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DE1497204B2 - Tonerbilduebertragungs- und fixiereinrichtung - Google Patents

Tonerbilduebertragungs- und fixiereinrichtung

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DE1497204B2
DE1497204B2 DE1965R0040716 DER0040716A DE1497204B2 DE 1497204 B2 DE1497204 B2 DE 1497204B2 DE 1965R0040716 DE1965R0040716 DE 1965R0040716 DE R0040716 A DER0040716 A DE R0040716A DE 1497204 B2 DE1497204 B2 DE 1497204B2
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    • G03G15/20Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for fixing, e.g. by using heat
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Description

Die Erfindung betrifft eine kombinierte Tonerbildübertragungs- und Fixiereinrichtung zum Übertragen eines auf einer drehbaren Trommel befindlichen Tonerbildes auf ein synchron mit der Trommeldrehung durchlaufendes Bildempfangsmaterial sowie zum Fixieren des übertragenen Tonerbildes.
Die bisher bekannten Übertragungs- und Fixiereinrichtuiigen arbeiten entweder bei trockener Übertragung des Pulverbildes mit einem Infrarotstrahler zum Aufschmelzen bzw. Fixieren des Pulverbildes oder mit einer chemischen bzw. Lackfixierung des erzeugten Bildes.
Bei Verwendung von Infrarotwärmestrahlern ist eine scharfe Begrenzung der Wärmewirkung auf einen bestimmten Sektor nur schwer möglich. Weiterhin erfolgt durch den geringen Absorptionsunterschied zwischen Bild und Papier eine zu hohe unerwünschte Aufheizung des Bildträgers, welche eine Gefahr des Versengens bzw. Deformierens mit sich bringt. Ferner muß infolge der großen thermischen Trägheit des Infrarotstrahlers die Fixierung unter kontinuierlicher Bewegung des Bildträgers bzw. des Papiers erfolgen.
Die Anwendung der Naßentwicklung und chemischen Fixierung bei elektrostatischen Druckmaschinen hat den Nachteil, daß jeweils nur eine Einzelbildübertragung vorgenommen werden kann, da eine wiederholte Aufladung eines nassen Druckformbildes nicht möglich ist, weil die entstandene Feuchtigkeit die statische Wiederaufladung verhindert. Ferner ist das Arbeiten mit Naßkopien unzweckmäßig, da deren sofortige Ablage oder Benutzung nicht möglich ist. Die Verdunstung von organischen Lösungsmitteln ist außerdem physiologisch nachteilig. Die Erfindung bezweckt, die genannten Nachteile zu vermeiden.
Erfindungsgemäß wird dies bei der anfangs genann-
ten kombinierten Tonerbildübertragungs- und Fixiereinrichtung dadurch erreicht, daß sie eine Hochfrequenzfixiereinrichtung aufweist. Dabei ist die Hochfrequenzfixiereinrichtung vorteilhaft ein Mikrowellenstrahler. Die Hochfrequenzfixiereinrichtung ist Vorzugsweise an oder in Transportrichtung des Bildempfangsmaterials gesehen, hinter der Übertragungsstelle angeordnet.
Die Hochfrequenzfixiereinrichtung kann in Transportrichtung des Bildempfangsmaterials gesehen hinter der Übertragungsstelle angeordnet sein und zwei sich gegenüberstehende stab- oder walzenförmige Elektroden gleichen oder verschiedenen Durchmessers aufweisen, zwischen denen das Bildempfangsmaterial hindurchläuft.
Bei der an der Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzfixiereinrichtung sind die Elektroden vorzugsweise in Serie zu einer die elektrostatische Übertragung des Tonerbildes bewirkenden Gleichspannungsquelle geschaltet, wobei die das Tonerbild tragende Trommel einen elektrisch leitenden Schichtträger aufweisen kann, der sowohl für die Übertragungseinrichtung wie auch für die Fixiereinrichtung die eine Elektrode bildet, und einen an der Übertragungsstelle parallel zur Trommel angeordneter elektrisch leitender Stab oder eine Walze als Gegenelektrode aufweisen kann, und wobei die Gegenelektrode an die Anode einer Oszillatorröhre unmittelbar angeschlossen und die Trommel kapazitiv mit dem Hochfrequenzkreis der Oszillatorröhre verbunden ist.
Der Mikrowellenstrahler kann in geeigneter Weise aus einem stabförmigen, über die gesamte Breite des Bildempfangsmaterials gleichmäßig strahlenden Schlitzstrahler bestehen, der zur Erzeugung eines schmalen Strahlenbündels entweder von einem teils zylinderförmigen und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial sich zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung verengenden Reflektor aus elektrisch leitendem Material umgeben ist oder in einem teils zylinderförmigen und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial sich zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung verengenden Reflektor aus dielektrischem Material hoher Dielektrizitätskonstante und geringem Verlustwinkel eingebettet ist.
Im Falle des hinter der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahlers ist vorteilhaft gegenüber der Strahlenaustrittsöffnung des Reflektors auf der anderen Seite des Bildempfangsmaterials ein zusätzlicher, die Strahlen abschirmender bzw. zurückwerfender Reflektor angeordnet.
Bei einem an der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahler kann die die Strahlungsrichtung bestimmende Symmetrieebene des Reflektors die Oberfläche der Trommel tangential berühren.
Im Falle der hinter der Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzfixiereinrichtung kann diese in geeigneter Weise in einer von der Trommel und der durch eine Transport- bzw. Übertragungswalze bestimmten Bahn des Bildempfangsmaterials gebildeten Bucht angeordnet und die Strahlung auf denjenigen Sektor der Transport- bzw. Übertragungswalze gerichtet sein, welcher jeweils unmittelbar hinter dem Übertragungsspalt liegt.
Die Fixiereinrichtung weist vorzugsweise einen Hochfrequenzspeisegenerator auf, welcher im Frequenzbereich von über 1 · 107 Hz arbeitet.
In den Zeichnungen ist die Erfindung in verschiedenen Ausführungsbeispielen schematisch dargestellt. Es zeigen:
F i g. 1 in schematischer Darstellung die elektrostatische Übertragung des Pulverbildes von der mit einer photoleitfähigen Schicht versehenen Trommel auf die Papierbahn;
Fig.2 die gleiche Einrichtung wie in Fig. 1, jedoch mit einer Trommel, die mit einer vorgefertigten und auswechselbaren elektrostatischen Druckformfolie versehen ist;
F i g. 3 die Trommel, deren Pulverbild auf die Papierbahn durch die aufladende Wirkung eines lonengenerators übertragen und nachfolgend durch ein kapazitives Hochfrequenzfeld aufgeschmolzen wird;
Fig.4 die gleiche Anordnung wie in Fig.3, jedoch mit einem Ionengenerator, dessen Elektrode messerförmig ausgebildet ist;
Fig.5 die Trommel mit einer Gegenelektrode, zwischen denen zwecks kapazitiver Übertragung des Pulverbildes auf die Papierbahn und dem zeitlich unmittelbar folgenden Aufschmelzen des übertragenen Bildes ein Hochfrequenzgenerator in Serie mit einer Gleichspannungsquelle geschaltet ist;
Fig.6 die gleiche Einrichtung wie in Fig.5, jedoch mit dem schematischen Schaltbild des Hochfrequenzgenerators;
Fig. 7 die Trommel mit einem lonengenerator zur Übertragung und nachfolgendem Aufschmelzen des Pulverbildes auf die Papierbahn durch einen Mikrowellenstrahler;
Fig. 8 die gleiche Einrichtung wie in Fig. 7, jedoch mit kapazitiver Übertragung des Pulverbildes auf die Papierbahn und dem zeitlich unmittelbar folgenden Aufschmelzen des übertragenen Pulverbildes durch den Mikrowellenstrahler;
Fig.9 die gleiche Anordnung wie in Fig.8 zur Übertragung des Pulverbildes und dem zeitlich unmittelbar folgenden Aufschmelzen des übertragenen Bildes auf die Papierbahn, jedoch mit einem Mikrowellenstrahler, der in einen dielektrischen Reflektor eingebettet ist;
Fig. 10 eine Einrichtung wie in Fig.8 zur Übertragung und zum umittelbar folgenden Aufschmelzen des Pulverbildes auf die Papierbahn, jedoch unter Verwendung eines Mikrowellenstrahlers mit einem dielektrischen Reflektor, dessen Strahlungsausgang von einer Transportwalze gebildet wird und
Fig. 11 eine Variante der Einrichtung nach Fig. 10 mit einer dem Strahlenausgang des Reflektors gegenüberliegenden Transportwalze.
F i g. 1 zeigt in schematischer Darstellung die Arbeitsweise des elektrofotografischen Kopiergerätes. Die Oberfläche des Mantels 1 der Trommel 2 ist mit einer Schicht 3 aus fotoleitfähigem Material, beispielsweise Selen, überzogen. Deren Oberfläche wird durch die sich im Uhrzeigersinn drehende Trommel von dem lonengenerator 4 elektrisch gleichmäßig aufgeladen, im vorliegenden Beispiel negativ.
Dieser Generator besteht in bekannter Weise aus einem die Papierbahnbreite überspannenden dünnen Draht 5, der von einem Reflektor 6 umgeben ist. Durch eine nicht eingezeichnete Spannungsquelle erhält dieser Generator gegenüber der Trommel ein Potential von ca. 6000 Volt.
Oberhalb der Trommel ist schematisch eine Projektionseinrichtung dargestellt, die ein Abbild einer Vorlage 8 durch ein optisches System 9 auf die fotoleitfähige Schicht wirft. Beleuchtet wird die Vorlage durch eine sich synchron zur Trommeldrehung bewegende Lichtquelle 7. Durch die Lichteinwirkung der
Projektion fließt die Ladung an den belichteten Stellen ab, so daß ein Ladungsbild auf der Oberfläche der Schicht 3 entsteht.
Nachfolgend wird die Trommeloberfläche von der Tonerauftragswalze 10 bestrichen. Diese entnimmt einen nicht gezeichneten Behälter elektrisch positiv aufgeladenes Tonerpulver und bietet es der bildmäßig aufgeladenen Oberfläche an. An den geladenen Stellen werden die Pulverpartikel festgehalten, wodurch das Ladungsbild zu einem Pulverbild 11 entwickelt wird.
Unterhalb der Trommel wird eine Papierbahn 12 synchron mit der Trommeldrehung bewegt. Die der Trommel zugewandte Papieroberfläche wird durch den lonengenerator 13 auf ein höheres Potential aufgeladen als das Potential des Ladungsbildes auf der Trommel. Hierdurch wird das Pulverbild von der Trommeloberfläche abgehoben und auf die Papieroberfläche übertragen, wo es elektrostatisch festgehalten wird.
F i g. 2 zeigt die gleiche Einrichtung wie F i g. 1, wobei hier, wie auch in den folgenden Figuren für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet werden. Es fehlt jedoch die Projektionseinrichtung. Dafür ist auf der Trommel 2 eine vorgefertigte und auswechselbare elektrostatische Druckformfolie aufgespannt. Sie besteht aus einer Trägerfolie 14, die auf der Außenseite mit einer leitenden Schicht 15 überzogen ist.
Die Trägerfolie 14 kann ein Papierblatt, eine Kunststoffolie oder ein Papierblatt mit einer Kunststoffbeschichtung sein, dessen Oberfläche durch hydrophile Salze, elektrisch leitende Lacke, kaschierte Metallfolien oder eine aufgedampfte Metallschicht elektrisch leitend gemacht wurde. Die leitende Oberfläche ist mit Bildoder Schriftzeichen 16 von etwa 10 μηι Dicke versehen, die aus einem elektrisch aufladbaren Material, wie z. B. natürlichen oder synthetischen Wachsen und Harzen besteht. Der Prozeß der Aufladung und der Bildentwicklung und -übertragung verläuft auch hier wie zu Fig. 1 beschrieben.
F i g. 3 zeigt auf der rechten Seite im Prinzip die gleiche Einrichtung wie in F i g. 1 zur Erzeugung und Übertragung des Pulverbildes auf die Papierbahn durch die elektrostatische Wirkung eines im Übertragungsbereich angeordneten lonengenerators 13. Auf der linken Seite durchläuft die Papierbahn mit dem übertragenen Pulverbild ein konzentriertes kapazitives Hochfrequenzfeld, das'von zwei sich axial gegenüberstehenden Stabelektroden 17 und 18 erzeugt wird, die an einen Hochfrequenzgenerator 19 angeschlossen sind. Beim Durchwandern der Papierbahn durch das Hochfrequenzfeld werden die Tonerpartikel des Pulverbildes geschmolzen und damit auf die Papieroberfläche fixiert. Die Papierbahn 12 wird mittels Rollen 40-43, die in geeigneter Weise (nicht dargestellt) angetrieben werden, fortbewegt. -
F i g. 4 unterscheidet sich von F i g. 3 durch die Ausbildung des lonengenerators 20. Damit die Papierbogen ohne Hindernis über den lonengenerator hinweggleiten können, ist bei diesem an Stelle der Drahtelektrode eine Messerelektrode 21 vorgesehen, die seitlich von Isolierkörpern 22 und 23 mit einem auf der Papierbahnseite kreisbogenförmigen Querschnitt eingeschlossen ist.
Die in F i g. 5 gezeigte Einrichtung zum Übertragen und Fixieren des Pulverbildes auf die Papieroberfläche unterscheidet sich von den Anordnungen in F i g. 3 und 4 dadurch, daß hierbei die Vorgänge des Übertragens und Aufschmelzens des Pulverbildes praktisch gleichzeitig ablaufen. Zu diesem Zweck ist unterhalb der Berührungsstelle von Papierbahn und Trommeloberfläche parallel zur Trommel eine runde Stabelektrode 24 angebracht. Drucktrommel 2 und Stabelektrode 24 sind elektrisch über den Hochfrequenzgenerator 19 und die in Serie dazu geschaltete Gleichspannungsquelle 25 miteinander verbunden. Die Spannung der Gleichspannungsquelle soll genügend hoch sein, damit das zwischen der Trommel und der Stabelektrode auf der Papieroberfläche induzierte Potential das Potential des Ladungsbildes auf der Trommeloberfläche erheblich übertrifft.
Fig.6 zeigt die gleiche Einrichtung zum nahezu gleichzeitigen Übertragen und Aufschmelzen des Pulverbildes auf die Papieroberfläche wie F i g. 5, jedoch ist hier das schematische Schaltbild des Hochfrequenzgenerators mit eingezeichnet. Hierdurch wird veranschaulicht, daß die Gleichspannungsquelle 25 einerseits das zur Pulverbildübertragung benötigte Potential auf der Papieroberfläche induziert und andererseits eine Oszillatorröhre 26 mit Strom versorgt. Die Trommel 2 ist hierbei über die unmittelbar an die Anode der Oszillatorröhre 26 angeschlossene negative Klemme der Gleichspannungsquelle 25 und den Kopplungskon- ^ densator 27 in den kombinierten Hochfrequenz- und | Gleichspannungskreis mit einbezogen.
Bei gegebenem dielektrischen Verlustwinkel eines im kapazitiven Hochfrequenzfeld befindlichen dielektrischen Materials wächst die dabei in Wärme umsetzbare Leistung proportional zur Quadratwurzel der Frequenz des Wechselstromfeldes. Die Erzeugung eines quasistationären, kapazitiven Hochfrequenzfeldes von technisch ausreichender Dimension und Leistung bei homogener Dichte unter Berücksichtigung der Herstellungskosten eines mit Trioden aufgebauten Hochfrequenzgenerators findet jedoch bei einer Frequenz von etwa 4 · 108H/. ihre technisch praktizicrbarc Grenze. Hohe Frequenzen im Bereich von etwa 109Hz lassen sich zwar mit ausreichender Leistung ökonomisch mittels Magnetrongeneratoren erzeugen, jedoch kann man damit dielektrische Flächen von vergleichbarer Größe mit cm- bis dm-Wellenlängen dieses Mikrowellenbereiches nur in einem Strahlungsfeld gleichmäßig exponieren.
F i g. 7 zeigt eine Einrichtung, bei der die Papierbahn zum Aufschmelzen des übertragenen Pulverbildes ein von einem Mikrowellenstrahler erzeugtes Strahlungsfeld durchläuft. Fig.7 zeigt auf der rechten Seite die gleiche Einrichtung zur Erzeugung und Übertragung des Pulverbildes auf die Papierbahn wie F i g. 4.
Links durchläuft die Papierbahn in ihrer gesamten Breite ein schmales Strahlenbündel, das aus der Strahlenöffnung 28 eines Mikrowellenstrahlers 29 austritt.
Dieses im Querschnitt dargestellte System besteht aus einem über die gesamte Papierbahnbreite gleichmäßig strahlenden stabförmigen Hochfrequenzstrahler 30; einem sogenannten Schlitzstrahler, bestehend aus einem koaxialen Innenleiter 31 und einem Außenleiter 32. Dieser Außenleiter 32 ist mit einer Anzahl über die ganze Strahlerlänge verteilten halbkreisförmigen Schlitzen 33 versehen, die die Strahlerachse senkrecht schneiden.
Der Strahler ist von einem Reflektor 34 umgeben, der aus elektrisch leitendem Material — beispielsweise aus Kupfer mit versilberter Oberfläche — besteht. Nach oben mündet der Reflektor in die Strahlenöffnung 28. Dieser hier sich keilförmig verengende Abschnitt des Reflektors 34 dient zur Strahlenbündelung. Zur
weiteren Verdichtung des austretenden Strahlenbündels ist auf der anderen Seite der Papierbahn gegenüber der Strahlenaustrittsöffnung in Form einer Zylinderoberfläche ein über die gesamte Papierbahnbreite reichender metallischer Reflektor 35 angeordnet.
F i g. 8 zeigt eine Einrichtung zum nahezu gleichzeitigen Übertragen und Aufschmelzen des Pulverbildes auf die Papierbahnoberfläche im Strahlungsfeld des anhand von F i g. 7 beschriebenen Mikrowellenstrahlers 29. Die von den Kanten des Reflektorgehäuses 34 begrenzte Strahlenöffnung bildet hier die Gegenelektrode zur Erzeugung des Gleichspannungsfeldes für die kapazitive Pulverbildübertragung.
F i g. 9 zeigt die gleiche Einrichtung zum unmittelbar aufeinanderfolgenden Übertragen und Aufschmelzen des Pulverbildes wie Fig.8, jedoch ist hier der Stabstrahler 30 in einem als Reflektor dienenden dielektrischen Körper 36 eingebettet, der die gleiche Funktion erfüllt wie der in F i g. 7 und 8 gezeigte elektrisch leitende Reflektor 34. Während beim elektrischleitenden Reflektor die Mikrowellen vom metallischen Reflektorgehäuse reflektiert werden, erfolgt hier die Reflexion an den Wänden des dielektrischen Körpers. Voraussetzung für eine gute Reflexion ist eine hohe Dielektrizitätskonstante des verwendeten Materials. Zur Herstellung dieses Körpers eignen sich deshalb Preß- und Gießharze aus Phenol- oder Polyesterharzen, denen zu etwa 60% ein Füllstoff aus gemahlenem Glimmer beigegeben wurde. Mit einer Dielektrizitätskonstante von 7 und einem dielektrischen Verlustwinkel von tgö=\ ■ 103 hat Glimmer die hierfür geforderten günstigen dielektrischen Eigenschaften.
Infolge der Beziehung λ = 1 /j/ε wird die Wellenlänge λ im dielektrischen Reflektor 36 mit zunehmender Dielektrizitätskonstante ε des dielektrischen Körpers verkürzt. Da der Mindestabstand der Reflektorwand vom Strahler durch die Wellenlänge des Strahlungsfeldes bestimmt wird, können die Abmessungen des dielektrischen Reflektors 36 in Fig.9 kleiner gehalten werden als die der metallischen Reflektoren 34 in den Figuren 7 und 8. Wie Fig.9 zeigt, ist in der Strahlenaustrittsöffnung 44 des dielektrischen Reflektors 36 ein Metallstab 38 angeordnet.
Dieser Stab bildet die Gegenelektrode des zur kapazitiven Pulverbildübertragung benötigten Gleich-Spannungsfeldes. Die aus der Strahlenaustrittsöffnung 44 austretenden Mirkowellenstrahlen treffen die Trommeloberfläche senkrecht zur Richtung der Trommelachse.
Demgegenüber ist in der im wesentlichen gleichen
ίο Einrichtung gemäß Fig. 10 zum unmittelbar aufeinanderfolgenden Übertragen und Aufschmelzen des Pulverbildes ein dielektrischer Reflektor 45 derart angeordnet, daß die austretenden Mikrowellenstrahlen die Trommeloberfläche etwa tangential berühren. Weiterhin ist in der Strahlenaustrittsöffnung 46 dieses Reflektors als Gegenelektrode eine drehbare Transportwalze 56 mit dem metallischen Kern 47 angeordnet. Sie ist mit einem dielektrischen Mantel 48 aus elastischem Material, wie z. B. Gummi, überzogen.
Durch diese Anordnung wird erreicht, daß das in der Berührungslinie von Trommeloberfläche und Transportwalzenoberfläche übertragene Pulverbild hier noch nicht schmilzt, da das Pulverbild das voll wirkende Strahlungsfeld der austretenden Mikrowellenstrahlen erst schneidet, nachdem es die Berührungslinie durchlaufen hat. Bei dieser Einrichtung sind die in den vorhergehenden Einrichtungen benötigten Transportwalzen 40-43 nicht erforderlich.
F i g. 11 zeigt eine Variante der Einrichtung nach Fig. 10, bei der eine in der Bildübertragungszone angeordnete Transportwalze 58 der Strahlenaustrittsöffnung eines Mikrowellenstrahlers 92 in der Weise gegenübergestellt ist, daß zwischen ihnen die das Pulverbild tragende Papierbahn 12 hindurchläuft. Die Transportwalze kann in bekannter Weise z. B. durch von Kurvenscheiben oder Elektromagneten betätigte Hebel an die Drucktrommel anschwenkbar und von dieser abschwenkbar sein. Dabei kann auch der Mikrowellenstrahler so angeordnet sein, daß er den Schwenkbewegungen der Transportwalze folgt.
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen
709636/7

Claims (12)

Patentansprüche:
1. Kombinierte Tonbildübertragungs- und Fixiereinrichtung zum Übertragen eines auf einer drehbaren Trommel befindlichen Tonerbildes auf ein synchron mit der Trommeldrehung durchlaufendes Bildempfangsmaterial sowie zum Fixieren des übertragenen Tonerbildes, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Hochfrequenzfixiervorrichtung (17; 18; 24; 29; 30; 91; 92;) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzfixiervorrichtung ein Mikrowellenstrahler (29; 30; 91; 92) ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzfixiervorrichtung an oder in Transportrichtung des Bildempfangsmaterials (12) gesehen hinter der Übertragungsstelle angeordnet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochfrequenzfixiervorrichtung in Transportrichtung des Bildempfangsmaterials gesehen hinter der Übertragungsstelle angeordnet ist und zwei sich gegenüberstehende stab- oder walzenförmige Elektroden (17, 18) gleichen oder verschiedenen Durchmessers aufweist, zwischen denen das Bildempfangsmaterial (12) hindurchläuft.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei der an der Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzfixiervorrichtung die Elektroden in Serie zu einer die elektrostatische Übertragung des Tonerbildes bewirkenden Glichspannungsquelle geschaltet sind (z.B. F ig. 5).
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die das Tonerbild tragende Trommel (2) einen elektrisch leitenden Schichtträger aufweist, der sowohl für die Übertragungsvorrichtung wie auch für die Fixiervorrichtung die eine Elektrode bildet und einen an der Übertragungsstelle parallel zur Trommel (2) angeordneten elektrisch leitenden Stab oder eine Walze (24) als Gegenelektrode aufweist, und daß die Gegenelektrode an die Anode einer Oszillatorröhre (26) unmittelbar angeschlossen und die Trommel (2) kapazitiv mit dem Hochfrequenzkreis der Oszillatorröhre verbunden ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrowellenstrahler (29) aus einem stabförmigen über die gesamte Breite des Bildempfangsmaterials gleichmäßig strahlenden Schlitzstrahler (30) besteht, der zur Erzeugung eines schmalen Strahlenbündels von einem teils zylinderförmigen und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial (12) sich zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung (28) verengenden Reflektor (34) aus elektrisch leitendem Material umgeben ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrowellenstrahler aus einem stabförmigen über die gesamte Breite des Bildempfangsmaterials gleichmäßig strahlenden Schlitzstrahier (30) besteht, der zur Erzeugung eines schmalen Strahlenbündels in einem teils zylinderförmigen und in der Richtung zum Bildempfangsmaterial (12) sich zu einer schlitzförmigen Strahlenöffnung (44) verengenden Reflektor (36) aus dielektrischem Material hoher Dielektrizitätskonstante und geringem Verlustwinkel eingebettet ist.
9. Einrichtung nach den Ansprüchen 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet, daß im Falle des hinter der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahlers (29) gegenüber der Strahlenaustrittsöffnung (28) des Reflektors (34) auf der anderen Seite des Bildempfangsmaterials (12) ein zusätzlicher, die Strahlen abschirmender bzw. zurückwerfender Reflektor (35) angeordnet ist.
10. Einrichtung mit einem an der Übertragungsstelle angeordneten Mikrowellenstrahler nach den Ansprüchen 3 und 7 oder 3 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die Strahlungsrichtung bestimmende Symmetrieebene des Reflektors (45) die Oberfläche der Trommel (2) tangential berührt.
11. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle der hinter der Übertragungsstelle angeordneten Hochfrequenzvorrichtung (92) diese in einer von der Trommel (2) und der durch eine Transport- bzw. Übertragungswalze (58) bestimmten Bahn des Bildempfangsmaterials gebildeten Bucht angeordnet ist und die Strahlung auf denjenigen Sektor der Transportbzw. Übertragungswalze (58) gerichtet ist, welcher i jeweils unmittelbar hinter dem Übertragungsspalt ^ liegt.
12. Einrichtung nach den Ansprüchen 1, 3, 4 bis 6 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiervorrichtung einen Hochfrequenzspeisegenerator aufweist, welcher im Frequenzbereich von über 1 - 107 Hz arbeitet.
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