DE1500981B2 - Sicherungsschraube zum Einschrauben in ein genormtes Spitzgewinde - Google Patents
Sicherungsschraube zum Einschrauben in ein genormtes SpitzgewindeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherungsschraube zum Einschrauben in ein genormtes Spitzgewinde
mit einem Gewinde gleichbleibender Steigung über seine gesamte axiale Erstreckung und einem
Sicherungsabschnitt mit trapezförmigem Gewinde mit vergrößertem Kern- und verringertem Außendurchmesser
gegenüber einem in Einschraubrichtung vor dem Sicherungsabschnitt befindlichem, dem Innengewinde
entsprechendem Spitzgewinde.
Eine derartige Sicherungsschraube (USA.-Patentschrift 2 352 540) wird zur Befestigung von Einzelteilen
verwendet, die Schwingungen ausgesetzt sind, wie z. B. Auto-, Flugzeug- oder Schiffsantriebsmotoren.
Die bekannte Sicherungsschraube weist in ihrem Gewindeteil außer einem normal geschnittenen Bereich
einen Bereich mit vergrößertem Kerndurchmesser und verkleinertem Außendurchmesser des Gewindes auf.
Hierdurch entsteht zwischen Außengewindeteil und Innengewindeteil eine Klemmwirkung, welche zu einer
Materialverdrängung führt und dadurch eine Sicherungswirkung hervorruft. Diese Art der Sicherung jedoch
benötigt ein beträchtliches Drehmoment, das Außengewinde in das Innengewinde einzuschrauben,
und zwar auf Grund des Übermaßes zwischen Außen- und Innengewinde und der Verdrängung des Materials.
Wenn die Toleranzen dieser Teile nicht innerhalb bestimmter Grenzen gehalten werden, kann so viel Übermaß
auftreten, daß das Gewinde eines der Teile oder beider Teile überdreht wird, oder daß die Teile abreißen.
Es kann aber auch so wenig Übermaß zustande kommen, daß überhaupt kein Widerstand gegen das
Herausdrehen geschaffen wird. Darüber hinaus muß eine erhebliche Beschädigung des Innengewindes in
Kauf genommen werden, wodurch eine mehrmalige Verwendung der Gewindeteile unmöglich wird.
ίο Aufgabe der Erfindung ist es. eine Sicherungsschraube
zu schaffen, die gegen Erschütterungen gesichert ist und bei der eine wiederholte Benützung in demselben
Innengewinde ohne wesentlichen Rückgang der Sicherungswirkung möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Übergang des Kerndurchmessers des
Spitzgewindes im Bereich vor dem Sicherungsabschnitt zu dem des trapezförmigen Gewindes im Sicherungsabschnitt
stetig erfolgt und der Gewindeaußendurchmesser im Sicherungsabschnitt sich über dessen axiale
Länge periodisch und stetig von einem Höchstwert bis zu einem Mindestwert ändert, wobei der Höchstwert
dem Außendurchmesser des Spitzgewindes im Bereich vor dem Sicherungsabschnitt und der Mindestwert dem
Teilkreisdurchmesser dieses Spitzgewindes entspricht.
Durch diese Gewindeform ist gewährleistet, daß die dem Herausdrehen entgegenwirkende Kraft proportional
zu den darauf angelegten Erschütterungsbeanspruchungen zunimmt. Diese Gewindeform ermöglicht ein
Einschrauben in ein genormtes Innengewinde mit einem minimalen Drehmoment.
Zudem kann diese Gewindeform durch herkömmliches Gewindewalzen und Gewindeschneiden ohne weiteres
zu niedrigen Kosten hergestellt werden. Überdies besitzt sie einen hohen Sicherungseffekt, wobei sie
einen großen Verwendungsbereich ermöglicht. Darüber hinaus findet keine merkliche Beschädigung des
Innengewindes statt, so daß dessen wiederholte Benutzung möglich ist.
Da genaue Toleranzen des Außengewindeteils ebenso wie des Innengewindeteils nicht erforderlich sind
und genormtes Spitzgewinde als Innengewinde verwendet wird, tritt im Vergleich mit anderen selbstsichernden
Gewinden eine weitere Kostensenkung ein.
Nachstehend ist die Erfindung an einem Beispiel näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht einer Sicherungsschraube mit der erfindungsgemäßen Gewindeform,
F i g. 2 eine vergrößerte Teilansicht des in F i g. 1 dargestellten Außengewindes,
F i g. 3 einen Schnitt durch ein Innengewinde mit eingesetzter Sicherungsschraube nach F i g. 1 unmittelbar
nach dem Einschrauben, und
Fig.4 einen ähnlichen Schnitt durch das Innengewinde
mit eingeschraubter Sicherungsschraube nach .' Fig.2, jedoch nach erfolgter Schwingungsbeanspruchung.
In der Zeichnung ist eine Sicherungsschraube 10 dargestellt,
deren Außengewinde eine gleichmäßige Steigung aufweist. Am Einschraubende 16 ist ein dem genormten
Innengewinde 40 entsprechendes Spitzgewinde 12, 14 vorgesehen. Dieses Gewinde erstreckt sich
wenigstens über einen vollständigen Gewindegang, so daß die Sicherungsschraube leicht in das Innengewinde
eingeführt werden kann.
In dem folgenden Abschnitt 18 nimmt der Kerndurchmesser
des Spitzgewindes allmählich stetig zu. Es ist verständlich, daß zur Aufrechterhaltung des Norm-
durchmessers und des Flankcnwinkcls des Spitzgewindcs
in dieser Zone die GewindcfiiBc 20 mit zunehmendem Durchmesser flacher werden. Die Durchmesserzunahmc
der Gewindefüße 20 ist derart, daß am Ende des Abschnitts 18 der Gewindefuß 20 Übermaß gegenüber
den Gewindespitzen des Innengewindes hat, wenn das Außengewinde 10 eingeschraubt wird. Der Betrag dieses
Übermaßes ist sehr gering, damit die Sicherungsschraube leicht eingeschraubt werden kann. Die im
zweiten Abschnitt 18 benötigte Zahl der Gewindegänge ist abhängig vom Betrag des Übermaßes gegenüber
den am Ende der Gewindegänge vorgesehenen Innengewindespitzen. Im allgemeinen genügen ein bis drei
Gewindegänge.
Der daran anschließende Gewindeabschnitt 22 weist den nach Vollendung des Abschnitts 18 vorhandenen
vergrößerten Kerndurchmesser auf. In diesem Gewindeabschnitt verringert sich in axialer Richtung der
Außendurchmesser des Gewindes periodisch auf einen Mindestdurchmesser und erhöht sich anschließend wieder
stetig auf den Außendurchmesser des Spitzgewindes in den Bereichen 16, 18, wie dies im einzelnen in
F i g. 2 dargestellt ist. Die Gewindespitze 24 des Gewindeganges 22;j weist den vorgeschriebenen Normdurchmesser
auf und ähnelt den Gewindespitzen 14 im Bereich 18. Die Gewindespitze 26 des darauffolgenden
Gewindeganges 22b liegt durch Entfernung eines Teils des Scheitels des Gewindes auf einem etwas verringerten
Durchmesser. Die Gewindespitze 28 des nächsten Gewindeganges 22c liegt auf einem noch geringeren
Durchmesser als die Gewindespitze 26. Die Gewindespitze 30 des Gewindeganges 22c/ liegt auf dem kleinsten
oder Mindestdurchmesser.
In den nächsten drei Gewindegängen 22e, 22/" und
22^r der Gewindeform nimmt der Außendurchmesser
des Gewindes laufend zu, und zwar um dieselben Beträge, um die er vorher abgenommen hat, bis der Gewindegang
22^ wiederum eine Gewindespitze 24 mit Normdurchmesser aufweist.
Der Abschnitt 22 enthält somit ein Sicherungsgewinde mit gegenüber dem genormten Spitzgewinde 12, 14
vergrößertem Kerndurchmesser, dessen Außendurchmesser von dem Normdurchmesser über eine Anzahl
von Gewindegängen auf einen wesentlich verringerten Durchmesser ab- und über eine weitere Anzahl von
Gewindegängen wieder auf den Normdurchmesser zunimmt. Die Gewindespitzen des Gewindes im Bereich
22 können auf einer »Sinuskurve« liegen. Die Anzahl der Gewindegänge, die zu einer derartigen Durchmesserabnahme
und einer Zunahme auf Normdurchmesser benötigt wird, ist abhängig von der Größe, der Teilung
des Außengewindes und dem Betrag der erwünschten Sicherungswirkung. Es sollten jedoch mindestens vier
vollständige Sinuswellen pro 25,4 mm axialer Länge des Gewindes verwendet werden. Wie dargestellt, enthält
die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sechs Wellen pro 25,4 mm. Die Gesamtzahl der Gewindegänge
im Sicherungsbereich 22 hängt von der Anwendung der Schraube 10 ab.
Bei der praktischen Anwendung wird die Sicherungsschraube 10 in ein als genormtes Spitzgewinde ausgebildetes
Innengewinde 40, wie in F i g. 3 dargestellt, eingeschraubt, wobei das Spitzgewinde 12,14 des Bereichs
16, das dem des Innengewindes entspricht, leicht in das Innengewinde eingedreht werden kann. Bei weiterem
Drehen der Sicherungsschraube 10 kommt der Gewindefuß 20 mit vergrößertem Durchmesser der Gewindegänge
im Bereich 18 immer mehr mit den Gewindespitzen 36 des Innengewindes in Überdeckung und die dadurch
erzeugte leichte Reibung sichert somit die Schraube 10 im Innengewinde 40 und verhindert reibungsschlüssig
ein Herausschrauben aus letzterem. Das Übermaß zwischen den Gewindefüßen 21 mit vergrößertem
Durchmesser und den Gewindespitzen 36 nimmt weiter zu, sobald die Gewindegänge des Bereichs
22 in das Innengewinde 40 eintreten und das Außengewinde vollständig in das Innengewinde eingeschraubt
ist.
Wenn die Schraube 10 vollständig in das Innengewinde 40 eingeschraubt ist, wie in Fig.3 dargestellt,
entstehen auf Grund der Entfernung der Scheitel der Gewindegänge 226 bis 22/"gegenüber den Gewindefüßcn
34 des Innengewindes 40 Leerräume 38. Diese Leerräume schwanken zwischen kleinen Abmessungen,
wie beim Gewindefuß 34 und der Gewindespitze 26, und großen Abmessungen, wie beim Gewindefuß 34
und der Gewindespitze 30.
Wenn anschließend die Schraube 10 Schwingungen ausgesetzt wird, wird es auf Grund der Reibung zwischen
den Gewindefüßen 21 mit vergrößertem Durchmesser und den Gewindespitzen 36 des Innengewindes
40 in letzterem festgehalten. Bei Fortsetzung der Schwingungen jedoch fließt das Material des Innengewindes
40 in die von den Gewindespitzen 26, 28 und 30 gebildeten Leerräume 38, so daß sich das Innengewinde
40 ungefähr, wie in F i g. 4 dargestellt, der Form des Außengewindeteils 10 anpaßt.
Dadurch wird die Schraube 10 wirkungsvoll im Innengewinde 40 festgehalten, und zwar auf Grund des
Eingriffes zwischen den ausgefüllten Leerräumen und den Gewindespitzen 24 und 14 mit Normdurchmesser.
Je mehr Vibration auf die Teile ausgeübt wird, desto vollständiger ist der Kaltfluß des Materials des Innengewindes
40 in das Außengewinde und desto größer ist der Widerstand gegen eine Entfernung der Schraube
10.
Als allgemeine Regel gilt, daß bei einer Zunahme des Übermaßes zwischen dem Durchmesser des Gewindefußes 20, 21 und den Gewindespitzen 36 des Innengewindes 40 eine größere Durchmesserabnahme einer jeden der Gewindespitzen 26, 28 und 30 zulässig ist, da die zusätzliche Reibung zwischen den Gewindefüßen 20, 21 und den Gewindespitzen 36 das Außengewinde 10 sicherer im Innengewinde festhält und somit einen stärkeren Kaltfluß des Innengewindes 40 ermöglicht. Aus dem gleichen Grund kann bei Erhöhung des Übermaßes zwischen dem Gewindefuß 20, 21 mit erweitertem Durchmesser und den Gewindespitzen 36 die Anzahl der Sinuskurven pro axialer Längeneinheit erhöht werden. Obwohl durch eine Erhöhung der Anzahl der Sinuskurven pro axialer Längeneinheit zusätzliche Leerräume erzeugt werden, gestattet die zusätzliche Reibung zwischen dem Gewindefuß 20, 21 mit erweitertem Durchmesser und den Gewindespitzen 36 eine Füllung dieser Leerräume durch Kaltfluß des Innengewindes 40, ohne daß sich die Schraube 10 in der Zwischenzeit etwa lösen könnte.
Als allgemeine Regel gilt, daß bei einer Zunahme des Übermaßes zwischen dem Durchmesser des Gewindefußes 20, 21 und den Gewindespitzen 36 des Innengewindes 40 eine größere Durchmesserabnahme einer jeden der Gewindespitzen 26, 28 und 30 zulässig ist, da die zusätzliche Reibung zwischen den Gewindefüßen 20, 21 und den Gewindespitzen 36 das Außengewinde 10 sicherer im Innengewinde festhält und somit einen stärkeren Kaltfluß des Innengewindes 40 ermöglicht. Aus dem gleichen Grund kann bei Erhöhung des Übermaßes zwischen dem Gewindefuß 20, 21 mit erweitertem Durchmesser und den Gewindespitzen 36 die Anzahl der Sinuskurven pro axialer Längeneinheit erhöht werden. Obwohl durch eine Erhöhung der Anzahl der Sinuskurven pro axialer Längeneinheit zusätzliche Leerräume erzeugt werden, gestattet die zusätzliche Reibung zwischen dem Gewindefuß 20, 21 mit erweitertem Durchmesser und den Gewindespitzen 36 eine Füllung dieser Leerräume durch Kaltfluß des Innengewindes 40, ohne daß sich die Schraube 10 in der Zwischenzeit etwa lösen könnte.
Eine Zunahme sowohl der Anzahl als auch der Größe der Leerräume 38 erhöht den Abschraubwiderstand
des Gewindes, dader Eingriff zwischen den ausgefüllten Leerräumen 38 und den Gewindespitzen 14 und 24 mit
Normdurchmesser bei einer versuchten Entfernung erhöht wird.
Bei einer Verwendung des Ausdrucks »Teilkreisdurchmesser« als den Durchmesser des imaginären
koaxialen Zylinders, dessen Oberfläche an den Punkten
5
durch die Gewindeprofile verlaufen würde, um die malen Durchmesser bei 30, jedoch nicht unter dem
Breite der Nut gleich '/2 der Grundteilung zu machen, Tcilkrcisdurchmcsser bewegen,
sollte der Außendurchmesser des Außengewindes, welches die Sinuskurvenform darstellt, sich zwischen
einem maximalen Durchmesser bei 24 und einem mini-
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Sicherungsschraube zum Einschrauben in ein genormtes Spitzgewinde mit einem Gewinde
gleichbleibender Steigung über seine gesamte axiale Erstreckung und einem Sicherungsabschnitt mit trapezförmigem
Gewinde mit vergrößertem Kern- und verringertem Außendurchmesser gegenüber einem in Einschraubrichtung vor dem Sicherungsabschnitt befindlichem, dem Innengewinde entsprechendem
Spitzgewinde, dadurch gekennzeichnet,
daß der Übergang des Kerndurchmessers des Spitzgewindes im Bereich (16) vor dem Sicherungsabschnitt (22) zu dem des trapezförmigen
Gewindes im Sicherungsabschnitt stetig erfolgt und der Gewindeaußendurchm'esser im Sicherungsabschnitt
sich über dessen axiale Länge periodisch und stetig von einem Höchstwert (24) bis zu einem
Mindestwert (30) ändert, wobei der Höchstwert dem Außendurchmesser des Spitzgewindes im Bereich
vor dem Sicherungsabschnitt und der Mindestwert dem Teilkreisdurchmesser dieses Spitzgewindes
entspricht.
2. Sicherungsschraube nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß auf 25,4 mm axialer Länge des
Gewindes wenigstens vier periodische Durchmesserab- und -zunahmen der Gewindeaußendurchmesser
treffen.
3. Sicherungsschraube nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Betrag der
Zunahme des Kerndurchmessers direkt proportional zum Betrag der periodischen Abnahme des Gewindeaußendurchmessers
ist.
4. Sicherungsschraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunahme des Kerndurchmessers
proportional zur Anzahl der periodischen Abnahmen des Gewindeaußendurchmessers für
eine gegebene Länge ist.
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