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Vorrichtung zum allseitigen Umhüllen von Packungen Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum allseitigen Umhüllen von Packungen, wie z. B. Flaschen u. dgl.,
mit einer Folie, bestehend aus einem taktweise drehbaren Rundtisch, auf dem parallel
zur Tischebene gegeneinanderbewegliche Haltebacken angebracht und dem Stößel zum
Ein- und Ausschieben der Flaschen zugeordnet sind, und aus mehreren neben dem Tische
angeordneten Schließstationen mit ortsfesten und beweglichen Faltwerkzeugen.
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Es ist bereits eine Maschine zum Einhüllen von Gegenständen parallelepipedischer
Form bekannt, bei welcher zum Einschlagen der Umhüllung ortsfeste oder bewegliche
Faltdaumen bzw. Faltfinger vorgesehen sind. Derartige Faltdaumen bzw. Faltfinger
sind jedoch nur dort möglich, wo überstehende Lappen der Umhüllung bzw. Folien auf
ebene Flächen der Packung umgefaltet werden. Das Umhüllen von Gegenständen mit nicht
parallelepipedischer Form, z. B. runden oder ovalen Flaschen, und das Verschließen
einer Umhüllung bzw. einer Folie ist mit dieser bekannten Maschine jedoch nicht
möglich.
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Eine weitere in der Literatur behandelte Maschine dient zum Einwickeln
von Bonbons in einzelne Papierstücke. Dabei werden die einzelnen Bonbons in die
Maschine eingeführt, wobei sich das Papier um den Bonbon gleich beim Einführen teilweise
herumlegt. Zum weiteren Verschließen sind nacheinander zur Wirkung kommende bewegbare
Faltbieche an der Peripherie eines Drehtisches vorgesehen. Bei dieser Vorrichtung
sollen die überstehenden Enden des Einwickelpapiers zwar gedreht werden, jedoch
ist aus dieser Literaturstelle nicht ersichtlich, durch welche konstruktiven Maßnahmen
dieses erreicht werden soll. Das Umhüllen von Flaschen und das Verschließen dieser
Umhüllung ist mit dieser in der Literatur beschriebenen Vorrichtung nicht möglich.
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Bei einer weiteren bekannten Einwickelmaschine zum Einwickeln mehrerer
Gegenstände in eine gemeinsame Hülle sind Saugvorrichtungen zum Strekken der Verpackungsfolie
vorgesehen, wobei infolge der Saugung das Papier stramm über der Öffnung einer Vereinigungskammer
gehalten wird, so daß es einen dauernden verzögernden Widerstand gegen die nacheinander
in die Kammer gestoßenen Gegenstände ausübt. Mit diesen Saugvorrichtungen ist nicht
das Einschlagen von Packungen mit z. B. rundem elliptischem oder ähnlichem Querschnitt
möglich, wobei die Saugvorrichtungen bei dieser bekannten Einwickelmaschine nicht
mit irgendwelchen Versiegelungselementen zusammenwirken, so daß die Verpackungsfolie
nicht unter gleichzeitigem ständi-
gem Straffen beim Umlegen um die Packung an ihren
Enden zusammengeschweißt werden kann.
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Bei einer weiteren bekannten Vorrichtung zum Packen beliebig gestalteter
Gegenstände in Papier od. dgl. werden Füllstücke verwendet, die zusammen mit einem
von den Füllstücken eingefaßten zylindrischen Gegenstand einen länglichen quaderförmigen
Körper schaffen, um den die Folie herumgeführt werden kann. Weiterhin ist es bereits
bekannt, bei einer Einwickelmaschine mittels Spreizkeil zu betätigende Greifer an
einem Rundtisch vorzusehen.
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Es sind somit bereits verschiedene einzelne Maßnahmen bei Verpackungs-
bzw. Einwickelmaschinen bekannt, wobei bisher jedoch keine Vorrichtung bekanntgeworden
ist, mit der das Einschlagen und Versiegeln einer Verpackungsfolie bei Gegenständen
spezieller Form, z. B. Flaschen od. dgl., möglich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen,
die das Verpacken von Flaschen u. dgl. in thermoplastische Folien vollautomatisch
durchführt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vorrichtung der eingangs geschilderten
Art dadurch gekennzeichnet, daß an der ersten Station zum Herstellen der Längsnaht
ein mit Saugöffnungen versehenes Schweißbackenpaar und über dem Einschubstößel ein
Stempel zum Stützen der Folie angeordnet sind und daß, auf weitere Stationen verteilt,
etwa gabelförmige, gegeneinanderbewegbare und beheizte Raffer und um die Längsachse
der Packung drehbare Heizbacken vorgesehen sind.
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Bei Verwendung dieser neuen Vorrichtung besteht die Möglichkeit,
daß nacheinander der unten überstehende Folienteil auf den Boden der Packung gefaltet,
die Folie seitlich in Längsrichtung der Packung
zusammengeschlossen
und schließlich das obere überstehende Ende der Packung zusammengerafft, verdrillt
und verschweißt wird. Dabei ist der gesamte Prozeß des Einwickelns vollautomatisch
durchführbar, wobei die einzelnen Falt- und Schließschritte der Folie so gewählt
und eingeteilt sind, daß die Maschine, und zwar der taktweise angetriebene Rundtisch
ohne Stockungen mit gleichmäßigem Arbeitszyklus betrieben werden kann.
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Entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform kann gegenüber dem
verschiebbaren Stempel und mit diesem zusammenwirkend ein Gegenstempel angeordnet
sein, um ein noch besseres Stützen-der gespannten Folie in dem Bereich zu gewährleisten,
in dem durch die Packung eine derartige Stützung fehlt.
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Unterhalb der ersten Station kann ein unter dem Packungsboden befindlicher,
feststehender Faltdaumen zum Umschlagen eines Teilbereichs des unteren Bodenlappens
gegen den Packungsboden beim Einschieben der Packung in die Haltebacken vorgesehen
sein, wobei weiterhin an einer Schließstation ein von unten gegen den Packungsboden
bewegbarer Bodenstempel zum Versiegeln der Folie vorgesehen sein kann.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend an Hand der
Zeichnungen erläutert. Es. zeigt Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der Einschlagmaschine
gemäß der Erfindung, Fig. 2 eine Einschlagmaschine im schematischen Grundriß, F
i g. 3 den Rundtisch der Maschine mit den einzelnen Stationen im Grundriß, Fig.
4 ein Detail der Einschlagstation im Grundriß, F i g. 5 die Einschlagstation in
Seitenansicht, F i g. 6 und 7 Werkzeuge weiterer Schiießstationen in Seitenansicht.
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Die einzelnen Packungen 10, im vorliegenden Fall Flaschen mit ovalem
Grundriß, werden auf einem Transportband 11 in die Einschlagmaschine eingeführt.
Zu diesem Zweck ist ein quer zur Förderrichtung wirkender Einschubstößel 12 vorgesehen,
der von einer hin- und herschwenkenden Stange 38 angetrieben wird (Fig. 1). Der
Einschubstößel 12 bewegt die Packung 10 vom Transportband zu einem Rundtisch 14.
Auf diesem sind mehrere Haltebacken 13 a, 13 b längs des Umfangs mit Abstand voneinander
angeordnet. Bevor die Packung in der ersten Station, der Einschlagstation A, in
die geöffneten Haltebacken 13 a, 13 b geschoben wird, legt sich eine vorbereitete,
zugeschnittene Folie 15 um die Packung herum, so daß diese mit der Packung in die
Haltebacken eingeschoben wird.
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Die Folie 15 wird in einem üblichen, bekannten Folienapparat zugeschnitten
und vorbereitet. Zu diesem Zweck läuft eine Folie von einer Bobine 17 ab, wird über
eine Umlenkwalze 19 und über eine Schwinge 18 zwischen ein Zugwalzenpaar 20 hindurchgeführt.
Unterhalb des Zugwalzenpaares 20 befindet sich die Folie 15 in einer Ebene F senkrecht
zur Transportrichtung der einzelnen Packungen, so daß diese die von einem Messerpaar
47 abgetrennten Folienabschnitte mitführen.
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Die Haltebacken 13 a, 13 b können je an schwenkbaren Armen 39 und
40 befestigt sein, zwischen denen eine Zugfeder 41 in Schließrichtung der Haltebacken
wirkt. Weiterhin ist an jedem Haltebacken 13 a, 13 b eine Rolle 42, 43 vorgesehen,
wobei ein
Spreizkeil44 zwischen die beiden Rollen 42 und 43 einfahrbar ist, um die
Haltebacken zur Aufnahme einer Packung an der EinschlagstationA bzw. zur Abgabe
einer eingeschlagenen Packung an der Abgabestation C zu öffnen. Die Haltebacken
sind vorzugsweise an ihren Innenflächen gepolstert und im Grundriß der Form der
Packung angepaßt. Der Spreizkeil 44 ist synchron mit der Zuführung bzw.
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Abgabe der Packungen in Längsrichtung verschieblich durch in der Zeichnung
nicht dargestellte, an sich bekannte Mittel.
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Bevor die von der Folie 15 teilweise umgebenen Packungen an der Einschlagstation
A in die geöffneten Haltebacken 13 a, 13 b eintreten, wird die Packung mit der Folie
zwischen einem gegeneinander verschiebbaren, mit Saugöffnungen versehenen Schweißbackenpaar
21 hindurchgeführt. Durch die Saugwirkung wird die lose an der Packung anliegende
Folie 15 erfaßt und leicht festgehalten, so daß infolge der Bewegung der Packung
die Folie an der Packung gespannt und faltenfrei gehalten wird, bis sich die Packung
mit der Folie vollständig zwischen den Haltebacken befindet. Sodann werden die Schweißbacken
gegeneinanderbewegt, wobei unter weiterer Straffung und Glättung der Folie die Endlappen
22 erfaßt und unter Versiegelung gegeneinandergedrückt werden. Dadurch ist eine
schlauchförmig zusammengefaßte, die Packung auf gesamter Länge umfassende Folie
geschaffen.
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Um zu verhindern, daß im Bereich der Einschlagstation A die Folie
im oberen Bereich, insbesondere im Bereich des Flaschenhalses, durch die Wirkung
des Schweißbackenpaares 21 zusammenfällt, ist erfindungsgemäß ein synchron mitlaufender
Stützstempel 23 vorgesehen, der mit einem gewölbten Gegenstempel 24 zusammenarbeitet.
Der Stützstempel 23 wird rechtzeitig für den weiteren Einschlagsvorgang freigegeben.
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Gleichzeitig mit dem Einschieben der Packung und der Folie in die
geöffneten Haltebacken der ersten Station A wird ein Teil der unten über die Packung
überstehenden Folie durch einen am Drehtisch angebrachten feststehenden ersten Faltdaumen
25 nach innen gegen den Boden der Packung umgefaltet.
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Als nächstes wird der Rundtisch 14 um einen Abschnitt gedreht, so
daß die Packung 10 in die erste Schließstation B, gelangt. Hier sind am Rundtisch
weitere Faltdaumen 27 und 28 schwenkbar angeordnet. Und zwar wirken die beiden Faltdaumen
27 und 28 unter einem rechten Winkel zueinander, derart, daß der radial nach außen
weisende und der in Förderrichtung nach hinten liegende Bereich der unten überstehenden
Folie nach innen gegen den Packungsboden gefaltet werden. Die Bewegung der beiden
Faltdaumen 27, 28 erfolgt dabei nacheinander, derart, daß beispielsweise zunächst
durch Bewegung des Faltdaumens 27 der außenstehende Bereich und anschließend durch
Bewegung des Faltdaumens 28 der rückwärtige Bereich nach innen umgefaltet werden.
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Bei einer weiteren Drehung des Rundtisches gelangt die Packung zur
Schließstation B2. Vor dieser Station ist unterhalb des Drehtisches ein weiterer,
feststehender Faltdaumen 29 in Form einer Faltkante angebracht, dieser Faltdaumen
bewirkt durch die Bewegung des Drehtisches mit der Packung relativ zum feststehenden
Faltdaumen ein Umfalten
des letzten, noch verbleibenden Teils des
unten überstehenden Lappens gegen den Packungsboden.
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Anschließend wird in der Station B2 der oben überstehende Lappen der
Folie durch beheizte, relativ zueinander bewegbare Raffer 30 und 31 an Armen 30a,
31a zusammengefaßt und oberhalb der Pakkung bzw. oberhalb des Flaschenhalses an
einer Einschnürung 32 vorgesiegelt. Die beiden beheizten Raffer sind im Grundriß
gabelförmig ausgestaltet, derart, daß bei Bewegung in Schließrichtung eine zwischen
den beiden Raffern gebildete Öffnung, in der sich der überstehende Lappen der Folie
befindet, zusehends kleiner wird, bis die Einschnürung 32 hergestellt ist. In Station
B2 wird gleichzeitig von unten ein heizbarer Bodenstempel 33 gegen den fertiggefalteten
Bodenlappen 34 bewegt, um diesen zu versiegeln.
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Die insoweit eingeschlagene und verschweißte Packung wird der nächsten
Schließstation B3 zugeführt.
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In dieser wird der obere, zusammengeraffte und vorgesiegelte Lappen
der Folie durch oberhalb der Packung angebrachte, an einem Drehkopf 35 befestigte
Heizbacken 45 und 46 erfaßt. Diese Heizbacken sind zangenartig zueinander bewegbar.
Die Folie wird durch entsprechenden Antrieb des Drehkopfes 35 etwa anderthalbmal
herumgedreht und zugleich durch die Heizbacken 45, 46 endgültig versiegelt.
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Damit ist die Packung vollständig von der Folie umgeben und versiegelt.
Zweckmäßig ist noch die Anordnung einer feststehenden Kante 26 im Bereich zwischen
der Einschlagstation A und der ersten Schließstation Bt.
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Diese Kante 26 ist derart ortsfest angebracht, daß die einzelnen
Packungen daran entlanggleiten, wobei die zusammenliegenden und versiegelten seitlichen
Lappen 22 durch die Kante 26 seitlich gegen die Packung umgelegt werden.
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Die in der Station B3 fertig eingeschlagene und versiegelte Packung
wird schließlich einer Abgabestation C zugeführt, in der die Packungen bei geöffneten
Haltebacken durch einen Schieber 36 auf eine Transportbahn 37 ausgestoßen werden.