DE1554220C - Möbelbeschlag zur Schraubverbindung zweier Teile eines Möbelstückes - Google Patents
Möbelbeschlag zur Schraubverbindung zweier Teile eines MöbelstückesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Möbelbeschlag zum Herstellen einer Schraubverbindung zweier Teile
eines Möbelstückes mit einer in das eine Möbelteil eingesetzten Gewindemuffe und einem ' mit seinem
einen Ende in die Gewindemuffe eingeschraubten Gewindebolzen, der sich durch eine im anderen Möbelteil
angeordnete stirnseitige Bohrung erstreckt und mit einem Widerhakengewinde an seinem anderen
Ende in eine in einer Aussparung in diesem anderen Möbelteil drehbar gehaltene als Spreizmutter mit
achsparallelen Schlitzen ausgebildete Hutmutter eingreift, die mit der Bohrung fluchtet über eine an
der Breitseite des Möbelteiles vorgesehene Öffnung betätigbar ist und mit ihren Stirnflächen an der
Wandung der Aussparung anliegt, nach Patent 1554207.
Beim Anziehen der durch die achsparallelen Schlitze in einzelne Segmente unterteilten Spreizmutter gemäß dem Hauptpatent wird dadurch,
daß die einzelnen Segmente mit den Stirnflächen so direkt an der Wandung der in dem Möbelteil vorgesehenen
zylindrischen Aussparung anliegen und durch das Anziehen noch gegen die Wandung gezogen
werden, ein erheblicher, der Drehbewegung der Mutter entgegenwirkender Reibungswiderstand
hervorgerufen. Gleichzeitig werden die einzelnen Segmente infolge der Krümmung der Wandung der zylindrischen
Aussparung gegeneinandergepreßt; hierdurch verengt sich die Gewindebohrung der Mutter,
was wiederum der Drehbewegung der Gewindemutter einen Widerstand entgegensetzt.
Diese Nachteile sollen bei der erfindungsgemäßen Schraubverbindung vermieden werden. Dies wird dadurch
erreicht, daß die Spreizmutter zur offenen Stirnseite hin verjüngt und ihre Halterung in der
Aussparung als eine sie axial ein wenig verschiebbar aufnehmende in die Aussparung eingesetzte Hülse
ausgebildet ist, die in ihrer der Spreizmutter als Abstützung dienenden Wand eine Ringstufe mit einer
die vordere verjüngte Randzone der Spreizmutter aufnehmenden und diese nach deren Anzug eng umschließenden
zylindrischen Fläche aufweist.
Bei Wahl geeigneter Werkstoffe für die Hülse und die Gewindemutter wird die Gleitreibung praktisch
aufgehoben.
Die Hülse weist vorteilhafterweise die äußere Form eines zylindrischen Körpers mit einer zur Bolzen-
und Mutterachse senkrechten Achse auf, der auf der der Ringstufe gegenüberliegenden Seite zum Einsetzen
der Spreizmutter offen ist und mit seinen gegenüber der Bohrung um 90° versetzten zur Achse der
Mutter parallelen Wandteilen diese seitlich übergreift.
Um das Anziehen der die Gestalt eines Zylinders aufweisenden Spreizmutter zu erleichtern und unter
Umständen ohne Werkzeug zu.ermöglichen, ragt die Spreizmutter zu ihrer Betätigung mit Teilen ihrer
Mantelfläche aus der Hülse heraus.
Der die Hülse bildende zylindrische Körper kann in seinen gegenüber der Bohrung um 90° versetzten
zur Achse der Spreizmutter parallelen Wandteilen Aussparungen aufweisen, in die Haltelappen einer
Abdeckkappe eingreifen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Beschlages sowie seiner Befestigung
in den beiden Möbelteilen in schematischer Weise dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 die Einzelteile des Beschlages sowie die miteinander zu verbindenden Möbelteile in Explosionsdarstellung,
F i g. 2 einen Schnitt nach der Schnittlinie 2-2 der
i ■
F i g. 3 eine Vorderansicht der Hülse,
F i g. 4 einen waagerechten Schnitt durch die Hülse nach der Schnittlinie 4-4 der F i g, 3,
F i g. 5 eine Draufsicht auf die Hülse.
Der Gewindebolzen 1 weist an seinem einen Ende ein kürzeres Normalgewinde 11 und an seinem
anderen Ende ein längeres Widerhakengewinde 12 sowie einen Schlitz 13 auf. Mit dem Normalgewinde
11 wird der Gewindebolzen in die Gewindemuffe 2 eingeschraubt, die in einer Bohrung 41 des einen Möbelteiles
4 verankert ist.
In dem anderen Möbelteil 5 ist auf dessen Breitseite eine zylindrische Aussparung 51 und von der
Stirnseite her eine Bohrung 52 vorgesehen, die in die Aussparung 51 hineinreicht.
Die Spreizmutter 3 weist in ihrer Wandung Längsschlitze
31 auf, die beim Einsetzen des Gewindebolzens 1 ein radiales Federn der Wandsegmente der
Spreizmutter ermöglichen. Im unteren massiven Teil der Spreizmutter sind um 90° gegeneinander ver7
setzte radiale Aussparungen 32 vorgesehen, in die ein Spannhebel eingesetzt werden kann, so daß das Anziehen
der Spreizmutter auch unter Anwendung eines großen Drehmomentes erfolgen kann. An der Mantelfläche
der Spreizmutter sind Längsrippen 33 vorgesehen.
In die kreiszylindrische Aussparung 51 ist eine Hülse 6 eingesetzt, deren Wandung an der mit 61
bezeichneten Stelle ausgebrochen ist. In ihrem oberen Teil weist die Hülse eine allseits umschlossene
Bohrung 62 auf, die mit der Bohrung 52 des Möbelteiles 5 fluchtet. Innerhalb des oberen Teiles
der Hülse ist eine Ringstufe 63 vorgesehen, die die vordere verjüngte .Randzone der Spreizmutter mit
ihren Segmenten aufnimmt und eng umschließt. Seitlich der Wand ausbrechung 61 sind flache Aussparungen
64 und 65 vorgesehen, in die die Haltelappen einer tellerförmigen Abdeckkappe eingreifen.
Claims (4)
1. Möbelbeschlag zum Herstellen einer Schraubverbindung zweier Teile eines Möbelstückes
mit einer in das eine Möbelteil eingesetzten Gewindemuffe und einem mit seinem einen
Ende in die Gewindemuffe eingeschraubten Gewindebolzen, der sich durch eine im anderen Möbelteil
angeordnete stirnseitige Bohrung erstreckt und mit einem Widerhakengewinde an seinem
anderen Ende in eine in einer Aussparung in diesem anderen Möbelteil drehbar gehaltene als
Spreizmutter mit achsparallelen Schlitzen ausgebildete Hutmutter eingreift, die mit der Bohrung
fluchtet über eine an der Breitseite des Möbelteiles vorgesehenen Öffnung betätigbar ist und
mit ihren Stirnflächen an der Wandung der Aussparung anliegt, nach Patent 1554 207,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizmutter (3) zur offenen Stirnseite hin verjüngt
und ihre Halterung in der Aussparung (51) als eine sie axial ein wenig verschiebbar aufnehmende
in die Aussparung (51) eingesetzte Hülse (6) ausgebildet ist, die in ihrer der Spreiz-
mutter (3) als Abstützung dienenden Wand eine Ringstufe (63) mit einer die vordere verjüngte
Randzone der Spreizmutter aufnehmenden und diese nach deren Anzug eng umschließenden zylindrischen
Fläche aufweist.
2. Möbelbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (6) die äußere
Form eines zylindrischen Körpers mit einer zur Bolzen- und Mutterachse senkrechten Achse aufweist,
der auf der der Ringstufe (63) gegenüberliegenden Seite zum Einsetzen der Spreizmutter
(3) offen ist und mit seinen gegenüber der Bohrung (62) um 90° versetzten zur Achse der Mutter
parallelen Wandteilen diese seitlich übergreift.
3. Möbelbeschlag nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizmutter
(3) zu ihrer Betätigung mit Teilen ihrer Mantelfläche aus der Hülse (6) herausragt.
4. Möbelbeschlag nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (6)
in ihren gegenüber der Bohrung (62) um 90° versetzten zur Achse der Mutter parallelen Wandteilen
Aussparungen (64,65) zur Aufnahme der Haltelappen einer Abdeckkappe aufweist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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