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Fördervorrichtung für magnetisierbares Material Die Erfindung bezieht
sich auf eine Fördervorrichtung für magnetisierbares Material mit einer oder mehreren
Förderbahnen.
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In der Industrie werden heute in großem Umfange Magnetförderbänder
als Fördervorrichtungen für magnetisierbares Material verwendet. Gegenüber den schon
lange bekannten Förderbändern, wie sie zum Fördern der verschiedenartigsten Fördergüter
verwendet werden, wird bei den Magnetförderbändern das aus Gummi oder Kunststoff
bestehende Fördergurtband über eine vorzugsweise aus Permanentmagneten bestehende
Gleit- oder Rollenbahn bewegt. über eine oder beide Umlenkrollen, die gegebenenfalls
gleichzeitig als Magnetrollen ausgebildet sind, wird das Fördergurtband angetrieben.
Die Magnete üben auf das auf dem Gurtband liegende Fördergut, z. B. Blechteile od.
dgl., eine solche Anziehungskraft aus, daß die Teile auf dem glatten Förderband
auch bei senkrecht angestellter Fördervorrichtung einwandfrei haften und gefördert
werden.
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Bei dem rauhen Betrieb in den Produktionsstätten sind diese Magnetförderbänder
einem sehr hohen Verschleiß unterworfen. Außerdem enthalten sie sehr viele bewegliche
Teile, die der besonderen Pflege und Wartung bedürfen.
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Neben diesem System von Fördervorrichtungen, bei dem die Förderung
durch ein angetriebenes endloses Band in Verbindung mit fest angeordneten Magneten
erreicht wird, sind auch Fördervorrichtungen bekannt, die aus einem Paar rotierender
mit schraubenlinienförmigen Nuten versehener Walzen bestehen. In diese Nuten wird
das zu fördernde, vorzugsweise stabförmige Werkstück quer zu den Walzen eingelegt
und bei Drehung der Walzen in Achsrichtung derselben gefördert. Um die Mitnahme
des Fördergutes zu verbessern und um auch eine Förderung nach oben und in senkrechter
Richtung zu ermöglichen, ist man bei diesen Fördervorrichtungen dazu übergegangen,
die Walzen dauermagnetisch zu erregen. Dadurch wird auf das aufliegende Fördergut
eine magnetische Haftkraft ausgeübt, die es im sicheren Eingriff mit den Fördermitteln
hält.
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Eine andere bekannte Fördervorrichtung bedient sich einer Förderschnecke,
wobei zur Ermöglichung der Senkrechtförderung von mehr oder weniger kompakten Schüttgütern
in oder auf der Wandung des die Förderschnecke umschließenden Gehäuses Elektro-
oder Permanentmagnete in Förderrichtung befestigt sind. Durch die Magnete wird dabei
ein magnetisches Kraftfeld erzeugt, welches das Gut gegen die Gehäusewand bzw. gegen
die Magnete anpreßt. Die Förderschnecke transportiert das in das
Gehäuse eingebrachte
ferromagnetische Fördergut entlang der durch die Magnete gebildeten Linie nach oben.
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Es ist einleuchtend, daß in dieser Vorrichtung nur solches Gut gefördert
werden kann, das für die Förderung mittels einer Förderschnecke ohnehin geeignet
ist. Für sperrige Güter, wie Blechteile und dgl., kann diese Fördervorrichtung nicht
verwendet werden.
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Zum kontinuierlichen Fördern von magnetischem Material in einer Rohrleitung
ist es auch bekannt, um das Förderrohr herum Gruppen von Magneten anzuordnen, die
mittels einer elektrischen Schaltung nacheinander zur Wirkung gebracht werden. Die
Förderwirkung wird dabei dadurch erzielt, daß dem Fördergut durch die Magnetgruppen
fortschreitend auf seinem Weg Impulse erteilt werden. Auch diese Anlage ist jedoch
nur für die Förderung von kleinstückigem Gut anwendbar, abgesehen davon, daß ein
erheblicher elektrischer Schaltungsaufwand erforderlich ist, der seinerseits wiederum
leicht zu Störungen Anlaß gibt.
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Die Erfindung vermeidet die Nachteile der bekannten Fördervorrichtungen.
Sie besteht darin, daß radial wirkende Magnete in Form einer Schraubenlinie um eine
gemeinsame Achse angeordnet sind und um diese Achse von einem Motor gemeinsam angetrieben
umlaufen, und daß feststehende Leitmittel vorgesehen sind, die eine Mitnahme des
Fördergutes durch die Magnete in Drehrichtung verhindern. Bei Verwendung einer ebenen
achsparallelen Gleitbahn als Leitvorrichtung wird das Fördergut
etwa
entlang der Linie bewegt, die durch den geringsten Abstand der jeweils nacheinander
in verschiedener Höhe an der Gleitbahn vorbeigeführten Magnete bestimmt ist.
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Gegenüber den Magnetförderbändern hat die Fördervorrichtung nach
der Erfindung den Vorteil, daß keinerlei bewegliche Teile sichtbar sind und auch
gegen schädigende Einflüsse von außen nicht zugänglich sind. Dadurch wird nicht
nur die Störanfälligkeit verringert, sondern auch eine erhöhte Unfallsicherheit
erreicht.
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Im Vergleich zu den ferner erwähnten Fördervorrichtungen, bei denen
das Fördergut in einem Rohr oder rohrförmigen Gehäuse gefördert wird, ist man bei
einer nach dem Erfindungsprinzip arbeitenden Fördervorrichtung weitgehend von der
Form des Fördergutes unabhängig, soweit eine ausreichende Durchflutung mit magnetischen
Kraftlinien gewährleistet ist. Außerdem kommt das Fördergut zum Unterschied gegenüber
dem bekannten Schnekkenförderer mit bewegten Teilen nicht in Berührung. Die gemäß
der Erfindung schraubenlinienförmig angeordneten Magnete sind entweder auf einer
als Tragkörper dienenden durchgehenden Welle befestigt, oder sie sind miteinander
verstiftet und auf ihrer Berührungsfläche miteinander verklebt. Eine weitere Möglichkeit
für die Befestigung der Magnete besteht darin, die einzelnen Magnete in Bohrungen
bzw. Aussparungen einer entsprechend dimensionierten Welle oder Rohres einzusetzen,
wobei bei untergeordneten und einfachen Förderaufgaben die Welle oder das Rohr unmittelbar
als Gleitbahn in Verbindung mit einer oder mehreren Führungsleisten als Leitvorrichtung
verwendet werden können.
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Werden, wie nach einem weiteren Merkmal der Erfindung, die einzelnen
Magnete in zylindrische Scheiben eingesetzt, so kann durch Anbau oder Wegnahme von
Scheiben die Länge der Förderstrecke verändert werden. Im Falle einer lösbaren Befestigung
der einzelnen Scheiben kann außerdem durch Verdrehen derselben die Steigung der
durch die Magnete gebildeten Schraubenlinie leicht verändert werden.
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Wenn größere Magneteinheiten verwendet werden, die aus konstruktiven
Gründen keinen durchgehenden Verlauf der durch sie gebildeten Schraubenlinie erlauben,
wird nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgeschlagen, die gleichnamigen
Pole von Permanentmagneten mit durchgehenden Polschuhen zu verbinden.
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Wie bereits erwähnt, kann als Leiteinrichtung eine ebene Gleitbahn
oder unmittelbar der die Magnete tragende Walzenkörper in Verbindung mit einer Führungsleiste
verwendet werden.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung wird durch die Anbringung
von feststehenden Führungsleisten die Oberfläche eines konzentrisch zu dem Magnetsystem
angeordneten Gehäuses in mehrere voneinander getrennte Förderbahnen aufgeteilt.
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Nachfolgend sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand
der Zeichnung beschrieben.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind dieser Beschreibung zu entnehmen.
Es zeigen: Fig. 1 eine erfindungsgemäße Fördervorrichtung unter Verwendung von auf
einer Welle befestigten Permanentmagneten, Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie
2-2 der Fig. 1,
Fig. 3 einen einzelnen Magnet in vergrößerter perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 eine andere Ausführungsform der Erfindung in vereinfachter perspektivischer
Darstellung, Fig. 5 und 6 zwei Ausführungsformen von Fördervorrichtungen mit mehreren
Förderbahnen in vereinfachter Darstellung im Querschnitt und Fig. 7 bis 10 Schnitte
durch verschiedene Ausführungsformen von Gleitbahnen.
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In den Deckeln 11 und 12 des aus vier ebenen Wändenl3 bis 16 zusammengefügten
Gehäuses 10 ist in Wälzlagern 17 und 18 eine Welle 19 drehbar gelagert. Die obere
Wand 13 des Gehäuses 10 besteht aus unmagnetischem Material. Auf der Welle 19 sind
radial wirkende Permanentmagnete 20 derart gegeneinander versetzt angeordnet, daß
die Verbindungslinie ihrer Stirnflächen21 entlang einer Schraubenlinie 22 verläuft.
Das Wälzlagerl8 ist durch einen Deckel 23 abgeschlossen. Auf das obere Ende der
Welle 19 ist undrehbar eine Keilriemenscheibe 24 aufgesetzt. Diese wird über einen
Keilriemen 25, eine Keilriemenscheibe 26 und ein Untersetzungsgetriebe 28 von einem
Elektromotor 27 angetrieben.
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Der oben liegende Wandungsteil 13 des Gehäuses 10 dient als Förderbahn
für das Werkstück 29. Die Förderbahn 13 ist mit Begrenzungsstegen 31 und 32 versehen.
Am Ende der Förderstrecke ist die Förderbahn 13 in Umfangsrichtung weitergeführt
und mündet in ein Abrutschblech 30.
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Die Fördervorrichtung ist auf dem fahrbaren Untergestell 33 montiert.
Ihre Neigung kann durch die in ihrer Länge veränderliche Strebe 34 in weiten Grenzen
verändert werden.
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Die Magnete 20 (Fig. 3). besitzen eine Bohrung 35 für die Welle 19.
Auf der der Drehrichtung abgewandten Seite sind die Magnete 20 stirnseitig mit einer
Aussparung 36 versehen, die von solcher Form ist, daß ihre obere Kante 37 entlang
der Schraubenlinie 22 verläuft. Für die Förderbewegungen von unten nach oben wird
die Welle 19 entgegen dem Drehsinn der durch die Magnete 20 gebildeten Schraubenlinie
22 angetrieben. Wie Fig. 2 deutlich zeigt, verändern die Magnete 20 bei ihrem Weg
an der Gleitbahn 13 vorbei ihren Abstand von dieser und dementsprechend ihre Anziehungskraft
auf das Werkstück 29. In dem Maße, wie beim Drehen der Welle 19 der Einfluß des
einzelnen Magnets 20 durch den größer werdenden Abstand von der Gleitbahn 13 schwächer
wird, wird der in Förderrichtung nachfolgende Magnet stärker wirksam und zieht das
Werkstück um die entsprechende kleine Förderstrecke weiter. Aus der Summe dieser
Teilstrecken ergibt sich die gesamte Förderstrecke. Selbstverständlich erfolgen
die Übergänge zwischen den Einflußbereichen der aufeinanderfolgenden Magnete allmählich,
so daß eine gleichmäßige lineare Förderbewegung auftritt. Der Förderweg ist auf
Grund der beschriebenen Kraftwirkungsverhältnisse gegenüber der Mittellinie um ein
geringes Maß a in Drehrichtung versetzt.
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Am oberen Ende der Fördervorrichtung wird das Werkstück 29 in Umfangsrichtung
mitgenommen und gleitet schließlich unter dem Einfluß der Schwerkraft über das Abrutschblech
30 beispielsweise in einen darunter stehenden Behälter.
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Die Gleitbahn 13 kann auch ein rinnenförmiges Profil aufweisen oder
wie die Fig. 5 veranschaulicht, konzentrisch zu dem Magnetsystem geführt werden.
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Für die Umsetzung der Umfangsbewegung in eine mehr oder weniger axiale
Bewegung des Fördergutes bedarf es in diesem Falle einer Führungsleiste 38. Eine
auf diese Weise gebildete Förderbahn 39 läuft in Fig.S parallel mit einer weiteren,
ebenen Förderbahn 40.
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Fig. 6 zeigt die Möglichkeit, wie auf einem rohrförmigen Gehäuse
41 durch Anordnung mehrerer Führungsleisten 42 bis 47 mehrere Förderbahnen 48 bis
53 geschaffen werden können.
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In Fig. 4 ist eine aus Einzelscheiben 60, 61 und 62 aufgebaute Walze
63 dargestellt. Die Scheiben 60, 61 und 62 haben eine zentrale Bohrung 64 für eine
als Tragkörper dienende Welle. In die Scheiben 60, 61 und 62 sind entlang einer
Schraubenlinie Magnete 65, 66 und 67 eingesetzt. Bei dieser Ausführung einer Fördervorrichtung
ist auf eine besondere Gleitbahn verzichtet. Als Gleitbahn wird unmittelbar die
Walzenoberfläche verwendet.
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Die hierbei noch erforderliche Führungsleiste ist mit 68 bezeichnet.
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Die Fig. 7 bis 10 zeigen verschiedene Ausführungsformen von Gleitbahnen
im Querschnitt. Zur Verminderung der Reibung ist in Fig. 7 die Gleitbahn mit Längsrillen
70 versehen. Zu demselben Zweck sind in Fig. 8 Gleitleisten 71, in Fig. 9 Röllchen72
und in Fig. 10 Kugeln73 in die Gleitbahn eingesetzt.
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Die Fördervorrichtung nach der Erfindung kann für jeden Steigungswinkel
verwendet werden. Sie kann auch mit unten liegender Gleitbahn ausgeführt werden
und das Gut hängend fördern. Sie eignet sich in dieser Ausführung besonders gut
zur Bildung einer aus mehreren Einheiten bestehenden Förderkette.