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DE1228306B - Loeschkopf - Google Patents

Loeschkopf

Info

Publication number
DE1228306B
DE1228306B DEN24549A DEN0024549A DE1228306B DE 1228306 B DE1228306 B DE 1228306B DE N24549 A DEN24549 A DE N24549A DE N0024549 A DEN0024549 A DE N0024549A DE 1228306 B DE1228306 B DE 1228306B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
core parts
core
erase head
useful gap
useful
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEN24549A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerold Schager
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Philips Gloeilampenfabrieken NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Philips Gloeilampenfabrieken NV filed Critical Philips Gloeilampenfabrieken NV
Publication of DE1228306B publication Critical patent/DE1228306B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/127Structure or manufacture of heads, e.g. inductive
    • G11B5/29Structure or manufacture of unitary devices formed of plural heads for more than one track
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/127Structure or manufacture of heads, e.g. inductive
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/127Structure or manufacture of heads, e.g. inductive
    • G11B5/187Structure or manufacture of the surface of the head in physical contact with, or immediately adjacent to the recording medium; Pole pieces; Gap features

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Magnetic Heads (AREA)
  • Adjustment Of The Magnetic Head Position Track Following On Tapes (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
Gilb
Deutsche Kl.: 21 al-37/20
Nummer: 1228 306
Aktenzeichen: N 24549IX c/21 al
Anmeldetag: 3. März 1964
Auslegetag: 10. November 1966
Bei magnetischen Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräten ist es oft erforderlich, eine von zwei auf dem Aufzeichnungsträger knapp nebeneinanderliegenden Spuren zu löschen, ohne die in der anderen Spur gespeicherte Information zu verändern. Diese Anforderung ist deshalb schwer zu erfüllen, da Löschköpfe gegenüber Aufsprech- bzw. Wiedergabeköpfen mit wesentlich größerer Feldstärke arbeiten. Demgemäß sind auch die seitlich vom Nutzspalt eines Löschkopfes austretenden Streufelder stark und können benachbarte Spuren zumindest teilweise löschen, wenn diese nicht weit genug von der zu löschenden Spur entfernt sind. Dies gilt selbstverständlich sowohl für Köpfe mit einem einzigen Magnetkreis, z.B. Köpfe zum Löschen von Ton- oder Synchronisationsspuren, welche neben der die Hauptinformation tragenden Spur verlaufen, als auch für Köpfe mit mehreren Magnetkreisen, z.B. Doppelspurlöschköpfe in Tonbandgeräten.
Die Erfindung gibt zur Lösung obengenannter Anforderung einen Löschkopf von besonders einfachem Aufbau an, bei welchem an einer Seite des Nutzspaltes ein geringeres Streufeld als an der anderen Seite austritt; daher kann an der Seite mit dem geringeren Streufeld auch der Abstand einer benachbarten Spur kleiner sein. Ein derartiger erfindungsgemäßer Löschkopf weist einen aus mindestens zwei Kernteilen aufgebauten, im wesentlichen ringförmigen Magnetkreis auf und ist dadurch gekennzeichnet, daß er zwei an sich bekannte Merkmale aufweist, und zwar daß erstens an einer Seite des Nutzspaltes die an die Nutzspaltgrenzflächen seitlich anschließenden Flächen der Kernteile des Magnetkreises auf den Nutzspaltgrenzflächen senkrecht stehen und in einer Ebene angeordnet sind, und daß zweitens an der anderen Seite des Nutzspaltes die die Nutzspaltgrenzfläche enthaltende Fläche eines Kernteiles über die Nutzspaltgrenzfläche des anderen Kernteiles hinausragt.
Nach einer besonderen Ausführungsform werden bei Anordnung der Kernteile in einer Ebene die den Nutzspalt begrenzenden Flächen von Stirnflächen der eine verschiedene Breite aufweisenden Kernteile gebildet.
Für eine raumsparende Anordnung ist es vorteilhaft, wenn mindestens eine der den Nutzspalt begrenzenden Flächen von einer Seitenfläche eines Kernteiles gebildet ist. Bei einem derartigen Aufbau eines Löschkopfes ist es weiterhin vorteilhaft, wenn die beiden Kernteile in verschiedenen Ebenen angeordnet sind, wodurch sich auch zwei gleiche Kernhälften verwenden lassen. Ein obige Merkmale aufLöschkopf
Anmelder:
N. V. Philips' Gloeilampenf abrieken,
Eindhoven (Niederlande)
Vertreter:
Dr. P. Roßbach, Patentanwalt,
Hamburg 1, Mönckebergstr. 7
Als Erfinder benannt:
Gerold Schager, Wien
Beanspruchte Priorität:
Österreich vom 6. März 1963 (A 1751/63)
weisender Magnetkreis läßt sich ferner mit einem zweiten derartigen Magnetkreis vorteilhaft zu einem Doppelspurlöschkopf vereinigen.
Die Erfindung wird an Hand einiger Ausführungsbeispiele, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher erläutert, ist jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt. In der Zeichnung zeigen die
F i g. 1 bis 5 die Form und die Anordnung von Kernhälften zu Löschkopfanordnungen gemäß der Erfindung, wobei jedoch die Erregerspulen und die übrigen zusätzlichen Teile, welche zum Aufbau eines solchen Kopfes erforderlich sind, weggelassen wurden;
F i g. 6 zeigt die Form einer an sich bekannten Kernhälfte, welche besonders vorteilhaft verwendbar ist;in
F i g. 7 ist die schematisierte Vorderansicht eines Doppelspurlöschkopfes, in Richtung auf die Laufflächen derselben gesehen, dargestellt.
In F i g. 1 sind mit 1 und 2 die beiden Kernteile bezeichnet, welche den Magnetkreis eines Löschkopfes bilden. Zwischen den beiden Kernteilen 1 und 2 ist eine Spalteinlage zur Bildung des Nutz-Spaltes 3 angeordnet. Die Erregerspule sowie die übrigen Einzelteile dieses Löschkopfes, wie beispielsweise Kernhalter, Gehäuse usw., sind der besseren Übersichtlichkeit wegen weggelassen.
Wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, sind die beiden Kernteile mit verschiedener Dicke ausgeführt, so daß sich an einer Seite 4 des Nutzspaltes 3 eine Stufe dadurch ergibt, daß die die Nutzspaltgrenzfläche ent-
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haltende Fläche des Kernteiles 1 über die Nutzspaltgrenzfläche des Kernteiles 2 hinausragt. An der anderen Seite 5 des Nutzspaltes 3 sind die an die Nutzspaltgrenzflächen seitlich anschließenden Flächen 6, 7 der Kernteile 1, 2 auf den Nutzspaltgrenzflächen senkrecht stehend und in einer Ebene angeordnet. Betrachtet man bei einem derartigen Löschkopf den sich an den beiden Seiten 4, 5 des Nutzspaltes 3 ergebenden Verlauf der Streufeldlinien, so sieht man, daß an der Seite 4 des Nutzspaltes wesentlich mehr Kraftlinien verlaufen als an der Seite 5, da sie bei ersterer einen kürzeren Luftweg und somit einen geringeren magnetischen Widerstand vorfinden. Der Verlauf der genannten Streukraftlinien ist in F i g. 1 durch strichlierte Linien angedeutet. Gegenüber einem bekannten Löschkopf, bei welchem die beiden Kernteile gleich dick sind und bei welchem die Streufelder daher an beiden Seiten des Nutzspaltes gleich sind, ergibt die neue Anordnung und Ausbildung der Kernteile ungleiche Streufelder. An der Seite 5 des Nutzspaltes des erfindungsgemäßen Löschkopfes kann daher die Nachbarspur in wesentlich geringerer Entfernung als bei einem normalen Löschkopf vorbeigeführt werden. Wie bereits erwähnt, eignet sich daher ein derartiger Kopfaufbau besonders zum Löschen einer Spur, welche dicht neben einer anderen verläuft, ohne die in dieser Nachbarspur gegebenenfalls aufgezeichnete Information zu beeinträchtigen.
An Stelle der Begrenzung des Nutzspaltes durch Stirnflächen der Kernteile kann auch mindestens ein Kernteil den Nutzspalt mit einer Seitenfläche begrenzen. So ist z. B., wie in F i g. 2 dargestellt, der mit dem Kernteil 1 zusammenwirkende Kernteil 8 quaderförmig ausgebildet und begrenzt somit mit einer seiner Seitenflächen den Nutzspalt 3. Die Stufe an der Seite 4 des Nutzspaltes wird wieder dadurch gebildet, daß der Kernteil 1 stärker ist als der quaderförmige Kernteil 8. Selbstverständlich kann auch der quaderförmige Kernteil 8 stärker sein als der ringförmige Kernteil 9, wie dies in F i g. 3 dargestellt ist.
Fig.4 zeigt eine Anordnung, bei welcher der Nutzspalt 3 von einer Seitenfläche jedes Kernteiles 10 bzw. 11 begrenzt wird. Die Anordnung der Erregerspule kann selbstverständlich sowohl am quaderförmigen als auch am ringförmigen Kernteil erfolgen, wodurch sich verschiedene Möglichkeiten der Raumausnutzung ergeben.
In F i g. 5 ist eine besonders vorteilhafte Anordnung dargestellt, bei der zwei gleiche Kernteile 12, 12' zur Bildung des Magnetkreises verwendet werden können. Vorteilhaft werden an sich bekannte Kernteile,. z.B. der in Fig.6 dargestellten Art, benutzt. Es handelt sich hierbei um sogenannte Zahnkerne, welche bei bisher bekannten Köpfen mit der StirnflächelS den Nutzspalt begrenzt haben und deren Fläche 14 beim Schleifen des Kopfes in die gewünschte Lauffläche verwandelt wurde. Beim Zusammenfügen zweier solcher Kernhälften zu einem Löschkopf nach Fig.5 ist es vorteilhaft, der Fläche 14 bestimmte Abmessungen zu geben, und zwar soll die Abmessung α mindestens gleich der Dicke d sein. Dadurch wird erreicht, daß sich beim Zusammensetzen der Kernhälften eine einheitliche, sich über beide Kernhälften erstreckende, ebene, den Nutzspalt enthaltende Fläche bildet, welche beim Schleifen des Kopfes in die Lauffläche verwandelt wird. Dies ist für den Schleifvorgang zum Erzeugen der Lauffläche für den Löschkopf besonders vorteilhaft, da das Kernmaterial beider Hälften gleichmäßig abgetragen wird. Wären nämlich die Kernteile im Bereich der Fläche 14, wie in Fig. 5 dargestellt, gewölbt bzw. wäre die Abmessung α kleiner als d, so würde beim Zusammenfügen der Kernhälften zu einer Anordnung nach F i g. 5 die Kernhälfte 12", welche den Nutzspalt mit ihrer Stirnfläche begrenzt, mit der an der Seite 4 des Nutzspaltes befindlichen Ecke über die andere Kernhälfte 12 vorspringen. Beim Schleifvorgang zum
ίο Herstellen der Lauffläche könnten dann diese vorspringenden Teile Anlaß zu fehlerhaften Köpfen geben, da, wenn die Kernteile z. B. aus Ferritmaterial hergestellt werden, das Ferritmaterial an den vorspringenden Stellen abbröckeln könnte. Steht zum Schleifen jedoch eine einheitliche Fläche zur Verfügung, so können keine Fehler am Nutzspalt entstehen. Derartige Überlegungen gelten natürlich auch für einen gemäß F i g. 4 ausgebildeten Kopf.
In F i g. 7 ist die schematisierte Vorderansicht eines Doppelspurlöschkopfes, in Richtung auf die Lauffläche desselben gesehen, dargestellt. Dieser Doppelspurlöschkopf ist aus zwei Kopfanordnungen gemäß F i g. 5 aufgebaut, wobei diese zueinander spiegelbildlich in bezug auf eine zwischen den beiden Nutzspalten verlaufende und auf diesen senkrecht stehende Ebene angeordnet sind. Hierbei tragen jeweils die mit den Seitenflächen die Nutzspalte begrenzenden Kernteile 15 die Erregerspule 16. Da die beiden Magnetkreise einander mit den Nutzspaltseiten 5, an welchen der geringere Streufluß austritt, zugewandt sind, ist ein äußerst geringer Abstands zwischen den beiden Magnetkreisen zulässig, ohne daß ein Übergreifen des Löschvorganges von einer Spur auf die andere eintritt. Mit 17 ist ein Gehäuse od. dgl. angedeutet, welches in üblicher Weise die Magnetkreise aufnimmt.

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Löschkopf mit im wesentlichen ringförmigem, aus mindestens zwei Kernteilen aufgebautem Magnetkreis, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zwei an sich bekannte Merkmale aufweist, dergestalt, daß erstens an einer Seite des Nutzspaltes die an die Nutzspaltgrenzflächen seitlich anschließenden Flächen der Kernteile des Magnetkreises auf den Nutzspaltgrenzflächen senkrecht stehen und in einer Ebene angeordnet sind und daß zweitens an der anderen Seite des Nutzspaltes die die Nutzspaltgrenzfläche enthaltende Fläche eines Kernteiles über die Nutzspaltgrenzfläche des anderen Kernteiles hinausragt.
2. Löschkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anordnung der Kernteile in einer Ebene die den Nutzspalt begrenzenden Flächen von Stirnflächen der eine verschiedene Breite aufweisenden Kernteile gebildet sind.
3. Löschkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der den Nutzspalt begrenzenden Flächen von einer Seitenfläche eines Kernteiles gebildet ist.
4. Löschkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kernteile in verschiedenen Ebenen angeordnet sind.
5. Löschkopf nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden Kernteile in an sich bekannter Weise quaderförmig ausgebildet ist.
6. Löschkopf für Doppelspur mit zwei getrennten Magnetkreisen nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kernteile jedes Magnetkreises in verschiedenen Ebenen angeordnet sind und die mit je einer Seitenfläche die Nutzspalte begrenzenden Kernteile jedes Magnetkreises quer zur Laufrichtung des Aufzeichnungsträgers im Spurabstand angeordnet und die Erregerspulen auf diesen Kernteilen vorgesehen sind, wobei gegebenenfalls zwischen den beiden Magnetkreisen in an sich bekannter Weise eine Abschirmung angebracht ist.
In Betracht gezogene Druckschriften: Journal of the SMPTE 1/1947, S. 16 und 17; K r ο η e s : Die magnetische Schallaufzeichnung, Wien, 1952, Abb. 27.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
DEN24549A 1963-03-06 1964-03-03 Loeschkopf Pending DE1228306B (de)

Applications Claiming Priority (1)

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AT175163A AT238472B (de) 1963-03-06 1963-03-06 Löschkopf

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GB (1) GB1014257A (de)
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