DE1766272A1 - Sterilisierfaehige Verpackung - Google Patents
Sterilisierfaehige VerpackungInfo
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Description
Baxter Laboratories, Inc., Morton Grove, Illinois, USA
Sterilisierfähige Verpackung
Bei dem Anmeldungsgegenstand handelt es sich um eine Verpackung,
bei welcher aus einer Plastikfolie und einem Papierteil ein Hohlraum gebildet wird, in welchem ein
Gegenstand für die nachfolgende Sterilisation und aseptische Aufbewahrung verschlossen werden kann. Der Papierteil ist
zur Entlüftung des Gasdruckes während der Sterilisation, welcher den Behälter ausdehnen würde, durchlässig, jedoch
auf einen Teil der Verpackung beschränkt, um;
a) die durch Feucht- oder Fleckigwerden des Papiers mögliche Verschmutzung des Gegenstandes nach der Sterilisation
auf ein geringstmögliohes Maß zu beschränken und
b) den Papierteil von der Folie trennen zu können, um
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eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit des Aseptischbleibens des Gegenstandes beim Entfernen aus der Verpackung
zu garantieren.
Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der medizinischen Artikel. Es bezieht sich insbesondere auf eine
sterile Verpackung, insbesondere auf eine Verpackung für medizinische und chirurgische Instrumente, die sich für
* eine nachfolgende Sterilisation eignet. Die genannten Instrumente
werfen im folgenden als Gegenstände bezeichnet.
Bei einem herkömmlichen Sterilisierungsverfahren wird
der Gegenstand in üblicher Verpackung unter einem Druck erhitzt, welcher zwischen Werten über- und unterhalb
Atmosphärendruck schwankt. Die Verpackung besteht hierbei aus Polyäthylenfolie und gewährt Gasen daher keinen
schnellen Durchlaß-, Wegen des niedrigen Druckes des auf
die Verpackung aufgebrachten Teilvakuums würde die Verpackung platzen, wenn sie vollkommen dicht wäre. Demzufolge
wird die Verpackung nur bis auf eine Öffnung verschlossen, die einen Docht zum Ausgleich des während der
Sterilisierung erzeugten Druckes enthält. Um nach der Sterilisation die aseptischen Eigenschaften aufrecht zu
erhalten, ist eine (sich in den Kosten niederschlagende) besondere Handhabung notwendig, da der Docht unter bestimmten
Bedingungen einen Durchlaß für Verunreinigungen
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bildet. Weiterhin erfordert auch das Öffnen einer Polyäthylenverpackung
unter Aufrechterhaltung des aseptischen Zustandes eine besondere Handhabung der Verpackung,
da es schwierig ist, in einer fast vollständig verschlossenen Verpackung eine geeignete Entnahmeöffnung vorzusehen.
Gegenwärtig ist im Handel -eine Plastikfolie erhältlich,
die gegenüber Gasen hochdurchlässig und gegenüber Bakterien undurchlässig ist und die daher das ideale Mittel zur Herstellung
einer sterilisierfähigen Verpackung ist. Ihr ™ hoher Preis steht jedoch ihrer Anwendung für den genannten
Zweck entgegen.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer verbesserten sterilen Verpackung von Gegenständen der obengenannten Art,
die in sterilem Zustand aufbewahrt werden sollen. Mit Hilfe der neuen Verpackung soll eine Sterilisation von medizinischen
und chirurgischen Instrumenten und dergleichen ermöglicht werden. Die neue Verpackung soll ferner aseptisch M
verschlossen und billig in der Herstellung sein.
Die Erfindung soll außerdem die Erfordernis von Belüftungsdochten in Verpackungen solcher Gegenstände, die in einer
Umgebung von niedrigerem Druck als Atmosphärendruck sterilisiert werden sollen, überflüssig machen. Ferner soll
durch die Erfindung das Risiko einer Verschmutzung von
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in billigen Verpackungen verschlossenen sterilen Gegenständen verringert werden.
Erfindungsgemäß wird ein Gegenstand, wie etwa ein medizinisches oder chirurgisches Instrument in dem Hohlraum*
eines eine zur Sterilisation und Aufbewahrung in sterilem Zustand geeignete Verpackung bildenden Körpers eingeschlossen. Der bei der Sterilisation in dem Hohlraum
™ entstehende und ein Aufblähen der Verpackung bewirkende
Druck wird durch ein faseriges Teilstück der Verpackung, z. B. Papier, entlüftet. Der faserige Teil ist so angeordnet, daß er normalerweise zumindest von einem Hauptstück einer sich an den Gegenstand anschließenden Fläche
absteht und befindet sich vorzugsweise außerhalb des Verpackungshohlraumes, der normalerweise von dem Gegenstand eingenommen wird, um das Risiko der Verschmutzung
des Gegenstandes auf ein Minimum zu beschränken.
Weitere Einzelheiten und Aueführungsformen der Erfindung
sind aus den Zeichnungen ersichtlich. Biese zeigen in:
Fig. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung in der Grundrißebene;
Fig. 2 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Verpackung in der zum Grundriß gegenüberliegenden Ebene;
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Pig. 3 einen verkleinerten Querschnitt längs der Achse 3-3
in Pig. 1j
Fig. 4 einen Teil eines verkleinerten Querschnittes längs der Achse 4-4 der Figur 3 und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Aufreißendes der
Verpackung.
In den Zeichnungen bildet ein einen Hohlraum 13 umschliessender
Körper 11 eine Verpackung 10. Bei der vorliegenden Ausführungsform besteht der Körper 11 aus einem Deckel
und einem Boden 15, die sich gegenüberliegen. Deckel 14
und Boden 15 bestehen aus einer transparenten Flafetikfolie,
wie z. B. Polyäthylenfolie und können einstückig unter Bildung eines der Entnahme- und Einfüllöffnung 23
gegenüberliegenden Falzes 16 geformt sein (Fig. 5).
Da der Deckel 14 kürzer ist als der Boden 15, erstreckt
sich ein Teilstück 17 des Bodens 15 über die Endkante 18
des Deckels 14 hinaus. Ein faseriges Teilstück 19, welches bei der vorliegenden Ausführungsform aus Papier besteht
und die gleiche Breite wie dar Deckel 14 aufweist, ist mit seiner Oberseite längs der Breite seiner Kante 20 durch
eine Schweißnaht1 an der Endkante 18 des Deckels 14 be- ·
festigt. Das faserige Teilstück 19 liegt demzufolge dem
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Teilstück 17 des Bodens 15 gegenüber und bildet mit diesem eine Entnahme- und Einfüllöffhung 23.
Sowohl Deckel 14 als auch Boden 15 weisen ein Paar von Seitenkanten 36 und 37 auf, wobei die Kanten mit gleichem
Bezugszeichen mit Hilfe, der Schweißnähte 24 und 25 aneinandergeklebt
sind. Schweißnahtfortsetzungen 26 und der Schweißnähte 24 und 25 befestigen die Seitenkanten
28 und 29 des faserigen Teilstückes 19 an den benachbarten Kanten des Teilstückes 17 des Bodens 15.
Aus dem Behälter 10 entsteht durch Einbringen eines Gegenstandes 30 (hier einer Schüssel) in den Hohlraum 13 durch
die Einfüllöffnung 23 eine Verpackung. Danach wird eine quer über die Schweißnahtfortsetzungen 26 und 27 verlaufende
Schweißnaht 31 angebracht, um das faserige Teilstück 19 an dem Plastikteilstück 17 zu befestigen. Die Einfüllöffnung
23 wird dadurch ''geschlossen und der Gegenstand 30 in dem Hohlraum 13 eingeschlossen. In diesem Zustand
kann die Verpackung durch ein herkömmliches Verfahren, durch Erhitzen und abwechselndes Aufbringen von oberhalb
und unterhalb des Atmoephärendruckes befindlichem Druck
sterilisiert werden. Eine weitere Beschreibung dieses bekannten Verfahrens erübrigt sich.
JB1Ur den Fall, daß Deckel 14 und Boden 15 nur wenig gas-
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durchlässig sind, würde die Verpackung 10 während des
Verfahrens als Foalge des in dem Hohlraum 13 herrschenden
Druckes zerplatzen, wenn sie vollständig aus Polyäthylenfolie bestünde und vollständig verschlossen wäre.
Da jedoch das faserige Teilstück 19 in hohem Maße gasdurchlässig
ist, wird der Hohlraum 13 dadurch belüftet, und die Verpackung vor einer Ausdehnung bewahrt. Nach
dem Sterilisieren kann das faserige Teilstück 19' von dem Plastikteilstück 17 abgezogen werden und sein die
Belüftungsöffnung bildender Querschnitt herausgezogen werden, wobei eine große Öffnung 23 (Fig. 5) zur aseptischen
Entnahme des Gegenstandes entsteht. Diese Entnahme erfolgt durch Aufziehen der Schweißnaht 31 und
der Schweißnahtfortsetzungen 26 und 27, wodurch die verbundenen Teile schnell und sauber getrennt werden. Bis
zu seiner Verwendung kann der Gegenstand 30 in der Verpackung 10 in aseptischem Zustand verbleiben, insoweit
das faserige Teilstück 16 und die die Verpackung bildende Folie für Bakterien undurchdringlich sind.
Ein Verpacken mit dem Erfindungsgegenstand ist billiger als mit bekannten Verpackungen, bei denen eine vollständig
aus Polyäthylenfolie bestehende Umhüllung mit einem Belüftungsdocht verwendet wird. Weiterhin ist mit
bekannten'Verpackungen eine aseptische Entn-ahme des
Gegenstandes schwieriger als mit der erfindimgsgemäßen
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Verpackung, da die Schweißnähte einer allseitig aus Plastikfolie bestehenden Verpackung nicht nachgeben und
ein Aufziehen der Schweißnähte zu einem Reißen der benachbarten Folie führt. Demzufolge müssen kostenerhöhende
Verfahren angewendet werden, um eine öffnung zur aseptischen Entnahme des Gegenstandes zu schaffen,
oder es muß das Risiko einer Verschmutzung durch die die Entnahmeöffnung umgebenden aufgerauhten Kanten hingenommen
werden. Dieee Nachteile werden durch den Erfindungsgegenstand
vermieden.
Das faserige Teilstück 19 kann nach der Sterilisierung
einen möglichen Zugang für Verunreinigungen bilden, da das faserige Teilstück, wenn es aus Papier besteht,
leicht feucht wird und Öl aufnimmt. Demzufolge ist das faserige Teilstück 19 erfindungsgemäß so groß, daß es
mindestens von dem größten Teil, wenn nicht von allen
der benachbarten Flächen des Gegenstandes 30 entfernt ist, wobei es sich vorzugsweise außerhalb des Hohlraums
erstreckt, wie auch aus den Zeichnungen ersichtlich ist, in dem sich der Gegenstand normalerweise befindet.
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Claims (5)
1.) Sterilisierfähige Verpackung für medizinisch· und
chirurgische Instrumente aus gas- und bakteriendichter Plastikfolie mit gasdurchlässiger, aber bakterienundurchlässiger
Belüftungsöffnung, dadurch gekennzeichnet , daß ein Deckel (H) und ein, ein
Aufreißende bildendes Teilstück (17) aufweisender Boden (15) einstückig über einen PaIz (16) unter Formung eines
Hohlraumes (13) zusammenhängen und miteinander seitlich durch Schweißnähte (24, 25) unter Freilassung des vorderen
Spaltes als Einlüll- und Entnahmeöffnung (23) verbunden sind, wobei die Entnahmeöffnung (23) durch ein
mit dem Teilstück (17) gleichgroßes und mit diesem durch die Schweißnahtfortsetzungen (26, 27) seitlich
und durch die Schweißnaht (31) in Querrichtung, sowie mit dem Deckel (H) durch die Quernaht (21) verbundenes
faseriges Teilstück (19) verschlossen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das faserige Teilstück (19)
aus Papier besteht.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß das faserige Teilet
ück (19) eich außerhalb des Hohlraumes (13) befindet.
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- ίο -
4. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , dafl die Verbindungsnähte (26, 27, 31) des faserigen Teilstückea (19)
mit dem Teilstück (17) lösbar sind.
5. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet , daß die Plastikfolie eine Klarsichtfolie ist.
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Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US63559967A | 1967-05-02 | 1967-05-02 | |
US63559967 | 1967-05-02 |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1766272A1 true DE1766272A1 (de) | 1971-06-16 |
DE1766272B2 DE1766272B2 (de) | 1976-07-08 |
DE1766272C3 DE1766272C3 (de) | 1977-02-17 |
Family
ID=
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4333913A1 (de) * | 1992-10-09 | 1994-04-14 | Link Johs Sonor Gmbh | Einstellvorrichtung an längen- und neigungsverstellbaren Haltern, insbesondere für Percussions-Musikinstrumente |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4333913A1 (de) * | 1992-10-09 | 1994-04-14 | Link Johs Sonor Gmbh | Einstellvorrichtung an längen- und neigungsverstellbaren Haltern, insbesondere für Percussions-Musikinstrumente |
US5803642A (en) * | 1992-10-09 | 1998-09-08 | Sonor Johns Link Gmbh | Adjusting device on length--and inclination adjustable supports, in particular for percussion musical instruments |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
FR1570627A (de) | 1969-06-13 |
GB1203723A (en) | 1970-09-03 |
DE1766272B2 (de) | 1976-07-08 |
BE709208A (de) | 1968-05-16 |
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---|---|---|---|
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