DE1589010B2 - Brennelement für Kernreaktoren - Google Patents
Brennelement für KernreaktorenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Brennelement für einen Kernreaktor, insbesondere für einen schnellen Reaktor,
das eine Hülle aus Metall aufweist, deren Außenumfangswände äußerlich einem strömenden Kühlmittel
ausgesetzt sind, und das eine Zwischenschicht aus einem festen Stoff enthält, die sich zwischen den Hüllwänden
und einer innerhalb der Hülle befindlichen Masse keramischen Brennstoffes befindet und mit beiden
in direkter oder indirekter Berührung steht.
Die gegenwärtige Forschung über keramische Brennstoffe, wie beispielsweise ein Gemisch aus Uran- und Plutonium-Dioxyd oder -Monocarbid, zeigt, daß das durch die festen und gasförmigen Spaltprodukte bedingte Anschwellen des Brennstoffes eine Hauptursache für die Zerstörung der Brennelemente ist.
Die gegenwärtige Forschung über keramische Brennstoffe, wie beispielsweise ein Gemisch aus Uran- und Plutonium-Dioxyd oder -Monocarbid, zeigt, daß das durch die festen und gasförmigen Spaltprodukte bedingte Anschwellen des Brennstoffes eine Hauptursache für die Zerstörung der Brennelemente ist.
Der erzielbare Abbrand der schweren Atome ist dadurch
begrenzt.
Aus wirtschaftlichen Gründen sollte aber in den schnellen Reaktoren ein höchstmöglicher Abbrand der
schweren Atome erzielt werden.
Eine wichtige Aufgabe der Umhüllung des Reaktorbrennstoffes ist es, den Brennstoff in der vorgegebenen
Form zu halten. Dieser Aufgabe kommt allerdings bei einem kohärenten metallischen Brennstoff weniger Bedeutung
zu, bei dem man davon ausgehen kann, daß er in einem Stück erhalten bleibt und der aus diesem
Grunde mit einem Spalt zwischen dem Brennstoff und der Hülle hergestellt werden kann. Der Zusammenhalt
eines keramischen Brennstoffes ist aber nicht gewähr-
leistet, wenn es sich um einen granulierten oder pulverförmigen Brennstoff handelt. Bei dem keramischen
Brennstoff ist daher eine feste Passung in der Hülle üblich.
Die festanliegende Hülle ist naturgemäß dem Schwellen des Brennstoffes ausgesetzt und wird auf
diese Weise einer Berstkraft ausgesetzt, was schließlich zu einem Aufbersten der Hülle führt.
Um ein Aufbersten der Hülle zu vermeiden, bieten sich zwei Lösungen an.
Die eine Lösung besteht darin, daß man die Hülle mit einer Festigkeit ausführt, die ausreicht, um den Schwellungskräften
standzuhalten; die andere Lösung besteht darin, die Tendenz des Brennstoffes zur Schwellung zu
beseitigen bzw. weitgehend herabzusetzen.
Die zweite Lösung kann praktisch verwirklicht werden, indem der Brennstoffquerschnitt auf ein Minimum
verringert wird. Dieser Lösung dürfte der Vorzug gegeben werden, da man eine starke Umhüllung wegen
des beträchtlichen Wärmegefälles, das über die Wandstärke hin sich erstreckt, vermeiden muß.
Die Schwellungskräfte werden bei dieser Lösung zwar weitgehend ausgeschaltet, jedoch nur dann, wenn
der Brennstoff kühl genug gehalten werden kann. Will man aber ein Brennelement von der Form eines Stabes
verwenden, so würde man — wenn man den Brennstoff kühl genug halten will, um eine nennenswerte Anschwellung
zu vermeiden — einen Stab mit einem sehr kleinen Querschnitt benötigen. Eine derart extreme
Verringerung des Querschnittes würde aber zu einer enormen Vergrößerung des Reaktors wegen der zahlreichen
benötigten Einheiten führen müssen oder aber es würde die Betriebssicherheit des Reaktors beeinträchtigt,
wenn der Reaktor nicht ausreichend vergrößert wird.
Die vorliegende Erfindung stellt sich nun die Aufgabe, ein Brennelement für einen Kernreaktor zur Verfügung
zu stellen, das die oben geschilderten Schwierigkeiten überwindet, das also gestattet, den Reaktor mit
verhältnismäßig geringen Abmessungen zu konstruieren, gleichzeitig aber die Anschwellung und die damit
verbundenen Berstkräfte in engen Grenzen hält, so daß ohne weiteres die Konstruktion von stabförmigen
Brennelementen mit vernünftigen, d. h. genügend großen Querschnitten möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Brennelement für einen Kernreaktor erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß die Dichte des Brennstoffes unter der theoretischen Maximaldichte liegt, um eine Porosität
oder verteilte Hohlräume zu enthalten, und daß in an sich bekannter Weise der feste Zwischenschichtstoff
eine niedrigere Wärmeleitfähigkeit als der Brennstoff aufweist.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß bei dem erfindungsgemäßen Brennelement die oben geschilderten
Nachteile nicht mehr auftreten, d. h. das Brennelement weist vernünftige Abmessungen, insbesondere genügend
große Querschnitte auf, so daß die Größe des Reaktors in Grenzen gehalten werden kann, und die
Berstkräfte sind gleichzeitig durch Anschwellen so gering, daß die Stärke der Hülle des Brennelementes in
engen Grenzen gehalten werden kann.
Aus der-belgischen Patentschrift 646 434 ist bereits
ein Reaktorbrennstoff bekannt, der mit einer Hülle versehen ist, wobei sich zwischen der Hülle und dem Spaltstoff
eine feste Zwischenschicht befindet, die aus schwammigem pyrolytischen Kohlenstoff geringer
Dichte besteht. Diese Zwischenschicht hat zwangsläufig eine niedrigere Wärmeleitfähigkeit als der Brennstoff.
Die Aufgabe, die sich die vorliegende Erfindung stellt, wird aber mit dem Reaktorbrennstoff der belgischen
Patentschrift nicht gelöst.
Nach einer besonderen Ausführungsform des Erfindungsgemäßen Brennelementes enthält der feste Zwischenschichtstoff
einen Brutstoff, der relativ weniger spaltbare Atome als der keramische Brennstoff enthält.
Vorzugsweise handelt es sich beim erfindungsgemäßen Brennelement um ein solches mit Plutoniumanreicherung
des Brennstoffes, wobei die Zwischenschicht eine keramische Verbindung von atürlichem oder angereichertem
Uran ist.
Die den Brennstoff und die Zwischenschicht bildenden Verbindungen sind dabei vorzugsweise von der
gleichen Art Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Zwischenschicht
eine Dichte auf, die im wesentlichen in dem gleichen Verhältnis zu ihrer maximalen Dichte steht, wie die
wirkliche Brennstoffdichte zu der theoretischen Maximaldichte des Brennstoffes.
Die Zwischenschicht besteht vorzugsweise aus einem neutralen, Wärmeisolierenden Stoff.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Brennelements ist dieses ein solches mit
einem Brennstoff in Form von Dioxyd und ist dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierstoff entweder Zirkonoxyd
oder Aluminiumoxyd ist.
Handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Brennelement um ein solches mit Plutoniumanreicherung im
Brennstoff, so ist das Plutonium im Brennstoff vorzugsweise gleichmäßig verteilt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Brennstoff in eine innere und äußere Zone
unterteilt, wobei die an die Zwischenschicht aus Wärmeisolierstoff angrenzende äußere Zone eine höhere
Konzentration an spaltbaren Atomen aufweist als die innere Zone.
Vorzugsweise liegt die Protonenanreicherung des Brennstoffes ausschließlich in der äußeren Zone und
die äußere Zone besteht nur aus einer keramischen Plutoniumverbindung.
Bevorzugt weist das Brennelement mindestens ein durch den Brennstoff führendes Kühlmittelrohr auf, so
daß das Element sowohl eine innere als auch eine äußere gekühlte Oberfläche besitzt, wobei sowohl die äußere
als auch die innere gekühite Oberfläche für Kühlung mit einem gemeinsamen Kühlmittel ausgeführt sind.
Diese Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht nur an der äußeren Oberfläche
vorgesehen ist. Bei dem erfindungsgemäßen Brennelement ist vorzugsweise die äußere gekühlte Oberfläche
in der Form einer Hülle ausgeführt und mehrere Metallkühlmittelrohre sind in der Hülle angeordnet, um
die innere gekühlte Oberfläche zu bilden. Diese Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß der
Brennstoff in der Form von gelochten Pallets vorliegt, die über die Rohre zu Säulen angeordnet sind und sonst
so ausgebildet sind, daß sie die Berührung der Säulen untereinander nur über einen Teil des Säulenumfanges
gestatten, so daß die zwischen den Säulen gebildeten Spalte dazu beitragen, daß der Brennstoff eine niedrigere
als die theoretische Maximaldichte aufweist.
Bevorzugt wird die an die Zwischenschicht angrenzende Brennstoffoberfläche durch die Zwischenschicht
veranlaßt, während des Betriebes des Brennelementes bei der projektierten Nennwärmeleistung eine Temperatur
von mindestens 1000° C zumindest in dem Bereich
des maximalen Abbrandes des Elementes zu erreichen.
Vorzugsweise ist bei dem erfindungsgemäßen Brennelement die Zwischenschicht kontinuierlich und von
gleichmäßiger Stärke.
Bevorzugt weist der Brennstoff des erfindungsgemä-Ben Brennelementes eine gerippte Oberfläche auf, die
an die Zwischenschicht angrenzt.
Die Hauptursache der Beanspruchung der Hülle durch Anschwellen des Brennstoffes liegt darin, daß
sich-der Außenrand des Brennstoffes beim Anschwellen
wie ein kontinuierlicher Bogen verhält. Das trifft für die in den gegenwärtigen schnellen Reaktoren typischen
Oberflächentemperaturen des Brennstoffes zu, da der Brennstoff bei diesen Temperaturen noch eine
hohe Festigkeit und einen hohen Formänderungswiderstand aufweist. Mit anderen Worten, die auf die Umhüllung
wirkenden Spannungs- oder Berstkräfte sind nicht hydraulischer Natur, sondern sie hängen von der Festigkeitdes
Brennstoffes ab. Die Festigkeit ist wiederum, von der Druckkriechfestigkeit abhängig und diese
nimmt mit zunehmender Temperatur ab. Wenn man es also so einrichtet, daß das Anschwellen des Brennstoffes
mit höherer Temperatur und folglich mit erhöhter Plastizität des Brennstoffes verbunden wird, so ergibt
sich die Folgerung, daß der Brennstoff beim Schwellen in die benachbarten Hohlräume plastisch fließen könnte.
Es steht daher im Gegensatz zur herrschenden Meinung, wenn die Erfindung höhere statt niedrigere
Brennstofftemperaturen fordert, zumindest in bezug auf die Brennstoffbereiche, in denen höhere Spaltgeschwindigkeiten
vorherrschen.
Eine Brennstoff temperatur von nicht unter 10000C
würde ausreichen, um bei einem Brennstoff, wie es das spaltbare Dioxyd ist, das Auffangen des Anschwellens
in den benachbarten Hohlräumen mit Sicherheit zu erreichen. Bei einem länglichen Element ist das Bestreben
nach einer solchen hohen Oberflächentemperatur an den Enden des Elementes im allgemeinen weder durchführbar
nocht notwendig, und zwar besteht in Richtung zu den Enden ein abfallender Temperaturgradient, der
das Ergebnis der Erniedrigung der Neutronenflußdichte und somit auch der Spaltgeschwindigkeit im Brennstoff
ist. Die niedrigere Spaltgeschwindigkeit schließt in sich eine geringe Schwellungstendenz und infolgedessen
auch einen geringeren Bedarf an Maßnahmen zur Vermeidung des Anschwellens auf der Außenoberfläche
ein. Die Mindesttemperatur des Brennstoffes von 10000C sollte daher zumindest in der Zone des maximalen
Abbrandes erreicht werden. Diese Zone befindet sich im allgemeinen in der Mitte des mit Brennstoff
gefüllten Abschnittes eines länglichen Elementes. Die derzeit für die Umhüllung in Frage kommende Metalle
müssen auf einer Temperatur erheblich unter 1000° C
gehalten werden. Rostfreie Stähle und bestimmte Nikkellegierungen werden zur Zeit für die Hüllen bevorzugt,
die in flüssigmetallgekühlten schnellen Reaktoren eingesetzt werden sollen, aber die höchste Temperatur,
die sie gestatten, überschreitet nicht 7000C. Infolge der
Dichtigkeit der Zwischenschicht besteht noch immer ein festes Anliegen der Hülle samt der Zwischenschicht
auf dem Brennstoff, so daß der Brennstoff in seinem Umfang eingezwängt wird. Indessen genügt aber schon
ein leichter Zwang, um den geschwächten Brennstoff in die- Hohlräume zu drücken, und auf diese Weise wird
das strahlungsinduzierte Anschwellen innerhalb des Brennstoffes aufgefangen. Befindet sich der Brennstoff
in. der Form von vorgesinterten Pellets, so kann der Hohlraum beispielsweise durch die Anordnung eines
Loches konzentriert werden, oder — falls der Brennstoff lose ist — die Packungsdichte kann so gesteuert
werden, daß der gewünschte Anteil an Hohlräumen gewonnen wird. Für den Fall, daß es sich um eine Hülle
des eingeschweißten Typs — zum Unterschied zu einer vom entlüfteten Typ — handelt, ist das Vorhandensein
eines brennstoffreien Teiles der Hülle vorgesehen, der als Sammelbehälter für die aus dem Brennstoff freiwerdenden
Gase dient. Brennstoffarten, die die größte Erniedrigung der Kriechfestigkeit mit der Temperatur
aufweisen, sind bevorzugt, die Erfindung ist jedoch auf jede Art keramischer Brennstoffe anwendbar. Nitride
und Solizide sind weitere Beispiele neben den Oxyden und Carbiden.
Zur weiteren Beschreibung der Erfindung wird auf die Zeichnungen Bezug genommen.
F i g. 1 ist der Längsschnitt durch ein Bündelelement für einen flüssigmetallgekühlten schnellen Reaktor. Der
Brennstoff ist in diesem Bündelelement in den Brennstoffstäben enthalten.
F i g. 2, 3,4, 5 und 6 sind Querschnitte verschiedener
Formen des erfindungsgemäßen Brennstoffstabes, die sich zur Verwendung in einem Bündelelement, wie in
F i g. 1 gezeigt, eignet.
F i g. 7 ist der Längsabschnitt eines Brennelementes
des Typs »Rohr in der Hülle«, ebenfalls für die Verwendung in einem flüssigmetallgekühlten schnellen Reaktor,
und
F i g. 8 ein Querschnittausschnitt, geführt durch die Linie H-II der F i g. 7, der zeigt, wie die Erfindung auf
eine Brennelement dieses Typs angewendet werden kann.
Die hexagonale Hülle 10 dew Bündelelementes der Fig. 1 ist mit dem unteren Fitting Il ausgestattet, bestehend
aus getrennten zylindrischen Lagerflächen 12 und 13 zum Einpassen in eine Fassung der Tragkonstruktion
des Reaktorkernes, so daß das Bündelelement von dieser Konstruktion in freitragender Weise gestützt
wird. Zwischen den Lagerflächen befindet sich ein Filter aus rostfreiem Stahlgeflecht 14, so daß das
Kühlmittel (in diesen Beispielen wird Natrium als Kühlmittel angenommen), das in die in der Tragkonstruktion
des Kernes eingebaute Zuführungs-Überdruckkammer eingespeist wird, durch den Boden der Hülle
eintreten und darin hochgedrückt werden kann. Nach dem Einlegen in den Kern ist jedes Bündelelement nur
durch schmale Spalte von den benachbarten getrennt, die durch die Teilung der Fassungen in der Kerntragkonstruktion
sowie durch die von der Hülle vorspringenden Kantenauflagerungen oder Puffer, wie beispielsweise
15 und 16, vorgegeben sind.
Die mit 17 bezeichneten Brennstäbe sind innerhalb der Hülle 10 in paralleler Anordnung auf einen
Dreieckgitter gebündelt, wobei die Gitterteilung groß genug ist, um sicherzustellen, daß die Stäbe nicht miteinander
in Kontakt kommen; sie sind zwischen der oberen und unteren Stabhalteplatte unverrückbar
schwimmend angeordnet und werden in Querrichtung durch in Abständen über die Länge des Bündels angeordneten
Gitterkonstruktionen (nicht gezeigt) fixiert. Das in der Hülle nach oben gedrückte Kühlmittel umfließt
somit die Stäbe in Längsrichtung und führt die durch sie erzeugte Wärme ab. Der in F i g. 1 im Schnitt
dargestellte Brennstab zeigt, wie ein leerer Abschnitt 20, dessen Länge etwa der halben Länge eines jeden
Stabes entspricht, am unteren Ende angeordnet ist, um als Sammelbehälter für die aus dem Brennstoff wäh-
rend des Betriebes freigewordenen Gase zu dienen. Dieser leere Abschnitt ist vorgesehen, weil Stäbe des
eingeweißlen Typs angenommen werden. Über dem leeren Abschnitt befinden sich drei Abschnitte, nämlich
der untere Brutabschnitt 22, der Brennstoffabschnitte 23 und der oberen Brutabschnitt 24. Die Erfindung bezieht
sich vor allem auf den Brennstoffabschnitt. Der Inhalt der Brutabschnitt kann in beliebiger Weise ausgeführt
werden, die in Kombination mit den Anordnungen des Brennstoffabschnittes angemessen ist. Die An-Ordnungen
werden in den F i g. 2 bis 6 beschrieben.
In F i g. 2 ist der in der zylindrischen Hülle 25 enthaltene Brennstoff in zwei Zonen mit unterschiedlicher
Konzentration der spaltbaren Atome unterteilt, wobei die Zone 26 mit der höheren Konzentration der spaltbaren
Atome zumindest zum größten Teil von der anderen Zone 27 umgeben ist. Im Extremfall kann praktisch
der ganze spaltbare Inhalt des Brennstoffes innerhalb der Zone 26 konzentriert sein, während die äußere
Zone hauptsächlich aus Brutmaterial besteht. In Fällen also, in denen Plutoniumatome zur Anreicherung verwendet
werden, kann die innere Zone ausschließlich aus keramischem Plitonium bestehen, während die äußere
Zone aus keramischem Uran besteht, das vorzugsweise an spaltbaren Isotopen verarmt ist. Obwohl die
spaltbaren Atome vorteilhafterweise möglichst weitgehend in die innere Zone abgesondert werden, ist es
nicht unbedingt von Vorteil, wenn die gesamten brutbaren Atome in der äußeren Zone abgesondert sind.
Sollte die Absonderung derart vollkommen sein, so ist es wahrscheinlich, daß die Temperaturen in der Nähe
des Zentrums den Schmelzpunkt der inneren Zone überschreiten, insbesondere dann, wenn diese Zone von
einem Oxyd gebildet wird. Oxyde weisen im allgemeinen eine niedrige Wärmeleitfähigkeit auf und deshalb
sind in Fig.2, wo oxydischer Brennstoff verwendet wird, die Plutoniumatome in der inneren Zone 26 mit
brutbaren Uranatomen verdünnt. Genauer gesagt, besteht die innere Zone aus (UPu)O2, möglicherweise in
einer nicht ganz stöchiometrischen Zusammensetzung, beispielsweise das Uran mit der natürlichen Konzentration
des Isotrops 235, und die Plutoniumanreicherung mit etwa 27%.
Die äußere Zone 27 ist vorzugsweise eine keramische Verbindung des gleichen Typs, so daß die beiden
Zonen in unmittelbarem Kontakt sein können, ohne daß eine Zwischenschicht zwischen ihnen erforderlich
ist. Die äußere Zone in F i g. 2 ist daher natürliches oder angereichertes UO2.
Beide Zonen haben eine Dichte, die unter der theoretischen Maximaldichte liegt, beispielsweise 80% oder
vielleicht auch weniger, je nach dem angestrebten Abbrandgrad. Im Falle, daß die innere Zone aus Pellets
des angereicherten Brennstoffes besteht, werden diese Pellets zu der erforderlichen Dichte vorgesintert. Die
äußere Zone kann aus Pulver bestehen, wobei die Pakkungsdichte gesteuert wird. Führungsrippen, wie beispielsweise
28, werden an den Pellets der inneren Zone für die Zentrierung in der Hülle 25 ausgebildet.
Die Stärke der äußeren Zone in F i g. 2 soll groß genug sein, um die Oberflächentemperatur der inneren
Zone (mit Ausnahme der Rippen 28) um etwa 4000C
über die Oberflächentemperatur der äußeren Zone zu erhöhen. Wenn man das Temperaturgefälle zwischen
dieser Außenoberfläche und den außerhalb des Stabes fließenden Kühlmittel berücksichtigt, so bedeutet diese
Erhöhung, daß die Oberflächentemperatur der inneren Zone 100O0C übersteigen wird und daß der Brennstoff
in der inneren Zone infolgedessen genügend warm und daher plastisch sein wird, um unter der Wirkung des
durch die Spaltprodukte bedingten Anschwellens in die örtlichen Hohlräume zu fließen, ohne dabei einen unerwünschten
Druck auf die äußere Zone auszuüben, nämlich einen Druck, der die Metallhülle überbeanspruchen
würde. Obwohl die Rippen 28 kühler und daher fester sein werden, so sind sie doch nicht mehr ein Teil des
kontinuierlichen Bogens und da sie genügend weit voneinander liegen, dürften sie keinen größeren Druck auf
die äußere Zone ausüben; auch wenn sie sich praktisch als nicht verformbar erweisen sollten, so kann man sich
doch vorstellen, daß sie bestrebt sein werden, sich in den Grundkörper der inneren Zone einzubetten. Die
Rippen veranschaulichen die Tatsache, daß die durch die äußere Zone dargestellte Zwischenschicht die ihr
zugedachte Funktion allein dadurch erfüllen kann, daß sie eine Diskontinuität der Oberfläche des angereicherten
Brennstoffes, die in direkter Wärmeaustausch-Beziehung mit der Metallhülle steht, herbeiführt.
Die im Hinblick auf F i g. 2 genannten Temperaturen sowie die Temperaturen, die im Hinblick auf die anderen
Figuren nachstehend genannt werden, bezieht sich auf die Zone des maximalen Brennstoffabbrandes bei
der projektierten Wärmenennleistung. Hinsichtlich F i g. 2 muß man sich vergegenwärtigen, daß eine bestimmte
Spaltung auch in der äußeren Zone stattfinden wird und daß diese mit dem fortschreitenden Abbrand
wahrscheinlich zunehmen wird, da in der äußeren Zone mehr brutbares Material vorhanden ist als in der inneren
Zone und infolgedessen mehr spaltbare Atome je Volumeinheit in der äußeren Zone gebrütet werden. So
könnte beispielsweise eine anfängliche Verteilung der Spaltgeschwindigkeit von 5:1 auf einem durchschnittlichem
Abbrand von 10% auf 3:1 erniedrigt werden. Es ist jedoch zu erwarten, daß eine Ausweitung der Abbrandgrenzen
zu erzielen ist und es besteht der Vorteil, daß das Brutmaterial im höchstmöglichen Ausmaße zur
Mithilfe bei der Umwandlung herangezogen wird.
In F i g. 3 ist F i g. 2 modifiziert, wobei ein keramischer Brennstoff mit höherer Wärmeleitfähigkeit, wie
beispielsweise Monocarbid, verwendet wird. Die äußere Zone 29 besteht aus natürlichem oder abgebranntem
UC, und da sie stärker ist als die entsprechende Zone in F i g. 2, wird sie zweckmäßigerweise in Form von hohlen
ringförmigen Pellets ausgebildet, in denen der angereicherte Brennstoff, d. h. (UPu)C, in Pulverform eingestampft
wird, um die innere Zone 30 zu bilden. Wie im vorherigen Falle befindet sich die Plutoniumanreicherung
ausschließlich in der inneren Zone.
Bei jeder der Anordnungen in F i g. 4,5 und 6 besteht
die äußere Zone oder Zwischenschicht aus neutralem feuerfestem Stoff und ohne jeden Gehalt an schweren
Atomen. Um die erforderliche Menge dieses neutralen Stoffes gering zu halten, kann eine erheblich niedrigere
Temperaturerhöhung als die im Hinblick auf F i g. 2 genannten 4000C, angestrebt werden. Die Menge dieses
Stoffes verringert sich also proportional zu einer Wärmeleitfähigkeit und deshalb ist Zirkonoxyd das bevorzugte
Material, das am besten im Calciumoxyd gegen Verfall durch Neutronenbestrahlung stabilisiert wird.
Der typische Wert der Wärmeleitfähigkeit des Zirkonoxyds beträgt 0,0168 Watt/cm°C und liegt damit sogar
unterhalb der Leitfähigkeit der Oxydbrennstofformen, zumindest bis zu Temperaturen von beispielsweise
180O0C für ein Material mit hoher Dichte.
Bei der Verwendung der Zwischenschicht 31 aus Zirkonoxyd in F i g. 4 genügt eine relativ geringe Stärke,
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um die Oberflächentemperatur der von der Zwischenschicht
umgebenen Brennstoffzone 32 um etwa 3000C zu erhöhen. Nimmt man an, daß die Brennstoffzone aus
(UPu)O2 besteht, so ist von Vorteil, ein zentrales Loch 33 in der Brennstoffzone auszubilden, um die Temperatur
des zentralen Brennstoffbereiches herabzusetzen und dadurch zu gewährleisten, daß diese Temperatur
den Schmelzpunkt des Brennstoffes nicht überschreitet.
Während die Brennstoffzone 32 in F i g. 4 eine gleichmäßige Verteilung der Plutoniumanreicherung
aufweist, wird in F i g. 5 die Begrenzung der Temperatur des zentralen Brennstoffbereiches durch Absonderung
der Plutoniumanreicherung in eine dritte, zwischen der Zwischenschicht 35 und dem Kern 36 aus
brutbarem Material eingelegten Zone 34 erreicht. F i g. 5 weist daher eine gewisse Ähnlichkeit mit F i g. 2
auf mit dem Unterschied, daß die Beziehung der Zonen umgekehrt ist und eine wärmeisolierende neutrale Zwischenschicht
eingeführt wird. Die Zone 34 besteht vorzugsweise nur aus keramischem Plutonium, so daß das
gesamte Plutonium von Anfang an aus dem Zentralbereich des Brennstoffstabes entfernt wird. Die Zone 34
besteht also aus PuO2 und der Kern 36 aus natürlichem
oder abgereichertem UO2. Die Zwischenschicht 35 ist viel stärker als in Fig.4, um zu veranschaulichen, daß
die Alternativen zum Zirkonoxyd, wie beispielsweise in diesem Falle Alumiumoxyd, größere Stärken erfordern,
um die gleiche Erhöhung der Brennstoffoberflächentemperatur zu erreichen. Die Verträglichkeit mit dem
Brennstoff und dem Hüllenmaterial stellt natürlich eine
wichtige Überlegung im Hinblick auf das Material der Zwischenschicht dar. Weitere Beispiele der möglichen
Isoliermaterialien sind Beryloxyd, pyrolytischer Kohlenstoff mit seiner minimalen Leitfähigkeit senkrecht
zur Brennstoffoberfläche und Magnesiumoxyd, wobei die letztgenannte für den Monocarbidbrennstoff geeignet
ist. Aufgrund der größeren Stärke der Zwischenschicht in F i g. 5 dürfte es möglich sein, die Zwischenschicht
aus im Schlickergußverfahren gefertigten ringförmigen Schalen herzustellen.
Die Drei-Zonen-Anordnung in F i g. 5 erfährt eine erhebliche Veränderung der Abmessungen, wenn Zirkonoxyd
wie in F i g. 6 für die Zwischenschicht verwendet wird. Der Durchmesser des UO2-Kernes 37 ist derart
vergrößert, daß die Zwischenschicht 38 und die Plutoniumzone 39 sich wie Überzüge auf dem UO2-Kern
ausnehmen. Daher bieten sich in diesem Falle die Fertigungsverfahren der Überzugsaufbringung an. Die Fertigung
wird im allgemeinen von der Natur des Materials, der erforderlichen Stärke und der zu erzielenden
Dichte abhängen. Außer den bereits erwähnten Formgebungsverfahren können — den Umständen entsprechend
— auch das Flammspritzen und das Verbundstrangpressen in Betracht gezogen werden. Zur Verdichtung
der aus Pulver gestampften Zwischenschicht, oder einfach zur Gewährleistung einer innigen Anschmiegung
an die Hülle kann die gefüllte Hülle durch Rundhämmern oder Explosionsformgebung nachbearbeitet
werden.
Wenn der Brennstoff in einer Weise umhüllt wird, die sowohl innere als auch äußere gekühlte Oberflächen
vorsieht, dann ist es nicht erforderlich, daß die inneren Oberflächen mit den durch die Erfindung vorgesehenen
höheren Temperaturen betrieben werden, da das Anschwellen nach außen tendiert und daher die Hülle an
dieser Oberfläche nicht beanspruchten wird. In einem rohrförmigen Element also, besser gesagt in einem Element
mit konzentrischen inneren und äußeren Hüllen und mit dem Brennstoff in dem Raum zwischen diesen
Hüllen, ist eine Zwischenschicht oder eine schwach spaltbare Zone nur an der äußeren Hülle notwendig.
Ein Element des Typs »Rohr in der Hülle« schließt die Erfindung in einer ähnlichen Weise ein, wie sich aus der
folgenden Beschreibung der F i g. 7 und 8 ergibt. Die Hülle des Elements in F i g. 7 besteht aus einer hexagonalen
Außenschale 60, deren Innenraum durch — in der Art der Rohrwände ausgeführten — Trennwände, wie
beispielsweise 61a, 616, 62 und 63 unterteilt ist. Wie in F i g. 1 gibt es auch hier ein oberes Fitting 64, ein unteres
Fitting 65 mit den Lagerungsflächen 66, 67 und einen Filter 70. Das Element soll daher im Reaktorkern
genau in der gleichen Weise abgestützt werden wie das in Fig. 1 dargestellte Bündelelement. Zur Außenkühlung
des Elements wird ein Kühlmittelstrom zwischen der zylindrischen Lagerfläche 66 und der ergänzenden
Einrastfläche der Fassung, in der das Brennelement eingepaßt ist, geführt. Angemessene Toleranzen an diesen
Flächen können ausreichen, um den erforderlichen Außenkühlungsstrom zu ermöglichen, man kann jedoch,
wie gezeigt, vorzugsweise vorgeformte Kanäle, wie durch die mit 71 bezeichnete Nut dargestellt, benutzen.
Wie im vorherigen Falle gibt es auch hier Kantenauflagerungen oder Puffer, wie beispielsweise 72
(F i g. 8), die an einer oder mehreren Stellen über die Länge, des Elements von der Hülle 60 hervorragen, um
einen Spalt zwischen dem Element und seinen Nachbarn zu gewährleisten. Mit Ausnahme dieser Kantenauflagerungen
sind diese Spalte ohne Hindernisse und der Außenkühlungsstrom des Kühlmittels fließt daher
durch diese Spalte als eine relativ dünne Strömungsschicht, deren Strömungsgeschwindigkeit vorgegeben
ist, beispielsweise durch die Nuten 71, um eine Austrittstemperatur zu erhalten, die nahe der Temperatur
des durch das Innere des Gehäuses fließenden Kühlungsstromes ist.
Zwischen den Trennwänden 61a und 61 b erstrecken sich an beiden Enden offene Kühlmittelrohre, wie beispielsweise
73, die in dreieckiger Teilung parallel zueinander angeordnet sind. Diese Rohre sind auf die Trennwände
61a und 6\b angeschweißt und der Raum zwischen ihnen ist mit brutbarem Stoff 74 ausgefüllt, der
den unteren Brutabschnitt 75 bildet. Der obere Brutabschnitt 76 ist in ähnlicher Weise zwischen der Trennwand
63 und einer anderen Zwischentrennwand (nicht gezeigt) ausgebildet. Zwischen dem oberen und dem
unteren Brutabschnitt befindet sich der Brennstoffabschnitt 77, der sich zwischen der Trennwand 62 und
einer weiteren, nicht eingezeichneten Zwischentrennwand erstreckt, wobei die wechselseitige Anordnung
der nicht eingezeichneten Trennwände die gleiche ist, wie die der Trennwände 61 b und 62.
Der Brennstoffabschnitt ist länger als der obere und untere Brutabschnitt, aber die Anordnung der Kühlmittelrohre ist die gleiche. Die Füllung zwischen den Rohren besteht aus Brennstoff 78, dessen Niveau bis in die Nähe des oberen Endes des Brennstoffabschnittes reicht. Damit die Hülle keinen Innendrucken ausgesetzt wird, die durch die von dem Brennstoff während des Betriebs abgegebenen Gase erzeugt werden, ist der Brennstoffabschnitt für die Entlüftung dieser Gase, vorzugsweise in das Kühlmittel, ausgeführt.
Zwecks Entlüftung der Gase ist die Hülle doppelwandig ausgeführt, wobei die Doppelwände eine Kammer 79 und eine Dichtungskammer 80 bilden. Ein kleinkalibriges. an die Oberfläche der Hülle 60 sich anschmiegendes Entlüftungsrohr 81, mündet mit seinem
Der Brennstoffabschnitt ist länger als der obere und untere Brutabschnitt, aber die Anordnung der Kühlmittelrohre ist die gleiche. Die Füllung zwischen den Rohren besteht aus Brennstoff 78, dessen Niveau bis in die Nähe des oberen Endes des Brennstoffabschnittes reicht. Damit die Hülle keinen Innendrucken ausgesetzt wird, die durch die von dem Brennstoff während des Betriebs abgegebenen Gase erzeugt werden, ist der Brennstoffabschnitt für die Entlüftung dieser Gase, vorzugsweise in das Kühlmittel, ausgeführt.
Zwecks Entlüftung der Gase ist die Hülle doppelwandig ausgeführt, wobei die Doppelwände eine Kammer 79 und eine Dichtungskammer 80 bilden. Ein kleinkalibriges. an die Oberfläche der Hülle 60 sich anschmiegendes Entlüftungsrohr 81, mündet mit seinem
offenen Ende 82 in die Kammer 79 bis unter die freie Oberfläche 83 der in dieser Kammer befindlichen Flüssigkeit.
Diese Flüssigkeit ist zweckmäßigerweise Natrium, um die Zäsium-Spaltprodukte zurückzuhalten, aber
es können auch andere Flüssigkeiten verwendet werden, je nach den Produkten, deren Zurückhalten angestrebt
wird. Fern von dem unteren Ende 82 mündet das Entlüftungsrohr 81 in den Brennstoffabschnitt 77 ein.
Der Entlüftungsweg wird durch ein zweites Entlüftungsrohr 84 vollendet, das mit seinen entgegengesetzten
Enden in die oberen Bereiche der Kammern ausmündet, sowie durch mehrere öffnungen, wie beispielsweise
die mit 85 bezeichnete, mit Hilfe der der untere Bereich der Dichtungskammer mit dem Außenraum
der Hülle und somit mit dem Kühlmittelstrom kornmunziert. Das Volumen der Dichtungskammer muß so
bemessen sein, daß das durch die öffnungen 85 bei vollem Lastdruck eintretende Kühlmittel infolge der Gasverdichtung
im Entlüftungsweg das obere Ende des zweiten Entlüftungsrohres 84 nicht erreichten kann,
auch wenn das Gas kalt ist. Die Kombination des zweiten Entlüftungsrohres mit der Verdichtungskammer
funktioniert also wie eine Taucherglocke und bietet die Sicherheit, daß das Kühlmittel nicht weiter in den Entlüftungsweg
vordringen kann als bis zu der Dichtungskammer. Die von dem Brennstoff abgegebenen Gase
können jedoch aus dem unteren Ende des Entlüftungsrohres 81 durch die Flüssigkeit durchperlen und
schließlich nach dem Niederdrücken des Kühlmittels in der Dichtungskammer bis zu der Ebene der Öffnungen
85 in das außerhalb der Hülle strömende Kühlmittel entweichen. Der Entlüftungsweg kann auch von den
Brutabschnitten in Anspruch genommen werden, in dem man einfach das Entlüftungsrohr 81 bis in den oberen
Brutabschnitt verlängert und dafür sorgt, daß das Rohr in jedem der drei Abschnitte eine öffnung hat. Im
Hinblick auf Fig.8 wird darauf hingewiesen, daß die
Hüllenwand 60 zu einem schlechteren Wärmeleiter als die Kühlmittelrohre, hier mit 85 bezeichnet, mit Hilfe
einer Isolierzwischenschicht 87, beispielsweise aus Zirkonoxyd, gemacht wird.
Als Brennstoff wird (UPu)O2 angenommen, der in Pulver- oder körniger Form ohne Beimengungen zu
einer Packungsdichte von 80% der theoretischen Maximaldichte, oder vielleicht sogar weniger, verdichtet
wird. Die Dichte, und somit auch der Hohlraumbetrag hängen von dem angestrebten Abbrandgrad ab. Unter
der Bedingung von 1 bis 2% Hohlraum je Prozent des projektierten Maximalabbrandes der schweren Atome,
könnte ein Hohlraumbetrag von 15 (gleich einer Dichte von 85%) ausreichend sein. Der Hohlraumbetrag kann,
zumindest zum Teil, dadurch erreicht werden, daß man über die Kühlmittelrohre a geschobene gelochte Pellets
verwendet, deren Umfangsform so ausgebildet ist, daß ein freier Raum zwischen den Pelletsäulen entsteht. So
z. B. wurden ringförmige Pellets, gestapelt zu sich berührenden Säulen, solche Spalte bilden.
Bei einer Stärke der Zwischenschicht, die der Außenoberflächentemperatur
des Brennstoffes von mindestens 10000C zumindest in der Zone des maximalen
Abbrandes des Brennstoffs entspricht, wird im ganzen Brennstoff dieser Zone, mit Ausnahme der die Kühlmittelrohre
umgebenden Ränder, eine derartige Erniedrigung der Druckkriechfestigkeit erzielt, daß das strahlungsinduzierte
Anschwellen in den Hohlräumen des Brennstoffs aufgefangen werden kann. Infolgedessen
wird die durch die Hülle gebildete äußere Umhüllung von einem großen Teil der Schwellungskräfte entlastet.
Anstatt der neutralen Zwischenschicht 87 kann natürlich eine Zwischenschicht aus schwach spaltbarem oder
brutbarem Stoff in einer den Anordnungen in den F i g. 2 und 3 entsprechenden Weise verwendet werden.
Es wird auch darauf hingewiesen, daß die Zwischenschicht aus der Kombination der beiden, d. h. des
neutralen Stoffes und des schwach spaltbaren oder brutbaren Stoffes, ausgeführt werden kann. Wenn z. B.
Berylloxyd verlangt wird, um den Reaktivitätsüberschuß oder dem Kühlmittelverlust im Reaktor entgegenzuwirken,
so kann dieses Berilloxyd der Zwischenschicht beigemengt werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (16)
1. Brennelement für einen Kernreaktor, insbesondere für einen schnellen Reaktor, das eine Hülle aus
Metall aufweist, deren Außenumfangswände äußerlich einem strömenden Kühlmittel ausgesetzt sind,
und das eine Zwischenschicht aus einem festen Stoff enthält, die sich zwischen den Hüllwänden und einer
innerhalb der Hülle befindlichen Masse keramischen Brennstoffes befindet und mit beiden in direkter
oder indirekter Berührung steht, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichte des Brennstoffes unter der theoretischen Maximaldichte liegt,
um eine Porosität oder verteilte Hohlräume zu enthalten, und daß in an sich bekannter Weise der feste
Zwischenschichtstoff eine niedrigere Wärmeleitfähigkeit als der Brennstoff aufweist.
2. Brennelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der feste Zwischenschichtstoff
einen Brutstoff enthält, der relativ weniger spaltbare Atome als der keramische Brennstoff enthält.
3. Brennelement gemäß Anspruch 1, mit Plutoniumanreicherung des Brennstoffes, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht eine keramische Verbindung von natürlichem oder angereichertem
Uran ist.
4. Brennstoffelement gemäß Amspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den Brennstoff und
die Zwischenschicht bildenden Verbindungen der gleichen Art sind.
5. Brennelement gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht eine Dichte
hat, die im wesentlichen in dem gleichen Verhältnis zu ihrer theoretischen Maximaldichte ist, wie die
wirkliche Brennstoffdichte zu der theoretischen Maximaldichte des Brennstoffes.
6. Brennelement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischendichte aus einem
neutralen, wärmeisolierenden Stoff ist.
7. Brennelement gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierstoff entweder Zirkonoxyd
oder Aluminiumoxyd ist.
8. Brennelement gemäß Anspruch 6 oder 7 mit Plutoniumanreicherung im Brennstoff, dadurch gekennzeichnet,
daß das Plutonium im Brennstoff gleichmäßig verteilt ist.
9. Brennelement gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Brennstoff
in eine innere und eine äußere Zone unterteilt ist, wobei die an die Zwischenschicht aus Wärmeisolierstoff
angrenzende äußere Zone eine höhere Konzentration an spaltbaren Atomen hat, als die innere
Zone.
10. Brennelement gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Plutoniumanreicherung des
Brennstoffes ausschließlich in der äußeren Zone liegt und die äußere Zone nur aus einer keramischen
Plutoniumverbindung besteht.
11. Brennelement gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8, mit mindestens einem durch den
Brennstoff führenden Kühlmittelrohr, so daß das Element sowohl eine innere als auch eine äußere
gekühlte Oberfläche besitzt, wobei sowohl die äußere als auch die innere gekühlte Oberfläche für Kühlung
mit einem gemeinsamen Kühlmittel ausgeführt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht
nur an der äußeren gekühlten Oberfläche
vorgesehen ist.
12. Brennelement gemäß Anspruch 11, wobei die
äußere gekühlte Oberfläche in der Form einer Hülle ausgeführt ist und mehrere Metallkühlmittelrohre in
der Hülle angeordnet sind, um die innere gekühlte Oberfläche zu bilden, dadurch gekennzeichnet, daß
der Brennstoff in der Form von gelochten Pellets ist, die über die Rohre zu Säulen geschoben sind
und sonst so ausgebildet sind, daß die Berührung der Säulen untereinander nur über einen Teil des
Säulenumfanges gestatten, so daß die zwischen den Säulen gebildeten Spalte dazu beitragen, daß der
Brennstoff eine niedrigere als die theoretische Maximaldichte aufweist.
13. Brennelement gemäß irgendeinem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Brennstoffdichte weniger als 85% der theoretischen
Maximaldichte ist.
14. Brennelement gemäß irgendeinem der vorangegangemenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Zwischenschicht angrenzende Brennstoffoberfläche durch die Zwischenschicht
veranlaßt wird, während des Betriebes des Brennelementes bei der projektierten Nennwärmeleistung
eine Temperatur von mindestens 10000C zumindest in dem Bereich des maximalen Abbrandes
des Elementes zu erreichen.
15. Brennelement gemäß irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht kontinuierlich und von gleichmäßiger Dicke ist.
16. Brennelement gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
Brennstoff eine gerippte Oberfläche hat, die an die Zwischenschicht angrenzt.
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