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Kabelführungskanal Zusatz zum Patent: 1216 957
Das Hauptpatent
bezieht sich auf einen Kabelführungskanal, der insonderheit zur Verlegung an bzw.
in Gebäudewandungen bestimmt ist und mit einem rechteckigen Querschnitt und einer
offenen Seite ausgerüstet ist, die mit einer mittels Nut und Feder einrastbaren
Abdeckung verschließbar ist. Weiterhin weist dieser Kanal Zwischenwandungen zu seiner
Unterteilung auf, die in Nuten der Rückwand eingehängt werden können, die der offenen
Seitenwand gegenüberliegt. Diese Zwischenwandungen sind an ihren in die genannten
Nuten einzuhängenden Fußseiten mit Abstützmitteln gegenüber der Kanalwandung ausgerüstet
und weisen an ihrer gegenüberliegenden freien Kante Verbindungsmittel zum Einbringen
von Klammern auf, die die freien Kanten der einzelnen Zwischenwandungen und die
der Abdekkung zugewandten freien Kanten der Kanalaußenwandung, die ebenfalls mit
entsprechenden Verbindungsmitteln versehen sind, verbinden. Diese Verbindungsmittel
sind vorzugsweise ebenfalls in Gestalt von Nut und Feder ausgebildet.
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Es hat sich nun gezeigt, daß diese Kanäle nicht nur zur Verlegung
von Leitungen, vorzugsweise elektrischen Leitungen, aber auch beliebiger anderer
Versorgungsleitungen geeignet sind. Sie werden in immer größerem Umfang auch als
Montageunterlage für Geräte herangezogen, die mit den in den Kanälen verlegten Leitungen
zusammenwirken, also eine Ab-
zweigung aus diesen Leitungen gestatten oder
zur Kontrolle derselben dienen, wie z. B. auf dem elektrischen Sektor Klemmleisten,
Unterputzsteckdosen, Schalter, Sicherungen u. dgl. Dabei sind diese Geräte den jeweiligen
Forderungen der mit ihnen verbundenen Leitungen entsprechend ausgebildet. Bei den
Steckdosen kann es sich z. B. um Schukosteckdosen für Starkstrom, um Telefonsteckdosen
oder auch um Antennensteckdosen handeln.
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Dies bedeutet, daß die Kanäle nach dem Hauptpatent entsprechender
Ergänzungen bedürfen, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Kanäle bereits beim
Hersteller konfektioniert werden sollen, damit bei der Verlegung dann keine zeitraubenden
Bearbeitungen mehr notwendig sind. Außerdem sollen auch bei bereits installierten
Kanälen noch die entsprechenden Vorkehrungen zur Montage dieser Geräte getroffen
werden können. Bei der Vielseitigkeit der Geräte ist es notwendig, eine Lösung zu
finden, die die Anordnung aller dieser Geräte erlaubt, außerdem sollen diese Geräte
an jeder beliebigen Stelle des Kanals eingesetzt werden können, schließlich muß
das Einsetzen bei bereits verlegtem Kanal geschehen können, nach beendeter Montage
müssen die Geräte festsitzen, es muß die nötige mechanische Festigkeit gegeben sein.
Schließlich sollen die Hilfsmittel möglichst einfach hergestellt werden können,
also z. B. in der Extruderfertigung.
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Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe durch Montagtelemente, die
in die an der Rückwand vorhandenen Nuten eingehängt und durch eine gegenseitige
formschlüssige, z. B. eine Nut-Feder-Verbindung festgelegt werdeii können und bei
Anordnung von mindestens zweier dieser Elemente eine Montageplatte zum Anbringen
an sich beliebiger Geräte bilden.
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Diese Montageelemente können im einfachsten Fall alle gleich ausgebildet
sein, also mit einem seitlichen Ansatz zum Einhängen in die Nut an der Rückwand
des Kanals und an der einen Längskante mit einer Nut an der anderen Längskante mit
einer entsprechenden Feder versehen sein.
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Gegebenenfalls kann ein Sonderelement zum Abschluß vorgesehen sein,
welches einen in entgegengesetzter Richtung zeigenden Ansatz zum Einhängen in die
Nut und lediglich eine Nut zum Eingreifen der Feder des benachbarten Elementes aufweist.
Sollen Montageplatten aus nur zwei Elementen gebildet werden, kann auch das zweite
Element entsprechend dem vorstehend beschriebenen Sonderelement nur mit einer Feder,
aber ohne Nut ausgebildet sein.
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Eine weitere Möglichkeit besteht darin, an den zusammenwirkenden Kanten
zur Hälfte eine Nut und zur Hälfte eine Feder vorzusehen.
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Die einzelnen Montageelemente können auf ihrer den seitlichen Ansatz
zum Einhängen in die Nuten an der Rückwand des Kanals tragenden Seite mit zusätzlichen
Verdickungen
versehen sein, die in den Bereich zwischen den einzelnen Nuten an der Rückwand des
Kanals ragen und diesen ausfüllen und so eine zusätzliche Abstützung der Montageelemente
bilden.
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Zusätzlich zu diesen aus einzelnen Montageelementen zu bildenden Montageplatten
können, ähnlich den Klammern nach dem Hauztpatent, breite Klammern vorgesehen sein,
die Aussparungen für das einzubauende Gerät, z. B. eine Steckdose, aufweisen.
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Für den Fall, daß neben elektrischen Leitungen auch andere Versorgungsleitungen,
z. B. in Krankenhäusern Sauerstoff- und Druckluftleitungen, vorgesehen sind, die
im Installationskanal verlaufen sollen, muß dieser eine gesonderte Abteilung für
diese nicht elektrischen Versorgungsleitungen aufweisen, die über gegenüber dem
sonstigen Kanalinneren abgeschlossenen Aussparungen der Kanaloberfläche in Verbindung
stehen.
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Zur Bildung einer gesonderten Kanalabteilung kann dieser mit Fortsetzungen
seiner Seitenwandungen versehen ' sein, welche an der Gebäudewand anliegen
und so zwischen dieser und der Rückwand des eigentlichen Kanals einen weiteren Kanal
bilden. Der Kanal kann nicht nur mit Abstandsstücken an der Gebäudewand verlegt
sein. Der so gebildete Raum zwischen Gebäudewandung und Kanalrückwandung kann durch
Keder seitlich abgeschlossen werden.
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In beiden Fällen muß zur Unterbringung von Anschlußarinaturen für
die zu versorgenden Geräte ein Durchtritt durch den Kabelführungskanal geschaffen
werden, der einerseits gegenüber dem Inneren des Kabelführungskanals abgedichtet
ist und andererseits mit der umgebenden Atmosphäre in Verbindung steht, damit bei
etwaigen Undichtigkeiten in den Versorgungsleitungen ein Druckausgleich erfolgen
kann. Hierzu wird eine Aussparung in der Rückwandung des Kabelführungskanals angebracht,
die von einer ihrer Umrißforrn. folgenden Hülse umgeben ist, die sich durch den
Kabelführungskanal bis zu dessen Vorderwandung fortsetzt. Die Abdeckung des Kabelführungskanals
ist mit einer entsprechenden Ausnehmung versehen.
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Weitere Merkmale der Erfindung und Einzelheiten der durch dieselbe
erzielten Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in den Zeichnungen
dargestellten verschiedenen Ausbildungsformen des Erfindungsgegenstandes.
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-- F i g. - 1 zeigt einen Kanal nach dem Hauptpatent
mit einer aus zwei Elementen gebildeten Montageplatte; F i g. 2 zeigt das
Einhängen des -einen Eleme ' ntes; F i g. 3 das Einhängen des
anderen Elementes der Montageplatte; F i g. 4 gibt einen Schnitt durch einen
Kanal mit einer aus vier Elementen gebildeten Montageplatte wieder; Fi
g. 5 ist derselbe Kanal mit einer variierten, wiederum aus vier Elementen
bestehenden.Montageplatte; Fig.6 ist wiederum ein Kanal mit einer besonderen Ausbildung
einer aus zwei Elementen bestehenden Montageplatte; F i g. 7 gibt eines dieser
Elemente wieder; F i g. 8 zeigt die Anordnung einer Klammer mit einer Aussparung
für ein Einbaugerät, in F i g. 9 schließlich ist dieselbe Klammer in einer
schmäleren Kanalausbildung wiedergegeben; F i g. 10 ist eine Wiedergabe einer
speziellen Ausbildungsforrn des Kanals für die zusätzliche Verlegung von nichtelektrischen
Versorgungsleitungen.
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Die Rückseite 1 des Kabelführungskanals setzt sich in zwei
seitliche Wandbereiche 2 und 3 fort. Diese weisen an ihren freien Kanten
längs verlaufende Nuten 5 zum Einbringen entsprechender Wulste der
Ab-
deckung auf. An der Rückseite 1 sind Nuten 10 vorgesehen,
die an sich zum Einbringen von Zwischenwandungen dienen. Die freien Kanten der Seitenwandungen
2 und 3 weisen schließlich Nuten 14 zum Einbringen mit diesen korrespondierender,
als Federn ausgebildeter Verbindungsmittel von Klammern oder Teilabdeckungen für
einzelne Kanalbereiche auf.
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Es hat sich nun gezeigt, daß es in vielen Fällen vorteilhaft ist,
in diesen Kanälen auch gleich entsprechende Steuerungs- und Verteilungsmittel für
die geführten Kabel unterzubringen. Hierzu muß Vorsorge getroffen werden, daß diese
Mittel an jeder beliebigen Stelle des Kanals angeordnet werden können. Erfindungsgemäß
dienen hierzu Montageplatten, die aus einzelnen Montageelementen bestehen. In F
i g. 1
besteht eine Montageplatte aus zwei Montageelementen 17 und
18. Beide Montageelemente sind mit seitlichen Ansätzen 19 bzw. 20
ausgerüstet, mit welchen sie in die Nuten 10 an der Rückwand 1 des
Kabelführungskanals eingehängt werden können. Weiterhin ist das Montageelement
17 mit einer Feder 21 und das Montageelement 18 mit einer Nut 22 versehen,
die ineinandergeschoben werden können, und zwar durch gegenseitiges Verschieben
der beiden Montageelemente 17 und 18 in Richtung der Pfeile
23 und 24, bis die beiden Elemente ausgerichtet sind und zusammen nunmehr
die benötigte Montageplatte, z. B. für eine Steckdose, bilden. An Stelle von Nut
und Feder können auch andere formschlüssige Verbindungen vorgesehen sein, wie z.
B. Kugel-Pfanne, Schwalbenschwanz od. dgl.
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In F i g. 2 ist das Einhängen des Montageelementes
17, in F i g. 3 das Einhängen des Montageelementes 18 dargestellt,
in F i g. 1 befinden sie sich schon im Stadium des Zusammenschiebens.
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Zur Ausbildung größerer Montageplatten können mehrere Montageelemente
25 zusammengefügt werden, die dann an ihrer einen Längskante jeweils mit
einer Feder 21, an ihrer anderen Längskante mit einer Nut 22 ausgerüstet
sind, wobei die Ansätze 26 zum Einhängen in die Nuten 10 an der Rückwand
1 des Kabelführungskanals jeweils gleichgerichtet sind.
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In einer variierten Ausführungsform kann auch eines der Montageelemente
wie das Montageelement 18 ausgebildet sein, also lediglich an seiner einen
Längskante eine Nut aufweisen und mit einem in umgekehrter Richtung weisenden Ansatz
20 versehen sein, während die anderen Montageelemente 25
gleichartig jeweils
mit Feder und Nut ausgebildet sind.
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Die bisher beschriebenen Montageelemente zeichnen sich vor allem auch
dadurch aus, daß sie als Extruderteile hergestellt werden können, also in an sich
beliebig langen. Strängen gepreßt und in beliebigen Längen zugeschnitten werden
können.
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Bei einer variierten Ausführungsform der Montageelemente, wie sie
in F i g. 6 dargestellt sind, kann vorgesehen sein, daß sowohl das Element
27 als auch das Element 28 an ihren zusammengefügten Kanten
je zur Hälfte mit einer Feder 29 und einer korrespondierenden Nut
30 versehen sind. Diese Teile sind also in ihrer Formgebung vollständig gleich,
ergeben
nach Zusammenfügen eine glatte Montageplatte ohne überstehende
Federn oder unausgenutzte Nuten, sie müssen aber als Spritzgußteile hergestellt
werden. Die Ansätze 31 greifen, wie die Ansätze 19 und 20 bei der
erstbesehriebenen Ausführungsform nach dei F i g. 1, in umgekehrter Richtung
in die Nuten 10 an der Rückwand 1 des Kabelführungskanals ein.
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Zusätzlich zu den Montageplatten können im wesentlichen entsprechend
den Klammern nach dem Hauptpatent ausgebildete Klammern vorgesehen sein, die aber
entsprechende Ausnehmungen für die nach außen ragenden Verteiler- bzw. Steuerungsmittel,
wie z. B. Steckdosen oder Schalter, aufweisen. Eine solche Klammer 32 ist
in F i g. 8 dargestellt. Sie ist mit einer Ausnehmung 33, z. B. für
eine Steckdose, versehen. Bei dem dargestellten Beispiel greift sie mit Federn
15 in entsprechende Nuten 14 zweier Zwischenwandungen 7 ein, die ihrerseits
in die Nuten 10 an der Rückwandung 1 des Kabelführungskanals eingehängt
sind. Eine solche Klammer 32 kann auch noch mit weiteren Federn
15, z. B. in der Mitte derselben, ausgerüstet sein, um, wie in F i
g. 9 dargestellt, eine weitere Unterteilung durch eine zusätzliche Zwischenwandung
7 vornehmen zu können. Während in F i g. 8 die Klammer 32 in
einem breiten Kanal lediglich dessen Mittelbereich abdeckt, überspannt sie in F
i g. 9 die gesamte Breite eines entsprechend schmäleren Kanals.
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Das Ganze wird dann durch eine Abdeckung 4 wie nach dem Hauptpatent
verschlossen, wobei selbstverständlich auch diese Abdeckung dann mit der Aussparung
33 korrespondierende Aussparungen erhält. Diese Abdeckung 4 greift mit Wülsten
6 in die Nuten 5 der Seitenwandungen 2 und 3 des Kabelführungskanals
ein. Die Ausbildung der Fußseite der Zwischenwandungen 7 und auch die Ausbildung
der Nuten 14 und der Federn 15 entspricht im übrigen ganz derjenigen nach
dem Hauptpatent.
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Soll der Kanal zusätzlich zu elektrischen Leitungen auch andersgeartete
Versorgungsleitungen führen, z. B. Sauerstoff- und Druckluftleitungen in Krankenhäusern,
dann muß für die Ausbildung einer besonderen Abteilung des Kanals zur Führung dieser
nicht elektrischen Versorgungsleitungen gesorgt werden. Dies kann, wie in F i
g. 10 dargestellt, durch Ansätze bzw. Verlängerungen 34 der Seitenwandungen
2 und 3 des Kanals über die Rückwand 1 desselben hinaus erfolgen.
Diese Verlängerungen 34 stützen sich an der Gebäudewandung, an welcher der Kanal
verlegt wird, ab und bilden einen abgeschlossenen weiteren Kanal 35.
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Es kann aber auch der normale Kanal unter Zwischenschaltung entsprechender
Abstandsstücke an der Gebäudewandung verlegt werden. Der dergestalt gebildete Raum
zwischen Gebäudewandung und Kanalrückwand 1 kann dann seitlich durch Keder
abgedeckt werden, so daß wiederum ein abgeschlossener Kanal 35 entsteht.
In diesem können nun die zusätzlichen nicht elektrischen Versorgungsleitungen geführt
werden.
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Zur Verbindung dieses Kanals 35 mit der Vorderseite des Kanals
und zur Unterbringung entsprechender Anschlußarmaturen für die im Kanal
35 verlegten Versorgungsleitungen kann die Rückwandung 1
mit Durchbrechungen
36 versehen sein. Diese Durchbrechungen 36 sind von einer Hülse
37 umgeben, die sich bis zur Kanalbdeckung 4 fortsetzt. Diese ist wiederum
mit einer der Durchbrechung 36 in der Kanalrückwandung 1 entsprechenden
Durchbrechung 3
versehen. Diese ist durch einen Deckel 39 nach außen
abgedeckt. Die Hülse 37 kann, wie in F i g. 10 dargestellt, in entsprechende
Ausfräsungen 40 in der Kanalrückwandung 1 eingesetzt werden. Sie kann aber
auch auf die Kanalrückwandung 1 aufgeklebt sein. Entscheidend ist, daß ein
einwandfreier Abschluß des vin-der Hülse 37 umschlossenen Raumes 41 gegenüber
dem Inneren des Kabelführungskanals erreicht wird. Andererseits muß der Kanal
35 über den bzw. die Räume 41 eine Verbindung mit der Außenatmosphäre haben,
damit bei etwaigen Undichtigkeiten der Versorgungsleitungen auftretender überdruck
ausgeglichen werden kann. Demgemäß wird eine Ausnehmung 42 im Deckel 39 so
bemessen sein, daß sie gegenüber dem schematisch dargestellten und durch die Ausnehmung
42 ragenden äußeren Ende 43 einer im Raum 41 untergebrachten Anschlußarmatur ein
Spalt 44 verbleibt.
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Im übrigen ist der Kanal wie die vorbeschriebenen Ausführungsformen
ausgebildet und ausgerüstet, z. B. mit Klammern 32 und in der F i
g. 10 nicht dargestellten weiteren Trennwänden im Kabelführungskanal.