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Maschine zum kontinuierlichen Herstellen von mindestens zweilagigen
Gewebebahnen Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum kontinuierlichen Herstellen
von mindestens zweilagigen Gewebebahnen, mit einer Einrichtung zur Preß- und Wärmebehandlung,
mit einer Abwickelvorrichtung mit mehreren in Bewegungsrichtung der Gewebebahnen
als ununterbrochener Zug fahrbaren, aus Unterteil und Oberteil bestehenden, einem
zyklischen Bewegungsablauf unterworfenen Pressen, mit einer Vorrichtung zum Rückführen
der Pressen, wobei die Oberteile und Unterteile getrennt geführt werden, und mit
Einrichtungen zur Beheizung, zur Fortbewegung und zur Sicherung des Gleichlaufs
sämtlicher bewegbarer Teile der Maschine.
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Derartige Maschinen sind bekannt (vgl. französische Patentschrift
1 229 012) und dienen im wesentlichen zur Aufvulkanisierung von Gummi auf Gewebebahnen
zwecks Herstellung von Läufern, Matten oder Fußbodenbelägen. Bei dieser bekannten
Maschine sind lediglich die Formunterteile mit einander zugeordneten, den Verbund
herstellenden Nasen im Bereich ihrer Stirnflächen versehen. Formunterteil und Formoberteil
der Pressen werden dabei unter Zwischenschaltung der zu behandelnden Gewebebahnen
zwischen zwei Rollgängen geführt. Oberhalb und unterhalb dieser Rollenbahnen ist
jeweils ein endloses Förderband zum Rückführen des Unterteils und des Oberteils
vorgesehen. Ferner muß bei dieser bekannten Maschine der Rollenabstand der oberen
Rollenbahn zur unteren Rollenbahn in umständlicher Weise über am Maschinengestell
angeordnete Spindeln einzeln eingestellt werden und setzt dieses eine genaue Bearbeitung
der Unterteile und Oberteile voraus. Diese Maßnahmen haben zur Folge, daß eine wohldefinierte
Anordnung von Stromführungsschienen und zugeordneten Stromabnehmern praktisch nur
seitlich der Unterteile der Presse erfolgen kann. Im Endergebnis bringt diese bekannte
Maschine sowohl in konstruktiver als auch in funktioneller Hinsicht wesentliche
Nachteile mit sich, insbesondere zur Herstellung von Riemen, insbesondere Treibriemen
oder Förderbändern, ist diese bekannte Maschine daher nicht in der erforderlichen
Weise geeignet.
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Auch sind Maschinen bekannt (vgl. deutsche Patentschrift 605 762
und belgische Patentschrift 496 603), bei denen die einzelnen Bahnen und insbesondere
Gewebebahnen unter Zwischenschaltung von Klebern vereinigt und kontinuierlich durch
ortsfest angeordnete Walzenpaare geführt werden. Zumeist ist oberhalb der Laufbahn
eine Beheizungseinrichtung vorgesehen, oder die herzustellende mehrlagige Gewebebahn
wird durch entsprechende
Heizeinrichtungen zwischen den Walzenpaaren hindurchgeführt.
Nachteilig bei diesen Konstruktionen ist, daß während der Behandlungszeit ein wohldefinierter
Druck auf das herzustellende Erzeugnis nicht ausübbar ist.
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Im übrigen ist bei diesen bekannten Ausführungsformen eine Beleimungseinrichtung
sowie eine zugeordnete Aufwickelvorrichtung vorgesehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschine des eingangs
beschriebenen Aufbaus sowohl in konstruktiver als auch in funktioneller Hinsicht
zu verbessern und insbesondere so zu gestalten, daß sie zur Herstellung von Treibriemen
und Förderbändern geeignet ist.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe bei einer Maschine des eingangs
beschriebenen Aufbaus dadurch, daß zum Herstellen von Riemen eine Beleimungseinrichtung
und in an sich bekannter Weise eine Aufwickelvorrichtung vorgesehen sind und daß
die Unterteile und Oberteile der Pressen während ihres gesamten Bewegungsablaufs
untrennbar zusammenhaltbar sind.
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Nach einem besonderen Vorschlag der Erfindung sind Unterteil und
Oberteil der Pressen an einer Längsseite mittels fester Verbindungsglieder und an
der anderen Längsseite mittels einer lösbaren Verbindung verbunden und die Pressen
quer zu den Gewebebahnen auf der die festen Verbindungsglieder
aufweisenden
Seite von der Gewebebahn abziehbar. Um bei einem derartigen Aufbau eine wohldefinierte
Steuerung des Arbeitsablaufs und der Behandlung der Gewebebahnen zu gewährleisten,
geht ein weiterer Vorschlag der Erfindung dahin, daß Unterteil und Oberteil der
Pressen je aus Längsträgern und aus Querträgern bestehen, an denen jeweils gewebebahnseitig
eine Platte, ein elastisches Kissen, eine Heizvorrichtung und mindestens eine Stützplatte
bzw. Druckplatte angeordnet sind, wobei Unterteil und Oberteil zur Freigabe der
Gewebebahn voneinander verstellbar sind. Zweckmäßig besteht die lösbare Verbindung
aus am Unterteil gelagerten und seitlich verschwenkbaren sowie arretierbaren Verbindungsgliedern.
Da ferner keine Rollenbahnen vorgesehen sind, können die Pressen mittels Rädern
auf Längsschienen des Maschinengestells geführt und auf diesen mittels einer unterhalb
der Pressen angeordneten Kette als geschlossene Einheit verfahrbar sein, wobei die
Pressen über Kupplungsglieder an die Kette anschließbar und im Endbereich der Maschine
automatisch abkuppelbar sind. In weiterer Ausführung hierzu schlägt die Erfindung
vor, daß die Heizvorrichtung des Ober- und Unterteils der Pressen aus Heizplatten
besteht, die über Stromabnehmer an im Maschinengestell und unterhalb der Pressen
vorgesehene Stromführungsschienen angeschlossen sind. Nach einem weiteren Vorschlag
der Erfindung kann die Druckmittelzufuhr für die Kissen und/oder die Heizmittelzufuhr
für die Heizplatten an die Pressen im vorderen Bereich des Maschinengestells automatisch
ankuppelbar und im hinteren Bereich automatisch abkuppelbar sein. Zweckmäßig sind
an der parallel zum Maschinengestell angeordneten Rückführungsbahn Pfosten mit daran
verschwenkbar befestigten Umsetzmitteln für die Pressen vorgesehen.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin
zu sehen, daß das Unterteil und das Oberteil der Pressen eine Einheit bilden und
nicht mehr getrennt über verschiedene Rückführungsbahnen zurücktransportiert und
wieder zusammengesetzt werden müssen. Ferner erübrigen sich platzaufwendige Rollenbahnen,
die einer umständlichen Einstellung bedürfen. Von besonderer Bedeutung ist ferner,
daß Oberteil und Unterteil eine Einheit und praktisch eine selbständige Presse nicht
nur in konstruktiver, sondern auch in funktioneller Hinsicht darstellen, die eine
wohldefinierte Steuerung in Abhängigkeit vom Arbeitsablauf zulassen und auf Grund
des Fehlens einer unter ihnen angeordneten Rollenbahn von unten in wohl definierter
Weise mit den Energieträgern versorgbar und in entsprechender Weise steuerbar sind.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt Fig. 1 eine erfindungsgemäße Maschine
schematisch in der Seitenansicht, F i g. 2 einen Schnitt in Richtung der Pfeile
11-11 durch die Maschine nach F i g. 1, F i g. 3 einen Schnitt in Richtung der Pfeile
m-III durch die Maschine nach Fig. 2, F i g. 4 eine Anordnung zum Zusammenfügen
der einzelnen Gewebebahnen an der Maschine nach F i g. 1 in größerer Darstellung
und die F i g. 5, 6 und 7 jeweils Schnitte entsprechend der PfeileV-V, VI-VI und
VII-VII durch die Anordnung nach Fig. 4.
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Wie die F i g. 1 bis 3 erkennen lassen, besteht das Maschinengestell
1 im wesentlichen aus einem nach oben offenen U-Profil2, dessen Länge und Breite
nach Maßgabe des Fertigungsprogramms gewählt ist.
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Das U-Profil 2 ist mittels Beinen 3 und Auflagescheibe 4 auf dem Fußboden
abgestützt oder an diesem befestigt. Auf den Flanschen des U-Profils 2 sind Längsschienen
5 aus Hartstahl befestigt. Diese Längsschienen 5 können in beliebiger bekannter
Weise so befestigt sein, daß man durch geeignetes Einregulieren eine möglichst genaue
geradlinige Parallelführung erreicht. Auf diesen Längs schienen 5 laufen die verfahrbaren
Pressen 6, die so eingerichtet sind, daß sie, obwohl sie aus einzelnen Pressen 6
bestehen, zu einem ununterbrochenen Zug aneinander anschließbar sind. Der Antrieb
zur Fortbewegung dieser Pressen 6 erfolgt mit Hilfe einer endlosen Kette 7, welche
über Kettenräder 8 und 9 umgelenkt ist. Bei der dargestellten Ausführungsform ist
das Kettenrad 9 angetrieben. Dazu ist die Welle dieses Kettenrades 9 über ein Untersetzungs-
oder Regelgetriebe mit dem Antrieb verbunden. Die Kupplung zwischen dem oberen Trum
der Kette 7 und den einzelnen Pressen 6 erfolgt mittels mechanischer, elektromechanischer,
magnetischer oder ähnlicher Kupplungsglieder, die eine Mitnahme über praktisch die
gesamte Länge des oberen Kettentrums gewährleisten. Die Kette 7 ist mit ihrem Obertrum
innerhalb des U-Profils 2 geführt und kann durch nicht dargestellte Zwischenführungsrollen
abgestützt sein. Der Untertrum ist unterhalb des U-Profils 2 angeordnet.
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Innerhalb des U-Profils 2 sind ferner zwei im allgemeinen aus Kupfer
hergestellte elektrische Stromführungsschienen 10 und 11 mit rechteckigem Querschnitt
angeordnet, die zur Speisung der in den Pressen 6 angeordneten elektrischen Heizvorrichtung
dienen. Letztere sind zu diesem Zweck mit Stromabnehmern 12 und 13 ausgerüstet,
die aus den Stromführungsschienen 10, 11 den für die elektrischen Heizwiderstände
benötigten Heizstrom entnehmen.
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Diese Widersttände sind in Abhängigkeit von den für das jeweilige
Fertigungsprogramm erforderlichen Temperaturen und deren Verteilung in zweckmäßigerweise
in den verschiedenen Teilen der Pressen 6 angeordnet. Die Pressen 6 weisen an ihrem
Unterteil jeweils zwei Radsätze auf. Die Räder 14 sind als Kehlräder zur besseren
Führung auf den Längsschienen 5 ausgebildet. Unterhalb der Räder 14 weisen die Unterteile
der Pressen 6 sich in Längsrichtung erstreckende Gleitschuhe 15 auf. Diese sind
mittels senkrechter Verbindungsstege mit dem Pressengestell des Unterteils der Pressen
6 verbunden.
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Das Pressengestell des Unterteils bzw. des Oberteils besteht jeweils
aus Längsträgern 16 bzw. 18 und Querträgern 17 bzw. 19. Ferner sind am Unterteil
die Stromabnehmer 12, 13 und neben den Rädern 14 und den Gleitschuhen 15 auch die
Kupplungsglieder sowie gegebenenfalls auch die Anschlüsse für Versorgungsleitungen,
falls die Pressen 6 mit flüssigen oder gasförmigen Heizmitteln oder mit Dampf beheizt
werden sollen, vorgesehen. Das Oberteil trägt ferner einen Haken oder Ring 20 zum
Umsetzen auf die Rückführungsbahn und zurück. Die Verbindungsglieder auf der einen
Seite bestehen aus einem Rohr 21, durch welches ein Bolzen22 hindurchgeht, der mittels
der Mutter 23 anziehbar ist. Als lösbare Verbindungsglieder auf der anderen Seite
sind Klammern 24 vorgesehen, die um die Enden der Querträger 17
um
eine Achse 25 drehbar gelagert sind und heruntergeklappt werden können. Diese Klammern
24 sind auf entsprechende Querträger 19 des Oberteils fest aufhakbar. Die Sicherung
kann durch Einführung eines Sicherungsstiftes 26 oder anderer geeigneter Arretierungsmittel
erfolgen. Das Unterteil besitzt ferner eine Platte 27 aus Metall, auf der ein elastisches
Kissen, z. B. ein pneumatisches Kissen 28, angeordnet ist. Auf diesem ist wiederum
eine weitere Stützplatte 29 angeordnet, die eine Heizvorrichtung in Form einer Heizplatte
30 trägt. Das Oberteil weist in umgekehrter Reihenfolge von oben nach unten zunächst
eine Platte 31 aus Metall, ein elastisches Kissen 32, eine weitere Druckplatte 33
sowie eine Heizplatte34 auf. Die Heizplatten30 und 34 sind mittels elektrischer,
nicht dargestellter Anschlußvorrichtungen an die Stromabnehmer 12 und 13 angeschlossen.
Wie die Fig. 2 erkennen läßt, ist parallel zum Maschinengestell 1 ein Förderband
35 als Vorrichtung zum Rückführen der Pressen 6 angeordnet.
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Dieses wird von einem durch Beine 37 abgestützten Gestell 36 getragen
und besitzt einen nicht dargestellten zugeordneten Antrieb. An beiden Enden der
Maschine sind ferner Pfosten 38 und 39 angeordnet, an denen geeignete Hebe- und
Fördervorrichtungen als Umsetzmittel derart montiert sind, daß die Pressen 6, jeweils
nach Erreichen des Endes seitlich abziehbar und auf das Förderband 35 absetzbar
sind. Im Bereich des Pfostens 38 werden sie wieder ergriffen und dem Maschinengestell
1 zugeführt.
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Vor dem Pfosten 38 befindet sich der eigentliche Kopf der Maschine.
Dieses Teil umfaßt die Abwickelvorrichtung und die Beleimungseinrichtung. Hierzu
sind Rollen 40, 41 und 42 vorgesehen, die je eine Spule für eine Gewebebahn darstellen,
die zu einer mehrschichtigen Gewebebahn 43 vereinigt werden sollen. Die Beleimungseinrichtung
ist nicht dargestellt, da ihre Gestaltung vom Aufbau der Gewebebahn 43 und der benutzten
Werkstoffe abhängt. In F i g. 1 sind die Druckrollen 44 und 45 schematisch dargestellt,
die auf die einzelnen Gewebebahnen einwirken, bevor diese in die einzelnen Pressen
6 eingeführt werden. Die Rollen 40, 41, 42 und Druckrollen 44, 45 können jeweils
mit regelbaren Reibungsbremsen versehen sein. Am Ende der Maschine wird das hergestellte
Erzeugnis auf einer Aufwickelrolle 46 aufgewickelt. Die Aufwickelgeschwindigkeit
ist einstellbar. Die von den Spulen oder Rollen 40, 41, 42 ablaufenden Gewebebahnen
werden an ihren Kontaktflächen mit einem im allgemeinen polymerisierbaren synthetischen
Klebemittel bestrichen und anschließend zwischen die Druckrollen 44 und 45 eingeführt,
deren Druck so eingestellt ist, daß die gegebenenfalls zwischen den aufeinander
aufliegenden Berührungsflächen eingeschlossene Luft seitlich ausgepreßt wird, wodurch
eine vorläufige Vereinigung der einzelnen Gewebebahnen erzielbar ist. In diesem
Zustand kommt die Gewebebahn 43 zwischen die Stützplatten 29 bzw. Druckplatten 33
bzw. Heizplatten 30 und 34 der vorderen Presse 6. Hierzu werden die Klammern 24
zunächst heruntergeklappt und die Querträger 17, 19 geringfügig geöffnet. Anschließend
erfolgt der feste Verbund von Oberteil und Unterteil über die Klammern 24. Danach
werden die elastischen Kissen 28 und 32 mit einem Druckmittel versorgt und gleichzeitig
die Beheizung eingeschaltet. Die Mitnahme der Presse 6 erfolgt über die Kette 7.
Die Fortbewegung kann kontinuier-
lich oder auch schrittweise erfolgen. Temperatur
und Druck kann je nach den Erfordernissen konstant gehalten oder auch verändert
werden. So wird eine Presse 6 an die andere gefügt und im Bereich des Endes der
Maschine nach dem Lösen der Klammern 24 quer zur Bewegungsrichtung auf das Förderband
35 übergeführt. Die hergestellte Gewebebahn 43 wird dann auf die Aufwickelrolle
46 laufend aufgewickelt.
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Der Funktionsablauf kann dabei auf einfache Weise mittels an sich
bekannter Ein- und AusscLaltkontakte sowie zugeordneter Servomotoren gesteuert oder
an eine elektronische Programmsteuervorrichtung angeschlossen sein. Wie die F i
g. 4 ferner erkennen läßt, können zur Herstellung von mit Querstollen versehenen
Treibriemen die Druckrollen 44 und 45 durch ein Zahnrad 47 ersetzt werden, welches
dem Stollenprofil angepaßte Ausnehmungen aufweist.
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Dieses Zahnrad 47 besitzt zwei Seitenflansche 48, die den herzustellenden
Treibriemen seitlich begrenzen.
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Zum Andrücken der einzelnen Gewebebahnen 52, 53,54 sind mehrere Rollen
49,50 und 51 vorgesehen, die entsprechend der Stärke der einzelnen Gewebebahnen
einen unterschiedlichen Abstand zum Mittelpunkt des Zahnrades 47 aufweisen. Über
diese Rollen 49, 50, 51 werden die einzelnen Gewebebahnen 52, 53, 54 gegen den Umfang
des Zahnrades 47 gedrückt.
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Zweckmäßig sind ferner die Aufwickelrolle 46 und die Rollen 40, 41,
42 mittels zugeordneter Bremsen einstellbar.