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DE112014003662T5 - Verfahren und System zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Verfahren und System zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE112014003662T5
DE112014003662T5 DE112014003662.5T DE112014003662T DE112014003662T5 DE 112014003662 T5 DE112014003662 T5 DE 112014003662T5 DE 112014003662 T DE112014003662 T DE 112014003662T DE 112014003662 T5 DE112014003662 T5 DE 112014003662T5
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren für den Start eines Kraftfahrzeugs mit dem Schritt der Feststellung (S1), ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind. Das Verfahren umfasst außerdem einen Schritt zur Aktivierung (S2) eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs für den Fall, dass die genannten Kriterien erfüllt sind, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein System für den Start eines Kraftfahrzeugs. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Kraftfahrzeug. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Computerprogramm und ein Computerprogrammprodukt.

Description

  • Technischer Bereich
  • Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff zu Patentanspruch 1. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein System zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Kraftfahrzeug. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Computerprogramm und ein Computerprogrammprodukt.
  • Hintergrund
  • Beim Fahren eines Busses im Stadtverkehr sind häufig andere Fahrzeuge und/oder Menschen anwesend, was sehr viel Bewegung in unmittelbarer Nähe zum Bus zur Folge hat. Folglich ist es schwierig für den/die Busfahrer/in, alle potenziellen Gefahren zu überblicken, wenn der Bus losfährt.
  • Zusätzlich stehen häufig Menschen im Bus, und wenn der/die Fahrer/in ruckartig und mit zu hoher Geschwindigkeit fährt, können stehende Fahrgäste gefährdet werden.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Verfahren und ein System für Fahrzeugstarts bereitzustellen, die erhöhte Sicherheit ermöglichen.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Verfahren und ein System für Fahrzeugstarts bereitzustellen, die erhöhten Komfort ermöglichen.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Verfahren und ein System für Fahrzeugstarts bereitzustellen, die einen sparsameren Betrieb ermöglichen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese und weitere Aufgaben, die in der folgenden Beschreibung ausführlich dargestellt werden, werden durch ein Verfahren und ein System sowie ein Kraftfahrzeug, ein Computerprogramm und ein Computerprogrammprodukt des obigen Typs gelöst. Die genannten Aufgaben weisen außerdem die im kennzeichnenden Teil der beigefügten unabhängigen Patentansprüche genannten Merkmale auf. Bevorzugte Ausführungsformen der Methode und des Systems sind in den beigefügten abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Gemäß der Erfindung werden diese Aufgaben durch ein Verfahren zum Start eines Kraftfahrzeugs gelöst, das den Schritt der Feststellung umfasst, ob vorgegebene Kriterien zum Zulassen des Starts erfüllt sind, und außerdem den Schritt der Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Vorgangs, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, umfasst, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind.
  • Folglich wird erhöhte Sicherheit ermöglicht, wodurch der/die Fahrer/in vor dem Startvorgang sich darauf konzentrieren kann, ob ein Fahrzeugstart sicher ist, indem er/sie überprüft, dass keine Menschen oder Hindernisse dem Fahrzeug im Weg stehen. Folglich wird auch erhöhter Komfort ermöglicht, indem der fahrzeuggesteuerte Startvorgang so gesteuert wird, dass der Start komfortabel mit angemessener Beschleunigung und Fahrzeugdrehung verläuft. Folglich wird auch ein sparsamerer Betrieb ermöglicht, indem der fahrzeuggesteuerte Startvorgang so gesteuert wird, dass der Start beim Startvorgang auf eine energieeffiziente Weise gesteuert wird, wodurch ein sparsamer Betrieb berücksichtigt wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das Verfahren außerdem das Beenden des so aktivierten Startvorgangs und die Überleitung zum Fahrvorgang. Das Fahrzeug geht folglich in einen Fahrvorgang über, der gemäß einer Variante fahrergesteuert ist, jedoch auch automatisch erfolgen kann und dann gemäß einer Variante vom/von der Fahrer/in überwacht wird. Folglich ermöglicht die Beendigung des Startvorgangs gemäß einer Ausführungsform die Steuerung des Fahrzeugs durch den/die Fahrer/in auf Grundlage von Kriterien für eine Normalfahrt des Fahrzeugs auf seiner Strecke einschließlich des Fahrens mit erhöhter Geschwindigkeit.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens ist der Fahrvorgang fahrergesteuert. Indem dem/der Fahrer/in ermöglicht wird, nach dem Startvorgang die Steuerung zu übernehmen, wird die Sicherheit auf eine Weise erhöht, dass der/die Fahrer/in das Fahrzeug steuert, wenn es mit erhöhter Geschwindigkeit auf seiner Strecke gefahren wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens umfassen die genannten vorgegebenen Kriterien die Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen. Dadurch wird die Sicherheit erhöht. Gemäß Ausführungsformen umfassen die Sicherheitserwägungen die Feststellung, ob beispielsweise niemand ein-/aussteigt, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind, ob sich niemand in der Tür verfangen hat, ob sich der/die Fahrer/in auf dem Fahrersitz befindet, ob keine Notbremsung aktiviert wurde, ob keine Hindernisse, wie beispielsweise Menschen, oder sonstige Hindernisse vor dem Fahrzeug, d. h. auf der Strecke des Fahrzeugs, vorhanden sind. Gemäß einer Variante werden entsprechende Sicherheitserwägungen durch geeignete Sensorelemente ermittelt.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens umfassen die genannten vorgegebenen Kriterien die Berücksichtigung eines sparsamen Betriebs. Dadurch wird ein sparsamerer Betrieb erzielt. Gemäß einer Variante umfassen Erwägungen über einen sparsamen Betrieb Kommunikationsmittel zur Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und anderen Einheiten. Andere Einheiten können beispielsweise aus Ampeln bestehen, so dass das Fahrzeug bei Rot mit einem Start warten kann und folglich einen unnötigen Stopp vermeiden kann, um dadurch einen sparsameren Betrieb zu ermöglichen. Andere Einheiten können aus Einsatzfahrzeugen bestehen, so dass das Fahrzeug mit einem Start warten kann, wenn festgestellt wird, dass ein Einsatzfahrzeug den Weg des Fahrzeugs kreuzt, wodurch ein sparsamerer Betrieb ermöglicht wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens umfassen die genannten vorgegebenen Kriterien die Berücksichtigung von Streckenfahrplänen. Dies ermöglicht eine erhöhte Pünktlichkeit auf Strecken, auf denen das Fahrzeug, wie beispielsweise ein Bus, einen Zeitplan einhalten muss.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das Verfahren den Schritt der Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Komforterwägungen. Folglich wird der Komfort erhöht, indem der automatische Startvorgang gesteuert werden kann, so dass das Fahrzeug mit angemessener und einheitlicher Beschleunigung gefahren wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das Verfahren den Schritt der Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Erwägungen bezüglich eines sparsamen Betriebs. Dadurch wird ein sparsamerer Betrieb erzielt, indem der automatische Startvorgang gesteuert werden kann, so dass das Fahrzeug auf eine energieeffiziente und folglich sparsame Weise gefahren wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens erfolgt der Schritt der Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs automatisch oder fahrergesteuert.
  • Gemäß der Erfindung werden diese Aufgaben durch ein System zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs gelöst, das ein Mittel zur Feststellung umfasst, ob die vorgegebenen Kriterien zur Zulassung des Startvorgangs erfüllt sind, und ein Mittel zur Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs umfasst, beim dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, falls die genannten Kriterien erfüllt sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das System ein Mittel zum Beenden des so aktivierten Startvorgangs und zur Überleitung zum Fahrvorgang.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Systems ist der Fahrvorgang fahrergesteuert. Gemäß einer Ausführungsform des Systems umfasst das genannte Mittel zur Feststellung, ob die vorgegebenen Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, ein Mittel zur Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Systems umfasst das genannte Mittel zur Feststellung, ob die vorgegebenen Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, ein Mittel zur Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb. Gemäß einer Ausführungsform des Systems umfasst das genannte Mittel zur Feststellung, ob die vorgegebenen Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, ein Mittel zur Berücksichtigung eines Streckenfahrplans.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das System ein Mittel zur Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Komforterwägungen.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das System ein Mittel zur Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb.
  • Die Systemansprüche stellen Vorteile dar, die mit den genannten Vorteilen der entsprechenden Verfahrensansprüche übereinstimmen.
  • Figurenbeschreibung
  • Die vorliegende Erfindung lässt sich besser verstehen, wenn man die nachstehende detaillierte Beschreibung unter Zuhilfenahme der beigefügten Zeichnungen liest, wobei gleiche Kennzeichnungen sich bei allen Zeichnungen auf dieselben Teile beziehen, und wobei:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine schematische Darstellung eines Systems zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 3 eine schematische Darstellung eines Blockdiagramms eines Verfahrens zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 4 eine schematische Darstellung eines Computers gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist.
  • Beschreibung von Ausführungsformen
  • Der Begriff „Verbindung” bezieht sich im vorliegenden Dokument auf eine Kommunikationsverbindung, bei der es sich um eine physische Leitung, wie beispielsweise eine opto-elektronische Kommunikationsleitung, oder um eine nicht physische Leitung, wie beispielsweise eine drahtlose Verbindung in der Form einer Funk- oder Mikrowellenverbindung, handeln kann.
  • Der Begriff „Start” bezieht sich im vorliegenden Dokument auf den Moment, zum dem ein Fahrzeug, beispielsweise ein Bus, im Wesentlichen aus einem Stillstand heraus startet und auf eine gegebene Geschwindigkeit zum weiteren Fahren beschleunigt.
  • Der Begriff „Startvorgang” bezieht sich im vorliegenden Dokument auf den Vorgang, während dem ein Fahrzeug, beispielsweise ein Bus, im Wesentlichen aus einem Stillstand heraus gestartet wurde und auf eine gegebene Geschwindigkeit zum weiteren Fahren beschleunigt wurde.
  • Der Begriff „Mittel zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs” bezieht sich hier auf Einheiten im Fahrzeug, die zum Fahren des Fahrzeugs während eines Startvorgangs und eines Fahrvorgangs benötigt werden, und die den Fahrzeugantrieb, das Lenkrad oder entsprechende Elemente zum Drehen des Fahrzeugs während der Vorwärtsbewegung desselben und Bremselemente zur Ermöglichung der Verlangsamung des Fahrzeugs, soweit erforderlich, umfassen.
  • Der Begriff „Fahrvorgang” bezieht sich hier auf den Vorgang, der auf einen Startvorgang folgt, bei dem ein Fahrzeug, beispielsweise ein Bus, eine vorgegebene Geschwindigkeit erreicht hat und/oder eine normale Fahrt auf einer Straße auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs aufgenommen hat.
  • 1 ist eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs 1 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das Beispielfahrzeug 1 ist ein Schwerfahrzeug in Form eines Busses. Das Fahrzeug kann alternativ dazu ein beliebiges Fahrzeug sein. Das Fahrzeug enthält ein System 1 zum Management des Starts des Fahrzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist ein schematisches Blockdiagramm eines Systems I zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Das System I umfasst eine elektronische Steuereinheit 100 für die genannte Feststellung.
  • Das System I umfasst das Mittel 200 zur Feststellung, ob die Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind.
  • Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 210 zur Feststellung, ob keine Person in das Fahrzeug einsteigt oder aus dem Fahrzeug aussteigt. Das Mittel 210 zur Feststellung, ob keine Person in das Fahrzeug einsteigt oder aus dem Fahrzeug aussteigt, umfasst gemäß einer Variante Sensorelemente zur Feststellung des Ein- und/oder Aussteigens. Das Mittel 210 zur Feststellung, ob keine Person in das Fahrzeug einsteigt oder aus dem Fahrzeug aussteigt, umfasst gemäß einer Variante Kameraelemente zur Feststellung der Ein- und/oder Aussteigaktivität.
  • Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 220 zur Feststellung, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind. Das Mittel 220 zur Feststellung, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind, umfasst gemäß einer Variante Sensorelemente zur Feststellung, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind.
  • Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 230 zur Feststellung, ob keine Person sich in der Fahrzeugtür verfangen hat. Das Mittel 230 zur Feststellung, ob keine Person sich in der Fahrzeugtür verfangen hat, umfasst, gemäß einer Variante, Sensorelemente zur Feststellung, ob keine Person sich in einer der Fahrzeugtüren verfangen hat. Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 240 zur Feststellung, ob der/die Fahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet. Das Mittel 240 zur Feststellung, ob der/die Fahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet, umfasst gemäß einer Variante Sensorelemente zur Feststellung, ob der/die Fahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet, wobei die genannten Sensorelemente einen Drucksensor, einen optischen Sensor oder dergleichen umfassen können. Das Mittel 240 zur Feststellung, ob der/die Fahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet, umfasst gemäß einer Variante Kameraelemente zur Feststellung, ob der/die Fahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet.
  • Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 250 zur Feststellung, ob eine Notbremsung des Fahrzeugs aktiviert wurde. Das Mittel 250 zur Feststellung, ob eine Notbremsung des Fahrzeugs aktiviert wurde, kann beliebige Sensorelemente umfassen zur Feststellung, ob eine Notbremsung aktiviert wurde, wobei, wenn eine Notbremsung aktiviert wurde, gemäß einer Variante ein Stromkreis unterbrochen wird, um folglich eine aktivierte Notbremsung anzuzeigen, wobei eine entsprechende Anzeige über einen Alarm, Licht oder dergleichen erfolgen kann.
  • Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 260 zur Feststellung, ob Personen, andere Fahrzeuge, wie beispielsweise Fahrräder, Motorräder und/oder andere Hindernisse auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs vorhanden sind. Das Mittel 260 zur Feststellung, ob Hindernisse, wie beispielsweise Personen, andere Fahrzeuge, wie beispielsweise Fahrräder, Motorräder und/oder andere Hindernisse auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs vorhanden sind, kann beliebige Sensorelemente zur Feststellung von Hindernissen auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs umfassen, beispielsweise Kameraelemente.
  • Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 270 zur Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb. Das Mittel 270 zur Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb umfasst Kommunikationsmittel zur Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und einer oder mehreren zusätzlichen Einheiten. Entsprechende Einheiten können Ampeln umfassen, an denen die Kommunikationsmittel befestigt sind, um Kommunikation zwischen der Ampel und dem Fahrzeug zu ermöglichen, um zu kommunizieren, ob die nahe gelegenen Ampeln auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs grün sind, wenn das Fahrzeug im aktuellen Moment startet. Entsprechende Einheiten können andere Fahrzeuge, beispielsweise Einsatzfahrzeuge, umfassen, an denen die Kommunikationsmittel befestigt sind, um Kommunikation zwischen dem Einsatzfahrzeug und dem Fahrzeug zu ermöglichen, um zu kommunizieren, ob das Einsatzfahrzeug auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs anwesend ist, wenn das Fahrzeug zum gegebenen Zeitpunkt startet.
  • Das Mittel 200 zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, umfasst das Mittel 280 zur Berücksichtigung eines Streckenfahrplans. Das Mittel 280 zur Berücksichtigung eines Streckenfahrplans umfasst, gemäß einer Variante, einen Zeitplan, wie beispielsweise einen Zeitplan für einen Bus im örtlichen Verkehr, der gemäß einer Variante elektronisch gespeichert ist.
  • Das Mittel 280 zur Berücksichtigung eines Streckenfahrplans umfasst, gemäß einer Variante, ein Mittel zur Feststellung der Fahrtstrecke. Das Mittel zur Feststellung der Fahrtstrecke kann vorgegebene Merkmale der Straße der Fahrtstrecke des Fahrzeugs und damit verbundene Merkmale bereitstellen, die, gemäß einer Variante, Haltestellen auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs und die Fahrzeugposition auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs umfassen.
  • Das Mittel zur Feststellung der Fahrtstrecke umfasst gemäß einer Variante eine kartografische Informationseinheit, die kartografische Daten enthält, die die genannten Merkmale der Straße und damit verbundene Merkmale umfasst, wie beispielsweise Haltestellen auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs, um so einen Streckenfahrplan zu berücksichtigen. Die genannten Merkmale der Straße und damit verbundene Merkmale können außerdem Kreuzungen, Ampeln, Kurven, Topografie und Auf-/Ausfahrten umfassen, damit Sicherheitserwägungen und Erwägungen über einen sparsamen Betrieb im Zusammenhang mit dem Management eines Starts zusätzlich zum Streckenfahrplan berücksichtigt werden können.
  • Das Mittel zur Feststellung der Fahrtstrecke umfasst auch ein Mittel zur Positionsermittlung in Form eines geografischen Positionsbestimmungssystems, d. h. GPS, um die Fahrzeugposition zum jeweiligen Moment des Starts festzustellen.
  • Das Mittel 210 zur Feststellung, ob keine Person in das/aus dem Fahrzeug ein-/aussteigt, das Mittel 220 zur Feststellung, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind, das Mittel 230 zur Feststellung, ob sich keine Person in der Fahrzeugtür verfangen hat, das Mittel 240 zur Feststellung, ob sich der/die Fahrer/in auf dem Fahrersitz befindet, das Mittel 250 zur Feststellung, ob die Notbremse des Fahrzeugs aktiviert wurde, und das Mittel 260 zur Feststellung, ob Hindernisse im Zusammenhang mit der Fahrtstrecke vorhanden sind, bilden insgesamt die Mittel 210, 220, 230, 240, 250, 260 zur Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen.
  • Das Mittel 270 zur Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb, das außerdem Kommunikationsmittel zur Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und einer oder mehreren zusätzlichen Einheiten umfasst, kann auch in den Mitteln zur Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen enthalten sein, da Ampeln und Einsatzfahrzeuge Sicherheitsrisiken bei einer Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs in Verbindung mit einem Start darstellen können.
  • Das Mittel 280 zur Berücksichtigung eines Streckenfahrplans, welches das Mittel zur Feststellung der Fahrtstrecke umfasst, kann auch in den Mitteln zur Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen enthalten sein, da vorgegebene Merkmale, wie beispielsweise Kreuzungen, Ampeln, Kurven, Auf-/Ausfahrten eingeschlossen sind und einkalkuliert werden können, wenn Sicherheitserwägungen berücksichtigt werden. Das System umfasst folglich die Mittel 210, 220, 230, 240, 250, 260, 270, 280 zur Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen, die eines oder mehrere der genannten Mittel enthalten können.
  • Das System I umfasst die Mittel 100, 110, 120 zur Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs, falls die genannten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird. Die Mittel 100, 110, 120 zur Aktivierung des genannten fahrzeuggesteuerten Startvorgangs umfassen ein Aktivierungselement 110 zur Aktivierung des Startvorgangs.
  • Die Mittel 100, 110, 120 zur Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs umfassen gemäß einer Ausführungsform ein Mittel zum automatischen Start des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs. Die Mittel 100, 110 zur automatischen Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs umfassen gemäß einer Ausführungsform die elektronische Steuereinheit 100, wobei die elektronische Steuereinheit 100 den fahrzeuggesteuerten Startvorgang über das Aktivierungselement 110 oder direkt aktivieren kann, wenn die genannten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind.
  • Die Mittel 100, 110, 120 zur Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs umfassen gemäß einer Ausführungsform ein Mittel 120 zur fahrergesteuerten Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs. Das Mittel 120 zur fahrergesteuerten Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform ein Betätigungselement 120. Das Betätigungselement 120 kann ein beliebiges geeignetes Betätigungselement zur Aktivierung des Startvorgangs sein, wie beispielsweise eine Tasteneinheit, eine Hebeleinheit oder dergleichen, das mit dem Fahrsitz verbunden ist und für den/die Fahrer/in zugänglich ist. Gemäß einer Ausführungsform ist das Mittel 120 zur fahrergesteuerten Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs gemäß einer Variante das Betätigungselement 120, das so eingerichtet ist, dass, wenn die Kriterien zur Zulassung des Starts nicht erfüllt sind, es nicht möglich ist, einen Start über das Mittel 120/das Antriebsmittel zu aktivieren.
  • Das System I umfasst das Mittel 130 zur Anzeige, dass die genannten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind. Das Mittel 130 zur Anzeige, dass die genannten Kriterien zur Zulassung eines Starts erfüllt sind, besteht gemäß einer Ausführungsform aus einem Anzeigeelement in Form einer Display-Einheit, von welcher der/die Fahrer/in eine Anzeige erhält, dass die Kriterien zur Zulassung eines Starts erfüllt sind. Das Mittel 130 zur Anzeige, dass die genannten Kriterien zur Zulassung eines Starts erfüllt sind, kann beliebige Anzeigeelemente umfassen, beispielsweise akustische Anzeigeelemente, visuelle Anzeigeelemente, und/oder taktile Anzeigeelemente.
  • Die Anzeige kann außerdem Informationen über einen Zeitplan und darüber enthalten, wann gemäß dem Zeitplan ein Start erfolgen soll.
  • Das System I umfasst das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs. Das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform ein Mittel zur Aktivierung von Gängen im Antriebsstrang des Fahrzeugs/zur Deaktivierung einer Halb-Neutralfunktion des Antriebsstrangs. Das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform ein Mittel zur Deaktivierung der Feststellbremse und/oder einer entsprechenden Komfort-/Bushaltestellenbremse des Fahrzeugs. Das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform die Ausübung von Drehmoment zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs beim Startvorgang. Das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs enthält gemäß einer Ausführungsform Mittel zur Verfolgung eines Weges auf einer vorgesehenen Fahrtstrecke des Fahrzeugs, wobei der genannte Weg vom Bereich vor dem Fahrzeug abhängt, beispielsweise von einem vorausfahrenden Fahrzeug oder einem anderen Bus an einer Bushaltestelle. Das Mittel zur Verfolgung eines Weges auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs umfasst gemäß einer Variante Kameraelemente. Das Mittel zur Steuerung des Startvorgangs ist gemäß einer Variante in der elektronischen Steuereinheit enthalten. Das Mittel zur Steuerung des Startvorgangs besteht gemäß einer alternativen Variante (nicht dargestellt) aus einer Steuereinheit, die mit der elektronischen Steuereinheit verbunden ist.
  • Das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs umfasst ein Mittel zum Drehen des Fahrzeugs, d. h., dass sich das Fahrzeug wie gewünscht dreht, beispielsweise beim Verlassen einer Haltestelle.
  • Das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform ein Mittel zur Steuerung des Startvorgangs, wobei Komforterwägungen berücksichtigt werden. Komforterwägungen umfassen beispielsweise einen reibungslosen Start, damit anwesende Fahrgäste eine angenehme Fahrt erleben.
  • Das Mittel 100 zur Steuerung des Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform Mittel zur Steuerung des Startvorgangs, wobei Erwägungen über einen sparsamen Betrieb berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb umfasst die Steuerung des Fahrzeugantriebs mit dem Getriebe, Gaspedal und Drehmoment, so dass der Startvorgang auf eine sparsame Weise erfolgt.
  • Das System I umfasst das Mittel 140 zum Beenden des so aktivierten Startvorgangs und zur Überleitung zum Fahrvorgang. Das Mittel 140 zum Beenden des so aktivierten Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform ein Mittel zur Feststellung der Geschwindigkeit, wie beispielsweise ein Tachometer. Dadurch wird die Beendigung des Startvorgangs festgestellt, wenn die Geschwindigkeit einen vorgegebenen Wert überschreitet. Das Mittel 140 zum Beenden des so aktivierten Startvorgangs umfasst gemäß einer Ausführungsform ein Mittel zur Feststellung, ob das Fahrzeug die Bahn des Startvorgangs verlassen hat und sich auf einer Fahrbahn für den Fahrvorgang befindet, wobei die Mittel zur Feststellung, ob das Fahrzeug sich auf einer Fahrbahn befindet, gemäß einer Variante Kameraelemente umfasst. Das Mittel 140 zum Beenden des so aktivierten Startvorgangs und zum Übergang zu einem Fahrvorgang umfasst gemäß einer Ausführungsform ein Mittel zur Feststellung, ob eine vorgegebene zeitliche Abfolge für den Startvorgang verstrichen ist. Das Mittel 140 zum Beenden des so aktivierten Startvorgangs kann Kombinationen von Feststellungen umfassen, d. h. Feststellung einer überschrittenen Geschwindigkeit, Feststellung, ob sich das Fahrzeug auf einer Fahrbahn befindet und/oder ob eine vorgegebene zeitliche Abfolge verstrichen ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das System das Mittel 130 zur Anzeige, dass der Startvorgang beendet ist. Das Mittel 130 zur Anzeige, dass der Startvorgang beendet ist, ist gemäß einer Ausführungsform in dem Mittel 130 zur Anzeige enthalten, dass die Kriterien zur Zulassung eines Starts erfüllt sind. Das Mittel 130 zur Anzeige, dass der Startvorgang beendet ist, umfasst gemäß einer Ausführungsform eine Display-Einheit.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist ein Kriterium zur Aktivierung/Zulassung des Startvorgangs, dass der Startvorgang fahrergesteuert ist, d. h., dass der/die Fahrer/in nach dem Startvorgang, d. h. während des Fahrvorgangs die Steuerung des Fahrzeugs übernimmt und dieses fährt.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das System das Mittel 150 zur Feststellung, ob der/die Fahrer/in nach der Beendigung des Startvorgangs den Fahrvorgang übernommen hat. Das genannte Mittel 150 kann beliebige Sensorelemente umfassen, die das Mittel zur Feststellung umfassen, dass der/die Fahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet und dass der/die Fahrer/in das Gaspedal, Bremselemente, das Getriebe oder entsprechende Einheiten im Antrieb aktiviert hat.
  • Für den Fall, dass der/die Fahrer/in den Fahrvorgang nicht übernommen hat, umfasst das Mittel 150 zur Feststellung des Fahrvorgangs nach dem beendeten Startvorgang gemäß einer Ausführungsform das Mittel 150 zum Beenden des Fahrvorgangs Das Mittel 150 zum Beenden des Fahrvorgangs umfasst gemäß einer Variante ein Mittel zum sicheren Bremsen des Fahrzeugs bis zu einem Stillstand, wobei das Fahrzeug so gesteuert wird, dass die Bremselemente des Fahrzeugs zum Bremsen des Fahrzeugs aktiviert werden.
  • Gemäß einer Variante umfasst das System I das Mittel 160 zur Aktivierung des Fahrvorgangs, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird. Dies betrifft ein autonomes Fahrzeug und kann mit Aufsicht durch den/die Fahrer/in erfolgen.
  • Das System I umfasst das Mittel 100 zur Steuerung des Fahrvorgangs. Das Mittel 100 zur Steuerung des Fahrvorgangs ist gemäß einer Variante in der elektronischen Steuereinheit 100 enthalten. Das Mittel zur Steuerung des Fahrvorgangs besteht gemäß einer alternativen Variante (nicht dargestellt) aus einer Steuereinheit, die mit der elektronischen Steuereinheit verbunden ist.
  • Das System umfasst außerdem das Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs. Das Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs umfasst den Fahrzeugantrieb sowie das Lenkrad des Fahrzeugs oder entsprechende Manövrierelemente zum Drehen des Fahrzeugs während der Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 20 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 200 verbunden, um festzustellen, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 20 ein Signal von dem Mittel 200 zur Feststellung erhalten, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, das Daten über die genannten Kriterien enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 21 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 210 verbunden, um festzustellen, ob keine Person in das/aus dem Fahrzeug ein-/aussteigt. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 21 ein Signal von dem Mittel 210 zur Feststellung erhalten, dass keine Person in das/aus dem Fahrzeug ein-/aussteigt, das Aussteige-/Einsteigedaten enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 22 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 220 zur Feststellung verbunden, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 22 ein Signal von dem Mittel 220 zur Feststellung erhalten, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind, das Schließungsdaten über den geöffneten/geschlossenen Zustand der Fahrzeugtüren enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 23 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 230 verbunden, um festzustellen, ob keine Person sich in den Fahrzeugtüren verfangen hat. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 23 ein Signal von dem Mittel 230 zur Feststellung erhalten, ob sich keine Person in den Fahrzeugtüren verfangen hat, das Einquetschdaten bei Einquetschungen im Zusammenhang mit den Fahrzeugtüren enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 24 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 240 zur Feststellung verbunden, ob sich der/die Fahrer/in auf dem Fahrersitz befindet. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 24 ein Signal von dem Mittel 240 zur Feststellung erhalten, ob der/die Fahrzeugfahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet, das Fahrerpositionsdaten enthält. Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 25 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 250 verbunden, um festzustellen, ob eine Notbremse des Fahrzeugs aktiviert wurde. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 25 ein Signal von dem Mittel 250 zur Feststellung erhalten, ob eine Notbremse des Fahrzeugs aktiviert wurde, das Notbremsungsdaten enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 26 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 260 verbunden, um festzustellen, ob Hindernisse auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs vorhanden sind. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 26 ein Signal von dem Mittel 260 zur Feststellung erhalten, ob Hindernisse auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs vorhanden sind, das Hindernisdaten enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 27 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 270 verbunden, um Erwägungen über einen sparsamen Betrieb zu berücksichtigen. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 27 ein Signal von dem Mittel 270 erhalten, um Erwägungen über einen sparsamen Betrieb zu berücksichtigen, das Kommunikationsdaten zur Kommunikation des Zustands von nahen Ampeln auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs oder dergleichen enthält, um einen sparsamen Betrieb zu berücksichtigen.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 28 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 280 verbunden, um einen Streckenfahrplan zu berücksichtigen. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 28 ein Signal von dem Mittel 280 zur Berücksichtigung eines Streckenfahrplans erhalten, das Streckenfahrplandaten mit Zeitplänen, Fahrtstrecken und dergleichen enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 11 zwecks Signalübermittlung mit dem Aktivierungselement 110 verbunden, um einen fahrzeuggesteuerten Startvorgang zu aktivieren, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 11 dem Aktivierungselement 110 zur Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs ein Signal übermitteln, das Aktivierungsdaten zur Aktivierung der Steuerung eines Startvorgangs durch Aktivierung des Mittels 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs bei einem Startvorgang enthält.
  • Das Aktivierungselement 100 zur Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs ist zwecks Signalübermittlung über eine Verbindung 11a mit dem Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs verbunden. Das Aktivierungselement 110 zur Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs kann über die Verbindung 11a dem Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs ein Signal übermitteln, das Aktivierungsdaten zur Aktivierung der Steuerung des Antriebs beim Startvorgang enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 13 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 130 verbunden, um anzuzeigen, dass die festgelegten Kriterien zur Zulassung eines Starts erfüllt sind. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 13 dem Mittel 130 zur Anzeige, dass die festgelegten Kriterien zur Zulassung eines Starts erfüllt sind, ein Signal übermitteln, das Anzeigedaten enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 12 zwecks Signalübermittlung mit den Manövrierelement 120 zur fahrergesteuerten Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs verbunden. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 12 ein Signal vom Manövrierelement 120 zur fahrergesteuerten Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs erhalten, das Fahreraktivierungsdaten enthält, wodurch die elektronische Steuereinheit 100 dem Aktivierungselement 110 zur Aktivierung des Startvorgangs ein Signal übermitteln kann.
  • Die elektronische Steuereinheit 100, welche die Mittel zur Steuerung des Startvorgangs umfasst, ist zwecks Signalübermittlung über eine Verbindung 10 mit dem Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs verbunden. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 10 dem Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs ein Signal übermitteln, das Startsteuerungsdaten enthält, wobei eine entsprechende Steuerung gemäß Ausführungsformen die Steuerung des Startvorgangs mit der Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen, Komforterwägungen und/oder Erwägungen über einen sparsamen Betrieb umfasst.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 14 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 140 zur Beendigung des so aktivierten Startvorgangs und zum Übergang zu einem Fahrvorgang verbunden. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 14 ein Signal von dem Mittel 140 zur Beendigung des so aktivierten Startvorgangs und zum Übergang zu einem Fahrvorgang erhalten, das Deaktivierungsdaten zur Beendigung des Startvorgangs enthält, wobei die Deaktivierungsdaten Informationen enthalten können, dass das Fahrzeug eine bestimmte vorgegebene Geschwindigkeit erreicht hat und/oder dass das Fahrzeug auf eine Fahrspur gewechselt ist und/oder dass eine vorgegebene zeitliche Abfolge verstrichen ist.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 13 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 130 zur Anzeige verbunden, dass der Startvorgang beendet ist. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 13 dem Mittel zur Anzeige, dass der Startvorgang beendet ist, ein Signal übermitteln, das Anzeigedaten enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist über eine Verbindung 16 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 160 zur Feststellung verbunden, dass der/die Fahrerin nach Beendigung des Startvorgangs den Fahrvorgang übernommen hat. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 16 ein Signal von dem Mittel 160 zur Feststellung erhalten, dass der/die Fahrer/in nach Beendigung des Startvorgangs und erfolgtem Übergang zu einem fahrergesteuerten Fahrvorgang den Fahrvorgang übernommen hat, das Fahrersteuerungsdaten enthält.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist zwecks Signalübermittlung über eine Verbindung 16 mit dem Mittel 160 zur Beendigung des Fahrvorgangs verbunden. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 16 ein Signal von dem Mittel 160 zur Beendigung des Fahrvorgangs erhalten, das Bremsdaten zur sicheren Bremsung des Fahrzeugs in dem Fall enthält, dass das Mittel 160 festgestellt hat, dass der/die Fahrer/in nach dem Startvorgang nicht die Steuerung des Fahrzeugs bei der Vorwärtsbewegung beim Fahrvorgang übernommen hat.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 ist gemäß einer Ausführungsform über eine Verbindung 15 zwecks Signalübermittlung mit dem Mittel 150 verbunden, um einen Fahrvorgang zu aktivieren, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 15 ein Signal von dem Mittel 150 zur Aktivierung des Fahrvorgangs erhalten, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, das Fahraktivierungsdaten enthält.
  • Das Mittel 150 zur Aktivierung des Fahrvorgangs, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, ist zwecks Signalübermittlung über eine Verbindung 15a mit dem Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs verbunden. Das Mittel 150 zur Aktivierung des Fahrvorgangs, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, kann über die Verbindung 15a dem Fahrzeugantrieb ein Signal übermitteln, das Aktivierungsdaten enthält, um die Steuerung des Mittels 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs bei einem Fahrvorgang zu aktivieren.
  • Die elektronische Steuereinheit 100, die das Mittel zur Steuerung des Startvorgangs umfasst, ist zwecks Signalübermittlung über eine Verbindung 10 mit dem Fahrzeug/Fahrzeugantrieb verbunden. Die elektronische Steuereinheit 100 kann über die Verbindung 10 dem Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs ein Signal übermitteln, das Fahrsteuerungsdaten enthält, wobei die Steuerung gemäß Ausführungsformen die Steuerung des Fahrvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen, Komforterwägungen und/oder Erwägungen über den sparsamen Betrieb umfasst und wobei die Steuerung des Vorgangs unter der Aufsicht des/der Fahrer/in oder komplett autonom erfolgen kann.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 kann die genannten Daten der genannten Kriterien zur Zulassung des Starts verarbeiten, die ein oder mehrere und vorzugsweise alle genannten Einsteige-/Aussteigedaten, Schließungsdaten, Einquetschdaten, Fahrerpositionsdaten, Notbremsungsdaten, Hindernisdaten, Kommunikationsdaten und Streckenfahrplandaten zur Feststellung umfassen, ob die genannten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind.
  • Wenn festgestellt wird, dass die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, kann die elektronische Steuereinheit 100 gemäß einer Variante dem Mittel 130 ein Signal zur Anzeige übermitteln, dass ein Start zulässig ist.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 kann gemäß einer Variante Aktivierungsdaten vom Betätigungsselement 120 verarbeiten und die genannten Daten mit den genannten, verarbeiteten Daten der genannten Kriterien zur Zulassung des Starts vergleichen. Wenn die genannten festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, kann die elektronische Steuereinheit 100 über das Aktivierungselement 110 Aktivierungsdaten übermitteln, welches das Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs gemäß dem Startvorgang aktiviert.
  • Wenn festgestellt wird, dass die genannten festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, kann die elektronische Steuereinheit 100 gemäß einer Variante den Startvorgang automatisch durch Übermittlung von Aktivierungsdaten über das Aktivierungselement 110 aktivieren, welches das Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs beim Startvorgang aktiviert, wobei die elektronische Steuereinheit 100 das Mittel 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs beim Startvorgang steuern kann.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 kann Deaktivierungsdaten verarbeiten, um festzustellen, ob der Startvorgang beendet ist.
  • Wenn festgestellt wird, dass der Startvorgang beendet ist, geht die Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs in einen Fahrvorgang über. Gemäß einer Ausführungsform übernimmt dann der/die Fahrer/in die Steuerung des Mittels 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs, d. h. des Lenkrads und des Antriebs einschließlich Gaspedal und Bremselementen.
  • Die elektronische Steuereinheit 100 kann die genannten Fahrsteuerungsdaten verarbeiten, um festzustellen, ob der/die Fahrer/in nach Beendigung des Startvorgangs die Steuerung des Mittels 300 zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs übernommen hat, d. h. die Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs übernommen hat. Wenn festgestellt wurde, dass der/die Fahrer/in nicht die Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs übernommen hat, kann die elektronische Steuereinheit sicherstellen, dass das Fahrzeug sicher gebremst wird, indem dem Bremselement des Mittels zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs Bremsdaten übermittelt werden, damit das Fahrzeug sicher gebremst wird.
  • Gemäß einer alternativen Variante geht das Fahrzeug, wenn festgestellt wird, dass der Startvorgang beendet ist, in einen automatisch gesteuerten Fahrvorgang über, der entweder vollkommen autonom ist oder alternativ durch den/die Fahrer/in beaufsichtigt wird.
  • Eine Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Startvorgangs erfüllt sind, erfolgt folglich durch das System I zum Start eines Kraftfahrzeugs, wie beispielsweise eines Busses. Für den Fall, dass die genannten Kriterien erfüllt sind, wird ein fahrzeuggesteuerter Startvorgang aktiviert, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird. Wenn das Fahrzeug eine gegebene Geschwindigkeit erreicht hat und/oder auf der Fahrspur fährt und/oder eine vorgegebene zeitliche Abfolge verstrichen ist, geht die Vorwärtsbewegung in einen Fahrvorgang über, wobei der Fahrvorgang gemäß einer Variante fahrergesteuert ist und gemäß einer alternativen Variante automatisch, aber unter der Aufsicht des/der Fahrer/in erfolgt und gemäß einer anderen Variante vollkommen automatisch erfolgt.
  • 3 ist ein schematisches Blockdiagramm eines Verfahrens zum Management des Starts eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das Verfahren zum Start eines Kraftfahrzeugs einen ersten Schritt S1. Bei diesem Schritt erfolgt eine Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das Verfahren zum Start eines Kraftfahrzeugs einen zweiten Schritt S2. Bei diesem Schritt wird ein fahrzeuggesteuerter Startvorgang, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, aktiviert, falls die festgelegten Kriterien erfüllt sind.
  • Unter Verweis auf 4 wird ein Diagramm einer Ausführungsform einer Vorrichtung 500 gezeigt. Die unter Verweis auf 2 beschriebene Steuereinheit 200 kann in einer Ausführungsform die Vorrichtung 500 umfassen. Die Vorrichtung 500 umfasst einen nicht flüchtigen Speicher 520, eine Datenverarbeitungseinheit 510 und einen Lese-/Schreib-Speicher 550. Der nicht flüchtige Speicher 520 besitzt einen ersten Speicherteil 530, in dem ein Computerprogramm, beispielsweise ein Betriebssystem, gespeichert ist, um die Funktion der Vorrichtung 500 zu steuern. Die Vorrichtung 500 umfasst außerdem eine Bussteuerung, einen seriellen Kommunikationsport, I/O-Elemente einen A/D-Wandler, eine Zeit- und Datum-Erfassungs- und -Übermittlungseinheit, einen Ereigniszähler und eine Unterbrechungssteuerung (nicht dargestellt). Der nicht flüchtige Speicher 520 besitzt auch einen zweiten Speicherteil 540.
  • Es wird ein Computerprogramm P bereitgestellt, das Routinen zum Start eines Kraftfahrzeugs gemäß dem innovativen Verfahren enthält. Das Programm P umfasst Routinen zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind. Das Programm P enthält Routinen zur Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs, falls die genannten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird. Das Programm P kann in ausführbarer oder in komprimierter Form in einem Speicher 560 und/oder in einem Lese-/Schreib-Speicher 550 gespeichert sein.
  • Wenn davon die Rede ist, dass die Datenverarbeitungseinheit 510 eine gegebene Funktion durchführt, dann ist das so zu verstehen, dass die Datenverarbeitungseinheit 510 einen gegebenen Teil des Programms ausführt, das im Speicher 560 gespeichert ist, oder einen gegebenen Teil des Programms ausführt, das im Lese-/Schreib-Speicher 550 gespeichert ist.
  • Die Datenverarbeitungsvorrichtung 510 kann über einen Datenbus 515 mit einem Datenport 599 kommunizieren. Der nicht flüchtige Speicher 520 dient zur Kommunikation mit der Datenverarbeitungseinheit 510 über einen Datenbus 512. Der separate Speicher 560 kann über einen Datenbus 511 mit der Datenverarbeitungseinheit kommunizieren. Der Lese-/Schreib-Speicher 550 kann über einen Datenbus 514 mit der Datenverarbeitungseinheit kommunizieren. Beispielsweise können die Verbindungen der Steuereinheit 100 an den Datenport 599 angeschlossen werden.
  • Wenn Daten am Datenport 599 einlaufen, werden diese temporär im zweiten Speicherteil 540 gespeichert. Wenn die eingelaufenen Eingangsdaten temporär gespeichert wurden, kann die Datenverarbeitungseinheit 510 Code auf eine oben beschriebene Weise ausführen. Die am Datenport 599 einlaufenden Signale können von der Vorrichtung 500 verwendet werden, um festzustellen, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind. Die am Datenport 599 einlaufenden Signale können durch die Vorrichtung 500 verwendet werden, um einen fahrzeuggesteuerten Startvorgang zu aktivieren, falls die genannten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird.
  • Teile der im vorliegenden Dokument beschriebenen Methoden können von der Vorrichtung 500 mithilfe der Datenverarbeitungseinheit 510 durchgeführt werden, die das im Speicher 560 oder im Lese-/Schreibspeicher 550 gespeicherte Programm ausführt. Die hier beschriebenen Verfahren werden durchgeführt, wenn die Vorrichtung 500 das Programm ausführt.
  • Die obige Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dient zur Veranschaulichung und Erläuterung. Sie ist nicht als erschöpfend zu verstehen und soll die Erfindung nicht auf die beschriebenen Varianten beschränken. Für einen Experten auf dem Gebiet der Erfindung sind viele Änderungen und Abwandlungen leicht ersichtlich. Die Ausführungsformen wurden gewählt und beschrieben, um die Prinzipien der Erfindung und ihre praktischen Anwendungen in bestmöglicher Weise zu erläutern und dadurch einem Experten auf dem Gebiet der Erfindung zu ermöglichen, die Erfindung mit ihren verschiedenen Ausführungsformen und mit den verschiedenen Abwandlungen, die für ihren Verwendungszweck anwendbar sind, zu verstehen.

Claims (23)

  1. Verfahren zum Start eines Kraftfahrzeugs (1), das den Schritt der Feststellung (S1) umfasst, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, und den Schritt der Aktivierung (S2) eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs für den Fall umfasst, dass die genannten Kriterien erfüllt sind, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, wobei die genannten festgelegten Kriterien die Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitserwägungen die Feststellung umfassen, ob kein Einsteigen/Aussteigen erfolgt und/oder die Fahrzeugtüren geschlossen sind und/oder niemand sich in der Tür verfangen hat und/oder ob sich der/die Fahrer/in auf dem Fahrersitz befindet und/oder ob keine Notbremse aktiviert wurde.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, das außerdem das Beenden des so aktivierten Startvorgangs und die Überleitung zu einem Fahrvorgang umfasst.
  3. Verfahren nach Patentanspruch 2, bei dem der Fahrvorgang fahrergesteuert ist.
  4. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1–3, bei dem die Sicherheitserwägungen die Feststellung enthalten, ob keine Hindernisse auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs vorhanden sind.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–4, bei dem die festgelegten Kriterien die Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb umfassen.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–5, bei dem die festgelegten Kriterien die Berücksichtigung eines Streckenfahrplans umfassen.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–6, das den Schritt der Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Komforterwägungen umfasst.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–7, das den Schritt der Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb umfasst.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–8, bei dem der Schritt der Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs automatisch erfolgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–8, bei dem der Schritt der Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs fahrergesteuert ist.
  11. System (I) zur Steuerung des Starts eines Kraftfahrzeugs (1), das Mittel (100, 200) zur Feststellung umfasst, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind und Mittel (100, 110, 120) zur Aktivierung eines fahrzeuggesteuerten Startvorgangs durch den/die Fahrer/in für den Fall umfasst, dass die genannten Kriterien erfüllt sind, bei dem das Fahrzeug automatisch gesteuert wird, wobei die genannten Mittel (100, 200) zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, Mittel (210, 220, 230, 240, 250, 260, 270, 280) zur Berücksichtigung von Sicherheitserwägungen umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel (100, 200) zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, ein Mittel (210) zur Feststellung umfassen, ob niemand in das/aus dem Fahrzeug ein-/aussteigt und/oder ein Mittel (220) zur Feststellung umfassen, ob die Fahrzeugtüren geschlossen sind und/oder ein Mittel (230) zur Feststellung umfassen, ob sich niemand in der Fahrzeugtür verfangen hat, und/oder ein Mittel (240) zur Feststellung umfassen, ob der/die Fahrer/in sich auf dem Fahrersitz befindet und/oder ein Mittel (250) zur Feststellung umfassen, ob ein Notstartvorgang des Fahrzeugs aktiviert wurde.
  12. System nach Patentanspruch 11, das außerdem Mittel (100, 140) zum Beenden des so aktivierten Startvorgangs und zum Übergang zu einem Fahrvorgang umfasst.
  13. System nach Patentanspruch 12, bei dem der Fahrvorgang fahrergesteuert ist.
  14. System nach einem der Ansprüche 11–13, bei dem die genannten Mittel (100, 200) zur Feststellung, ob die festgelegten Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, ein Mittel (260) zur Feststellung umfassen, ob sich ein Hindernis auf der Fahrtstrecke des Fahrzeugs befindet.
  15. System nach einem der Ansprüche 11–14, bei dem die genannten Mittel (100, 200) zur Feststellung, ob die vorgegebenen Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, ein Mittel (270) zur Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb umfassen.
  16. System nach einem der Ansprüche 11–15, bei dem die genannten Mittel (100, 200) zur Feststellung, ob die vorgegebenen Kriterien zur Zulassung des Starts erfüllt sind, ein Mittel (280) zur Berücksichtigung eines Streckenfahrplans umfassen.
  17. System nach einem der Ansprüche 11–16, das Mittel (100, 300) zur Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Komforterwägungen umfasst.
  18. System nach einem der Ansprüche 11–17, das Mittel (100, 300) zur Steuerung des Startvorgangs auf Grundlage der Berücksichtigung von Erwägungen über einen sparsamen Betrieb umfasst.
  19. System nach einem der Ansprüche 11–18, bei dem die Mittel (100, 110, 120) zur Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs Mittel (100, 110, 120) zur automatischen Aktivierung umfassen.
  20. System nach einem der Ansprüche 11–18, bei dem die Mittel (100, 110, 120) zur Aktivierung des fahrzeuggesteuerten Startvorgangs Mittel (100, 110, 120) zur fahrergesteuerten Aktivierung umfassen.
  21. Fahrzeug, das ein System nach einem der Ansprüche 11–20 umfasst.
  22. Computerprogramm (P) zur Steuerung des Starts eines Kraftfahrzeugs, bei dem das genannte Computerprogramm (P) Programmcode enthält, der bei Ausführung durch eine elektronische Steuereinheit (100) oder durch einen anderen Computer (500), der mit der elektronischen Steuereinheit (100) verbunden ist, die Durchführung der Schritte nach den Patentansprüchen 1–10 durch die elektronische Steuereinheit (100) ermöglicht.
  23. Computerprogrammprodukt, das ein digitales Speichermedium umfasst, welches das Computerprogramm nach Patentanspruch 22 speichert.
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