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Ladewagen Die Erfindung betrifft einen Ladewagen mit einem Aufnahmegerät,
einem Förderkanal und einem mit gesteuerten Zinken versehenen Fördergerät, bei dem
die Zinken, in Seitenansicht gesehen, hintereinander angeordnet sind.
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Bei einem bekannten Ladewagen, bei dem das Fördergerät mit gesteuerten
zinkenartigen Förderorganen versehen ist, sind die Förderzinken in Gruppen angeordnet,
wobei immer nur die eine Hälfte des Förderkanals von einer Zinkengruppe durchlaufen
wird, und die Zinken, über die gesamte Länge des Förderkanals gesehen, sich zeitlich
hintereinander durch den Förderkanal bewegen und das vor ihnen liegende Erntegut
vor sich herschieben. Bei dieser bekannten Anordnung wird demgemäß das vom Aufnahmegerät
in den Förderkanal abgegebene Erntegut über die Länge des Förderkanals gesehen ungleichmäßig
in diesem gefördert.
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Bei einem anderen bekannten Ladewagen befinden sich die Förderorgane
an einer mehrfach gekröpften Kurbelwelle, wobei die einzelnen nebeneinanderliegenden
Kröpfungen versetzt zueinander angeordnet sind, so daß auch bei diesem Gerät das
Erntegut im Förderkanal nicht gleichmäßig gefördert werden kann.
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Ferner ist ein Ladewagen mit Fördergerät bekannt, bei dem am Umfang
einer Trommel mehrere Reihen von Zinken angeordnet sind, die derart in einen sich
über die Breite des Ladewagens erstreckenden, senkrecht nach oben geführten Förderkanal
eingreifen, daß immer eine Zinkenreihe das Gut von unten abstützt, während die nächstfolgende
Zinkenreihe weiteres Gut nachfördert. Die oberhalb der wirksamen Förderzinken aufgebaute
Gutsäule wird also immer von jeweils einer Zinkenreihe getragen. Der Förderkanal
kann dabei von unten nach oben konisch, d. h. mit größer werdender lichter Weite
ausgebildet und mit einer Anzahl Widerhaken versehen sein, die das Fördergut von
unten nach oben passieren lassen, es aber am Zurückrutschen hindern.
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Es ist auch bekannt, seitlich neben einem Traktor eine Ballenpresse
anzuordnen, bei der ein Aufnahmegerät das zu pressende Gut in einen Förderkanal
liefert, wo es von den in einer Reihe liegenden Zinken eines Fördergerätes erfaßt
und schubweise in diesem weitertransportiert wird. Dabei befindet sich bei dieser
Ballenpresse eine einzige Reihe Zinken gleichzeitig im Förderkanal. Diese bekannte
Einrichtung ist für eine Verwendung bei einem Ladewagen nicht vorgesehen und auch
wegen ihres aufwendigen und langgestreckten Aufbaues nicht zur Anordnung bei einem
Ladewagen geeignet.
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Durch die Erfindung soll ein im Aufbau gedrängter Ladewagen geschaffen
werden, der ein einfach aufgebautes Fördergerät aufweist, und bei dem das vom Aufnahmegerät
vom Boden aufgesammelte Gut über die ganze Breite des Fördergerätes und damit etwa
über die gesamte Breite der Ladefläche schubweise und dennoch gleichzeitig dem Laderaum
zugeführt wird, ohne daß das Erntegut im Förderkanal zurückrutschen kann.
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Gemäß der Erfindung wird dies bei einem Ladewagen mit einem Aufnahmegerät,
einem Förderkanal und einem mit gesteuerten Zinken versehenen Fördergerät, bei dem
die Zinken in Seitenansicht gesehen, hintereinander angeordnet sind, durch die Kombination
folgender für sich bekannter Merkmale erreicht: a) Der Förderkanal mündet aufwärts
in den Laderaum ein und erstreckt sich bei flachem Querschnitt iiber die Breite
der Ladefläche; b) im Förderkanal befindet sich gleichzeitig nur eine einzige, sich
über die ganze Breite des Fördergerätes erstreckende Reihe von Zinken; c) in dem
von den Zinken durchlaufenen Teil des Förderkanals sind dem Zurückrutschen des Erntegutes
entgegenwirkende Mittel vorgesehen.
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Der Ladewagen mit den erfindungsgemäßen Merkmalen hat den Vorteil,
däß das Ladegut infolge der gedrängten Bauweise auf kurzem Wege, nämlich ohne daß
es einen langen steilen Preßkanal durch-
laufen muß, gleichmäßig
über die ganze Breite des Laderaumes sozusagen jeweils in einem Schub in diesen
gefördert wird. Hierdurch ist erreicht, daß das Ladegut bei dem einmaligen Durchgang
durch den Förderkanal keine zu starke und ungleiche Pressung durch noch im Förderkanal
befindliches Gut erfährt.
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Diese vorteilhafte Wirkung wird unterstützt und weiter dadurch gefördert
daß dem Zurückrutschen des Erntegutes entgegenwirkende Mittel vorgesehen sind.
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Hierdurch ist gerade bei einem unmittelbar in den Laderaum aufwärts
einmündenden Förderkanal von flachem, sich über die ganze Breite der Ladefläche
erstreckendem Querschnitt erreicht, daß nach jedem Durchgang der einzigen Zinkenreihe
durch den Förderkanal, dieser für den -nächstfolgenden Erntegutschub vollständig
von Erntegut frei gehalten ist, so daß außer einer stets gleichmäßigen Förderung
und Pressung des Ladegutes, auch das Fördergerät nicht durch etwa im Förderkanal
zurückgestautes Gut ungleichartig belastet wird.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung sind an der
am Aufnahmegerät sich anschließenden Wand des Förderkanals Gegenhalter angeordnet.
Dabei können in vorteilhafter Weise mehrere Gegenhalter in Förderrichtung gesehen
hintereinander aufgestellt im Förderkanal angeordnet sein. Hierdurch wird auf der'
ganzen Länge des Förderkanals eine gute Abstützung des geförderten Erntegutes erreicht.
Diese kann noch weiter verbessert werden, wenn nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
der Anstellwinkel der dem Fördergut zugewandten Seite der Gegenhalter gegenüber
der Horizontalen in Förderrichtung gesehen zunimmt.
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Der Förderkanal kann bei einer Ausführungsform der Erfindung in an
sich bekannter Weise senkrecht in den Laderaum münden, wobei an der Ausmündung eine
rechtwinklig in Richtung auf das Wageninnere abgebogene Kante vorgesehen ist, welche
an dieser Stelle ebenfalls ein Zurückrutschen des Erntegutes in den Förderkanal
verhindert und gleichzeitig einen ungehinderten Austritt des Gutes in Richtung auf
die Ladefläche ermöglicht.
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Um die Weite des Förderkanals der geförderten Erntegutmenge oder
der Art des Erntegutes in einfacher Weise anpassen zu können, ist nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß ein Teil der vom Fördergerät abgekehrten Förderkanalwand
verschwenkbar angeordnet ist. Die Gleichmäßigkeit und die Förderleistung des erfindungsgemäßen
Ladewagens wird dann noch weiter verbessert werden, wenn gemäß einem weiteren Merkmal
der Erfindung die Spitzen der Zinken eine Bahn beschreiben, die bis zum oberen Ende
des Förderkanals verläuft. Vorteilhaft verläuft die Bahn der Zinken -erfindungsgemäß
nierenförmig, wobei der obere Teil dieser Bahn in Seitenansicht gesehen unmittelbar
oberhalb der dem Fördergerät zugekehrten Wand des Förderkanals verläuft. Zu der
gemäß der Erfindung erstrebten, im Aufbau einfachen Vorrichtung wird erfindungsgemäß
noch weiter dadurch beigetragen, daß der Antrieb des Fördergerätes um eine gemeinsame
Achse drehbare Zahnräder aufweist, an denen ein zwischen den Zahnrädern liegender
Zinkenträger mit Abstand von der Drehachse drehbar gelagert ist und die Zinken kurbelartig
angetrieben und von einem Lenker gesteuert sind, wobei sie, in Seitenansicht gesehen,
nur in einer Reihe aufgestellt an dem gemeinsamen Zinkenträger angeordnet sind.
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Bei dem erfindungsgemäßen Ladewagen wird das Erntegut-paketartig,
also absatzweise oder diskontinuierlich in vorbestimmten und abgepaßten Gutmengen
in den Laderaum gefördert. Dabei ist eine unerwünschte Erhitzung des Erntegutes,
wie Gras, Heu od. dgl., sowie eine Verfilzung- vermieden,/wobel das Erntegut während
des Ablegens leicht weiterbefördert werden kann.
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Die Erfindung wird an Hand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines Ladewagens, Fig.
2 einen Längsschnitt durch das Aufnahmegerät, das Fördergerät und einen Teil des
Wagens, F i g. 3 eine Vorderansicht des Ladewagens, bei der der Antrieb und das
Gehäuse des Fördergerätes weggelassen sind, Fig.4 eine Seitenansicht einer anderen
Ausführungsform der Lademechanik eines Ladewagens nach der Erfindung.
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Der in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Ladewagen hat ein Gestell 1,
an dem ein Aufnahmegerät 2 und ein Fördergerät 3 angeordnet sind. Der Laderaum hat
Wände 4, die aus Latten, Maschendraht od. dgl. bestehen, sowie eine Stirnwand 4A,
und wird von Laufrädern 5 und von einem höhenverstellbaren Rad 6 abgestützt. Das
vordere Rad 6 dient zur Abstützung des Wagens, wenn dieser nicht mit einem Schlepper
gekuppelt ist.
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Mit einem Zugbalken 7 wird der Wagen an einen Schlepper angehängt.
Eine Zwischenwelle 8 wird an die Zapfwelle des Schleppers angeschlossen und treibt
über Getriebe das Aufnahmegerät 2 und das Fördergerät 3 an. Zum Abladen des Wagens
kann ein Rollboden oder Förderer 9 über die Zwischenwelle derart angetrieben werden,
daß das Erntegut denWagen an der Rückseite verläßt.
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Wie aus F i g. 2 ersichtlich ist, enthält das Fördergerät ein kleines
Zahnrad 10, das mit einem größeren Zahnrad 11 kämmt. Ein solches Zahnradgetriebe
ist an beiden Seiten des Wagens angeordnet. Die ZahnräderlO sitzen auf einer WellelOA,
die von der Zwischenwelle 8 angetrieben wird. Ein zwischen den zu den Antriebsorganen
gehörenden Zahnrädern 11 liegender Träger oder Rohr 12 ist mit seinen beiden Enden
drehbar und exzentrisch vorzugsweise am Umfang der Zahnräder 11 gelagert und -trägt
Zinken 13. Auf dem rohrförmigen Zinkenträgerl2 sitzen zwei Arme 14, die über Lenker
15 an Festpunkten 16 des Wagens angelenkt sind. In Seitenansicht liegt der Anlenkpunktl6
im Bereich des äußeren Umfanges des von dem Zinkenträger 12 beschriebenen Kreises
und in Fahrtrichtung unmittelbar vor der Stirawand 4 a des Wagens. Mehrere nebeneinanderliegende
gekrümmte Leisten 17 bilden ein Gitter, das in Seitenansicht gesehen die Zahnräder
11 an ihrer unteren Seite umgibt.
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Das Aufnahmegerät 2 wird über eine Welle 18 angetrieben und hat ein-schräg
nach oben laufendes Förderband mit federnden Zinken 19, das in seinem unteren Bereich
um eine Achse 20 geführt wird. Die Zinken dieses Förderbandes werden in bekannter
Weise gesteuert und bewegen sich an der Vorderseite des Ladewagens mit Abstand voneinander
annähernd geradlinig zwischen Leisten 21. Am Vorderende des Aufnahmegerätes sind
schwenkbare Räder 22 angeordnet. Zwischen dem Aufnahmegerät und dem Wagengestell
ist eine Zugfeder 23 angeordnet. Oberhalb
des Aufnahmegerätes befindet
sich ein Förderkanal 24 mit einer Wand 25. An dieser an das Aufnahmegerät anschließenden
Wand sind Gegenhalter 26 angebracht. Der obere Teil der Wand kann verschwenkt werden,
so daß die Weite des Förderkanals geändert wird, wie dies in F i g. 2 in gestrichelten
Linien angedeutet ist. Dieser Wandteil kann auch ganz abgenommen werden.
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F i g. 3 zeigt in Vorderansicht die Leisten 17 und 21 des Fördergerätes
bzw. des Aufnahmegerätes.
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Diese Leisten bestehen aus U-Profilen, die in Richtung des geförderten
Erntegutes offen sind. Weiter ist aus F i g. 3 zu erkennen, daß sich das Aufnahmegerät
und das Fördergerät über praktisch die ganze Breite des Wagens erstrecken. Hierbei
befindet sich nur eine einzige Reihe von Zinken 13 gleichzeitig im Förderkanal 24.
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Wenn der Ladewagen von einem Schlepper über das Feld bewegt wird,
nimmt das von der Zapfwelle des Schleppers angetriebene Aufnahmegerät 2 das meist
schon zu Schwaden zusammengetragene Erntegut auf und führt es dem Fördergerät 3
zu. Die die Förderorgane bildenden Zinken 13 des ebenfalls über die Zapfwelle angetriebenen
Fördergerätes 3 bewegen sich in einer Reihe zwischen den Leisten 17 hindurch annähernd
quer zur Bewegungsrichtung des Erntegutes, erfassen das Erntegut und schieben es
in Richtung des Laderaumes, worauf sie wieder annähernd quer zur Bewegungsrichtung
des Erntegutes aus diesem herausgezogen werden. Die Gegenhalter 26 verhindern ein
Zurückrutschen des geförderten Erntegutes. Bei dieser Förderung wird das Erntegut
schubweise in den Laderaum eingebracht und gleichmäßig in diesem verteilt. Es wird
dabei schonend behandelt und weich zusammengedrückt. Infolge der Lage des Anlenkpunktes
16 ergibt sich eine durch den Lenker 15 gesteuerte Bahn des freien Zinkenendes,
die etwa nierenförmig verläuft, wie es durch die Linie 13 A in F i g. 2 angegeben
ist. Da die mit der Mittellinie des Zinkenträgers 12 zusammenfallenden Schwenkachsen
der Zinken alle in demselben Abstand von den Drehachsen der Zahnräder 11 liegen,
bewegen sich die Zinkenenden entlang einer Mantelfläche, deren Längsachse sich quer
zur Längsachse des Wagens erstreckt und deren Querschnitt durch die Linie 13 A gebildet
wird. Infolge dieser Zinkenbahnen wird ein verhältnismäßig langer und trotzdem nicht
stark gekrümmter Förderweg für das Erntegut erhalten.
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Der in F i g. 4 dargestellte, mit einer etwas anderen Lademechanik
aufgestattete Ladewagen hat ein Fahrgestell 31, an dem als Aufnahmegerät eine Aufnahmetrommel
32 angeordnet ist, dem ein Fördergerät 33 nachgeschaltet ist. Der Wagen ist mit
stehenden Seitenwänden 34 und einer Stirnwand 34A versehen und wird von in der Zeichnung
nicht dargestellten Laufrädern abgestützt. Auf der Vorderseite des Wagens ist ein
Zugarm 35 befestigt. Das Aufnahmegerät 32 und das Fördergerät 33 liegen zwischen
zwei vertikalen, an beiden Längsseiten des Wagens angebrachten parallelen Platten
36, die durch drei Balken 37, 38, 39 miteinander verbunden sind.
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Zwischen den beiden Platten 36 ist eine gekrümmte Platte 54 angeordnet,
die von der Achse 40 aus nach hinten und aufwärts verläuft und deren annähernd senkrecht
noch oben gerichtetes Ende zwischen den Seitenwänden 34 des Ladewagens und mit Abstand
von
dessen Vorderseite liegt. Auf dieser den Boden des Förderkanals 24 darstellenden
Platte 54 sind mehrere dreieckige Gegenhalter 55 derart angeordnet, daß der spitze
Winkel des Dreiecks der Achse 40 zugekehrt ist, während die Basis zur Platte 54
senkrecht steht. Wegen der gekrümmten Förderkanalwand ergibt sich dadurch, daß der
Anstellwinkel der dem Fördergut zugewandten Seite der Gegenhalter in bezug auf die
Horizontale in Förderrichtung zunimmt. Wie aus der Darstellung in F i g. 4 ersichtlich
ist, mündet der Förderkanal vertikal in den Laderaum und ist an der Mündung mit
einer rechtwinklig in Richtung auf das Innere des Laderaumes abgebogenen Kante 55A
versehen.
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Das Fördergerät 33 enthält zwei Zahnräder 56, die zwischen und neben
den Platten 36 liegen und deren Achsen in an diesen Platten befestigten Lagern gelagert
sind. Die Zahnräder 56 kämmen mit Zahnrädern 57, deren Wellen ebenfalls in an den
Platten befestigten Lagern gelagert sind. Die Zahnräder 56 werden von den Zahnrädern
57 angetrieben. Zwischen den beiden Zahnrädern 56 ist ein zur Drehachse der Zahnräder
56 paralleler Träger 58 für die Förderzinken 50 angeordnet, der eine Achse für zwei
Schwenkarme 59 bildet. Die Enden der Arme 59 sind über Bolzen 60 schwenkbar mit
zwei Lenkern 61 verbunden. Die Lenker 61 sind ihrerseits um Bolzen 62 schwenkbar,
die an am Rahmenbalken 39 befestigten Stützen 63 gelagert sind. Zwischen den Balken
37 und 39 sind gebogene Leisten 64 angeordnet, zwischen denen sich die unterhalb
des Trägers 58 liegenden Zinken 50 bewegen können. Der Ladeboden des Ladewagens
wird durch einen Rollboden 66 gebildet.
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Die Arbeitsweise des Gerätes wird im folgenden erläutert. Das Aufnahmegerät
32, das Fördergerät 33 und der Rollboden 66 werden von der Zapfwelle eines Schleppers
oder sonstigen Fahrzeuges aus angetrieben. Wenn der Wagen über ein Feld gefahren
und die Zinkentrommel 32 im Drehsinn A angetrieben wird, erfassen die Zinken 46
auf dem Felde liegendes Erntegut, nehmen es mit und werfen es auf die Platte 54.
Bei gleichzeitigem Antrieb des Fördergerätes33 bewegen sich die unteren Enden der
in einer Reihe liegenden Zinken 50 in Richtung des Pfeiles längs der durch gestrichelte
Linien angegebenen Bahn 65. Die Zinken stehen dabei senkrecht zur Platte 54 und
schieben das Erntegut längs dieser Platte nach oben in den Ladewagen. Der Raum zwischen
den Leisten 64 und der Platte 54 bildet aber einen Preßkanal 24, der sich von unterhalb
des Ladebodens bis oberhalb des Ladebodens erstreckt und durch den das Erntegut
auf den Wagen geschoben wird. Die Gegenhalter 55 verhindern das Zurückrutschen des
Erntegutes. Das vorn in den Laderaum geworfene Erntegut kann gegebenenfalls durch
Antreiben des Rollbodens nach hinten befördert werden.
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Der erfindungsgemäße Ladewagen ist insbesondere für das Aufladen
von Heu von Bedeutung.
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Beim Einsatz des Ladewagens hat es sich erwiesen, daß das Erntegut
ohne Beschädigungen und mit hohem Wirkungsgrad des Gerätes aufgeladen wird.