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Technisches Gebiet
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Diese Erfindung betrifft einen Rauchartikel, insbesondere eine Zigarette, auf die ausdrücklich Bezug genommen ist.
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Technischer Hintergrund
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Rauchartikel bekannter Art umfassen im Allgemeinen einen Filter, aus dem der Verbraucher durch den Mund inhaliert, und der beispielsweise mit einem Tabak enthaltenden Zigarettenstängel verbunden ist.
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Es sind Zigaretten bekannt, die eine oder mehrere Kapseln umfassen, die einen zu inhalierenden Zusatz enthalten und in einen in dem Filter ausgebildeten Hohlraum so eingebracht sind, dass der Inhalt der Kapsel freigegeben werden kann, wenn die Zigarette geraucht wird.
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Ein Beispiel eines solchen Produkts ist in der Patentschrift
US2011/0023896 beschrieben, die eine Zigarette betrifft, deren Filter eine Kapsel aufnimmt, die einen zu inhalierenden Zusatz enthält.
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Die Kapsel ist im Filter angeordnet und geeignet, als Reaktion auf Druck zu zerbrechen, der durch den Verbraucher vor dem Rauchen der Zigarette auf den Filter ausgeübt wird, wodurch der Inhalt der Kapsel inhalierbar gemacht wird.
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Auf diese Weise kann der Raucher wählen, die Zigarette ohne ein Inhalieren von Zusätzen zu rauchen, indem er die Kapsel nicht zerbricht, oder auch den Inhalt der Kapsel zu inhalieren.
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Die Lösungen nach dem Stand der Technik wie die gerade beschriebene weisen einige Nachteile auf.
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Die Kapseln werden in die Filter während der Herstellung der Zigaretten eingebracht, die daher entweder ohne Zusätze oder nur mit dem in der Kapsel enthaltenen Zusatz geraucht werden können.
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In der Praxis muss der Verbraucher den Typ des Zusatzes beim Kauf der Zigaretten wählen, ohne die Möglichkeit zu ändern.
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Sobald er im Besitz einer Zigarette ist, in der eine Kapsel der oben beschriebenen Art vorgesehen ist, kann der Verbraucher nur wählen, ob er sie mit dem oder ohne den Zusatz rauchen will, und falls ein anderer Zusatz gewünscht ist, muss ein anderer Zigarettentyp gekauft werden.
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Offenbarung der Erfindung
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In diesem Zusammenhang ist es der technische Hauptzweck dieser Erfindung, einen Rauchartikel, insbesondere eine Zigarette, vorzuschlagen, der frei von den oben beschriebenen Nachteilen ist.
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Diese Erfindung hat zur Aufgabe, einen Rauchartikel vorzuschlagen, der anpassungsfähiger ist als die Lösungen nach dem Stand der Technik.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Rauchartikel vorzuschlagen, der es ermöglicht, eine Vielfalt von Zusätzen zu wählen, sogar nachdem die Zigarette gekauft wurde.
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Der technische Zweck und die beschriebenen Aufgaben werden durch einen Rauchartikel nach Anspruch 1 erfüllt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnung
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind offensichtlicher in der nachstehenden, nicht einschränkenden Beschreibung mit Bezug auf bevorzugte, aber nicht ausschließende Ausführungsformen eines Rauchartikels, wie in der begleitenden Zeichnung dargestellt, in der:
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1 eine schematische perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines Rauchartikels nach der Erfindung in einer ersten Gestaltung ist;
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2 ein geeignet abgebrochener schematischer Längsschnitt des Rauchartikels von 1 ist;
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3 eine schematische perspektivische Ansicht des Rauchartikels von 1 in einer zweiten Gestaltung ist;
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4 eine Einzelheit des Rauchartikels der vorhergehenden Figuren in einem schematischen Querschnitt darstellt;
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5 ein geeignet abgebrochener schematischer Längsschnitt einer zweiten Ausführungsform eines Rauchartikels nach der Erfindung ist;
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6 ein geeignet abgebrochener schematischer Längsschnitt einer dritten Ausführungsform eines Rauchartikels nach der Erfindung ist;
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7 ein Querschnitt des Rauchartikels von 6 ist;
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8 eine schematische perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines Rauchartikels nach der Erfindung in einer ersten Gestaltung ist;
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9 eine schematische perspektivische Ansicht des Rauchartikels von 8 in einer zweiten Gestaltung ist;
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10 ein geeignet abgebrochener schematischer Längsschnitt des Rauchartikels von 9 ist.
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Genaue Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
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Mit Bezug auf die begleitende Zeichnung bezeichnet die Nummer 1 einen Rauchartikel nach dieser Erfindung.
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Der Artikel 1, beispielsweise eine Zigarette, auf die nachstehend Bezug genommen ist, ohne dadurch den Geltungsbereich der Erfindung einzuschränken, weist eine im Wesentlichen zylindrische Form und eine Längs-Symmetrieachse A auf.
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Der Artikel 1 umfasst ein Filterelement 2 und einen mit dem Filterelement 2 verbundenen Zigarettenstängel 3.
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Das Filterelement 2 weist ein erstes Ende 2a, das mit einem Ende des Zigarettenstängels 3 verbunden ist, und ein Ende 2b auf der Seite entgegengesetzt zum Zigarettenstängel 3 auf, vorgesehen, in den Mund eines Rauchers genommen zu werden.
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Der Zigarettenstängel 3 ist im Wesentlichen bekannter Art und ist hier nicht genauer beschrieben.
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Der Artikel 1 umfasst Verbindungsmittel zum Verbinden des Filterelements 2 mit dem Zigarettenstängel 3.
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Die Verbindungsmittel umfassen beispielsweise einen Flecken 4, nachstehend genau beschrieben. Der Flecken ist vorzugsweise um das Filterelement 2 und den Zigarettenstängel 3 gewickelt, um die beiden miteinander zu verbinden.
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Das Filterelement 2 weist eine innere Kammer 5 auf, die einen Zusatz 6 aufnehmen soll, wie beispielsweise in 2 dargestellt.
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Die Kammer 5 befindet sich vorzugsweise entlang der Symmetrieachse A des Rauchartikels 1.
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Der Zusatz 6 wird verwendet, um das zu aromatisieren, was durch den Verbraucher (Raucher) inhaliert wird, wenn er die Zigarette 1 raucht. Er kann beispielsweise in Form einer Kapsel, eines Pulvers, von Körnern, eines Gels, einer Flüssigkeit oder eines aromatisierten Pellets aus Filtermaterial vorliegen, beispielsweise dem Material, aus dem der Filterstopfen 10 besteht.
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Vorzugsweise ist der Zusatz 6 von dem Typ, dessen Freigabe durch die Verbrennung der Zigarette oder durch die Wärme oder den Rauch bestimmt ist, die durch die Verbrennung erzeugt werden.
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Der Artikel 1 umfasst einen Kanal 7, der Zugang zu der Kammer 5 gewährt.
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Genauer wird der Kanal 7 verwendet, um den Zusatz 6 in die Kammer 5 zu einzubringen. In der Praxis ist der Zusatz 6 in die Kammer 5 durch den Kanal 7 einbringbar, der in die Kammer 5 selbst führt.
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Der Kanal 7 verläuft durch das Filterelement 2 in einer Richtung D quer zur Symmetrieachse A. Vorzugsweise ist der Kanal 7 geradlinig.
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Die Querstellung des Kanals 7 ermöglicht, dass der Zusatz 6 leicht in die Kammer 5 eingebracht wird. Genauer kann die Belüftung des Rauchartikels 1, da der Kanal 7 quer zur Symmetrieachse A liegt, auf dem korrekten Niveau gehalten werden, und die Filterfähigkeit des jeweiligen Filterelements 2 bleibt gut. Die Querstellung macht es auch möglich zu verhindern, dass der Zusatz 6 nach seinem Einbringen dort hinein versehentlich aus der Kammer 5 fällt.
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Genauer weist der Kanal 7 einen Einlass 7a auf einer zylindrischen seitlichen Außenfläche des Filterelements 2 und einen in Verbindung mit der Kammer 5 stehenden Auslass auf.
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Mit Bezug auf 2, 6 und 10 umfasst das Filterelement 2 in den dargestellten Ausführungsformen einen Filterstopfen 8 mit einem inneren Hohlraum 9, in dem die Kammer 5 gebildet ist.
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Der Hohlraum 9 erstreckt sich hauptsächlich längs entlang der Symmetrieachse A der Zigarette 1.
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Vorzugsweise ist der Filterstopfen 8 von dem Typ, der als „ungewickeltes Azetat” (NWA) bekannt ist.
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Wie bekannt, umfassen NWA-Filter einen Kern aus Filtermaterial, insbesondere Zelluloseazetat, eingeschlossen in einer „plastifizierten” zylindrischen Außenhülle, hergestellt durch geeignetes Behandeln des Zelluloseazetats.
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Diese Behandlung gibt NWA-Filtern eine feste Struktur, die sie in Form hält.
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Vorteilhafterweise können NWA-Filter in jeder Anordnung hergestellt werden, und daher weist der Filterstopfen 8 den darin ausgebildeten Hohlraum 9 auf.
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Mit Bezug insbesondere auf 4 liegt in einer Ausführungsform der Hohlraum 9 in Form einer Nut vor, vorzugsweise mit einem U-förmigen Querschnitt.
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Wie insbesondere in 2 und 4 dargestellt, bildet der Hohlraum 9 sowohl die Kammer 5 als auch den Kanal 7.
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In der Praxis weist der Hohlraum 9 eine Öffnung 9a auf, die dem Einlass 7a des Kanals 7 entspricht.
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Die Öffnung 9a des Hohlraums 9 ist zur zylindrischen seitlichen Außenfläche des Filterelements 2 hin gerichtet. Genauer ist die Öffnung 9a zur zylindrischen seitlichen Außenfläche des Filterstopfens 8 hin gerichtet.
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Die Nutform des Hohlraums 9 ermöglicht es, dass der Zusatz 6 direkt durch die Öffnung 9a in die Kammer 5 eingebracht wird, die in der Praxis durch den unteren Teil des Hohlraums 9 gebildet ist.
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Somit ist nur ein sehr kleiner Teil des Filters entfernt, um die Kammer 5 zu bilden. Genauer liegt der entfernte Teil quer zur Symmetrieachse A, um unerwünschte Effekte auf die Belüftung des Rauchartikels 1 zu vermeiden. Ähnlich macht es die Querstellung der Kammer 5 möglich zu verhindern, dass der Zusatz 6 nach seinem Einbringen darin versehentlich aus der Kammer 5 fällt.
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Vorteilhafterweise umfasst das Filterelement 2 einen weiteren Filterstopfen 10.
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Der Filterstopfen 10 umfasst einen Kern 11 aus Filtermaterial und ein Blatt Umhüllungsmaterial (bekannten Typs, nicht dargestellt), das um den Kern 11 gewickelt ist.
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Die Filterstopfen 8 und 10 sind auf Stoß gekoppelt und durch eine röhrenförmige Umhüllung 12, vorzugsweise aus Papier, verbunden, die auf ihre Außenfläche geklebt ist. Genauer liegt der Filterstopfen 8 zwischen dem weiteren Filterstopfen 10 und dem Zigarettenstängel 3.
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Noch genauer liegt zwischen dem Filterstopfen 8 und dem Zigarettenstängel 3 ein Trennelement 8'. Dieses Element weist vorzugsweise zylindrische Form auf und ist scheibenartig. In den in 2, 6 und 10 dargestellten Ausführungsformen ist das Trennelement 8' auch ein Filter des Typs „ungewickeltes Azetat” (NWA), aber es könnte auch aus anderen Materialien bestehen, wie etwa solchen, aus denen übliche Filter bestehen.
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Die Funktion des Trennelements 8' ist im Wesentlichen die, zu ermöglichen, dass der Filterstopfen 8 mit dem Zigarettenstängel 3 gekoppelt wird, während er gleichzeitig verhindert, dass der Tabak im Zigarettenstängel 3 einen Weg in die Kammer 5 findet oder sie sogar verstopft.
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Der Kanal 7 weist vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt mit einem Durchmesser zwischen 1 mm und 5 mm auf, insbesondere mit Bezug auf die in 5, 6 und 10 dargestellten Ausführungsformen.
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Allgemeiner beträgt die minimale Breite des Kanals 7 vorzugsweise zwischen 1 mm und 5 mm.
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Ein bevorzugter Wert des Durchmessers des Kanals 7 beträgt 3 mm, um leichtes Einbringen des Zusatzes 6 zu ermöglichen.
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Allgemeiner beträgt die minimale Breite des Kanals 7 vorzugsweise 3 mm.
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Gemäß der Erfindung umfasst der Rauchartikel 1 ein Verschlussmittel, mit dem der Kanal 7 verschlossen werden kann.
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Das Verschlussmittel ist bezüglich des Kanals 7 zwischen einer ersten Stellung, in der der Kanal verschlossen ist, und einer zweiten Stellung beweglich, in der der Kanal 7 offen ist. Genauer ist der Kanal 7 in der geschlossenen ersten Stellung verschlossen, und die Kammer 5 ist von außerhalb des Rauchartikels 1 nicht zugänglich. Ähnlich ist in der offenen zweiten Stellung die Kammer 5 durch den Kanal 7 zugänglich, und der Zusatz 6 kann dort hineingebracht werden.
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Vorteilhafterweise ist der dem Verbraucher zur Verfügung stehende Kanal 7 des Rauchartikels 1 anfänglich geschlossen.
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Um die Zigarette ohne Zusätze zu rauchen, kann der Verbraucher sie somit einfach anzünden, ohne die Anordnung des Verschlussmittels zu ändern.
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In dem Fall wird das Verschlussmittel vorzugsweise in der geschlossenen Stellung gehalten, um auch optimale Belüftung während der Verbrennung zu gewährleisten.
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Alternativ kann der Verbraucher, wenn er der Zigarette ein gewünschtes Aroma oder andere gewählte Eigenschaften verleihen möchte, den Kanal 7 öffnen, indem er das Verschlussmittel in die offene zweite Stellung bringt. Dies ermöglicht, dass der Zusatz 6 durch den Kanal 7 in die Kammer 5 eingebracht wird.
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Auf diese Weise kann der Verbraucher einen in den Rauchartikel 1 einzubringenden Zusatz 6 wählen, um ein gewünschtes Aroma zu erhalten.
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In den dargestellten Ausführungsformen ist das Verschlussmittel mit dem Filterelement 2 verknüpft.
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Das Verschlussmittel ist bezüglich des Filterelements 2 und daher bezüglich des Kanals 7 beweglich.
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Insbesondere mit Bezug auf 2, 5 und 6 ist zu erkennen, dass das Verschlussmittel mit dem Filterelement 2 verbunden ist.
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Genauer umfasst das Verschlussmittel ein röhrenförmiges Element oder eine Hülse 13, die um das Filterelement 2 gelegt ist und bezüglich dessen um die Symmetrieachse A drehbar ist.
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Die Hülse 13 ist bezüglich des Kanals 7 drehbar und weist eine Öffnung 14 auf, die zwischen einer ersten Stellung am Einlass 7a des Kanals 7, beispielsweise in 1 dargestellt, und einer zweiten Stellung mit Abstand beweglich ist, das heißt, weg vom Einlass 7a des Kanals 7, beispielsweise in 3 dargestellt.
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Die Öffnung 14 ist vorzugsweise kreisförmig und zwischen 1 mm und 5 mm im Durchmesser.
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Allgemeiner beträgt die minimale Breite der Öffnung 14 vorzugsweise zwischen 1 mm und 5 mm.
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Ein bevorzugter Wert des Durchmessers der Öffnung 14 beträgt 3 mm, um ein leichtes Einbringen des Zusatzes 6 zu ermöglichen.
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Allgemeiner beträgt die minimale Breite der Öffnung 14 vorzugsweise 3 mm.
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Genauer weist die durch die Öffnung 14 eingenommene zweite Stellung durch Drehung der Hülse 13 um die Symmetrieachse A einen Winkelabstand zum Einlass 7a auf.
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Die erste Stellung der Öffnung 14 am Einlass 7a des Kanals 7 entspricht der offenen zweiten Stellung des Verschlussmittels. Ähnlich entspricht die zweite Stellung der Öffnung 14 mit Abstand weg vom Kanal 7 der geschlossenen ersten Stellung des Verschlussmittels.
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Ein Positionieren der Öffnung 14 am Einlass 7a des Kanals 7 ermöglicht, dass der Zusatz 6 in die Kammer 5 eingebracht wird, die unzugänglich ist, wenn die Öffnung 14 Winkelabstand vom Einlass 7a aufweist.
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Ein Verschließen des Kanals 7 verhindert neben dem Aufrechterhalten des korrekten Belüftungsausmaßes des Rauchartikels 1, dass der Zusatz 6 versehentlich aus der Kammer 5 entweicht.
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Vorzugsweise weist die Hülse 13, um eine korrekte Belüftung zu gewährleisten, ein Band auf, das die Öffnung 14 umfasst, und dessen Breite vorzugsweise etwas größer ist als die Breite des Einlasses 7a des Kanals 7. Dieses Band ist nicht luftdurchlässig oder weniger luftdurchlässig als der Rest der Hülse 13.
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Wie insbesondere in 2, 5 und 6 dargestellt, ist die Hülse 13 mit der zylindrischen Außenfläche des Filterelements 2 an dessen Ende 2b verbunden, insbesondere mit einem Klebstoff G verklebt.
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Genauer ist die Hülse 13 mit der erwähnten röhrenförmigen Umhüllung 12 verbunden, die die Filterstopfen 8 und 10 miteinander verbindet.
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Die Hülse 13 ist vorzugsweise ein um das Filterelement 2 gewickeltes Blatt Papier. Genauer ist die Hülse 13 vorzugsweise als ein Teil des erwähnten Verbindungsfleckens 4 hergestellt.
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Wie oben beschrieben, ist der Verbindungsflecken 4 normalerweise zum Umwickeln des Filterelements 2 derart verwendet, dass er dieses mit dem Zigarettenstängel 3 verbindet. In den dargestellten Ausführungsformen weist der Verbindungsflecken 4 einen Schlitz 15 auf seinem äußeren Umfang auf, der ihn in der Praxis in zwei getrennte Teilbereiche teilt.
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Ein erster Teilbereich 16 des Fleckens 4 bildet die Hülse 13, während ein zweiter Teilbereich 17 die Verbindung zwischen dem Filterelement 2 und dem Zigarettenstängel 3 bildet.
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Der zweite Teilbereich 17 ist somit sowohl mit der erwähnten röhrenförmigen Umhüllung 12 als auch mit dem Zigarettenstängel 3 verbunden, insbesondere verklebt. Der zweite Teilbereich 17 enthält somit auch das Trennelement 8'.
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Damit sich die Hülse 13 wie oben beschrieben drehen kann, umfasst das Verschlussmittel zum Verschließen des Kanals 7 eine zwischen der Hülse 13 und dem Kanal 7 wirkende Drehverbindung 18.
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Genauer wirkt die Drehverbindung 18 zwischen der Hülse 13 und dem Filterelement 2, durch das der Kanal 7 verläuft.
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Wie beispielsweise in 2, 5, 6 dargestellt, ist die Verbindung 18 in dem Filterelement 2 hergestellt. Genauer ist das Filterelement 2 so geformt, dass es die Drehverbindung 18 bildet.
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Wie schematisch in einer vergrößerten Ansicht dargestellt, ist die Verbindung 18 mittels eines kreisförmigen Schlitzes 19 am Filterelement 2 gebildet, vorzugsweise koaxial mit der Symmetrieachse A der Zigarette 1.
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Der Schlitz 19 weist die Form einer kreisförmigen Krone auf und begrenzt in der Nähe der Symmetrieachse A die Verbindung 18 als ein Teilbereich des Kerns 11 des Filtermaterials.
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Der Schlitz 19 befindet sich zwischen dem freien Ende 2b des Filterelements 2 und dem auf dem Flecken 4 hergestellten Schlitz 15.
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Vorzugsweise befindet sich der Schlitz 19 in einer axialen Zwischenzone des Filterstopfens 10.
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Der erste Teilbereich 16 des Fleckens 4, der die Hülse 13 bildet, ist um einen Teilbereich des Filterelements 2 gelegt, der bezüglich der Symmetrieachse A zwischen dem freien Ende 2b und dem Schlitz 15 eingeschlossen ist.
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Der erste Teilbereich 16 des Fleckens 4 ist mit dem Filterelement 2 entlang einer zylindrischen Fläche 20 verbunden, die zwischen dem freien Ende 2b und dem Schlitz 19 des Filterelements 2 eingeschlossen ist.
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Vorzugsweise ist diese Verbindung durch ein Kleben mit dem Klebstoff G ausgeführt.
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Der zweite Teilbereich 17 des Fleckens 4 ist mit dem Filterelement 2 und dem Zigarettenstängel 3 entlang einer zylindrischen Fläche 21 verbunden, die zwischen dem Schlitz 15 und einem ersten Endteil des Zigarettenstängels 3 selbst eingeschlossen ist, umfassend das Trennelement 8'. Vorzugsweise ist diese Verbindung durch ein Kleben mit dem Klebstoff G ausgeführt.
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Der erste Teilbereich 16 des Fleckens 4, das heißt, die Hülse 13, kann sich daher auf dem Filterelement 2 zwischen dem Schlitz 19 auf dem Filterelement 2 selbst und dem Schlitz 15 auf dem Flecken 4 frei drehen.
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Diese Drehung ermöglicht dem Verschlussmittel, sich zwischen der geschlossenen ersten Stellung und der offenen zweiten Stellung zu bewegen.
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Vorzugsweise ist die Verbindung 18 als ein Teilbereich des Filterelements 2 hergestellt, der durch den Filterstopfen 10 des gewickelten Typs gebildet ist.
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In diesem Fall ist der erste Teilbereich 16 des Fleckens 4 an die röhrenförmige Umhüllung 12 geklebt.
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In einer beispielsweise in 5 dargestellten Ausführungsform umfasst der Rauchartikel 1 ein ringförmiges Element oder einen Kranz 22, vorzugsweise aus Papiermaterial, der über den Flecken 4 gewickelt ist.
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Der Kranz 22 erstreckt sich entlang der Symmetrieachse A zwischen dem ersten Teilbereich 16 und dem zweiten Teilbereich 17 des Fleckens 4.
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Genauer ist der Kranz 4 auf den Schlitz 15 des Fleckens 4 gelegt; er verbirgt ihn dadurch und macht den Rauchartikel 1 ästhetisch ansprechender.
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In einer Ausführungsform ist der Kranz 22 mit dem ersten Teilbereich 16 des Fleckens 4 verbunden, vorzugsweise verklebt, während er in einer alternativen Ausführungsform mit dem zweiten Teilbereich 17 des Fleckens 4 verbunden, vorzugsweise verklebt ist.
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Um das Einbringen des Zusatzes 6 zu ermöglichen, weist der Kranz 22 eine Öffnung 23 an der Öffnung 14 der Hülse 13 auf.
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In einer in 10 dargestellten Ausführungsform verläuft der Kanal 7 durch das Filterelement 2, und seine Öffnung 7a mündet auf der Außenfläche des Filterelements 2.
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Das Verschlusselement besteht aus einem ringförmigen Element oder Kranz 24, beweglich entlang dem Filterelement 2 zwischen einer Stellung, in der der Einlass 7a des Kanals 7 verschlossen ist, wie in 8 dargestellt, und einer Stellung, in der er offen ist, wie in 9 und 10 dargestellt. Genauer ist in der offenen Stellung des Einlasses 7a der Kanal 7 offen, und die Kammer 5 ist zum Einbringen des Zusatzes 6 zugänglich.
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Das Filterelement 2 umfasst einen Stopfen 25 aus NWA-Filter, in dem die Kammer 5 ausgebildet ist.
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In dem dargestellten Beispiel umfasst das Filterelement 2 einen ersten und einen zweiten Filterstopfen 26, 27 an entgegengesetzten Enden des Stopfens 25.
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Der Verbindungsflecken 4 umfasst einen verschiebbaren Teilbereich 28, der den auf dem Stopfen 25 beweglichen Kranz 24 bildet, um Zugang zur Kammer 5 zu gewähren.
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Der Verbindungsflecken 4 umfasst zwei Endbereiche 29, 30, die jeweilige Endanschläge für den Kranz 24 bilden.
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Der Kanal 7 des Rauchartikels 1 gemäß der Erfindung wird vorzugsweise durch Perforieren zumindest des Filterelements 2 hergestellt.
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Ein Verfahren zum Herstellen des Rauchartikels 1 mit einer im Wesentlichen zylindrischen Form mit einer Längs-Symmetrieachse A umfasst einen Schritt des Perforierens des Filterelements 2 zum Herstellen des Kanals 7 entlang einer Richtung D quer zur Längs-Symmetrieachse A. Das Verfahren ist besonders effektiv, wenn der Kanal 7 in einem Filterstopfen des gewickelten Typs hergestellt wird.
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Der Schritt des Perforierens des Filterelements, vorzugsweise mit Laser ausgeführt, umfasst auch ein Perforieren des Fleckens 4 zum Herstellen der Öffnung 14, falls vorhanden.
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Ähnlich umfasst der Perforierungsschritt ein Perforieren auch des Kranzes 22, falls vorhanden.
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Vorzugsweise ermöglicht in dem Fall, in dem der Kanal 7 auch die Kammer 5 bildet, der Perforierungsschritt ein Herstellen der Öffnungen auf der Außenfläche des Rauchartikels 1, des Kanals 7 und der Kammer 5.
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Genauer umfasst der Kanal 7 in der beispielsweise in 5 dargestellten Ausführungsform die Kammer 5.
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Der Kanal 7 erstreckt sich von der seitlichen Außenfläche des Filterelements 2 vorzugsweise zur Symmetrieachse A der Zigarette 1.
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Wenn die Kammer 5 im Filterstopfen vorgeformt ist, insbesondere im Fall eines NWA-Filters, perforiert der Perforierungsschritt den Flecken 4 in dem Teilbereich, der die Hülse 13 bildet.
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Aufgrund der relativ reduzierten Maße der Kammer 5, des Zugangskanals 7 und der Öffnungen 14, 23, und um es für den Verbraucher leichter zu machen, den Zusatz 6 in die Kammer 5 einzubringen, hat diese Erfindung auch einen Ausstattungssatz zum Gegenstand, der mindestens einen Rauchartikel 1, wie im Vorstehenden beschrieben, vorzugsweise eine Gruppe von Rauchartikeln 1, eingeschlossen in einer Packung, beispielsweiser einer Zigarettenpackung, und mindestens einen Dosierer oder Spender 100, in 2 gestrichelt gezeichnet, zum Einbringen des Zusatzes 6 in die Kammer 5 umfasst. Der Dosierer oder Spender 100 kann den Zusatz 6 in nur einer Aromatisierung oder zwei oder mehr Zusätze 6 in verschiedenen Aromatisierungen enthalten.
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Der Dosierer 100 umfasst einen Behälter 101 (teilweise dargestellt) für den Zusatz 6 und ein Auslassmundstück 102, geformt, sich mit der Öffnung 14 zu koppeln, und in Verbindung mit dem Behälter 101 stehend.
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Im Gebrauch öffnet ein Verbraucher, der den Zusatz 6 in die Kammer 5 einbringen möchte, wie oben beschrieben den Kanal 7, beispielsweise durch ein Drehen der Hülse 13 oder ein axiales Bewegen des Kranzes 24.
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Sobald der Kanal 7 offen ist, kann der Verbraucher den Zusatz 6 in die Kammer 5 einbringen, falls notwendig oder wenn es bequemer ist unter Verwendung des Dosierers 100.
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Der Verbraucher kann dann den Kanal 7 verschließen und mit dem Rauchen des Rauchartikels 1 beginnen.