DE1598514B2 - Verfahren zur Durchführung von Blutuntersuchungen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Bei der Durchführung von Blutuntersuchungen ist es bekanntlich wichtig, die Gerinnungszeit der Blutflüssigkeit
zu kennen. Für die unmittelbar entnommene Blutflüssigkeit beträgt diese Gerinnungszeit im Mittel unter
normalen Umständen etwa fünf bis sechs Minuten. Um die Messung der Gerinnungszeit weniger zeitraubend
zu gestalten, ist es bekannt, der entnommenen Blutflüssigkeit eine Reagensflüssigkeit beizumischen, welche je
nach ihrer Beschaffenheit und dem Mischungsverhältnis die Gerinnungszeit der Mischung in reproduzierbarer
Weise bis auf ungefähr zehn Sekunden herabsetzt. Ist jedoch aus dem einen oder anderen Grund zwischen
ίο dem Zeitpunkt der Entnahme der Blutflüssigkeit und
der Messung der Gerinnungszeit ein längerer Zeitabschnitt einzuschalten, so wird der entnommenen Blutflüssigkeit
sofort ein Antikoagulans — wie z. B. ein Natrium-Citrat oder -Oxalat — beigegeben, so daß die
Gerinnung unterbunden wird. Soll nun später die Gerinnungszeit der solchermaßen konservierten Blutflüssigkeit
bestimmt werden, so wird dieser wiederum Reagensflüssigkeit beigemischt, welche sowohl die Wirkung
des Antikoagulansmittels aufhebt und gleichzeitig auch die Gerinnungszeit der Mischung im Mittel auf
etwa zehn bis zwanzig Sekunden herabsetzt. In jedem Fall ist die Gerinnungszeit der Mischung bei einer
genau vorgeschriebenen Temperatur, und meistens bei 37° C, zu bestimmen und das die Mischung aufnehmende
Probengefäß wird dementsprechend in eine temperaturregulierte Heizplatte eingesetzt.
Bei einem bekannten Verfahren dieser Art wird ein im wesentlichen zylindrisches Probengefäß verwendet,
in welches nacheinander die Blutflüssigkeit und die Reagensflüssigkeit im vorgeschriebenen Mischungsverhältnis
pipettiert werden. Darauf wird in die erhaltene Mischung ein Tauchkörper eingeführt, der vermittels
einer Torsionsaufhängung gehalten wird. Das Probengefäß erhält nun langsame Drehbewegungen und der
Zeitpunkt der Gerinnung der Mischung wird durch die dann erfolgende Mitnahme des Tauchkörpers ermittelt.
Ein weiteres bekanntes Verfahren benützt ein zweiteiliges Probengefäß, dessen beide Aufnahmeschalen
oben mit einer breiten Überlaufrinne verbunden sind.
In die eine Aufnahmeschale wird die Blutflüssigkeit und in die andere Aufnahmeschale die Reagensflüssigkeit
pipettiert, jedoch derart, daß bei horizontaler Lage der Überlaufrinne die in den beiden Aufnahmeschalen befindlichen
Flüssigkeiten sich noch nicht vermischen können. Das solchermaßen gefüllte Probengefäß wird
nun auf einem Schwenkarm befestigt, der periodische Kippbewegungen ausführt. Im Verlauf dieser Kippbewegungen
werden die in den Aufnahmeschalen befindlichen Flüssigkeiten miteinander vermischt und zwisehen
den beiden Aufnahmeschalen hin- und hergeschwenkt. Der Eintritt der Gerinnung wird auf elektrischem
Wege mit Hilfe von Kontaktelektroden ermittelt.
Diese und ähnliche Verfahren setzen nun aus rein geometrischen Gründen größere Probengefäße voraus und man benötigt in der Regel wenigstens 100 Kubikmillimeter Blutflüssigkeit und etwa die doppelte Menge Reagensflüssigkeit. Unerwünscht ist ferner, daß die Tauchkörper oder Kontaktelektroden sowie gegebenenfalls auch die Probengefäße nach jeder Messung sorgfältig gereinigt werden müssen. Man kann sich diese Arbeit zwar ersparen, wenn man für jede Messung ein neues Probengefäß und einen neuen Tauchkörper bzw. eine neue Kontaktelektrode benützt. Das richtige Einsetzen solcher Tauchkörper oder Kontaktelektroden setzt jedoch einige Aufmerksamkeit und Geschicklichkeit voraus und bei reihenweise durchzuführenden Untersuchungen werden diese Vorbereitungsarbeiten
Diese und ähnliche Verfahren setzen nun aus rein geometrischen Gründen größere Probengefäße voraus und man benötigt in der Regel wenigstens 100 Kubikmillimeter Blutflüssigkeit und etwa die doppelte Menge Reagensflüssigkeit. Unerwünscht ist ferner, daß die Tauchkörper oder Kontaktelektroden sowie gegebenenfalls auch die Probengefäße nach jeder Messung sorgfältig gereinigt werden müssen. Man kann sich diese Arbeit zwar ersparen, wenn man für jede Messung ein neues Probengefäß und einen neuen Tauchkörper bzw. eine neue Kontaktelektrode benützt. Das richtige Einsetzen solcher Tauchkörper oder Kontaktelektroden setzt jedoch einige Aufmerksamkeit und Geschicklichkeit voraus und bei reihenweise durchzuführenden Untersuchungen werden diese Vorbereitungsarbeiten
als lästig und zeitraubend angesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, durch welches die geschilderten
Schwierigkeiten bei der Blutgerinnungszeitbestimmung überwunden werden können, und welches auch für Ultramikroanalysen
geeignet ist und reihenweise durchführbare Blutuntersuchungen gestattet, ohne daß zeitraubende
und kritische Vorbereitungsarbeiten erforderlich wären. Dies wird, ausgehend von einem Verfahren
der eingangs genannten Art, erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß ein Probengefäß verwendet wird,
dessen beide Aufnahmebehälter über eine durchlaufende Kapillare am Boden miteinander in kommunizierender
Verbindung stehen, daß nach der Pipettierung der genannten Flüssigkeiten in die zugeordneten Aufnahmebehälter
wenigstens der eine derselben an eine Luftpumpe angeschlossen wird, welche periodische Luftdruckänderungen
erzeugt und dadurch den Flüssigkeitsinhalt beider Aufnahmebehälter durch die Kapillare
hindurch miteinander vermischt sowie periodische Niveauänderungen in beiden Aufnahmebehältern erzeugt,
und daß ferner die Gerinnung der vorgenannten Mischung durch die Verminderung der Amplitude der
genannten Niveauänderungen erfaßt wird, die sich infolge der fortschreitenden Verstopfung der Kapillare
dann einstellt.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Patentansprüchen 2 bis 5
beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend und an Hand der Zeichnung noch näher erläutert, wobei
in der Zeichnung ein vereinfachtes Ausführungsbeispiel für eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens
in schematischer und nicht maßstäblicher Weise veranschaulicht ist
Die auf konstanter Temperatur von 37° C gehaltene Heizplatte t weist eine Ausnehmung 2 auf, in welche
das jeweils zu verwendende Probengefäß 3 eingesetzt wird. Das letztere ist zweischenklig ausgeführt und hat
zwei zylindrische Aufnahmebehälter 4 und 5, die etwa je ein Volumen von 100 Kubikmillimeter aufweisen.
Am Boden sind die beiden Aufnahmebehälter 4 und 5 über eine Kapillare 6 miteinander verbunden, wobei
der Durchmesser der Kapillare 6 beispielsweise 0,7 mm beträgt. Die Durchmesser der Aufnahmebehälter 4 und
5 betragen dann vorzugsweise zwischen 3,5 und 4,0 mm. Dieses Probengefäß 3 besteht zweckmäßig aus
einem Kunststoff, der sowohl gegenüber der Blutflüssigkeit als auch gegenüber der Reagensflüssigkeit flüssigkeitsabweisend
ist Als geeigneter Werkstoff hierfür hat sich Polyaethylen erwiesen, so daß das Probengefäß
3 zudem noch einfach und billig herstellbar ist. Das Probengefäß 3 ist ferner für eine nur einmalige Anwendung
vorgesehen, so daß jegliche Reinigungsarbeiten entfallen.
Die in der Zeichnung angedeutete Einrichtung sieht ferner einen synchron laufenden Getriebemotor 7 vor,
dessen langsam laufende Welle 8 genau 1 Umdrehung pro Sekunde machen soll. Vermittels einer auf der Welle
8 befestigten Exzenterscheibe 9 wird der Kolben 11 einer Luftpumpe 10 im Pumpenzylinder 12 hin- und
herbewegt, so daß sich im Zylinderraum 13 periodische Luftdruckänderungen ergeben, deren Frequenz 1
Schwingung pro Sekunde ist Im Zylinderraum 13 mündet ein im Pumpenzylinder 12 befestigter Schlauch 14,
der an seinem Ende mit einem Mundstück 15 versehen ist. Dieses Mundstück 15 ist so ausgebildet, daß es auf
den einen der beiden Aufnahmebehälter 4 oder 5 aufgesetzt werden kann und den betreffenden Aufnahmebehälter
in luftdichter Weise mit dem Zylinderraum 13 der Luftpumpe 10 verbindet. Um schließlich die jeweilige
Amplitude der im Zylinderraum 13 und im angeschlossenen Aufnahmebehälter 4 oder 5 herrschenden
Luftdruckänderungen meßtechnisch erfassen zu können, ist im Zylinderkopf 16 der Luftpumpe 10 noch eine
piezoelektrische Druckmeßzelle 17 eingesenkt. Die an ihren Anschlußleitungen 18 auftretenden elektrischen
Spannungen werden in einem schreibenden Registriergerät 19 elektronisch verstärkt auf den Schreiber desselben
gegeben, so daß etwa an einem aus dem Registriergerät 19 herauslaufenden Papierstreifen 20 die jeweilige
Amplitude der genannten periodischen Luftdruckänderungen fortlaufend abgelesen werden kann.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind weitere Einzelheiten des Registriergerätes 19 in der Zeichnung nicht
näher dargestellt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann nun wie folgt zur Durchführung gelangen. Bei weggeschwenktem
Mundstück 15 wird in die Heizplatte 1 ein neues und noch leeres Probengefäß 3 der dargestellten Bauart
eingesetzt. In den Aufnahmebehälter 5 desselben werden 20 Kubikmillimeter Blutflüssigkeit pipettiert. Je
nach der Konzentration der in Frage kommenden Reagensflüssigkeit — wie z. B. einer Thromboplastin-Lösung
— wird die erforderliche Menge derselben in den anderen Aufnahmebehälter 4 pipettiert. Diese Menge
ist meistens etwas größer und es sei angenommen, daß im Aufnahmebehälter 4 insgesamt 40 Kubikmillimeter
Reagensflüssigkeit enthalten sind. In jedem Fall soll jedoch die Summe der in den beiden Aufnahmebehältern
4 und 5 befindlichen Flüssigkeitsvolumina kleiner sein als das Volumen eines der beiden Aufnahmebehälter 4
oder 5. Wegen der flüssigkeitsabweisenden Beschaffenheit des Probengefäßes 3 und des geringen Durchmessers
der Kapillare 6 vermischen sich indessen die in den beiden Aufnahmebehältern 4 und 5 befindlichen Flüssigkeiten
noch nicht. Nunmehr wird das Mundstück 15 in luftdichter Weise an die Mündung des mit der Reagensflüssigkeit
versehenen Aufnahmebehälters 4 angedrückt, während die Mündung des anderen die Blutflüssigkeit
enthaltenden Aufnahmebehälters 5 offen bleibt. Ferner kann das Registriergerät 19 jetzt in Betrieb gesetzt
werden und auf dem herauslaufenden Papierstreifen 20 wird vorerst eine gerade Linie 21 aufgezeichnet.
Sobald nun der Getriebemotor 7 anläuft, wird mit dem ersten Hub des Kolbens 11 eine Luftverdichtung im Zylinderraum
13 erzeugt Diese Luftverdichtung treibt die im Aufnahmebehälter 4 befindliche Reagensflüssigkeit
durch die Kapillare 6 hindurch, so daß im Aufnahmebehälter 5 eine weitgehende Vermischung der Blutflüssigkeit
mit der Reagensflüssigkeit entsteht. Wandert der Kolben 11 anschließend nach unten, so wird wegen der
entstehenden Luftdruckverminderung die im Aufnahmebehälter 5 befindliche Mischung durch die Kapillare
6 hindurch in den anderen Aufnahmebehälter 4 gesaugt. Während der Auf- und Abbewegungen des Kolbens
11 werden demnach in den beiden Aufnahmebehältern 4 und 5 gegenläufige Niveauänderungen des
vorgenannten Flüssigkeitsgemisches auftreten und die dazu erforderlichen Luftdruckänderungen werden auf
dem Papierstreifen 20 in der Form einer Wellenlinie 22 entsprechender Amplitude aufgezeichnet. Setzt nach
einiger Zeit die Gerinnung der zwischen den Aufnahmebehältern 4 und 5 hin- und herbewegten Flüssigkeitsmischung
ein, so findet eine fortschreitende Verstopfung der Kapillare 6 statt. Infolge dieser Verstop-
fung der Kapillare 6 vermindert sich die Amplitude der Niveauänderungen rasch, bis praktisch überhaupt keine
Niveauänderungen mehr in den Aufnahmebehältern 4 und 5 entstehen können. Dementsprechend bilden sich
im verbleibenden Luftraum des Aufnahmebehälters 4 und damit auch im Zylinderraum 13 der Luftpumpe 10
Luftdruckänderungen mit rasch anwachsender und nachher erheblich größerer Amplitude aus und auf dem
Papierstreifen 20 wird der Wellenzug 22 in einen solchen mit größerer Amplitude 23 übergehen. Die Messung
ist damit beendet und es kann das Registriergerät 19 abgestellt und der herausgelaufene Papierstreifen 20
abgetrennt werden. Der Übergang der Geraden 21 in den Wellenzug 22 zeigt den Zeitpunkt der Mischung
der Blutflüssigkeit mit der Reagensflüssigkeit an und der Übergang des Wellenzuges 22 in denjenigen mit
größerer Amplitude 23 bezeichnet den Zeitpunkt der Gerinnung der erhaltenen Mischung. Die Gerinnungszeit kann somit durch einfaches Abzählen der Wellengipfel
des Wellenzuges 22 ermittelt werden und im dargestellten Beispiel beträgt diese Gerinnungszeit 13 Sekunden.
Nachdem der Getriebemotor 7 abgestellt, das Mundstück 15 fortgeschwenkt und das Probengefäß 3
aus der Heizplatte 1 herausgehoben worden ist, steht die Einrichtung für die Durchführung einer weiteren
Messung bereit. Irgendwelche Reinigungen sind nicht vorzunehmen, da keinerlei Teile vorhanden sind, die
mit der Blutflüssigkeit in Berührung kommen. Das einmal gebrauchte Probengefäß wird weggeworfen oder
vernichtet. Ebenso sind besondere Vorbereitungsarbeiten nicht vorzunehmen, so daß eine reihenweise Durchführung
von Blutuntersuchungen rasch und ohne besondere Mühe gewährleistet wird.
An sich ist die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens jedoch nicht an die Verwendung eines
schreibenden Registriergerätes 19 geknüpft, obgleich dieses besondere Vorteile bietet und eine weitgehend
automatisierbare Messung der Gerinnungszeiten in sehr einfacher Weise gewährleistet Läßt man das Registriergerät
19 weg, so erübrigt sich auch die im Zylinderkopf 16 angebrachte piezoelektrische Druckmeßzelle
17. Beobachtet werden dann unmittelbar die im einen der Aufnahmebehälter 4 oder 5 stattfindenden
Niveauänderungen. Da die Frequenz der von der Luftpumpe 10 erzeugten Luftdruckänderungen 1 Schwingung pro Sekunde beträgt, kann man mit bloßem Auge
die Anzahl der im Aufnahmebehälter 5 erfolgenden Niveauanstiege abzählen, die nur bis zur Gerinnung der
Mischung auftreten. Man erhält damit unmittelbar die Gerinnungszeit in Sekunden. Selbstverständlich kann
die Beobachtung der genannten Niveauänderungen auch mit optischen Hilfsmitteln vorgenommen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist demnach verschiedener Abwandlungen fähig, und für seine Durchführung
können auch einfache und wenig kostspielige Einrichtungen benützt werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Verfahren zur Durchführung von Blutuntersuchungen, bei welchem die zu untersuchende Blutflüssigkeit
in den einen Aufnahmebehälter und eine Reagenzflüssigkeit in den anderen Aufnahmebehälter
eines zweiteiligen Probengefäßes pipettiert wird und hernach der Zeitabschnitt zwischen der Vermischung
der Blutflüssigkeit mit der Reagensflüssigkeit und der Gerinnung der erhaltenen Mischung
bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Probengefäß (3) verwendet wird, dessen
beide Aufnahmebehälter (4 und 5) über eine durchgehende Kapillare (6) am Boden miteinander in
kommunizierender Verbindung stehen, daß nach der Pipettierung der genannten Flüssigkeiten in die
zugeordneten Aufnahmebehälter (4 und 5) wenigstens der eine (4) derselben an eine Luftpumpe (10)
angeschlossen wird, welche periodische Luftdruckänderungen erzeugt und dadurch den Flüssigkeitsinhalt beider Aufnahmebehälter (4 und 5) durch die
Kapillare (6) hindurch miteinander vermischt sowie periodische Niveauänderungen in beiden Aufnahmebehältern
(4 und 5) erzeugt, und daß ferner die Gerinnung der vorgenannten Mischung durch die
Verminderung der Amplitude der genannten Niveauänderungen erfaßt wird, die sich infolge der
fortschreitenden Verstopfung der Kapillare (6) dann einstellt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Frequenz der periodischen Luftdruckänderungen
der Luftpumpe (10) und damit auch die Frequenz der periodischen Niveauänderungen
in den Aufnahmebehältern (4 und 5) als Zeitmaßstab für den zu messenden Zeitabschnitt benützt
wird und vorzugsweise 1 Schwingung pro Sekunde beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich der mit der Reagensflüssigkeit
versehene Aufnahmebehälter (4) an die Luftpumpe (10) angeschlossen wird und der andere
mit der Blutflüssigkeit versehene Aufnahmebehälter (5) offen bleibt und in die freie Atmosphäre mündet.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Amplitude der von
der Luftpumpe (10) erzeugten periodischen Luftdruckänderungen gemessen wird und daß die Gerinnung
der vorgenannten Mischung durch die Erhöhung (23) dieser Amplitude erfaßt wird, die sich
infolge der Verminderung der Amplitude der periodischen Niveauänderungen dann einstellt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß vermittels eines dauernd an die Luftpumpe
(10) angeschlossenen Druckmessers (17) die jeweilige Amplitude (22, 23) der periodischen Luftdruckänderungen
von einem schreibenden Registriergerät (19,20) aufgezeichnet wird.
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