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Elektrische Heizvorrichtung Die Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung,
die vornehmlich zur Zubereitung von Speisen durch Erwärmen oder Erhitzen dienen
soll. Sie kann aber auch für andere Zwecke, bei denen Substanzen oder Stoffe, beispielsweise
in Behältern, erhitzt werden sollen, Anwendung finden.
Die üblichen
bekannten elektrischen Heizplatten für Herde und Kocher bestehen im allgemeinen
aus einer planebenen runden Gußplatte, die in verschiedenen -genormten Durchmessern
hergestellt wird. Unterhalb dieser Gußplatten befinden sich die Heizelemente, beispielsweise
Heizdrähte oder Heizstäbe, die über unten oder seitlich herausgeführte Anschlüsse,über
Schalter und gegebenenfalls Steuereinrichtungen mit dem Netzanschluß verbunden sind.
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Die Behälter zur Aufnahme der Speisen, d.h. das Kochgeschirr, wie
z.B. Töpfe, Pfannen, Kasserollen od.dgl. weisen in Anpassung an die@genormten Heizplattendurchmesser
entsprechende Durchmesser auf, um eine optimale Wärmeübertragung auf den Boden der
Koch- oder Bratbehälter zu ermöglichen. Besonders bei Kondensböden, die im allgemeinen
aus Kupfer hergestellt oder kupferbeschichtet sind, ist der Durchmesser so gewählt,
daß er genau der Wärmeplatte entspricht, um keinen Wärmeverlust entstehen zu lassen.
Auch die äußere Bodenfläche des Topfbodens muß ebenso plan sein wie die Fläche der
Heizplatte, um zu gewährleisten, daß eine optimale Wärmeübertragung erzielt wird.
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Die bisher bekannten Heizplatten beruhten auf der Annahme,
daß der Benutzer des Herdes den Topf genau zentriert auf
der Heizplatte
anordnet. Es hat sich aber gezeigt,,daß häufig während des Kochens die Töpfe nach
irgendeiner Seite hin verschoben werden und dadurch nicht mehr zentrisch auf der
Platte sitzen. Dadurch wird aber die Wärmeübertragung durch den entstehenden Wärmeverlust
erheblich verschlechtert.
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Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, eine elektrische Heizvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche nicht nur den dargestellten Nachteil
vermeidet, sondern welche auch für eine wesentlich bessere Wärmeübertragung und
Wärmeausnutzung sorgt. Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird gemäß der Erfindung
eine elektrische Heizvorrichtung, insbesondere für Koch-. Back-und Bratzwecke einer
oder mehreren wärmeleitenden oder -strahlenden, in einem Herd, einem Kocher od.dgl.
angeordneten Heizplatten vorgeschlagen, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß die
Heizplatten einen hochgezogenen Rand aufweisen. Der hochgezogene Rand kann zur besseren
Wärmeübertragung der Form des Unterteils des Behälters zur Aufnahme der Speisen
angepaßt und aus einem gut wärmeleitenden Material bestehen. Es ist ferner möglich,
in dem beispielsweise verstärkten Rand zusätzlich Heizelemente unterzubringen, um
auf diese Weise
im unteren Bodeciteil eine optimale Wärmeübertragung
auf das zu erwärmende Gut zu bewirken.
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Die elektrische Heizvorrichtung gemäß der Erfindung weist darüber
hinaus noch den Vorteil auf, daß die Behälter praktisch nicht mehr von der Heizplatte
herunterrutschen können, was besonders bei Unachtsamkeit mit kochendem Gut von wesentlicher
Bedeutung ist, wodurch die Gefahr.- des Verbrühens, insbesondere auch von Kindern,
die sich in der Küche aufhalten, weitgehend vermieden wird.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform können die Heizplatten und
der hochgezogene Rand einstöckig miteinander verbunden sein und rund, eckig, oval
ausgeführt und der Form des Behälterunterteils angepaßt sein. Die Heizplatte kann
schließlich mit einem verlängerten Rand versehen werden und in die Herdplatte eingelassen
sein, so daß der obere Rand des so gebildeten Hohlraumes etwa mit der Herdplatte
abschließt. Durch die besondere Ausbildung der Töpfe oder sonstigen Behälter wird
ermöglicht, daß diese in die Heizplatte hineinpassen, wodurch die Hitze bessr verteilt
wird und größere Leistungen erreicht werden können
Die Heizplatte
mit dem Rand kann schließlich auch als Infrarotstrahler oder als Warmlufterzeuger
ausgebildet sein. In diesem Falle wird der Durchmesser etwas größer als der Durchmesser
des Unterteiles des Topfes gewählt, so daß sich zwischen dem Topf und der Heizvorrichtung
ein Zwischenraum befindet. Dieser Zwischenraum kann zur Infrarot- oder Wärmestrahlung
verwendet werden. Es ist aber auch möglich, beispielsweise in der Mitte oder über
die Fläche verteilt, eine oder mehrere Luf tzufuhröffnungen vorzusehen, welche mit
einer Luftgebläsevorrichtung in Verbindung stehen und durch welche die erwarmte
Luft gegen den Boden und den Rand des Behälters geblasen wird. Ferner können auch
im Rand eine oder mehrere Luftzuführungsöffnungen vorgesehen sein, die zusätzlich
oder alleine auf die Behälterseitenwand gerichtet sind.
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Schließlich kann auch der obere Rand eine Vorrichtung zum Aufsetzen,
Befestigen-und gegebenenfalls Verschließen eines Deckels aufweisen, wodurch der
so gebildete Innenraum als Wasserdampfbehälter zum Kochen von Speisen oder als kleiner
Backofen- oder Grillraum verwendet werden kann. In diesem Falle ist es zweckmäßig,
den oberen Abschlußdeckel als Glocke oder Haube auszubilden, wodurch ein abgeschlossener
Warmluft-
oder Dampfraum entsteht. Schließlich kann noch gemäß einer weiteren Ausbildungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Boden eine Öffnung für einen Wasseranschluß
und/oder für eine Abflußleitung vorgesehen sein, um ein leichteres Reinigen des
Innenraumes zwischen dem Rand und der Heizplatte zu bewirken. Es ist aber auch möglich,
auf diese Weise Wasser zu den verschiedensten Zwecken dem auf der Heizplatte,
dem Rand und dem Deckel oder der Glocke gebildeten Raum zuzuführen oder das Wasser
wieder aus diesem Raum zu entfernen. Schließlich können auch auf diese Weise flüssige
oder halbflüssige S-,misen unmittelbar zubereitet und aus dem genannten Raum
durch eine dritte Abflußleitung in die gewünschten Behälter gefüllt werden.
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Anhand der Zeichnungen soll am Beispiel einiger bevorzugter Ausführungsformen
der Gegenstand der Erfindung näher erläutert werden.
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Fig. 1 zeigt schematisch im Prinzip den herkömmlichen Aufbau einer
Heizplatte.
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Fig. 2 zeigt eine Ausfütlrungsform der Halsvorrichtung gemäß
der Erfindung im Prinzip.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform
der Heizvorrichtung gemäß der Erfindung.
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Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform der Herzvorrichtung gemäß der Erfindung
mit verlängertem Rand. Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform der Heizvorrichtung gemäß
der Erfindung mit Infrarotheizung.
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Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform mit Heißlufterwärmung. Fig. 7 zeigt
eine Abwandlung der Heizvorrichtung gemäß Fig. 6.
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Fig. 8 zeigt eine Abwandlung der Heizvorrichtung gemäß Fig. 4.
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Fig. 9 zeigt eine weitere Ausführungsform der Heizvorrichtung gemäß
der Erfindung in Form eines kleinen Backraumes.
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In Fig. 1 ist mit 1 ein Topf bezeichnet, der an der Unterseite einen
planen, insbesondere geschliffenen Boden 2 aufweist. Der Topf sitzt auf einer Heizplatte
3, die aus
einer planebenen Gußplatte 4 mit dem darunter angeordneten
Heizelement 5 besteht. An der Unterseite des Heizelementes 5 sind zwei Anschlüsse
6 für die Stromzufuhr vorgesehen. Die gesamte Heizplatte ist beispielsweise in eine
Herdplatte 7 eingebaut.
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In Fig. 2 weist die gemäß der Erfindung ausgebildete Heizplatte 8
einen seitlichen Rand 9 auf, der etwas nach oben gezogen ist und schräg nach außen
verläuft. Der Durchmesser und die Form sind so gewählt, daß der Boden und der untere
Teil der Seitenwand des Topfes 1 in die Heizvorrichtung hineinpassen. Der seitlich
hochgezogene Rand 9 kann aus dem gleichen oder einem anderen, gut wärmeleitenden
Material wie die Heizplatte 8 bestehen. Die gesamte Heizvorrichtung ist in die Herd-
oder Kochplatte 7 eingelassen. Fig. 3 zeigt eine andere Ausführungsmöglichkeit
der
Heizvorrichtung gemäß der Erfindung. In diesem Falle überragt der seitliche
Rand 9 die Herdplatte 7 um ein gewisses Stück. Im dargestellten Beispiel
verlaufen die Heizelemente 10 nicht nur in der Heizplatte 8, sondern auch im hochgezogenen
Rand 9. Dadurch ergibt sich eine noch bessere Wärmeausnutzung und Übertragung auf
den unteren Bodenteil des
Topfes oder der Pfanne 1.
In Fig.
4 ist der Rand 9' verlängert, so daß ein verhältnismäßig großer Innenraum 11 entsteht.
Auch diese Anordnung kann in die Herdplatte 7 eingebaut sein, so daß der obere Teil
des Randes 9' etwa mit der Herdplatte abschließt. Zweckmäßigerweise wird der Rand
9' um ein gewisses Stück bei 12 überstehen, um zu verhindern, daß irgendwelche Stoffe,
beispielsweise übergekochte Speisereste von der Platte 7 in den Innenraum 11 hineinlaufen.
Selbstverständlich kann auch, wie in dem in Fig. 4 dargestellten Beispiel der Rand
9' ebenfalls mit Heizelementen 10 versehen werden.
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In Fig. 5 ist eine besondere Heizplatte 13 vorgesehen, die eine Infrarot-
oder Wärmestrahlungsquelle 14 aufweist. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß
zwischen dem unteren Teil der Seitenwandung und dem Boden 2 des Topfes 1 ein Zwischenraum
15 entsteht, der als Strahlungsraum dient. Der Topf kann dabei seitliche Stützen
oder Flansche 16 aufweisen, um diesen am oberen Rand 9 abzustützen.
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In Fig. 6 ist zentrisch in der Platte eine Öffnung 17 vorgesehen,
durch welche in Richtung des Pfeiles 18 Luft hindurchgeblasen werden kann.
Die Luft wird durch die fieizplatte 8 und den Seitenrand 9 erwärmt und überträgt
die Wärme
auf den Boden 2 und die Seitenwandung des Topfes oder
Behälters 1.
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In Fig. 7 ist am oberen Teil des Randes 9 ein zweiter Rand 19 vorgesehen,
der im Abstand davon angeordnet ist und zwar derart, daß eine ringsumlaufende Öffnung
20 entsteht, die auf die Seitenwandung des Topfes 1 gerichtet ist. Die Öffnung 20
ist mit einer Kammer und über Zuleitungen, beispielsweise mit einem Gebläse verbunden.
Auf diese Weise kann erwärmte r
Luft in Richtung der Pfeile 21 und 22 auf
die Seitenwandung des Behälters 1 geblasen werden, wodurch eine bessere Wärmeübertragung
und Wärmeausnutzung erfolgt.
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In Fig. 8 ist, genau wie in Fig. 4 der seitliche Rand 9' etwas größer
ausgebildet, so daß ein Hohlraum 11 entsteht.
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Auf den oberen Teil des Randes 9' kann ein Deckel 23 aufgesetzt werden,
der beispielsweise durch geeignete Spannmittel 24 festgemacht und verschlossen werden
kann. Auf diese Weise kann der Innenraum 11 als Dampfraum für einen Dampf-schnellkocher
benutzt werden, wobei dann nur noch der Innenraum mit einer gewissen Wassermenge
25 versehen zu werden braucht, wobei Einsätze 26 zur Aufnahme des zu kochenden Gutes
im Innenraum 11 vorgesehen sein können. Die Heizplatte 8 kann
ferner
mit einer oder mehreren Wasser- oder Flüssigkeitszuund-abführleitungen 27 verbunden
sein, die durch entsprechende Öffnungen in den Innenraum 11 führen. Auf diese Weise
ist es möglich, den Innenraum nicht nur automatisch mit Wasser zu füllen und das
Wasser wieder abfließen zu lassen, sondern es können auch die verschiedensten Flüssigkeiten
im Innenraum nach Zubereitung an beliebige Stellen geführt werden.
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In Fig. 9 ist eine Ausführungsform beispielsweise gemäß Fig. 2 dargestellt,
bei welcher auf den oberen Teil des Randes 9 eine Glocke 28 aufgesetzt ist. Der
so gebildete Innenraum 29 kann dann als Back- oder Grillraum Verwendung finden.
Die Glocke oder Haube 28 kann auch als Topf ausgebildet sein, der dann in die übrigen
Heizvorrichtungen unter Wahrung der entsprechenden Formgebung am Unterteil eingesetzt
werden kann.
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Die Heizvorrichtung gemäß der Erfindung ist nicht auf die Verwendung
für Kochzwecke beschränkt. Sie kann vielmehr auch zur Erwärmung und/oder Aufbereitung
von anderen Substanzen, beispielsweise chemischen Stoffen od.dgl. Verwendung finden.