DE1497204B2 - Tonerbilduebertragungs- und fixiereinrichtung - Google Patents
Tonerbilduebertragungs- und fixiereinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine kombinierte Tonerbildübertragungs- und Fixiereinrichtung zum Übertragen
eines auf einer drehbaren Trommel befindlichen Tonerbildes auf ein synchron mit der Trommeldrehung
durchlaufendes Bildempfangsmaterial sowie zum Fixieren des übertragenen Tonerbildes.
Die bisher bekannten Übertragungs- und Fixiereinrichtuiigen
arbeiten entweder bei trockener Übertragung des Pulverbildes mit einem Infrarotstrahler zum
Aufschmelzen bzw. Fixieren des Pulverbildes oder mit einer chemischen bzw. Lackfixierung des erzeugten
Bildes.
Bei Verwendung von Infrarotwärmestrahlern ist eine scharfe Begrenzung der Wärmewirkung auf einen
bestimmten Sektor nur schwer möglich. Weiterhin erfolgt durch den geringen Absorptionsunterschied
zwischen Bild und Papier eine zu hohe unerwünschte Aufheizung des Bildträgers, welche eine Gefahr des
Versengens bzw. Deformierens mit sich bringt. Ferner muß infolge der großen thermischen Trägheit des
Infrarotstrahlers die Fixierung unter kontinuierlicher Bewegung des Bildträgers bzw. des Papiers erfolgen.
Die Anwendung der Naßentwicklung und chemischen Fixierung bei elektrostatischen Druckmaschinen hat
den Nachteil, daß jeweils nur eine Einzelbildübertragung vorgenommen werden kann, da eine wiederholte
Aufladung eines nassen Druckformbildes nicht möglich ist, weil die entstandene Feuchtigkeit die statische
Wiederaufladung verhindert. Ferner ist das Arbeiten mit Naßkopien unzweckmäßig, da deren sofortige
Ablage oder Benutzung nicht möglich ist. Die Verdunstung von organischen Lösungsmitteln ist
außerdem physiologisch nachteilig. Die Erfindung bezweckt, die genannten Nachteile zu vermeiden.
Erfindungsgemäß wird dies bei der anfangs genann-
ten kombinierten Tonerbildübertragungs- und Fixiereinrichtung
dadurch erreicht, daß sie eine Hochfrequenzfixiereinrichtung aufweist. Dabei ist die Hochfrequenzfixiereinrichtung
vorteilhaft ein Mikrowellenstrahler. Die Hochfrequenzfixiereinrichtung ist Vorzugsweise
an oder in Transportrichtung des Bildempfangsmaterials gesehen, hinter der Übertragungsstelle angeordnet.
Die Hochfrequenzfixiereinrichtung kann in Transportrichtung des Bildempfangsmaterials gesehen
hinter der Übertragungsstelle angeordnet sein und zwei sich gegenüberstehende stab- oder walzenförmige
Elektroden gleichen oder verschiedenen Durchmessers aufweisen, zwischen denen das Bildempfangsmaterial
hindurchläuft.
Bei der an der Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzfixiereinrichtung sind die Elektroden
vorzugsweise in Serie zu einer die elektrostatische Übertragung des Tonerbildes bewirkenden Gleichspannungsquelle
geschaltet, wobei die das Tonerbild tragende Trommel einen elektrisch leitenden Schichtträger
aufweisen kann, der sowohl für die Übertragungseinrichtung wie auch für die Fixiereinrichtung die
eine Elektrode bildet, und einen an der Übertragungsstelle parallel zur Trommel angeordneter elektrisch
leitender Stab oder eine Walze als Gegenelektrode aufweisen kann, und wobei die Gegenelektrode an die
Anode einer Oszillatorröhre unmittelbar angeschlossen und die Trommel kapazitiv mit dem Hochfrequenzkreis
der Oszillatorröhre verbunden ist.
Der Mikrowellenstrahler kann in geeigneter Weise aus einem stabförmigen, über die gesamte Breite des
Bildempfangsmaterials gleichmäßig strahlenden Schlitzstrahler bestehen, der zur Erzeugung eines
schmalen Strahlenbündels entweder von einem teils zylinderförmigen und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial
sich zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung verengenden Reflektor aus elektrisch leitendem
Material umgeben ist oder in einem teils zylinderförmigen und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial sich
zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung verengenden Reflektor aus dielektrischem Material hoher Dielektrizitätskonstante
und geringem Verlustwinkel eingebettet ist.
Im Falle des hinter der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahlers ist vorteilhaft gegenüber
der Strahlenaustrittsöffnung des Reflektors auf der anderen Seite des Bildempfangsmaterials ein zusätzlicher,
die Strahlen abschirmender bzw. zurückwerfender Reflektor angeordnet.
Bei einem an der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahler kann die die Strahlungsrichtung
bestimmende Symmetrieebene des Reflektors die Oberfläche der Trommel tangential berühren.
Im Falle der hinter der Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzfixiereinrichtung kann diese in
geeigneter Weise in einer von der Trommel und der durch eine Transport- bzw. Übertragungswalze bestimmten
Bahn des Bildempfangsmaterials gebildeten Bucht angeordnet und die Strahlung auf denjenigen
Sektor der Transport- bzw. Übertragungswalze gerichtet sein, welcher jeweils unmittelbar hinter dem
Übertragungsspalt liegt.
Die Fixiereinrichtung weist vorzugsweise einen Hochfrequenzspeisegenerator auf, welcher im Frequenzbereich
von über 1 · 107 Hz arbeitet.
In den Zeichnungen ist die Erfindung in verschiedenen Ausführungsbeispielen schematisch dargestellt. Es
zeigen:
F i g. 1 in schematischer Darstellung die elektrostatische Übertragung des Pulverbildes von der mit einer
photoleitfähigen Schicht versehenen Trommel auf die Papierbahn;
Fig.2 die gleiche Einrichtung wie in Fig. 1, jedoch
mit einer Trommel, die mit einer vorgefertigten und auswechselbaren elektrostatischen Druckformfolie versehen
ist;
F i g. 3 die Trommel, deren Pulverbild auf die Papierbahn durch die aufladende Wirkung eines
lonengenerators übertragen und nachfolgend durch ein kapazitives Hochfrequenzfeld aufgeschmolzen wird;
Fig.4 die gleiche Anordnung wie in Fig.3, jedoch
mit einem Ionengenerator, dessen Elektrode messerförmig ausgebildet ist;
Fig.5 die Trommel mit einer Gegenelektrode, zwischen denen zwecks kapazitiver Übertragung des
Pulverbildes auf die Papierbahn und dem zeitlich unmittelbar folgenden Aufschmelzen des übertragenen
Bildes ein Hochfrequenzgenerator in Serie mit einer Gleichspannungsquelle geschaltet ist;
Fig.6 die gleiche Einrichtung wie in Fig.5, jedoch
mit dem schematischen Schaltbild des Hochfrequenzgenerators;
Fig. 7 die Trommel mit einem lonengenerator zur
Übertragung und nachfolgendem Aufschmelzen des Pulverbildes auf die Papierbahn durch einen Mikrowellenstrahler;
Fig. 8 die gleiche Einrichtung wie in Fig. 7, jedoch
mit kapazitiver Übertragung des Pulverbildes auf die Papierbahn und dem zeitlich unmittelbar folgenden
Aufschmelzen des übertragenen Pulverbildes durch den Mikrowellenstrahler;
Fig.9 die gleiche Anordnung wie in Fig.8 zur
Übertragung des Pulverbildes und dem zeitlich unmittelbar folgenden Aufschmelzen des übertragenen Bildes
auf die Papierbahn, jedoch mit einem Mikrowellenstrahler, der in einen dielektrischen Reflektor eingebettet ist;
Fig. 10 eine Einrichtung wie in Fig.8 zur Übertragung
und zum umittelbar folgenden Aufschmelzen des Pulverbildes auf die Papierbahn, jedoch unter Verwendung
eines Mikrowellenstrahlers mit einem dielektrischen Reflektor, dessen Strahlungsausgang von einer
Transportwalze gebildet wird und
Fig. 11 eine Variante der Einrichtung nach Fig. 10
mit einer dem Strahlenausgang des Reflektors gegenüberliegenden Transportwalze.
F i g. 1 zeigt in schematischer Darstellung die Arbeitsweise des elektrofotografischen Kopiergerätes.
Die Oberfläche des Mantels 1 der Trommel 2 ist mit einer Schicht 3 aus fotoleitfähigem Material, beispielsweise
Selen, überzogen. Deren Oberfläche wird durch die sich im Uhrzeigersinn drehende Trommel von dem
lonengenerator 4 elektrisch gleichmäßig aufgeladen, im vorliegenden Beispiel negativ.
Dieser Generator besteht in bekannter Weise aus einem die Papierbahnbreite überspannenden dünnen
Draht 5, der von einem Reflektor 6 umgeben ist. Durch eine nicht eingezeichnete Spannungsquelle erhält dieser
Generator gegenüber der Trommel ein Potential von ca. 6000 Volt.
Oberhalb der Trommel ist schematisch eine Projektionseinrichtung dargestellt, die ein Abbild einer
Vorlage 8 durch ein optisches System 9 auf die fotoleitfähige Schicht wirft. Beleuchtet wird die Vorlage
durch eine sich synchron zur Trommeldrehung bewegende Lichtquelle 7. Durch die Lichteinwirkung der
Projektion fließt die Ladung an den belichteten Stellen ab, so daß ein Ladungsbild auf der Oberfläche der
Schicht 3 entsteht.
Nachfolgend wird die Trommeloberfläche von der Tonerauftragswalze 10 bestrichen. Diese entnimmt
einen nicht gezeichneten Behälter elektrisch positiv aufgeladenes Tonerpulver und bietet es der bildmäßig
aufgeladenen Oberfläche an. An den geladenen Stellen werden die Pulverpartikel festgehalten, wodurch das
Ladungsbild zu einem Pulverbild 11 entwickelt wird.
Unterhalb der Trommel wird eine Papierbahn 12 synchron mit der Trommeldrehung bewegt. Die der
Trommel zugewandte Papieroberfläche wird durch den lonengenerator 13 auf ein höheres Potential aufgeladen
als das Potential des Ladungsbildes auf der Trommel. Hierdurch wird das Pulverbild von der Trommeloberfläche
abgehoben und auf die Papieroberfläche übertragen, wo es elektrostatisch festgehalten wird.
F i g. 2 zeigt die gleiche Einrichtung wie F i g. 1, wobei hier, wie auch in den folgenden Figuren für gleiche Teile
gleiche Bezugszeichen verwendet werden. Es fehlt jedoch die Projektionseinrichtung. Dafür ist auf der
Trommel 2 eine vorgefertigte und auswechselbare elektrostatische Druckformfolie aufgespannt. Sie besteht
aus einer Trägerfolie 14, die auf der Außenseite mit einer leitenden Schicht 15 überzogen ist.
Die Trägerfolie 14 kann ein Papierblatt, eine Kunststoffolie oder ein Papierblatt mit einer Kunststoffbeschichtung
sein, dessen Oberfläche durch hydrophile Salze, elektrisch leitende Lacke, kaschierte Metallfolien
oder eine aufgedampfte Metallschicht elektrisch leitend gemacht wurde. Die leitende Oberfläche ist mit Bildoder
Schriftzeichen 16 von etwa 10 μηι Dicke versehen, die aus einem elektrisch aufladbaren Material, wie z. B.
natürlichen oder synthetischen Wachsen und Harzen besteht. Der Prozeß der Aufladung und der Bildentwicklung
und -übertragung verläuft auch hier wie zu Fig. 1 beschrieben.
F i g. 3 zeigt auf der rechten Seite im Prinzip die gleiche Einrichtung wie in F i g. 1 zur Erzeugung und
Übertragung des Pulverbildes auf die Papierbahn durch die elektrostatische Wirkung eines im Übertragungsbereich
angeordneten lonengenerators 13. Auf der linken Seite durchläuft die Papierbahn mit dem übertragenen
Pulverbild ein konzentriertes kapazitives Hochfrequenzfeld, das'von zwei sich axial gegenüberstehenden
Stabelektroden 17 und 18 erzeugt wird, die an einen Hochfrequenzgenerator 19 angeschlossen sind. Beim
Durchwandern der Papierbahn durch das Hochfrequenzfeld werden die Tonerpartikel des Pulverbildes
geschmolzen und damit auf die Papieroberfläche fixiert. Die Papierbahn 12 wird mittels Rollen 40-43, die in
geeigneter Weise (nicht dargestellt) angetrieben werden, fortbewegt. -
F i g. 4 unterscheidet sich von F i g. 3 durch die Ausbildung des lonengenerators 20. Damit die Papierbogen
ohne Hindernis über den lonengenerator hinweggleiten können, ist bei diesem an Stelle der
Drahtelektrode eine Messerelektrode 21 vorgesehen, die seitlich von Isolierkörpern 22 und 23 mit einem auf
der Papierbahnseite kreisbogenförmigen Querschnitt eingeschlossen ist.
Die in F i g. 5 gezeigte Einrichtung zum Übertragen und Fixieren des Pulverbildes auf die Papieroberfläche
unterscheidet sich von den Anordnungen in F i g. 3 und 4 dadurch, daß hierbei die Vorgänge des Übertragens und
Aufschmelzens des Pulverbildes praktisch gleichzeitig ablaufen. Zu diesem Zweck ist unterhalb der Berührungsstelle
von Papierbahn und Trommeloberfläche parallel zur Trommel eine runde Stabelektrode 24
angebracht. Drucktrommel 2 und Stabelektrode 24 sind elektrisch über den Hochfrequenzgenerator 19 und die
in Serie dazu geschaltete Gleichspannungsquelle 25 miteinander verbunden. Die Spannung der Gleichspannungsquelle
soll genügend hoch sein, damit das zwischen der Trommel und der Stabelektrode auf der
Papieroberfläche induzierte Potential das Potential des Ladungsbildes auf der Trommeloberfläche erheblich
übertrifft.
Fig.6 zeigt die gleiche Einrichtung zum nahezu gleichzeitigen Übertragen und Aufschmelzen des
Pulverbildes auf die Papieroberfläche wie F i g. 5, jedoch ist hier das schematische Schaltbild des Hochfrequenzgenerators
mit eingezeichnet. Hierdurch wird veranschaulicht, daß die Gleichspannungsquelle 25 einerseits
das zur Pulverbildübertragung benötigte Potential auf der Papieroberfläche induziert und andererseits eine
Oszillatorröhre 26 mit Strom versorgt. Die Trommel 2 ist hierbei über die unmittelbar an die Anode der
Oszillatorröhre 26 angeschlossene negative Klemme der Gleichspannungsquelle 25 und den Kopplungskon- ^
densator 27 in den kombinierten Hochfrequenz- und | Gleichspannungskreis mit einbezogen.
Bei gegebenem dielektrischen Verlustwinkel eines im kapazitiven Hochfrequenzfeld befindlichen dielektrischen
Materials wächst die dabei in Wärme umsetzbare Leistung proportional zur Quadratwurzel der Frequenz
des Wechselstromfeldes. Die Erzeugung eines quasistationären, kapazitiven Hochfrequenzfeldes von technisch
ausreichender Dimension und Leistung bei homogener Dichte unter Berücksichtigung der Herstellungskosten
eines mit Trioden aufgebauten Hochfrequenzgenerators findet jedoch bei einer Frequenz von etwa
4 · 108H/. ihre technisch praktizicrbarc Grenze. Hohe
Frequenzen im Bereich von etwa 109Hz lassen sich
zwar mit ausreichender Leistung ökonomisch mittels Magnetrongeneratoren erzeugen, jedoch kann man
damit dielektrische Flächen von vergleichbarer Größe mit cm- bis dm-Wellenlängen dieses Mikrowellenbereiches
nur in einem Strahlungsfeld gleichmäßig exponieren.
F i g. 7 zeigt eine Einrichtung, bei der die Papierbahn zum Aufschmelzen des übertragenen Pulverbildes ein
von einem Mikrowellenstrahler erzeugtes Strahlungsfeld durchläuft. Fig.7 zeigt auf der rechten Seite die
gleiche Einrichtung zur Erzeugung und Übertragung des Pulverbildes auf die Papierbahn wie F i g. 4.
Links durchläuft die Papierbahn in ihrer gesamten Breite ein schmales Strahlenbündel, das aus der
Strahlenöffnung 28 eines Mikrowellenstrahlers 29 austritt.
Dieses im Querschnitt dargestellte System besteht aus einem über die gesamte Papierbahnbreite gleichmäßig
strahlenden stabförmigen Hochfrequenzstrahler 30; einem sogenannten Schlitzstrahler, bestehend aus einem
koaxialen Innenleiter 31 und einem Außenleiter 32. Dieser Außenleiter 32 ist mit einer Anzahl über die
ganze Strahlerlänge verteilten halbkreisförmigen Schlitzen 33 versehen, die die Strahlerachse senkrecht
schneiden.
Der Strahler ist von einem Reflektor 34 umgeben, der aus elektrisch leitendem Material — beispielsweise aus
Kupfer mit versilberter Oberfläche — besteht. Nach oben mündet der Reflektor in die Strahlenöffnung 28.
Dieser hier sich keilförmig verengende Abschnitt des Reflektors 34 dient zur Strahlenbündelung. Zur
weiteren Verdichtung des austretenden Strahlenbündels ist auf der anderen Seite der Papierbahn gegenüber der
Strahlenaustrittsöffnung in Form einer Zylinderoberfläche ein über die gesamte Papierbahnbreite reichender
metallischer Reflektor 35 angeordnet.
F i g. 8 zeigt eine Einrichtung zum nahezu gleichzeitigen Übertragen und Aufschmelzen des Pulverbildes auf
die Papierbahnoberfläche im Strahlungsfeld des anhand von F i g. 7 beschriebenen Mikrowellenstrahlers 29. Die
von den Kanten des Reflektorgehäuses 34 begrenzte Strahlenöffnung bildet hier die Gegenelektrode zur
Erzeugung des Gleichspannungsfeldes für die kapazitive Pulverbildübertragung.
F i g. 9 zeigt die gleiche Einrichtung zum unmittelbar aufeinanderfolgenden Übertragen und Aufschmelzen
des Pulverbildes wie Fig.8, jedoch ist hier der Stabstrahler 30 in einem als Reflektor dienenden
dielektrischen Körper 36 eingebettet, der die gleiche Funktion erfüllt wie der in F i g. 7 und 8 gezeigte
elektrisch leitende Reflektor 34. Während beim elektrischleitenden Reflektor die Mikrowellen vom
metallischen Reflektorgehäuse reflektiert werden, erfolgt hier die Reflexion an den Wänden des dielektrischen
Körpers. Voraussetzung für eine gute Reflexion ist eine hohe Dielektrizitätskonstante des verwendeten
Materials. Zur Herstellung dieses Körpers eignen sich deshalb Preß- und Gießharze aus Phenol- oder
Polyesterharzen, denen zu etwa 60% ein Füllstoff aus gemahlenem Glimmer beigegeben wurde. Mit einer
Dielektrizitätskonstante von 7 und einem dielektrischen Verlustwinkel von tgö=\ ■ 103 hat Glimmer die hierfür
geforderten günstigen dielektrischen Eigenschaften.
Infolge der Beziehung λ = 1 /j/ε wird die Wellenlänge λ
im dielektrischen Reflektor 36 mit zunehmender Dielektrizitätskonstante ε des dielektrischen Körpers
verkürzt. Da der Mindestabstand der Reflektorwand vom Strahler durch die Wellenlänge des Strahlungsfeldes
bestimmt wird, können die Abmessungen des dielektrischen Reflektors 36 in Fig.9 kleiner gehalten
werden als die der metallischen Reflektoren 34 in den Figuren 7 und 8. Wie Fig.9 zeigt, ist in der
Strahlenaustrittsöffnung 44 des dielektrischen Reflektors 36 ein Metallstab 38 angeordnet.
Dieser Stab bildet die Gegenelektrode des zur kapazitiven Pulverbildübertragung benötigten Gleich-Spannungsfeldes.
Die aus der Strahlenaustrittsöffnung 44 austretenden Mirkowellenstrahlen treffen die Trommeloberfläche
senkrecht zur Richtung der Trommelachse.
Demgegenüber ist in der im wesentlichen gleichen
ίο Einrichtung gemäß Fig. 10 zum unmittelbar aufeinanderfolgenden
Übertragen und Aufschmelzen des Pulverbildes ein dielektrischer Reflektor 45 derart angeordnet,
daß die austretenden Mikrowellenstrahlen die Trommeloberfläche etwa tangential berühren. Weiterhin
ist in der Strahlenaustrittsöffnung 46 dieses Reflektors als Gegenelektrode eine drehbare Transportwalze
56 mit dem metallischen Kern 47 angeordnet. Sie ist mit einem dielektrischen Mantel 48 aus
elastischem Material, wie z. B. Gummi, überzogen.
Durch diese Anordnung wird erreicht, daß das in der Berührungslinie von Trommeloberfläche und Transportwalzenoberfläche
übertragene Pulverbild hier noch nicht schmilzt, da das Pulverbild das voll wirkende
Strahlungsfeld der austretenden Mikrowellenstrahlen erst schneidet, nachdem es die Berührungslinie durchlaufen
hat. Bei dieser Einrichtung sind die in den vorhergehenden Einrichtungen benötigten Transportwalzen
40-43 nicht erforderlich.
F i g. 11 zeigt eine Variante der Einrichtung nach Fig. 10, bei der eine in der Bildübertragungszone
angeordnete Transportwalze 58 der Strahlenaustrittsöffnung eines Mikrowellenstrahlers 92 in der Weise
gegenübergestellt ist, daß zwischen ihnen die das Pulverbild tragende Papierbahn 12 hindurchläuft. Die
Transportwalze kann in bekannter Weise z. B. durch von Kurvenscheiben oder Elektromagneten betätigte
Hebel an die Drucktrommel anschwenkbar und von dieser abschwenkbar sein. Dabei kann auch der
Mikrowellenstrahler so angeordnet sein, daß er den Schwenkbewegungen der Transportwalze folgt.
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen
709636/7
Claims (12)
1. Kombinierte Tonbildübertragungs- und Fixiereinrichtung zum Übertragen eines auf einer
drehbaren Trommel befindlichen Tonerbildes auf ein synchron mit der Trommeldrehung durchlaufendes
Bildempfangsmaterial sowie zum Fixieren des übertragenen Tonerbildes, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Hochfrequenzfixiervorrichtung (17; 18; 24; 29; 30; 91; 92;) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzfixiervorrichtung ein
Mikrowellenstrahler (29; 30; 91; 92) ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzfixiervorrichtung
an oder in Transportrichtung des Bildempfangsmaterials (12) gesehen hinter der Übertragungsstelle
angeordnet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzfixiervorrichtung in
Transportrichtung des Bildempfangsmaterials gesehen hinter der Übertragungsstelle angeordnet ist
und zwei sich gegenüberstehende stab- oder walzenförmige Elektroden (17, 18) gleichen oder
verschiedenen Durchmessers aufweist, zwischen denen das Bildempfangsmaterial (12) hindurchläuft.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei der an der
Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzfixiervorrichtung die Elektroden in Serie zu einer die
elektrostatische Übertragung des Tonerbildes bewirkenden Glichspannungsquelle geschaltet sind
(z.B. F ig. 5).
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die das Tonerbild tragende Trommel
(2) einen elektrisch leitenden Schichtträger aufweist, der sowohl für die Übertragungsvorrichtung wie
auch für die Fixiervorrichtung die eine Elektrode bildet und einen an der Übertragungsstelle parallel
zur Trommel (2) angeordneten elektrisch leitenden Stab oder eine Walze (24) als Gegenelektrode
aufweist, und daß die Gegenelektrode an die Anode einer Oszillatorröhre (26) unmittelbar angeschlossen
und die Trommel (2) kapazitiv mit dem Hochfrequenzkreis der Oszillatorröhre verbunden ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrowellenstrahler (29) aus
einem stabförmigen über die gesamte Breite des Bildempfangsmaterials gleichmäßig strahlenden
Schlitzstrahler (30) besteht, der zur Erzeugung eines schmalen Strahlenbündels von einem teils zylinderförmigen
und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial (12) sich zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung
(28) verengenden Reflektor (34) aus elektrisch leitendem Material umgeben ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrowellenstrahler aus einem
stabförmigen über die gesamte Breite des Bildempfangsmaterials gleichmäßig strahlenden Schlitzstrahier
(30) besteht, der zur Erzeugung eines schmalen Strahlenbündels in einem teils zylinderförmigen
und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial (12) sich zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung
(44) verengenden Reflektor (36) aus dielektrischem Material hoher Dielektrizitätskonstante und
geringem Verlustwinkel eingebettet ist.
9. Einrichtung nach den Ansprüchen 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet, daß im Falle des hinter der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahlers
(29) gegenüber der Strahlenaustrittsöffnung (28) des Reflektors (34) auf der anderen Seite
des Bildempfangsmaterials (12) ein zusätzlicher, die Strahlen abschirmender bzw. zurückwerfender Reflektor
(35) angeordnet ist.
10. Einrichtung mit einem an der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahler nach den
Ansprüchen 3 und 7 oder 3 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die Strahlungsrichtung
bestimmende Symmetrieebene des Reflektors (45) die Oberfläche der Trommel (2) tangential berührt.
11. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle der hinter der
Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzvorrichtung (92) diese in einer von der Trommel (2)
und der durch eine Transport- bzw. Übertragungswalze (58) bestimmten Bahn des Bildempfangsmaterials
gebildeten Bucht angeordnet ist und die Strahlung auf denjenigen Sektor der Transportbzw.
Übertragungswalze (58) gerichtet ist, welcher i jeweils unmittelbar hinter dem Übertragungsspalt ^
liegt.
12. Einrichtung nach den Ansprüchen 1, 3, 4 bis 6 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiervorrichtung
einen Hochfrequenzspeisegenerator aufweist, welcher im Frequenzbereich von über 1 - 107 Hz arbeitet.
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