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Verfahren zum kontinuierlichen Herstellen vorgekochter kömiger Nahrungsmittel
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Herstellen vorgekochter
verpackungsbereiter körniger Nahrungsmittel, wie Bohnen, Linsen, Grieß u. dgl.,
vorzugsweise Reis, in der das Rohprodukt zunächst eingeweicht wird, anschließend
abtropft und so dann in einer Atmosphäre praktisch entspannten freien Dampfes gekocht
und in einem Heißlufttrockentunnel schließlich auf einen für die Verpackung geeigneten
Feuchtigkeitsgehalt getrocknet wird.
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Zur Herstellung von vorgekochtem Reis sind vor allem solche Vorrichtungen
bekannt, bei denen der Reis entweder in Wasser oder in Überdruckdampf von einigen
Atmosphären überdruck gekocht wird. Während das Vorkochen in Wasser leicht zu einer
Stärkeabgabe der Körner und einer entsprechenden Klumpenbildung führt, die nur unter
einer mehr oder weniger starken Beeinträchtigung der Körnerstruktur wieder mechanisch
beseitigt werden kann, führt das Kochen mit überdruckdampf leicht zu einer harten
Oberfläche des gekochten und getrockneten Kornes, die die notwendige Zeit zum Wiederkochen
und Wiedererweichen entgegen dem angestrebten Zweck annähernd so weit erhöht, daß
ein solches Vorkochen nutzlos bleibt. überdies erfordern die Vorrichtungen zum überdruckkochen
einen erheblichen Aufwand, der die ganze Vorrichtung verteuert.
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Es ist auch schon bekanntgeworden, kömige Nahrungsmittel nach einem
Einweichen bis auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 22 bis 28% in einer Atmosphäre
praktisch entspannten freien Dampfes zu kochen und daraufhin bis auf einen Feuchtigkeitsgehalt
von etwa 3 1/o zu trocknen. Mit einem solchen Vorkochen soll nicht nur eine
größere Stärkeabgabe und damit eine unerwünschte Zusammenballung der gekochten Körner,
sondern zugleich auch die Gefahr einer unerwünschten Härte der wiedergetrockneten
Körner vermieden werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die zur Durchführung des
letztgenannten Verfahrens erforderliche Vorrichtung so zu vervollkommnen, daß sie
trotz Gewährleistung eines die ursprüngliche Kömerstruktur weitestgehend erhaltenden
Koch- und Trockenvorganges besonders einfach und billig herstellbar ausfällt.
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Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
in an sich bekannter Weise von einem das Gut in einer geeigneten Schichtstärke tragenden
perforierten und von der Heißluft von unten nach oben durchströmten Förderband aus
korrosions-und wärmebeständigem Material durchsetzte Trockentunnel über dem Förderband
in mehreren mit Abstand nebeneinander verlaufenden senkrechten Querebenen feststehende
-Kämme aufweist, die mit ihren Zitiken bis dicht -über das Förderband reichen, daß
jedem feststehenden Kamm ein auf einer neben ihm parallel zur Förderbandebene angeordneten
Welle festgelegter und mit dieser drehbarer Kamm zugeordnet ist, dessen Zinken bei
ihrer Drehung zwischen die Zinken des feststehenden Kanmies und ebenfalls bis dicht
über das Förderband greifen, und daß die lichten Zinkenabstände der jeweils zusarntnenwirkenden
feststehenden und drehbaren Kämme vom eintrittsseitigen zum austrittsseitigen Ende
des Trockentunnels hin abnehmen.
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Ein so ausgebildeter, an die ohnehin verhältnismäßig einfache Kochvorrichtung
anschließender Trockentunnel fördert durch die zusammenwirkenden Kämme nicht nur
die Trocknung, sondern verhindert zugleich die unerwünschte Klumpenbildung der trocknenden
Körner. Demgemäß kann die ganze Trocknung trotz Beibehaltung einer dem Kochvorgang
angeglichenen geeigneten Förderbandgeschwindigkeit in einem einzigen, verhältnismäßig
kurzen Trockentunnel erfolgen und auf die bisher übliche Verwendung eines zusätzlichen
Gerätes zum Trennen zusammenhängender Körner verzichtet werden.
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Besteht das Förderband gemäß Ausgestaltungen der Erfindung aus perforiertem
rostfreiem Stahl oder aus gelenkig verbundenen perforierten rostfreien
Stahlblechplatten,
so kann das Förderband des Trockentannels nach einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung eintrittsseitig des Tunnels bis durch die Kochvorrichtung hindurch verlängert
werden. Dies bringt eine weitere wesentliche Vereinfachung der ganzen Vorrichtung
mit sieh, die ohne Verwendung eines Förderbandes aus rostfreiem Stahl unmöglich
wäre.
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Andere Ausgestaltungen betreffen weitere konstruktive Einzelheiten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Es ist zwar bekannt, vorgekochte- kömige Nahrungsmittel in einem Trockentunnel
zu trocknen, der von einem das Gut in einer geeigneten Schichtstärke tragenden durchlässigen
und von Heißluft von unten nach oben durchströmten Förderband durchsetzt ist. Da
dieser Trockentunnel jedoch bisher üblichen Ausführungen entspricht und insbesondere
außer dem Förderband keine beweglichen Teile aufweist, konnte die nunmehrige Erfindung
durch diesen Stand der Technik nicht nahegelegt werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht;
es zeigt F i g. 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung in einem schematisch gehaltenen
Längsschnitt, F i g. 2 die Vorrichtung gemäß F i g. 1 in einem vergrößert
dargestellten Teilquerschnitt entlang der Welle eines drehbaren Kammes des Trockentunnels,
F i g. 3 den Trockentunnel der Vorrichtung in einem Teillängssehnitt entlang
der Linie III-III der F i g. 2 (im Maßstab der F i g. 2).
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Die dargestellte Vorrichtung zum kontinuierlichen Herstellen vorgekochter
körniger Nahrungsmittel, wie insbesondere Reis, weist ein endloses Förderband
1 aus einem biegsamen rostfreien Stahlband auf, das mit Perforationen in
der Größenordnung von 1,5 bis 2Tnm Durchmesser versehen ist. Wie nachstehend
noch näher erläutert ist, erstreckt sich das Förderband von der an der Stelle der
Umlenkrolle 2a befindlichen Aufgabestelle des Rohproduktes durch die ganze Vorrichtung-
bis zu der an der Stelle der Umlenkrolle2b befindlichen. Abgabestelle des vorgekochten
und wiedergetrockneten Gutes.
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Das eintrittsseitige Ende des Förderbandes 1 ist von den Stellen
zweier Führungsrollen 2c aus schräg nach unten geneigt und taucht in einen Bottich
3 ein, der im unteren Teil eine Wasserzuleitung 4 und im oberen Teil einen
überlauf 5 aufweist. Oberhalb des eingetauchten Bandendes befindet sich ein
Beschickungstrichter 6 zur Aufnahme von zu behandelndem Reis.
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Im unteren Teil des Trichters ist eine übliche elektromagnetische
Beschickungsvorrichtung 7 angeordnet. Vom eintrittsseitigen Ende des Bottichs
ragt eine Querplatte 8 schräg in den Bottich 3 hinein, die am unteren
Ende eine gegen die obere Bahn des Förderbandes 1 anliegende weiche Lasche
9 trägt, die verhindert, daß aus dem Beschickungstrichter 6
fallender
Reis hinter das Förderband fällt. Schließlich sind entlang der ganzen oberen Bahn
des Förde:rbandes 1 beiderseits Begrenzungsplatten 10, das Band rechtwinklig
berührend, vorgesehen, um den Reis auf dem Band geschichtet halten zu können.
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Das Förderband 1 ist von der Umlenkrolle 2 b her über
einen (nicht dargestellten) Motor in Richtung des Pfeiles f antreibbar und sein
oberes Band durchläuft vom eintrittsseitigen Ende her nach seinem Austauchen aus
dem Bottich 3 zunächst einen etwa kastenförmigen Kochbehälter 11 und
darauffolgend einen Trockentunnel 35, Das untere Band gelangt von der Umlenkrolle
2 b aus unterhalb der genannten Teile vorbei in den Bottich 3 zurück.
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In den unterhalb des Förderbandes 1 befindlichen Bereich des
Kochbehälters 11 mündet eine Dampfzuleitung 12 ein, durch welche Dampf
Verteilerrohren 13 zugeführt wird, die den Dampf in den unterhalb des Förderbandes
1 befmdlichen Raum des Kochbehälters ausströmen lassen. Der oberhalb des
Förderbandes 1 befindliche Raum des Kochbehälters 11 weist einen Abzug
14 für den aus den Verteilerrohren 13 ausgeströmten entspannten und durch
die Löcher des Förderbandes 1 und die darauf befindliche Reisschi#ht durchgetretenen
Dampf auf.
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In den unterhalb des Förderbandes 1 befindlichen Raum des Trockentunnels
35 führen Heißluftzuführungsleitungen 36 a, 36 b
und 36 c, während der oberhalb des Förderbandes 1 befindliche Raum
des Trockentunnels 35 drei Abzüge 37a, 37b und 37c für die nach der
Durchsetzung des Förderbandes 1
und der darauf befindlichen Reisschicht entsprechend
abgekühlte Luft aufweist (vgl. auch die die Strömungsrichtung der Luft andeutenden
Pfeile).
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- - An der Stelle, wo das Förderband 1 um die Umlenkrolle
2 ' b geführt ist, ist eine Abstreifplatte 23 in solcher Weise schräg
von unten an das Band angelegt, daß das behandelte Gut an dieser Stelle vom Förderband
1 auf die Abstreifplatte 23 abgestreift wird, entlang der es in Richtung
des Pfeiles zu einer üblichen Verpackungsstation abrutscht.
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Der Trockentunnel 35 weist über dem Förderband 1 in
mehreren mit Abstand nebeneinander verlaufenden *senkrechten Querebenen feststehende
Kämme 40 auf (vgl. F i g. 2 und 3), die mit ihren Zinken
39 bis dicht über das Förderband 1 reichen. Jedem feststehenden Kamm
40 ist ein auf einer neben ihm parallel zur Förderbandebene angeordneten Welle 42
festgelegter und mit dieser drehbarer Kamrn zugeordnet, dessen Zinken 41 bei ihrer
Drehung zwisdhen die Zinken 39 des feststehenden Kammes 40 und ebenfalls
bis über das Förderband 1 greifen. Jedes Paar zusammenwirkender Kämme bildet
somit ein Rührwerk 38 (vgl. F i g. 1). Dabei nehmen die lichten Zinkenabstände
der jeweils zusammenwirken-
den feststehenden und drehbaren Kämme vom eintrittsseitigen
zum austrittsseitigen Ende des Trockentannels 35 hin in nicht besonders dargestellter
Waise ab.
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Jede Welle 42 ist im Trockentunnel 35 in Lagern 43 drehbar
gelagert und über ein auf ihm festgelegtes Ritzel 44 antreibbar. Alle Ritzel 44
sind von einer (nicht dargestellten) Kette her gemeinsam antreibbar, die in ebenfalls
nicht besonders dargestellter Weise von einem üblichen Antrieb her beweglich ist.
Dabei werden alle beweglichen Kämme gemäß F i g. 3 so angetrieben, daß ihre
Drehrichtung (vgl. Pfeil f 1) in dem unterhalb der Wellen 42 befindlichen
Bereich mit der Bewegungsrichtung (vgl. # Pfeil f) des Förderbandes
1 übereinstimmt. Außerdem sind die beweglichen Kämme mit ihren Wellen 42
in bezug auf die Förderbandbewegungsrichtung jeweils zulaufseitig der zugeordneten
Kämme 40 angeordnet.
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Die beschriebene Vorrichtung arbeitet folgendermaßen: Der rohe und
trockene Reis gelangt durch den Beschickungstrichter 6 in den Bottich
3 und auf das Förderband 1, wo er eine Schicht von etwa
10 crn Höhe bildet. Bei der Behandlung von Reis ist die
Bottichgröße
des Bottichs 3 auf die Förderbandgeschwindigkeit so abgestimmt, daß sich
je nach Qualität des Reises eine Einweichdauer von 10 bis
15
Minuten und nach dem Austauchen des Förderbandes 1 eine Abtropfzeit
von etwa 30 Minuten ergibt, bevor der mit dem Förderband 1 mitgeführte
Reis in den Kochbehälter 11 gelangt. Auf diese Weise erreicht der anfänglich
etwa einen Wassergehalt von 14 bis 16 1/o aufweisende Reis einen Wassergehalt
von 20 bis 25 %, der während der Abtropfzeit das ganze Korn gleichmäßig durchsetzt.
Infolge dieses hohen Wassergehaltes stellt der in den Kochbehälter 11 eingeführte
Dampf praktisch nur ein Heizmittel dar, durch welches der Wassergehalt der Reiskörner
höchstens noch um weitere 3 bis 501o ansteigt. Dank der Wasserabsorption
während der Abtropfzeit entsteht an der Oberfläche der Körner auch kein nennenswerter
Stärkeüberzug, so daß jegliches Zusammenkleben der Körner mit der Gefähr des Zerbrechens
beim Wiedertrennen vermieden wird.
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Der so vorgekochte Reis tritt nun mit dem Förderband 1 in den
Trockentunnel 35 ein, in den über die Heißluftzuführungsleitungen
36 a, 36 b und 36 c Heißluft von etwa
901 C eingeführt wird. Zu Beginn ihres Weges durch den Trockentunnel
35 erfährt die Reisschicht bei einem Feuchtigkeitsgehalt von zunächst etwa
28 % im Verlaufe der ersten 5 Minuten eine vorläufige Trocknung bis
auf einen Feuchtigkeitsgehalt von etwa 18 "/o, bei welchem die Reiskömer
eine günstige Elastizität aufweisen, die ihre mechanische Bearbeitung ohne die Gefahr
nennenswerter Körnerbrüche zuläßt. In diesem Zustand erreicht die Reisschicht das
erste Rührwerk 38, das eine erste Zerteilung der Masse bewirkt. Diese Zerteilung
wird durch die folgenden Rührwerke 38, auf die der Reis in Abständen von
etwa weiteren 5 Minuten trifft, weitergeführt, wobei der nach dem austrittsseitigen
Ende des Trockentunnels 35 hin abnehmende lichte Zinkenabstand der Rührwerke
zu einer immer feineren Zerteilung der Reismasse führt, bis schließlich eine vollständige
Trennung aller einzelnen Körner voneinander erreicht ist. Das so durchgeführte Aufrühren
der Reisschicht beschleunigt überdies die Trocknung, deren Dauer gegenüber der bisher
üb-
lichen Trocknung bei unbewegter Schicht bis zu 50 1/o verkürzt
wird. Dank dieser Verkürzung der Trockendauer kann auch die Länge des Trockentunnels
35
wesentlich kürzer als bisher üblich berechnet werden, um dem fertig getrockneten
verpackungsbereiten Reis einen Feuchtigkeitsgehalt von etwa 10 bis 12% zu verleihen.
Bei der industriellen Herstellung vorgekochten Reises kann sich dabei
je nach Geschwindigkeit des Förderbandes und der gewünschten stündlichen
Kapazität der Anlage eine Länge des Trockentunnels 35 zwischen etwa 4 und
12 in ergeben.
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Falls der Reis unmittelbar nach dem Verlassen des Förderbandes
1 verpackt werden soll, ist es zweckmäßig, ihn vorher etwa auf die Umgebungstemperatur
abzukühlen. Zu diesem Zweck kann im Trockentunnel 35 kurz vor dem letzten
Rührwerk 38
noch eine (nicht dargestellte) Querwand vorgesehen sein, die sich
mit einer weichen Lasche oder Schürze gegen die Reisschicht legt, um eine ausreichende
Ab-
dichtung zu erhalten. In die auf diese Weise erzielte abgeschlossene Kammer
kann über die Zuleitung 36 c
statt Heißluft Kaltluft eingeführt werden,
die das Förderband 1 und die Reisschicht in gleicher Weise wie vorher die
Heißluft durchsetzt. Die, beschriebene Vorrichtung läßt das Vorkochen nicht nur
mit außerordentlich einfachen Mitteln zu, sondern benötigt auch nur eine gegenüber
den bisher üblichen Vorrichtungen kleine Dampfmenge, die höchstens bei
1,5 kg Dampf pro Kilogramm Reis liegt, wobei in dieser Dampfineuge zugleich
die zum Aufheizen der Heißluft benötigte Dampfinenge eingeschlossen ist.
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Dementsprechend ergibt sich zur Herstellung von 100kg vorgekochtem
Reis ein Brennstoffbedarf von höchstens 6 bis 8 kg handelsüblichem
Heizöl, Weiterhin ermöglicht die beschriebene Vorrichtung die, Erzielung eines sehr
großen Anteiles, nämlich in der Größenordnung von 92 'Jo, an Handelsware
erster Qualität, auf die Ausgangsmenge bezogen. Diese hohe Ausbeute ist vor allem
auf die nur kleine Umlaufgeschwindigkeit der Rührwerke 38 zurückzuführen,
durch welche nur ein sehr kleiner Anteil der Reiskömer beschädigt wird.
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Dir, dargestellte Ausbildung der ganzen Vorrichtung mit nur einem
einzigen' die ganze Vorrichtung durchlaufenden Förderband bringt weiterhin eine
außerordentliche Personaleinsparung mit sich, da zur Beaufsichtigung der Arbeit
der ganzen Vorrichtung eine Bedienungsperson ausreicht. -
Der mit der beschriebenen
Vorrichtung vorgekochte Reis braucht zur Anwendung lediglich nochmals 2 bis
3 Minuten in der zwei- bis dreifachen Menge Wasser aufgekocht zu werden,
woraufhin er eine restliche Zeit von 9 bis 10 Minuten sich selbst
überlassen bleiben kann. In dieser Zeit absorbiert er das ihn aufnehmende Wasser
und ist damit tischfertig. Statt Wasser kann ini gewünschten Verhältnis jedes andere
Kochmittel, z. B. Fett, Fleischbrühe, Soße usw" verwendet werden, wobei in jedem
Fall durch das Kochen keinerlei Stärkeschicht entsteht und die einzelnen Körner
vollständig getrennt voneinander bleiben.
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Die Erfindung ist nicht an alle Einzelheiten des beschriebenen und
dargestellten Ausführungsbeispiels gebunden. So könnte das Förderband
1 beispielsweise statt aus einem einzigen zusammenhängenden Stahlband
auch aus aufeinanderfolgenden, gelenkig verbundenen perforierten rostfreien Stahlblechplatten
bestehen, in welchem Falle die Umlenkrollen 2 a und 2b ein angepaßtes Polygonprofil
aufweisen. Insbesondere im Falle der Rücksichtnahme auf die zur Verfügung stehenden
Platzverhältnisse könnte der Reistransport durch die Vorrichtung auch auf mehrere
Förderbänder verteilt sein. Schließlich könnte die Vorrichtung statt zum Vorkochen
von Reis bei grundsätzlich gleichem Aufbau auch zum Vorkochen anderer Kömerfrüchte,
wie z. B. Bohnen, Linsen, Grieß u. dgl. verwendet werden, ohne daß dadurch der in
den nachstehenden Ansprüchen niedergelegte Schutzbereich der Erfindung verlassen
wird.