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Die Erfindung bezieht sich auf einen Rautenträger aus aneinandergesetzten
Teilstücken mit Stoßverbindungen am Obergurt und am Untergurt jeweils im Knotenpunkt
eines steigenden und eines fallenden Diagonalstabes.
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Gegenüber solchen Trägerkonstruktionen, bei denen die Diagonalstäbe
zwischen dem Obergurt und dem Untergurt etwa zickzackartig bzw. V-förmig angeordnet
sind und Dreiecke bilden, haben Rautenträger, bei denen zwischen Obergurt und Untergurt
kreuzförmig zueinander stehende Diagonalen angeordnet sind und so zwischen den Stabkreuzungen
auf der Spitze stehende Rauten gebildet werden, den großen Vorteil, daß auf Grund
der sich kreuzenden Diagonalen die Knicklänge, der auf Druck beanspruchten Diagonalen
auf etwa die Hälfte verringert wird. Aus diesem Grunde eignen sich Rautenträger
zur Herstellung von Tragwerken als Träger auf zwei oder mehr Stützen besonders vorteilhaft.
Sollen Rautenträger vorübergehend beispielsweise zur Erstellung provisorischer Brücken
oder im Lehrgerüstbau eingesetzt werden, so muß das Tragwerk in einzelne Teilstücke
zerlegt und auf der Baustelle wieder zusammengesetzt werden. Die einzelnen Teilstücke
sind so konstruiert, daß an jedem Ende des Obergurtes bzw. des Untergurts jeweils
eine der Diagonalen angreift. Um nun den Charakter des Rautenfachwerkes aufrechtzuerhalten,
ist es beim Zusammensetzen der einzelnen Teilstücke erforderlich, daß Obergurt und
Untergurt von zwei miteinander zu verbindenden Teilstücken eines solchen Rautenfachwerkträgers
in den Fachwerkknotenpunkten so gestoßen werden, daß der Obergurtanschluß und vor
allem auch der Untergurtanschluß Normalkräfte, d. h. in Längsrichtung des
Gurtes wirkende Druck- oder Zugkräfte, und Querkräfte, d. h. quer zur Längsrichtung
des Gurtes wirkende Kräfte, zu übertragen vermag. Aus diesem Grunde sind bei allen
bekannten Rautenträgerkonstruktionen die Gurte durch direkten Kontaktstoß fest miteinander
verbunden. Dies hat den Nachteil und die Schwierigkeit zur Folge, daß es zur Erzielung
eines geradlinigen Trägers auf eine sehr genaue cr Herstellung der einzelnen Teilstücke
an kommt. Wird eine überhöhung des Trägers notwendig, so haben die bekannten, aus
mehreren Teilstücken zusammensetzbaren Rautenträger den weiteren wesentlichen Nachteil,
daß die überhöhbarkeit nicht veränderbar ist, d. h., daß dem Rautenträger
beim Zusammensetzen der einzelnen Teilstücke keine beliebig nach oben gewölbte Gestalt
verliehen werden kann. Die bekannten Rautenträger sind daher zur Herstellung von
Lehrgerüsten, d. h. beispielsweise als Rüstträger für den Bau von Brükken
oder anderen schweren Stahlbetonkonstruktionen, nicht geeignet, es sei denn, daß
man zum Ausgleich der auftretenden elastischen Durchbiegung bei Belastung eine Unterfütterung
der auf die Träger aufgelegten Schalung einbaut, die zur Mitte des Trägers hin zunehmen
muß, um der Schalung selbst eine nach oben gewölbte Gestalt zu geben. Eine solche
Maßnahme führt aber technisch zu Schwierigkeiten und erfordert einen erheblichen
Kostenaufwand.
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Bei einfachen Fachwerkträgern, beispielsweise bei den üblichen Trägem
mit zickzackförrnig verlaufenden Diagonalen zwischen Obergurt und Untergurt, ist
es bekannt, die aneinanderstoßenden Teilstücke des Trägers an den Untergurten durch
längenverstellbare Spannschlösser miteinander zu verbinden, so daß man den aus zwei
oder mehr Teilstücken zusammengesetzten Träger durch Verkürzen der Spannschlösser
überhöhen kann und nach Fertigstellung der Betondecke od. dgl. durch Verlängern
der Spannschlösser wieder absenken kann, um ihn mühelos von den Stützen abnehmen
zu können, auf denen er mit seinen Enden aufliegt. Diese Maßnahme zur Erzielung
einer überhöhung ist für Rautenträger unbrauchbar, weil beim Rauteiiträger den Fachwerkknoten
im Obergurt kein durch ein Spannschloß ersetzbarer Untergurtstab, sondern ebenfalls
ein Fachwerkknoten gegenüberliegt.
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Es sind ferner Mehrfeldträger bekannt, die als sogenannte Gerberträger
ausgebildet sind und zwischen den gekreuzten Diagonalstäben und auch am Trägerstoß
zusätzlich Pfosten aufweisen. Bei derartigen Trägern entfällt die Notwendigkeit,
sowohl am Untergurt als auch am Obergurt entsprechende Maßnahmen zur übertragung
von Querkräften zu treffen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rautenträger aus Teilstücken
so auszubilden, daß der Obergurtanschluß und der Untergurtanschluß zweier Teilstücke
Normal- und Querkräfte übertragen können, daß ferner der Untergurtanschluß längenverstellbar
ist, um eine überhöhung des Trägers zu ermöglichen, und daß weiterhin der Obergurtanschluß
sich auf die durch die Länaenveränderung des Untergurtanschlusses ergebende Winkeländerung
einzustellen vermag. Dabei soll ein exzentrischer Kraftangriff in den beiden aneinanderstoßenden
Obergurtenden vermieden werden, der die Belastbarkeit der Obergurte vermindern würde.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am Untergurtstoß
ein Zapfen in eine Quernut am anderen Untergurtende passend und in Richtung der
Untergurtachse verschiebbar eingreift, daß die Untergurtenden durch längenveränderbare,
Normalkräfte übertragende Mittel und die Obergurtenden durch Zugkräfte aufnehmende
Mittel verbunden sind und daß die Stirnflächen der Obergurtenden durch eingelassene
Dübelkörper so im Abstand gehalten sind, daß die Obergurtenden in Querrichtung unverschieblich,
aber um die Dübelkörper in Trägerebene schwenkbar sind.
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Vorteilhafterweise ist der Obergurtstoß derart ausgebildet, daß die
Obergurtenden durch zwei im gleichen Abstand vom Untergurt angeordnete Schraubenbolzen
zusammengehalten sind, deren Schaft je ein Ringdübel umgibt.
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Eine zweckmäßige und praktische Ausgestaltungsform des Untergurtstoßes
besteht darin, daß der Zapfen parallele horizontale Mantelflächen aufweist und daß
beiderseits des Zapfens je ein Schraubenbolzen anaeordnet ist, dessen Gewindeschaft
zwei Schraubenmuttern trägt, welche die Stirnflächen der Untergurtenden im Abstand
halten.
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Eine vorteilhafte weitere Ausgestaltungsform des Untergurtstoßes besteht
darin, daß an den Untergurtenden eine Grundplatte, die den Zapfen trägt, bzw. ein
Führungsstück, das mit einer Quernut versehen ist, befestigt, vorzugsweise angeschweißt,
sind. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß man nach Fertigstellung der Teilstücke
die Grundplatten mittels einer Lehre, in die einerseits der Zapfen bzw. die Grundplatte
mit der Quernut eingesetzt werden und die andererseits an die Schraubenverbindung
im Obergurt
angesetzt wird, so an den Untergurtenden anschweißen
kann, daß an allen Teilstücken die Führungsflächen des Zapfens und der Quernut den
gleichen Abstand von der Achse der Schraubenverbindung im Obergurt haben.
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Die Erfindung ist an Hand der Zeichnung näher erläutert, in der ein
Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt ist, und zwar zeigt F
i g. 1 ein Mittelstück eines Rautenfachwerkträgers, Fig. 2 den Untergurtanschluß
zweier Teilstücke des Trägers in einem größeren Maßstab, F i g. 3 eine Stirnansicht
des rechten Untergurtendes in F i g. 2, F i g. 4 eine Stirnansicht
des linken Untergurtendes in F i g. 2, F i g. 5 den Obergurtanschluß
zweier Teilstücke des Trägers in einem gegenüber F i g. 1 vergrößerten Maßstab,
F i g. 6 eine Stimansicht eines der beiden Obergurtenden in F i
g. 5.
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Der Träger in F i g. 1 besteht aus einem Obergurt
11 und einem Untergurt 12 sowie aus diagonal zwischen dem Obergurt und dem
Untergurt angeordneten Stäben 13 ' die sich jeweils etwa in ihrer Mitte kreuzen,
so daß zwischen dem Obergurt und dem Untergurt ein sogenanntes Rautenfachwerk gebildet
wird, das zwischen den Stabkreuzen auf der Spitze stehende Rauten aufweist. Die
Diagonalen 13
sind so angeordnet und über die Länge des Trägerteilstückes
verteilt, daß direkt an jedem Ende des Obergurts 11 bzw. des Untergurts 12
eine Diagonale angreift. Da die Diagonalen zur Übertragung von Druck- und Zugkräften
vom Obergurt auf den Untergurt dienen, müssen die Gurtenden der zusammenzusetzenden
Teilstücke des Trägers so miteinander verbindbar sein, daß die Gurtanschlüsse sowohl
in Längsrichtung der Gurte wirkende Normalkräfte als auch quer zur Längsrichtung
der Gurte wirkende Querkräfte übertragen können. Wie F i g. 1 erkennen läßt,
sind die Obergurtenden der Trägermittelstücke symmetrisch und die Untergurtenden
unsymmetrisch ausgebildet, wie noch näher beschrieben wird. Ein Trägerendstück würde
sich von dem in F i g. 1
dargestellten Trägermittelstück etwa dadurch unterscheiden,
daß an seinem einen Obergurtende das normale Anschlußteil durch ein entsprechend
ausgebildetes Auflager ersetzt würde. Gleichzeitig könnten an der gleichen Seite
der Untergurtanschluß und das letzte Fachwerkdreieck entfallen. -
Die F i
g. 2, 3 und 4 zeigen die Ausbildung des Untergurtanschlusses zweier
Trägerteilstücke im Detail. Die Untergurtstirnflächen werden von einer kräftigen
Kopfplatte 14 gebildet, die bei der Fertigstellung der Trägerteilstücke mit den
Enden des Untergurts 12 und der hier angreifenden Diagonale 13 verschweißt
ist. Nach Fertigstellung der Teilstücke wird auf die Kopfplatte 14 des einen Teilstückes
eine Grundplatte 15 aufgeschweißt, die einen horizontalen, viereckigen Zapfen
16 mit einer oberen und einer unteren wirksamen Mantelfläche 1 (F
i g. 4) trägt, und auf die Kopfplatte 14 des anderen Teilstückes wird ein
Führungsstück 17 aufgeschweißt, das mit einer horizontalen, seitlich offenen
Nut versehen ist und auf diese Weise ebenfalls eine obere und eine untere horizontale
wirksame Fläche 1 aufweist (F ig. J). Beim Zusammensetzen der beiden
Trägerteilstücke kann der Zapfen 16 in Längsrichtung und auch von der Seite
her in die Nut des Führungsstückes 17 eingeschoben werden und paßt derart
in das Führungsstück hinein, daß Querkräfte von dem einen Untergurtende auf das
andere Untergurtende übertragen werden können. Aus F i g. 1 ist ersichtlich,
daß jedes Trägerteilstück an dem einen Untergurtende einen Zapfen 16 und
an dem anderen Untergurtende ein Führungsstück 17 besitzt. Die F i
g. 3 und 4 zeigen, daß auf beiden Seiten des Zapfens 16 bzw. des Führungsstückes
17 in der Kopfplatte 14 eine Bohrung 3 vorgesehen ist, durch die beim
Zusammensetzen der Trägerteilstücke ein Schraubenbolzen 2 hindurchgesteckt wird.
Zwischen den Kopfplatten 14 befinden sich zwei auf den Schraubenbolzen 2 aufgeschraubte
Muttern 5 und 6,
gegen die sich die Kopfplatten 14 der beiden Untergurtenden
abstützen und die als längenveränderliche Abstandshalter wirken. Weiterhin wird
auf den Schraubenbolzen 2 eine Mutter 4 aufgeschraubt, mittels der die beiden Untergurtenden
zusammengezogen werden. Durch den Schraubenbolzen 2 und die Mutter 4 werden bei
einer Belastung der Trägerteilstücke die Zugkräfte von einem Untergurt auf den anderen
Untergurt übertragen. Durch Verstellen der Muttern 5 und 6 und durch
gleichzeitiges Nachziehen der Mutter 4 kann man nun den Abstand zwischen den beiden
Kopfplatten 14 verkleinern, um die beiden miteinander verbundenen Teilstücke um
das gewünschte Maß zu überhöhen, d. h., um die von den Obergurten gebildete
Linie nach oben gewölbt auszubilden, damit man, wenn der aus den Teilstücken zusammengesetzte
Träger als Rüstträger beispielsweise zur Herstellung von Brücken oder anderen schweren
Betonbaukonstruktionen dient und sich unter der Last des Baumaterials nach unten
elastisch durchbiegt, eine ebene Bauwerksuntersicht erzielt. Durch Lockern der Mutter
4 können dann später die Teilstücke wieder abgesenkt werden, um sie leichter aus
der Schalungskonstruktion ausbauen zu können.
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Im Rahmen der Erfindung kann der Untergurtanschluß, d. h. der
Zapfen und das Führungsstück, selbstverständlich auch andersartig ausgebildet sein.
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Fig.5 und 6 zeigen eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
des Obergurtanschlusses zweier Trägerteilstücke. Die Obergurtstirnfläche jedes Teilstückes
wird von einer Kopfplatte 7 gebildet, die mit dem Obergurt 11 und
der angreifenden Diagonale 13
verschweißt ist. Die Kopfplatten 7 sind
mit zwei Bohrungen 18 versehen, durch die beim Zusammen-
setzen der
Teilstücke zwei Gewindebolzen 8 hindurchgesteckt -werden, auf deren Enden
Muttern 10
aufgesehraubt sind. Konzentrisch zu den Bohrungen 18 sind
die Kopfplatten 7 derart mit runden Ausnehmungen versehen, daß beim Zusammensetzen
der Teilstücke in jeweils zwei gegenüberliegende Ausnehmungen ein entsprechender
runder Ringdübel 9
eingesetzt werden kann, der mit einer mittigen Bohrung
versehen ist, durch welche der Gewindebolzen 8
hindurchführbar ist. Die Dicke
der Ringdübel 9 ist so bemessen, daß die Kopfplatten 7 nach Festziehen
der Muttern 10 in einem geringen Abstand voneinander stehen. Zweckmäßigerweise
können die Grundflächen der Ausnehmungen und dementsprechend die Stimflächen der
Ringdübel 9 leicht ballig ausgebildet sein. Die Wirkung der Ringdübel
9 ist folgende. Durch die Längenverstellbarkeit des Untergurtanschlusses
ergibt sich eine geringfügige Winkeländerung am Obergurtanschluß. Würden die Kopfplatten
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der Obergurte stumpf gegeneinanderstoßen, so würden, wenn man beispielsweise den
Träger überhöht, die im Obergurtanschluß auftretenden Druckkräfte nur im Bereich
der unteren Kante der Kopfplatten7 übertragen werden. Dies hätte zur Folge, daß
die Obergarte einem exzentrischen Kraftangriff ausgesetzt sind, wodurch ihre Belastbarkeit
vermindert würde. Durch die Ringdübe19 bei der Obergurtanschlußausführung nach den
F i g. 5 und 6
wird diese Erscheinung ausgeschlossen, weil ohne Rücksicht
auf eine geringfügige Winkeländerung, am Obergurtanschluß die Druckkräfte durch
die Ringdübel 9 nahezu zentrisch von einem Obergurt auf den anderen Obergurt
übertragen werden. Außerdem werden Zugkräfte durch die Schraubenbolzen
8 übertragen, wenn im Bereich der Stoßstelle eine Unterstützung liegt und
dadurch an der Stoßstelle negative Biegemomente sich ergeben, die die beiden Obergartenden
auseinanderzuziehen trachten. -Durch die Ringdübr,1 9 können auftretende
Querkräfte von einem Obergurt auf den anderen zuverlässig übertragen werden, und
es wird dadurch der Nachteil vermieden, daß die Gewindebolzen diese Querkräfte übertragen
müssen, wozu sie normalerweise nicht dünensioniert und nicht in der Lage sind.
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F i g. 1 läßt erkennen, daß die Obergurtanschlüsse an beiden
Obergurtenden eines jeden Trägerteilstückes gleich ausgebildet sind.
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Damit bei allen Trägerteilstücken der Zapfen 16
bzw. das Führungsstück
17 am Untergurtende den gleichen Abstand von der Achse der Schraubenverbindung
am Obergurtende haben und damit beim Zusammensetzen eines Trägers aus mehreren Teilstücken
keine Komplikationen auftreten, erfolgt das Anschweißen der Grundplatte
15 mit dem Zapfen 16
bzw. des Führungsstückes 17 am einfachsten
und am sichersten mit Hilfe einer Lehre, deren eines Ende beispielsweise in die
Bohrungen 18 der Obergurtkopfr platten 7 eingesetzt wird und an deren
anderem Ende der Zapfen 16 bzw. das Führungsstück 17 maßhaltig festgehalten
sind.