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Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Verpackungsverfahren und Verpackungsanlagen. Bei den Verpackungsanlagen kann es sich beispielsweise um Verpackungsmaschinen einer Verpackungslinie handeln.
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Insbesondere betrifft die Erfindung eine Anlage zum Banderolieren von Produkten. Banderolieren ist ein Vorgang der Verpackungstechnik, bei dem Gegenstände (Produkte) gleicher oder verschiedener Art mit einer Banderole (einem Band) aus Papier oder Kunststoffmaterialien (beispielsweise Polypropylen- und Polyethylen-Folien) zu einer Einheit zusammengefasst/gebündelt werden.
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Aus der Druckschrift
EP 1 725 454 B1 ist ein System zum Banderolieren von Stapeln mit einem Zuführteil und einem relativ beweglichen Bindeteil bekannt, wobei die Banderole im Bindeteil zu einer Schlaufe um den Stapel herumgeführt wird, durch Zurückziehen der Banderole gestrafft und schließlich geklemmt, geschnitten und verbunden wird.
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Aus der Druckschrift
EP 1 479 611 B1 ist eine Umreifungsmaschine zum Umreifen von Packstücken mit einem Band bekannt, wobei zum Verschließen der das Packstück umgebenden Bandschlaufe eine Ultraschallschweißvorrichtung mit einer Sonotrode vorgesehen ist, welche motorisch über eine Mechanik an die Bandschlaufe an- und von dieser abstellbar ist.
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Ein Nachteil der bisher bekannten Systeme zum Banderolieren von Produkten besteht darin, dass das Umlegen/Umschlagen der Banderole um das zu banderolierende Produkt relativ komplex und zeitaufwendig ist.
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Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Banderolieren von Produkten anzugeben, wobei bei einem störungsarmen Betrieb insbesondere eine gesteigerte Taktzahl erreichbar ist.
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Im Hinblick auf die Vorrichtung wird diese Aufgabe durch den Gegenstand des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst, wobei vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 13 angegeben sind.
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Im Hinblick auf das Verfahren wird die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe durch den Gegenstand des nebengeordneten Patentanspruchs 15 gelöst.
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Demgemäß betrifft die Erfindung insbesondere eine Banderoliereinheit zum Anbringen einer Banderole an einem in einer Förderrichtung transportierten oder geförderten Produkt oder an einer in einer Förderrichtung transportierten oder geförderten Produktgruppe, insbesondere an einem in einer Förderrichtung transportierten oder geförderten Produktgebinde, insbesondere Folienschlauchgebinde.
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Die erfindungsgemäße Banderoliereinheit weist eine Banderolenspendevorrichtung und eine Banderolentransportvorrichtung auf. Die Banderolenspendevorrichtung dient dazu, ein Banderolenband oder einen Banderolenbandabschnitt bereitzustellen. Das von der Banderolenspendevorrichtung bereitgestellte Banderolenband bzw. der von der Banderolenspendevorrichtung bereitgestellte Banderolenbandabschnitt wird mit Hilfe der Banderolentransportvorrichtung in den Transport- bzw. Förderweg des zu banderolierenden Produkts transportiert.
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Erfindungsgemäß ist in diesem Zusammenhang insbesondere vorgesehen, dass die Banderolentransportvorrichtung zwischen einer ersten Position, in welcher ein Endbereich des von der Banderolenspendevorrichtung bereitgestellten Banderolenbands bzw. ein Endbereich des von der Banderolenspendevorrichtung bereitgestellten Banderolenbandabschnitts von der Banderolentransportvorrichtung aufnehmbar ist, und einer zweiten Position beweg- oder verfahrbar ist, in welchem die Banderolentransportvorrichtung mit dem in der ersten Position aufgenommenen Endbereich des von der Banderolenspendevorrichtung bereitgestellten Banderolenbands bzw. Banderolenbandabschnitts derart von der Banderolenspendevorrichtung beabstandet ist, dass das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe in der Förderrichtung zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung transportier- oder förderbar ist.
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Beispielsweise werden die zu banderolierenden Einzelprodukte im Vorfeld auf einer Fördereinheit in passender Anzahl gruppiert und mittels Mitnehmerelemente der Banderoliereinheit zugeführt und durch den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung (wenn sich die Banderolentransportvorrichtung in ihrer zweiten Position befindet) durchgeschoben. Die quer zum Produktfluss laufende Banderole legt sich dabei um das Gebinde, so dass aufgrund der Förderung des Produkts bzw. der Produktgruppe durch den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung eine automatische Umschlaufung des Produkts bzw. der Produktgruppe mit dem Banderolenband erfolgt.
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Gemäß bevorzugten Realisierungen der Banderoliereinheit weist die Banderolentransportvorrichtung ein insbesondere umlaufendes Vakuum-Transportband und einen dem Vakuum-Transportband zugeordneten Antrieb, insbesondere Linearantrieb, auf. Der insbesondere als Linearantrieb ausgebildete und dem Vakuum-Transportband zugeordnete Antrieb ist dabei ausgebildet, das Vakuum-Transportband zwischen der ersten und der zweiten Position zu bewegen bzw. zu verfahren.
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Bei dieser Ausgestaltung der Banderoliereinheit ist es lediglich erforderlich, dass mit Hilfe des dem Vakuum-Transportband zugeordneten Antriebs dieses zwischen der ersten und der zweiten Position bewegt wird, um ein Produkt bzw. eine Produktgruppe banderolieren zu können. Der Bewegungsweg ist dabei relativ klein, da lediglich die Banderolentransportvorrichtung bzw. das Vakuum-Transportband der Banderolentransportvorrichtung so weit von der Banderolenspendevorrichtung entfernt werden muss, dass eine hinreichend große Lücke zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung gebildet wird, durch welche das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe passieren kann.
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Insbesondere ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass der vorzugsweise als Linearantrieb ausgebildete und dem Vakuum-Transportband zugeordnete Antrieb ausgebildet ist, das Vakuum-Transportband schräg und vorzugsweise quer zu der Förderrichtung des zu banderolierenden Produkts bzw. der zu banderolierenden Produktgruppe zwischen der ersten und zweiten Position (und umgekehrt) zu bewegen bzw. zu verfahren.
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Das Vakuum-Transportband ist gemäß Realisierungen der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit als ein um einen dem Vakuum-Transportband zugeordneten Körper umlaufendes Vakuum-Transportband ausgeführt, wobei sich der dem Vakuum-Transportband zugeordnete Körper in einer Längsrichtung erstreckt, die der Richtung entspricht, in welcher die Banderolentransportvorrichtung relativ zu der Banderolenspendevorrichtung zwischen der ersten und zweiten Position beweg- oder verfahrbar ist.
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Der dem Vakuum-Transportband zugeordnete Körper weist vorzugsweise eine - in Förderrichtung des zu banderolierenden Produkts bzw. der zu banderolierenden Produktgruppe gesehen - erste stromabwärtige Fläche und eine gegenüberliegende zweite Fläche auf, wobei sich das Vakuum-Transportband auf der ersten Fläche des dem Vakuum-Transportband zugeordneten Körpers in der Richtung bewegt, die der Richtung entspricht, wenn die Banderolentransportvorrichtung von ihrer ersten Position zu ihrer zweiten Position bewegt oder verfahren wird.
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Im Hinblick auf die Banderolenspendevorrichtung ist gemäß Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit vorgesehen, dass diese einen Spendekopf und eine Banderolenzuführung aufweist. Die Banderolenzuführung ist ausgebildet, das Banderolenband oder den Banderolenbandabschnitt dem Spendekopf zuzuführen.
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Der Spendekopf weist vorzugsweise eine Führung, insbesondere in Gestalt einer Führungsfläche, auf, um den Endbereich des von der Banderolenzuführung zugeführten Banderolenbands bzw. Banderolenabschnitts zu der Banderolentransportvorrichtung und insbesondere zu einem Übergabebereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und insbesondere der Führung des Spendekopfs und der Banderolentransportvorrichtung zuzuführen.
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Vorzugsweise ist die insbesondere als Führungsfläche ausgeführte Führung des Spendekopfs ausgebildet, das von der Banderolenzuführung zugeführte Banderolenband bzw. den von der Banderolenzuführung zugeführten Banderolenbandabschnitt in einer vorzugsweise senkrecht zur Förderrichtung des zu banderolierenden Produkts bzw. der zu banderolierenden Produktgruppe verlaufenden Ebene in Richtung der Banderolentransportvorrichtung zu führen.
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Die Ebene, in welcher die insbesondere als Führungsfläche ausgeführte Führung des Spendekopfs das von der Banderolenzuführung zugeführte Banderolenband bzw. den von der Banderolenzuführung zugeführten Banderolenabschnitt der Banderolentransportvorrichtung zuführt stimmt gemäß Realisierungen der Banderoliereinheit zumindest im Wesentlichen mit der Ebene überein, in welcher eine Transportfläche des Vakuum-Transportbands der Banderolentransportvorrichtung verläuft.
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Um die Zuführung des Banderolenbands bzw. Banderolenbandabschnitts zu unterstützen, ist gemäß Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit vorgesehen, dass die insbesondere als Führungsfläche ausgeführte Führung des Spendekopfs mindestens einen sich zumindest teil- und/oder bereichsweise in Längsrichtung der Führung erstreckenden, insbesondere schlitzförmigen Nutbereich aufweist, welcher zumindest bedarfsweise mit Vakuum beaufschlagbar ist.
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In diesem Zusammenhang bietet es sich an, dass die Banderoliereinheit eine dem Spendekopf zugeordnete und insbesondere auf dem Venturi-Prinzip basierende Vakuumerzeugungsvorrichtung aufweist, um zumindest bedarfsweise das Vakuum bereitzustellen, mit dem der mindestens eine sich zumindest teil- und/oder bereichsweise in Längsrichtung der Führung erstreckende Nutbereich beaufschlagbar ist.
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Gemäß bevorzugten Realisierungen der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit weist diese eine bedarfsweise ansteuerbare Trennvorrichtung insbesondere in Gestalt eines Trenn- oder Schneidmessers auf, um das von der Banderolenzuführung zugeführte Banderolenband zu trennen. Vorzugsweise ist die Trennvorrichtung in der Führung des Spendekopfs zumindest bereichsweise aufgenommen oder integriert, und zwar insbesondere in einem der Banderolentransportvorrichtung zugewandten Endbereich der Führung.
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Die Banderole ist insbesondere als selbstklebende Banderole ausgeführt und weist auf einer ersten Banderolenseitenfläche eine selbstklebende oder aktivierbare Adhäsionsschicht auf, wobei die gegenüberliegende zweite Banderolenseitenfläche ohne eine derartige Adhäsionsschicht versehen ist. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die Banderole über ihre zweite Banderolenseitenfläche mit der Banderolentransportvorrichtung transportiert wird.
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Gemäß Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit ist vorgesehen, dass diese ferner eine Umschlagvorrichtung aufweist, welche ausgebildet ist, die gegenüberliegenden Endbereiche eines Banderolenbandabschnitts auf der - in Förderrichtung des Produkts bzw. der Produktgruppe gesehenen - stromabwärtigen Rückseite des Produkts bzw. der Produktgruppe umzuschlagen, insbesondere wenn das Produkt bzw. die Produktgruppe durch den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung in der zweiten Position der Banderolentransportvorrichtung transportiert oder gefördert ist. Denkbar in diesem Zusammenhang ist es insbesondere, dass die Umschlagvorrichtung vorzugsweise ein Bürsten- und/oder Rollensystem aufweist, um ein automatisches Umschlagen der Endbereiche des Banderolenbandabschnitts zu ermöglichen. Selbstverständlich kommen aber auch andere Lösungen in Frage.
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Der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit ist insbesondere eine Transportvorrichtung zugeordnet, um das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe zu und - wenn sich die Banderolentransportvorrichtung in ihrer zweiten Position befindet - durch den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung zu transportieren. Die Transportvorrichtung dient ferner dazu, das banderolierte Produkt bzw. die banderolierte Produktgruppe abzutransportieren, nachdem das Produkt bzw. die Produktgruppe den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung passiert hat.
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Wie bereits ausgeführt, weist die Transportvorrichtung vorzugsweise mindestens eine in Förderrichtung bewegbare Mitnehmereinheit auf.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Verpackungsmaschine zum Verpacken von Produkten oder Produktgruppen in insbesondere Papier- oder Kartonmaterial oder in Folienmaterial, wobei die Verpackungsmaschine hierzu mindestens eine Papier- oder Karton-Verpackungsstation und/oder mindestens eine Folien-Verpackungsstation aufweist.
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In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass die Verpackungsmaschine ferner mindestens eine Banderoliereinheit der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Art aufweist, welche der mindestens einen Papier- oder Karton-Verpackungsstation bzw. der mindestens einen Folien-Verpackungsstation - in Förderrichtung der Produkte oder Produktgruppen gesehen - nachgeschaltet ist.
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Die Papier- oder Karton-Verpackungsstation ist dabei ausgebildet, die der Papier- oder Karton-Verpackungsstation zugeführten Produkte oder Produktgruppen mit Papier- oder Kartonmaterial zu verpacken, beispielsweise indem das Produkt bzw. die Produkte in einen oder mehrere Karton-Zuschnitte eingeschlagen werden. In gleicher Weise ist die Folien-Verpackungsstation ausgebildet, die der Folien-Verpackungsstation zugeführten Produkte mit einer Schrumpf- oder Stretchfolie einzuschlagen.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Banderoliereinheit zum Banderolieren eines in einer Förderrichtung transportierten oder geförderten Produkts oder einer in einer Förderrichtung transportierten oder geförderten Produktgruppe, insbesondere eines in einer Förderrichtung transportierten oder geförderten Produktgebindes, wie beispielsweise eines Folienschlauchgebindes. Bei dem erfindungsgemäßen Banderolierverfahren wird vorzugsweise eine Banderoliereinheit der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Art verwendet.
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Das Banderolierverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass zunächst mit Hilfe einer Banderolenspendevorrichtung ein Banderolenband oder ein Banderolenbandabschnitt bereitgestellt wird. Anschließend wird ein Endbereich des bereitgestellten Banderolenbands bzw. Banderolenbandabschnitts in einer ersten Position eines Vakuum-Transportbands einer Banderolentransportvorrichtung aufgenommen. Danach wird die Banderolentransportvorrichtung mit dem Vakuum-Transportband und dem von dem Vakuum-Transportband aufgenommenen Endbereich des Banderolenbands bzw. Banderolenbandabschnitts in eine zweite Position bewegt oder verfahren, so dass zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung ein Spaltbereich gebildet wird, durch den das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe in einer entsprechenden Förderrichtung passieren kann. Gleichzeitig wird dabei mit Hilfe des Vakuum-Transportbands das von diesem aufgenommene Banderolenband bzw. der von diesem aufgenommene Banderolenbandabschnitt weiter in Transportrichtung des Banderolentransportvorrichtung transportiert.
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Das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe wird dann durch den Spaltbereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung gefördert, in Folge dessen von dem Produkt bzw. von der Produktgruppe das in dem Spaltbereich aufgespannte Banderolenband bzw. der in dem Spaltbereich aufgespannte Banderolenbandabschnitt zumindest bereichsweise von dem Produkt bzw. der Produktgruppe mitgenommen wird, so dass sich das Banderolenband bzw. der Banderolenbandabschnitt bei der Förderung des Produkts bzw. der Produktgruppe durch den Spaltbereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung und der Banderolentransportvorrichtung zumindest bereichsweise um das Produkt bzw. um die Produktgruppe umschlägt.
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Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen eine exemplarische Ausführungsform der vorliegenden Erfindung näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 schematisch und in einer isometrischen Ansicht eine exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit ohne zu banderolierende Produkte/Produktgruppen;
- 2 schematisch und in einer isometrischen Ansicht die exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit gemäß 1 mit zu banderolierende Produkte/Produktgruppen wobei diesmal Produkte/Produktgruppen; und
- 3-7 schematisch und in einer Draufsicht die exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit gemäß 1 in unterschiedlichen Zuständen zum Erläutern der Funktionsweise der Banderoliereinheit.
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Die in den Zeichnungen gezeigte schematische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit 1 weist im Wesentlichen eine Banderolenspendevorrichtung 2 und eine Banderolentransportvorrichtung 3 auf.
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Die Banderolentransportvorrichtung 3 ist zwischen einer ersten Position (vgl. 3 oder 4) und einer zweiten Position (vgl. 5) beweg- oder verfahrbar. In der ersten Position (vgl. 3 oder 4) ist ein Endbereich eines von der Banderolenspendevorrichtung 2 bereitgestellten Banderolenbands 20 bzw. Banderolenbandabschnitts von der Banderolentransportvorrichtung 3 aufnehmbar. In der zweiten Position (vgl. 5) hingegen ist die Banderolentransportvorrichtung 3 mit dem in der ersten Position aufgenommenen Endbereich des von der Banderolenspendevorrichtung 2 bereitgestellten Banderolenbands 20 bzw. Banderolenbandabschnitts derart von der Banderolenspendevorrichtung 2 beabstandet, dass das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe 21 in der Förderrichtung des Produkts bzw. der Produktgruppe 21 zwischen der Banderolenspendevorrichtung 2 und der Banderolentransportvorrichtung 3 transportier- oder förderbar ist.
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Die Banderolentransportvorrichtung 3 der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit 1 zeichnet sich dadurch aus, dass diese ein umlaufendes Vakuum-Transportband 4 und einen dem Vakuum-Transportband 4 zugeordneten Antrieb 6, insbesondere Linearantrieb, aufweist. Dabei ist der insbesondere als Linearantrieb ausgebildete und dem Vakuum-Transportband 4 zugeordnete Antrieb 6 ausgebildet, das Vakuum-Transportband 4 zwischen der ersten und der zweiten Position zu bewegen bzw. zu verfahren.
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Insbesondere ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass der insbesondere als Linearantrieb ausgebildete und dem Vakuum-Transportband 4 zugeordnete Antrieb 6 das Vakuum-Transportband 4 vorzugsweise quer zu der Förderrichtung F des zu banderolierenden Produkts bzw. der zu banderolierenden Produktgruppe 21 zwischen der ersten und zweiten Position (und umgekehrt) bewegt bzw. verfährt.
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Das Vakuum-Transportband 4 ist als ein um einen dem Vakuum-Transportband 4 zugeordneten Körper 5 umlaufendes Vakuum-Transportband 4 ausgeführt. Dabei erstreckt sich der dem Vakuum-Transportband 4 zugeordnete Körper 5 in einer Längsrichtung, die der Richtung R entspricht, in welcher die Banderolentransportvorrichtung 3 relativ zu der Banderolenspendevorrichtung 2 zwischen der ersten und zweiten Position beweg- oder verfahrbar ist.
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Der dem Vakuum-Transportband 4 zugeordnete Körper 5 weist eine - in Förderrichtung F des zu banderolierenden Produkts bzw. der zu banderolierenden Produktgruppe 21 gesehen - erste stromabwärtige Fläche und eine gegenüberliegende zweite Fläche auf. Dabei bewegt sich das Vakuum-Transportband 4 auf der ersten Fläche des dem Vakuum-Transportband 4 zugeordneten Körpers 5 in der Richtung, die der Richtung R entspricht, wenn die Banderolentransportvorrichtung 3 von ihrer ersten Position zu ihrer zweiten Position bewegt oder verfahren wird.
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Im Hinblick auf die Banderolenspendevorrichtung 2 ist bei der exemplarischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit 1 vorgesehen, dass diese einen Spendekopf 7 und eine Banderolenzuführung 10 aufweist. Die Banderolenzuführung 10 ist ausgebildet, das Banderolenband 20 oder den Banderolenbandabschnitt dem Spendekopf 7 zuzuführen.
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Den Zeichnungen ist insbesondere zu entnehmen, dass der Spendekopf 7 der Banderolenspendevorrichtung 2 eine Führung insbesondere in Gestalt einer Führungsfläche aufweist, um den Endbereich des von der Banderolenzuführung 10 zugeführten Banderolenbands 20 bzw. den Endbereich des von der Banderolenzuführung 10 zugeführten Banderolenbandabschnitts zu der Banderolentransportvorrichtung 3 und insbesondere zu einem Übergabebereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung 2, und insbesondere der Führung des Spendekopfs 7, und der Banderolentransportvorrichtung 3 zuzuführen.
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Der Darstellung in 2 kann entnommen werden, dass die insbesondere als Führungsfläche ausgeführte Führung des Spendekopfs 7 ausgebildet ist, das von der Banderolenzuführung 10 zugeführte Banderolenband 20 bzw. den von der Banderolenzuführung 10 zugeführten Banderolenbandabschnitt in einer vorzugsweise senkrecht zur Förderrichtung F des zu banderolierenden Produkts bzw. der zu banderolierenden Produktgruppe 21 verlaufenden Ebene in Richtung der Banderolentransportvorrichtung 3 zu führen.
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Ferner ist 2 zu entnehmen, dass die Ebene, in welcher die insbesondere als Führungsfläche ausgeführte Führung des Spendekopfs 7 das von der Banderolenzuführung 10 zugeführte Banderolenband 20 bzw. den von der Banderolenzuführung 10 zugeführten Banderolenbandabschnitt der Banderolentransportvorrichtung 3 zuführt, mit der Ebene zumindest im Wesentlichen übereinstimmt, in welcher eine Transportfläche des Vakuum-Transportbands 4 der Banderolentransportvorrichtung 3 verläuft.
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Die insbesondere als Führungsfläche ausgeführte Führung des Spendekopfs 7 weist mehrere sich zumindest teil- und/oder bereichsweise in Längsrichtung der Führung erstreckende, schlitzförmige Nutbereiche auf, welche zumindest bedarfsweise mit Vakuum beaufschlagbar sind. Hierzu weist die Banderoliereinheit 1 eine dem Spendekopf 7 zugeordnete und insbesondere auf dem Venturi-Prinzip basierende Vakuumerzeugungsvorrichtung auf, welche ausgebildet ist, zumindest bedarfsweise das Vakuum bereitzustellen, mit dem die sich zumindest teil- und/ oder bereichsweise in Längsrichtung der Führung erstreckenden Nutbereiche beaufschlagbar sind.
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Den Zeichnungen ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Banderolenspendevorrichtung 2 eine bedarfsweise ansteuerbare Trennvorrichtung 11 insbesondere eines Trenn- oder Schneidmessers aufweist zum Trennen des von der Banderolenzuführung 10 zugeführten Banderolenbands 20. Dabei ist die Trennvorrichtung 11 vorzugsweise in der Führung des Spendekopfs 7 zumindest bereichsweise aufgenommen oder integriert, und zwar insbesondere in einem der Banderolentransportvorrichtung 3 zugewandten Endbereich der Führung.
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Die Banderole ist insbesondere als selbstklebende Banderole ausgeführt und weist auf einer ersten Banderolenseitenfläche eine selbstklebende oder aktivierbare Adhäsionsschicht auf, wobei die gegenüberliegende zweite Banderolenseitenfläche ohne eine derartige Adhäsionsschicht ausgebildet ist. Dabei wird die Banderole über ihre zweite Banderolenseitenfläche mit der Banderolentransportvorrichtung 3 und insbesondere mit dem Vakuum-Transportband 4 transportiert.
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Obgleich in den Zeichnungen nicht dargestellt, ist es bevorzugt, dass die Banderoliereinheit 1 ferner eine Umschlagvorrichtung aufweist, welche ausgebildet ist, die gegenüberliegenden Endbereiche eines Banderolenbandabschnitts auf der - in Förderrichtung F des Produkts bzw. der Produktgruppe 21 gesehenen - stromabwärtigen Rückseite des Produkts bzw. der Produktgruppe 21 umzuschlagen, insbesondere wenn das Produkt bzw. die Produktgruppe 21 durch den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung 2 und der Banderolentransportvorrichtung 3 (in der zweiten Position der Banderolentransportvorrichtung 3) transportiert oder gefördert ist. Denkbar in diesem Zusammenhang ist es, dass die Umschlagvorrichtung ein Bürsten- und/oder Rollensystem zum automatischen Umschlagen der Endbereiche des Banderolenbandabschnitts aufweist.
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Wie in den Zeichnungen angedeutet, ist der Banderoliereinheit 1 eine Transportvorrichtung 12 zugeordnet, um das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe 21 zu der Banderoliereinheit 1 zu fördern und - wenn sich die Banderolentransportvorrichtung 3 in ihrer zweiten Position befindet (vgl. 5) - um das zu banderolierende Produkt bzw. die zu banderolierende Produktgruppe 21 durch den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung 2 und der Banderolentransportvorrichtung 3 zu transportieren. Die Transportvorrichtung 12 dient ferner zum Abtransport des banderolierten Produkts bzw. der banderolierten Produktgruppe 21, nachdem das Produkt bzw. die Produktgruppe 21 den Bereich zwischen der Banderolenspendevorrichtung 2 und der Banderolentransportvorrichtung 3 passiert hat.
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Denkbar in diesem Zusammenhang ist es beispielsweise, dass die Transportvorrichtung 12 vorzugsweise mindestens eine in Förderrichtung F bewegbare Mitnehmereinheit 13 aufweist.
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Der Funktionsablauf zum Banderolieren eines Produkts bzw. einer Produktgruppe 21 mit Hilfe der erfindungsgemäßen Banderoliereinheit 1 ist wie folgt:
- Die Einzelprodukte werden im Vorfeld auf einer Fördereinheit in passender Anzahl gruppiert und mittels Mitnehmerelemente der Banderoliereinheit 1 zugeführt und durch diese durchgeschoben. Die in der zweiten Position der Banderolentransportvorrichtung 3 (vgl. 5) quer zum Produktfluss (quer zur Förderrichtung F) laufende Banderole legt sich dabei um das Gebinde und wird im passenden Moment durch das Trenn- bzw. Schneidmesser der Trennvorrichtung 11 getrennt.
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Die Lücke zu der nachfolgenden (noch zu banderolierenden) Produktgruppe 21 wird benutzt, um die Banderole wieder quer über die Transportvorrichtung 12 zu bringen. Dafür fährt das auf einer Verfahrschiene angebrachte Vakuum-Transportband 4 an die Banderolenspendevorrichtung 2 (vgl. 4) heran, um dort die vorgespendete Banderole zu übernehmen.
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Um die Banderole vorzuspenden, ist in dem Spendekopf 7 der Banderolenspendevorrichtung 2 eine Druckluftdüse integriert, wo mittels kleinen als Luftkanäle dienenden Nutbereichen hinter der Banderole ein Vakuum erzeugt wird. Dadurch kann die Banderole so weit an der Führung des Spendekopfs 7 vortransportiert werden, um von dem Vakuum-Transportband 4 übernommen zu werden.
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Im Anschluss fährt das Vakuum-Transportband 4 zurück und zieht die Banderole über die entsprechende Position für die nächste Produktgruppierung.
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Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen schematisch gezeigte Ausführungsform der Banderoliereinheit 1 beschränkt, sondern ergibt sich aus einer Zusammenschau sämtlicher hierin offenbarter Merkmale.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Banderoliereinheit
- 2
- Banderolenspendevorrichtung
- 3
- Banderolentransportvorrichtung
- 4
- Vakuum-Transportband
- 5
- Körper des Vakuum-Transportbands
- 6
- Antrieb/Linearantrieb
- 7
- Spendekopf
- 10
- Banderolenzuführung
- 11
- Trennvorrichtung
- 12
- Transportvorrichtung
- 13
- Mitnehmereinheit
- 20
- Banderolenband
- 21
- Produkt/Produktgruppe
- F
- Förderrichtung
- R
- Richtung beim Verfahren der Banderolentransportvorrichtung von der ersten Position in die zweite Position
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1725454 B1 [0003]
- EP 1479611 B1 [0004]