. Liegeschaukeln
sind schon in mannigfaltigen Ausführungen bekannt, wobei die Schenkel jedes Stützstrebenpaares
im Scheitelbereich entweder starr oder gelenkig verbunden sind. Die letzterwähnten
Ausführungen sind insbesondere in Ausgestaltungen bekannt, bei denen das Traggestell
von zwei U-förmigen Bügeln gebildet ist, deren nebeneinanderliegende Stege gelenkig
verbunden sind und gemeinsam den Querträger des Gestelles darstellen, so daß die
vereinigten Bügel an jeder Seite ein in der Gebrauchsstellung winkelförmiges Stützstrebenpaar
bilden. Die bekannten Sitz-bzw. Liegeschaukeln werden schon mit insbesondere dem
Sonnenschutz dienenden Schutzdächern ausgerüstet, die in der Regel verstellbar sind.
Bei einer bekannten Ausführung ist in dem Scheitel jedes Stützstrebenpaares eine
Aufnahme fest angeschlossen, die einen ihr zugeordneten Rahmensteg des Schutzdaches
verstellbar haltert. Andere bekannte Ausführungen sehen vor, sich zwischen mittleren
Längenbereichen der vorderen Schenkel beider Stützstrebenpaare einerseits und der
hinteren Schenkel anderseits je einen U-förmigen Bügel erstrekken zu lassen, die
die sich parallel zu dem Querträger des Traggestelles
erstreckenden
Ränder eines Schutzdaches haltern. Diese U-förmigen Bügel sind mit ihren freien
Schenkelenden den Schenkeln der Stützstrebenpaare schwenkbar und feststellbar angelenkt.
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Den vorbekannten Ausführungen ist gemeinsam, daß die Halterungsmittel
für das Schutzdach einen beachtlich großen Aufwand an Raum und Gewicht erfordern
und daß es insbesondere langwierig ist, solche Schutzdächer bedarfsweise an der
Schaukel zu montieren bzw. von dieser zu lösen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Sitz-bzw.
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Liegeschaukel der eingangs umschriebenen Art das bedarfsweise Anbringen
bzw. Lösen von Schutzdächern maßgeblich zu vereinfachen und überdies den erforderlichen
Aufwand an Bauteilen herabzusetzen. Dies wird in der Erkenntnis, daß das Schutzdach
zweckmäßig eine in sich geschlossene Baugruppe bildet, erfindungsgemäß im wesentlichen
dadurch erreicht, daß die verstellbaren Halterungen für das Schutzdach je an einem
an dem Scheitelteil des zugeordneten Stützstrebenpaares lösbar festlegbaren Steckverbindungsglied
sitzen. Bei dieser Ausgestaltung kann das gesamte Schutzdach zu einer in sich geschlossenen
Baugruppe zusammengefaßt werden, die sich auch von technisch ungeübten Personen
ohne weiteres schnell anbringen bzw. von dem Traggestell der Schaukel lösen läßt.
Bedarfsweise kann überdies ein solches Schutzdach auch unabhängig von der Schaukel
gebraucht werden, indem es an beliebigen Stützen, z. B. Gartenschirmständern, gehaltert
wird.
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Für die Montage des Schutzdaches sind keinerlei selbständige Verbindungsmittel
wie Schrauben od. dgl. erforderlich, so daß
auch keine Einzelteile
verlorengehen können. Zum bedarfsweisen Lösen des Schutzdaches genügt ein einfaches
Abheben. Im übrigen läßt sich selbstverständlich auch bei solchen Ausbildungen das
Schutzdach so ausgestalten, daß es, beispielsweise zum Transport, noch in Einzelteile
zerlegt werden kann. Daher beschränkt die erfindungsgemäße Ausbildung die praktische
Brauchbarkeit nicht.
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Die Erfindung läßt sich in mancherlei Arten verwirklichen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird jedes Steckverbindungsglied als Lasche mit sich
den dem Scheitel benachbarten Teilen der Schenkel des zugeordneten Stützstrebenpaares
anlegenden Randstegen ausgebildet. Dies ergibt nicht nur ein gefälliges Aussehen
sondern läßt auch eine einfache kostensparende Herstellung zu. Dabei wirkt sich
die winkelform des ein Steckverbindungsglied aufnehmenden Stützstrebenpaares insofern
günstig aus, als eine Keilverbindung zustandekommt, die etwaige Maßabweichungen
zuverlässig ausgleicht, d. h. in jedem Fall einen spielfreien Anschluß gewährleistet.
Ein solches Steckverbindungsglied wird zweckmäßig als Flachlasche mit über eine
Breitseite abgebogenen, im Querschnitt rinnenförmigen Randstegen ausgeführt, deren
Längsrichtungen zueinander entsprechend dem von den Schenkeln des Stützstrebenpaares
gebildeten Kinkel geneigt verlaufen. Solche Ausführungen stellen ohne weiteres große
Anlageflächen zur Verfügung, so daß die auf die Flächeneinheit bezogenen Drücke
niedrig bleiben und damit Beschädigungen der Oberflächen, insbesondere der Stützstreben
ausschließen. Zur Gewichtsverminderung wäre es jedoch ohne weiteres möglich, die
Flachlaschen, fallweise auch die an ihnen sitzenden Randstege mit Aussparungen zu
versehen.
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Die verstellbare Verbindung zwischen dem Steckverbindungsglied und
Trägerteilen des Schutzdaches kann ebenfalls verschiedenartig hergestellt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, an jedem Steckverbindungsglied eine einen spannbaren
Drehzapfen wie Schraube umfassende Bremsfläche vorzusehen, der sich eine Bremsfläche
des zugeordneten Schutzdachsteges spannbar anlegt. Dann läßt sich das Schutzdach
nach dem Lösen der durch den Drehzapfen vermittelten Spannung in beliebige Stellungen
drehen und in diesen festspannen, wobei die Bremsflächen derart bemessen sein können,
daß schon eine geringere Spannung zur zuverlässigen Festlegung ausreicht. Überdies
kann zwischen die Bremsflächen noch ein Reibungsbelag eingefügt werden, um die Reibungsbeiwerte
zu erhöhen und damit den erforderlichen Spanndruck weiterhin herabzusetzen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform einerfsolchen Anordnung ist
die Bremsfläche des als Lasche ausgebildeten Steckverbindungsgliedes oberhalb der
abgebogenen Randstege angeordnet und die Bremsfläche des Schutzdaches von einer
Ringscheibe gebildet.
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Die Ringscheibe kann dabei an dem Schutzdachsteg unlösbar festgelegt
sein. Es wäre jedoch auch möglich, hier noch eine Längsverschiebbarkeit des Schutzdachsteges
vorzusehen. Dies ist jedoch in der Regel nicht erforderlich, insbesondere wenn gemäß
einem weiteren Merkmal der Erfindung die sich etwa parallel zu den Breitseitenebenen
der Stützstrebenpaare erstreckenden Schutzdachstege die zugeordneten Steckverbindungsglieder
nach entgegengesetzten Seiten mit ungleichen Längenabschnitten überragen.
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Dann ist es nämlich möglich, unter Ausnutzung der bequemen Lösbarkeit
der gesamten Schutzdachanordnung dieses wahlweise so anzuordnen,
daß
die längeren Schutzdachstegbereiche entweder nach vorn oder nach hinten weisen.
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Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen : Fig. 1 eine Sitz-bzw. Liegeschaukel in schaubildlicher
Darstellung, Fig. 2 den Scheitelbereich eines Stützstrebenpaares mit angefügter
Schutzdachhalterung in größerem Maßstabe als äußere Seitenansicht, Fig. 3 einen
Schnitt 111-111 nach Fig. 2, Fig. 4 eine innere Seitenansicht der Anordnung nach
Fig. 2, Fig. 5 einen Schnitt V-V nach Fig. 2.
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Die dem Ausführungsbeispiel zugrundegelegte Sitz-bzw. Liegeschaukel
weist ein Traggestell auf, das im wesentlichen von zwei U-förmigen Bügeln gebildet
ist, deren Schenkel 6,7 einerseits und 8,9 anderseits gegen den Boden gerichtet
sind, während ihre Stege 10 und 11 unter Vermittlung von ihnen fest angeschlossenen
Laschen 12 und 13 gelenkig miteinander verbunden sind. Die Schenkel 6,8 einerseits
und 7,9 anderseits bilden je ein winkelförmiges Stützstrebenpaar mit obenliegendem
Scheitel. Zwischen den Schenkeln 6 und 8 sowie 7 und 9 sind lösbare Verbindungsstreben
14 und 15 angeordnet, um eine vorgegebene Spreizstellung einzuhalten, aber auch
ein Zusammenklappen des Tragge-
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stelles zu ermöglichen. An den den Querträger des Traggestelles |
bildenden, miteinander gelenkig verbundenen Stegen 10 und 11
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U-förmigen Bügel ist in bekannter Weise eine Sitz-bzw. Liegefläche 16 schwingbar
befestigt. Der Sitz-bzw. Liegeschaukel ist ein Schutzdach 17 zugeordnet. Dieses
umfaßt im wesentlichen einen vorzugsweise aus zusammensteckbaren Gliedern gebildeten
Rahmen mit Seitenstegen 18 und Querstegen 19. Die Seitenstege 18 ragen über die
Scheitelbereiche der Stützstrebenpaare 6,8 sowie 7,9 mit ungleichen Längenabschnitten
vor.
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Zur Halterung des Schutzdaches 17 an dem Traggestell dienen Steckverbindungsglieder
20, die gemäß dem Ausführungsbeispiel von Flachlaschen 21 mit Randstegen 22 gebildet
sind, welche sich in den Scheitelbereichen den Schenkeln der Stützstrebenpaare 6,
8 sowie 7, 9 auflegen. Bei der dargestellten Ausführung sind die gegeneinander geneigt
verlaufenden Randstege 22 den aus Blech bestehenden Flachlaschen 21 durch Biegen
angeformt und, wie insbesondere Fig. 5 zeigt, im Querschnitt rinnenförmig ausgebildet.
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Die rinnenförmigen Randstege 22 umgreifen die dem Scheitelbereich
benachbarten Teile der Stützstreben 6,8 sowie 7,9 form-schlüssig, so daß unabhängig
von den jeweiligen Abmessungen durch Keilwirkung stets ein spielfreier Sitz zustande
kommt. Oberhalb der Randstege 22 trägt die Flachlasche 21 eine Bremsfläche 23 etwa
kreisförmiger Gestalt, in der eine Gewindemutter 24 befestigt ist. Der Bremsfläche
23 legt sich außenseitig unter Vermittlung eines eingelegten Bremsbelages 25 eine
Ringscheibe 26 an, mit der der zugeordnete Seitensteg 18 des Schutzdachrahmens vorzugsweise
unlösbar gebunden ist. Die Scheibe 26 ist gegen die Bremsfläche 23 durch eine Schraube
27 wahlweise spannbar, die
einen Griffkopf 28 trägt. Nach dem Lösen
der Schrauben 27 läßt sich die Neigung des Schutzdaches beliebig verstellen. Das
gesamte Schutzdach kann ohne weiteres von dem Traggestell abgehoben werden, da das
Glied 20 lediglich eine Steckverbindung mit den Stützstrebenpaaren herstellt. Das
Schutzdach kann überdies unter Ausnutzung der Abhebbarkeit wahlweise so angebracht
werden, daß die längeren Bereiche der Seitenstege 18 entweder nach vorn oder nach
hinten weisen.
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Obwohl Traggestelle der dem Ausführungsbeispiel zugrundegelegten Art
an sich bekannt sind, sei unter Hinweis auf Fig. 4 der Zeichnung der Vollständigkeit
halber darauf hingewiesen, daß bei der dargestellten Ausführung der Sitz 16 an den
rohrförmigen, die Laschen 12,13 der Stege 10,11 verbindenden Gelenkzapfen unter
Vermittlung von Schraubenzugfedern 29 aufgehängt ist.
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Die dargestellte Ausführung ist, wie schon erwähnt wurde, nur eine
beispielsweise Verwirklichung der Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt.
Es sind vielmehr noch mancherlei andere Ausführungen möglich. Die Erfindung kann
sinngemäß bei Schaukeltraggestellen verwirklicht werden, bei denen die Schenkel
6,8 bzw. 7,9 eines Stützstrebenpaares im Scheitelbereich einstückig zusammenhängen
oder aber unmittelbar, d. h. nicht unter Vermittlung von den Querträger bildenden
Bügelstegen verbunden sind.
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Anstelle der mit Randstegen 22 ausgerüsteten Flachlaschen 21 könnten
andere für eine Steckverbindung mit dem Scheitel zugewanten Bereichen des Gestelles
geeignete Ausführungen verwandt werden. Die Steckverbindungsglieder könnten sich
z. B. in erster Linie auf dem Querträger des Gestelles abstützen und bedarfs-
, |
weise nur zur Kippsicherung gegen Stützstrebenteile anlegen. |
Eine solche Kippsicherung könnte bei zweistegigen Querträgern |
sogar entfallen. |