DE1129273B - Elastisches Scheiben- oder Platteneinfassprofil, insbesondere zum Abdichten von Fensterscheiben gegenueber dem Rahmen - Google Patents
Elastisches Scheiben- oder Platteneinfassprofil, insbesondere zum Abdichten von Fensterscheiben gegenueber dem RahmenInfo
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Description
- Elastisches Scheiben-oder Platteneinfaßprofil, insbesondere zum Abdichten von Fensterscheiben gegenüber dem Rahmen Die Erfindung betrifft ein elastisches Scheiben- oder Platteneinfaßprofil, insbesondere zum Abdichten von Fensterscheiben gegenüber dem Rahmen, das quer zur Scheibenebe-ne gegen einen Anschlag oder Falz unter Druck ansteht.
- Bei modernen Gebäuden werden in großem Maße Wandkonstruktionen verwendet, bei denen die Wand, teile lediglich an einem Traggerüst befestigt sind und daher keine Belastung aufnehmen müssen. In derartigen nichttragenden Wänden sind häufig große Glasscheiben, emaillierte Bleche od. dgl. angebracht, die an den Rahmenteilen unter guter Abdichtung befestigt sind. Eine derartige Konstruktion ist im I-Enblick auf die Maßtoleranzen, das Gewicht der Last, die Winddrücke, die Wärmeausdehnung und anderes mehr verhältnismäßig schwierig. Außerdem müssen die Befestigungs- und Abdichtmittel für diese Platten wirtschaftlich tragbar sein, eine Lebensdauer von ungefähr 25 Jahren haben und dem Einfluß des Wetters, von Chemikalien u. dgl. einen wirksamen Widerstand entgegensetzen.
- Es sind soaenannte Druckabdichtungen bekannt, bei denen die zwei zusammengehörenden Flächen unter Zwischenschaltung einer federnden Packung gegeneinander anliegen und die in bestimmten Fällen für das Anbringen und Abdichten von Wandplatten od. dgl. sehr zweckmäßig sind. Diese bekannten Ab- dichtungen aus elastischem Material, die in ihrer wirksamen Lage quer zur Scheibenebene gegen einen Anschlag oder Falz unter Druck anstehen, gewährleisten jedoch nicht eine in allen Fällen absolut zuverlässige Abdichtung. Ziel der Erfindung ist es, ein Profil der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dessen Hilfe eine unbedingt sichere und zuverlässige Abdichtung erzielt werden kann.
- Gemäß der Erfindung ist mindestens in einem Schenkel des Einfaßprofils mindestens ein mit einem plastischen Dichtungsmittel gefüllter, in Längsrichtung verlaufender Hohlraum mit einer vorzugsweise schlitzförmigen öffnung auf einer der Schenkelseiten vorgesehen, so daß beim Festlegen des Einfaßprofils auf dem Rahmen od. dgl. durch den seitlichen Druck das plastische Dichtungsmittel teilweise herausgepreßt wird und zur besseren Haftung der Scheibe am Einfaßprofil oder des Einfaßprofils am Rahmen od#. dgl. beiträgt. Zweckmäßig besteht das Einfaßprofil aus nachgiebigem Material, wobei es an mindestens einem Seitenschenkel eine nach außen vorspringende, sich längs des Hohlraums im Sei-tenschenkel erstreckende und der öffnung zum Austritt des Dichtungsmittels gegenüberliegende elastische Druckrippe besitzt, auf die der zum Auspressen des plastischen Dichtungsmittels dienende Druck ausgeübt wird. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Dichtmasse, auf den zu dichtenden Oberflächen erzielt, so daß zwischen der Dichtmasse und einem großen Teil der benachbarten Oberfläche ein gut dichtender Kontakt entsteht, wobei die Dichtmasse vorteilhaft mit mindestens je einer Oberfläche der zusammenwirkenden beiden Teile in Berührung kommt.
- In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 ein Einfaßprofil für eine Glas- oder andere Platte in schaubildlicher Darstellung, Fig. 2 eine abgewandelte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Profils in einer Vorderansicht, Fig. 3 ein Einfaßprofil. mit den abzudichtenden Teilen vor der Abdichtung in einer Seitenansicht in einem senkrechten Schnitt in Teildarstellung, Fig. 4 die Anordnung nach Fig. 3 nach dem Abdichtvorgang in derselben Darstellungsweise, Fig. 5 eine schaubildliche Teffansicht einer zweiten Ausführungsforrn eines Einfaßprofils und Fig. 6 eine schaubildliche, Teilansicht einer dritten Ausführungsforin eines Einfaßprofils.
- In der folgenden Beschreibung wird zuerst auf die Fig. 3 und 4 Bezug genommen. Das Einfaßprofil weist einen als Ganzes mit 10 bezeichneten Körper auf, der aus elastischem Material, beispielsweise einem Kunststoff, Kunstschaumstoff oder Gummi, besteht. Das in den Fig. 3 und 4 dargestellte Einfaßprofil hat einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt. Die Seitenwände 11 und 12 schließen mit dem Boden 13 eine Nut 14 ein, die die Kante einer Glasplatte 15 oder einer sonstigen Platte hält. Die Außenflächen des Einlaßprofils sind derart, daß es in eine falzartige Ausnehmung 16 eines Rahmens 17 eingesetzt und dort z. B. durch eine Falzleiste 18 festgelegt werden kann.
- Beim Rahmen 17 ist in an sich bekannter Weise die Falzleiste 18 verstellbar mittels Schrauben 18' so befestigt, daß die Falzbreite verändert werden kann. Die Einstellung ist zuerst derart, daß der Körper 10 leicht in den Kanal 16 eingesetzt werden kann und die Platte 15 lose in der Nut 14 angeordnet ist. Anschließend wird dann die Falzleiste 18 so angedrückt, daß die Scheibe eingepreßt sitzt.
- Das Einfaßprofil enthält eine Dichtungsmasse, die bei Druck auf den Körper 10 des Profils zur Abdichtung auf die anliegenden Flächen des Rahmens oder der Platte gelangt. Die vorliegende Erfindung befaßt sich dabei mit einer vorteilhaften Anordnung einerseits zum Zurückhalten der Dichtungsmasse im Körper 10 und andererseits zum Austritt der Masse aus dem Körper zu dem gewünschten Zeitpunkt. Die Seitenwände. 11, 12 des z. B. stranggepreßten Körpers 10 (vgl. Fig. 3) sind mit in Längsrichtung angeordneten Hohlräumen 19, 20 versehen, die im wesentlichen mit einer viskosen Dichtungsmasse 21 und 22 gefüllt sind. Vorteilhaft sind die Hohlräume 19, 20 im Querschnitt der Seitenwände 11, 12 so angeordnet, daß eine Seite der beiden Hohlräume dicht an der äußeren Oberfläche der Seitenwand liegt. Die Stärke der äußeren Wand am Hohlraum ist daher ziemlich klein, und an dieser Stelle ist die Wand mit einem Längsschlitz 23 und 24 versehen. Die eine Wand des Hohlraumes ist durch federnde Lippen 25 und 26 gebildet, die mit den Seitenwänden einstückig sind. Vorteilhaft verschließen die Lippen 25, 26 normalerweise die Hohlräume 19, 20 im wesentlichen, so daß die Dichtmasse in ihnen verbleibt.
- Wird nun ein seitlicher Druck auf die Seitenwände 11, 12 ausgeübt, so werden die Hohlräume 19, 20 verformt und ihr Volumen verkleinert, so daß ein Teil des viskosen Dichtungsmittels durch die durch die Schlitze, 23, 24 gebildeten Austrittsöffnungen hinausgepreßt wird. Um nun den Ausfluß des Dichtungsmittels aus den Hohlräumen 19, 20 zu erleichtern und zu verbessern, weist das Einfaßprofil in Längsrichtung angeordnete Druckrippen 27 und 28 auf, die mit den Seitenwänden 11 bzw. 12 einstückigsind und an den Außenflächen gegenüber den Schlitzen 23 und 24 angeordnet sind. Wie in Fig. 3 dargestellt, begrenzen die inneren Flächen der Druckrippen 27, 28 zum Teil die Hohlräume 19 und 20, und die Rippen bilden die einzige Verbindung der oberhalb und unterhalb der Hohlräume angeordneten Teile der Seitenwände.
- Wie aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich, liegen die Druckrippen 27, 28 bei seitlichem Preßdruck durch die Falzleiste 18 gegen starre Flächen an. Die Seitenwände werden dabei derart verformt, daß die Druckrippen in Richtung der Wände 11, 12 zu liegen kommen. Durch diese erhebliche Deformierung der Wände wird das Dichtungsmittel aus den Hohlräumen 19, 20 herausged#rückt. Ferner werden durch die Verformung der Druckrippen 27 und 28 die Seitenwünde 11, 12 in Richtung der Scheibenebene verlängert. Hierdurch werden die Lippenpaare 25, 26 auseinandergezogen (vgl. insbesondere Fig. 4), so daß dei Austritt der Dichtungsmasse aus den Hohlräumen erheblich erleichtert und die Verteilung der Dichtungsmasse auf die angrenzenden Flächen verbessert wird.
- Um den richtigen Ausfluß und die gewünschte Verteilung des Dichtungsmaterials sicherzustellen, ist der Körper 10 gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung mit niedrigen Nuten 29, 30 versehen, die sich in Längsrichtung entlang der Schlitze 23, 24 erstrekken und Räume bilden, in welche das Dichtungsmittel fließen kann. Vorteilhaft ist die Tiefe der Nuten derart, daß die Deformation, die bei Festklemmen des Einfaßprofils im Rahmen 17 entsteht, ausreicht, um die mit den Nuten versehenen Teile der Seitenwände flach gegen die benachbarten nicht federnden Flächen anzupressen. Wie aus Fig. 4 hervorgeht, verbleiben noch enge Höhlungen 29', 30', so daß das Dichtungsmittel ohne weiteres in die Höhlungen fließen kann und in Berührung mit verhältnismäßig großen Teilen der benachbarten Flächen kommt. In der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 sind die Hohlräume 19, 20 und die Schlitze 23, 24 in den Seitenwänden 11. und 12 so angeordnet, daß der Schlitz 23 in der Nut 14 und der Schlitz 24 der Außenfläche der Seitenwand 12 zu gerichtet ist. Damit ist in der zusammen auten Konstruktion, die den Rahmen 17, die, Falzleiste 18, die Platte 15 und das Einfaßprofll 10 umfaßt, die eine Dichtungsmasse in Berührung mit der Platte 15, während die andere Dichtungsmasse in Berührung mit dem Rahmen 17 oder der Falzleiste 18 ist. Damit ergibt sich mit dieser Anordnung eine vollständige Abdichtung der Platte 15 mit dem Rahmen.
- Die in Fig. 5 gezeigte Ausführungsform gemäß der Erfindung ist in wesentlichen Teilen der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 ähnlich, doch sind hier die Austrittsöffnungen und die Druckrippen, die auf die das Dichtungsmittel, enthaltenden Hohlräume wirken, von anderem Aufbau. Der elastische Körper des Einfaßprofils ist hier mit 50 und seine Seitenwände. mit 51 und 52 bezeichnet. Im Körper 50 sind in Längsrichtung angeordnete Hohlräume 53 und 54 zur Aufnahme von Dichtungsmassen 55, 56 vorgesehen, Längsschlitze 57 und 58 stehen mit den Hohlräumen 53 bzw. 54 in Verbindung und sind zu dem Aufnahmeraum 59 für die Glasscheibe od. dgl. gerichtet. Entlang den Schlitzen 57, 58 sind niedrige Nuten 60, 61 vorgesehen und Längsdruckrippen 62, 63 erstrekken sich entlang den Hohl#räumen 53, 54 an den äußeren Seiten der Seitenwände 51, 52. Beim Einbau der Scheibe gerät diese auf beiden Seiten mit den Dichtungsmassen in Berührung.
- In der Ausführungsform nach Fig. 6 weist das Einfaßprofil einen elastischen Körper 70 mit Seitenwänden 71, 72 auf, von denen eine mindestens einen Hohlraum 73, 74 zur Aufnahme von Dichtungsmaterial 75, 76 enthält. Die andere Wand 72 kann massiv sein. Ein Längsschlitz 77, der durch eine niedrige Nut 78 begrenzt ist, steht mit dem Hohlraum 73 in Verbindung und ist dem Aufnahmeraurn 79 zu gerichtet, der durch die Wände 71 und 72 gebildet ist. Ein durch eine niedrige Nut 81 begrenzter Schlitz 80 steht mit dem zweiten Hohlraum 74 in Verbindung und ist, von der Wand 71 aus gesehen, nach außen zu gerichtet. Ferner sind sich in Längsrichtung erstreckende Druckrippen 82, 83 entlang den Hohlräumen 73, 74 an entgegenoresetzten Seiten der Wand 71 angeordnet, wobei die Anordnung derart ist, daß die zur oberen Ausnehmung 73 geh e, örende Druckrippe 82 relativ zur Wand 71 nach außen ragt, während die zur Ausnehmung 74 gehörende Rippe 83 dem Aufnahrneraum 79 zu gerichtet ist.
- Beim Einbau aerät das Dichtungsmittel einmal in Berührung mit der Glasscheibe oder Platte, zum anderen mit dem Rahmen.
- Aus vorstehendem ergibt sich, daß das Einfaßprofil ,gemäß der Erfindung verschiedene Formen aufweisen kann.
- Beim Abdichten von Glasplatten oder anderen Platten von genormter oder wiederkehrender Größe können vollständige Abdichtringe entsprechend der Größe der Platte hergestellt werden. Ein in Fig. 1 dar-Crestellter Abdichtring für eine Platte 90 kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, daß vier Teilstücke 91 bis 94 des Einfaßprofils nach Länge geschnitten und die Teilstücke durch Vulkanisieren der Ecken, wie bei 95 angedeutet, verbunden werden. Vorteilhaft ist der komplette Dichtring, der als Ganzes mit 96 bezeichnet ist, von einer solchen Größe und Form relativ zur Größe und Form der Platte 90, daß der Dichtring ohne weiteres in seine richtige Lage am Plattenrand einschnappen kann.
- Gegebenenfalls können auch vorgeformte Dichtringe, wie bei 96 angedeutet, dadurch hergestellt werden, daß eine einzige Länge eines Dichtorgans abgeschnitten und Nuten an geeigneten Stellen so vorgesehen werden, daß der Körper rechtwinklig zur Bildung eines rechtwinkligen Dichtringes gebogen werden kann. Die Ecken sind zweckmäßig vulkanisiert, um ihre Stärke züi erhöhen und Undichtigkeiten zu vermeiden.
- Wenn die Größe der zu montierenden und abzudichtenden Platten nicht genormt oder im voraus be- kannt ist, kann es vorteilhaft sein, abgeschrägte, vulkanisierte Eckenstücke 97 vorzusehen (vgl. Fig. 2). An Ort und Stelle kann dann der Dichtring dadurch vervollständigt werden, daß das Einfaßprofil auf die richtigen Längen 98 und 99 im Zusammenhang mit den Ecken 97 geschnitten wird. Die Verbindungen zwischen den Ecken 97 und den abgeschnittenen Läna ., n 98, 99 können a e gebenenfalls vulkanisiert werden.
- r e el
Claims (2)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Elastisches Scheiben- oder Platteneinfaßprofil, insbesondere zum Abdichten von Fensterscheiben gegenüber dem Rahmen, das quer zur Scheibenebene gegen einen Anschlag oder Falz unter Druck ansteht, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens in einem Schenkel (11, 12) des Einfaßprofils mindestens ein mit einem plastischen Dichtungsmittel (21, 22) gefüRter, in Längsrichtung verlaufender Hohlraum (19, 20) mit einer vorzugsweise schlitzförmigen öffnung (23, 24) auf einer der Schenkelseiten versehen ist, so daß beim Festlegen des Einfaßprofils (11, 12, 13) auf dem Rahmen (17) od. dgl. durch den seitlichen Druck das plastische Dichtungsmittel teilweise herausgepreßt wird und zur besseren Haftung der Scheibe (15) am Einfaßprofil oder des Einfaßprofils am Rahmen od. dgl. beiträgt.
- 2. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (11, 12, 13) an mindestens einem Seitenschenkel (11, 12) eine nach außen vorspringende, sich längs des Hohlraums (19, 20) im Seitenschenkel erstreckende und der öffnung zum Austritt des Dichtungsmittels (21, 22) gegenüberliegende elastische Druckrippe (27, 28) besitzt, auf die der zum Auspressen des plastischen Dichtungsmittels dienende Druck allein durch den Einbau entsteht. 3. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Ansprach 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckrippe (27, 28) einen Steg aus nachgiebigem Material besitzt, der mit dem Profil (11, 12, 13) aus einem Stück besteht und einen Teil der den Hohlraum (19, 20) umschließenden Wandung bildet. 4. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Ansprach 2, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung zum Auspressen des Dichtungsmittels (21, 22) aus einem in Längsrichtung des Hohlraums (1-9, 20) verlaufenden Schlitz (23, 24) in der diesen umgebenden Wandung besteht, der zusammen mit dem Hohlraum zwei einander gegenüberliegende, üblicherweise den Hohlraum abschließende Lippen (25, 26) darstellt, und daß die den Hohlraum umgebende Wand in der Nähe dieses Hohlraums sich unter Einwirkung des auf die Druckrippen ausgeübten Druckes verformt und hierbei sich die beiden Lippen voneinander entfernen und den Austritt des Dichtungsmittels aus dem Hohlraum freigeben. 5. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (19, 20) in einer Wand des Profils (11, 12, 13) vorgesehen ist, die eine sich in Längsrichtung des Hohlraums erstreckende Nut (29, 30) besitzt, die eine Höhlung zur Aufnahme von aus dem Hohlraum ausgepreßtem Dichtungsmittel (21, 22) bildet. 6. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil zwei in einer Seitenwand (71) enthaltene Hohlräume (73, 74) besitzt, von denen jeder üblicherweise durch zwei einander gegenüberliegende Lippen abgeschlossen ist und die einen Vorrat von zähflüssigem Dichtungsmittel enthalten, wobei die den beiden Hohlräumen zugeordneten Lippen jeweils nach entgegengesetzten Richtungen weisen und das Dichtungsmittel beim Ausüben von Druck an beiden Seiten der Wand austreten lassen. 7. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil im Querschnitt U-förmig ist und beide Seitenwände (11, 12) Hohlräume (19, 20) enthalten, die üblicherweise durch zwei einander gegenüberliegende Lippen (25, 26) abgeschlossen sind und einen Vorrat von zähflüssigem Dichtungsmittel (21,22) enthalten. 8. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lippen (25) eines Hohlraums (19) der Ausnehmung (14) im Profil zugewandt und die Lippen (26) des anderen Hohlraums (20) nach der Außenseite des Profils gerichtet sind. 9. Scheiben- oder Platteneinfaßprofil nach Ansprach 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lippen beider Hohlräume (53, 54) der Ausnehmung im Profil zugewandt sind. In Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschriften Nr. 2 250 624, 2 173 435.
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
US1129273XA | 1957-12-12 | 1957-12-12 |
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DE1129273B true DE1129273B (de) | 1962-05-10 |
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DEP21069A Pending DE1129273B (de) | 1957-12-12 | 1958-07-25 | Elastisches Scheiben- oder Platteneinfassprofil, insbesondere zum Abdichten von Fensterscheiben gegenueber dem Rahmen |
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