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DE112009001210T5 - Bildaufnahmevorrichtung verwendet zur Zahnbehandlung und Gerät zur Zahnbehandlung ausgestattet mit einer Bildaufnahmevorrichtung - Google Patents

Bildaufnahmevorrichtung verwendet zur Zahnbehandlung und Gerät zur Zahnbehandlung ausgestattet mit einer Bildaufnahmevorrichtung Download PDF

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DE112009001210T5
DE112009001210T5 DE112009001210T DE112009001210T DE112009001210T5 DE 112009001210 T5 DE112009001210 T5 DE 112009001210T5 DE 112009001210 T DE112009001210 T DE 112009001210T DE 112009001210 T DE112009001210 T DE 112009001210T DE 112009001210 T5 DE112009001210 T5 DE 112009001210T5
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DE
Germany
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imaging
dental treatment
imaging device
head
illumination
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE112009001210T
Other languages
English (en)
Inventor
Shinichi Kyoto-shi Okawa
Seiichiro Kyoto-shi Yamashita
Kazunari Kyoto-shi Matoba
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
J Morita Manufaturing Corp
Original Assignee
J Morita Manufaturing Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by J Morita Manufaturing Corp filed Critical J Morita Manufaturing Corp
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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    • A61B1/00Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor
    • A61B1/24Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor for the mouth, i.e. stomatoscopes, e.g. with tongue depressors; Instruments for opening or keeping open the mouth
    • A61B1/247Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor for the mouth, i.e. stomatoscopes, e.g. with tongue depressors; Instruments for opening or keeping open the mouth with means for viewing areas outside the direct line of sight, e.g. dentists' mirrors
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Abstract

Eine Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung zum Verwenden in einem Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann, wobei die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung aufweist:
ein Abbildungsbauelement mit wenigstens einem Abbildungselement und einem optischen Bauteil; und
einen Befestigungsabschnitt, mittels dem das Abbildungsbauelement abnehmbar an dem Gerät zur Zahnbehandlung derart befestigt ist, dass das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet ist und dass das Abbildungsbauelement in einer Anordnung angeordnet ist, durch die die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des rotierenden Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel liegen.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren, bei dem ein Bild einer Stelle, die während einer Zahnbehandlung behandelt wird, erfasst wird.
  • Ausgangssituation
  • Patentliteratur 1 beschreibt eine herkömmliche Technik des Einfügens einer Abbildungsvorrichtung in ein Gerät zur Zahnbehandlung.
  • In der Patentliteratur 1 ist ein optisches Faserabbildungsbündel und eine CCD Kamera in das Gerät eingebaut. Ein Ende des optischen Faserabbildungsbündels ist an einem Objektivlinsensystem, das nahe an einem Behandlungswerkzeug und einem Arbeitsbereich angeordnet ist, vorgesehen. Licht, das von dem abzubildenden Zielort emittiert wird, wird durch die Objektivlinse und das optische Faserabbildungsbündel zu der CCD Kamera geführt, wodurch ein Bild der Stelle erfasst wird.
  • Ähnliche Techniken sind in den Patentdokumenten 2 und 3 offenbart.
  • Zitatenliste:
  • Patentliteratur
    • Patentliteratur 1: Japanische Patentanmeldung mit der Veröffentlichungsnummer 10-66677
    • Patentliteratur 2: Japanisches Patent Nr. 3067854
    • Patentliteratur 3: Nationale Veröffentlichung der Übersetzung Nr. 4-503320
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Durch die Erfindung lösende Probleme
  • Viele Stellen können nicht direkt betrachtet werden, wenn sie in einer Mundhöhle behandelt werden. Stellen, die nicht direkt sichtbar sind, beinhalten diejenigen, die morphologisch wegen der Form eines Zahnes oder der Form im Inneren der Mundhöhle nicht gesehen werden können, und diejenigen, die mit den Augen eines Operateurs einer Operation (Zahnarzt) nicht gesehen werden können. Der Operateur sollte diese unsichtbaren Stellen oder die Stellen, die schwierig zu sehen sind, behandeln.
  • Die Techniken, die in den Patentdokumenten 1 bis 3 offenbart sind, verwirklichen ein Abbilden einiger dieser unsichtbaren Stellen oder dieser Stellen, die schwierig zu sehen sind.
  • Jedoch wird bei den Techniken, die in den Patentdokumenten 1 bis 3 offenbart sind, ein Abbilden aus einer Richtung durchgeführt, die schräg zu einer axialen Richtung eines Schneidewerkzeugs wie einem Zahnbohrer gekippt ist. Somit können Abbildungen von vielen Stellen bei deren normalen Verwendung nicht erfasst werden.
  • Es wird zum Beispiel angenommen, dass ein Loch in einem Zahn definiert ist, und dann der tiefliegende Teil des Loches behandelt wird, so wie bei der Behandlung einer Zahnpulpahöhle oder bei einer Wurzelkanalbehandlung. In diesem Fall kommt der Zahn selbst, zum Beispiel eine äußere Kante der Zahnkrone, in den Weg, wodurch es schwierig gemacht wird, die Pulpahöhle oder den Wurzelkanal zu beleuchten und ein Bild davon zu erfassen. Um ein Bild der Pulpahöhle oder des Wurzelkanals zu erfassen, sollte Licht, das von der Pulpahöhle oder dem Wurzelkanal reflektiert wird, empfangen werden. Jedoch ist das reflektierte Licht durch den Zahn selbst gestört, wodurch es unmöglich gemacht wird, für die Abbildung erforderliches Licht zu empfangen. Oder der Zahn selbst könnte im Wege stehen, sodass das ausgesendete Licht nicht die Pulpahöhle oder die Wurzelkanal erst erreichen kann.
  • Der Aufbau gemäß der Techniken, die in den Patentdokumenten 1 bis 3 offenbart sind, beinhaltet eine Bildleiter wie eine optische Faser zum Führen von Licht von einer Stelle, die behandelt wird zu einem Abbildungselement und ähnliches. Das bedeutet, dass diese Techniken einen relativ teuren Bildleiter und den komplizierte Aufbau des Gerätes selbst erfordern.
  • Angesichts der obigen Ausführung hat die vorliegende Erfindung zum Ziel, verlässlicher eine Bild einer Stelle, die behandelt wird, selbst während der Behandlung derselben aufzunehmen und dabei eine vereinfachten Aufbau durch Vermeiden eines teuren Bildleiters zu verwirklichen.
  • Mittel zur Lösung der Probleme
  • Die vorliegende Erfindung sieht die folgenden Aspekte vor, um die zuvor genannten Probleme zu lösen. Ein erster Aspekt ist eine Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung zum Verwenden in einem Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung weist auf: ein Abbildungsbauelement mit wenigstens einem Abbildungselement und einem optischen Bauteil; und einen Befestigungsabschnitt, mit dem das Abbildungsbauelement abnehmbar an dem Gerät zur Zahnbehandlung derart befestigbar ist, dass das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf einer seitlichen Seite des Kopfes angeordnet ist und dass das Abbildungsbauelement in einer Anordnung angeordnet ist, sodass die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel liegen. Eine Linse oder eine Blende können als optisches Bauteil in dem Abbildungsbauelement oder zu dem Abbildungsbauelement hinzugefügt vorgesehen sein.
  • Gemäß eines zweiten Aspekts weist die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß des ersten Aspekts ferner ein oder mehrere lichtemittierende Teile zum Zwecke der Beleuchtung auf, die imstande sind abnehmbar an der Unterseite oder an der seitlichen Seite des Kopfes befestigt zu sein. Das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung kann in das Abbildungsbauelement integriert sein oder kann unabhängig vom Abbildungsbauelement vorgesehen sein.
  • Gemäß eines dritten Aspekts ist in der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß des zweiten Aspekts insbesondere das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in dem Abbildungsbauelement integriert. In diesem Fall ist das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in dem Abbildungsbauelement vorgesehen. Somit führt das Befestigen oder Entfernen des Abbildungsbauelementes notwendigerweise gleichzeitig zu einem Befestigen oder Entfernen des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung.
  • Gemäß eines vierten Aspekts beinhaltet das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß des zweiten oder dritten Aspekts ein Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung zum Extrahieren einer unnormalen Stelle, und das Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und das Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden bei einer Fluoreszenzabbildung können selektiv Licht emittieren oder können Licht gleichzeitig emittieren.
  • Gemäß eines fünften Aspekts weist der Befestigungsabschnitt in der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß eines des ersten bis vierten Aspekts ein Passteil auf, das an dem Abbildungsbauelement befestigt ist, um damit zu erlauben, dass das Abbildungsbauelement an dem Gerät zur Zahnbehandlung angebracht wird.
  • Gemäß eines sechsten Aspekts kann in der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß des fünften Aspekts das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes mittels des Passt eils derart angebaut werden, dass das Abbildungsbauelement bezüglich des Kopfes durch eine Bedienung mit Fingern bewegbar ist.
  • Gemäß eines siebten Aspekts ist ein Teil des Abbildungselementes oder ein Teil des Abbildungsbauelementes in der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß eines des ersten bis siebten Aspekts mit einem schützenden Bauteil aus hitzebeständigem Harz bedeckt.
  • Gemäß eines achten Aspekts beinhaltet das Abbildungsbauelement in der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß eines des ersten bis siebten Aspekts mehrere Abbildungsbauelemente.
  • Um die zuvor genannten Probleme zu lösen, stellt die vorliegende Erfindung zusätzlich zu den oben beschriebenen Aspekten, die sich alleine auf die Abbildungsvorrichtung beziehen, Aspekte einer Geräteeinheit bereit, an der und von der eine Abbildungsvorrichtung befestigt oder entfernt werden kann. Eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung eines neunten Aspekts weist auf: ein Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann; und die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß eines des ersten bis achten Aspekts, die abnehmbar an dem Gerät zur Zahnbehandlung befestigt ist.
  • Gemäß eines zehntes Aspekts ist eine mit wenigstens einem des Abbildungselementes und des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung elektrisch verbundenen Verbindungsleitung in der Geräteinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß des neunten Aspekts in dem Gerät zur Zahnbehandlung verborgen oder entlang eines äußeren Umfangs des Instrumentes zur Zahnbehandlung abnehmbar angeordnet.
  • Um die zuvor genannten Probleme zu lösen, weist eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung eines elften Aspekts auf: ein Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann; die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung gemäß des achten Aspekts; und ein Bildauswahl- und Ausgabeteil zum selektiven Ausgeben eines Bildsignals von den mehreren Abbildungsbauelementen, wobei das Bildauswahl- und Ausgabeteil in dem Gerät zur Zahnbehandlung vorgesehen ist.
  • Um die zuvor genannten Probleme zu lösen, sieht die vorliegende Erfindung zusätzlich zu den oben beschriebenen Aspekten der Geräteeinheit, an der oder von der eine Abbildungsvorrichtung befestigt und entfernt werden kann, Aspekte einer Geräteeinheit vor, an der eine Abbildungsvorrichtung einstückig vorgesehen ist. Eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung eines zwölften Aspekts weist auf: ein Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann; und ein Abbildungsbauelement mit wenigstens einem Abbildungselement und einem optischen Bauteil. Das Abbildungsbauelement ist einstückig an dem Gerät zur Zahnbehandlung derart befestigt, dass das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet ist und dass das Abbildungsbauelement in einer Anordnung angeordnet ist, sodass die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel liegen.
  • Gemäß eines dreizehnten Aspekts weist die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß des zwölften Aspekts ferner ein oder mehrere lichtemittierende Teile zum Zwecke der Beleuchtung auf, die auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes einstückig befestigt sind.
  • Gemäß eines vierzehnten Aspekts ist das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß des dreizehnten Aspekts in das Abbildungsbauelement integriert.
  • Gemäß eines fünfzehnten Aspekts beinhaltet das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß des dreizehnten oder vierzehnten Aspekts ein Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung zum Extrahieren einer unnormalen Stelle, und das Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und das Anregungslichtbeleuchtungsteil zur Verwendung für eine Fluoreszenzabbildung können selektiv Licht emittieren oder Licht gleichzeitig emittieren.
  • Gemäß eines sechzehnten Aspekts ist in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß eines des zwölften bis fünfzehnten Aspekts eine mit wenigstens einem des Abbildungselementes und des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung elektrisch verbundene Verbindungsleitung in dem Gerät zur Zahnbehandlung verborgen oder entlang des äußeren Umfangs des Gerätes zur Zahnbehandlung angeordnet.
  • Gemäß eines siebzehnten Aspekts ist in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß eines des zwölften bis sechzehnten Aspekts ein Teil des Abbildungselementes oder ein Teil des Abbildungsbauelementes mit einem schützenden Bauteil aus hitzebeständigem Harz bedeckt.
  • Gemäß eines achtzehnten Aspekts beinhaltet in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß eines zwölften bis siebzehnten Aspekts das Abbildungsbauelement mehrere Abbildungsbauelemente.
  • Gemäß eines neunzehnten Aspekts weist die Geräteeinheit zu Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß des achtzehnten Aspekts ein Bildauswahl- und Ausgabeteil zum selektiven Ausgeben eines Bildsignals von den mehreren Abbildungsbauelementen auf.
  • Wirkung der Erfindung
  • Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung des ersten Aspekts weist das Abbildungsbauelement und den Befestigungsabschnitt auf. Wenn die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung mittels des Befestigungsabschnittes auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes befestigt wird, werden die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel. Dies ermöglicht eine Vereinfachung eines Aufbaus ohne die Verwendung eines teuren Bildleiters, der schwierig ist, an dem Gerät angeordnet zu werden, da er eine geringe Widerstandsfähigkeit bezüglich Brechen und große Dimensionen hat und ein behutsames Positionieren erfordert. Das Abbildungsbauelement ist auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet, und die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs sind im Wesentlichen parallel. Ferner hat der Abbildungsbereich durch das Abbildungsbauelement einen begrenzten Sichtwinkel, selbst wenn die Abbildungsachse und die Drehachse im Wesentlichen parallel liegen. So kann ein Bild eines vorderen Endes des Dreh-Schneidewerkzeugs durch das Abbildungsbauelement erfasst werden. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass ein Teil, das um das Dreh-Schneidewerkzeug herum vorliegt, ein Abbilden stört, sodass eine Abbildung eines Behandlungsorts verlässlicher erfasst werden kann, selbst während der Behandlung mit dem Dreh-Schneidewerkzeug. Die Behandlung mit dem Dreh-Schneidewerkzeug kann nicht nur in Form seiner Drehbewegung um die Drehachse möglich sein, sondern auch durch seine vertikale Bewegung oder seine Drehbewegung, bei der das Dreh-Schneidewerkzeug wiederholt Bewegung nach rechts und nach links macht, die eine 360°-Drehung nicht erreichen. Die vorliegende Erfindung ist hauptsächlich vorgesehen, die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs und die Abbildungsachse im Wesentlichen parallel zu machen, und räumt der Bewegung des Dreh-Schneidewerkzeugs, um eine Behandlung vorzunehmen, keine Bedeutung ein. Das bedeutet, dass die vorliegende Erfindung ausgeführt wird, so lange wie die Drehachse und die Abbildungsachse im Wesentlichen parallel sind, unabhängig von der Bewegung des Schneidewerkzeugs mit der Drehachse.
  • Das oben erwähnte Teil, das um das Dreh-Schneidewerkzeug vorliegt, ist zum Beispiel eine Krone, wenn das Innere eines Wurzelkanals ein Zielort einer Behandlung ist. Gemäß der Patentliteratur 1 und Ähnlichen ist es wahrscheinlich, dass dieser Teil das Abbilden stört. Der Kopf, insbesondere die seitliche Seite des Kopfes, hat in vielen Fällen eine leichte Rundung, sodass die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes im strengen Sinne nicht parallel zu der Drehachse des Schneidewerkzeugs sein kann. Selbst in diesem Fall ist das Abbildungsbauelement derart befestigt, dass das Teil, das um das Schneidewerkzeug herum vorliegt, nicht ein Abbilden stört, und ein Bild der Stelle, die behandelt wird, wird verlässlicher erfasst, wodurch ein Ziel der vorliegenden Erfindung erreicht wird. Die Beziehung zwischen der Abbildungsachse und der Drehachse wird in diesem Fall in der vorliegenden Beschreibung ”im Wesentlichen parallele Beziehung” genannt.
  • In der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung des zweiten Aspekts wird eine Stelle, die behandelt wird, durch ein oder mehrere lichtemittierende Teile zum Zwecke der Beleuchtung beleuchtet. Somit kann Licht, das zum Abbilden erforderlich ist, direkt an die Stelle, die abgebildet werden soll, von der Unterseite oder der seitlichen Seite des Kopfes des Gerätes zur Zahnbehandlung gebracht werden. Diese ermöglicht es, dass die optische Achse des ausgesendeten Lichts ebenso wie die Abbildungsachse parallel zu der Drehachse des Schneidewerkzeugs liegt. Auf diese Weise stört das Teil, das um das Dreh-Schneidewerkzeug herum vorliegt, wahrscheinlicherweise nicht eine Belichtung und ein Abbilden. Ferner kann für eine Abbildung erforderliches Licht aus verschiedenen Richtungen geliefert werden, wenn mehrere lichtemittierende Teile zum Zwecke der Beleuchtung vorgesehen sind. Dies verhindert eine Störung durch ein Hindernis und verwirklicht dadurch eine effektive Beleuchtung.
  • Gemäß des dritten Aspekts ist das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in das Abbildungsbauelement integriert. Dies ermöglicht es, dass das Abbildungsbauelement zusammen mit dem lichtemittierenden Teil zum Zwecke der Beleuchtung als eine Einheit einfach an dem Gerät zur Zahnbehandlung befestigt ist/wird. Dies macht ebenfalls die Steuerung der Positionen und Winkel des Abbildungselementes und des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung relativ zueinander, die notwendig ist zur Steuerung eines Abbildungsbereiches und eines Beleuchtungsbereiches, einfach. Auch führt ein Befestigen oder Entfernen des Abbildungsbauelementes notwendigerweise zu einem Befestigen oder Entfernen des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung.
  • Gemäß des vierten Aspekts können das Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und das Anregungslichtbeleuchtungsteil zur Verwendung für eine Fluoreszenzabbildung selektiv Licht emittieren oder gleichzeitig Licht emittieren. Diese ermöglicht ein Aussenden von Licht, das den Bedürfnissen der Abbildung entspricht. Beispielsweise, wenn das Beleuchtungslicht ausgeschaltet ist und nur Anregungslicht zugeführt wird, werden eine erkrankte Stelle, die für die Behandlung vorgesehen ist, und eine gesunde Stelle, die nicht für eine Behandlung vorgesehen ist, gemäß des Emissionsgrades des Fluoreszenzlichts voneinander unterschieden. Somit kann die angezielte Stelle behandelt werden, während sie klar visuell erkennbar ist. Ein optischer Filter zum Ausschneiden des Anregungslichts kann in dem Abbildungsbauelement vorgesehen sein, um eine günstige Fluoreszenzabbildung zu erhalten.
  • In der Abbildungsvorrichtung für eine Zahnbehandlung des fünften Aspekts kann das Abbildungsbauelement einfach abnehmbar an dem Gerät zur Zahnbehandlung befestigt sein.
  • Gemäß des sechsten Aspekts ist das Abbildungsbauelement bezüglich des Kopfes durch eine Bedienung mit Fingern bewegbar. Das verbessert die Bedienungsfreundlichkeit, da es ein Ändern einer Abbildungsrichtung erlaubt.
  • Gemäß des siebten Aspekts ist ein Teil des Abbildungselementes oder ein Teil des Abbildungsbauelementes mit einem schützenden Bauteil aus hitzebeständigem Harz bedeckt. Somit sind die Widerstandsfähigkeit gegenüber Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegenüber einem Autoklavieren verbessert.
  • Gemäß des achten Aspekts wird ein Bild einer Stelle, die behandelt wird, von jedem der mehreren Abbildungsbauelemente erfasst. Somit ergänzen sich die Abbildungsbereiche der Abbildungselemente gegenseitig. Insbesondere wenn ein Hindernis für das Abbilden in dem Abbildungsbereich eines Abbildungselementes vorliegt, fällt dieses Hindernis nicht in den Abbildungsbereich eines anderen Abbildungselementes. Somit kann ein Bild der Stelle, die behandelt wird, angemessen erfasst werden, und dadurch wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Situation, in der ein Bild einer Stelle, die behandelt wird, nicht erfasst werden kann, gesenkt.
  • Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung des neunten Aspekts weist das Gerät zur Zahnbehandlung und die Abbildungsvorrichtung für eine Zahnbehandlung, die entfernbar an dem Gerät befestigt ist, auf. Somit wird ein Bild der Stelle, die behandelt wird, während der Behandlung mit dem Gerät erfasst, während eine Vereinfachung des Aufbaus ohne die Verwendung eines teuren Bildleiters verwirklicht ist. Ferner ist das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet, und die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs sind im Wesentlichen parallel. Auf diese Weise stört ein Teil, das um das Dreh-Schneidewerkzeug vorliegt, nur unwahrscheinlicherweise den Abbildungsvorgang, sodass ein Bild der Stelle, die behandelt wird, selbst während der Behandlung mit dem rotierbaren Schneidewerkzeug verlässlicher erfasst werden kann.
  • Gemäß des zehnten Aspekts ist wenigstens eines des Abbildungselementes und des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung elektrisch mit einer anderen Vorrichtung durch eine verborgene Verbindungsleitung oder durch eine Verbindungsleitung, die abnehmbar entlang des äußeren Umfangs angeordnet ist, verbunden.
  • Gemäß des elften Aspekts wird ein Bildsignal selektiv von den mehreren Abbildungsbauelementen ausgegeben. Dies ermöglicht ein Ausgeben eines gewünschten Bilds als eines der Bilder, die die mehreren Abbildungselemente erfassen können.
  • Die Abbildungsvorrichtung für eine Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung des zwölften Aspekts weist das Gerät zur Zahnbehandlung und das Abbildungselement auf. Das Abbildungselement ist einstückig an dem Gerät zur Zahnbehandlung derart befestigt, dass das Abbildungselement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet ist und dass das Abbildungsbauelement in einer Anordnung angeordnet ist, die es erlaubt, dass die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel liegen. Dies ermöglicht eine Vereinfachung des Aufbaus ohne die Verwendung einer teuren Bildleiters, der schwierig an dem Gerät anzuordnen ist. Ferner ist das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet, und die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs sind im Wesentlichen parallel. Auf diese Weise stört ein Teil, das um das Dreh-Schneidewerkzeug herum vorliegt, lediglich unwahrscheinlicherweise ein Abbildung, sodass eine Abbildung der Stelle, die behandelt wird, verlässlich erfasst werden kann, selbst während der Behandlung mit dem rotierbaren Schneidewerkzeug.
  • In der Abbildungsvorrichtung für eine Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung des dreizehnten Aspekts wird eine Stelle, die behandelt wird, von einem oder mehreren lichtemittierenden Teilen zum Zwecke der Beleuchtung beleuchtet. Somit kann für ein Abbilden erforderliches Licht direkt auf die abzubildende Zielstelle von der Unterseite oder der seitlichen Seite des Kopfes des Gerätes zur Zahnbehandlung gerichtet werden. Dies ermöglicht es der optischen Achse des ausgesendeten Lichts ebenso wie der Abbildungsachse, im Wesentlichen parallel zu der Drehachse des Schneidewerkzeugs zu sein. Auf diese Weise stört der Teil, der um das Dreh-Schneidewerkzeug herum vorliegt, lediglich unwahrscheinlicherweise eine Beleuchtung und ein Abbilden. Ferner kann für ein Abbilden erforderliches Licht aus verschiedenen Richtungen geliefert werden, wenn mehrere lichtemittierende Teile zum Zwecke der Beleuchtung vorgesehen sind. Dies verhindert ein Stören eines Hindernisses, wodurch eine effektive Beleuchtung verwirklicht wird.
  • Gemäß des vierzehnten Aspekts ist das lichtemitterende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in das Abbildungsbauelement integriert. Dies vereinfacht die Steuerung der Positionen und Winkel des Abbildungselementes und des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung relativ zueinander.
  • Gemäß des fünfzehnten Aspekts können das Beleuchtungsteil zur normalen Abbildung und der Anregungslichtbeleuchtungsteil zur Verwendung für eine Fluoreszenzabbildung selektiv Licht emittieren oder gleichzeitig emittieren. Dies ermöglicht ein Aussenden von Licht, das den Anforderungen des Abbildens zugänglich ist. Zum Beispiel werden, wenn ein Beleuchtungslicht ausgeschalten wird und nur Anregungslicht eingesetzt wird, eine krankhafte Stelle, die für die Behandlung vorgesehen ist, und eine gesunde Stelle, die nicht für eine Behandlung vorgesehen ist, entsprechend des Emissionsgrades des Fluoreszenzlichts voneinander unterschieden. Somit kann die Zielstelle behandelt werden, während sie klar visuell erkannt wird. Ein optischer Filter zum Ausschneiden des Anregungslichts kann in dem Abbildungsbauelement vorgesehen sein, um eine vorteilhafte Fluoreszenzabbildung zu erhalten.
  • Gemäß des sechzehnten Aspekts ist wenigstens eines des Abbildungselementes und des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung elektrisch mit einer anderen Vorrichtung durch eine verborgene Verbindungsleitung oder durch eine Verbindungsleitung, die abnehmbar entlang einem äußeren Umfang angeordnet ist, verbunden. Dies verwirklicht eine Verwendungsweise, in der das Abbildungselement und das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Belichtung mit einer Energiequelle, von der sie Energie erhalten, verbunden sind oder in der eine Bildsignalausgabe von dem Abbildungselement mit einem externen Anzeige verbunden ist.
  • Gemäß des siebzehnten Aspekts wird ein Teil des Abbildungselementes oder ein Teil des Abbildungsbauelementes von einem schützenden Bauteil aus hitzebeständigem Harz bedeckt. Somit werden die Widerstandsfähigkeit gegenüber Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Autoklavieren verbessert.
  • Gemäß des achtzehnten Aspekts wird ein Bild der Stelle, die behandelt wird, von jedem der mehreren Abbildungsbauelemente aufgenommen und eine gewünschtes Bild wird von den erfassten Bildern erhalten.
  • Gemäß des neunzehnten Aspekts wird ein Bildsignal selektiv von den mehreren Abbildungsbauelementen ausgegeben. Dies erlaubt die Ausgabe eines gewünschten Bilds als eines der Bilder, die die mehreren Abbildungselemente erfassen können.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Schnittansicht der Struktur eines Zahnes eines Menschen;
  • 2 ist eine erläuternde Ansicht eines Bereichs, der im Inneren eines Zahnes schwierig direkt gesehen zu werden ist;
  • 3 ist eine erläuternde Ansicht, die ein Abbildungs- und Behandlungssystem in ihrer Gesamtheit gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 4 ist eine Seitenansicht einer Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5 ist eine Draufsicht von unten auf die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 6 ist eine Frontansicht dieser Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 7 ist eine Schnittansicht eines Abbildungsbauelementes;
  • 8 ist ein Blockdiagramm, das die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, eine Abbildungssteuereinheit, und eine Anzeigeeinheit beinhaltet;
  • 9 zeigt schematisch einen Abbildungsbereich;
  • 10 zeigt ein Beispiel eines erfassten Bildes auf einem Bildschirm;
  • 11 ist eine erklärende Ansicht einer Abwandlung des Abbildungs- und Behandlungssystems;
  • 12 ist eine Seitenansicht einer beispielhaften Verbindungsleitung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 13 ist eine Draufsicht von unten auf die beispielhafte Verbindungsleitung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 14 ist eine Frontansicht auf die beispielhafte Verbindungsleitung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 15 ist eine Seitenansicht einer anderen beispielhaften Verbindungsleitung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 16 ist eine Draufsicht von unten auf die andere beispielhafte Verbindungsleitung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 17 ist eine Frontansicht der anderen beispielhaften Verbindungsleitung in der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 18 ist eine Seitenansicht einer Abwandlung eines Befestigungsabschnitts;
  • 19 ist eine Draufsicht von unten auf die Abwandlung des Befestigungsabschnitts;
  • 20 ist eine Frontansicht der Abwandlung des Befestigungsabschnitts;
  • 21 ist eine Schnittansicht der Abwandlung des Befestigungsabschnitts entlang einer Linie XXI-XXI;
  • 22 ist eine Seitenansicht einer Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 23 ist eine Draufsicht von unten auf diese Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 24 ist eine Frontansicht dieser Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 25 ist eine vergrößerte Draufsicht von unten dieser Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 26 ist ein Blockdiagramm, das diese Geräteeinheit zu Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, eine Abbildungssteuereinheit, und eine Anzeigeeinheit beinhaltet;
  • 27 ist ein Blockdiagramm einer Abwandlung in der mehrere Beleuchtungsteile vorgesehen sind;
  • 28 zeigt ein Abbildungsbauelement und ein Beleuchtungsbauelement gemäß einer Abwandlung;
  • 29 ist eine vergrößerte Draufsicht von unten auf eine Abwandlung, in der ein Abbildungselement und Beleuchtungsteile zum Bilden eines Abbildungsbauelementes vereint sind;
  • 30 ist eine Draufsicht von unten auf eine Abwandlung eines Abbildungsbauelementes;
  • 31 ist eine Schnittansicht der Abwandlung des Abbildungsbauelementes;
  • 32 ist eine Schnittansicht einer anderen Abwandlung eines Abbildungsbauelementes;
  • 33 ist eine Seitenansicht einer Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einem Abbildungsbauelement gemäß einer Abwandlung;
  • 34 ist eine Draufsicht von oben auf die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einem Abbildungsbauelement gemäß der Abwandlung;
  • 35 ist eine Draufsicht von unten auf die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einem Abbildungsbauelement gemäß der Abwandlung;
  • 36 ist eine Frontansicht der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einem Abbildungsbauelement gemäß der Abwandlung;
  • 37 ist eine erläuternde Ansicht eines Befestigungsabschnittes während er gerade befestigt wird;
  • 38 und 39 sind jeweils erklärende Ansichten, die zeigen, wie sich ein Befestigungsabschnitt und Abbildungsbauelemente bewegen;
  • 40 ist eine erklärende Ansicht, die zeigt, wie sich ein Befestigungsabschnitt und Abbildungsbauelemente bewegen;
  • 41 ist eine Draufsicht von unten auf eine beispielhafte Anordnung von Abbildungsbauelementen;
  • 42 ist eine Seitenansicht einer beispielhaften Anordnung von Abbildungsbauelementen;
  • 43 ist eine Draufsicht von unten auf eine andere beispielhafte Anordnungen und Befestigung von Abbildungsbauelementen;
  • 44 ist eine Seitenansicht dieser anderen beispielhaften Anordnung und Befestigung von Abbildungsbauelementen;
  • 45 ist eine Draufsicht von unten auf eine andere beispielhafte Anordnung und Befestigung von Abbildungsbauelementen;
  • 46 ist eine Seitenansicht dieser anderen beispielhaften Anordnung und Befestigung von Abbildungsbauelementen;
  • 47 ist eine Draufsicht von unten auf eine andere beispielhaften Anordnung und Befestigung von Abbildungsbauelementen;
  • 48 ist eine Seitenansicht dieser anderen beispielhaften Anordnung und Befestigung von Abbildungsbauelementen;
  • 49 ist eine Seitenansicht eines Gerätes zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 50 ist eine Frontansicht dieses Gerätes zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung;
  • 51 ist eine Seitenansicht eines Gerätes zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß einer Abwandlung;
  • 52 ist eine Frontansicht dieses Gerätes zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß der Abwandlung;
  • 53 ist eine Seitenansicht eines Gerätes zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß einer anderen Abwandlung;
  • 54 ist eine Frontansicht des Gerätes zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß der anderen Abwandlung; und
  • 55 ist eine Frontansicht, die ein Blockdiagramm gemäß einer Abwandlung zeigt.
  • Ausführungsart(en) der Erfindung
  • {Beschreibung eines Zahns als beispielhaftes Anwendungsziel und Beschreibung der Voraussetzung}
  • Vor der Beschreibung von Ausführungsformen wird zuerst der Aufbau eines Zahnes als beispielhaftes Anwendungsziel beschrieben. 1 ist eine Schnittansicht des Aufbaus eines Zahns eines Menschen. Ein Zahn 500 eines Menschen beinhaltet eine Krone 502, die in einer Mundhöhle exponiert ist, und eine Wurzel 510, die sich von der Krone 502 aus erstreckt. Die Oberfläche der Wurzel 510 ist bedeckt mit einer nicht gezeigten Wurzelhaut. Die Krone 502 ist aus Zahnschmelz 503, Dentin 504 und anderem aufgebaut. Eine Pulpakammer 507 ist innerhalb der Krone 502 ausgebildet. Die Wurzel 510 ist aus Dentin 504, Zahnzement 506 und anderem aufgebaut und wird durch einen Kieferknochen 520 und Zahnfleisch 522 gestützt. Ein Wurzelkanal 512 ist innerhalb der Wurzel 510 derart ausgebildet, dass er sich in einer Richtung, in die sich die Wurzel 510 erstreckt, erstreckt. Zahnpulpa 508 und 514 innerhalb der Krone 502 und der Wurzel 510 sind mit Blutgefäßen und Nerven unter dem Kieferknochen 520 verbunden. Das äußerste Ende der Wurzel 510 gegenüber dem Kieferknochen 520 wird als ein Apex 511 (APEX) bezeichnet, und eine Öffnung des Apex 511 gegenüber dem Kieferknochen 520 wird als apicales Foramen bezeichnet,
  • Die Behandlung des Zahnes 500 schließt verschiedene Arbeitsverfahren, wie zum Beispiel eine Wurzelkanalerweiterung, ein. Der Zustand des Zahns 500, der untersucht werden soll, und die Wechselbeziehung zwischen dem Zahn 500 und einem Behandlungswerkzeug werden während dieser Arbeitsverfahren beobachtet. Während der Behandlung sind einige Stellen schwierig durch die Bedienungsperson, die für die Behandlung verantwortlich ist, einzusehen. Die Stellen, die nicht direkt sichtbar sind, entstehen durch die Form des Zahnes 500 selbst, die Beziehung zwischen den relativen Positionen des Zahnes 500, des Behandlungswerkzeugs und der Augen der Bedienungsperson oder Ähnlichem. Die Bedienungsperson muss selbst an diesen Stellen, die nicht direkt sichtbar sind, eine Behandlung vornehmen. Bezug nehmend insbesondere auf eine Wurzelkanalbehandlung, die auch also endodontische Therapie bezeichnet wird, ist es die Behandlung der Pulpakammer 507 und des Wurzelkanals 512 in dem Zahn 500. Somit sind die Stellen äußerst schwierig direkt einzusehen.
  • 2 ist eine erklärende Ansicht, in der ein direkt sichtbarer Bereich innerhalb des Zahnes 500 gezeigt ist. Wie anhand 2 erkennbar, ist es notwendig, von einer Position (siehe Punkt E.) schräg oberhalb eines Loches, umgrenzt von der Krone 502, herabzuschauen, um das Innere des Zahnes 500 zu beobachten. Zu dieser Zeit liegen die Pulpakammer 507 und insbesondere der Wurzelkanal 512 innerhalb des Zahnes 500 wahrscheinlich in einem toten Winkel (siehe den diagonal schattierten Bereich), sodass sie äußerst schwierig direkt beobachtet werden können. Ferner kann an erster Stelle Licht, das absolut notwendig ist zum direkten Einsehen der Kammer 507 oder des Wurzelkanals 512, nicht die Kammer 507 oder den Wurzelkanal 512 erreichen. Zusätzlich werden ebenfalls vorliegendes Material innerhalb des Zahnes 500, wie einem Schneidewerkzeug eine Wurzelkanalbehandlungsvorrichtung P, und ein vorliegender Kopf Pb der Wurzelkanalbehandlungsvorrichtung P oberhalb des Zahnes 500 während der Wurzelkanalbehandlung zu Hindernissen, die es erschweren, das Innere des Zahnes 500 zu beobachten.
  • In jeder der Ausführungsformen wird beschrieben, wie eine Abbildung einer Stelle, die behandelt wird, selbst während der zuvor beschriebenen Behandlung verlässlicher erfasst wird.
  • {Erste Ausführungsform}
  • Im Untenstehenden wird eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung einer ersten Ausführungsform beschrieben.
  • Der Gesamtaufbau eines Abbildungs- und Behandlungssystems mit der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung wird zuerst beschrieben. 3 ist eine erklärende Ansicht des Abbildungs- und Behandlungssystems in seiner Gesamtheit.
  • Dieses System beinhaltet ein Gerät 11 zur Zahnbehandlung, eine Abbildungssteuerungseinheit 30, eine Anzeigeeinheit 50 und eine Gerätesteuereinheit 60. Eine Abbildungsvorrichtung für eine Zahnbehandlung mit Abbildungsbauelementen 20 (siehe 7), jedes mit einem Abbildungselement 21 und einer Linse (optisches Bauteil) 23, und einem Befestigungsabschnitt 26 (siehe 4) ist in das Gerät 11 zur Zahnbehandlung eingebaut. Das Abbildungselement 21, die Linse 23, der Befestigungsabschnitt 26 und Andere werden später unter Bezugnahme auf 4 beschrieben. Während eine Linse als ein Beispiel für das optische Bauteil genannt ist, kann sie durch ein anderes optisches Bauteil, wie einen Spiegel oder eine Blende, ersetzt sein, oder ein Spiegel oder eine Blende können hinzugefügt sein, auf die die folgende Beschreibung ebenfalls anwendbar ist.
  • Ein Dreh-Schneidewerkzeug 18, das an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt ist, ist ein Behandlungswerkzeug, das zur Zahnbehandlung verwendet wird. Hier erfolgt die Beschreibung auf der Grundlage der Annahme, dass das Gerät 11 zur Zahnbehandlung eine Wurzelkanalbehandlungsvorrichtung ist, die hauptsächlich für eine Wurzelkanalerweiterung vorgesehen ist.
  • Die Gerätesteuereinheit 60 beinhaltet einen Mikrocomputer mit einer CPU, einem ROM, einem RAM oder Anderen und führt ein vorgegebenes Verfahren auf der Grundlage eines Softwareprogramms aus, das vorab darin gespeichert wurde. Hier ist die Gerätesteuereinheit 60 durch ein Kabel 62 mit ein Ansteuerleitungen für das Gerät 11 zur Zahnbehandlung an das Gerät 11 zur Zahnbehandlung angeschlossen. Die Gerätesteuereinheit 60 ist verantwortlich für die Antriebssteuerung des Gerätes 11 zur Zahnbehandlung, wie zum Beispiel eine An/Aus-Steuerung einer Rotation und eine Geschwindigkeit der Rotation einer Feile 18 als Wurzelkanalerweiterungswerkzeug. Die Gerätesteuereinheit 60 kann auch dazu fungieren, die Länge des Wurzelkanals unter Verwendung einer Feile und ähnlichem als Messelektrode zu messen. Die gesamte oder ein Teil der Funktionsweise der Gerätesteuereinheit 60 kann in dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung eingebaut sein. Selbstverständlich können die Gerätesteuereinheit 60 und die Abbildungssteuereinheit 30 in einer einzigen Einheit ausgebildet sein.
  • Die Abbildungssteuereinrichtung 30 ist durch ein Kabel 64 mit Ansteuerleitungen und Bildsignalausgabeleitungen für die Abbildungselemente 21 an die Gerätesteuereinheit 60 angeschlossen. Die Abbildungssteuereinheit 30 ist ebenfalls durch ein Kabel 66 mit einer Bildsignalausgabeleitung an die Anzeigeeinheit 50 angeschlossen. Die Abbildungssteuereinheit 30 steuert ein Ansteuern der Abbildungselemente 21 des Abbildungsbauelementes 20 (siehe 4), das an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt ist. Die Abbildungssteuereinheit 30 führt ebenfalls ein vorbestimmtes Bildverarbeitungsverfahren an von dem Abbildungselementen 21 erhaltenen Bildsignalen aus und gibt die sich ergebenden Bildsignale an die Anzeigeeinheit 50 aus. Die gesamte oder ein Teil der Funktionsweise der Abbildungssteuereinheit 30 kann in das Gerät 11 zur Zahnbehandlung eingebaut sein.
  • Die Anzeigeeinheit 50 ist aus einem Flüssigkristallbildschirm, einem organischen EL-Bildschirm, einem Arbeitsplatzrechner oder Ähnlichem aufgebaut. Ein Bild wird auf der Anzeigeeinheit 50 auf der Grundlage einer Bildsignalausgabe von der Abbildungssteuereinheit 30 angezeigt.
  • Eine am Kopf tragbare Anzeigeeinheit 50B kann als Anzeigeeinheit verwendet werden. Die am Kopf tragbare Anzeigeeinheit 50B kann die Stelle der Anzeigeeinheit 50 einnehmen oder kann gesondert von der Anzeigeeinheit 50 vorgesehen sein.
  • Ein Signal kann ohne Kabel, sondern unter Verwendung von Bluetooth oder Ähnlichem, zwischen der Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, der Abbildungssteuereinheit 30, der Anzeigeeinheit 50 und der Gerätesteuereinheit 60 übermittelt werden. In diesem Fall wird eine Radiofrequenz vorzugsweise geändert, wo es sachgerecht ist. Insbesondere eine drahtlose Übertragung eines Bildsignals zwischen der Abbildungssteuereinheit 30 und der am Kopf tragbaren Anzeigeeinheit 50B verringert Einschränkungen beim Vorgehen einer Bedienungsperson, die die am Kopf tragbare Anzeigeeinheit 50B trägt, wodurch ein herausragender Komfort bei der Handhabung durch die Bedienungsperson erreicht wird. Die Handhabung durch die Bedienungsperson wird durch ein Übermitteln eines Bildsignals ohne Kabel zwischen der Abbildungssteuereinheit 30 und der am Kopf tragbaren Anzeigeeinheit 50B vereinfacht, nachdem die Funktionen beider Einheiten, der Gerätesteuereinheit 60 und der Abbildungssteuereinheit 30 in die Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung eingebaut sind.
  • 4 und 6 sind eine Seitenansicht, eine Draufsicht von unten, und eine Frontansicht der Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung.
  • Die Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung wird durch ein Einbauen der Abbildungsvorrichtung für eine Zahnbehandlung mit den Abbildungselementen 21 und dem Befestigungsabschnitt 27 in das Gerät 11 zur Zahnbehandlung gebildet.
  • Das Gerät 11 zur Zahnbehandlung beinhaltet einen Gerätekörper 12 und einen Kopf 14.
  • Der Gerätekörper 12 ist in Form eines Bauteils mit einer ununterbrochenen Länge, die eine Bedienungsperson mit der Hand greifen kann, ausgebildet. Der Gerätekörper 12 hat ein mit einem Kopf 14 vorgesehenes Endteil und ein gegenüberliegendes Endteil, von dem aus sich die Kabel 62 und 64 erstrecken. Ein Beleuchtungsteil 16, das das vordere Endteil des später beschriebenen Dreh-Schneidewerkzeugs 18 beleuchten kann, ist an einer Position nahe dem einen Endteil des Gerätekörpers 12 befestigt. Eine lichtemittierende Diode, eine Glühbirne oder das Licht aussendende Ende einer Lichtführung zum Führen von Licht von einem Lichtemitter, vorgesehen in dem Gerätekörper 12, kann als Beleuchtungsteil 16 verwendet werden. Das Beleuchtungsteil 16 ist ein Teil, mit dem das Geräts 11 zur Zahnbehandlung normalerweise ausgestattet ist, unabhängig davon, ob oder ob nicht ein Abbildungsbauelement daran befestigt ist. Das Beleuchtungsteil 16 beleuchtet einen Raum im Inneren einer Mundhöhle während der Behandlung und sendet Licht aus unabhängig davon, ob oder ob nicht eine Abbildungshandlung durch die Abbildungselemente 21 ausgeführt wird.
  • Der Aufbau des Kopfes 14 ist derart, dass ein Dreh-Schneidewerkzeug 18, wie ein Ausreiber oder eine Feile, daran befestigt werden kann. Das Dreh-Schneidewerkzeug 18 umfasst verschiedene Arten von Werkzeugen zum Schneiden eines Zahnes durch ihre rotierende Bewegung. Eine Behandlung mit dem Dreh-Schneidewerkzeug 18 kann nicht alleine durch ihre Drehbewegung möglich sein, sondern auch durch seine vertikale Bewegung oder durch seine drehende Bewegung, bei der das Dreh-Schneidewerkzeug 18 wiederholt Drehbewegungen nach rechts und links macht, die weniger als eine 360°-Drehung betragen. Im Untenstehenden wird eine Seite des Kopfes 14, an der ein Dreh-Schneidewerkzeug 18 derart vorgesehen ist, dass es sich entlang seiner Drehachse X1 erstreckt, als das untere Ende oder Unterseite des Kopfes bezeichnet, und eine Seite dieser gegenüberliegend wird als oberes Ende des Kopfes bezeichnet.
  • nsbesondere ist die Form des Kopfes 14 derart, dass sich sein Durchmesser sukzessive in Richtung seines einen Endes (unteres Ende) verringert, dass er eine im Wesentlichen kreisförmige flache Oberfläche 14a an diesem Ende hat und dass er an seiner seitlichen Seite einstückig an dem Gerätekörper 12 verbunden ist. Ein Dreh-Antriebsmechanismus, wie ein Mikromotor oder eine Turbine, ist im Inneren des Instrumentenkörpers 12 oder des Kopfes 14 vorgesehen. Die Drehbewegung des Dreh-Antriebsmechanismus wird durch ein Getriebe oder Ähnlichem auf das Dreh-Schneidewerkzeug 18 übertragen. Das Dreh-Schneidewerkzeug, wie ein Ausreiber oder eine Feile, ist in einer Anordnung, in der ein unteres Ende des Dreh-Schneidewerkzeugs sich nach außen erstreckt, abnehmbar durch einen Schaft 18a an seinem Basisende an einem annähernd das Zentrum der im Wesentlichen kreisförmigen flachen Oberfläche 14a des Kopfes 14 bildenden Teil, bestimmt an einem unteren Ende des Kopfes, befestigt. Die Drehantriebskraft des zuvor genannten Dreh-Antriebsmechanismus wird durch den Schaft 18a auf das Dreh-Schneidewerkzeug 18 übertragen, wodurch das Dreh-Schneidewerkzeug 18 veranlasst wird zu rotieren. Dies erlaubt eine Behandlung eines Zahnes, wie ein Schneiden, unter Verwendung des Dreh-Schneidewerkzeugs.
  • Die Drehachse X1 des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 ist eine Achse, bezüglich der das Dreh-Schneidewerkzeug 18 veranlasst wird zu rotieren, wenn der oben beschriebene Dreh-Antriebsmechanismus angetrieben wird.
  • Die Abbildungsbauelemente 20 sind durch den Befestigungsabschnitt 26 an dem Kopf des Geräts 11 zur Zahnbehandlung abnehmbar befestigt.
  • 7 ist eine Schnittansicht des Abbildungsbauelementes 20. Das Abbildungsbauelement 20 beinhaltet das Abbildungselement 21, wie eine CCD oder Ähnliches. Wie später beschrieben wird, ist das Abbildungsbauelement 20 in einem ausreichenden Maße hinsichtlich seiner Größe verringert, dass es nicht die Behandlung mit dem Dreh-Schneidewerkzeug 18 stört, selbst wenn das Abbildungsbauelement 20 an dem unteren Endteil oder der seitlichen Seite des Kopfes 14 befestigt ist.
  • Insbesondere beinhaltet das Abbildungsbauelement 20 ein im Wesentlichen zylindrisches (hier im Wesentlichen rechtwinklig zylindrisches) Linsengehäuse 22, die Linse 23 und eine Blende 24, angeordnet in dem Linsengehäuse 22, eine Platte 25 und das Abbildungselement 21. Selbstverständlich sind der Aufbau und das Material des Abbildungsbauelementes nicht auf die in 7 gezeigten beschränkt. Zum Beispiel kann die Blende 24 in einigen Fällen unnötig sein.
  • Das Linsengehäuse 22 ist aus einem hitzebeständigen Harz gemacht und ist in einer im Wesentlichen zylindrischen Form mit Öffnungen an den gegenüberliegenden Enden ausgebildet. Das Linsengehäuse 22 kann alternativ dazu aus Metall gemacht sein. Das Linsengehäuse 22 ist vorzugsweise aus einem Material mit einer hohen Dampfbeständigkeit gemacht, um einem Autoklaven-Sterilisationsverfahren Stand zu halten.
  • Die Blende 24 ist an einem Endteil des Linsengehäuses 22 angeordnet. Die Linse 23 ist zwischen der Blende 24 und dem Abbildungselement 21 in dem Linsengehäuse 22 angeordnet. Ein Bild wird durch die Linse 23 auf einer Abbildungsoberfläche 21a des Abbildungselementes 21 gebildet, während externes Licht durch die Blende 24 reguliert wird. Die Linse 23 kann aus mehreren Linsen aufgebaut sein. Die Position der Linse 23 und der Blende 24 kann zweckentsprechend gemäß ihrer optischen Eigenschaften geändert werden. Oder die relative Anordnung zwischen der Blende 24 und der Linse 23 kann umgekehrt sein. Ferner kann, wenn ein später beschriebenes Anregungslichtbeleuchtungsteil verwendet wird, ein optischer Filter vorgesehen sein, der das Anregungslicht, das von dem Abbildungsgegenstand reflektiert wird, ausschneidet, Fluoreszenzlicht absondert und ein Bild von diesem erfasst.
  • Das Abbildungselement 21 ist aus einer CCD, einem CMOS oder Ähnlichem aufgebaut und hat einen integrierten Aufbau eines Abbildungssensors mit der Abbildungsoberfläche 21a, eine Steuerschaltung für die Sensoren oder Andere. Dieser integrierte Aufbau ist vorzugsweise zum Beispiel mit einem Harz verschlossen. Das Abbildungselement 21 ist unbeweglich an einer Hauptoberfläche der Platte 25 in einer Anordnung angebracht, in der die Abbildungsoberfläche 21a des Abbildungselementes 21 so angeordnet ist, dass sie der Richtung, der diese Hauptoberfläche zugewandt ist, zugewandt ist. Mit der Abbildungsoberfläche 21a, die der Öffnung an einem Endteil des Linsengehäuses 22 zugewandt ist, ist die Platte 25 an der Öffnung an dem anderen Endteil des Linsengehäuses 22 derart befestigt, dass das Abbildungselement 21 an der Öffnung an dem anderen Endteil des Linsengehäuses 22 angeordnet ist.
  • Die Form des Abbildungsbauelementes 20 ist derart, dass das Abbildungselement 21, insbesondere ein Teil des Abbildungselementes 21, das die Abbildungsoberfläche 21a beinhaltet, von dem Linsengehäuse 22 als schützendes Bauteil aus hitzebeständigem Harz bedeckt ist.
  • Das Abbildungsbauelement 20 hat eine zentrale Achse eines Abbildungsbereichs, die als eine Abbildungsachse X2 definiert ist. Hier ist eine Achse, die durch einen Punkt geht, der nahezu das Zentrum der Abbildungsoberfläche 21a des Abbildungselementes 21 in dem Abbildungsbauelement 20 beinhaltet, und die sich dabei in einer Richtung im Wesentlichen vertikal zu der Abbildungsoberfläche 21a erstreckt, die Abbildungsachse X2 des Abbildungsbauelementes 20 (Abbildungselement 21). Während in diesem Beispiel zwei Abbildungsbauelemente 20 vorgesehen sind, kann die Anzahl der Abbildungsbauelemente 20 eins, drei oder höher sein.
  • Erneut auf die 4 bis 6 verweisend, ist der Aufbau des Befestigungsabschnitts 26 derart, dass er bewirkt, dass das Abbildungsbauelement 20 an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung in einer solchen Art und Weise befestigt ist, dass das Abbildungsbauelement 20 auf der Unterseite des Kopfes 14 angeordnet ist und dass die Abbildungsachsen X2 des Abbildungsbauelementes 20 und die Drehachse X1 des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 im Wesentlichen parallel liegen. Die Drehachse X1 und die Abbildungsachse X2 sind vorzugsweise so nahe wie möglich zueinander.
  • Hier ist der Aufbau des Befestigungsabschnitts 26 derart, dass er mit einer Schraube S an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernbar befestigt ist.
  • Insbesondere ist der Befestigungsabschnitt 26 aus einem Harz oder Ähnlichem gemacht und ist in einer im Wesentlichen länglichen Platte ausgeformt, die sich in einer Art krümmt, dass der Befestigungsabschnitt 26 sich von dem einen Endteil des Gerätekörpers 12 durch den Teil, der nahe dem Zentrum der im Wesentlichen kreisförmigen, flachen Oberfläche 14a des Kopfes 14 bis zu der seitlichen Seite des Kopfes 14 dem Gerätekörper 12 gegenüberliegend erstreckt. Selbstverständlich kann der Befestigungsabschnitt 26 in seiner Gesamtheit aus einer Leiterplatte gebildet sein. Ein Loch 26a, durch das der Schaft 18a lose hindurchgeführt sein kann, ist in einer Position bestimmt, die nahe dem Zentrum der Längsrichtung des Befestigungsabschnitts 26 ist. Ferner sind die zwei Abbildungsbauelemente 20 als eine Einheit an dem Befestigungsabschnitt derart vorgesehen, dass das Loch 26a zwischen den zwei Abbildungsbauelementen 20 gehalten wird.
  • Ein Schraubendurchgangsloch ist in einem Endteil des Befestigungsabschnitts 26 auf der Seite bezüglich des Geräteskörpers 12 ausgebildet. Ferner ist ein Schraubenbefestigungsloch entsprechend zu dem Schraubendurchlassloch in dem Gerätekörper 12 ausgebildet.
  • Mit dem Befestigungsabschnitt 26, derart angeordneten, dass er den Kopf 14 des Geräts 11 zur Zahnbehandlung umgibt, sodass die zwei Abbildungsbauelemente 20 um den Schaft 18a angeordnet sein werden, wird die Schraube S durch das Schraubendurchgangloch in das Schraubenbefestigungsloch gedreht. Im Ergebnis sind die Abbildungsbauelemente 20 durch den Befestigungsabschnitt 26 an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt. Wenn die Schraube S in diesem Zustand gelöst und dann entfernt wird, sind die Abbildungsbauelemente 20 von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernt.
  • Die Abbildungsbauelemente 20 können auf der seitlichen Seite des Kopfes 14 angeordnet sein, solange die Abbildungsachsen X2 und die Drehachse X1 im Wesentlichen parallel liegen und die Abbildungsbauelemente 20 ein Abbilden in einer Richtung des vorderen Endes des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 ausführen können. Wie bereits beschrieben, ist der Kopf 14 bezüglich seines Durchmessers in einer Richtung zu seinem Ende (unteres Ende) hin sukzessive verringert, dabei in einigen Fällen eine leichte Krümmung aufweisend. Somit können die Abbildungsachsen X2 und die Drehachse X1, wenn die Abbildungsbauelemente 20 auf der seitlichen Seite des Kopfes 14 angeordnet sind, im strengen Sinne nicht parallel sein. In diesem Fall jedoch sind die Abbildungsachsen X2 und die Drehachse X1 immer noch im Wesentlichen parallel. Somit können die Abbildungsbauelemente 20 ein Abbilden in einer Richtung des vorderen Endes des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 ausführen.
  • Solange wie die Abbildungsbauelemente 20 auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes 14 angeordnet sind, kann der Befestigungsabschnitt 26 selbst an einem anderen Teil des Kopfes 14 angeordnet sein oder kann zum Beispiel an dem Gerätekörper 12 oder Ähnlichem befestigt sein.
  • Der Grund für die im Wesentlichen parallele Positionsbeziehung zwischen den Abbildungsachsen X2 und der Drehachse X1 ist, dass ein Bild des vorderen Endes und seiner Nachbarschaft des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 im Allgemeinen durch ein Abbilden in der axialen Richtung des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 erfasst werden kann, ohne die Störung durch ein Hindernis wie einen anderen Teil des Zahnes. In diesem Fall kann eine so genannte Wurzelkanalöffnung so beobachtet werden, dass in einer Richtung der längeren Achse einer Wurzel heruntergeschaut wird. Somit ist die im Wesentlichen parallele Positionsbeziehung zwischen den Abbildungsachsen X2 und der Drehachse X1 nicht notwendigerweise auf eine exakt parallele Positionsbeziehung zwischen diesen beschränkt. Angenommen, dass die zuvor erwähnte normale endodontische Therapie ausgeführt werden soll, beinhaltet diese Beziehung ebenfalls den Fall, indem die Abbildungsachsen X2 und die Drehachse X1 in einem Umfang im Wesentlichen parallel sind, der es erlaubt, ein Bild des vorderen Endes eines Dreh-Schneidewerkzeugs 18 ohne Störung durch ein Hindernis wie einen anderen Teil eines Zahnes zu erfassen.
  • 8 ist ein Blockdiagramm, das die Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, eine Abbildungssteuereinheit 30 und die Anzeigeeinheit 50, die das Abbildungs- und Behandlungssystem bilden, beinhaltet. Universalfunktionen wie eine Energiequelle sind in 8 nicht dargestellt.
  • Wie in dieser Zeichnung dargestellt, beinhaltet die Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung mehrere (hier zwei) Abbildungselemente 21, die in den Abbildungsbauelementen 20 enthalten sind.
  • Die Abbildungssteuereinheit 30 beinhaltet ein Bildsteuerteil 32, ein Steuerauftragerteilungsteil 37 und ein Eingabeteil 49. Die Abbildungssteuereinheit 30 beinhaltet, nicht dargestellt, eine Energiequelle und einen Netzschalter und wird in Betrieb gesetzt nach Erhalt von elektrischer Energie von der Energiequelle als Antwort auf eine An/Aus-Steuerung des Netzschalters.
  • Der Eingabeteil 49 ist geeignet, von einer Bedienungsperson oder Dergleichen eine Anweisung zu erhalten. Hier ist der Eingabeteil 49 geeignet, eine Anweisung zu erhalten, wenigstens eines von mehreren Abbildungselementen 21 auszuwählen. Ein mechanischer Schalter und diejenigen Strukturen, die geeignet sind, von einer Bedienungsperson oder Dergleichen Anweisungen zu erhalten, inklusive derjenigen zum Erhalten von Anweisungen durch einen vorbestimmten Eingabebildschirm, sind alle als das Eingabeteil 49 verwendbar. Ein Signal als Antwort zu von dem Eingabeteil 49 erhaltenen Anweisungen wird an das Steuerauftragerteilungsteil 37 übergeben.
  • Das Steuerauftragerteilungsteil 37 ist aus einem Mikrocomputer mit einer CPU, einem ROM, einem RAM oder Anderen aufgebaut und steuert das Bildsteuerteil 32 als Antwort auf ein Signal, das von dem Eingabeteil 49 gegeben wird. Hier hat das Steuerauftragerteilungsteil 37 Funktionen eines Auftragerteilungsabschnitts 38 zur Abbildungselementauswahl, eines Auftragerteilungsabschnitts 39 zum Ansteuern eines Abbildungselementes, eines Auftragerteilungsabschnittes 40 zur Ausgabebildauswahl und eines Auftragerteilungsabschnittes 41 zur Bildverarbeitung. Wenn Anweisungen durch das Eingabeteil 49 gegeben werden, eines der mehreren Abbildungselemente 21 auszuwählen, veranlasst das Steuerauftragerteilungsteil 37 den Auftragerteilungsabschnitt 38 zur Abbildungselementauswahl, ein ausgewähltes Abbildungselement 21 zu bestimmen und einen Auftrag zur Auswahl an einen Abbildungselementauswahlabschnitt 33 als Antwort auf die Anweisungen zu erteilen. Das Steuerauftragerteilungsteil 37 veranlasst auch den Auftragerteilungsabschnitt 39 zur Abbildungselementansteuerung, einen Auftrag zum Ansteuern an einen Abbildungselementansteuerabschnitt 34 zu erteilen. Das Steuerauftragerteilungsteil 37 veranlasst auch den Auftragerteilungsabschnitt 40 zur Ausgabebildauswahl, ein ausgewähltes Abbildungselement 21 zu bestimmen und einen Auftrag zur Auswahl an einen Ausgabebildauswahlabschnitt 35 zu erteilen. Ferner veranlasst das Steuerauftragerteilungsteil 37 den Auftragerteilungsabschnitt 41 zur Bildverarbeitung, einen Auftrag zur Bildverarbeitung an den Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 zu erteilen.
  • Das Bildsteuerteil 32 beinhaltet den Abbildungselementauswahlabschnitt 33, den Abbildungselementansteuerabschnitt 34, den Ausgabebildauswahlabschnitt 35 und den Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36.
  • Der Abbildungselementansteuerabschnitt 34 ist aus einer Ansteuerschaltung oder Dergleichen für eine An/Aus-Steuerung zum Ansteuern der Abbildungselemente 21 aufgebaut. Der Abbildungselementansteuerabschnitt 34 gibt als Antwort auf einen Auftrag zum Ansteuern, der von dem Auftraganforderungsabschnitt 39 zum Abbildungselementansteuern erteilt wird, ein Steuersignal aus. Der Abbildungselementauswahlabschnitt 33 ist aus einer Auswahlschaltung oder Dergleichen mit einer Eingabe und mehreren (hier zwei) Ausgaben aufgebaut. Der Abbildungselementauswahlabschnitt 33 wählt ein Abbildungselement 21 als Antwort auf einen Auftrag zur Auswahl, der von dem Abbildungselementauswahlabschnitt 33 erteilt wird, aus und gibt ein Ansteuersignal, das von dem Abbildungselementansteuerabschnitt 34 übergeben wird, an das ausgewählte Abbildungselement 21 aus.
  • Der Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 ist aus einem integrierten Schaltkreis oder Dergleichen, verantwortlich für eine Bildverarbeitung, aufgebaut. Als Antwort auf einen Auftrag zur Bildverarbeitung, der von dem Auftragerteilungsabschnitt 41 zur Bildverarbeitung erteilt wird, führt der Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 Verfahren wie A/D-Umwandlung oder Bildkorrektur an einem Bildsignal, das von dem Abbildungselement 21 erhalten wird, durch und gibt dasselbe als ein Bildsignal aus, das geeignet ist, auf der Anzeigeeinheit 50 angezeigt zu werden.
  • Der Ausgabebildauswahlabschnitt 35 ist aus einer Auswahlschaltung oder Dergleichen mit mehreren (hier zwei) Eingaben und einer Ausgabe aufgebaut. Der Ausgabebildauswahlabschnitt 35 wählt ein Abbildungselement 21 aus als Antwort auf einen Auftrag zur Auswahl, der von dem Auftragerteilungsabschnitt 40 zur Ausgabebildauswahl erteilt wird, identifiziert ein Eingabesignal, das von dem ausgewählten Abbildungselement 21 erhalten wird, und appliziert das ausgewählte Bildsignal zu dem Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36. Der Ausgabebildauswahlabschnitt 35 und der Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 bilden ein Bildauswahl- und Ausgabeteil zum selektiven Ausgeben eines Bildsignals von den mehreren Abbildungselementen 21.
  • Der Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 kann für jedes der mehreren Abbildungselemente 21 vorgesehen sein, und Bilder, die von den mehreren Abbildungselementen 21 erfasst werden, können gleichzeitig angezeigt werden. Oder, diese Bilder können verbunden sein und dann als ein Bild angezeigt werden. In diesen Fällen gibt die Bedienungsperson durch das Eingabeteil 49 Anweisungen ein, alle der mehreren Abbildungselemente 21 zu nutzen. Die Steuerung mittels des Steuerauftragausgabeteils 37, in Antwort auf diese Anweisungen, ist derart, dass alle der mehreren Abbildungselemente 21 angesteuert werden. Dann werden von den mehreren Abbildungselementen 21 erhaltene Bildsignale an die mehreren Bildverarbeitungssteuerungsabschnitte 36 übermittelt oder werden zum Speichern an einen nicht dargestellten Speicher übermittelt. Der bis hierhin beschriebene Aufbau erlaubt es, dass mehrere Bilder von den jeweils mehreren Abbildungselementen erhalten werden, sodass sie gleichzeitig oder selektiv auf der Anzeigeeinheit 50 angezeigt werden oder sodass sie verbunden werden und dann als ein Bild auf der Anzeigeeinheit 50 angezeigt werden. Um mehrere Bilder gleichzeitig anzuzeigen, kann die Anzeigeeinheit 50 geteilt sein und jedes Bild kann in einem Abschnitt angezeigt werden. Oder, Bilder können unabhängig voneinander in dem rechten und linken Anzeigeabschnitten der am Kopf tragbaren Anzeige 50B angezeigt werden.
  • Ein Teil oder alle der Funktionen der Abbildungssteuereinheit 30 kann in entweder der Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung oder der Gerätesteuereinheit 60 oder derer beider eingebunden sein.
  • In dem Abbildungs- und Behandlungssystem, das die Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung aufweist, wird ein Ansteuersignal von dem Abbildungselementansteuerabschnitt 34 durch den Abbildungselementauswahlabschnitt 33 an das bestimmte Abbildungselement 21 übergeben, wenn ein Auftrag zum Starten eines Abbildens gegeben wird, nachdem ein Abbildungselement durch das Eingabeteil 49 bestimmt ist. Dann erfasst das bestimmte Abbildungselement 21 ein Bild. Ein Bildsignal von dem bestimmten Abbildungselement 21 wird anschließend durch den Ausgabebildauswahlabschnitt 35 an den Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 übergeben, wird einem vorbestimmten Bildverarbeitungsprozess in dem Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 unterzogen und wird dann an die Anzeigeeinheit 50 ausgegeben. Im Ergebnis wird das durch das bestimmte Abbildungselement 21 erfasste Bild auf der Anzeigeeinheit 50 angezeigt. Jeweils die Anzahl der Abbildungselemente 21, die gleichzeitig zu bestimmen sind, und die Anzahl der Bilder, die durch die bestimmten Abbildungselemente 21 erfasst und auf der Anzeigeeinheit 50 gleichzeitig anzuzeigen sind, ist nicht immer auf Eins beschränkt.
  • 9 zeigt schematisch die Positionsbeziehung zwischen der Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung und einem Wurzelkanal während einer Behandlung, wie eine Wurzelkanalerweiterung, und einem Abbildungsbereich durch die Abbildungsvorrichtungen.
  • Wie in dieser Figur gezeigt, sind der Kopf 14 und die Abbildungsbauelemente 20 außerhalb und oberhalb der Öffnung des Wurzelkanals 512 angeordnet, wenn eine Wurzelkanalerweiterung und ein Abbilden der krankhaften Stelle unter Verwendung der Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung durchgeführt wird. Ein Raum ist im Allgemeinen um das Dreh-Schneidewerkzeug 18 in dem Zahn 500 beschränkt, wenn das Dreh-Schneidewerkzeug 18 in dem Zahn 500 angeordnet ist. Unter dieser Bedingung führen die Abbildungsbauelemente 20 ein Abbilden entlang den Abbildungsachsen X2 aus, im Wesentlichen parallel zu der Drehachse X1 des Dreh-Schneidewerkzeugs 18, dadurch Bilder des Inneren des Zahns 500 aufnehmend. So beinhalten Abbildungsbereiche F durch die Abbildungsbauelemente 20 jeweils eine Berührungsstelle zwischen dem Dreh-Schneidewerkzeug 18 und dem Zahn 500.
  • Daher zeigen durch die Abbildungsbauelemente 20 während der Wurzkanalerweiterung aufgenommene Bilder jeweils einen Zustand, in dem das vordere Ende des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 in dem Wurzelkanal 512 angeordnet ist, wie in 10 dargestellt. Diese Bilder beinhalten jeweils einen Bereich innerhalb des Zahns 500, der schwierig direkt einzusehen ist (siehe die diagonal schattierten Bereiche in 2), was bedeutet, dass eine Bedienungsperson ein Bild haben kann, das ursprünglich schwierig direkt zu sehen war, insbesondere ein Bild des Inneren der Pulpakammer 507 oder des Wurzelkanals 512. Wenn sich das Abbildungsbauelement an einer Position des Beleuchtungsteils 16 befindet, kann ein Bild des Inneren des Wurzelkanals, angedeutet durch die diagonalen Linien in 2, nicht aufgenommen werden. In diesem Fall kann selbst ein Bild des vorderen Endes des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 abhängig von den Winkeln nicht aufgenommen werden. Somit kann das in 10 dargestellte Bild nicht bereitgestellt werden.
  • In der vorliegenden Ausführungsform sind die Abbildungselemente 21 auf der Unterseite oder der seitlichen Seite des Kopfes 14 angeordnet und der Befestigungsabschnitt 26, der imstande ist, an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt oder von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernt zu werden, ist vorgesehen, um zu bewirken, dass die Abbildungselemente 21 in ihren Lagen befestigt werden, die eine im Wesentlichen parallele Beziehung zwischen den Abbildungsachsen X2 der Abbildungselemente 21 und der Drehachse X1 des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 verwirklichen. Somit vereinfacht die vorliegende Ausführungsform im Gegensatz zu den herkömmlichen Techniken einen Aufbau, dabei eine Kostenverringerung durch Beseitigung einer teuren Bildleitung verwirklichend. Ferner stören diejenigen Teile, die um das Dreh-Schneidewerkzeug 18 herum vorliegen (wie der Kopf 14 oder Zahn 500 selbst) lediglich unwahrscheinlicherweise das Abbilden des Inneren der Pulpakammer 507 oder des Wurzelkanals 512 während dem Abbilden. So kann verlässlicher ein Bild einer Stelle, die behandelt wird, inklusive der in 2 dargestellten diagonal schattierten Gebiete aufgenommen werden, selbst während der Behandlung mit dem Dreh-Schneidewerkzeug 18. Dies beispielsweise erlaubt der Bedienungsperson eine Behandlung vorzunehmen, während er das erfasste Bild sieht.
  • Ferner sind die Abbildungsbauelemente 20 an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernbar befestigt. Dieser spezifische Aufbau erlaubt ein Hinzufügen einer Abbildungsfunktion zu dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung, das ursprünglich nicht eine Abbildungsfunktion hatte, ohne Änderungen vorzunehmen, oder durch die Vornahme geringfügiger Änderungen an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung.
  • Die Abbildungselemente 21 können von dem Kopf 14 entfernt werden. Somit kann das Gerät 11 zur Zahnbehandlung mit davon entfernten Abbildungselementen 21 einem Sterilisationsprozess oder Ähnlichem unterzogen werden, wodurch eine Beschädigung, die durch das Sterilisationsverfahren an den Abbildungselementen 21 hervorgerufen wird, verhindert wird.
  • Ferner wird als Ergebnis des Bereitstellens mehrerer Abbildungselemente 21 ein Bild einer Stelle, die behandelt wird, von jedem der mehreren Abbildungselemente 21 aufgenommen. Somit ergänzen sich die Abbildungsbereiche der Abbildungselemente gegenseitig, wodurch einer Bedienungsperson ein Bild einer Stelle, die behandelt wird, gegeben wird, das verlässlicher erfasst wurde.
  • Insbesondere, wenn ein Abbildungselement 21 auf der Unterseite oder der seitlichen Seite des Kopfes 14 angeordnet ist, kann ein Teil der Stelle, die behandelt wird, durch den Zahn 500 selbst oder Ähnlichem im toten Winkel liegen, abhängig von der Position des Kopfes 14 relativ zu dem Zahn 500. Im Gegensatz dazu werden durch das Vorsehen mehrerer Abbildungselemente 21 in ihren jeweiligen Positionen um das Dreh-Schneidewerkzeug 18 herum Bilder aus unterschiedlichen Richtungen aufgenommen. Die Ausdehnung eines nicht sichtbaren Bereiches wird durch ausgewähltes Anzeigen dieser Bilder, durch ihr gleichzeitiges Anzeigen oder auf andere Art und Weise verringert.
  • In der vorliegenden Ausführungsform sind die mehreren Abbildungselemente 21 durch einen Befestigungsabschnitt 26 befestigt. Die mehreren Abbildungselemente 21 können alternativ durch entsprechende Befestigungsabschnitte an dem Kopf 14 befestigt sein.
  • Die Abbildungselemente 21 sind mit den Linsengehäusen 22 bedeckt. Damit sind die Wasserbeständigkeit, die Feuchtigkeitsbeständigkeit und die Beständigkeit bei Autoklavieren der Abbildungselemente 21 verbessert.
  • Verschiedene Abwandlungen werden als Nächstes basierend auf der zuvor erwähnten Ausführungsform beschrieben. In der unten dargelegten Beschreibung sind solche Bauelemente, wie die zuvor Erwähnten, mit denselben Bezugszeichen identifiziert und werden nicht erneut beschrieben.
  • 11 zeigt eine Abwandlung eines beispielhaften Aufbaus des Abbildungs- und Behandlungssystems. In dieser Abwandlung sind die Funktionen sowohl der Abbildungssteuereinheit 30 als auch der Gerätesteuereinheit 60, die in der ersten Ausführungsform beschrieben sind, in die Gerätesteuereinheit 60C eingebaut. Die Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung und die Gerätesteuereinheit 60C sind miteinander durch ein Kabel 62C mit einem Ansteuerleitung für das Gerät 11 zur Zahnbehandlung und einer Ansteuerleitung und einer Bildsignalausgabeleitung für das Abbildungselement 21 verbunden. Ferner sind die Gerätesteuereinheit 60C und die Anzeigeeinheit 50 miteinander durch ein Kabel 64C mit einer Bildsignalausgabeleitung verbunden.
  • In dieser Abwandlung sind die Abbildungssteuereinheit 30 und die Gerätesteuereinheit 60 der zuvor erwähnten Ausführungsform physisch in einer Einheit integriert, und die Anzahl der Kabel 62C, die sich von der Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung erstrecken, ist verringert. Daher ist ein Bedienungskomfort für eine Bedienungsperson verbessert.
  • Als Nächstes werden zwei Beispiele für eine mit dem Abbildungselement 21 elektrisch verbundene Verbindungsleitung beschrieben.
  • Zunächst wird eine Abwandlung, die eine externe Verbindungsleitung 70D verwendet, unter Bezugnahme auf die 12 bis 14 beschrieben. Diese Abwandlung beinhaltet mehrere Verbindungsleitungshalter 72D, die an dem Gerätekörper 12 des Geräts 11 zur Zahnbehandlung vorgesehen sind und in der länglichen Richtung des Gerätekörpers 12 angeordnet sind. Die Verbindungsleitungshalter 72D haben Klemmabschnitte, mit denen die geradlinige Verbindungsleitung 70D in einer solchen Art gehalten werden, dass es möglich ist, die Verbindungsleitung 70D zu befestigen und zu entfernen. Die Verbindungsleitungshalter 72D sind mit einem Haftmittel, mit einer Schraube, mit einem Eingriffsmechanismus, mit einer Schraube, mit einem Einpassmechanismus oder Ähnlichem an dem Gerätekörper 12 an dem äußeren Umfang dessen befestigt.
  • Die Verbindungsleitung 70D mit den Ansteuerleitungen und den Bildausgabeleitungen für die Abbildungselemente 21 sind aus den Abbildungselementen 21 nach außen geführt und ist entlang des äußeren Umfangs des Gerätekörpers 12 entfernbar in einer Position, gehalten durch die Verbindungsleitungshalter 72D, befestigt.
  • Als Nächstes wird eine Abwandlung unter Bezugnahme auf die 15 bis 17 beschrieben, die eine verborgene Verbindungsleitung 70E verwendet. In dieser Abwandlung ist die Verbindungsleitung 70E mit den Ansteuerleitungen und Bildausgabeleitungen für die Abbildungselemente 21 in dem Gerätekörper 12 verborgen, während sie sich in der Längsrichtung des Gerätekörpers 12 erstreckt. Das Vorsehen einer Verbindungsleitung 70E im Inneren des Gerätekörpers 12 beinhaltet zum Beispiel einen Fall, in dem die Verbindungsleitung 70E entlang des inneren Umfangs eines äußeren Gehäuses des Gerätekörpers 12 angeordnet ist.
  • Diese Abwandlungen erlauben es, dass die Abbildungselemente 21 mit einer externen Vorrichtung durch die Verbindungsleitung 70D, die entlang des äußeren Umfangs des Gerätekörpers 12 entfernbar befestigt ist oder durch die Verbindungsleitung 70E, die im Inneren des Gerätekörpers 12 vorgesehen ist, elektrisch verbunden ist. Insbesondere bezüglich der zuerst genannten Abwandlung, wird ein Befestigen und Entfernen der Verbindungsleitung 70D zusammen mit den Abbildungselementen 21 ermöglicht. So wird ein Gerät 11 zur Zahnbehandlung einem Sterilisationsverfahren oder Ähnlichem unterzogen, wobei die Verbindungsleitung 70D und die Abbildungselementen 21 davon entfernt sind. Dies verhindert, dass es zu einer Beschädigung an den Abbildungselementen 21 und der Verbindungsleitung 70D durch das Sterilisationsverfahren oder Ähnlichem kommt. Die erstgenannte Abwandlung erlaubt es auch, dass die Verbindungsleitung 70D in relativ einfacher Art und Weise zu einem bereits existierenden Gerät 11 zur Zahnbehandlung hinzugefügt wird. Die letztgenannte Abwandlung verhindert eine Exponierung der Verbindungsleitung 70E an dem äußeren Umfang des Gerätekörpers 12, wodurch ein hervorragender Bedienungskomfort für eine Bedienungsperson erreicht wird.
  • Als Nächstes wird eine Abwandlung des Befestigungsabschnitts 26 beschrieben, mit dem das Abbildungsbauelement 20 entfernbar befestigt ist.
  • 18 bis 21 zeigen wie die vorliegende Erfindung in der Praxis unter Verwendung eines Befestigungsabschnittes 26F der Abwandlung umgesetzt wird. Eine Geräteeinheit 10F zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung dieser Abwandlung verwendet den Befestigungsabschnitt 26F anstelle des oben erwähnten Befestigungsabschnitts 26. Der Befestigungsabschnitt 26F ist aus einem Harz oder Ähnlichem gemacht und hat ein Bauelementbefestigungsteil 26Fa und ein Passteil 27F. Natürlich kann der Befestigungsabschnitt 26F als Ganzes als Platte dienen. Das Bauelementbefestigungsteil 26Fa hat denselben Aufbau wie dasjenige des Befestigungsabschnitts 26 mit der Ausnahme, dass das Bauelementbefestigungsteil 26Fa keine Struktur zur Schraubenbefestigung hat. Das Passteil 27F wird einstückig mit dem Bauelementbefestigungsteil 26Fa an einem Endteil des Bauelementbefestigungsteils 26Fa auf der Seite bezüglich des Gerätekörpers 12 vorgesehen. Die Befestigung des Passteils 27F an den Abbildungsbauelementen 20 oder an den Abbildungselementen 21 durch ein anderes Bauteil als das Bauelementbefestigungsteil 26Fa wird ebenfalls als einer der Wege zum Befestigen des Passteils 27F an den Abbildungsbauelementen 20 oder an den Abbildungselementen 21 erachtet. In den Zeichnungen liegt das Passteil 27F näherungsweise in einer C-Form vor, die es erlaubt, dass das Passteil 27F elastisch in einen Teil des Gerätekörpers 12 nahe des Kopfes 14 eingepasst wird.
  • Der Teil des Gerätekörpers 12 nahe des Kopfes 14 ist in dem Passteil 27F mit der erweiterten Öffnung des Passteils 27F angeordnet und anschließend wird das Passteil 27F veranlasst, elastisch in seine ursprüngliche Form zurückzukehren. Als ein Ergebnis ist das Bauelementbefestigungsteil 26Fa an einem Endteil des Kopfes 14 angeordnet. Gleichzeitig sind mit den Abbildungsbauelementen 20, die um das Dreh-Schneidewerkzeug 18 herum angeordnet sind, der Befestigungsabschnitt 26F an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung derart befestigt, dass er elastisch an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung eingepasst ist. Wenn die Öffnung des Passteils 27F in diesem Zustand aufgeweitet wird, um der Teil des Gerätekörpers 12 nahe des Kopfes 14 aus dem Passteil 27F herauszuziehen, wird der Befestigungsabschnitt 26F von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernt.
  • Der Befestigungsabschnitt 26F erlaubt es vorzugsweise, dass die Abbildungsbauelementen 20 ohne ein Hinzufügen einer Bearbeitung wie der Ausbildung eines Schraubenlochs zu dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung einfach entfernbar sind. Ferner werden die Abbildungsbauelemente 20 in relativ einfacher Art und Weise befestigt und entfernt.
  • In der zuvor erwähnten Abwandlung ist das Passteil ein elastisches Passteil, das leicht an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt werden kann und das leicht von dem Instrument zur Zahnbehandlung entfernt werden kann. Gemäß eines Beispiels für diesen Aufbau ist ein elastisches Bauteil mit einer näherungsweise C-Form an dem äußeren Umfang des Kopfes 14 entfernbar befestigt. Gemäß eines anderen Beispiels wird ein elastisches Bauteil mit einer näherungsweise Ringform oder an einem Ende geschlossener zylindrischer Form von außen an ein Endteil oder an dem gegenüberliegenden Endteil des Kopfes 14 eingepasst, und das elastische Bauteil kann an dem Kopf 14 befestigt oder von dem Kopf 14 durch eine Befestigungskraft entfernt werden, die durch eine elastische Rückstellkraft des elastischen Bauteils und durch eine Reibungskraft gegen den Kopf 14 erzeugt wird. Das elastische Einpassen ist nicht der einzige beispielhafte Weg für ein Einpassen, sondern verschiedene Einpassarten sind anwendbar. Als ein Beispiel kann eine Aussparung, die an einem Vorsprung des Kopfes angepasst wird, in dem Passteil bestimmt sein, und die Aussparung und der Vorsprung können ineinander eingepasst werden (nicht dargestellt).
  • Der Aufbau des Befestigungsabschnittes, der an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt oder von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernt werden kann, ist nicht auf das oben Beschriebene beschränkt. Der Befestigungsabschnitt kann eine Sperrklinke haben. In diesem Fall kann der Befestigungsabschnitt durch den Eingriff, der zwischen der Sperrklinke und einer dafür vorgesehenen Stelle des Kopfes 14 ausgebildet ist (wie einer in dem äußeren Umfang dessen bestimmten Aussparung), an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt oder von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernt werden. Oder, die zuvor erwähnten Bauweisen können in Kombination eingesetzt werde. Der Punkt ist, dass, solange die Abbildungsbauelemente 20 und die Abbildungselemente 21 an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt oder von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernt werden können, wenn sie in ihren oben beschriebenen Positionen und Anordnungen gehalten werden, der Befestigungsabschnitt von irgendeinem Aufbau sein kann.
  • {Zweite Ausführungsform}
  • Eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung einer zweiten Ausführungsform wird als Nächstes beschrieben. In der zweiten Ausführungsform ist ein Beleuchtungsteil zum Applizieren von zum Abbilden verwendeten Lichts entfernbar befestigt. Dieselben Bestandteile wie diejenigen, die in der ersten Ausführungsform erwähnten sind, werden durch dieselben Bezugszeichen identifiziert und werden nicht erneut beschrieben.
  • Beleuchtungsteile 113b, entfernbar durch die Abbildungsbauelemente 20 befestigt, werden zuerst beschrieben. 22 bis 24 sind eine Seitenansicht, eine Draufsicht von unten und eine Frontansicht der Geräteeinheit 110 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform. 25 ist eine vergrößerte Ansicht der Abbildungsbauelemente 20 und ihrer benachbarten Bereiche der Geräteeinheit 110 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung.
  • In den Abbildungsbauelementen 20 und ihren benachbarten Bereichen der Geräteeinheit 110 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung sind Beleuchtungsbauelemente 113 an den Abbildungsbauelementen 20 entfernbar befestigt, sodass die Beleuchtungsteile 113b auf der Unterseite oder der seitlichen Seite (hier auf der Unterseite) des Kopfes 14 entfernbar befestigt sind.
  • Insbesondere beinhaltet jedes der Beleuchtungsbauelemente 113 einen Halter 113a und die Beleuchtungsteile 113b, die als Lichtemitter zum Zwecke der Beleuchtung fungieren.
  • Die Halter 113a sind jeweils aus einem Harz oder Ähnlichem gemacht und in einer Form ausgebildet, die ein lösbares Befestigen an dem äußeren Umfang des Abbildungsbauelementes 20 erlaubt. Der Halter 113a ist ein Bauteil mit einer näherungsweise U-förmigen Erscheinungsbild mit gegenüberliegenden Enden einer Koppelungsseite und zwei seitlichen Seiten, die sich von den gegenüberliegenden Enden der Koppelungsseite in im Wesentlichen vertikalen Anordnungen zu der Koppelungsseite erstrecken. Die Form des Halters 113a ist derart, dass es dem Halter 113a erlaubt ist, von außen entfernbar befestigt zu sein, derart, dass er drei äußere Seiten des Abbildungsbauelementes 20 umgibt. Ebenso wie das Linsengehäuse 22 ist der Halter 113a vorzugsweise aus einem hitzebeständigen Harz. Das ist daher der Fall, dass, indem es erlaubt, dass die Beleuchtungsteile 113b mit dem Halter 113a als schützendes Bauelement aus hitzebeständigem Harz bedeckt sind, eine Wasserbeständigkeit, eine Feuchtigkeitsbeständigkeit und eine Beständigkeit gegenüber Autoklavieren verbessert werden können.
  • Die Beleuchtungsteile 113b sind jeweils aus einem Licht aussendenden Bauteil, wie einer Licht aussendenden Diode, einen elektrolumineszenten Element oder Ähnlichem, aufgebaut und sind in der Koppelungsseite und jeder der seitlichen Seiten des Halters 113a vergraben, derart, dass die Beleuchtungsteile 113b Licht nach außen aussenden können. Es ist vorzuziehen, dass die Beleuchtungsteile 113b Licht in einer Richtung im Wesentlichen parallel zu der der zuvor erwähnten Drehachse X1 aussendet. Ferner liegen die Beleuchtungsteile 113b und die Abbildungsachsen X2 (siehe 22) vorzugsweise so nahe wie möglich zueinander.
  • Ein Schraubenaussparungsloch ist in der Koppelungsseite jeden Halters 113a bestimmt, und ein Schraubenbefestigungsloch ist in einer seitlichen Seite des entsprechenden Abbildungsbauelementes 20 bestimmt. Mit dem Halter 113a, von außen auf den äußeren Umfang des Abbildungsbauelementes 20 montiert, wird eine Schraube S durch das Schraubenaussparungsloch in das Schraubenbefestigungsloch gedreht. Im Ergebnis sind die Beleuchtungsbauelemente 113, jeder die Beleuchtungsteile 113b beinhaltend, entfernbar auf der Unterseite des Kopfes 14 befestigt. Das heißt, die lösbare Befestigung der Beleuchtungsteile 113b auf der Unterseite des Kopfes 14 beinhaltet den Fall, in dem die Beleuchtungsteile 113b durch ein anderes Bauteil (hier die Abbildungsbauelemente 20) befestigt sind. Eine Leitungsverdrahtungsstruktur kann für jeden Halter 113a anstelle der Platte 25 im Inneren des Abbildungsbauelementes vorgesehen sein. In diesem Fall wird die elektrische Verbindung zwischen der Verdrahtungsstruktur und dem Abbildungsbauelement und dem Beleuchtungsbauelement hergestellt, der Halter 113a selbst wird nämlich als elektrische Leiterplatte betrachtet. Ferner wird ein leitfähiger Schaltkreis durch ein Anordnen der Abbildungsbauelemente und der Beleuchtungsbauelemente auf dem Halter 113a, der eine Funktion einer Platte hat, ausgebildet.
  • Mehrere (hier zwei) Abbildungsbauelemente 20 sind vorgesehen. Somit sind die Beleuchtungsbauelemente 113 an den entsprechenden Abbildungsbauelementen 20 entfernbar befestigt.
  • 26 ist ein Blockdiagramm, das die Geräteeinheit 110 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, eine Abbildungssteuereinheit 130 und einer Anzeigeeinheit 50 der zweiten Ausführungsform beinhaltet.
  • Dieses Blockdiagramm unterscheidet sich von dem Blockdiagramm der in 8 dargestellten ersten Ausführungsform darin, dass die Abbildungssteuereinheit 130 ferner ein Beleuchtungssteuerteil 43 mit einem Beleuchtungsansteuabschnitt 44 beinhaltet und dass ein Steuerauftragerteilungsteil 137 die Funktion eines Auftragerteilungsabschnitts 42 zum Ansteuern der Beleuchtung hat.
  • Die Funktion des Auftragerteilungsabschnitts 42 für eine Ansteuerung der Beleuchtung ist beispielsweise als eine Verarbeitungsfunktion des Steuerauftragerteilungsteils 137 verwirklicht. Der Beleuchtungsansteuerabschnitt 44 ist aus einem Ansteuerungsschaltkreis oder Ähnlichem für die Beleuchtungsteile 113b aufgebaut und ist durch ein Kabel oder Ähnlichem mit den Beleuchtungsteilen 113b verbunden.
  • Der Auftragerteilungsabschnitt 42 zum Ansteuern der Beleuchtung erteilt einen Ansteuerauftrag an den Beleuchtungsansteuerabschnitt 44 zu einem Zeitpunkt, wenn eines der Abbildungselemente 21 ein Abbilden auszuführen hat. Nach einem Erhalten des Ansteuerauftrags gibt der Beleuchtungsansteuerabschnitt 44 ein Ansteuersignal zum Ansteuern des Beleuchtungsteils 113b aus, wodurch dieses Beleuchtungsteil 113b Licht aussendet.
  • Alle Beleuchtungsteile 113b können zum Aussenden von Licht veranlasst werden, unabhängig davon, welches der Abbildungsbauelemente 20 ein Abbilden auszuführen hat. Oder, eine Beleuchtung durch die Beleuchtungsteile 113b kann unabhängig für jedes Beleuchtungsbauelement 113 gesteuert werden. In diesem Fall werden, wenn eines der Abbildungsbauelemente 20 ein Abbilden auszuführen hat, nur die Beleuchtungsteile 113b des Beleuchtungsbauelementes 113, die an dem für das Abbilden verantwortliche Abbildungsbauelement 20 befestigt sind, veranlasst, Licht auszusenden.
  • Gemäß des zuvor erwähnten Aufbaus der Geräteeinheit 110 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung können die Abbildungselemente 21 ein Abbilden durchführen, während eine Stelle, die behandelt wird oder Ähnliches, durch die Beleuchtungsteile 113b erhellt werden. Im Ergebnis wird ein besser passend verwendbares Bild für eine Behandlung erhalten.
  • Um die lösbare Befestigung der Beleuchtungsteile 113b zu verwirklichen, werden die Abbildungsbauelemente 20 an einer Platte oder einem Halter, der die Funktion einer Platte hat, angeordnet, und die Platte oder der Halter, der die Funktion einer Platte hat, wird in einer Gestalt ausgebildet, die ein Befestigen und Entfernen davon erlaubt. Zusätzlich zu diesem Aufbau sind alternative Bauweisen anwendbar, darunter diejenigen, die eine Schraube S, ein elastisches Bauteil mit näherungsweise C-Form, ein elastisches Bauteil mit einer näherungsweise Ringform oder mit näherungsweise einer an einem Ende geschlossen zylindrischen Form, eine Sperrklinke oder einen in dem äußeren Umfang eines Abbildungsbauelementes bestimmten Vorsprung (oder einer Aussparung), angepasst zu einer Aussparung (oder einem Vorsprung), verwenden. Weiterhin alternativ können die Beleuchtungsteile 113b an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung, zum Beispiel an dem Kopf 14, befestigt sein. Der Punkt ist, dass, solange die Beleuchtungsteile 113b an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt und von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung gelöst werden können, wenn die Beleuchtungsbauelemente 113 in ihren vorbestimmten Positionen gehalten werden, irgendein Aufbau anwendbar ist.
  • Unterschiedliche Abwandlungen werden als Nächstes auf der Grundlage der zuvor erwähnten Ausführungsform beschrieben. In der unten ausgeführten Beschreibung sind dieselben wie die zuvor erwähnten Bauelemente durch dieselben Bezugszeichen identifiziert und werden nicht erneut beschrieben.
  • Zunächst können die Beleuchtungsteile 113b, die in jedem Beleuchtungsbauelement 113 vorgesehen sind, ein Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil zur Verwendung für eine Fluoreszenzabbildung zum Extrahieren einer unnormalen Stelle beinhalten. 27 ist ein Blockdiagramm entsprechend dieser Abwandlung.
  • Das Blockdiagramm der 27 unterscheidet sich hauptsächlich von dem Blockdiagramm der 26, indem eine Geräteeinheit 110B zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung ein Beleuchtungsteil 113Bb1 zum normalen Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil 113Bb2 zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung zum Extrahieren einer ungewöhnlichen Stelle beinhaltet und indem ein Beleuchtungssteuerteil 43B einer Beleuchtungssteuereinheit 130B einen ersten Beleuchtungsansteuerabschnitt 144B1 für das Beleuchtungsteil 113Bb1 und einen zweiten Beleuchtungsansteuerabschnitt 144B2 für das Anregungslichtbeleuchtungsteil 113Bb2 beinhaltet.
  • Das Beleuchtungsteil 113Bb1 sendet Licht im sichtbaren Lichtbereichaus und ist aus einer weißen Diode oder Ähnlichem aufgebaut. Das Anregungslichtbeleuchtungsteil 113Bb2 sendet Licht einer Wellenlänge, zum Beispiel 405 nm, aus und ist aus einer lichtemittierenden Diode (LED) oder Ähnlichem aufgebaut. Bestrahlung mit Licht dieser Wellenlänge bewirkt eine Emission einer roten Fluoreszenz oder einer orangen Fluoreszenz von einer unnormalen Stelle, wie Zahnstein, Zahnbelag oder erweichtem Zahnbein. So erlaubt ein Empfang dieser Fluoreszenz, dass die Fluoreszenz, die von der unnormalen Stelle ausgesendet wird, optisch abgetrennt wird, dadurch dem Abbildungselement 21 erlaubend, ein Bild, das die extrahierte unnormale Stelle aufweist, zu erfassen. Ein Filter zum Ausschneiden des Anregungslichts, wie einer zum Ausschneiden eines Wellenlängenanteil von nicht mehr als 430 nm, ist vorzugsweise vor dem Abbildungselement 21 angeordnet, wenn ein Bild einer durch den Anregungslichtbeleuchtungsteil 113Bb2 extrahierten unnormalen Stelle aufzunehmen ist. Wenn das Anregungslicht nicht ausgeschnitten wird, fallen alle Wellenlängenbereiche auf das Abbildungselement 21. Dies bewirkt, dass die Farbe einer angeregten unnormalen Stelle in einem Anregungslichtanteil verborgen ist, wodurch ein Erkennen der unnormalen Stelle schwierig gemacht wird. Das ist der Grund für das Bereitstellen eines Filters, und ein Beispiel dafür wird später beschrieben.
  • Nach einem Erhalt von Anweisungen zur Beleuchtung mit entweder dem Beleuchtungsteil 113Bb1 oder dem Anregungslichtbeleuchtungsteil 113Bb2 oder mit derer beider, die durch das Eingabeteil 49 gegeben wurden, erteilt das Steuerauftragerteilungsteil 137 einen Auftrag zur Beleuchtungsansteuerung an entweder den ersten Beleuchtungsansteuersabschnitt 144B1 oder den zweiten Beleuchtungsansteuerabschnitt 144B2 oder an derer beider als Reaktion auf die Anweisungen. Dann gibt entweder der erste Beleuchtungsansteuersabschnitt 144B1 oder der zweite Beleuchtungsansteuerabschnitt 144B2 oder derer beider Ansteuerungssignale an das Beleuchtungsteil 113Bb1 und das Anregungslichtbeleuchtungsteil 113Bb2 dem jeweiligen entsprechend aus. Als Antwort sendet das Beleuchtungsteil 113Bb1 und das Anregungslichtbeleuchtungsteil 113Bb2 selektiv oder gleichzeitig Licht aus.
  • Das erlaubt ein Abbilden, das durch die Emission von Licht, das den Anforderungen des Abbildens entspricht, begleitet wird.
  • 28 zeigt ein Abbildungsbauelement 120C und ein Abbildungsbauelement 113C gemäß einer Abwandlung.
  • In dieser Abwandlung hat das Beleuchtungsbauelement 113C einen Halter 113Ca mit einer ungefähr rechteckig zylindrischen Form, die von Außen an das Abbildungsbauelement 120C angepasst werden kann. Vier Beleuchtungsteile 113Cb sind derart vorgesehen, dass sie die vier Seiten des Halters 113Ca einfassen. Die Beleuchtungsteile 113Cb beinhalten ein Beleuchtungsteil für ein normales Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil zur Verwendung für eine Fluoreszenzabbildung zum Extrahieren einer unnormalen Stelle. Die Beleuchtungsteile 113Cb sind durch eine Verbindungsleitung innerhalb des Halters 113Ca mit der Platte 25 verbunden.
  • Abbildungsbauelemente 120C beinhalten einen Filter 122Ca, der in dem Linsengehäuse 22 mit einer ungefähr rechtwinklig zylindrischen Form angeordnet ist. Der Filter 122Ca ist geeignet, das vorher erwähnte Anregungslicht auszuschneiden. Statt dem Filter 122Ca getrennt vorzusehen, ist es erforderlich, dass der Filter 122Ca näher zu einen Ziel des Abbildens als das Abbildungselement 21 angeordnet ist. Die Linse 23 kann mit einer Beschichtung bedeckt sein, die die Funktion eines Filters hat, der geeignet ist, das Anregungslicht auszuschneiden.
  • Dies erlaubt ein Bilden eines Bildes, in dem eine unnormale Stelle, die durch das Anregungslicht angeregt wird, einfach erkennbar ist.
  • In dem Aufbau gemäß einer Abwandlung, wie in 29 dargestellt, ist jedes der Abbildungselemente 21 und der Beleuchtungsteile 113Db zusammen in ein Bauelement wie ein Abbildungsbauelement 120D integriert.
  • Genauer gesagt sind insgesamt drei Beleuchtungsteile 113Db auf drei Seiten der Eingrenzung von jedem der Linsengehäuse 122D, entsprechend dem Linsengehäuse 22, angeordnet. Um die Beleuchtungsteile 113Db in die Linsengehäuse 122D einzubauen, können die Beleuchtungsteile 113Db in Aussparungen, die in den Linsengehäusen 122D bestimmt sind, eingepasst sein. Alternativ dazu können die Beleuchtungsteile 113Db in das Linsengehäuse 122D eingegossen sein.
  • Gemäß dieser Abwandlung kann jedes der Abbildungselemente 21 und der Beleuchtungsteile 113b als eine Einheit einfach an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung befestigt oder von dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung entfernt werden, wodurch eine herausragende Wartungsfreundlichkeit bereitgestellt wird. Ferner ist jedes der Abbildungselemente 21 und der Beleuchtungsteile 113b durch das Linsengehäuse 122D als ein einzelnes schützendes Bauteil geschützt, dadurch zur Vereinfachung eines Aufbaus beitragend.
  • In einer Abwandlung, wie in 30 und 31 dargestellt, sind insgesamt vier Beleuchtungsteile 113Db auf vier Seiten der Umfassung eines Linsengehäuses 122E entsprechend dem Linsengehäuse 22 zum Bilden eines Abbildungsbauelementes 120E angeordnet.
  • Ein Filter 122Da, der in derselben Art funktioniert wie der Filter 122Ca, ist in dem Linsengehäuse 122E vorgesehen.
  • Ein Kontaktbereich einer Öffnung des Linsengehäuses 122E mit der Platte 25 oder mit dem Filter 122Da hat vorzugsweise einen versiegelte Aufbau. Dieser versiegelte Aufbau kann beispielsweise durch einen Aufbau verwirklicht werden, in dem ein Anhaften durch ein Haftmittel gegeben ist oder in dem ein Versiegelungsbauelement wie ein O-Ring verwendet wird, oder durch einen Aufbau, in dem das Linsengehäuse 122E durch Zusammengussformen mit der Platte 25 und dem Filter 122Da als Objekte, die einzugießen sind, ausgebildet ist.
  • In dem in 32 dargestellten Beispiel ist ein äußerer Behälter 122Ea durch Gussformen zusammen mit dem Linsengehäuse 122E und der Platte 25 als einzugießende Objekte ausgebildet, derart, dass er den äußeren Umfang des Linsengehäuses 122E und der Platte 25 bedeckt. Dies versiegelt einen Raum zwischen der Öffnung des Linsengehäuses 122E und der Platte 25 verlässlicher, wodurch ein höherer Grad an Güte der Widerstandsfähigkeit gegenüber Wasser und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Dampf bereitgestellt wird. Ferner kann anstelle eines Vorsehens der Platte 25 eine Leitungsdrahtstruktur zum Beispiel an dem in 29 dargestellten Befestigungsabschnitt 26F vorgesehen sein, sodass der Befestigungsabschnitt 26F selbst als Platte anwendbar ist. In diesem Fall wird eine leitfähige Schaltung durch Anordnung des Abbildungsbauelementes 120E auf den Befestigungsabschnitt 26F gebildet.
  • In einer als Nächstes beschriebenen Abwandlung ist ein relativ zum Kopf 14 bewegliches Abbildungselement 21 vorgesehen.
  • 33, 34, 35 und 36 sind eine Seitenansicht, eine Draufsicht von oben, eine Draufsicht von unten und eine Frontansicht des Kopfes 14 und seiner benachbarten Bereiche einer Geräteeinheit 110E zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß dieser Abwandlung.
  • Die Geräteeinheit 110E zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung beinhaltet einen Befestigungsabschnitt 126E mit einem Aufbau wie folgt. Der Befestigungsabschnitt 126E ist aus einem Harz oder Ähnlichem und hat ein Befestigungskörperteil 126Ea, ein Passteil 127E und ein Koppelungsteil 126Eb.
  • Das Befestigungskörperteil 126Ea hat denselben Aufbau wie dasjenige des Befestigungsabschnitts 26 mit der Ausnahme, dass das Befestigungskörperteil 126Ea keine Struktur zur Schraubenbefestigung hat. Die Abbildungsbauelemente 120C sind hinsichtlich der Drehachse X1 des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 in derselben Art wie die Abbildungsbauelemente 20 befestigt.
  • Das Passteil 127E ist rotierbar an dem Kopf 14 montiert. Insbesondere ist das Passteil 127E ein elastisches Teil mit näherungsweise einer C-Form und ist rotierbar von außen an das obere Endteil des Kopfes 14 montiert.
  • Das Koppelungsteil 126Eb ist in eine längliche Platte zum Verbinden des Befestigungskörperteils 126Ea und des Passteils 127E in einer Position in der Nachbarschaft des Kopfes 14 ausgebildet, und das nicht einen Verbindungsbereich mit dem Gerätekörper 12 überlappt.
  • Der Befestigungsabschnitt 126E wird an dem Kopf 14, mit dem Dreh-Schneidewerkzeug 18 davon entfernt, in der folgenden Weise befestigt. Zuerst wird das obere Endteil des Kopfes 14 in die Öffnung des Passteils 127E, wie in 37 dargestellt, gedrückt, während der Befestigungskörperteil 126Ea an dem unteren Endteil des Kopfes 14 angeordnet ist. Dann wird die Öffnung des Passteils 127E aufgeweitet. Nachdem das obere Endteil des Kopfes 14 in das Passteil 127E eingepasst ist, kehrt das Passteil 127E in seine ursprüngliche Form zurück. Dann bewirkt eine sich ergebende elastische Kraft, dass das Passteil 127E an dem oberen Endteil des Kopfes 14 befestigt ist, derart, dass das obere Endteil des Kopfes 14 durch das Passteil 127E zusammengepresst wird. Im Ergebnis ist der Befestigungsabschnitt 126E an dem Kopf 14 befestigt, und die Abbildungsbauelemente 120C sind in den Positionen relativ zu dem Kopf 14 angeordnet und in denselben Anordnungen wie den oben Beschriebenen.
  • Das Koppelungsteil 126Eb ist in diesem Zustand in einer Position in der Nachbarschaft des Kopfes 14 und auf der gegenüberliegenden Seite des Verbindungsabschnitts mit dem Gerätekörper 12 angeordnet. Ferner ist das Passteil 127E an dem Kopf 14 kraftschlüssig mit einer Festigkeit angebaut, die es dem Passteil 127E erlaubt, um das obere Endteil des Kopfes 14 durch eine Bedienung mit Fingern zu rotieren. So kann, indem das Passteil 127E veranlasst wird, um das obere Endteil des Kopfes 14 innerhalb eines Bereiches, in dem das Kopplungsteil 126Eb in der Nachbarschaft des Kopfes 14 an das Verbindungsteil mit dem Gerätekörper 12 anliegt, zu rotieren, das Befestigungsteil 126E um den Kopf 14 rotieren, wie in den 38 und 39 dargestellt. Die Rotation des Befestigungsabschnitts 126E auf diese Art und Weise erlaubt es ebenfalls, den Abbildungsbauelementen 120C um die Drehachse X1 zu rotieren. Als Ergebnis wird ein Abbilden aus verschiedenen Richtungen um das Dreh-Schneidewerkzeug 18 durchgeführt. Dies stellt einen besseren Komfort bereit, dabei eine Steuerung der Abbildungsrichtung gemäß zum Beispiel den Formen der Stelle, die zu behandeln ist und ihrer Nachbarschaft, verwirklichend.
  • Die Aufbau zum Veranlassen des Abbildungsbauelementes 120C, um das Dreh-Schneidewerkzeug 18 zu rotieren, ist nicht notwendigerweise auf das oben beschriebene Beispiel beschränkt. Beispielhaft kann, wie ein in 40 dargestellter Befestigungsabschnitt 126EA, ein Einpassabschnitt mit einer Gestalt, die ein Einpassen durch Anwendung einer Reibungskraft, die durch einen Aufbau mit einer Aussparung und einem Vorsprung erzeugt wird, erlaubt, auf der Unterseite des Kopfes 14 vorgesehen sein. Ferner kann das Befestigungskörperteil 126Ea drehbar an dem Einpassabschnitt mit einem Lager oder Ähnlichem, das nahe seines zentralen Teils, durch den ein Werkzeug hindurchragt, vorgesehen ist, befestigt sein, dadurch das Abbildungsbauelement 120C um das Dreh-Schneidewerkzeug 18 durch die Rotation des Befestigungskörperteils 126Ea zu rotieren veranlassend. In diesem Fall ist der zuvor erwähnte rotierbare Aufbau durch den Einpassabschnitt, der keine elastische Deformation verwendet, verwirklicht. Die Drehung kann durch direktes Berühren des Befestigungskörperteils 126Ea mit Fingern oder durch ein Halten eines nicht dargestellten Hebels oder Ähnlichem, der in dem Befestigungskörperteil 126Ea vorgesehen ist, gemacht werden. Während nur ein Abbildungsbauelement 120C in 40 dargestellt ist, können mehrere Abbildungsbauelemente vorgesehen sein. Als ein anderes Beispiel kann ein Befestigungsabschnitt in Form einer Kappe elastisch und rotierbar von außen auf der Unterseite des Kopfes 14 befestigt sein. Als ein weiteres anderes Beispiel kann das Kopplungsteil 126Eb auch eine Funktion einer Leiterplatte mit einem Leitungsverdrahtungsmuster haben. In diesen Fall bilden das Kopplungsteil 126Eb und der Befestigungskörperteil 126Ea, das Verdrahtungsmuster zur Leitung habend, eine Leiterplatte, und das Abbildungsbauelement 120C ist auf dem Befestigungsabschnitt 126E angeordnet, dadurch eine leitfähige Schaltung bildend. Eine leitfähige Schaltung kann auch in derselben Art und Weise ausgebildet sein, wenn das Abbildungsbauelement 120C mit einem Beleuchtungsteil vorgesehen ist.
  • Als Nächstes werden Abwandlungen der Anordnung und der Befestigung der Abbildungsbauelemente beschrieben.
  • 41 und 42 zeigen jeweils die Anordnung und Befestigung wie bereits beschrieben. Insbesondere ist in jeder der oben beschriebenen Ausführungsformen und Abwandlungen die Grundanordnung zum Beispiel der zwei Abbildungsbauelemente 120E derart, dass sie an einem Teil des Befestigungsabschnitts 26 vorgesehen sind, der an dem unteren Endteil des Kopfes 14 in einer Art zu befestigen ist, dass das Loch 26a, durch das der Schaft 18 eingepasst wird, dazwischen gehalten wird. Die Abbildungsbauelemente 120E sind zum Beispiel mit einem Haftmittel an dem Befestigungsabschnitt 26 befestigt. Wie in der oben beschriebenen Ausführungsform kann der Befestigungsabschnitt 26 ein Verdrahtungsmuster zur Leitung haben, um als Leiterplatte zu fungieren.
  • In einer Abwandlung, dargestellt in 43 und 44, werden eine große Anzahl (hier, drei oder mehr) Abbildungsbauelemente 120E verwendet. In dieser Abwandlung ist ein Teil eines Befestigungsabschnitts 126F oder ein auch als Leiterplatte fungierender Teil des Befestigungsabschnitts 126F, der an einem unteren Endteil des Kopfes 14 zu befestigen ist, näherungsweise in einer kreisförmigen Platte, die in der Drehachse X1 zentriert ist, ausgebildet. Mehrere (hier drei) Abbildungsbauelemente 120E sind fest um die Drehachse XI in bestimmten Abständen (hier im Wesentlichen einheitlich um die Drehachse XI beabstandet) angeordnet. Dies verwirklicht ein Abbilden aus mehreren Richtungen.
  • Eine Abwandlung, dargestellt in 45 und 46, wird erzeugt durch Hinzufügen einer Befestigung der Abbildungsbauelemente 120E mit Schrauben zu der in 41 und 42 dargestellten Abwandlung. Genauer gesagt sind Schraubenklemmstücke 122Ep, die sich seitlich in einer Richtung erstrecken, an den Unterseiten der Abbildungsbauelemente 120E ausgebildet. Schraubendurchlassöffnungen sind in den Schraubenklemmstücken 122Ep bestimmt, und Schraubenbefestigungslöcher sind in dem Befestigungsabschnitt 26 bestimmt. Mit den auf einer Hauptoberfläche des Befestigungsabschnitts 26 angeordneten Abbildungsbauelemente 120E werden die Schrauben S durch die Schraubendurchlassöffnungen der Schraubenklemmstücke 120Ep in die Schraubenbefestigungslöcher des Befestigungsabschnitts 26 gedreht. Als ein Ergebnis sind die Abbildungsbauelemente 120E an dem Befestigungsabschnitt 26 fixiert. Wenn der Befestigungsabschnitt 26 ein Verdrahtungsmuster zur Leitung, um als Leiterplatte zu fungieren, hat, werden die Abbildungsbauelemente 120E auf dem Befestigungsabschnitt 26 angeordnet und dann nicht mit Schrauben sondern durch Löten oder Ähnlichem fixiert.
  • Die Abbildungsbauelemente 120E können an dem Befestigungsabschnitt 26 durch andere Eingriffsstrukturen, andere Einpassstrukturen oder Ähnlichem fixiert werden.
  • Wie die oben beschriebenen 45 und 46, wird eine Abwandlung, dargestellt in 47 und 48, durch Hinzufügen einer Befestigung der Abbildungsbauelemente 120E mit Schrauben zu der wie in 43 und 44 dargestellten Abwandlung erzeugt. In dieser Abwandlung sind die Abbildungsbauelemente 120E, wenn der Befestigungsabschnitt 126F ein Verdrahtungsmuster zur Leitung hat, um als Leiterplatte zu fungieren, ebenfalls auf dem Befestigungsabschnitt 126F angeordnet und dann nicht mit Schrauben sondern durch Löten oder Ähnlichem fixiert.
  • In den zuvor erwähnten Abwandlungen sind die Abbildungsbauelemente 120E mit Schrauben oder durch Löten fixiert. So werden die Abbildungsbauelemente 120E unabhängig voneinander befestigt, entfernt und ersetzt. Oder der Befestigungsabschnitt 126F, der als Leiterplatte fungiert, und die Abbildungsbauelemente 120E werden zusammen befestigt, entfernt und ersetzt. Damit wird ein Vorteil, wie eine herausragende Wartungsfreundlichkeit, erreicht.
  • {Dritte Ausführungsform}
  • Eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung einer dritten Ausführungsform wird als Nächstes beschrieben. In der dritten Ausführungsform ist das Abbildungselement 21 an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung einstückig befestigt. In der unten vorgenommenen Beschreibung sind die gleichen, wie die zuvor erwähnten, Bauteile durch dieselben Bezugszeichen identifiziert und werden nicht erneut beschrieben.
  • 49 und 50 sind eine Seitenansicht und eine Frontansicht der Geräteeinheit 210 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform.
  • In der vorliegenden Ausführungsform erfordert der Aufbau des Befestigungsabschnitts 226 nicht eine Struktur zur Schraubenbefestigung, die Teil des zuvor erwähnten Aufbaus des Befestigungsabschnitts 26 ist, der als Platte fungiert. Der Befestigungsabschnitt 226 ist fest mit einem Haftmittel oder ähnlichem an dem unteren Ende des Kopfes 14 befestigt, wodurch die Abbildungsbauelemente 20 (Abbildungselemente 21) an dem Gerät 11 zur Zahnbehandlung einstückig befestigt sind. Hier bedeutet die einstückige Befestigung, dass die Abbildungsbauelemente 20 (Abbildungselement 21) als eine Einheit in das Gerät 11 zur Zahnbehandlung derart eingefügt ist, dass die Abbildungsbauelemente 20 (Abbildungselemente 21) und das Gerät 11 zur Zahnbehandlung ohne teilweise Beschädigung (wie ein Brechen einer Verbindung) schwierig zu trennen sind. Die Befestigung wird nicht notwendigerweise durch ein Haftmittel erreicht. Selbstverständlich sind die Abbildungsachsen X2 der Abbildungsbauelemente 20 (Abbildungselemente 21) im Wesentlichen parallel zu der Drehachse X1.
  • Die Geräteeinheit 210 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung verwirklicht eine Vereinfachung des Aufbaus ohne Verwenden eines teuren Bildleiters. Ferner sind die Abbildungsbauelemente (Abbildungselemente 21) auf der Unterseite des Kopfes 14 angeordnet, und die Abbildungsachsen sind im Wesentlichen parallel zu der Drehachse X1. So kann ein Bild einer Stelle, die behandelt wird, selbst während der Behandlung mit einem Dreh-Schneidewerkzeug 18 verlässlicher erfasst werden. Aussparungen, die geeignet sind, ein Positionieren der Abbildungsbauelemente 20 zu verwirklichen, können in Positionen des Kopfes 14 bestimmt sein, an denen die Abbildungsbauelemente 20 zu befestigen sind.
  • In einer Geräteeinheit 210B zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß einer Abwandlung, dargestellt in 51 und 52, sind die Abbildungsbauelemente 20 fest mit einem Haftmittel oder Ähnlichem direkt an dem unteren Endteil des Kopfes 14 befestigt. Dieser Aufbau, in der die Abbildungsbauelemente 20 (Abbildungselemente 21) ohne ein Eingreifen durch ein anderes Bauteil fest direkt an dem Kopf 14 befestigt sind, ist ebenfalls anwendbar.
  • In einer Geräteeinheit 210C zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung gemäß einer Abwandlung, dargestellt in 53 und 54, sind die Abbildungsbauelemente 20 mit einem Haftmittel oder Ähnlichem fest an der seitlichen Seite des Kopfes 14 befestigt. Dieser Aufbau, in dem die Abbildungsbauelemente 20 (Abbildungselemente 21) fest an der seitlichen Seite des Kopfes 14 befestigt sind, ist ebenfalls verwendbar. Dies ist der Fall, da die Abbildungsachsen X2 im Wesentlichen parallel zur Drehachse XI sind, solange die Abbildungsbauelemente 20 (Abbildungselemente 21) auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes 14 liegen. So kann ein Bild des vorderen Endes des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 erfasst werden.
  • 55 ist ein Blockdiagramm, das in der dritten Ausführungsform anwendbar ist. Wie in 55 dargestellt, hat die Geräteeinheit 210 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung vorzugsweise die Funktion der Abbildungssteuereinheit 30, insbesondere die Funktion des Bildauswahl- und Ausgabeteils, das den Ausgabebildauswahlabschnitt 35 und den Bildverarbeitungsschaltungsabschnitt 36 aufweist, und selektiv ein Bildsignal von den mehreren Abbildungselementen 21 ausgibt.
  • Der Grund dafür ist, dass, indem von den Abbildungsbauelementen 20 erfasste Bilder leicht durch ein Verbinden der Geräte 210 zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung und der Anzeigeeinheit 50 angezeigt werden, ein hervorragender Bedienungskomfort erreicht wird.
  • {Abwandlungen}
  • Eine Wurzelkanalbehandlung ist ein Hauptanwendungsziel für jede der oben beschriebenen Ausführungsformen. Jedoch ist ein Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung nicht auf eine Wurzelkanalbehandlung beschränkt. Die vorliegende Erfindung ist in verschiedenen Zahnbehandlungen, die ein Dreh-Schneidewerkzeug verwenden, anwendbar.
  • Die zuvor erwähnten Abbildungselemente und die Abbildungsbauelemente können durch den Schaft 18a an dem Gerät zur Zahnbehandlung befestigt sein. In diesem Fall kann, um das Abbildungselement oder das Abbildungsbauelement an einem Rotieren um die Drehachse X1 zusammen mit der Rotation des Dreh-Schneidewerkzeugs 18 zu hindern, eine Reibung mit einer Stärke, die eine Rotation erlaubt, zwischen dem Abbildungselement oder den Abbildungsbauelementen und dem Schaft 18a erzeugt werden. Ferner kann, um die Positionsbeziehung zwischen dem Abbildungselement oder dem Abbildungsbauelement und dem Gerätekörper 12 beizubehalten, ein eine Rotation regulierendes Bauteil, zum Beispiel in Form eines Stabes, zwischen dem Abbildungselement oder dem Abbildungsbauelement und dem Schaft 18a hinzugefügt sein.
  • In jeder der ersten und zweiten Ausführungsformen kann die Anzahl der Abbildungselemente 21 Eins betragen. Wenn mehrere Abbildungselemente 21 vorgesehen sind, können sie einzeln durch unterschiedliche Befestigungsabschnitte befestigt sein.
  • In der zweiten Ausführungsform können das Abbildungsbauelement 120, 120E und Andere und ein Beleuchtungsteil durch verschiedene Befestigungsabschnitte befestigt sein.
  • Die oben beschriebenen Ausführungsformen und Abwandlungen können sachgemäß miteinander kombiniert werden, solange kein Widerspruch zwischen diesen besteht.
  • Als ein Beispiel, in dem in 33 bis 39 dargestellten Beispiel können das Abbildungsbauelement 20 ohne Beleuchtungsteil beweglich bezüglich des Kopf 14 sein.
  • Ferner ist der Aufbau, der die Verbindungsleitung 70D oder 70E verwendet, in der zweiten und dritten Ausführungsform anwendbar.
  • Der folgende Aufbau, dargestellt in 55, ist ebenfalls in der ersten und zweiten Ausführungsform anwendbar. Das heißt, in diesem Aufbau ist die Funktion der Abbildungssteuereinheit 30, insbesondere der Funktion des Bildauswahl- und Ausgabeteils, das den Ausgabebildauswahlabschnitt 35 und den Bildbearbeitungsschaltungsabschnitt 36 beinhaltet und selektiv ein Bildsignal von den mehreren Abbildungselementen 21 ausgibt, in der Geräteeinheit 10 zur Zahnbehandlung eingebunden.
  • Ein Beleuchtungsteil kann ebenfalls in der dritten Ausführungsform bereitgestellt sein. Beispielhaft können das Abbildungsbauelement 120 mit einem Beleuchtungsteil der zweiten Ausführungsform ebenfalls in der dritten Ausführungsform anstelle des Abbildungsbauelementes 20 verwendet werden.
  • In diesem Fall kann, wie in der zweiten Ausführungsform beschrieben, das Beleuchtungsteil ein Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung zum Extrahieren einer unnormalen Stelle beinhalten.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Eine Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung zum Verwenden in einem Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung weist auf: ein Abbildungsbauelement mit einem Abbildungselement; und einen Befestigungsabschnitt, durch den das Abbildungsbauelement entfernbar an dem Gerät zur Zahnbehandlung derart entfernbar befestigt ist, dass das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes ist und dass das Abbildungsbauelement in einer Anordnung angeordnet ist, die bewirkt, dass die Abbildungsachse in dem Abbildungsbauelement und die Drehachse des Dreh-Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • JP 10-66677 [0005]
    • JP 3067854 [0005]

Claims (19)

  1. Eine Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung zum Verwenden in einem Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann, wobei die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung aufweist: ein Abbildungsbauelement mit wenigstens einem Abbildungselement und einem optischen Bauteil; und einen Befestigungsabschnitt, mittels dem das Abbildungsbauelement abnehmbar an dem Gerät zur Zahnbehandlung derart befestigt ist, dass das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet ist und dass das Abbildungsbauelement in einer Anordnung angeordnet ist, durch die die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des rotierenden Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel liegen.
  2. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung nach Anspruch 1, ferner mit einem oder mehreren lichtemittierenden Teilen zum Zwecke der Beleuchtung, imstande abnehmbar zu der Unterseite oder zu der seitlichen Seite des Kopfes befestigt zu sein.
  3. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung nach Anspruch 2, wobei das lichtemittierende Teil zum Zweck der Beleuchtung in das Abbildungsbauelement integriert ist.
  4. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung nach den Ansprüchen 2 oder 3, wobei das lichtemittierende Teil zum Zweck der Beleuchtung ein Beleuchtungsteil zum normale Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung zum Extrahieren einer unnormalen Stelle aufweist, und das Beleuchtungsteil zum normalen Abbilden und der Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung selektiv Licht emittieren können oder Licht gleichzeitig emittieren können.
  5. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Befestigungsabschnitt ein an dem Abbildungsbauelement befestigtes Passteil hat, um zu ermöglichen, das Abbildungsbauelement an dem Gerät zur Zahnbehandlung anzubauen.
  6. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung nach Anspruch 5, wobei das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes mittels des Passteils derart angebaut werden kann, dass das Abbildungsbauelement durch eine Bedienung mit Fingern beweglich bezüglich des Kopfes ist.
  7. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei ein Teil des Abbildungselementes oder ein Teil des Abbildungsbauelementes durch ein schützendes Bauteil aus hitzebeständigem Harz bedeckt ist.
  8. Die Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung nach einem der Ansprüchen 1 bis 7, wobei das Abbildungsbauelement mehrere Abbildungsbauelemente beinhaltet.
  9. Eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, mit: einem Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann; und der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung wie in einem der Ansprüche 1 bis 8 genannt, die abnehmbar an dem Gerät zur Zahnbehandlung befestigt ist.
  10. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach Anspruch 9, wobei eine wenigstens mit einem von dem Abbildungselement und dem lichtemittierenden Teil zum Zwecke der Beleuchtung elektrisch verbundenen Verbindungsleitung in dem Gerät zur Zahnbehandlung verborgen ist oder abnehmbar entlang des äußeren Umfangs des Gerätes zur Zahnbehandlung angeordnet ist.
  11. Eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, mit: einem Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann; der Abbildungsvorrichtung zur Zahnbehandlung wie in Anspruch 8 genannt; einem Bildauswahl- und Ausgabeteil zum selektiven Ausgeben eines Bildsignals von den mehreren Abbildungsbauelementen, wobei das Bildauswahl- und Ausgabeteil in dem Gerät zur Zahnbehandlung vorgesehen ist.
  12. Eine Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung, mit: einem Gerät zur Zahnbehandlung mit einem Kopf, an dem ein Dreh-Schneidewerkzeug befestigt werden kann; und einem Abbildungsbauelement mit wenigstens einem Abbildungselement und einem optischen Bauteil, wobei das Abbildungsbauelement an dem Gerät zur Zahnbehandlung derart einstückig befestigt ist, dass das Abbildungsbauelement auf der Unterseite oder auf der seitlichen Seite des Kopfes angeordnet ist und dass das Abbildungsbauelement in einer Anordnung angeordnet ist, durch die die Abbildungsachse des Abbildungsbauelementes und die Drehachse des rotierenden Schneidewerkzeugs im Wesentlichen parallel liegen.
  13. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach Anspruch 12, ferner mit einem oder mehreren lichtemittierenden Teile zum Zwecke der Beleuchtung fest eingebaut befestigt auf der Unterseite oder der seitlichen Seite des Kopfes.
  14. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach Anspruch 13, wobei das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung in dem Abbildungsbauelement integriert ist.
  15. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, wobei das lichtemittierende Teil zum Zwecke der Beleuchtung ein Beleuchtungsteil für ein normales Abbilden und ein Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung zum Abtrennen einer unnormalen Stelle beinhaltet, und das Beleuchtungsteil für ein normales Abbilden und das Anregungslichtbeleuchtungsteil zum Verwenden für eine Fluoreszenzabbildung selektiv Licht emittieren können oder Licht gleichzeitig emittieren können.
  16. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei eine mit wenigstens einem des Abbildungselementes und des lichtemittierenden Teils zum Zwecke der Beleuchtung elektrisch verbundenen Verbindungsleitung in dem Gerät zur Zahnbehandlung verborgen ist oder entlang des äußeren Umfangs des Gerätes zur Zahnbehandlung angeordnet ist.
  17. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, wobei ein Teil des Abbildungselementes oder ein Teil des Abbildungsbauelementes von einem schützenden Bauteil aus hitzebeständigem Harz bedeckt ist.
  18. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 17, wobei das Abbildungsbauelement mehrere Abbildungsbauelemente beinhaltet.
  19. Die Geräteeinheit zur Zahnbehandlung mit einer Abbildungsvorrichtung nach Anspruch 18, ferner mit einem Bildauswahl- und Ausgabeteil zum selektiven Ausgeben eines Bildsignals von den mehreren Abbildungsbauelementen.
DE112009001210T 2008-06-06 2009-06-02 Bildaufnahmevorrichtung verwendet zur Zahnbehandlung und Gerät zur Zahnbehandlung ausgestattet mit einer Bildaufnahmevorrichtung Withdrawn DE112009001210T5 (de)

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