DE1580914C3 - Versetzbare Umkehrstation für zugseilbetriebene Bahnen, insbesondere für untertägige Einschienenhängebahnen - Google Patents
Versetzbare Umkehrstation für zugseilbetriebene Bahnen, insbesondere für untertägige EinschienenhängebahnenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine versetzbare Umkehrstation für zugseilbetriebene Bahnen, insbesondere für untertägige
Einschienenhängebahnen mit einer Fahrschiene aus gelenkig gekuppelten Schienenabschnitten,
wobei die Seilumlenktrommel und eine zugeordnete Abspannvorrichtung mittels untereinander verbundener
Laufkatzen längsverschiebbar an der Fahrschiene aufgehängt sind.
Vorgenannte Gattung der Umkehrstation berücksichtigt die Bauart gemäß der DT-AS 12 13 465. Bei
dieser bekannten Umkehrstation wird den besonderen Anforderungen und Betriebsbedingungen in Untertagebetrieben
durch eine vereinfachte und schnelle Verlegung der Umkehrstation Rechnung getragen. Bei
Verkürzungen oder Verlängerungen der Fahrschiene kann die Station an dieser Fahrschiene nachgezogen
oder zurückverlegt werden. Der Fahrbereich der durch Zugmittel gezogenen Transportfahrzeuge endet aber
stets in angemessenem Abstand vor der Umkehrstation. Entsprechend dem Vortrieb in der Strecke und
der notwendigen bzw. erwünschten Verlängerung der Fahrschiene mußte jeweils auch die Umkehrstation —
oftmals nur um kurze Streckenabschnitte — nachgeholt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Umkehrstation der vorausgesetzten Gattung derart zu verbessern,
daß ohne Verzicht auf den Vorteil der&schnellen Verlegung die Verlegehäufigkeit verringert werden
kann, und zwar dadurch, daß die jeweils benötigten Transportfahrzeuge über die Umkehrstation hinaus
verfahrbar sind.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Umkehrstation einen gemeinsam mit ihr
versetzbaren eigenen, zur Fahrschiene gleichgerichtet verlaufenden Schienenstrang aufweist, der mittels Gehänge
jeweils an dem über den Laufkatzen liegenden Schienenabschnitt der Fahrschiene verfahrbar aufgehängt
und mit seinen Enden stets zwischen die sich anschließenden Enden der vor und hinter der Umkehrstation
von dem vorgenannten Abschnitt der Fahrschiene abgekuppelten und abgesenkten Fahrschienenabschnitte
einzufügen ist.
Bei dieser Bauart gemäß der Erfindung steht der Umkehrstation in jedem für eine Verlegung und Verspannung
geeigneten Streckenabschnitt ein an der eigentlichen Fahrschiene verfahrbar aufgehängter und
deshalb mitfahrender, etwa so lang wie die Umkehrstation bemessener Schienenstrang zur Verfügung, der im
Längenbereich der Umkehrstation das Befahren der Strecke mit den Transportfahrzeugen erlaubt. Die Umkehrstation
wird über einen gewissermaßen von ihr mitgeführten und deshalb in jedem neuen Streckenabschnitt
zur Verfügung stehenden Schienenstrang von den Transportfahrzeugen unterfahren, indem dieser
Schienenstrang an Stelle des durch die verfahrbar aufgehängte Umkehrstation blockierten normalen Schienenabschnittes,
zwischen die sich anschließenden Fahrschienenabschnitte, eingefügt wird. Das Unterfahren
der Umkehrstation macht ihre tägliche Verlegung überflüssig. Der bereits über die Umkehrstation hinausreichende
Längenabschnitt der Fahrschiene kann jeweils nach Lage der Dinge durch eine größere Anzahl
Fahrschienenabschnitte verlängert werden, wobei die Transportfahrzeuge gegebenenfalls von Hand bis unmittelbar
vor Ort verschoben werden können. Erst nach Erreichen eines entsprechend großen Abstandes
zur Ortsbrust erfolgt das Verlegen bzw. Nachholen der Umkehrstation sowie die Durchführung der weiteren
Arbeiten, wie das Verlängern des Zugseils und das Festlegen und Einstellen der Abspannvorrichtung. Mit
Hilfe der in vorgenannter Weise ausgebildeten Umkehrstation ist es in einfacher Weise möglich, die Einschienenbahnanlagen
in beliebig großen, durchgehend befahrbaren Längen zu bauen. Wenn die Zugfestigkeit
des verwendeten Zugseils eine weitere Seilverlängerung ausschließt, verbleibt die Umkehrstation an der
letzten Einsatzstelle. Die ankommenden Transportfahrzeuge werden von einem neuen Seilsystem übernommen,
dessen Umkehrstation dann fortlaufend um einen größeren Streckenabschnitt verlegt wird. Ein wesentlicher
Vorteil der gekennzeichneten Umkehrstation besteht auch darin, daß bei den langen Einschienen-Hängebahnanlagen
der Standort der Umkehrstation bei
Änderung der Antriebsleistungen und der Länge der Zugmittel oder aus sonstigen betrieblichen Gründen in
weitestgehend unkomplizierter Weise verändert bzw. gewechselt werden kann. Es wurde somit in einfacher
Weise eine von den Transportfahrzeugen unterfahrbare, wandernde Umkehrstation geschaffen, die bei einer
beim Streckenvortrieb der Ortsbrust stetig folgenden Fahrschiene nur in größeren Zeitabständen nachverlegt
zu werden braucht und bei "Erreichung der durch das Zugmittel bestimmten Endstellung unter Weiterführung
der Fahrschiene von einem weiteren Seilsystem abgelöst werden kann.
Die Art der Aufhängung ist eine Voraussetzung für die weiteren Merkmale, gemäß welchen der Schienenstrang
entweder gemeinsam mit allen weiteren Teilen der Umkehrstation oder getrennt von diesen in eine
neue Stellung verfahren werden soll. Die getrennte Verfahrbarkeit von Laufkatzen einerseits und Schienenstrang
andererseits erleichtert das Einrichten der
Seilumlenktrommel und das Abspannen. Die Eigenbeweglichkeit des aufgehängten Schienenstranges ermöglicht
das Einfahren des letzteren in die notwendige Stellung zwischen den angrenzenden Fahrschienenabschnitten.
In der Zeichnung ist die versetzbare Umkehrstation gemäß der Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 die Umkehrstation in Seitenansicht, F i g. 2 eine Draufsicht gemäß Linie A-A der F i g. 1.
Das Zugseil 10 der Einschienenhängebahn ist in bekannter Weise durch Rollenböcke 11 geführt. Umgelenkt
wird das Zugseil 10 durch die Umlenktrommel 12. Die Umlenktrommel wird von einer Laufkatze 13 getragen,
die an der Fahrschiene 14 aufgehängt ist. Diese mittels Laufkatze verfahrbare Umlenktrommel 12 ist
über einen Kettenzug 15 mit einer zweiten Laufkatze
16 verbunden, die als Spannvorrichtung ausgebildet ist. Letztere trägt quergerichtete Ausleger 17 und wird an
Stempeln 18 festgelegt. Mittels des zugeordneten Hubzuges 19 und des Kettenzuges 15 wird der Abstand
zwischen den Laufkatzen 13 und 16 eingestellt; gleichzeitig wird das Zugseil 10 gespannt, wobei die Ausleger
17 der Laufkatze 16 und die Stempel 18 das Widerlager für das Abspannen bilden.
Das Transportfahrzeug 20 weist zwei Laufkatzen 21 auf, ferner den Behälter 22. In der aus F i g. 1 ersichtlichen
Stellung hat das Transportfahrzeug 20 ungefähr den Streckenabschnitt vor der Umkehrstation erreicht.
Damit das Transportfahrzeug über die Umkehrstation hinweg die Strecke passieren kann und beispielsweise
bis an das Streckenende,gelangt, ist folgende Ausbildung der Umkehrstation vorgesehen. Die Umkehrstation
weist einen zur normalen Lage der Fahrschiene 14 gleichgerichtet verlaufenden eigenen Schienenstrang
, 23 auf. Dieser Schienenstrang 23 ist mittels Gehänge 24 jeweils an dem über den Laufkatzen 13 und 16 liegen-
:■ den Schienenabschnitt der Fahrschiene 14 verfahrbar i aufgehängt. Die vor und hinter der Umkehrstation Hei
genden Fahrschienenabschnitte 14' werden von dem j über der Umkehrstation liegenden Fahrschienenab-
; schnitt abgekuppelt und mit den der Umkehrstation zu-
gewendeten Enden bis in Höhe des Schienenstranges 23 abgesenkt und mit letzterem verbunden. Die normale
Fahrschiene 14 ist somit im Bereich der Umkehrstation unterbrochen und auf eine neue Spur gelegt, die an
der Unterseite der Umkehrstation über den Schienenstrang 23 verläuft. Die Transportfahrzeuge 20 können
damit über diesen ngu geschaffenen Weg die Umkehrstation unterfahren. Zu diesem Zweck werden die
Transportfahrzeuge vom Zugseil gelöst und von Hand oder auch mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten
Zuglaufkatze unterhalb der Umkehrstation durchgezogen. Letztgenannte Zuglaufkatze kann sich hinter
der Umkehrstation befinden und von einem neuen Seilsystem angetrieben sein.
Zum Zwecke des Verlegens der Umkehrstation in einen neuen Streckenbereich werden zunächst die
Fahrschienenabschnitte 14' von den Enden des Schienenstranges 23 abgekuppelt, angehoben und wieder mit
dem über der Umkehrstation liegenden normalen Fahrschienenabschnitt verriegelt. Die Abspannvorrichtung
15, 17, 18, 19 wird entspannt. Die Stempel 18 werden fortgenommen. Die Umkehrstation und auch der Schienenstrang
23 hängen einerseits an Laufkatzen, andererseits an ihren Gehängen 24 in fahrbereitem Zustand an
der normalen Fahrschiene. Die Ausbildung der fahrbaren Umkehrstation kann derart sein, daß sie gemeinsam
oder getrennt mit dem verfahrbaren Schienenstrang 23 in beliebiger Richtung verfahrbar ist, je nachdem,
ob ein Verlängern oder Verkürzen der Fahrschiene erfolgen soll.
Beim Streckenvortrieb brauchen an Stelle eines täglichen Verlegens und Spannens der Umkehrstation zunächst
nur weitere Fahrschienenabschnitte aufgehängt zu werden, um das Material mittels der Transportfahrzeuge
20 unmittelbar zur Ortsbrust fahren zu können. Sobald der Abstand der Umkehrstation zur Ortsbrust
zu groß ist, wird in der zuvor beschriebenen Weise die Umkehrstation bis zur Ortsbrust verfahren und der mit
ihr vorgefahrene Schienenstrang 23 zwischen entsprechende Fahrschienenabschnitte 14' der Fahrschiene
eingefügt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Versetzbare Umkehrstation für zugseilbetriebene Bahnen, insbesondere für untertägige Einschienenhängebahnen
mit einer Fahrschiene aus gelenkig gekuppelten Schienenabschnitten, wobei die Seilumlenktrommel und eine zugeordnete Abspannvorrichtung
mittels untereinander verbundener Laufkatzen längsverschiebbar an der Fahrschiene
aufgehängt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Umkehrstation einen gemeinsam mit ihr
versetzbaren eigenen, zur Fahrschiene (14) gleichgerichtet verlaufenden Schienenstrang (23) aufweist,
der mittels Gehänge (24) jeweils an dem über den Laufkatzen liegenden Schienenabschnitt der
Fahrschiene (14) verfahrbar aufgehängt und mit seinen Enden stets zwischen die sich anschließenden
Enden der vor und hinter der Umkehrstation von dem vorgenannten Abschnitt der Fahrschiene (14)
abgekuppelten und abgesenkten Fahrschienenabschnitte (14') einzufügen ist.
2. Umkehrstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der aufgehängte Schienenstrang (23) mit den übrigen Teilen der Umkehrstation gemeinsam
auf der Fahrschiene (14) verfahrbar ist.
3. Umkehrstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der zusätzliche Schienenstrang (23) von den übrigen Teilen der Umkehrstation getrennt
verfahrbar ist. ■
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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