DE1530479C3 - Palettenhubwagen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Palettenhubwagen mit zwei Abstand voneinander aufweisenden
Gabelarmen, die sich in lasttragende Paletten zum Anheben und Transport derselben einführen lassen,
und abwärtsschwenkbaren, unter den Enden der Gabelarme angebrachten Hubrädern sowie auswärts der
Hubräder unter den Enden der Gabelarme angebrachten, zur Erleichterung der Einführung der
Gabelarme unter Überklettern von Palettenbohlen dienenden Führungsrädern, deren Drehachsen in ihrem
nach oben weisenden Abschnitt nach der der Ein-· führungsbewegung abgewandten Seite und auswärts
geneigt sind.
Die Gabelarme werden bei derartigen Palettenhubwagen in ihre Arbeitsstellung zwischen dem oberen
und dem unteren Palettenboden eingebracht, worauf die Gabelarme gegen die Unterseite des oberen
Palettenbodens angehoben werden, so daß die Palette von dem Palettenhubwagen transportiert werden
kann.
Da die Gabelarme des Palettenhubwagens mit den Hubrädern in den verhältnismäßig schmalen Zwischenraum
zwischen dem oberen und dem unteren Palettenboden eingeführt werden müssen, sind die
Hubräder notwendigerweise in ihrem Durchmesser beschränkt, was das Überrollen von Unebenheiten in
der Fahrstrecke des Palettenhubwagens ernsthaft stört. Ohne besondere Vorkehrungen ergeben sich
daher häufig Schwierigkeiten beim Einbringen der Gabelarme zwischen den oberen und den unteren Palettenboden,
namentlich dann, wenn die Palettenböden aus einander parallelen Holzleisten bestehen; da
jede einzelne Leiste ein neues Hindernis für die Hubräder bildet. Durch den geringen Hubraddurchmesser
tritt eine verhältnismäßig große Horizontalkraft auf, die gegen den unteren Palettenboden wirkt und
das Einschieben hemmt bzw. bei unbeladenen Paletten, insbesondere solchen in Leichtbauweise und bei
glatten Böden dazu führt, daß die Paletten auf dem Boden vor dem Palettenwagen herrutschen.
Beim Eintritt der Gabelarme in eine Palette ist es
so demnach wichtig, einen größtmöglichen Rollradius
vorzusehen, um das Gewicht von dem Ende der Gabelarme über den unteren Palettenboden mit einer ,
Mindestgröße an Horizontalkraft und einer Höchst- <&
größe an Vertikalkraft zu übertragen, so daß die Haftung der Palette am Boden ohne Wegschieben durch
die Gabelarme gewährleistet ist.
Zur Überwindung solcher Schwierigkeiten sind die genannten, an den Vorderenden der Gabelarme angebrachten
Führungsräder vorgesehen worden. Aus der USA.-Patentschrift 2 993 703 ist ein Palettenhubwagen
der eingangs genannten Art bekannt, bei dem die Führungsräder schematisch als an einem schrägstehenden Zapfen gelagerte zylindrische Scheiben
dargestellt sind. Die Lagerung des in der Mitte der Scheibe angreifenden Zapfens ist durch das Moment
der am Rand angreifenden Kräfte erheblichen Belastungen ausgesetzt. Außerdem betragen die eingangs
■ erwähnten Neigungswinkel der Drehachse, soweit aus den Zeichnungen ersichtlich, mindestens 30%. Der
'40 hieraus resultierende Widerstand bei dem bestimmungsgemäßen
Überklettern von Bohlenkanten kann immer noch zu einem Wegschieben der Palette bei
dem Versuch des Einbringens der Gabelarme in dieselbe führen. (
Ein ähnlicher Palettenhubwagen ist durch das ein älteres Recht bildende deutsche Patent 1 173 347 ge- schützt.
Bei dieser Ausführungsform sind an den Gabelarmen bzw. Tragbalken Paare von in stumpfem
Winkel in einer Querebene der Einschubrichtung V-förmig zueinander geneigten und mit einem abgeschrägten
Seitenrand auf dem Boden anliegende Radscheiben angeordnet und ist der gesamte Hubwagen
durch Ausfahren der Radscheiben und der weiteren Räder nach unten mittels Kraftantrieb hebbar.
Die Erfindung hat die Aufgabe, einen Palettenhubwagen
der eingangs genannten Art so zu gestalten, daß die Führungsräder in einer in der Praxis brauchbaren,
dauerhaften Weise so gelagert sind, daß das Überklettern der Palettenbohlen zum Einbringen der
Gabelarme in die Paletten erleichtert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen erfindungsgemäß die folgenden Merkmale:
a) der Durchmesser der Führungsräder beträgt mindestens das Anderthalbfache des Durchmessers
der Hubräder,
b) die Drehachse der Führungsräder bildet in der Projektion auf eine vertikale Ebene quer zum
Palettenhubwagen einen Winkel zwischen 10
und 20° zur Vertikalen und in der Projektion auf eine vertikale Ebene längs zum Palettenhubwagen
einen Winkel zwischen 5 und 10° zur Vertikalen;
c) die Lagerung der Führungsräder umfaßt eine fest unter dem jeweiligen Gabelarm angebrachte Lagerstützplatte,
die das jeweilige Führungsrad über ein ringförmiges Lager trägt, welches das Führungsrad in der Nähe seines Umfangs
gegen den äußeren Rand der Lagerstützplatte abstützt.
Eine Lagerstützplatte mit Radlagerung nach Merkmal c ist an sich bekannt aus USA.-Patentschrift
2 920 918 für Wagenräder, z.B. eines Schienenfahrzeuges.
Beim Einbringen der Gabelarme in die Palette kommen die Führungsräder an der ihnen zugewandten
Bohlenkante der Palette zum Angriff. Sie drehen sich um die Berührungsstelle an der Palette auf die
Palettenbohle hinauf. Es handelt sich also um eine Drehbewegung um einen feststehenden Drehpunkt an
ji der Palettenkante. Durch die Neigung der Drehachsen
^ ensteht ein verhältnismäßig großer wirksamer Rollradius über der Kante des unteren Palettenbodens, was
die gleiche Wirkung wie die Verwendung eines verhältnismäßig großen Eintrittsrades hat. Das Führungsrad
kann glatt in Paletten mit einer Stärke der Bodentafeln von 10 bis 30 mm eindringen, unabhängig
davon, ob die Palettenbohlen rauh oder glatt sind, abgeschrägte Kanten oder keine solchen aufweisen
und auf rauhem oder glattem Boden verwendet werden. Hierbei tritt kein unangemessener Verschleiß am
unteren Palettenboden auf. Auch kann der Palettenhubwagen in einem verhältnismäßig spitzen Winkel
in die Palette einfahren, ohne daß diese ins Rutschen kommt. Die Erfindung behebt die Notwendigkeit, an
den Unterseiten der Gabelarme allein oder in Verbindung mit weiteren Rädern, Rollen oder verhältnismäßig
kleinen Scheiben schräge Auflaufflächen anzubringen, was die Zahl der Teile und die Gesamtkosten
der Vorrichtung verringert.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Lagerstützplatte über zwei der
^i zu erzielenden Winkelstellung des Führungsrades
entsprechend geformte Stege an einer Befestigungsplatte angebracht ist, die am Gabelarm befestigt ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 den Palettenhubwagen perspektivisch von
der Seite,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Palettenhubwagens nach Fig. 1 mit ausgefahrenen Hubrädern,
F i g. 3 das freie Ende des in F i g. 1 gezeigten rechten Gabelarms in vergrößertem Maßstab,
F i g. 4 eine Unteransicht des in F i g. 3 wiedergegebenen Teils des Gabelarms,
F i g. 5 eine Stirnansicht des in F i g. 3 gezeigten Gabelarms,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie 6-6 in Fig. 7
durch das Führungsrad und dessen Lagerausbildung, F i g. 7 eine perspektivische Darstellung der Führungsradanordnung.
Der als Ganzes mit 10 bezeichnete Palettenhubwagen besitzt einen Hauptrahmen 12 und einen Tragrahmen
14 mit zwei nach hinten ausladenden, Querabstand voneinander aufweisenden Gabelarmen 44,
die zum Einfahren in die seitlichen öffnungen einer Palette bestimmt sind. Der Tragrahmen 14 und der
Hauptrahmen 12 sind aneinander teleskopartig geführt und in vertikaler Richtung gegeneinander ver-
■ schiebbar, wobei ein hydraulischer Zylinder 20 den Tragrahmen 14 gegenüber dem Hauptrahmen 12 anheben
kann.
Das Antriebsrad 19 wird von einem Elektromotor angetrieben, der in dem Antriebskopf 16 angeordnet
ist. Der Elektromotor wird von einer elektrischen Batterie gespeist, die im Batteriekasten 22 des Palettenhubwagens
angebracht ist. Der Antriebskopf 16 ist schwenkbar. Die Lenkung des Palettenhubwagens
10 geschieht mittels des Handhebels 32, über den auch die übrigen Funktionen des Palettenhubwagens 10
gesteuert werden.
Beim Anheben des Tragrahmens 14 mit den Gabelarmen 44 wird eine Zugstange 60 betätigt, die
sich unter den Gabelarmen 44 erstreckt und einen an den Enden der Gabelarme 44 gelagerten Hubhebel
66 verschwenkt, der am freien Ende die Hubräder 72 trägt. Die Hubräder 72 befinden sich ganz in den
Gabelarmen 44, wenn sich letztere in der abgesenkten Stellung befinden, wie es Fig. 3 erkennen läßt.
In den F i g. 6 und 7 ist die die Einführvorrichtung
bildende Führungsradanordnung als Ganzes mit 80 bezeichnet. Eine Führungsradanordnung 80 ist in dem
Endteil 46 eines jeden Gabelarms 44 vor der Anordnung der Hubräder 72 und der Zugstange 60 untergebracht.
In der folgenden Beschreibung ist nur eine Führungsradanordnung 80 erläutert, die an dem von
dem Steuerstand aus gesehen rechten Gabelarm 44 angebracht ist. Die Führungsradanordnung 80 weist
eine quadratische oder rechteckige Befestigungsplatte mit drei Lochungen 84 an drei der Ecken der Befestigungsplatte
82 auf. In der Befestigungsplatte 82 befindet sich exzentrisch zur senkrechten Achse der Befestigungsplatte
82 eine Zugangsöffnung 86, wie es .am besten aus Fig. 4 und 6 zu ersehen ist. Außerdem
befindet sich an der Befestigungsplatte 82 ein Paar von Befestigungsstegen 88, welche mit ihrer Oberkante
an der Bodenfläche der Befestigungsplatte 82 z.B. durch Schweißen befestigt sind. Ihre Unterkante
ist mit der Oberseite einer Lagerstützplatte 118 verbunden. Die Befestigungsstege 88 können jede geeignete
Form aufweisen und in jeder zweckdienlichen Weise an der Befestigungsplatte 82 sowie der Lagerstützplatte
118 angebracht sein. Es kommt darauf an, daß die Ebenen der oberen und der unteren Kantenteile
der Befestigungsstege 88 zwischen sich einen bestimmten Winkel einschließen, so daß zusammenge'-baut
die Lagerstützplatte 118 sich in einem bestimmten Winkel zu der Befestigungsplatte 82 befindet.
Nimmt die Befestigungsplatte eine horizontale Lage ein, dann stehen die Lagerstützplatte 118 und das
Führungsrad 100 in einem Winkel zur Horizontalen, der in Fig. 6 mit α bezeichnet ist.
Die dem linken Gabelarm 44 zugeordnete Einführvorrichtung ist in der gleichen Weise ausgebildet. Das
Führungsrad 100 und die Lagerstützplatte 118 sind jedoch so an der Befestigungsplatte 82 angebracht,
daß sich ein gleicher, entgegengesetzt gerichteter Winkel α gegenüber der Wiedergabe in F i g. 6 ergibt.
Die Art der Anbringung der Führungsradlagerung an der Befestigungsplatte 82 kann auch anders «folgen.
Auch kann die Befestigungsplatte 82 wegfiUlen
6s und die Führungsradlagerung unmittelbar an der Unterseite
der Gabelarme 44 z.B. über Befestigungsstege 88 angebaut sein. In der Praxis hat es sich gezeigt,
daß die Vorrichtung zur Einführung der
Gabelarme 44 in die Palette die ihr zugedachte Wirkung am besten erfüllt, wenn die Anordnung so getroffen
ist, daß der Winkel α im Bereich von 11° bis
19° einschließlich liegt. Der günstigste Winkel a hat die Größe von etwa 15°.
Außerdem wurde gefunden, daß es für die günstigste Wirkungsweise der Vorrichtung von Wichtigkeit
ist, daß die Achse x-x der Führungsradlagerung auch in einer Richtung nach vorn und nach hinten mit dem
oberen Ende der Achse x-x in einem vorbestimmten Winkel in einer von dem Ende 46 des Gabelarms 44
hinwegweisenden Richtung geneigt ist, d. h. in eine Richtung gegen den Hauptrahmen 12 des Palettenhubwagen
10. Dieser Winkel ist in Fig. 3 miß β bezeichnet. Die Praxis hat günstigste Ergebnisse der
Einführvorrichtung bei einem Winkel β einer Größe von annähernd 7,5° gezeigt. Dieser Winkel kann für
die auf dem rechten Gabelarm 44 anzubringende Vorrichtung beim Zusammenbau durch Drehen der
Führungsradlagerung im Uhrzeigersinn um etwa 45°, von unten auf die Vorrichtung gesehen, erreicht werden.
Für die Einführvorrichtung, die am anderen Gabelarm 44 anzubringen ist, erfolgt die Drehung entgegen
dem Uhrzeigersinn. Die Drehung erfolgt in jedem Fall um die Achse y-y unter Aufrechterhaltung eines
Winkels α von 15°. Dann wird die Führungsradlagerung in der sich ergebenden Stellung zwischen der Befestigungsplatte
82 an den Befestigungsstäben 88 befestigt. Hierbei wird die Führungsradlagerung in einen
Anstellwinkel gegenüber dem Boden oder der anderen Oberfläche gebracht, welche den Palettenhubwagen
10 trägt. F i g. 3 und 5 lassen dies am besten erkennen.
Die vorgenannten Winkelbeziehungen gelten nur beispielsweise für eine besonders günstige Ausführungsform
der Erfindung. Sie können in Grenzen geändert werden. Auch können in der Praxis die Befestigungsstege
88 mit verschiedenen vorbestimmten Längen ausgeführt werden. Es können Markierungen
od. dgl. an der Befestigungsplatte 82 und der Führungsradlagerung vorgesehen sein, so daß sich der besondere
Anstellwinkel einfach durch das Anbringen der Befestigungsstege 88 an den angezeigten Stellen
an der Führungsradlagerung und der Befestigungsplatte 82 ergibt. Im Endteil 46 der Gabelarme 44 sind
Bohrungen 92 vorgesehen, die der Verbindung jeder Führungsradanordnung 80 mit dem Gabelarm 44 mit
Hilfe von Bolzen dienen. Die Bolzen werden durch die Bohrungen 82 und 92 geführt. Die Bohrungen 92
sind so angeordnet, daß der gewünschte resultierende Anstellwinkel erreicht wird, der einer vorbestimmten
Anstellung der Führungsradlagerung zum Eintrittsspalt einer Palette entspricht.
Mit der in der vorstehend erläuterten Weise angebrachten Einführvorrichtung können die günstigsten
Ergebnisse durch die Benutzung eines Führungsrades 100 erreicht werden, dessen Durchmesser ungefähr
das Anderthalbfache des Durchmessers der zugehörigen
Hubräder 72 beträgt.
Die perspektivische Dimension des Führungsrades 100 im Verhältnis zum Eintrittsspalt einer Palette ergibt
sich am besten aus Fig. 3, welche den hinteren Endteil des rechtsseitigen Gabelarms 44 im Verhältnis
zu den verschiedenen Dicken von Palettenbohlen B1 und B2 zeigt. Hierbei befindet sich das Führungsrad
100 in einer solchen Stellung, daß bei einer Weiterbewegung des Gabelarms 44 gegen die eine oder andere
Bohle ß, und B2 der Rand des Führungsrades 100
eine Anhebebewegung der Gabelarme 44 über die Fläche zu verursachen beginnt, aufweicher der Palettenhubwagen
10 arbeitet. Bei dem Maßstab der Fi g. 3 beträgt die Stärke der Palettenbohlen etwa 10 bis
25mm. Der obere Palettenboden ist in Fig. 3 nicht wiedergegeben. Zwischen dem oberen Palettenboden
und dem unteren Palettenboden ist eine die Einführöffnung bildende Tasche gebildet, die schon erwähnt
wurde. Aus Fig. 3 ergibt sich, daß beim Eintrittsbeginn
der Gabelarme 44 in die Palette zunächst eine Anlage zwischen der Führungskante 100' des geneigten
Führungsrades und der oberen Querkante der Bohle S1 bzw. B2 erfolgt. Die Führungskante 100'
liegt wesentlich höher als die Rollkante 100" des Führungsrades 100. Auf diese Weise bildet die untere
Umfangsfläche des Führungsrades 100 eine rollende geneigte ebene Fläche von einer verhältnismäßig langen
stumpfen Neigung zu den Begrenzungen der Einführöffnungen, was das Hochsteigen der Gabelarme
44 über die unteren Palettenbohlen B1 bzw. S2 in gewissen
Grenzen unbeschadet der Bohlenstärke und damit den Eintritt in die Einführungsöffnung entsprechend
verschiedener Paletten erleichtert. Während des Einbringvorgangs in die Palette läuft jedes Führungsrad
100 mit dem Haltering 110 auf den Lagern 120 und 122 um die Achse x-x um.
Die Anwendung eines Führungsrades 100 von diesem verhältnismäßig großen Durchmesser verlangt
eine Lagerausbildung, die die Ausladung des Umfangs des Führungsrades verringert, so daß die Ablenkung
des Führungsrades 100 und des Halteringes 110 unter den starken Belastungen, welche einseitig während
des Eindringvorganges in die Palette auftreten, vermindert wird. Hierzu ist eine mittige runde Vertiefung
102 in der Arbeitsseite des Führungsrades 100 zur Aufnahme des Kopfes eines Bolzens 104 vorgesehen.
Der Bolzen 104 durchgreift auch eine mittige öffnung
106 in dem Führungsrad 100 und eine gleichachsige öffnung 108 in dem Haltering 110, der, wie es Fi g. 6
im Schnitt zeigt, so ausgebildet ist, daß er in einer Vertiefung 114 eine Mutter 112 aufnimmt, die auf
den Bolzen 104 aufgeschraubt ist, so daß die aufeinanderliegenden Flächen 116 des Führungsrades 100
und des Halteringes 110 fest miteinander und mit dem {_
Bolzen 110 verbunden sind. Zwischen dem Führungs- — rad 100 und dem Haltering 110 ist die feststehende
Lagerstützplatte 118 angeordnet und an der Unterkante der Befestigungsstege 88, wie bereits erwähnt,
angebracht. Zwischen der Lagerstützplatte 118 und dem Führungsrad 100 ist ein einen verhältnismäßig
großen Durchmesser aufweisendes, als Kugellager ausgebildetes ringförmiges Lager 120 angeordnet.
Außerdem ist ein einen verhältnismäßig kleinen Durchmesser aufweisendes inneres Kugellager 122
zwischen der Lagerstützplatte 118 und dem Haltering 110 angeordnet. Auf diese Weise ist die aus dem Führungsrad
100 und dem Haltering 110 bestehende Einheit für reibungslose Drehbewegung auf den Lagern
120 und 122 selbst bei größter Belastung eingerichtet.
Die Einheit wird von den Befestigungsstegen 88 und der Lagerstützplatte 118 in ihrer vorbestimmten Lage
gehalten.
Zur Schmierung der Lager 120 und 122 sind Durchlässe 124 in der Lagerstützplatte 118 mit daran
befestigten Schmiernippeln 126 vorgesehen. Die in Fig. 6 gezeigten ringförmigen Durchlässe 128, 130
und 132 zwischen den verschiedenen Teilen der Führungsradlagerung ermöglichen die Schmierung der
Einzelteile. Die öffnung 86 in der Befestigungsplatte
82 ermöglicht den Zugang zu der Mutter 112 beim Zusammenbau.
Das Führungsrad 100 mit seiner Lagerung bildet eine Rollfläche von sehr großem Durchmesser, wobei
das in einem Anstellwinkel schräg stehende Führungsrad in dem geringen zur Verfügung stehenden
Raum untergebracht werden kann. Das Führungsrad 100 kann an seinem äußeren Umfangsteil verhältnismäßig
große Belastungen aufnehmen. Dies ermöglicht die Lagerausbildung, insofern die Kugeln des Lagers
120 nahe dem Außenrand des Führungsrades 100 an-
geordnet sind, wodurch die Abstützung in einem kritischen Bereich erfolgt, der den Umfangsüberhang
des durch eine Radscheibe gebildeten Führungsrades 100 gegenüber der Lagerstützplatte 118 ver-
mindert.
Die besondere Art der Anbringung der Einführvorrichtungen, nämlich die linksseitige und rechtsseitige
Anordnung der Führungsräder 100 mit ihren Führungsradlagerungen, leitet einander nach innen
ίο entgegengerichtete Kräfte auf die Palettenbohlen B1
oder B2, die hierdurch bestrebt sind, die Palettenbohlen
in deren Längsrichtung zu stauchen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
409 526/155
Claims (2)
1. Palettenhubwagen mit zwei Abstand voneinander aufweisenden Gabelarmen, die sich in lasttragende
Paletten zum Anheben und Transport derselben einführen lassen, und abwärts schwenkbaren,
unter den Enden der Gabelarme angebrachten Hubrädern sowie auswärts der Hubräder
unter den Enden der Gabelarme angebrachten, zur Erleichterung der Einführung der Gabelarme
unter Überklettern von Palettenbohlen dienenden Führungsrädern, deren Drehachsen in ihrem nach
oben weisenden Abschnitt nach der der Einführungsbewegung abgewandten Seite und auswärts
geneigt sind, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
a) der Durchmesser der Führungsräder (100) beträgt mindestens das Anderthalbfache des
Durchmessers der Hubräder (72);
b) die Drehachse der Führungsräder (100) bildet in der Projektion auf eine vertikale Ebene
quer zum Palettenhubwagen einen Winkel zwischen 10 und 20° zur Vertikalen und in
der Projektion auf eine vertikale Ebene längs zum Palettenhubwagen einen Winkel zwischen
5 und 10° zur Vertikalen;
c) die Lagerung der Führungsräder (100) umfaßt eine fest unter dem jeweiligen Gabelarm
angebrachte Lagerstützplatte (118), die das jeweilige Führungsrad (100) über ein ringförmiges
Lager (120) trägt, welches das Führungsrad (100) in der Nähe seines Umfangs gegen den äußeren Rand der Lagerstützplatte
(118) abstützt.
2. Palettenhubwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstützplatte
(118) über zwei der zu erzielenden Winkelstellung des Führungsrades (100) entsprechend geformte
Stege (88) an einer Befestigungsplatte (82) angebracht ist, die am Gabelarm befestigt ist.
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