DE1511232B2 - Papiermaschine mit zwei langsieben - Google Patents
Papiermaschine mit zwei langsiebenInfo
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- DE1511232B2 DE1511232B2 DE1966T0031857 DET0031857A DE1511232B2 DE 1511232 B2 DE1511232 B2 DE 1511232B2 DE 1966T0031857 DE1966T0031857 DE 1966T0031857 DE T0031857 A DET0031857 A DE T0031857A DE 1511232 B2 DE1511232 B2 DE 1511232B2
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- D—TEXTILES; PAPER
- D21—PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
- D21F—PAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
- D21F9/00—Complete machines for making continuous webs of paper
- D21F9/003—Complete machines for making continuous webs of paper of the twin-wire type
Landscapes
- Paper (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Papiermaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer bekannten Papiermaschine dieser Art (FR-PS 14 07 606) sind die beiden Siebe in der
Bahnbildungszone, in der die Entwässerung eines zwischen die Siebe gespritzten Stoffstrahls beginnt,
zwischen zwei Brustwalzen und einem ebenen Saugkasten jeweils durch eine obere bzw. untere Gitteranordnung
aus mehreren parallel zur Siebrichtung liegenden Leisten geführt, die den Zweck haben, die Siebe in der
Bahnbildungszone konvergierend zusammenzuführen. Diese Gitteranordnungen der bekannten Maschine
sollen so nahe wie möglich an die Brustwalzen angrenzen und haben praktisch die Länge der gesamten
Strecke zwischen den Brustwalzen und dem Saugkasten bzw. einer Wasserableitanordnung, von der sie ebenfalls
nur einen kleinen Abstand von z. B. 5 mm haben sollen. Die beiden Gitteranordnungen bilden für die Siebe eine
Art Käfig. Infolgedessen können die Siebe bei sich ändernden Betriebsumständen, wie z. B. zunehmender
Stoffzufuhr oder auch bei Klumpenbildung usw. nicht nachgeben. Dies ist ein Nachteil, der bei einer aus
Fig. 12B der genannten FR-PS 14 07 606 bekannten anderen Papiermaschine dadurch vermieden wird, daß
beide Siebe in der Bahnbildungszone nur über einen einzigen Siebtisch mit einer gekrümmten Oberfläche
geführt sind. Der gekrümmte Saugkasten hat an sich den Vorteil, daß er eine ausgezeichnete Kontrolle der
Entwässerungsgeschwindigkeit des Faserstoffes bei der Erzeugung der Papierbahn ermöglicht, während gleichzeitig
die Langsiebe so nachgiebig gelagert sind, daß Klumpen oder Sand im Papierbrei, Knoten in den
Sieben usw. durchzulaufen vermögen, ohne daß die Siebe beschädigt oder die Papierbahn zerrissen wird.
Bei der bekannten Konstruktion mit freiem Obersieb hat sich nun aber gezeigt, daß sich das Obersieb wellen
kann und vor allem das sogenannte Flächengewicht, d. h. das Fasergewicht pro Flächeneinheit der Papierbahn,
quer über die Breite des Siebes nicht konstant ist, was offenbar an einem über die Breite ungleichen
Abstand der Siebe liegt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem oben angegebenen Stand der Technik eine
Papiermaschine anzugeben, die einerseits dem Stoff-Wasser-Gemisch in der Bahnbildungszone große
Mengen an Wasser schnell und schonend ohne Gefährdung der Siebe und der entstehenden Papierbahn
entziehen kann, andererseits aber ein gleichmäßiges Profil des einen Siebes über die Bahnbreite und
damit ein weitgehend konstantes Flächengewicht gewährleistet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die das Querprofil des oberen Siebes bestimmenden Leisten gewährleisten ein gleichmäßiges Flächengewicht
und damit eine optimale Papierqualität, ermöglichen aber zugleich eine schnelle und schonende
Entwässerung unter selbsttätiger Anpassung der Siebe an sich ändernde Betriebsumstände (Änderung der
Stoffzufuhr, Klumpen usw.), da die Siebe abgesehen von den Leisten nachgiebig geführt sind. Ein Vorteil besteht
auch darin, daß ein Stoffgemisch mit höherem Feststoffgehalt bisher verwendet werden kann, wodurch
ebenfalls die Qualität des Papiers verbessert wird. Typische Ausführungsbeispiele der Papiermaschine
werden nachstehend anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
F i g. 1 eine schematische, teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der Bahnbildungszone,
F ig. 2 eine schematische, teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der Bahnbildungszone,
Fig.3 eine Ansicht längs der Linie 3-3 in Fig. 1,
gesehen in Richtung der Pfeile, und
Fig.4 und 5 teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansichten von Teilen zweier weiterer Ausführungsformen
der Bahnbildungszone.
F i g. 1 zeigt den Anfangsteil 10 der Naßpartie einer Papiermaschine. Die Maschine enthält Siebführungselemente,
beispielsweise in Form einer oberen drehbaren Brustwalze 12 und einer hiervon beabstandeten unteren
drehbaren Brustwalze 14. Über die beiden Brustwalzen 12 und 14 sind Siebe 16, 18, gegenläufig geführt. Im
Abstand von den beiden Brustwalzen 12, 14 ist ein unterer feststehender Saugkasten 20 angeordnet. Eine
zwischen den beiden Brustwalzen 12, 14 angeordnete Stoffauflaufdüse 22 spritzt Papierbrei 24 mit hoher
Geschwindigkeit zwischen die Siebe 16,18.
Die Walzen 12, 14 haben einen gegenseitigen
Abstand, der größer ist als die Dicke des Stoffstrahles 24, so daß der Strahl 24 zwischen die Walzen 12, 14
gerichtet werden kann, ohne eine der Walzen zu berühren, wodurch ein Abpumpen des Strahles 24 durch
die Walzen 12,14 verhindert wird.
Der untere Saugkasten 20 hat eine Saugzone 26, mittels derer der Stoffstrahl 24 durch die offene oder
siebartige Fläche 30 des Saugkastens 20 zur Entwässerung und Bildung einer Papierbahn mit einem Vakuum
beaufschlagt werden kann. Das stromaufwärtige Ende des Saugkastens 20 ist mit einem massiven Siebtisch 28
versehen, der ein Eindringen des Faserstoffstrahles 24 in das Sieb 18 vor Erreichen der Saugzone 26 verhindert,
wodurch die kontrollierte Entwässerung erleichtert wird. Wenn das untere Sieb 18 ganz oder teilweise aus
Nylongewebe oder einem anderweitigen Material mit erheblicher Wasseradsorptionsfähigkeit besteht, kann
der Stoffstrahl 24 das Sieb 18 etwas stromaufwärts vom Siebtisch 28 berühren. Andernfalls wird der Stoffstrahl
24 so gerichtet, daß er das Sieb 18 dort trifft, wo dieses über die Oberfläche 29 des Siebtisches 28 läuft. Auf
jeden Fall gelangt keine nennenswerte Menge Wasser vom Stoffstrahl 24 in den Raum zwischen der unteren
Brustwalze 14 und dem Saugkasten 20.
Die Oberfläche 30 des Saugkastens 20 ist in einem Winkelbereich von vorzugsweise ungefähr 20° konvex
gekrümmt, so daß sowohl das obere Sieb 16 als auch das untere Sieb 18 über die Fläche 30 laufen können. Die
Siebe 16, 18 werden durch einstellbare Spannwalzen (nicht gezeigt) unter Zug gehalten und längs ihres
Weges aneinander angenähert, um die Entwässerung des Stoffes durch beide Siebe 16,18 zu ermöglichen.
Die Siebe 16,18 sind nachgiebig oder federnd geführt,
so daß Knoten im Sieb sowie Sand oder Klumpen im Stoffbrei durchlaufen können, ohne daß die sich
bildende Papierbahn zerrissen wird.
Die obere Brustwalze 16 und der gekrümmte Saugkasten 20 bilden zwei Auflageflächen für das obere
Sieb 16. Das obere Sieb 16 ist nach oben konkav, wo es über die konvexe Mantelfläche der oberen Brustwalze
12 läuft und nach unten konkav, wo es über die konvexe Oberfläche des gekrümmten Saugkastens 20 läuft. Der
Saugkasten 20 ist auf der der oberen Brustwalze 12 entgegengesetzten Seite des oberen Siebes 16 angeordnet.
Die untere Brustwalze 14 bildet eine Auflagefläche für das untere Sieb 18, das zwischen der unteren
Brustwalze 14 und dem gekrümmten Saugkasten 20 läuft, und zwar in einer Richtung, die nahezu die gleiche
ist wie die Laufrichtung des oberen Siebes 16 zwischen der oberen Brustwalze 12 und dem Saugkasten 20,
jedoch in bezug auf diese Richtung konvergiert. Das untere Sieb 18 überstreicht bei seinem Lauf einen Teil
der Oberfläche 30 des Saugkastens 20, der größer ist als der vom oberen Sieb 16 überstrichene Teil. Die
Laufwege der beiden Siebe 16 und 18 in der Bahnbildungszone sind somit mindestens teilweise
gekrümmt.
Eine rostartige Anordnung von dünnen Leisten 40 ist vorgesehen, die in F i g. 1 in Seitenansicht und in F i g. 3
in Draufsicht gesehen von unten oder innen, gezeigt sind. Die Leisten 40 stehen in leichter Berührung mit
dem oberen Sieb 16 und halten es vorzugsweise im wesentlichen in einer Ebene. Die Leisten 40 sind kurz
und zwar weniger als die Hälfte der geradlinigen Laufstrecke des oberen Siebes 16 zwischen der oberen
Brustwalze 12 und demjenigen Teil der Oberfläche 30 des Saugkastens 20, über den das obere Sieb 16 läuft.
Das obere Sieb 16 ist somit über den größeren Teil seiner geradlinigen Laufstrecke zwischen der oberen
Brustwalze 12 und dem Saugkasten 20 ohne Berührung mit einzwängenden und die Bewegungsfreiheit einengenden
Bauteilen.
Es wird angenommen, daß die durch die Leisten 40 bewirkte Kontrolle darauf beruht, daß die Leisten die
Bildung von Aufwerfungen, Kräuselungen oder Wellen verhindern, die andernfalls in Richtung parallel zur
Laufrichtung des Siebes 16 zwischen der oberen Brustwalze 12 und dem Saugkasten 20 auftreten können.
Die Leisten 40 haben in Richtung senkrecht zur Zeichenebene der F i g. 1 und quer zur Laufrichtung des
Siebes 16 eine Dicke von ungefähr 0,2 bis 0,5 cm und einen geringen gegenseitigen Abstand von ungefähr 0,6
bis 1,3 cm gemessen von Mitte zu Mitte. Im oberen Sieb 16 können sich daher nicht die erwähnten Längswellen
ausbilden, da die Leisten 40 verhindern, daß sich Teile des oberen Siebes 16 in bezug auf benachbarte Teile
nach oben ausbiegen oder ausbauchen.
Die Leisten 40 sind mittels einer Halterungsvorrichtung M beim stromaufwärtigen Ende der Bahnbildungszone,
in welcher der aus noch nicht verfilzten Fasern bestehende Stoffstrahl 24 durch das obere und das
untere Sieb 16, 18 entwässert wird, angeordnet. An dieser Stelle ist der Abstand zwischen den beiden
Sieben 16,18 noch erheblich, und zwar ungefähr 0,1 cm, so daß Sand. Knoten oder Klumpen im Papierbrei
genügend Platz haben, um zwischen den Sieben 16, 18 hindurchlaufen zu können. Ferner können sich die Siebe
16, 18 etwas nach innen gegeneinander bewegen, falls Knoten oder Verdickungen auftreten. Durch derartige
Klumpen und Knoten kann daher kein Zerreißen der Papierbahn verursacht werden, wie es geschehen
könnte, wenn die Siebe 16, 18 durch Bauteile eingezwängt wären, die sich beiderseits der Siebe weiter
stromabwärts in der Bahnbildungszone befinden, wo der Abstand zwischen den Sieben 16,18 sehr gering ist.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausführungsform der
Erfindung mit einer Halterungseinrichtung M\ die der
Halterungseinrichtung Mder Fig. 1 entspricht und den
Leisten 40 (Fig. 1) ähnliche Leisten halten. Bei der
Ausführungsform nach F i g. 2 sind die Leisten 46 an ihren stromaufwärtigen Enden zugespitzt und stromabwärts
des Siebtisches 28, also nicht wie in F i g. 1 diesem gegenüberstehend, angeordnet. Man kann auch Leisten
anderer Form verwenden, vorausgesetzt, daß sie keine Turbulenz im Faserstoffbrei hervorrufen, durch die die
Papierbahn zerrissen werden könnte. Die Brustwalzen 12, 14 sind in F i g. 2 in bezug aufeinander anders
angeordnet als in F i g. 1.
Die gegenseitige Lage der Brustwalzen 12, 14 kann verändert werden und ist nicht durch den Ort, der für
den durch die Leisten 40 oder 46 gebildeten oberen Rost gewählt wurde, im einschränkenden Sinne festgelegt.
Die Leisten 40 und 46 sind so kurz, daß sie nicht in bezug auf die Laufrichtung der Siebe 16 und 18
gewinkelt zu sein brauchen. Wegen ihrer kurzen Länge können die einzelnen Leisten jeweils in einer eigenen,
zur Laufrichtung der Siebe 16 und 18 parallelen Ebene in der in F i g. 3 gezeigten Weise angeordnet sein, ohne
daß dadurch Abdrücke in der Papierbahn verursacht werden. Die parallele Anordnung der Leisten in
Laufrichtung der Siebe 16 und 18 vereinfacht die konstruktive Ausbildung der Rostanordnung und
ermöglicht einen glatten Fluß des Siebwassers längs der Leisten. Die Leisten 40 und 46 sind vorzugsweise aus
korrosionsbeständigem Stahl, mit oder ohne Wolframkarbidbelag, oder aus Glimmerpreßstoff, Hartpolyure-
than oder Siliciumkarbid gefertigt. Die stromabwärtigen
Enden 52 und 54 der Leisten sind in Richtung senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 1 und 2 so dünn, daß eine
Entwässerung der sich bildenden Papierbahn vermieden wird. Eine derartige Entwässerung könnte dazu führen,
daß die Bahn zerreißt.
Die Abheblinie 56 des Siebes 16 von der Brustwalze 12 befindet sich stromaufwärts von der Linie 64 an der
sich das Sieb 18 von der Walze 14 (F i g. 1) abhebt und die Abheblinie 58 befindet sich stromaufwärts von der
Linie 60 an der sich das Sieb 16 von der oberen Brustwalze 12 (F i g. 2) abhebt.
Beim Einbau werden bei außer Betrieb befindlicher Maschine die Leisten 40 oder 46 mit ihren siebberührenden
Rändern oder Kanten parallel zum oberen Sieb 16 angeordnet, und zwar so, daß sie entweder das Sieb
berühren oder etwas oberhalb des Siebes liegen. Der Abstand zwischen den Kanten der Leisten 40 oder 46
und dem oberen Sieb 16 kann z. B. 0,08 cm betragen. Bei in Betrieb befindlicher Maschine weicht das obere Sieb
16 etwas nach oben aus, so daß es die siebberührenden Kanten der Leisten 40 oder 46 leicht berührt. Das obere
Sieb 16 folgt somit nahezu einem Laufweg, der ihm durch die Laufgeschwindigkeit, die Entwässerungsgeschwindigkeit
und die Konsistenz des Faserstoffes aufgenötigt wird. Trotzdem ist die Ausbiegung oder
Ausbeulung des oberen Siebes so gering, daß sein Laufweg zwischen der oberen Brustwalze 12 und dem
Saugkasten 20 im wesentlichen geradlinig bleibt.
F i g. 4 und 5 zeigen andere Formen von Leisten 48 bzw. 50, die erfindungsgemäß verwendet werden
können. Die Leisten 48 und 50 sind kürzer als die Leisten 40 und 46. Die Leisten 48 sind rechteckig und in der
Laufrichtung des Siebes 16 ungefähr doppelt so lang wie in Richtung der zur Laufrichtung senkrechten Ebene in
F i g. 4. Beispielsweise kann die in F i g. 4 dem Betrachter zugewandte Fläche 1,9 χ 0,9 cm groß sein. Einer der
zur Laufrichtung des Siebes 16 parallelen Ränder jeder
Leiste 48 berührt im Betrieb der Maschine das Sieb 16, während der andere zur Laufrichtung des Siebes 16
parallele Rand jeder Leiste 48 von der Halterungsvorrichtung M getragen wird.
Die Leisten 50 sind halbkreisförmig und haben einen Radius, der gleich der halben Länge der Leisten 48 in
Laufrichtung des Siebes 16 ist. Die gekrümmten Ränder der Leisten 50 stehen im Betrieb der Maschine im
wesentlichen in punktförmiger Berührung mit dem Sieb 16, während die geraden Ränder der Leisten 50 an der
Halterungsvorrichtung Mbefestigt sind.
Durch die Erfindung wird ein kontrolliertes Zusammenlaufen der beiden Siebe 16, 18 ermöglicht und die
Bildung der Papierbahn beschleunigt, da die Ausbauchung des oberen Siebes 16 auf ein geringes Maß
beschränkt bleibt. Dank der Erfindung kann somit ein Papierbrei mit einem höheren Feststoffgehalt als
normal verwendet werden, so daß sich die von der Maschine zu verarbeitenden Wassermengen verringern.
Ferner wird eine Papierbahn von größerer Homogenität erzeugt, da aufgrund der rascheren Bahnbildung vor
der Bildung der Bahn weniger Zeit als bisher für die Neubildung von Flocken im Stoffgemisch vorhanden ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Papiermaschine mit zwei übereinander angeordneten Langsieben, die über je eine Brustwalze
und gemeinsam über einen im Abstand von den Brustwalzen angeordneten Saugkasten laufen und
zwischen sich unter gegenseitiger Annäherung wenigstens einen Teil der Bahnbildungszone enthalten,
und mit einer Anzahl von parallel zur Laufrichtung der Siebe nebeneinander angeordneten
Leisten, welche das eine Sieb im Abstand von dem Saugkasten berührende Kanten haben, d a durch
gekennzeichnet, daß die Länge der Kanten der Leisten (40, 46,48,50) längs des oberen
Siebes (16) weniger als die Hälfte der geradlinigen Laufstrecke zwischen der zugehörigen Brustwalze
(12) und dem Beginn des mit konvex gekrümmter Oberfläche ausgestatteten Saugkastens (26) beträgt.
2. Papiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (40, 46, 48, 50) an
der stromaufwärtigen Grenze der Bahnbildungszone, an der die beiden Siebe (16, 18) noch einen
erheblich größeren Abstand voneinander haben als stromabwärts in der Bahnbildungszone, angeordnet
sind.
3. Papiermaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle Leistenränder in
einer einzigen Ebene liegen.
4. Papiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistenränder parallel zur Laufrichtung des einen Siebes (16)
verlaufen.
5. Papiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der Leisten (50) derart gekrümmt sind, daß sie das eine
Sieb (16) jeweils in praktisch einem Punkt berühren.
6. Papiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ränder der Leisten (40,46,48,50) vom zweiten Sieb
(18) einen solchen Abstand haben, daß zwischen den beiden Sieben (16, 18) im Bereich der Leisten ein
Abstand von ungefähr 0,1 cm besteht.
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