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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
und ein Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren, die in der
Lage sind, elektrischen Strom zur Booster-Aufladung an einen mobilen
Körper, beispielsweise ein Fahrzeug oder ein Schiff, zu
liefern.
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Stand der Technik
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Ein
elektrisches Fahrzeug, das kein Abgas emittiert und umweltfreundlich
ist, hat das Problem, dass es eine verhältnismäßig
lange Zeit zum Aufladen benötigt. Um die Ladezeit zu verkürzen,
muss dem elektrischen Fahrzeug eine große Menge an elektrischem
Strom in einer kurzen Zeit abgegeben werden, wodurch eine Stromversorgungsausrüstung mit
einer großen Stromkapazität an einer Stelle erforderlich
ist, wo nur eine Niedervolt-Stromleitung gelegt ist. Folglich wird
ein elektrisches Fahrzeug im Allgemeinen mit einer Booster-Aufladung
ausgestattet, indem kommerzieller Wechselstrom gleichgerichtet wird,
die Gleichstromenergie in einer Speicherbatterie gespeichert wird
und die gespeicherte Gleichstromenergie genutzt wird (siehe die
Patentdokumente 1 und 2). Das Patentdokument 1 bietet eine Ladeeinrichtung
mit nur einem Ladegerät, wobei das Ladegerät unter
Verwendung eines Umschalters umgeschaltet wird, wobei sowohl eine
Speicherbatterie der Ausrüstung als auch eine Speicherbatterie
für ein elektrisches Fahrzeug geladen wird. Das Patentdokument 2
bietet eine Ladeeinrichtung mit einer Tageszeit-Speicherbatterie,
die elektrische Energie tagsüber speichert, und mit einer
Nachtzeit-Speicherbatterie, die elektrische Energie nachts speichert,
in der die elektrische Restenergie in der Nachtzeit-Speicherbatterie über
ein Ladegerät an eine Speicherbatterie für ein
elektrisches Fahrzeug tagsüber zugeführt werden
kann.
- Patentdokument 1: Japanische
Patentoffenlegungsveröffentlichung Nr. 5-20768
- Patentdokument 2: Japanische
Patentveröffentlichung Nr. 3334118
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Offenbarung der Erfindung
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Durch die Erfindung zu lösende
Probleme
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Die
Ladeeinrichtungen nach den Patentdokumenten 1 und 2 haben jedoch
Ladebedingungen, die auf der Spezifikation einer Speicherbatterie
basieren, die auf einem elektrischen Fahrzeug montiert ist, und
sie können ein Fahrzeug mit anderen Ladebedingungen nicht
aufladen, so dass die Fahrzeugtypen, die geladen werden sollen,
eingeschränkt werden und eine Vielzahl von Ladegeräten
erforderlich ist, die eine Vielzahl von Fahrzeugen mit verschiedenen
Ladebedingungen laden können. Wenn die Ladegeräte
elektrische Energie geringer Qualität, die eine Welligkeit,
ein Rauschen oder Stromspitzen aufweist, abgeben, kann dies im übrigen
eine Speicherbatterie, die auf einem Fahrzeug montiert ist, nachteilig
beeinflussen.
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Wenn
ein Fahrzeug eine Boosteraufladungs-Steuerfunktion hat, die für
eine Speicherbatterie geeignet ist, dann kann eine einzige Stromversorgungseinrichtung
eine Booster-Aufladung an eine Vielzahl verschiedener Kraftfahrzeuge
abgeben, so dass die Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen in weiterem
Umfang erfolgt. Um die Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen zu
fördern ist es daher wichtig, eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
zu entwickeln, die in der Lage ist, elektrische Energie zur Booster-Aufladung
an verschiedene Fahrzeuge zu liefern. Wenn ein Fahrzeug mit einer
elektrischen Energie hoher Qualität versorgt wird, gibt
es im übrigen keinen Bedarf, ein Rauschen oder Stromspitzen
oder dergleichen in dem zugeführten Strom zu berücksichtigen,
so dass das Design für die elektrischen Schaltungen des
Fahrzeuges leichter gemacht wird. Gegenwärtig ist die Verbesserung
der globalen Umwelt zu einer drückenden Aufgabe geworden,
so dass man nach einer Verbesserung der Umwelttechnologie in den
Sektoren von Fahrzeugen und auch bei anderen mobilen Körpern,
die Auspuffgase emittieren, einschließlich Schiffe und
Flugzeuge, sucht.
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Daher
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
und ein Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren bereitzustellen,
die in der Lage sind, elektrische Energie zur Booster-Aufladung
an eine Vielzahl verschiedener mobiler Körper unter Verwendung
einer einzigen Einrichtung zu liefern und elektrische Energie hoher
Qualität an die mobilen Körper zuzuführen.
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Mittel zur Lösung
der Probleme
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Um
die Aufgabe zu erreichen, weist eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach
Anspruch 1, die elektrische Energie zur Booster-Aufladung an einen
mobilen Körper mit einer Boosteraufladungs-Steuerfunktion
liefert, auf: eine Energiezufuhreinrichtung zur Zufuhr von Gleichstrom;
eine erste Energiespeichereinrichtung zum Speichern von Gleichstromenergie
von der Energiezufuhreinrichtung und zum Ausgeben von reinem Gleichstrom;
eine Ladeschaltung, die reinen Gleichstrom von der ersten Energiespeichereinrichtung
direkt zu dem mobilen Körper schickt, der eine zweite Energiespeichereinrichtung
zum Speichern von Gleichstromenergie von der ersten Energiespeichereinrichtung
umfasst; und eine Stromzufuhr-Steuereinrichtung zum Stoppen der
Energiezufuhreinrichtung in der Zufuhr von elektrischem Strom an
die erste Energiespeichereinrichtung, während die erste
Energiespeichereinrichtung elektrischen Strom liefert, um die zweite
Energiespeichereinrichtung zu laden.
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Ein
Boosteraufladungs-Stromspeicherverfahren nach Anspruch 2, welches
elektrischen Strom zum Boosteraufladen an einen mobilen Körper
mit einer Boosteraufladungs-Steuerfunktion liefert, weist die folgenden
Schritte auf: Speichern von Gleichstromenergie von einer Energiezufuhreinrichtung
in einer ersten Energiespeichereinrichtung; Senden von reinem Gleichstrom,
der von der ersten Energiespeichereinrichtung ausgegeben wird, durch
eine Ladeschaltung direkt an einen mobilen Körper, der
eine zweite Energiespeichereinrichtung umfasst, um Gleichstromenergie
von der ersten Energiespeichereinrichtung zu speichern; und Stoppen
der Energiezufuhreinrichtung beim Zuführen von elektrischem Strom
an die erste Energiespeichereinrichtung, während die erste
Energiespeichereinrichtung elektrischen Strom liefert, um die zweite
Energiespeichereinrichtung zu laden.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung oder ein Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
nach Anspruch 3 ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 1 oder in dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren nach
Anspruch 2 die erste Energiespeichereinrichtung eine Vielzahl von
Ladeschaltungen hat, die parallel daran angeschlossen sind, um dadurch
eine Booster-Aufladung gleichzeitig an eine Vielzahl von mobilen
Körpern zu geben.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 4 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 1 die Ladeschaltung eine Schalteinrichtung umfasst,
um die Ladeschaltung wenigstens auf der Grundlage einer Ladeinformation
von dem mobilen Körper umzuschalten.
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Das
Booosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren nach Anspruch 5 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
nach Anspruch 2 ein Teil des Gleichstroms, der von der ersten Energiespeichereinrichtung
geliefert wird, zum Kühlen eines Wärmeerzeugungsteils
in einem Ladesystem des mobilen Körpers verwendet wird.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 6 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 1 die Energiezufuhreinrichtung durch einen Gleichrichter
gebildet ist, der eingegebenen Wechselstrom in Gleichstrom umsetzt.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 7 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 6 die Stromversorgungs-Steuereinrichtung die Funktion
hat, es dem Gleichrichter zu gestatten, den Gleichstrom an die erste
Energiespeichereinrichtung nur während spezifizierter Stunden
zuzuführen.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 8 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 1 die Energiezufuhreinrichtung durch eine Kraftstoffbatterie
gebildet ist.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 9 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 1 die erste Energiespeichereinrichtung wenigstens
von entweder einer Speicherbatterie oder einem elektrischen Doppelschicht-Kondensator
gebildet ist.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 10 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 6 der Wechselstrom, der in den Gleichrichter eingegeben
wird, durch erneuerbare Energie erzeugt ist.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 11 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 8 die Kraftstoffbatterie als Kraftstoff Wasserstoff
verwendet, der durch Umsetzen eines fossilen Kraftstoffs erhalten wird.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 12 ist
dadurch gekennzeichnet, das in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 8 die Kraftstoffbatterie als Kraftstoff Sauerstoff
verwendet, der unter Verwendung von elektrischer Energie, die durch
erneuerbare Energie erzeugt ist, erzeugt ist.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch 13 ist
dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 8 die Kraftstoffbatterie einen Inverter hat, der damit
verbunden ist und der von der Kraftstoffbatterie abgegebenen Gleichstrom
in Wechselstrom umsetzt und der den Wechselstrom an ein kommerzielles
Stromversorgungssystem zuführt.
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung oder ein Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
nach Anspruch 14 ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach Anspruch 1 oder dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren nach
Anspruch 2 der mobile Körper wenigstens ein Fahrzeug, ein
Schiff oder ein Flugzeug ist.
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Vorteile der Erfindung
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
1 und dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren nach Anspruch
2, wenn der mobile Körper aufgeladen wird, trennt die Stromversorgungs-Steuereinrichtung
die Energiezufuhreinrichtung und die erste Energiespeichereinrichtung
elektrisch, so dass nur die erste Energiespeichereinrichtung elektrischen
Strom an den mobilen Körper liefern kann. Der mobile Körper,
der die Boosteraufladungs-Steuerfunktion hat, führt die Steuerung
in einer solchen Weise durch, dass der reine Gleichstrom, der von
der ersten Energiespeichereinrichtung geliefert wird, zu einem elektrischen Strom
wird, der für die Ladebedingungen der zweiten Energiespeichereinrichtung
geeignet ist, so dass die gleiche Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
in die Lage versetzt wird, elektrischen Strom zu liefern und eine
Booster-Aufladung an unterschiedliche Typen von mobilen Körpern
zu geben. Die Boosteraufladungs-Steuerfunktion ist außerordentlich
wichtig, weil sie auch die Lebensdauer oder dergleichen der zweiten
Energiespeichereinrichtung beeinflusst. Bei dem Design eines mobilen
Körpers, der die Boosteraufladungs-Steuerfunktion hat,
kann die Boosteraufladungs-Steuerfunktion dadurch bestimmt werden,
dass die Charakteristiken der zweiten Energiespeichereinrichtung
vollständig studiert werden. Herkömmlicherweise
werden ein Booster-Ladegerät und ein mobiler Körper,
beispielsweise ein Fahrzeug, jeweils von getrennten Herstellern
hergestellt, ein mobiler Körper ist jedoch mit einer Boosteraufladungs-Steuerfunktion
ausgestattet, so dass der Hersteller des mobilen Körpers
in die Lage versetzt wird, die zweite Energiespeichereinrichtung
und die Boosteraufladungs-Steuerfunktion zusammen zu entwerfen.
Dies macht es möglich, die zweite Energiespeichereinrichtung
in einer solchen Weise auszulegen, dass sie einen höheren
Betriebswirkungsgrad hat, wodurch die Mobilität des mobilen
Körpers verbessert wird. Außerdem kann der mobile
Körper mit einem elektrischen Strom hoher Qualität
beliefert werden, der einem reinen Gleichstrom entspricht, so dass
die Berücksichtigung eines Rauschens, von Stromspitzen
oder dergleichen bei der Auslegung der elektrischen Schaltungen
des mobilen Körpers nahezu völlig eingespart werden,
so dass das Design der elektrischen Schaltungen des mobilen Körpers
leichter ausgeführt werden kann.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung oder dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
nach Anspruch 3 hat die erste Energiespeichereinrichtung eine Vielzahl
von Ladeschaltungen, die daran parallel angeschlossen sind, um dadurch
eine Booster-Aufladung gleichzeitig an eine Vielzahl mobiler Körper
abzugeben, die unterschiedliche Ladebedingungen haben.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
4 umfasst die Ladeschaltung den Schalter zum Umschalten der Ladeschaltung
wenigstens auf der Grundlage von Ladeinformationen von dem mobilen
Körper. Dies macht es beispielsweise möglich,
die Aufladung des mobilen Körpers automatisch zu stoppen,
wenn sie fertig ist, oder die Aufladung des mobilen Körpers
gewaltsam zu stoppen, selbst während er aufgeladen wird.
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In
dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren nach Anspruch 5
wird beim Aufladen des mobilen Körpers ein Wärmeerzeugungsteil
in einem Ladesystem des mobilen Körpers unter Verwendung
von Gleichstrom, der von der ersten Energiespeichereinrichtung geliefert
wird, gekühlt. Um das Ladesystem zu Kühlen ist
es daher nicht erforderlich, den mobilen Körper mit einem
Kühlmittel von außerhalb zu versorgen, wodurch
die Kühlstruktur vereinfacht wird.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
6 wird die Stromliefereinrichtung von einem Gleichrichter gebildet,
der Wechselstrom in Gleichstrom umsetzt. Folglich kann die Boosteraufladungsstation
leicht an einer Stelle aufgebaut werden, wo eine Stromleitung gelegt
ist.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
7 hat die Stromversorgungs-Steuereinrichtung die Funktion, dass
sie dem Gleichrichter gestattet, Gleichstrom an die erste Energiespeichereinrichtung
nur während spezifizierter Stunden zu liefern. Daher kann
die erste Energiespeichereinrichtung beispielsweise mit dem Überschuss
von kommerziellem Strom nachts versorgt werden, wodurch die Energiebelastung
nivelliert wird.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
8 ist die Energiezufuhreinrichtung von einer Kraftstoffbatterie
gebildet. Daher kann elektrischer Strom selbst an Stellen erzeugt
werden, wo kommerzieller elektrischer Strom schwierig zuzuführen
ist, so dass die Konstruktion der Ladestation vereinfacht wird.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
9 ist die erste Energiespeichereinrichtung durch wenigstens eine Speicherbatterie
oder einen elektrischen Doppelschichtkondensator gebildet. Daher
kann eine hohe Energiedichte erhalten werden, so dass eine größere Menge
an elektrischer Energie selbst in einem verhältnismäßig
kleinen Speicherraum gespeichert werden kann.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
10 wird der Wechselstrom, der in den Gleichrichter eingegeben wird, mit
erneuerbarer Energie hergestellt, so dass er sich von der Stromerzeugung
durch fossilen Kraftstoff unterscheidet, wodurch kein Kohlendioxid
emittiert wird und folglich ein Beitrag zur Verbesserung der globalen
Umwelt gegeben wird.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
11 verwendet die Kraftstoffbatterie als Kraftstoff Wasserstoff,
der durch Umwandlung eines fossilen Kraftstoffes erhalten wird.
Daher kann elektrische Energie beispielsweise unter Verwendung von
fossilen Kraftstoffen erzeugt werden, die an einer Tankstelle gespeichert
werden, um die Booster-Aufladung dort praktischer zu gestalten,
so dass eine Elektrofahrzeuge verwendende Gemeinschaft realisiert
wird, wo fossile Kraftstoffe nur moderat verbraucht werden.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
12 verwendet die Kraftstoffbatterie als Kraftstoff Wasserstoff,
der unter Verwendung elektrischer Energie, die durch erneuerbare
Energie erzeugt ist, erzeugt wird. Folglich gibt es keinen Bedarf
für jeglichen fossilen Kraftstoff, um die elektrische Energie
zu erzeugen, wodurch die Energieressourcen eingespart und die Umwelt
verbessert wird.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach Anspruch
13 kann der Gleichstrom, der von der Kraftstoffbatterie abgegeben
wird, in Wechselstrom umgesetzt und an ein kommerzielles Stromversorgungssystem
abgegeben werden, so dass die elektrische Energie von der Kraftstoffbatterie
nicht nur dadurch verwendet wird, dem mobilen Körper eine
Booster-Aufladung zu geben, sondern auch für ein Stromversorgungssystem.
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In
der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung oder dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
nach Anspruch 14 ist der mobile Körper wenigstens ein Fahrzeug, ein
Schiff oder ein Flugzeug, so dass der Einsatz mobiler Körper,
die Elektrizität als Energie in jeglichem Transportsektor
verwenden, eingeleitet wird, um die Menge an Kohlendioxidemission
in einem globalen Umfang zu reduzieren.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
ein schematisches Blockdiagramm, das eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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2 ist
eine Frontansicht einer ersten Energiespeichereinrichtung und eines
Ladestandes in der Einrichtung von 1.
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3 ist
ein elektrisches Schaltungsdiagramm, das die Verbindung eines Schalters
und eines Fahrzeuges in der Einrichtung von 1 zeigt.
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4 ist
ein elektrisches Schaltungsdiagramm eines Schalters in der Einrichtung
von 1.
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5 ist
ein elektrisches Schaltungsdiagramm einer Ladesteuereinrichtung
für ein Fahrzeug in der Einrichtung von 1.
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6 ist
ein schematisches Blockdiagramm, das eine Kühleinheit eines
Fahrzeugs in der Einrichtung von 1 zeigt.
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7 ist
ein Flussdiagramm, das eine Steuerprozedur einer Stromzufuhr-Steuereinrichtung
in der Einrichtung von 1 zeigt.
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8 ist
ein Flussdiagramm, das eine Ladeprozedur in einem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung zeigt.
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9 ist
ein Flussdiagramm, das eine Ladeprozedur in dem Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung im Anschluss an 8 zeigt.
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10 ist
ein schematisches Blockdiagramm, das eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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11 ist
ein Flussdiagramm, das eine Steuerprozedur einer Stromversorgungs-Steuereinrichtung
in der Einrichtung von 10 zeigt.
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12 ist
ein schematisches Blockdiagramm, das eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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13 ist
ein schematisches Blockdiagramm, das eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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14 ist
ein schematisches Blockdiagramm, das eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach einem fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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15 ist
ein Blockdiagramm, das ein Energieerzeugungssystem zeigt, das in
einer Beziehung zu der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
nach einem sechsten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung steht.
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16 ist
eine Draufsicht auf einen hauptsächlichen Teil des Energieerzeugungssystems
von 15.
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17 ist
eine Draufsicht auf das Energieerzeugungssystem von 15.
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18 ist
ein Blockdiagramm, das ein Ausführungsbeispiel zeigt, bei
dem das Energieerzeugungssystem von 15 angewendet
wird, um eine Booster-Aufladung für einen mobilen Körper
zu machen.
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- 1
- Wechselstromquelle
- 4
- Fossiler
Kraftstoff
- 5
- Umformungseinrichtung
- 6
- Wasserstoff
- 10
- Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung
- 11
- Gleichrichter
(Energiezufuhreinrichtung)
- 12
- Stromversorgungs-Steuereinrichtung
- 15
- Erste
Energiespeichereinrichtung
- 20
- Ladeschaltung
- 21
- Ladestand
- 23
- Bedienungsabschnitt
- 26
- Anzeigeabschnitt
- 30
- Schalter
- 31
- Schalter
- 32
- Schalter-Steuerabschnitt
- 36
- Ladestecker
- 50
- Fahrzeug
(mobiler Körper)
- 60
- Kühleinheit
- 61
- elektronisches
Kühlelement
- 65
- Ladeanschluss
- 80
- Ladesteuereinrichtung
- 81
- Stromsteuerabschnitt
- 82
- Ladesteuereinheit
- 83
- Temperatursteuereinheit
- 84
- Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt
- 85
- Zweite
Energiespeichereinrichtung
- 93
- Kapazitäts-Entscheidungseinrichtung
- 100
- Schiff
(mobiler Körper)
- 110
- Flugzeug
(mobiler Körper)
- 120
- Kraftstoffbatterie
(Energiezufuhreinrichtung)
- 121
- Inverter
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Beste Art der Ausführung
der Erfindung
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Als
nächstes werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Erfindung im einzelnen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Die 1 bis 9 zeigen
eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung nach einem ersten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. In 2 bezeichnet
die Bezugszahl 1 eine kommerzielle Wechselstromquelle,
beispielsweise eine Dreiphasen-Wechselstromquelle, die elektrische
Energie durch eine Stromleitung 2 in eine Konstruktion 3 liefert.
Die Konstruktion 3 beherbergt einen Gleichrichter 11 als
Energiezufuhreinrichtung, die eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 darstellt;
eine Stromversorgungs-Steuereinrichtung 12; eine erste
Energiespeichereinrichtung 15 und weitere Ausrüstung.
Der Gleichrichter 11 ist mit der Eingangsseite der Stromleitung 2 in
der Konstruktion 3 verbunden und hat die Funktion, Dreiphasen-Wechselstrom
von der Stromleitung 2 in Gleichstrom umzuwandeln, nachdem
er auf eine vorgegebene Spannung geregelt worden ist. Auf der Ausgangsseite
ist der Gleichrichter 11 über die Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 mit
der ersten Energiespeichereinrichtung 15 verbunden. Wie
später beschrieben wird, hat die Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 die
Funktion, den Gleichrichter 11 in der Zufuhr von Gleichstrom
an die erste Energiespeichereinrichtung 15 auf der Basis
eines Signals S7 von der Schalteinrichtung 30 zu stoppen.
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Die
erste Energiespeichereinrichtung 15, die die Funktion hat,
Gleichstrom von dem Gleichrichter 11 zu speichern, kann
von einem beliebigen Typ sein, solange sie Gleichstromenergie speichern
kann, und in diesem Ausführungsbeispiel ist sie durch entweder eine
Speicherbatterie oder einen elektrischen Doppelschichtkondensator
gebildet. Die erste Energiespeichereinrichtung 15 kann
beispielsweise nur von einer ventilgeregelten Blei-Säure-Batterie,
die viele in Reihe geschaltete Zellen hat, sowohl einer Speicherbatterie
als auch einem Doppelschichtkondensator oder allein aus einem Doppelschichtkondensator
mit großer Kapazität gebildet sein. Ferner kann
die Speicherbatterie aus einer Lithiumionen-Batterie mit großer
Kapazität gebildet sein, obwohl sie teuer ist. Der Gleichrichter 11 hat
die Funktion, die erste Energiespeichereinrichtung 15 unter
Berücksichtigung von deren Charakteristiken aufzuladen.
In dieser Ausführung hat die erste Energiespeichereinrichtung 15 eine
Leerlaufspannung, beispielsweise etwa 350 Volt Gleichspannung, sie
ist jedoch variabel, in dem die Anzahl der Zellen geändert
wird.
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Wie
in 2 gezeigt ist, umfasst die erste Energiespeichereinrichtung 15 einen
positiven Anschlussblock 17 und einen negativen Anschlussblock 18,
die über die Stromversorgungs-Steuereinrichtung 12 des
Gleichrichters 11 verbunden sind. Die Konstruktion 3 beherbergt
einen positiven Sammelanschluss 13 und einen negativen
Sammelanschluss 14, die Teil einer Ladeschaltung 20 bilden.
Der positive Sammelanschlussblock 13 und er negative Sammelanschlussblock 14 werden
verwendet, um Gleichstrom von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 an
eine Vielzahl von Ladeständen 21 außerhalb
der Konstruktion 3 zu liefern, und sie sind durch die Ladeschaltung 20 mit
der Schalteinrichtung 30 des Ladestandes 21 verbunden.
Die Ladeschaltung 20 ist eine elektrische Schaltung zur
Zufuhr von reinem Gleichstrom von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 an
ein Fahrzeug 50 (wird später beschrieben). Wie
in 1 gezeigt ist, sind, da eine Vielzahl von Fahrzeugen
gleichzeitig in diesem Ausführungsbeispiel aufgeladen werden,
eine Vielzahl von Ladeschaltungen 20 parallel zu dem positiven
Sammelanschlussblock 13 und dem negativen Sammelanschlussblock 14 geschaltet.
In der Konstruktion 3 ist ein Luftklimagerät 16 installiert,
das die Raumtemperatur während des ganzen Jahres im Wesentlichen konstant
hält, wodurch die Lebensdauer der ersten Energiespeichereinrichtung 15 verlängert
wird.
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In 2 liegt
der Ladestand 21 in einer Ladestation nahe bei der Konstruktion 3,
und eine Vielzahl von Ladeständen 21 werden durch
jeweils eine Ladeschaltung 20 mit Gleichstrom von der ersten
Energiespeichereinrichtung 15 versorgt. Der Ladestand 21 ist
auf einer Seite davon ausgestattet mit: einem Betätigungsabschnitt 22,
der einen Lade-Kartenleser 23, einen Lade-Startschalter 24 und
einen Lade-Notstoppschalter 25 und einen Anzeigeabschnitt 26 mit einem
Ladeenergiemengen-Anzeiger 27, einem Ladestromanzeiger 28 und
einem Ladeenergie-Ratenanzeiger 29. Die Schalteinrichtung 30,
die in dem Ladestand 21 untergebracht ist, ist mit einem
Ladekabel 35 verbunden, das Bestandteil der Ladeschaltung 20 bildet.
Das Ladekabel 35 wird auf einer Seite des Ladestands 21 gehalten,
wenn es nicht zum Aufladen verwendet wird, während es sich
zu dem Fahrzeug 50 als dem mobilen Körper erstreckt,
wenn es zum Laden verwendet wird. Das Ladekabel 35 ist
an dem vorderen Ende mit einem Ladestecker 36 versehen, der
mit einem Ladeanschluss 65 des Fahrzeugs 50 zu
verbinden ist.
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3 zeigt
die Verbindung des Ladestandes 21 und des Fahrzeugs 50 zum
Zeitpunkt der Aufladung. Der Ladestecker 36 des Ladekabels 35 ist
mit dem Ladeanschluss 65 des Fahrzeugs 50 verbunden,
und dadurch liefert die erste Energiespeichereinrichtung 15 reinen
Gleichstrom an das Fahrzeug 50 über die Schalteinrichtung 30 in
der Mitte der Ladeschaltung 20. Die Schalteinrichtung 30 hat
die Funktion, eine Schaltbewegung auszuführen auf der Grundlage
eines Signals von dem Betriebsabschnitt 22 des Ladestandes 21 oder
eines Signals von dem Fahrzeug, und ermöglicht dadurch,
dass die erste Energiespeichereinrichtung 15 reinen Gleichstrom an
das Fahrzeug 50 liefert oder die Lieferung stoppt. Durch
die Ladeschaltung 15 liefert dadurch die Schalteinrichtung 30 reinen
Gleichstrom an das Fahrzeug 50.
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4 zeigt
im Detail die Schalteinrichtung 30, die einen Schalter 31 und
einen Umschalt-Steuerabschnitt 32 umfasst. Der Schalter 31 hat
die Schaltfunktion den reinen Gleichstrom, der von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 geliefert
wird, zuzuführen oder zu stoppen, und er ist durch eine Halbleitereinrichtung
und einen elektromagnetischen Kontaktteil gebildet. Der Schalter 31 führt
eine Schaltbewegung auf der Grundlage eines Signals S21 von dem
Umschalt-Steuerabschnitt 32 aus und ist auf der Ausgangsseite
mit einem elektronischen Stromsensor 34 versehen, der eine
Spannung und einen elektrischen Strom des Gleichstroms an der Ausgangsseite
des Schalters 31 detektiert. In den Umschalt-Steuerabschnitt 32 wird
ein Signal S6 von dem elektronischen Stromsensor 34 eingegeben;
ein Signal S1 von dem Lade-Kartenleser 23, ein Signal S2
von dem Aufladungs-Startschalter 24 und ein Signal S3 von
dem Ladenotabschalter 25 kann eingegeben werden; ferner
können Signale S4, S5 und S20 von einer Lade-Steuereinrichtung 89 des
Fahrzeugs 50 eingegeben werden. Der Umschalt-Steuerabschnitt 32 hat
die Funktion, ein Stromzufuhr-Stoppsignal S7 an die Stromzufuhr- Steuereinrichtung 12 wenn
erforderlich in Antwort auf jedes eingegebene Signal auszugeben.
Wenn er auf der Grundlage eines eingegebenen Signals feststellt, dass
das Fahrzeug 50 geladen wird, gibt der Umschalt-Steuerabschnitt 32 insbesondere
das Stromzufuhr-Stoppsignal S7 an die Stromzufuhr-Steurerinrichtung 12 ab,
um dadurch die erste Energiespeichereinrichtung 15 in der
Zufuhr von Gleichstrom zu stoppen. Der Umschalt-Steuerabschnitt 32 gibt
die Signale S8, S9 und S10 an den Anzeigeabschnitt 26 des
Ladestandes 21 ab. Das Signal S8 dient zum Anzeigen einer
Energiemenge (Stromzufuhr) von dem Start einer Aufladung in der
Ladestrommengenanzeige 27 S9 zeigt an dem Ladestromanzeiger 28 an, dass
ein Ladestrom von dem Schalter 31 zu dem Fahrzeug 50 fließt;
S10 zeigt in dem Ladestromratenanzeiger 29 eine Stromrate
an, die einer Strommenge entspricht, die von dem Start bis zu dem
Ende der Aufladung an das Fahrzeug 50 geliefert wurde.
Der Schalter 31 ist nur zweckmäßig vorgesehen,
und daher könnte auch ohne den Schalter 31 das
Fahrzeug 50 eine Booster-Aufladung unter Verwendung der Ladeschaltung 20 erhalten.
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Wie
in 3 gezeigt ist, beherbergt das Fahrzeug 50 eine
Ladesteuereinrichtung 80 sowie verschiedene Geräte.
Das Fahrzeug 50 wird mit reinem Gleichstrom beliefert,
und die Ladesteuereinrichtung 80 steuert sie auf eine vorgegebene
Spannung und einen Strom und liefert sie and die zweite Energiespeichereinrichtung 85.
Als zweite Energiespeichereinrichtung 85 kann ein beliebiger
Typ verwendet werden, solange sie gleich Stromenergie speichern
kann, in diesem Ausführungsbeispiel ist sie jedoch durch
wenigstens eine Speicherbatterie, einen elektrischen Doppelschichtkondensator
oder einen Lithiumionen-Kondensator gebildet. In diesem Ausführungsbeispiel
ist die zweite Energiespeichereinrichtung 85 beispielsweise
durch nur eine Lithiumionen-Batterie gebildet, die viele in Reihe
geschaltete Zellen hat. Sie könnte jedoch auch durch eine Speicherbatterie
und einen Doppelschicht-Kondensator oder einen Lithiumionen-Kondensator
gebildet werden. Die Gleichstromenergie, die in der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 gespeichert
ist, wird über einen Controller 86 an einen Fahrmotor 87 geliefert,
so dass das Fahrzeug 50 unter Verwendung des Fahrmotors 87 als
Antriebsquelle fahrt macht. Das Fahrzeug 50 ist mit einer
Kühleinheit 60 versehen, die einen Wärmegeneratorteil
in dem Ladesystem davon kühlt.
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5 zeigt
im Detail die Ladesteuereinrichtung 80, die einen Stromsteuerabschnitt 81 und
einen Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 umfasst.
Der Stromsteuerabschnitt 81 ist von einer Ladesteuereinheit 82 und
einer Temperatursteuereinheit 83 gebildet. Die Ladesteuereinheit 82 hat
eine Boosteraufladungs-Steuerfunktion, um den reinen Gleichstrom
von der Schalteinrichtung 30 auf eine Ladespannung und
einen Ladestrom zu steuern, der für die zweite Energiespeichereinrichtung 85 geeignet
ist. Die Ladesteuereinheit 82 umfasst eine Gleichstrom-Zerhackerschaltung
(die sowohl eine Aufwärts-Zerhackerschaltung als auch eine
Abwärts-Zerhackerschaltung hat) und eine Stromsteuerschaltung.
Auf der Grundlage eines Steuersignals S22 von dem Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 gibt
die Ladesteuereinheit 82 eine Zerhackersteuerung für
den reinen Gleichstrom, der von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 geliefert wird,
um dadurch die zweite Energiespeichereinrichtung 85 bei
einer optimalen Ladespannung aufzuladen. Der Ausgangssensor 76 misst
eine Spannung und einen elektrischen Strom, der von der Ladesteuereinheit 82 an
die erste Energiespeichereinrichtung 15 abgegeben wird,
und er gibt ein Signal S16 an den Ladeinformations-Verabeitungsabschnitt 84 ab.
Die Aufladung einer Lithiumionen-Batterie erfordert eine genaue
Steuerung insbesondere der Ladespannung, und im Hinblick darauf
steuert die Ladesteuereinrichtung 80 die Aufladung mit
einer hohen Präzision. Die Ladesteuereinheit 82 umfasst
eine Gleichstrom-Zerhackerschaltung, die sowohl eine Aufwärts-Zerhackerschaltung
als auch eine Abwärts-Zerhackerschaltung hat, ermöglicht
es der Gleichstrom-Zerhackerschaltung, die Spannung von der ersten
Energiespeichereinrichtung 15 selbst dann zu steuern, wenn die
Spannung der ersten Energiespeichereinrichtung 15 beim
Aufladen des Fahrzeugs 50 langsam abfällt, und
dadurch lädt sie die zweite Energiespeichereinrichtung 85 mit
einer optimalen Ladespannung. Daher können Schwankungen
in der Ausgangsspannung der ersten Energiespeichereinrichtung 15 bei einer
Booster-Aufladung die Aufladung der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 nicht
beeinflussen. Folglich ist in den Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 ein
Ladeprogramm eingegeben, um eine optimale Ladekontrolle an die zweite
Energiespeichereinrichtung 85 auf der Grundlage der detektierten
Batteriespannung und des Ladestroms in der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 zu
geben.
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Wie
in 5 gezeigt ist, werden viele Signale in den Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 8 der
Ladesteuereinrichtung 80 eingegeben und von dieser ausgegeben.
Der Schalter 31 von 4 ist auf der
Eingangsseite des Spannungsmesssensors 33 vorgesehen, der
die Funktion hat, eine Ausgangsspannung der ersten Energiespeichereinrichtung 15 zu
messen. Beim Starten der Aufladung gibt der Spannungsmesssensor 33 ein
Signal S12 in den Ladeinformations-Verarbeitunsabschnitt 84 ein. Wenn
die Ausgangsspannung (Leerlaufspannung) der ersten Energiespeichereinrichtung 15 in
einem vorgegebenen Bereich ist, dann gibt der Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 an
den Umschalt-Steuerabschnitt 32 der Schalteinrichtung 30 ein
Signal S5 ab, das dem Fahrzeug 5 eine Booster-Aufladung
erteilt werden kann.
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Wie
in 5 gezeigt ist, umfasst das Fahrzeug 50 einen
Verriegelungssensor 71, einen Fahrstart-Prüfsensor 72,
einen Parkbremsensensor 73, einen Ladeenergieanzeiger 74 und
einen Ladeabschlussalarm 75. Der Verriegelungssensor 71 detektiert,
dass der Ladestecker 36 mit dem Ladeanschluss 65 des
Fahrzeugs 50 verbunden ist, und gibt vor dem Beginn der
Auflandung ein Signal S11 an den Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 ab. Der
Fahrstart-Prüfsensor detektiert, dass das Fahrzeug 50 startet
und gibt vor dem Beginn der Aufladung ein Signal S13 in den Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 ab.
Der Parkbremsensensor 73 detektiert, dass die Parkbremse
arbeitet, um dadurch eine Bewegung des Fahrzeugs 50 zu
verhindern, und er gibt vor dem Start der Aufladung ein Signal S14
in den Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 ein. Der
Ladeenergiemengenanzeiger 74 zeigt eine restliche Energiemenge
der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 an und erhält
während der Aufladung ein Signal S18 von dem Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84.
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Der
Ladeabschlussalarm 75 hat die Funktion, den Fahrer 88 darüber
zu informieren, dass die zweite Energiespeichereinrichtung 85 voll
aufgeladen ist. Der Stromsensor 76 misst den Ladestrom, der
an die zweite Energiespeichereinrichtung 85 geschickt wird,
während die Aufladung erfolgt, und der Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 entscheidet
auf der Grundlage des Signals S16 von dem Stromsensor 76,
ob die zweite Energiespeichereinrichtung 85 voll aufgeladen
ist. Wenn festgestellt wird, dass die zweite Energiespeichereinrichtung 85 voll
aufgeladen worden ist, gibt der Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 ein
Signal S19 an den Ladeabschlussalarm 75 aus. Der Ladeabschlussalarm 75 informiert
ein zellulares Telefon 89, das der Fahrer 88 besitzt,
durch Radioübertragung, dass voll aufgeladen worden ist.
Wenn eine Anomalie in der Ladefunktion des Fahrzeugs 50 während
der Aufladung detektiert wird, gibt der Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 das
Signal S20 an den Umschalt-Steuerabschnitt 32 der Schalteinrichtung 30 aus,
um zu ermöglichen, das der Schalter 31 eine Ausschaltbewegung
ausführt, so dass die Aufladung des Fahrzeugs 50 gestoppt
wird. Statt einem zellularen Telefon 89 kann eine Fahrzeugeigene
Kommunikationseinrichtung oder dergleichen benachrichtigt werden,
dass die Aufladung abgeschlossen worden ist.
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6 zeigt
eine Anordnung einer Kühleinheit 60, die ein Ladesystem
des Fahrzeugs 50 kühlt. Die Kühleinheit 60 umfasst
ein elektronisches Kühlelement 61, einen Motor 62 und
einen Ventilator 63. Der Ventilator 63 wird von
dem Motor 62 angedreht und bläst daher Luft auf
die Kühlfläche des elektronischen Kühlelements 61.
Das elektronische Kühlelement 61 arbeitet unter
Ausnutzung des Peltier-Effekts und arbeitet mit Gleichstrom von
der ersten Energiespeichereinrichtung 15. Das Ladesystem
des Fahrzeugs 50 ist an leicht Wärme erzeugenden
Teilen mit einem ersten Temperatursensor 77 versehen, der
die Temperatur der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 detektiert,
und einem zweiten Temperatursensor 78 versehen, der die
Temperatur des Stromsteuerabschnitts 81 detektiert. Ein
Signal S15 von dem ersten Temperatursensor 77 und dem zweiten
Temperatursensor 78 wird in den Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 eingegeben.
Wenn die Temperatur an einer spezifizierten Stelle in dem Ladesystem
des Fahrzeugs 50 einen vorgegebenen Wert übersteigt,
gibt der Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 ein
Signal S17 an die Temperatursteuereinheit 83 ab, und die
Temperatursteuereinheit 83 versorgt auf der Grundlage des
Signals S17 die Kühleinheit 60 mit Gleichstrom
von der Schalteinrichtung 30.
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Zum
Zeitpunkt einer Booster-Aufladung steuert der Stromsteuerabschnitt 81 eine
große Menge an elektrischem Strom, der von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 geliefert
wird, und dadurch kann die Temperatur einer Halbleitereinrichtung
davon ansteigen. Ferner beherbergt die zweite Energiespeichereinrichtung 85 eine
Lithiumionen-Batterie dicht gepackt in einem Gehäuseraum,
und dadurch kann die Temperatur der Lithiumionen-Batterie zur Zeit
einer Booster-Aufladung ansteigen. In dem Stromsteuerabschnitt 81 und
der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 wird daher, wenn
die Temperatur über einen vorgegebenen Wert durch die Booster-Aufladung
ansteigt, zwangsweise eine Kühlung mit Luft, die durch
die Kühleinheit 60 angeblasen wird, durchgeführt.
Um die Kapazität bei der Kühlung der Halbleitereinrichtung
des Stromsteuerabschnitts 81 zu verbessern, wo die Temperatur
schnell ansteigen kann, kann insbesondere das elektronische Kühlelement 61 direkt
an dem Stromsteuerabschnitt 81 befestigt sein. Statt der
Kühlanordnung, die das elektronische Kühlelement 61 in
diesem Ausführungsbeispiel verwendet, kann eine Kühlanordnung verwendet
werden, indem ein Radiator und ein Motorgebläse oder eine
Kühlstruktur unter Verwendung von zwangsweise gekühlter
Luft von einem Wärmetauscher kombiniert wird, solange die
Gleichstromenergie, die von der ersten Energiespeichereinrichtung
geliefert wird, verwendet wird.
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Die
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 gemäß der
vorliegenden Erfindung ist in der Lage, ein Fahrzeug aufzuladen,
das einen Motor als hauptsächliches Antriebsaggregat hat,
einschließlich dem Fahrzeug 50, beispielsweise
im Passagierkraftfahrzeug von 1, einem
Sportwagen 51, einem Bus 52 und einem Lastwagen 53.
Ferner umfasst das Booster aufgeladene Fahrzeug ein Transportfahrzeug,
ein Schienenfahrzeug, eine Straßenbahn, ein Einschienen-Fahrzeug,
ein Konstruktionsfahrzeug, einen Gabelstapler und dergleichen. Je nach
dem Fahrzeugtyp sind die Zellenanzahl, die Kapazität oder
dergleichen der zweiten Energiespeichereinrichtung unterschiedlich,
und daher umfassen der Sportwagen 51, der Bus 52 und
der Lastwagen 53 zweite Energiespeichereinrichtungen 85a, 85b bzw. 85c,
die sich von der des Fahrzeugs 50 unterscheiden. Der Sportwagen 51,
der Bus 52 und der Lastwagen 53 haben jeweils
eine Ladesteuerfunktion, die für die zweite Energiespeichereinrichtung 85a, 58b bzw. 85c geeignet
ist.
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Als
nächste wird eine Beschreibung angegeben über
das Boosteraufladungsverfahren für einen mobilen Körper
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. 7 zeigt
eine Steuerprozedur der Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12,
in der eine Entscheidung getroffen wird, ob das Fahrzeug 50 als
mobiler Körper in dem Schritt 151 eine Ladeanfrage
gemacht hat und, wenn die Entscheidung getroffen wird, dass das Fahrzeug 50 in
dem Schritt 151 eine Ladeanfrage gemacht hat, geht das
Verfahren zu dem Schritt 152 weiter, wobei die Schalteinrichtung 30 das
Signal S7 an die Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 abgibt
und der Gleichrichter die Zufuhr von Gleichstrom an die erste Energiespeichereinrichtung
stoppt. Andererseits, wenn die Entscheidung getroffen wird, dass das
Fahrzeug 50 keine Ladeanfrage in dem Schritt 151 gemacht
hat, geht das Verfahren zu dem Schritt 153 weiter, und
der Gleichrichter 5 fährt damit fort, Gleichstrom
an die erste Energiespeichereinrichtung 15 zuzuführen.
Während der Gleichrichter 11 die Zufuhr von Gleichstrom
an die erste Energiespeichereinrichtung 15 stoppt, wird
das Fahrzeug 15 mit Gleichstrom allein von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 aufgeladen.
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Die 8 und 9 zeigen
eine Betriebsprozedur von dem Start bis zu dem Ende einer Aufladung
in dem Boosteraufladungsverfahren für einen mobilen Körper.
Das Fahrzeug 50 kommt an einer Ladestation an und stoppt
nahe bei einem freien Ladestand 21, bevor die Aufladung
beginnt, wird ein Fahrschalter (nicht gezeigt) des Fahrzeugs 50 ausgeschaltet,
und eine Parkbremse (nicht gezeigt) wird in Betrieb genommen, um
dadurch das Fahrzeug 50 an seinem Platz zu verankern. Danach
wird, wie in dem Schritt 161 angegeben ist, eine Ladekarte
(nicht gezeigt), die dem Bargeld für die Aufladung des
Fahrzeugs 50 entspricht, in den Kartenleser 23 des
Ladestandes 21 eingeführt. Als nächstes
wird in einem Schritt 162 das Ladekabel 35, das
an dem Ladestand 21 gehalten ist, abgenommen, und der Ladestecker 36 am
vorderen Ende des Ladekabels 35 wird in den Ladeanschluss 65 des
Fahrzeugs eingeschoben und befestigt. Der Ladestecker 36 ist
vollständig daran befestigt, um die Ladeschaltung 20 mit
dem Fahrzeug 50 zu verbinden. Auf der Seite des Fahrzeugs 50 überprüft
der Verriegelungssensor 71, das der Ladestecker 36 befestigt
ist.
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Nach
Befestigung des Ladesteckers 36 geht das Verfahren zu dem
Schritt 163 weiter, bei dem der Ladestartschalter 24 des
Ladestands 21 eingeschaltet wird. Danach stoppt der Gleichrichter 11 die
Zufuhr an elektrischem Strom an die erste Energiespeichereinrichtung 15 in
einem Schritt 164, und in diesem Zustand sind der Gleichrichter 11 und
die erste Energiespeichereinrichtung 15 elektrisch getrennt, so
dass nur die erste Energiespeichereinrichtung 15 in der
Lage ist, Strom an das Fahrzeug 50 zu liefern und es Aufzuladen.
Nachdem die Stromzufuhr an die erste Energiespeichereinrichtung 15 zu
einem Stopp gekommen ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 165 weiter,
bei dem eine Entscheidung gefällt wird, ob die Ladestartbedingungen
des Fahrzeugs 50 alle überprüft sind.
Insbesondere wird in dem Schritt 165 eine Entscheidung
gefällt, ob das Signal S11 von jedem Schlosssensor 71,
das Signal S12 von dem Spannungsmesssensor 33, das Signal
S13 von dem Fahrstart-Prüfsensor 72 und das Signal
S14 von dem Parkbremsensensor 73 eingegeben worden sind. Wenn
die Entscheidung an dem Schritt 165 getroffen wird, dass
die Ladestartbedingungen überprüft worden sind,
wird der Schalter 31 der Ladeschaltung 20 in dem
Schritt 166 eingeschaltet, um dadurch die Aufladung des
Fahrzeugs 50 in dem Schritt 167 zu starten.
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Nach
dem Start der Aufladung des Fahrzeugs 15 geht das Verfahren
als nächstes zu dem Schritt 168 weiter, bei dem
eine Entscheidung getroffen wird, ob die Temperatur des Ladesystems
angestiegen ist. Wenn die Entscheidung in dem Schritt 168 getroffen
wird, dass die Temperatur einen vorgegebenen Wert überschritten
hat, dann kühlt in einem Schritt 169 die Kühleinheit 60 den
Stromsteuerabschnitt 81 und die zweite Energiespeichereinrichtung 85.
Andererseits wird, wenn die Entscheidung an dem Schritt 169 getroffen
wird, dass die Temperatur des Ladesystems normal ist, eine Entscheidung
in dem Schritt 170 getroffen, ob eine Anomalie in der Ladesteuerfunktion
oder dergleichen des Ladesystems vorhanden ist. Wenn die Entscheidung
an dem Schritt 170 getroffen wird, dass eine Anomalie in
der Ladesteuerfunktion oder dergleichen vorhanden ist, wird in einem
Schritt 174 der Schalter 31 ausgeschaltet, um
dadurch die Aufladung zu stoppen. Andererseits geht, wenn die Entscheidung
in dem Schritt 170 getroffen wird, dass keine Anomalie
in der Ladesteuerfunktion oder dergleichen vorhanden ist, sodann das
Verfahren zu dem Schritt 171 weiter. Um die Aufladung des
Fahrzeugs in dem Schritt 171 gewaltsam zu beenden, geht
das Verfahren zu dem Schritt 178 weiter, bei dem der Lade-Notstoppschalter 25 eingeschaltet
wird. Wenn der Lade-Notstoppschalter 25 eingeschaltet wird,
wird sodann in dem Schritt 174 der Schalter 31 ausgeschaltet,
um dadurch die Aufladung zu stoppen. Die zwangsweise Beendigung
der Aufladung ist wirksam, um die Ladung in einem eingeschränkten
Zeitbereich auszuführen oder in anderen Ähnlichen
fällen, und eine Zeitsteuerung beim stoppen der Aufladung
kann unter Bezugnahme auf einen Ladestrom ausgewählt werden,
der in dem Anzeigeabschnitt 26 des Ladestandes 21 angezeigt wird.
In diesem Ausführungsbeispiel geht die Kühleinheit 60 nach
der Erfassung eines Temperaturanstiegs in dem Ladesystem in Betrieb.
Wenn jedoch das Ladesystem nur durch die spontane Wärmeableitung
nicht ausreichend gekühlt werden kann, kann die Kühleinheit 60 entweder
vor oder gleichzeitig mit dem Start der Aufladung in Betrieb genommen
werden.
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Wenn
in dem Schritt 171 keine Notwendigkeit besteht, die Aufladung
des Fahrzeuges 50 zu beenden, geht die Aufladung zu einem
Schritt 172 weiter. In einem Schritt 173 wird
eine Entscheidung auf der Grundlage des Ladestrom-Messwertes in
der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 getroffen, um die
zweite Energiespeichereinrichtung 85 voll aufgeladen worden
ist. Mit anderen Worten entscheidet der Ladeinformations-Verarbeitungsabschnitt 84 auf
der Grundlage des Signals S16 von dem Stromsensor 76, ob
die zweite Energiespeichereinrichtung 85 voll aufgeladen
worden ist. An dem Schritt 173 wird, wenn entschieden wird,
dass die zweite Energiespeichereinrichtung 85 voll aufgeladen
worden ist, sodann in dem Schritt 174 der Schalter 31 ausgeschaltet,
um dadurch die Aufladung zu beenden. Danach wird der Ladestecker 36 von
dem Ladeanschluss 65 des Fahrzeugs 50 abgenommen,
und nach der Aufladung werden eine Ladestrommenge und eine Ladestromrate
in dem Anzeigeabschnitt 36 des Ladestands 21 angezeigt.
Danach werden in dem Schritt 177 die Ladestromrate und
dergleichen elektronisch in die Ladekarte (nicht gezeigt) eingelesen,
die in den Ladekarten-Leser 23 der Ladestation 21 eingeführt ist
und eine Online-Zahlung an eine Bank oder dergleichen wird ausgeführt,
und sodann wird die Ladekarte von dem Ladekartenleser ausgegeben.
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Wie
bisher beschrieben wurde, kann eine große Menge an elektrischer
Energie, die in der ersten Energiespeichereinrichtung 15 gespeichert
ist, direkt zur Aufladung der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 verwendet
werden, so dass die Aufladung des Fahrzeugs 50 in einer
kurzen Zeit erfolgt. Insbesondere ist die erste Energiespeichereinrichtung 15 in
der Lage, elektrische Energie, die beispielsweise 100-fach größer
als die der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 des Fahrzeugs 50 ist,
zu Speichern, eine große Menge an elektrischer Energie,
die darin gespeichert ist, direkt an das Fahrzeug 50 zu
senden, weil eine Ladesteuerfunktion oder dergleichen nicht zwischen
der ersten Energiespeichereinrichtung 15 und dem Fahrzeug 50 liegt,
und dadurch, wie in 1 gezeigt ist, eine Booster-Aufladung
gleichzeitig an eine Vielzahl von Fahrzeugen ohne eine groß angelegte
Teilstation abzugeben.
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Gemäß der
vorliegenden Erfindung beherbergt das Fahrzeug 50 die Ladesteuereinrichtung 80 und
steuert dadurch den reinen Gleichstrom von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 in
einer solchen Weise, dass der reine Gleichstrom eine Ladespannung
und einen Ladestrom ergibt, die für die Aufladung der zweiten
Energiespeichereinrichtung 85 am meisten geeignet ist.
Da die Ladesteuerfunktion die Lebensdauer oder dergleichen der zweiten
Energiespeichereinrichtung 85 beeinflusst, ist mit anderen Worten
die Ladesteuereinrichtung 80 auf dem Fahrzeug 50 montiert,
so das eine Auslegung in dieser Weise ausgearbeitet ist, dass die
Ladecharakteristiken der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 auf die
Ladesteuerfunktion angepasst sind. Dadurch wird ermöglicht,
dass die zweite Energiespeichereinrichtung 85 eine Performance
hat, die so hoch ist wie erwartet, so dass die Performance des Fahrzeugs 50 verbessert
wird. Außerdem wird das Fahrzeug 50 mit elektrischem
Strom hoher Qualität, beispielsweise reinem Gleichstrom,
versorgt, indem man dies berücksichtigt, dann die elektrische
Steuerschaltung des Fahrzeugs 50 entsprechend ausgelegt
werden. Entsprechend gibt es eine geringe Notwendigkeit, eine Welligkeit,
ein Rauschen oder ein Überschwingen in dem Gleichstrom
zu berücksichtigen, der an das Fahrzeug 50 zur
Booster-Aufladung geliefert wird, so dass die Auslegung der elektrischen
Steuerschaltung 50 vereinfacht wird und die elektrische Steuerfunktion
des Fahrzeugs 50 zuverlässiger gemacht wird.
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Obwohl
oben nur die Ladeprozedur für das Fahrzeug 50 beschrieben
worden ist, wie in 1 gezeigt ist, wenn eine Vielzahl
von Fahrzeugen gleichzeitig aufgeladen werden, wird jedes Fahrzeug in
einer wechselseitig unterschiedlichen Zeitdauer voll aufgeladen,
weil die zweiten Energiespeichereinrichtungen 85, 85a, 85b und 85c davon
jeweils eine Kapazität und eine Ladeenergiemenge haben,
die zueinander unterschiedlich sind. Beim Starten der Aufladung
wird der Ladestrom des Fahrzeugs 50, des Sportwagens 51,
des Busses 52 und des Lastwagens 53 zu I1, I2,
I3 bzw. I4. Sodann wird jedes Fahrzeug kontinuierlich aufgeladen,
und dadurch wird der Ladestrom viel weniger als in dem Fall, wenn die
Aufladung beginnt und kaum etwas für die volle Aufladung
fehlt. Wenn die zweiten Energiespeichereinrichtungen 85a, 8b und 85c voll
aufgeladen worden sind, gibt jede Schalteinrichtung 30 das
Stromzufuhr-Stoppsignal S7 an die Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 ab,
um dadurch die Aufladung für jedes Fahrzeug automatisch
zu stoppen.
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In
diesem Ausführungsbeispiel wird die Kühleinheit 60 zum
Kühlen des Ladesystems verwendet, das elektronische Kühlelement
hat jedoch eine Kühloberfläche sowie eine Wärmeerzeugungsoberfläche
und hat damit die Funktion, die Temperatur des Fahrzeugs 50 zu
regeln, so dass die Kühleinheit 60 nicht nur das
Kühlsystem kühlen kann, sondern auch als Klimaeinrichtung
für das Fahrzeug verwendet werden kann. Folglich wird die
Kühleinheit 60, die mit dem elektronischen Kühlelement 61 ausgestattet ist,
als Klimaeinrichtung verwendet, so dass CFC oder dergleichen als
Kühlmittel für eine herkömmliche Klimaanlage
eingespart wird, um dadurch zur Verbesserung der globalen Umwelt
beizutragen.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Die 10 und 11 zeigen
eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
dass die Funktion hat, eine Restkapazität (Restenergiemenge)
der ersten Energiespeichereinrichtung 15 festzustellen.
Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem
ersten Ausführungsbeispiel in wie vorstehend und in den
Ladestunden für die erste Energiespeichereinrichtung 15.
Im übrigen ist es das gleiche wie das erste Ausführungsbeispiel,
und daher werden Komponenten mit den gleichen Bezugszeichen und
Zahlen versehen wie die des ersten Ausführungsbeispiels
solang diese identisch zu den letzteren sind, und ihre Beschreibung
wird weggelassen. Die gleiche Regel gilt für die anderen
Ausführungsbeispiele, die später beschrieben werden.
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In 10 ist
die erste Energiespeichereinrichtung 15 an der Ausgangsseite
mit einem ersten Energiebetragsensor 91, der eine Energiemenge,
die von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 ausgegeben
wurde, misst und auf der Eingangsseite mit einem zweiten Energiemengensensor 92 versehen, der
die Energiemenge misst, die in die erste Energiespeichereinrichtung 15 eingegeben
wird. Ein Signal S31 von dem ersten Energiemengensensor 91 und ein
Signal S32 von dem zweiten Energiemengensensor 92 werden
in eine Kapazitätsentscheidungseinrichtung 93 eingegeben,
und die Kapazitätsentscheidungseinrichtung 93 berechnet
eine Restkapazität der ersten Energiespeichereinrichtung 15 unter
Verwendung der Information auf der Grundlage des Signals S31 und
des Signals S32 und sie gibt die Entscheidungsinformation in die
Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 ein.
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11 zeigt
eine Steuerprozedur der Stromversorgungs-Steuereinrichtung 12 entsprechend
diesem Ausführungsbeispiel. In einem Schritt 181 entscheidet
die Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 unter Verwendung einer
Zeitgeberfunktion, ob sie sich in der Nachtzeit befindet, wobei
sie beispielsweise 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens anzeigt. Wenn
an dem Schritt 181 entschieden wird, dass es nicht Nachtzeit ist,
dann stoppt an dem Schritt 185 die Stromversorgungs-Steuereinrichtung 12 die
Zufuhr von elektrischem Strom an die erste Energiespeichereinrichtung 15,
während, wenn entschieden wird, dass Nachtzeit ist, sodann
in einem Schritt 182 entschieden wird, ob das Fahrzeug 50 eine
Ladeanfrage gemacht hat. Wenn in dem Schritt 182 entschieden wird,
dass das Fahrzeug 50 keine Ladeaufforderung gemacht hat,
geht das Verfahren zu dem Schritt 183 weiter, in dem der
Gleichrichter 11 Gleichstrom an die erste Energiespeichereinrichtung 15 zuführt
und damit fortfährt, die erste Energiespeichereinrichtung 15 aufzuladen.
An dem Schritt 182 geht, wenn entschieden wird, dass das
Fahrzeug 50 eine Ladeanfrage gemacht hat, die Verarbeitung
zu dem Schritt 184 weiter, indem unter Verwendung der Kapazitätsentscheidungseinrichtung 93 entschieden
wird, ob die erste Energiespeichereinrichtung 15 eine ausreichende
Energiemenge gespeichert hat. Wenn an dem Schritt 184 festgestellt
wird, dass die erste Energiespeichereinrichtung 15 eine
ausreichende Energiemenge hat, dann stoppt in dem Schritt 185 der Gleichrichter 11 die
Zufuhr von Strom an die erste Energiespeichereinrichtung 15,
um dadurch eine Booster-Aufladung an das Fahrzeug 50 abzugeben. Andererseits,
wenn an dem Schritt 184 festgestellt wird, dass die erste
Energiespeichereinrichtung 15 keine ausreichende Energiemenge
hat, fährt sodann in dem Schritt 183 der Gleichrichter 11 mit
der Zufuhr von Strom fort und lädt die erste Energiespeichereinrichtung 15.
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In
dem derart konfigurierten zweiten Ausführungsbeispiel wird
die erste Energiespeichereinrichtung 15 mit elektrischer
Energie nur nachts versorgt, und dadurch mit preiswertem Nachtstrom
geladen. Der elektrische Nachtstrom, der in der ersten Energiespeichereinrichtung 15 gespeichert
wird, kann tagsüber verwendet werden, um eine Booster-Aufladung
an das Fahrzeug 50 abzugeben, wodurch die Energiebelastung
ausgeglichen wird. Wenn die erste Energiespeichereinrichtung 14,
die nur eine kleine Menge an elektrischer Energie speichern kann,
bereitgestellt wird, kann in der Nachtzeit elektrischer Strom nur
zu der ersten Energiespeichereinrichtung 15 ohne Booster-Aufladung
an dem Fahrzeug geliefert werden. Im Gegensatz dazu kann die erste
Energiespeichereinrichtung 15 die eine ausreichend große
Energiemenge speichern kann, vorgesehen werden, so dass eine Booster-Aufladung
konstant möglich ist, und so dass ein Teil der Nachtstromenergie, der
in der ersten Energiespeichereinrichtung 15 gespeichert
ist, tagsüber über einen Inverter oder dergleichen
an ein herkömmliches Stromversorgungssystem geliefert werden
kann.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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12 zeigt
eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
welches auf eine Booster-Aufladung für ein Schiff als mobiler
Körper angewendet wird. Wie in 12 gezeigt
ist, können eine zweite Energiespeichereinrichtung 85d für
ein Passagierschiff 100, eine zweite Energiespeichereinrichtung 85e eines
Motorboots 101, eine zweite Energiespeichereinrichtung 85f einer
Autofähre 102 und eine zweite Energiespeichereinrichtung 85g eines
Tauchbootes 103 können mit elektrischen Energie
zur Aufladung durch eine jeweilige Ladeschaltung 20 versorgt
werden, die parallel mit der ersten Energiespeichereinrichtung 15 verbunden sind.
Im Hinblick auf Verbesserungen der globalen Umwelt sollten mehr
Schiffe, die durch elektrischen Strom angetrieben werden, wunschgemäß verwendet
werden. Als erster Schritt für die Schiffart sollte beispielsweise
ein Hochtemperatur-Superleitender Motor mit einer hohen Betriebseffizienz
wunschgemäß verwendet werden. In diesem Anwendungsfall wird
der reine Gleichstrom, der von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 geliefert
wird, gesteuert, um jedes Schiff zu laden, und dadurch werden die Ladespannung
und der Ladestrom für jede der zweiten Energiespeichereinrichtungen 85d, 85e, 85f und 85g auf
höchst geeignete Weise gesteuert. Dadurch wird ermöglicht,
eine Booster-Aufladung gleichzeitig an verschiedene Schiffe abzugeben.
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Viertes Ausführungsbeispiel
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13 zeigt
eine Boosteraufladungs-Stromzufuhreinrichtung gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
die auf eine Booster-Aufladung von einem Flugzeug als mobiler Körper
angewendet wird. Wie in 13 gezeigt ist,
können eine zweite Energiespeichereinrichtung 85h eines
zweimotorigen Flugzeuges (einschließlich eines vertikal
startenden und landenden Flugzeuges (VTOL)) 110, eine zweite
Energiespeichereinrichtung 85i eines einmotorigen Flugzeuges 111,
eine zweite Energiespeichereinrichtung 85j eines Helikopters 112 und
eine zweite Energiespeichereinrichtung 85k eines Luftschiffes 113 mit
elektrischer Energie zur Aufladung durch jeweils eine Ladeschaltung 50 versorgt
werden, die parallel an die erste Energiespeichereinrichtung 15 angeschlossen
sind. Im Hinblick auf Verbesserungen in der globalen Umwelt sollten mehr
Flugzeuge, die mit elektrischer Energie angetrieben werden, wunschgemäß verwendet
werden. Jedes Flugzeug führt einen Flug aus, in dem ein
Propeller oder ein Rotorflügel mit elektrischer Energie von
der ersten Energiespeichereinrichtung 15 angetrieben wird.
In dieser Ausführung wird die reine Gleichstromenergie,
die von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 geliefert
wird, so gesteuert, dass jedes Flugzeug aufgeladen wird, und dadurch
werden die Ladespannung und der Ladestrom für jede zweite
Energiespeichereinrichtung 85h, 85i, 85j und 85k in
einer höchst geeigneten Weise gesteuert. Dies macht es
möglich, eine Booster-Aufladung gleichzeitig an verschiedene
Flugzeuge abzugeben.
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Fünftes Ausführungsbeispiel
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14 zeigt
eine Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
welches ein Boosteraufladungssystem für einen mobilen Körper
unter Verwendung elektrischer Energie von einer Kraftstoffbatterie
ist. In 14 bezeichnet die Bezugszahl 4 einen
fossilen Kraftstoff, der in einem unterirdischen Tank einer Tankstelle
gespeichert ist. Der fossile Kraftstoff 4 in dem unterirdischen
Tank wird an eine oberirdische Umformungsstation 5 geliefert,
und dann formt die Umformungseinrichtung 5 den fossilen
Kraftstoff 4 in Wasserstoff 6 um, und der Wasserstoff 6 wird
an eine Kraftstoffbatterie 120 geliefert. Die Kraftstoffbatterie 120 hat
die Funktion, Gleichstromenergie mit dem zugeführten Wasserstoff 6 und
dem Sauerstoff in der Luft zu erzeugen, und als Kraftstoffbatterie 120 wird
beispielsweise eine Feststoff-Oxid-Kraftstoffbatterie verwendet,
die einen hohen Wirkungsgrad der Energieerzeugung hat. Um den Wirkungsgrad
der Energieerzeugung der Kraftstoffbatterie 120 zu erhöhen,
wird ein Teil der von der Kraftstoffbatterie 120 erzeugten
Wärme in Gleichstromenergie umgesetzt, beispielsweise über ein
thermoelektrisches Austauschelement (Seebeck-Element), eine Stirling-Maschine
oder dergleichen. Als unterirdischer Tank, der den fossilen Kraftstoff 4 speichert,
kann ein existierender, unterirdischer Tank einer Tankstelle verwendet
werden, so dass die Investitionskosten für die Installation
reduziert werden.
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Der
Gleichstrom, der von der Kraftstoffbatterie 120 abgegeben
wird, kann an die Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 oder
einen Inverter 121 zugeführt werden. Die Kraftstoffbatterie 120 ist
auf der Ausgangsseite mit einem Umschalter 122 versehen, der
eine Umschaltbewegung macht, um dadurch den Gleichstrom von der
Kraftstoffbatterie 120 entweder an die Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 oder
an den Inverter 121 zuzuführen. Der Inverter 121 setzt
den Gleichstrom von der Kraftstoffbatterie 120 in Wechselstrom
um und liefert den Wechselstrom an ein kommerzielles Stromversorgungssystem.
Der Umschalter 122 ist so eingestellt, dass der Gleichstrom von
der Kraftstoffbatterie 120 an den Inverter 121 nur während
der Tagzeit geliefert wird, und dadurch versorgt die Kraftstoffbatterie 120 die
erste Energiespeichereinrichtung 15 nur während
der Tagzeit mit elektrischer Energie. Die erste Energiespeichereinrichtung 15 speichert
die Gleichstromenergie von der Kraftstoffbatterie 120 während
der Nacht und lädt das Fahrzeug 50 oder dergleichen
nur tagsüber.
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Obwohl
die Umformungseinrichtung 5 den Wasserstoff 6 an
die Kraftstoffbatterie 120 liefert, kann auch eine Wasserstoff-Zufuhreinrichtung 7,
beispielsweise ein Tankwagen, ihn liefern. In einer Tankstelle,
die mit der Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 ausgestattet
ist, kann die Umformungseinrichtung 5 den Wasserstoff 6 an
ein Kraftstoffbatterie-betriebenes Fahrzeug 45 zuführen, das
eine Kraftstoffbatterie 54a enthält. Ferner kann der
fossile Kraftstoff 4 an ein Fahrzeug 55 zugeführt werden,
das einen Motor 55a enthält. Daher werden die
Umformungseinrichtung 5 und die Kraftstoffbatterie 120 eingesetzt,
um nicht nur das Fahrzeug 50 einer Booster-Aufladung zu
unterwerfen, sondern um auch ein Kraftstoffbatterie-betriebenes
Fahrzeug 54 und ein allgemeines Fahrzeug 55 mit
Treibstoff zu versorgen, so dass verschiedene Formen von Energie
an einer einzigen Tankstelle geliefert werden können.
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Wie
oben beschrieben wurde, ist in dem fünften Ausführungsbeispiel
die Energiezufuhreinrichtung durch eine Kraftstoffbatterie 120 gebildet,
und daher kann die elektrische Energie selbst an Stellen erzeugt
werden, wo keine kommerzielle elektrische Energie geliefert wird,
so dass die Konstruktion einer Ladestation vereinfacht werden kann.
Außerdem kann die Kraftstoffbatterie 120 Gleichstrom
an ein kommerzielles Stromversorgungssystem liefern, wobei saubere
elektrische Energie an einen spezifizierten Bereich geliefert wird,
um eine dezentralisierte Stromerzeugung zu realisieren. Ferner kann
die elektrische Energie, die während der Nacht in der ersten Energiespeichereinrichtung 15 gespeichert
wird, verwendet werden, um eine Booster-Aufladung tagsüber
an ein Fahrzeug 50 abzugeben, so dass die Energiebelastung
nivelliert wird. Darüber hinaus benutzt die Kraftstoffbatterie 120 als
Kraftstoff Wasserstoff, der durch Umformung eines fossilen Kraftstoffs
erhalten wird, so dass eine Elektrofahrzeuggesellschaft realisiert
wird, wo fossile Kraftstoffe nur moderat verbraucht werden.
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Sechstes Ausführungsbeispiel
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Die 15 bis 18 zeigen
ein Stromerzeugungssystem nach einem sechsten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, welches an einen mobilen Körper
eine Booster-Aufladung unter Verwendung elektrischer Energie abgibt,
die durch erneuerbare Energie (natürliche Energie) erzeugt wird.
Die natürliche Energie, die durch diese Ausführungsform
ins Auge gefasst wird, ist ein Wasserstrom in einem Fluss oder ein
Meeresstrom in einem Meer. Dieses Ausführungsbeispiel kann
sowohl für einen Wasserstrom als auch für einen
Meeresstrom angewendet werden, hier wird jedoch ein Beispiel für
ein Stromerzeugungssystem gegeben, bei dem ein Wasserstrom in einem
Fluss ausgenutzt wird.
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In 17 sind
drei erste Wasserturbinen 202 in einem Wasser W1 nahe bei
einem Flussufer 201b in einem Fluss 201 vorgesehen.
Obwohl eine Propellerturbine in diesem Ausführungsbeispiel
als erste Wasserturbine 202 verwendet wird, können
verschiedene Typen, beispielsweise Savonius und Darrieus verwendet
werden, solange sie ein Antriebsdrehmoment unter Verwendung eines
Wasserstroms erhalten kann. Die erste Wasserturbine 202 ist
an der Drehwelle einer Pumpe 203 befestigt, und die Pumpe wird
durch die erste Wasserturbine 202 gedreht. Um sicherzustellen,
dass eine ausreichende Menge an Wasser W1 von der Pumpe 203 abgegeben
wird, kann wunschgemäß ein Drehzahlerhöhungssystem (nicht
gezeigt) zwischen der ersten Wasserturbine 202 und der
Pumpe 203 vorgesehen sein. Für die Pumpe 203 wird
auf der Grundlage des Drucks und der Strömungsrate des
Wassers, das an die zweite Wasserturbine 204 geliefert
wird, der am meisten geeignete Typ und die Größe
ausgewählt. In diesem Ausführungsbeispiel sind
drei solche erste Wasserturbinen 202 und drei solche Pumpen 203 vorgesehen.
Jede Pumpe 203 ist an einem Fundament befestigt, das an
dem Boden des Flusses 201 angelegt ist. Die ersten Wasserturbinen 202 sind
unter Wasser angeordnet. Um jedoch die Installationsarbeit davon leichter
zu machen, können die ersten Wasserturbinen 202 und
die Pumpen 203 so ausgestaltet sein, dass die auf der Seite
des Bodens gelagert sind. Es ist über dem Gesichtspunkt
der Wartung und der Inspektion erwünscht, das jede Pumpe 203 als
einzelne Einheit an einem Metallrahmen (nicht gezeigt) befestigt
ist, der sich in einer solchen Weise auf und ab bewegt, das jede
erste Wasserturbine 202 und jede Pumpe 203 zur
Wasseroberfläche angehoben werden kann. Mit jeder Pumpe 203 ist
eine Rohrleitung 206 verbunden, die zu einem Stromerzeugungshaus 220 führt,
das auf dem Boden gebaut ist.
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Die
Rohrleitung 206 umfasst eine Ansaugleitung 206a und
eine Abflussleitung 206b. In der Ansaugleitung 206a für
jede Pumpe 203 ist ein Filter 212 an einem Ende
davon befestigt. Wenn ein Wasserstrom von dem Fluss 201 die
erste Wasserturbine 202 dreht und ihre Drehung jede Pumpe 203 antreibt, wird
ein Teil des Wassers W1 des Flusses 201 über den
Filter 212 zu der Pumpe 203 nach oben gezogen.
Das Wasser W1, das von der Pumpe 203 angesaugt wird, wird
durch die Abflussleitung 206b zu der Seite der zweiten
Wasserturbine 204 zugeführt. In der Abflussleitung 206b ist
auf der stromab liegenden Seite der Pumpe 203 ein Drucksteuerventil 207 als Druckerhöhungseinrichtung
vorgesehen. Dieses Drucksteuerventil 207 hat die Funktion,
den Druck des Wassers W1, das von jeder Pumpe 203 abgegeben
wird, auf einen vorgegebenen Druck zu erhöhen. Der Druck
des Wassers W1, der von dem Drucksteuerventil 207 gesteuert
wird, wird auf einen optimalen Wert entsprechend dem Typ der zweiten
Wasserturbine 204 eingestellt. Die Druckerhöhungseinrichtung ist
nicht auf ein Drucksteuerventil 207 eingeschränkt, und
es kann somit auch ein Regelventil oder dergleichen sein, welche
einen Strömungsdurchgangsquerschnitt drosselt, um dadurch
den Druck in dem Wasser W1 zu erhöhen. Die Druckerhöhungseinrichtung kann
vorzugsweise in einem Wassertank oder dergleichen angeordnet sein,
der die Funktion hat, ein Pulsieren des Wassers W1 zu absorbieren,
das von der Pumpe 203 abgegeben wird.
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Das
Stromerzeugungshaus 220 ist mit der zweiten Wasserturbine 204,
einem Dynamo 205 und dergleichen ausgerüstet.
Die zweite Wasserturbine 204 und der Dynamo 205 sind
an einem Fundament befestigt, das auf dem Boden gelegt ist. Mit
der Abtriebswelle der zweiten Wasserturbine 204 ist die Drehwelle
des Dynamos 205 verbunden. Der Dynamo 205 wird
durch das Antriebsdrehmoment der zweiten Wasserturbine 204 gedreht,
so dass er Wechselstrom liefert. Die zweite Wasserturbine 204 ist
mit einem Drehzahlregler 208 versehen. Der Drehzahlregler 208 hat
die Funktion, die Wassermenge, die an die zweite Wasserturbine 24 geliefert
wird, automatisch entsprechend einer Schwankung in der Last des
Dynamos 205 einzustellen. Dies trägt dazu bei,
zu verhindern, dass eine Variation in der Last des Dynamos 205 Schwankungen
in der Drehzahl der zweiten Wasserturbine 204 und des Dynamos 205 verursacht.
Folglich kann die Frequenz des Wechselstroms konstant gehalten werden.
Das Wasser W1, das von der zweiten Wasserturbine 204 abgegeben wird,
geht durch eine Strom abführende Leitung 206c hindurch
und kehrt von einem Auslass 206d zu der Stromauf liegenden
Seite der ersten Wasserturbine 202 zurück. Die
zweite Wasserturbine 204 ist durch eine Francis-Wasserturbine
oder eine Pelton-Wasserturbine eines Standardtyps oder dergleichen
verwirklicht, die in einem Dammtyp- oder einem Leitungstypkraftwerk
oder dergleichen verwendet werden. Der Dynamo 205 ist als
Synchrondynamo ähnlich zu dem ausgebildet, der in einem
Wasserkraftwerk, beispielsweise einem Dammtyp oder einem Leitungstypkraftwerk
verwendet wird. Der Grund dafür, das die Vielzahl der ersten
Wasserturbinen 202 und Pumpen 203 vorgesehen sind,
besteht darin, das die zweite Wasserturbine 204, die eine
große Baugröße hat, mit einem großen
Volumen von einem solchen Wasser W1 angetrieben werden muss, das von
dem Fluss 201 geliefert wird. Mit anderen Worten, wenn
die Anzahl der ersten Wasserturbinen 202 und der Pumpen 203 erhöht
wird, kann die zweite Wasserturbine 204, die so groß wie
eine solche von einem Dammtyp- oder Leitungstyp-Kraftwerk ist, mit einer
hohen Geschwindigkeit gedreht werden. Dadurch kann bei einer Stromerzeugung
unter Verwendung von einem Wasserstrom eines Flusses 201 elektrische
Energie auf einem verhältnismäßig massiven
Maßstab erzeugt werden. Gleichzeitig wird im Vergleich
zu einer Struktur, wo ein Dynamo unter Wasser angeordnet ist, die
Wartung leichter. Außerdem werden für die zweite
Wasserturbine 204 und den Dynamo 205 Standardtypen,
wie sie bei herkömmlichen Wasserkraftwerken verwendet werden, eingesetzt,
so dass die Kosten, die für die Investition des Stromgenerators
benötigt werden, verringert werden können.
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Bei
der herkömmlichen hydroelektrischen Stromerzeugung wird
die Differenz in der Höhe, um die das Wasser fällt,
verwendet, um dadurch eine Wasserturbine anzutreiben, und folglich
kann elektrischer Strom nicht ohne eine Höhendifferenz
erzeugt werden. Im Gegensatz dazu erhöht das Stromerzeugungssystem
gemäß diesem Ausführungsbeispiel die
Druckenergie des Wassers W1, das angesaugt worden ist, in dem ermöglicht
wird, das die Pumpen 203, die von den ersten Wasserturbinen 202 angetrieben
werden, mit einer Druckerhöhungseinrichtung, beispielsweise
einem Drucksteuerventil 207, zusammenwirken, und daher
unterscheidet es sich in den Mitteln zur Erhöhung der Energiedichte
von der herkömmlichen hydroelektrischen Stromerzeugung. Daher
ist das Stromerzeugungssystem entsprechend diesem Ausführungsbeispiel
in der Lage, elektrische Energie selbst dann zu erzeugen, wenn die zweite
Wasserturbine 204, die den Dynamo 205 antreibt,
oberhalb der Position liegt, wo die Pumpen 203 das Wasser
W1 ansaugen, ohne jegliche Höhendifferenz, über
die das Wasser fällt.
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Wie
in 17 gezeigt ist, ist auf der Stromauf liegenden
Seite der ersten Wasserturbinen 202 ein die Geschwindigkeit
erhöhendes Wehr 235 an dem Flussbett befestigt.
Als Geschwindigkeit erhöhendes Wehr 205 können
verschiedene Typen verwendet werden einschließlich einem
solchen, welches aus Beton hergestellt ist, ein durch das Verlegen
von Steinen geformt ist, durch einen Wasserdichten Film geformt
ist oder aus Eisen hergestellt ist, solange es die Strömung
des Wassers W1 zu einer spezifischen Stelle konzentrieren kann.
Beispielsweise kann das Geschwindigkeit erhöhende Wehr 235 leicht
dadurch erhalten werden, dass eine Reihe von Stahlblechpfählen
in das Flussbett hineingetrieben werden. Ein Endabschnitt 235c des
Geschwindigkeit erhöhenden Wehrs 235 auf der Stromauf liegenden Seite
ist weit entfernt von dem Flussufer 201b. Ein schräg
verlaufender Teil 235a des Geschwindigkeit erhöhenden
Wehrs 235 erstreckt sich schräg von einer Stelle
nahe an dem Flussufer 201b bis in die Nachbarschaft der
ersten Wasserturbinen 202. Ein gerader Teil 235b des
Geschwindigkeit erhöhenden Wehrs 235 erstreckt
sich in der gleichen Richtung wie die Flussströmung von
nahe den ersten Wasserturbinen 202 auf der stromauf liegenden
Seite bis zu der Nachbarschaft der Pumpen 203 auf der stromab
liegenden Seite. Auf der stromauf liegenden Seite von dem Geschwindigkeit
erhöhenden Wehr 235 ist die Wasserströmung
auf eine Geschwindigkeit V1 eingestellt. An der Stelle, wo die ersten
Wasserturbinen 202 liegen, fließt das Wasser W1
mit einer Geschwindigkeit V2, die viel höher als die Geschwindigkeit
V1 ist, entlang dem Geschwindigkeit erhöhenden Wehr 235.
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In
dieser Ausführungsform liegt der obere Teil des Geschwindigkeit
erhöhenden Wehrs 235 frei oberhalb der Wasseroberfläche,
er kann jedoch auch etwas unterhalb der Wasseroberfläche
liegen. Die Höhe des Geschwindigkeit erhöhenden
Wehrs 235 ist auf eine Höhe eingestellt, bis zu
der das Wasser W1 am überfließen gehindert wird,
wenn das Volumen des Wassers in einer Flut oder dergleichen größer
wird. Wenn das Wasservolumen ansteigt, fließt das Wasser
W1 über das Geschwindigkeit erhöhende Wehr 235 stromabwärts.
In einer Berggegend oder einem solchen Ort, wo Wasser schnell fließt, gibt
es keine Notwendigkeit für das Geschwindigkeit erhöhende
Wehr 235, während in einer Ebene das Wasser ruhiger
als in einer Berggegend fließt. Wenn jedoch das Geschwindigkeit
erhöhende Wehr 235 zur Konzentration der Strömung
des Wassers W1 verwendet wird, können die ersten Wasserturbinen 202 mit
einer Strömung des Wassers W1 mit höherer Energiedichte
angetrieben werden.
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Der
Wechselstrom, der von dem Dynamo 205 erzeugt wird, wird über
einen Schalter 211 von einer Person, die ihn anfordert,
oder einen Umsetzer 221 zugeführt. Der Gleichstrom,
der nach der Umsetzung durch den Umsetzer 221 erhalten
wird, wird an eine Batterie 22 als Energiespeichereinrichtung
zugeführt. Der Bestimmungsort, an den die elektrische Energie
geliefert wird, durch den Schalter 211 automatisch entsprechend
den Schwankungen in der Last geändert. Die Batterie 222 ist
durch eine ventilgeregelte Blei-Säure-Batterie zur Speicherung
elektrischer Energie ausgeführt. Es ist erwünscht,
das die Batterie 222 eine Energiespeicherkapazität
hat, um die volle Energiemenge zu speichern, die während der
Nacht durch den Dynamo 205 erzeugt wird. Die Gleichstromenergie,
die in der Batterie 222 gespeichert ist, wird durch einen
Umsetzer 223 in Wechselstrom umgesetzt. Entsprechend von
Schwankungen in der Last hat ein Controller 225 die Funktion,
die in der Batterie 222 gespeicherte Gleichstromenergie über
den Umsetzer 223 an eine Person zu liefern, die ihn anfordert.
Eine Solarbatterie 224 liefert elektrische Energie an den
Kontroller 225. Beispielsweise wird in einer unterentwickelten Übersehregion,
die als erstes elektrische Energie von der Solarbatterie 224 einsetzt,
der Controller 225 betätigt, um die Stromerzeugung
zu starten. In einem Betrieb danach wird der elektrische Strom über
den Umsetzer 221 an den Kontroller 225 zugeführt.
Wie in 18 gezeigt ist, ist ein Teil
des elektrischen Stroms von dem Dynamo 205 dafür
bestimmt, beispielsweise an eine Wasserstoff erzeugende Einrichtung 226 zu
schicken. Wasser 227 wird an die Wasserstoff erzeugende
Einrichtung 226 zugeführt. Wenn die Wasserstoff erzeugende
Einrichtung 226 nahe an dem Fluss 210 installiert
ist, kann das Wasser 227 von dem Fluss 210 leicht
an die Wasserstoff erzeugende Einrichtung 226 geliefert
werden. In der Wasserstoff erzeugenden Einrichtung 226 wird
das Wasser einer Elektrolyse unterworfen unter Verwendung des elektrischen Stroms
von dem Dynamo 205, so dass Wasserstoff 228 erzeugt
werden kann. Wenn das System von 18 beispielsweise
nahe an einem Fluss in einer Überseeregion aufgebaut ist,
die schwere Regenfälle hat, kann eine große Menge
an Strom erhalten werden. Wenn die große Menge an Strom
durch eine Übertragungsleitung an die Wasserstoff erzeugende Einrichtung 226 zugeführt
wird, die nahe einem Hafen aufgebaut ist, kann eine große
Menge an Wasserstoff nahe an dem Hafen erzeugt werden. Der Wasserstoff 228,
der von der Wasserstoff erzeugenden Einrichtung 226 erzeugt
wird, wird verflüssigt und an einen Ort auf Übersee
transportiert, wo ein Bedarf dafür besteht, durch eine
Wasserstoff transportierende Einrichtung 229, beispielsweise
ein Schiff. Der Grund, dass die elektrische Energie, die von dem
Dynamo 205 erzeugt wird, per Schiff transportiert wird, nachdem
sie in flüssigen Stickstoff umgewandelt worden ist, besteht
darin, dass eine Stromübertragung an Überseeregionen
mithilfe von Übertragungsleitung einen großen
Energieverlust verursacht, so dass die Einheitskosten für
die Stromerzeugung angehoben werden.
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Der
Wasserstoff 228, der an einem Hafen an einem Ort angekommen
ist, wo ein Bedarf dafür besteht, wird beispielsweise an
ein Kraftwerk 230 geliefert, das nahe dem Hafen aufgebaut
ist. Das Kraftwerk 230 ist mit einer Kraftstoffbatterie 231,
einer Batterie 232 für die Energiespeicherung
und einem Umsetzer 233 versehen. Die große Kraftstoffbatterie 231 erzeugt
Gleichstrom unter Verwendung des zugeführten Wasserstoffs 228.
Ein Teil des Gleichstroms, der von der Kraftstoffbatterie 231 abgegeben wird,
wird in der Energiespeicherbatterie 232 gespeichert. Der
Gleichstrom von der Kraftstoffbatterie 231 wird durch den
Umsetzer 233 in Wechselstrom umgesetzt und an eine Person
geschickt, die ihn anfordert. Wenn ein Schiff, das als Energie elektrische
Energie benutzt, die in der Energiespeichereinrichtung, beispielsweise
einer Batterie großer Kapazität oder Wasserstoff,
gespeichert ist, als Wasserstofftransporteinrichtung 229 verwendet
wird, dann wird in dem Prozess von der Stromerzeugung in dem Fluss 201 bis
zur Stromerzeugung im Kraftwerk 230 überhaupt kein Kohlendioxid
emittiert. Dies macht es möglich, die globale Erwärmung
aufgrund von Kohlendioxidemission einzuschränken.
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Um
die globale Erwärmung aufgrund von Kohlendioxidemission
einzuschränken, ist es erwünscht, dass die elektrische
Energie, die von dem Dynamo 205 erzeugt wird, an ein Fahrzeug
geliefert wird, das unter Verwendung eines Motors fährt.
Beispielsweise wird, wie in 15 gezeigt
ist, die elektrische Energie, die mit natürlicher Energie
erzeugt wurde, an die Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 entsprechend
der vorliegenden Erfindung geliefert, und, wie in 18 gezeigt
ist, wird die elektrische Energie, die unter Verwendung des Wasserstoffs 228,
der unter Verwendung von durch natürliche Energie erzeugter,
elektrischer Energie erzeugt wurde, an die Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 gemäß der
vorliegenden Erfindung geliefert. Auf diese Weise kann die Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 die
elektrische Energie zum Aufladen des Fahrzeugs 50 nutzen,
die von natürlicher Energie kommt, so dass die Menge an
Kohlendioxidemission erheblich reduziert wird.
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Vorstehend
wurden die ersten bis sechsten Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung im Einzelnen beschrieben. Die konkreten Ausgestaltungen
davon sind jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele
beschränkt. Außer das Änderungen und Modifikationen
in der Auslegung von dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung
abweichen, sollten diese daher als mit inbegriffen aufgefasst werden. Beispielsweise
ist der mobile Körper, der einer Booster-Aufladung unterworfen
wird, eine so genannte Transportmaschine einschließlich
einem Fahrzeug, einem Schiff oder einem Flugzeug. Sie ist nicht
auf einen mobilen Körper für lange Distanzen eingeschränkt
und umfasst auch eine industrielle Maschine, die sich nur innerhalb
eines begrenzten Bereichs bewegt, beispielsweise eine Baumaschine,
ein Roboter oder ein Gabelstapler. Ferner kann der fossile Kraftstoff,
der für eine Kraftstoffbatterie als Energiezufuhrmittel
verwendet wird, entweder flüssig oder gasförmig
sein. Des Weiteren ist die Stromerzeugung unter Verwendung von erneuerbarer
Energie (natürliche Energie) nicht auf die hydroelektrische
oder auf Meerströmungen beruhende Stromerzeugung eingeschränkt
und sie umfasst selbstverständlich auch Windenergie, solarfotovoltaische
Energie oder Biomassenenergie oder dergleichen.
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Zusammenfassung
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Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung und ein Boosteraufladungs-Stromversorgungsverfahren
sind in der Lage, elektrischen Strom für die Booster-Aufladung
an eine Vielzahl mobiler Körper unter Verwendung einer
einzigen Einrichtung zuzuführen und elektrischen Strom
hoher Qualität an mobile Körper zu liefern. Eine
Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10, die elektrischen
Strom für die Booster-Aufladung an einen mobilen Körper
mit einer Boosteraufladungs-Steuerfunktion liefert, umfasst: einen
Gleichrichter 11 zum Liefern von Gleichstrom; eine erste
Energiespeichereinrichtung 15 zum Speichern von Gleichstromenergie
von dem Gleichrichter 11 und zum ausgeben von reinem Gleichstrom;
eine Ladeschaltung 20, die reinen Gleichstrom von der ersten
Energiespeichereinrichtung 15 direkt an ein Fahrzeug 50 sendet,
welches eine zweite Energiespeichereinrichtung 85 zum Speichern
von Gleichstromenergie von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 umfasst;
und eine Stromzufuhr-Steuereinrichtung 12 zum Stoppen des Gleichrichters 11 bei
der Zufuhr von elektrischem Strom an die erste Energiespeichereinrichtung 15, während
die erste Energiespeichereinrichtung 15 elektrischen Strom
liefert, um die zweite Energiespeichereinrichtung 85 aufzuladen.
Die Steuerung wird in einer solchen Weise ausgeführt, dass
der reine Gleichstrom, der von der ersten Energiespeichereinrichtung 15 geliefert
wird, zu einer elektrischen Energie wird, die sich für
die Aufladungsbedingungen der zweiten Energiespeichereinrichtung 85 auf
der Seite des Fahrzeugs 50 eignet, so dass ermöglicht
wird, dass die gleiche Boosteraufladungs-Stromversorgungseinrichtung 10 an
unterschiedliche Typen von Fahrzeugen elektrische Energie liefern
und eine Booster-Aufladung durchführen kann. Ferner kann das
Fahrzeug 50 mit elektrischer Energie hoher Qualität
entsprechend reinem Gleichstrom versorgt werden, so dass Überlegungen
zu Rauschen, Überspannungen oder dergleichen bei der Auslegung
elektrischer Schaltungen des Fahrzeugs 50 nahezu eingespart
werden können, so dass die elektrischen Schaltungen des
Fahrzeugs 50 einfacher ausgelegt werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - JP 5-20768 [0002]
- - JP 3334118 [0002]