DE1476881B2 - Brennstoffregeleinrichtung fuer ein gasturbinentriebwerk - Google Patents
Brennstoffregeleinrichtung fuer ein gasturbinentriebwerkInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Brennstoffregeleinrichtung für ein Gasturbinentriebwerk, mit einer von
mindestens einer der Betriebskenngrößen Drehzahl, Druck, Temperatur verstellbaren Zumeßöffnung und
einem dieser nachgeschalteten, von der Triebwerksdrehzahl verstellbaren Durchflußventil.
Eine derartige Brennstoffregeleinrichtung ist aus der US-PS 31 75 358 bekannt. Als Zumeßöffnung dieser
Brennstoffregeleinrichtung sind in einer Hülse eine Vielzahl Mantelöffnungen vorgesehen, deren Größe mit
Hilfe einer auf der Hülse koaxial angeordneten zweiten Hülse in Abhängigkeit von der Triebwerksdrehzahl
bzw. des Verdichtereinlaß- oder Auslaßdrucks verändert werden kann. Der Brennstoff wird den Mantelöffnungen
von außen zugeführt und wird im Inneren der erstgenannten Hülse zu einem Durchflußventil geleitet,
das den Brennstoffstrom in Abhängigkeit von der Triebwerksdrehzahl steuert. Das Durchflußventil ist
hierzu mit einem Fliehkraftregler gekuppelt und wird darüber hinaus in Abhängigkeit vom Druckabfall an der
Zumeßöffnung verstellt.
Bei dieser bekannten Brennstoffregeleinrichtung strömt der gesamte dem Triebwerk zugeführte Brennstoff
durch die Mantelöffnungen der Hülse und durch die Hülse zum Durchflußventil. Die Größe des
maximalen Brennstoffstroms wird somit vom Durchmesser der Hülse bestimmt. Weiterhin können die
Mantelöffnungen der Hülse in Umfangsrichtung nicht beliebig breit gemacht werden, wenn der zwischen den
Mantelöffnungen verbleibende Materialquerschnitt der Hülse nicht unzulässig geschwächt werden soll. Die
maximale Größe der Mantelöffnungen begrenzt somit ebenfalls den maximalen Brennstoffstrom.
Der konstruktive Entwurf von Brennstoffregeleinrichtungen ist in Anbetracht der Vielzahl von Kenngrößen,
die von einer derartigen Brennstoffregereinrichtung verarbeitet weYden-müssen, kompliziert. Man ist
deshalb bestrebt, vorhandene Brennstoffregeleinrich- (r
tungen möglichst universell einzusetzen. Sofern jedoch der Brenr Stoffdurchfluß für den speziellen Anwendungsfall
erhöht werden muß, ist dies aus den vorstehend erläuterten konstruktiven Gründen nicht
möglich.
Aus der DT-PS 11 39 327 ist ebenfalls eine Brennstoffregeleinrichtung
für ein Gasturbinentriebwerk bekannt. Der Brennstoff wird in dieser Regeleinrichtung
von einer Pumpe mit konstanter Fördermenge durch einen drehzahlabhängigen Regler geleitet, der ein Ventil
in der Brennstoffleitung steuert. Das Ventil wird gegensinnig von einem Fliehkraftregler und einer
doppelseitig beaufschlagten Druckdose betätigt. Das Ventil des drehzahlabhängigen Reglers ist über ein in
Abhängigkeit vom Verdichterdruck verstellbares Doppelsitzventil mit einem in Abhängigkeit von der
Triebwerksdrehzahl verstellbaren Durchflußventil verbunden, das als Hauptdrehzahlregler dient. Auf diese
Weise soll erreicht werden, daß sich die Regelung eng an die Beschleunigungsbedingungen anpaßt.
Die Membran der mit dem drehzahlgesteuerten / Ventil gekoppelten Druckdose ist mit ihrer einen Seite
mit der Zuflußseite dieses Ventils und mit ihrer anderen Seite mit der Abflußseite des Doppelsitzventils verbunden.
In der Membran sind geeichte Durchlässe vorgesehen, die somit einen Nebenschlußweg um das
Ventil und das Doppelsitzventil herum schließen. Bei den Durchlässen handelt es sich jedoch um Steueröffnungen,
die sicherstellen sollen, daß sich der Druckabfall an den Regelöffnungen des Doppelsitzventils proportional
zum Quadrat der Drehzahl ändert. Die durch die Regelöffnungen des Doppelsitzventils hindurchfließende
Brennstoffmenge kann auf diese Weise direkt proportional der Drehzahl geändert werden. Diese
ausschließlich Steuerungszwecken dienende Maßnahme berücksichtigt jedoch nicht die bei Erhöhung des
Brennstoffdurchflusses auftretenden Probleme.
Aufgabe der Erfindung ist es, den Brennstoffdurchfluß durch eine bekannte Brennstoffregeleinrichtung mit
möglichst wenig baulichem Aufwand zu vergrößern. "
Ausgehend von der eingangs näher erläuterten Brennstoffregeleinrichtung wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der Brennstoffstrom zum Durchflußventil in einen ersten, über die Zumeßöff-
nung geführten Teilstrom und in einen zweiten, die Zumeßöffnung umführenden Teilstrom aufgeteilt ist.
Auf diese Weise kann die Leistung der Regeleinrichtung bei vorgegebener Größe der Zumeßöffnung
erhöht werden. Es wird lediglich ein Teil des Brennstoffstroms durch die Zumeßöffnung geführt,
während der restliche Teil des Brennstoffstroms dem Durchflußventil im Nebenschluß zur Zumeßöffnung
direkt zugeführt wird. Auf diese Weise können selbst mit vergleichsweise kleinen Regeleinrichtungen Triebwerke
gesteuert werden, die einen vergleichsweise großen Brennstoffbedarf haben. Die für den zweiten, die
Zumeßöffnung umführenden Teilstrom erforderlichen Leitungen und Einrichtungen können gegebenenfalls
auch nachträglich an vorhandenen Regeleinrichtungen vorgesehen werden. Der konstruktive Aufwand bleibt
hierbei gering, da die grundsätzliche Konstruktion der Zumeßöffnung sowie der zugehörigen Steuerorgane
nicht geändert werden muß.
Der zweite Teilstrom wird vorzugsweise über eine zweite Zumeßöffnung geführt. Diese Ausführungsform
kann wesentlich .dadurch verbessert werden, daß das Durchflußventil über wenigstens einen Durchgang im
Mantel einer vom Triebwerk in Drehung versetzten Hülse mit dem Innenraum der Hülse verbunden ist, daß
die erste und die zweite Zumeßöffnung jeweils wenigstens eine Mantelöffnung in der Hülse aufweist
und daß die Mantelöffnung der ersten Zumeßöffnung auf der axial einen Seite des Durchgangs und die
Mantelöffnung der zweiten Zumeßöffnung auf der axial gegenüberliegenden Seite des Durchgangs vorgesehen
ist. Bei einer solchen Ausführungsform kann die dem Durchflußventil über die Hülse zugeführte Brennstoffmenge
wesentlich erhöht werden, da für jeden der Teilströme der vollständige Hülsenquerschnitt zur
Verfügung steht.
Im folgenden soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert
werden. Es zeigt
F i g. 1 eine Zuordnungsskizze der in den F i g. 2 bis 5
im Schnitt dargestellten Brennstoffregeleinrichtung, und
F i g. 2 bis 5 Teilansichten der Brennstoffregeleinrichtung.
Die in der folgenden Beschreibung benutzten Bezeichnungen »rechts« und »links« beziehen sich auf
die zeichnerischen Darstellungen.
Die in den Figuren dargestellte Brennstoffregeleinrichtung für ein Gasturbinentriebwerk weist ein
Gehäuse 10 auf, in welchem drehbar eine Antriebswelle 11 gelagert ist, die über nicht dargestellte Einrichtungen
vom Triebwerk in einem bestimmten Verhältnis zu dessen Drehzahl angetrieben wird.
Die Antriebswelle U trägt Zahnräder 12,13, die mit Zahnrädern 14, 15 auf Vorgelegewellen 16 bzw. 17
kämmen.
Die Vorgelegewelle 17 trägt ein Zahnrad 20, das mit einem Zahnrad 21 auf einer drehbar und axial beweglich
gelagerten Hülse 22 kämmt. Die Hülse 22 wird somit vom Triebwerk dauernd gedreht. Das Zahnrad 20 ist in
axialer Richtung wesentlich länger als das Zahnrad 21, so daß das letztere bei Axialbewegung der Hülse 22
ständig mit dem Zahnrad 20 kämmt.
Die Hülse 22 sitzt in einer festen Büchse 23 und in einer axial beweglichen Hülse 24, die von der festen
Büchse 23 durch einen Ringspalt 25 getrennt ist, dessen Breite von der Axialstellung der Hülse 24 abhängt.
Am Ringspalt 25 weist die Hülse 22 eine Vielzahl winkelmäßig versetzter dreieckiger oder anders geformter
Mantelöffnungen 26 mit in axialer Richtung sich veränderndem Querschnitt auf.
Der Ringspalt 25 und die Mantelöffnungen 26 bilden zusammen eine Zumeßöffnung, deren Größe von der
axialen Stellung der Hülsen 22,24 abhängt.
Die Hülse 22 weist darüber hinaus eine Vielzahl winkelmäßig versetzter Mantelöffnungen 30 mit jeweils
konstantem Querschnitt auf, die gegen die Mantelöffnungen 26 axial versetzt angeordnet sind. Wie aus
F i g. 3 zu ersehen ist, verdeckt die feste Büchse 23 in Abhängigkeit von der Axialstellung der Hülse 22 die
Öffnungen 26 als auch jede der Mantelöffnungen 30. Zwischen dem linken Ende jeder Mantelöffnung 30 und
dem linken Ende der festen Büchse 23 befindet sich daher ein Spalt 31.
Der Spalt 31 und die Mantelöffnungen 30 bilden zusammen eine weitere Zumeßöffnung, deren Größe
von der Axialstellung der Hülse 22 abhängt.
Das Gehäuse 10 hat einen Brennstoffeinlaß 32 (Fig.2), der mit einer Kammer 33 verbunden ist; in
dieser Kammer befindet sich die AntriebswelleTTdie
Vorgelegewellen 16Π7 und das linke Ende der Hülse 22.
Ein kleinerer Teil des an die Kammer 33 angelieferten Brennstoffs strömt durch die Zumeßöffnung 30, 31 ins
Innere der Hülse 22. Der größere Teil des an die Kammer 33 angelieferten Brennstoffs strömt jedoch
über eine Anzahl von Leitungen 34 in eine Kammer 35, die mit dem Innern der Hülse 22 über die Zumeßöffnung
25,26 verbunden ist.
Die Hülse 22 ist über eine Hohlwelle 36 mit einer Hülse 37 verbunden, die drehbar gelagert und axial
beweglich in Lagern 40, 43 im Gehäuse 10 angeordnet ist Durch diese Lager hindurchleckender Brennstoff
kann über Leitungen 45,46,47 in eine Niederdruckzone
der Brennstoffversorgungsanlage einströmen. Die Hülse 37 tritt durch Dichtungen 41,42 und 48,49 hindurch,
die einen größeren Leckverlust von Luft und Unterdruck verhindern. Durch diese Dichtungen durchleckender
Brennstoff fließt in Leitungen 44,44Λ ab..
Die Hülse 37 ist in einem Drucklager 50 drehbar gelagert, welches in einem Joch 51 mit einem
Drehzapfen 52 montiert ist, auf welchem die Schenkel eines Gabelhebels 53 angeordnet sind. Der bei 54
schwenkbare Hebel 53 ist darüber hinaus schwenkbar mit einem Stellbalg verbunden, der einen evakuierten
Balg 55 sowie einen Balg 56, dessen Innenraum mit einer Kammer 57 in Verbindung steht, aufweist Die Kammer
57 kommuniziert mit einer Leitung 60, die über nicht dargestellte Einrichtungen mit Druckluft vom Druck P 2
beliefert wird, der am stromabwärtigen Ende des Niederdruckverdichters des Triebwerks vorhanden ist
bzw. der von einer anderen Quelle aus mit Druckluft unter einem dazu funktionell zugeordneten Druck
beliefert wird.
Die Bälge 55,56 sind in einer Kammer 61 angeordnet die über eine Leitung 62 mit einem Raum 63 verbunden
ist Der Raum 63 liegt zwischen einer Kammer 64, die einen Teil einer Leitung 65 bildet und einer Leitung 66.
Der Raum 63 kommuniziert mit den Leitungen 65, 66 über Einschnürungen 67 bzw. 68. Das rechte Ende der
Leitung 66 steht mit der Leitung 60 in Verbindung, so daß diese Luft mit dem Druck P2 erhält während der
Leitung 65 Luft mit dem am stromabwärtigen Ende des Hochdruckverdichters des Triebwerks herrschenden
Druck P} oder einem diesem Druck funktionell zugeordneten Druck zugeführt wird. Der Druck im
Raum 63 kann mit Pip bezeichnet werden, und dieser
Druck wirkt auf das Innere der Bälge 55,56 ein.
Die Bälge 55, 56 bewirken somit die Axialbewegung der Hülse 22, während durch die Drehung der Hülse 22
bei dieser Axialbewegung verhindert wird, daß diese Hülse 22 in einer bestimmten Stellung steckenbleibt.
Der Raum 63 kommuniziert mit einer Leitung 71, die ihrerseits über ein Ventil 72 mit einer Kammer 73 in
Verbindung steht; die Kammer 73 hat eine Auslaßöffnung 74. Wenn das Ventil 72 offen ist, fällt der Druck
P3p in der Leitung 71 und im Raum 63 ab.
Das Ventil 72, das an einem Ende eines Hebels 75 befestigt ist, wird durch eine Feder 76 in die
Schließstellung gedruckt.
Der Hebel 75 ist bei 77 angelenkt und durch einen Arm 80 mit einem Federträger 81 verbunden. Der
Federträger 81 umgibt einen Balg 81/4, der durch die Differenz zwischen dem Druck P3 in der Leitung 65 und
dem atmosphärischen Druck in der Kammer 73 beaufschlagt wird. Der Federträger 81 wird durch eine
Feder 82, deren Vorspannung durch eine Justierschraube 83 eingestellt werden kann, in die Schließstellung des
Ventils 72 gedrückt.
Wenn der Druck P3 einen vorbestimmten Wert
erreicht, öffnet sich daher das Ventil 72 und setzt den Druck in der Leitung 71 herab.
Die Anordnung begrenzt den Weg, um den die Bälge 55, 56 die Hülse 22 zur Vergrößerung der effektiven
Größe der Mantelöffnungen 26, 30 axial nach links bewegen können.
Die Größe der beiden Zumeßöffnungen 26,25 und 30,
31 kann somit entsprechend den Triebwerkdrücken, auf die die Bälge 55,56 ansprechen, geändert werden.
Die Anordnung ist so getroffen, daß die Zumeßöffnung 30, 31 stets und ohne Rücksicht auf den Wert des
Drucks mindestens teilweise offen ist. Die Mantelöffnungen 30 haben daher eine solche Größe, daß der
durch sie hindurchgehende Brennstoffstrom niemals die Verzögerungsanforderungen des Triebwerks überschreitet.
Am rechten Ende des Gehäuses 10 befindet sich eine feste Büchse 85 mit einer Vielzahl darin vorgesehener
Löcher 87. In der Büchse 85 ist ein axial bewegliches und
drehbares Durchflußventil 90 angeordnet.
Konzentrisch innerhalb der Hülse 22 ist an dieser eine
Hohlwelle 91 befestigt,' welche durch Keilnuten oder andere Einrichtungen so mit dem Durchflußventil 90
verbunden ist, daß dieses gedreht wird, ohne dabei in axialer Richtung bewegt zu werden.
Das Durchflußventil 90 hat entgegengesetzt gerichtete Druckflächen 92, 93, von denen die Druckfläche 92
vom Druck innerhalb der Kammer 35 und daher vom Druck stromaufwärts der Zumeßöffnungen 25, 26 und
30,31 beaufschlagt wird.
Die Hülse 22 hat eine Vielzahl winkelmäßig versetzter Durchgänge 94, die zwischen den Mantelöffnungen
26,31 angeordnet sind und über öffnungen 95 in der festen Büchse 23 mit einer Anzahl von Leitungen %
in Verbindung stehen. Jede Leitung % kommuniziert mit dem Inneren der Büchse 85 über darin vorgesehene
öffnungen 97. Die Druckfläche 93 unterliegt daher dem Druck auf der stromabwärtigen Seite der Zumeßöffnungen
25,26 und 30,31.
Sowohl der Teil des Brennstoffs, der durch die Zumeßöffnung 25, 26 als auch der Teil, der durch die
Zumeßöffnung 30, 31 geflossen ist, fließt durch die (^
Leitungen % und damit zum Durchflußventil 90. Durch Verändern der offenliegenden Teile der Löcher 87
steuert das Durchflußventil 90 den Durchfluß durch die Leitung 100 zum nicht dargestellten Brenner (oder zu
den Brennern) des Triebwerks. Der Raum innerhalb der Büchse 85 führt jedoch unmittelbar in eine Leitung 101
zu den ebenfalls nicht dargestellten Zündbrennern des Triebwerks, so daß diese durch die Axialstellung des
Durchflußventils 90 nicht beeinflußt werden.
Das Durchflußventil 90 hat einen Flansch 102, der von den Armen 103 einer Vielzahl von Fliehkraftsreglern
beaufschlagt wird, die einen Teil eines Beschleunigungsreglers 104 bilden. Dieser Beschleunigungsregler 104
sitzt auf einem drehbaren Gehäuse 105. Das Gehäuse 105 weist ein Zahnrad 106 auf, das mit einem weiteren,
nicht dargestellten Zahnrad kämmt, das seinerseits mit einem Zahnrad 107 auf der Vorgelegewelle 16 im
Eingriff steht und von diesem angetrieben wird. Die Übertragung ist derart, daß das Gehäuse 105 mit einer
bedeutend größeren Drehzahl umläuft als die Hülse 22.
Der Beschleunigungsregler 104 verstellt das Durchflußventil 90 daher nach Maßgabe der Drehzahl des
Triebwerks und öffnet das Durchflußventil 90 in axialer Richtung-progressiv mit steigender Drehzahl Der
Druckabfall über.dep Zumeßöffnungen 25,26 und 30,31
versucht jedoch, dasTjurchflußventil 90 nach rechts zu f!
drücken, d. h. entgegengesetzt zur Richtung, in welcher es durch den Beschleunigungsregler 104 bewegt wird.
Die Axialstellung des Durchflußventils 90 hängt daher teilweise vom Druckabfall über den Zumeßöffnungen
25, 26 und 30, 31 und teilweise von der Drehzahl des Triebwerks ab.
Das Gehäuse 105 trägt Fliehkraftsregler, die einen Alldrehzahlregler 110 bilden und mit Armen 111
ausgestattet sind, welche eine Hülse 112 beaufschlagen und axial verstellen. Die Hülse 112 beaufschlagt die
Hülse 24 über ein Drucklager 113. Die Hülse 24 wird axial sowohl durch den auf die Drehzahl des Triebwerks
ansprechenden Alldrehzahlregler UO als auch durch die im folgenden beschriebenen, die Drehzahl des Triebwerks
auf einen vorbestimmten Wert begrenzenden Vorrichtungen verstellt.
Die Hülse 24 ist am Reglergehäuse 10 durch nicht dargestellte Gleitnuten oder andere Einrichtungen
verankert, so daß sie sich zwar axial bewegen, aber nicht drehen kann.
Die Hülse 24 weist einen Flansch 114 auf, der von einem auf einem Hebel mit in der Zeichnung nicht
< dargestellten Festpunkt angeordneten Flansch 115 beaufschlagt wird. Dieser Hebel 116 kann über einen
Weg bewegt werden, der dadurch begrenzt ist, daß sein Ende zwischen einem Verzögerungsanschlag 120 und
einem Beschleunigungsanschlag 121 liegt, die beide stellungsgemäß verstellbar angeordnet sind.
Der Hebel 116 weist einen Arm 122 auf, der mit einer Feder 124 zusammenwirkt, die den Hebel 116 in
Richtung des Beschleunigungsanschlags 121 drückt.
Das untere Ende der Feder 124 liegt an einer Temperaturkompensationsvorrichtung 123 an, die auf
einem Ende eines Hebels 125 angeordnet ist, der gegen einen Rollendrehpunkt 143 angedrückt wird. Der Hebel
125 trägt eine Rolle 130, die mit einer Nocke 131 zusammenwirkt, welche durch einen Steuerhebel 132
vom Piloten verstellt werden kann.
Die Nocke 131 liegt auch gegen eine Rolle 133 an, die auf einem Hebel 134 sitzt, der gegen einen Rollendrehpunkt
144 angedrückt wird. Das vom Rollendrehpunkt 144 abliegende Ende des Hebels 134 wird durch eine
Feder 136 gegen die Temperaturkompensationsvorrichtung 123 gedrückt.
Die Hebel 125, 134 haben Arme 140 bzw. 141,
zwischen welchen eine diese Arme beaufschlagende Feder 142 angeordnet ist. Diese Feder gewährleistet,
daß die Arme 125,134 stets mit den Rollendrehpunkten 143,144 in Verbindung stehen.
Die Temperaturkompensationsvorrichtung 123 umfaßt Temperaturkompensationsrohre, welche bei Temperaturänderungen
eine Relativbewegung zwischen der Feder 124 und dem Hebel 125 bewirken.
Bei Verstellen des Drosselhebels durch den Piloten wird die Vorbelastung der Feder 124 geändert und
damit die Geschwindigkeit bestimmt, mit welcher der Alldrehzahlregler 110 die Hülse 24 bewegt, um die
Größe des Ringspalts 25 zu verringern. Das heißt, daß
die Feder 124 die Hülse 24 in der entgegengesetzten Richtung zu bewegen versucht als der Alldrehzahlregler
10
110, wobei die Kraft der Feder 124 nicht nur durch den
Steuerhebel 132 des Piloten, sondern auch durch die
Temperaturkompensationsvorrichtung 123 bestimmt
Der Hebel 134 und die Feder 136 verringern das Drehmoment, das zum Betätigen des Steuerhebels 132
des Piloten benötigt wird.
Falls erwünscht, kann die Hülse 22 in einer nicht
dargestellten einstellbaren Hülse angeordnet sein, die links von der festen Büchse 23 sitzt und von dieser durch
einen Ringspalt getrennt ist Die Funktion dieses Ringspalts ist der des Spalts 31 ähnlich, wobei hier die
Mantelöffnungen 30 jedoch ähnlich den Mantelöffnungen 26 Dreiecksform hätten.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 809628/3
Claims (7)
1. Brennstoffregeleinrichtung für ein Gasturbinentriebwerk, mit einer von mindestens einer der
Betriebskenngrößen Drehzahl, Druck, Temperatur verstellbaren Zumeßöffnung und einem dieser
nachgeschalteten, von der Triebwerksdrehzahl verstellbaren Durchflußventil, dadurch gekennzeichnet,
daß der Brennstoffstrom zum Durchflußventil (90) in einen ersten, über die Zumeßöffnung
(25, 26) geführten Teilstrom und in einen zweiten, die Zumeßöffnung (25, 26) umführenden
Teilstrom aufgeteilt ist.
2. Brennstoff regeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste, durch die
Zumeßöffnung (25,26) geführte Teilstrom größer ist als der zweite Teilstrom.
3. Brennstoffregeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite
Teilstrom durch eine zweite, von mindestens einer der Betriebskenngrößen verstellbare Zumeßöffnung
(30,31) geführt ist.
4. Brennstoffregeleinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Zumeßöffnung
(31, 30) unabhängig von der Betriebskenngröße eine Mindestöffnung aufweist.
5. Brennstoffregeleinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchflußventil
(90) über wenigstens einen Durchgang (94) im Mantel einer vom Triebwerk in Drehung versetzten
Hülse (22) mit dem Innenraum der Hülse (22) verbunden ist, daß die erste (25, 26) und die zweite
(30, 31) Zumeßöffnung jeweils wenigstens eine Mantelöffnung (26 bzw. 30) in der Hülse (22)
aufweist, und daß die Mantelöffnung (26) der ersten Zumeßöffnung (25, 26) auf der axial einen Seite des
Durchgangs (94) und die Mantelöffnung (30) der zweiten Zumeßöffnung (30, 31) auf der axial
gegenüberliegenden Seite des Durchgangs (94) vorgesehen ist.
6. Brennstoffregeleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (22) in einer
festen Büchse (23) entsprechend einem Verdichterdruck verschiebbar ist, und daß die feste Büchse (23)
jede der Mantelöffnungen (26, 30) der Hülse (22) nach Maßgabe ihrer Verschiebung verdeckt.
7. Brennstoffregeleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige der
Mantelöffnungen (26, 30) eine sich in Richtung der Hülsenachse ändernde Breite haben.
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