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Hintergrund der Erfindung
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Sachgebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Blutsammelvorrichtung mit Sicherheitselementen zur sicheren und bequemen Handhabung. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Blutsammelvorrichtung, bei welcher eine Nadel unter Schwerkraftwirkung zurückziehbar ist.
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Beschreibung des Standes der Technik
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Medizinische Einwegvorrichtungen mit Stechelementen, wie beispielsweise Blutentnahmenadeln, Nadeln zur Handhabung von Fluiden, und diese umfassende Anordnungen, werden üblicherweise zum Verabreichen eines Medikaments an einen Patienten oder zur Entnahme eines Fluids aus einem Patienten verwendet. Die gegenwärtige medizinische Praxis erfordert, dass die in derartigen Systemen verwendeten Fluidbehälter und Nadelanordnungen kostengünstig und einfach zu entsorgen sind. Infolgedessen verwenden beispielsweise existierende Blutsammelsysteme üblicherweise eine Art von haltbarem, wiederverwendbarem Halter, an welchen lösbare und wegwerfbare Nadeln und Fluidsammelröhrchen angebracht werden können. Ein Blutsammelsystem dieser Art kann vor dem Gebrauch zusammengesetzt und nach dem Gebrauch auseinander genommen werden.
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Eine verbreitete Ausgestaltungsform von herkömmlichen von Blutsammelsystemen weist eine doppelendige Nadelanordnung, ein evakuiertes Sammelröhren und einen Halter auf, der dem Halten der Nadelanordnung und des Sammelröhrchens in festem Verhältnis zueinander dient. Die doppelendige Nadelanordnung weist eine sich durch eine Kanüle erstreckende Bohrung und einen Ansatz nahe einem Mittelbereich der Kanüle auf. Das evakuierte Fluidsammelröhrchen weist an einem Ende einen durchstechbaren Stopfen auf. Bei dieser Art von Blutsammelsystem weist der Halter üblicherweise an einem seiner Enden ein Gehäuse zur Aufnahme der Nadelanordnung auf. Der Halter hat ebenfalls einen hohlen Körper mit einer zum Aufnehmen des Sammelröhrchens vorgesehenen Öffnung an einem entgegengesetzten Ende desselben. Die Nadelanordnung ist starr in dem Gehäuse des Halters aufgenommen, so dass ein erstes Ende der Nadel, d.h. das patientenseitige Ende, sich zum Punktieren einer Vene eines Patienten von dem Halter nach vorn erstreckt. Das entgegengesetzte zweite Ende der Nadel, d.h. das patientenabseitige Ende, erstreckt sich in den hohlen Körper des Halters. Beim Zusammensetzen des Blutsammelsystems wird die Nadelanordnung in das Gehäuse eingesetzt und das Sammelröhrchen wird durch das offene Ende des hohlen Körpers hindurchgeführt, bis das zweite Ende der Nadel den durchstechbaren Stopfen des Sammelröhrchens durchsticht, wodurch eine Fluidverbindung zwischen dem Inneren des Sammelröhrchens und der sich durch die Nadelanordnung erstreckenden Bohrung hergestellt wird. Um einem Patienten mit einem solchen Blutsammelsystem eine Blutprobe zu entnehmen, wird das evakuierte Sammelröhrchen teilweise in ein Ende des Halters eingeschoben, das erste Ende der Nadel wird in die Vene des Patienten eingeführt, und das Sammelröhrchen wird vollständig in den Halter eingeschoben, so dass Blut durch die Bohrung der Nadelanordnung und in das Fluidsammelröhrchen gesaugt wird. Nach der Probennahme wird das Sammelröhrchen entfernt, so dass das darin enthaltene Blut analysiert werden kann, und die Nadelanordnung wird zur Entsorgung abgenommen.
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Zusätzlich zu der Fähigkeit, Blutsammelröhrchen aufnehmen zu können, sind die Halter einiger Fluidtransfersysteme mit Fluidbehältern kompatibel, welche ein in einen Patienten zu injizierendes Fluid enthalten. Somit können derartige Halter sowohl zum Injizieren von Fluid in einen Patienten, als auch zum Entnehmen von Blutproben aus einem Patienten verwendbar.
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Herkömmlicherweise sind die Nadelhalter für solche Blutsammelvorrichtungen wiederverwendbar, wobei die Nadelanordnung nach dem Gebrauch von dem Nadelhalter entfernt wird und eine neue Nadelanordnung, oft zur Benutzung für einen anderen Patienten, an dem Nadelhalter zu dessen Wiederverwendung angebracht wird. Beispielsweise beschreibt das
US-Patent 6 306 118 eine Nadelhalteranordnung zur Verwendung mit einer separaten doppelendigen Blutsammelnadel, welche durch eine Auslöseranordnung einfach mit dem Halter verbunden und von diesem getrennt werden kann, so dass die Nadel von dem Halter gelöst und in einen separaten Behälter für spitze Gegenstände entsorgt werden kann. Ähnliche Nadelhalter, welche für ein schnelles Lösen und Trennen der Nadel von dem Nadelhalter in einen separaten Behälter hinein ausgebildet sind, sind in den US-Patentanmeldungen US-Patentanmeldungen
US 4 942 881 A ,
US 4 984 580 A ,
US 5 117 837 A ,
US 5 143 083 A ,
US 5 299 687 A und
US 5 755 673 A beschrieben. Das Wiederverwenden eines Nadelhalters mit anderen Nadelanordnungen ermöglicht Kontaminierungen, beispielsweise Blutspritzer in dem Nadelhalter.
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Um die Gefahr einer unbeabsichtigten Nadelstichverletzung zu verringern, ist ferner ein Schutz der gebrauchten Nadelspitze wichtig. Im Hinblick auf Infektionen und die Übertragung von Krankheiten hat die Bedeutung von und die Nachfrage nach Verfahren und Vorrichtungen zum Umschließen von gebrauchten Einwegnadeln stark zugenommen. Es wurden Anordnungen zum Schutz gebrauchter Nadelspitzen entwickelt, welche das Zurückziehen der Nadel in den Nadelhalter vorsehen, wobei die gesamte Vorrichtung einschließlich Nadelhalter und Nadelanordnung zusammen entsorgt wird. Beispielsweise beschreibt die US-Patentanmeldung
US 5 810 775 A an Shaw eine Sammelanordnung, welche das Zurückziehen der IV-Nadel am patientenseitigen Ende der Nadel vorsieht und ferner eine gelenkig angebrachte Kappe am offenen Ende des Haltergehäuses beschreibt. Nach dem Ziehen einer Probe in ein Sammelröhrchen wird das Sammelröhrchen entfernt, und die angelenkte Kappe wird über der Öffnung des Halters geschlossen, wodurch der auf Federwirkung basierende Nadelrückzug aktiviert und der Zugang zu dem zweiten Ende der Nadel am patientenabseitigen Ende blockiert wird. Das Betätigen der angelenkten Kappe und des auf Federwirkung basierenden Rückzugmechanismus erfordert ein erhebliches Ausmaß an Handhabung seitens des Benutzers und kann nicht bequem mit einer Hand erfolgen, wie es in der typischen praktischen Phlebotomie idealerweise der Fall ist.
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Die US-Patentanmeldungsveröffentlichung
US 2003 / 0 040 717 A1 beschreibt eine Nadelsicherheitsvorrichtung, bei welcher eine Rückzugsanordnung, bei der eine doppelendige Nadelkanüle, welche eine patientenseitige Spitze an einem Ende und eine patientenabseitige Spitze an einem entgegengesetzten Ende aufweist, nach Gebrauch in einen rohrförmigen Körper eines Nadelhaltergehäuses zurückgezogen wird. Das Zurückziehen erfolgt mittels eines Federmechanismus, welcher die Rückzugsanordnung in den Körper des Nadelhaltergehäuses drückt, so dass die Nadel von der Hauptachse des Gehäuses versetzt vollständig darin gehalten ist.
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Die US-Patentanmeldungsveröffentlichung
US 2003 / 0 093 009 A1 beschreibt ebenfalls eine Nadelsicherheitsvorrichtung mit einer doppelendigen Nadelkanüle, die eine patientenseitige Spitze an einem Ende und eine patientenabgewandte Spitze an dem entgegengesetzten Ende aufweist, wobei die Nadelkanüle dauerhaft an einem zur Aufnahme eines evakuierten Blutsammelröhrchens vorgesehenen Gehäuse angebracht ist. Eine Feder treibt bei Betätigung einen Sicherheitsschutz in eine Schutzposition, in welcher die patientenseitige Spitze der Nadelkanüle abgedeckt ist, wobei dies beim Einführen ein Röhrchens in das Gehäuse passiv geschieht, indem das Röhrchen einen Riegel berührt, welcher den Schutz freigibt.
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Derartige bekannte zurückziehbare Nadelanordnungen und lösbare Nadelanordnungen enthalten komplexe Mechanismen zu deren Aktivierung, wobei viele Federspannungskräfte für ein zwangsweises Zurückziehen in das zugehörige Nadelhaltergehäuse oder zum Lösen von dem Gehäuse und Entsorgen in einen separaten Behälter zur Aufnahme von benutzten Nadeln oder spitzen Gegenständen verwenden.
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Aus
DE 103 48 603 A1 ist eine Nadelanordnung mit einem Haltergehäuse bekannt, das eine Innenkammer bildet, wobei ein hinteres Ende des Gehäuses zum Einführen eines Probensammelröhrchens geeignet ist. Ferner ist eine Rückhalteeinrichtung vorgesehen, die mit dem Haltergehäuse zusammenwirkt und geeignet ist, die Nadel in einer ersten Position zu halten, wobei die Rückhalteeinrichtung betätigbar ist, um die Nadel derart freizugeben, dass sich die Nadel in das Haltergehäuse bewegt, um in diesem aufgenommen zu werden.
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Ferner ist aus
DE 20 2005 013 182 U1 eine ähnliche Nadelanordnung bekannt. Diese weist eine Rückhalteeinrichtung auf, die mit dem Haltergehäuse zusammenwirkt, wobei die Rückhalteeinrichtung betätigbar ist, um die Nadel zu lösen. Hierdurch bewegt sich die Nadel in das Haltergehäuse, so dass die Nadelspitze in dem Gehäuse aufgenommen ist.
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Überblick über die Erfindung
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Es besteht ein Bedarf an einer selbständigen Nadelanordnung, welche an beiden Enden einer doppelendigen Nadel einen wirksamen Schutz durch einfaches und effizientes Zurückziehen der Nadel bewirkt, und welche einfach herzustellen und leicht zu bedienen ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch eine Sicherheits-Blutsammelvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren zum Aufnehmen einer Nadel nach dem Gebrauch mit den Merkmalen des Anspruchs 19.
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Eine Sicherheits-Blutsammelvorrichtung weist ein Haltergehäuse mit einer im Allgemeinen zylindrischen Wand, welche sich zur Bildung einer Innenkammer zwischen einem vorderen Ende und einem offenen hinteren Ende erstreckt, wobei das hintere Ende des Haltergehäuses zur Aufnahme eines hindurchgeführten Probensammelröhrchens ausgebildet ist, und eine Nadel auf, welche eine sich aus dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckende Punktionsspitze aufweist. Eine Rückhalteeinrichtung wirkt mit dem Haltergehäuse zusammen, um die Nadel in einer ersten Position zu halten, in welcher sich die Punktionsspitze der Nadel von dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckt. Die Rückhalteeinrichtung ist derart aktivierbar, dass sie die Nadel aus der ersten Position freigibt, wodurch die Nadel sich mittels Schwerkraft in eine zweite Position bewegen kann, in welcher die Punktionsspitze der Nadel in der Innenkammer des Haltergehäuses aufgenommen ist. Ein aufrechtes Anordnen des Haltergehäuses bei der Aktivierung der Rückhalteeinrichtung ermöglicht das Fallen der Nadel in das Haltergehäuse, wodurch die Nadel darin aufgenommen ist.
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Die Nadel kann einen Nadelansatz mit einer Nadelkanüle aufweisen, bei der es sich um eine doppelendige Nadelkanüle mit einem sich von dem vorderen Ende des Ansatzes aus erstreckenden ersten Ende, welches die Punktionsspitze aufweist, und einem sich von dem hinteren Ende des Ansatzes aus erstreckenden zweiten Ende mit einer patientenabgewandten Punktionsspitze handeln kann, welche zum Eingriff in ein Probensammelröhrchen vorgesehen ist, welches durch das hintere Ende des Haltergehäuses hindurch aufgenommen wird, wobei die Rückhalteeinrichtung den Nadelansatz in der ersten Position hält.
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Vorteilhafterweise weist die Rückhalteeinrichtung eine Struktur zum Bewirken eines Zusammengreifens auf, um die Nadel in der ersten Position zu halten, wobei sich die Punktionsspitze aus dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckt. Die Rückhalteeinrichtung ist derart ausgebildet, dass sie bei Betätigung bewegbar ist, so dass die Bewegung der Rückhalteeinrichtung aus einer ersten Position in eine zweite Position das Lösen des Zusammengriffs bewirkt, wodurch sich die Nadel in die zweite Position bewegen kann, d.h. in die Innenkammer des Haltergehäuses fallen kann. Die Anordnung weist ferner eine Struktur auf, welche derart ausgebildet ist, dass sie das hintere Ende des Behältergehäuses schließt, wenn sich die Rückhalteeinrichtung in der zweiten Position befindet, um so den Zugang zur Innenkammer durch das hintere Ende hindurch zu verhindern, wodurch der Kontakt mit der darin gehaltenen Nadel verhindert wird.
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Eine separates Nadelansatzaufnahme kann nahe dem vorderen Ende des Haltergehäuses zum Verbinden des Nadelansatzes mit dem Haltergehäuse vorgesehen sein, wie beispielsweise mittels eines Gewindeeingriffs zwischen dem Nadelansatz und der Ansatzaufnahme. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel kann die Rückhalteeinrichtung eine Struktur aufweisen, welche pressend an der Ansatzaufnahme angreift, um das Lösen des Nadelansatzes vom vorderen Ende des Gehäuses zu verhindern und den Nadelansatz in der ersten Position zu halten, wobei sich die Punktionsspitze aus dem vorderen Ende des Gehäuses aus erstreckt. Das Bewegen der Rückhalteeinrichtung in die zweite Position löst den Zusammengriff zwischen der Rückhalteeinrichtung und der Ansatzaufnahme wodurch die Ansatzaufnahme und der Nadelansatz freigegeben werden und sich die Nadel in die zweite Position bewegen kann.
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Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel weist die Rückhalteeinrichtung ein flexibles Bandelement auf, welches einen ersten Teil mit einem Schlitz aufweist, der nahe dem vorderen Ende des Haltergehäuses angeordnet ist, wenn sich das flexible Bandelement in der ersten Position befindet. Der Nadelansatz ist in einer Position, in welcher er sich von dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckt, in Zusammengriff mit dem Schlitz gehalten. Das Bewegen des flexiblen Bandelements in Richtung der zweiten Position richtet den Nadelansatz auf einen zweiten Teil des flexiblen Bandelements aus, welcher eine Öffnung aufweist, wodurch der Zusammengriff gelöst wird, so dass sich der Nadelansatz durch die Öffnung in die zweite Position bewegen kann, in welcher die Punktionsspitze der Nadelkanüle in der Innenkammer des Haltergehäuses aufgenommen ist. das flexible Bandelement kann ferner einen dritten Teil, beispielsweise eine massive Klappe, aufweisen, die derart ausgebildet ist, dass sie das vordere Ende des Haltergehäuses umschließt, wenn sich das flexible Bandelement in der zweiten Position befindet, um ein erneutes Freilegen der Punktionsspitze der Nadelkanüle durch dieses hindurch zu verhindern. Ferner kann das flexible Bandelement eine Öffnung aufweisen, die nahe dem hinteren Ende des Haltergehäuses angeordnet ist, wenn sich das flexible Bandelement in der ersten Position befindet. Wenn das flexible Bandelement in die zweite Position bewegt wird, schließt vorzugsweise ein weiterer Klappenteil das hintere Ende des Haltergehäuses, um den Zugang zur Innenkammer durch das hintere Ende hindurch zu verhindern. Das Bewegen des flexiblen Bandelements kann mittels eines Fingeransatzes erfolgen, der sich durch einen Teil des Gehäuses erstreckt. Das flexible Bandelement weist vorzugsweise ein durchgehendes Bandelement auf, das um den Innenumfang des Haltergehäuses bewegbar ist. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel kann ferner ein Haltereinsatz vorgesehen sein, wobei das flexible Bandelement zwischen dem Haltereinsatz und dem Haltergehäuse angeordnet und zwischen diesen bewegbar ist.
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Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel weist die Rückhalteeinrichtung einen in das Haltergehäuse integrierten Klemmmechanismus auf. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel ist der Klemmmechanismus zwischen einer ersten Position, in welcher der Klemmmechanismus den Nadelansatz in der ersten Position mit sich aus dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckender Nadelkanüle hält, in eine zweite Position bewegbar, in welcher der Nadelansatz von dem Klemmmechanismus gelöst ist, wodurch sich der Nadelansatz durch Schwerkraft in die zweite Position bewegen kann. Auf diese Weise ermöglicht das Bewegen des Klemmmechanismus in die zweite Position bei aufrecht positioniertem Haltergehäuse das Fallen des Nadelansatzes in das Haltergehäuse, um dort aufgenommen zu werden. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel kann der Nadelansatz ferner eine innere Trägerstruktur aufweisen, welche sich in der Innenkammer des Haltergehäuses erstreckt. Die innere Trägerstruktur verhindert das Bewegen des Nadelansatzes durch das hintere Ende des Haltergehäuses bei der Bewegung des Nadelansatzes in die zweite Position. Eine derartige Anordnung ist bei einer doppelendigen Nadel besonders nützlich, bei der die Nadelkanüle ein erstes Ende mit einer Punktionsspitze aufweist, das sich aus dem vorderen Ende des Nadelansatzes erstreckt, und ein zweites Ende aufweist, das eine patientenabgewandte Punktionsspitze hat und sich von dem hinteren Ende des Nadelansatzes aus erstreckt. Die innere Trägerstruktur erstreckt sich vorzugsweise über die Länge der patientenabgewandten Spitze hinaus in der Innenkammer des Haltergehäuses und weist eine Struktur auf, die an einem Teil des Haltergehäuses pressend angreift, wenn sich der Nadelansatz in der zweiten Position befindet, wodurch verhindert wird, dass sich die patientenabgewandte Punktionsspitze durch die hintere Öffnung des Haltergehäuses erstreckt.
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Bei einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel weist die Rückhalteeinrichtung eine Ringstruktur auf, welche in bezug auf das Haltergehäuse um eine Längsachse zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position drehbar ist. Die Ringstruktur hat eine in Zusammengriff an dem Nadelansatz befindliche Lasche zum Halten des Nadelansatzes in der ersten Position, in welcher er sich von dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckt, wenn sich die Ringstruktur in der ersten Position befindet. Das Drehen der Ringstruktur in die zweite Position löst den Zusammengriff zwischen der Lasche und dem Nadelansatz, wodurch der Nadelansatz sich durch Schwerkraftwirkung in die zweite Position bewegen kann, in welcher die Punktionsspitze der Nadelkanüle in der Innenkammer des Haltergehäuses aufgenommen ist. Die Ringstruktur erstreckt sich vorzugsweise um eine Außenfläche des Haltergehäuses und weist zumindest eine Lasche auf, welche sich zum pressenden Angreifen an dem Nadelansatz durch das Haltergehäuse erstreckt. Der Nadelansatz kann zumindest einen Spalt aufweisen, welcher sich um den Umfang desselben erstreckt, so dass ein Drehen der Ringstruktur in bezug auf das Haltergehäuse die mindestens eine Lasche der Ringstruktur mit dem mindestens einen Spalt des Nadelansatzes ausrichtet. Auf diese Weise wird der Zusammengriff zwischen der mindestens einen Lasche und dem Nadelansatz gelöst, wodurch sich der Nadelansatz unter Schwerkrafteinwirkung in die zweite Position bewegen kann. Der Nadelansatz kann ferner eine innere Trägerstruktur aufweisen, welche sich in der Innenkammer des Haltergehäuses erstreckt, um während der Bewegung des Nadelansatzes in die zweite Position das Bewegen des Nadelansatzes durch das hintere Ende des Haltergehäuses hindurch zu verhindern.
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Als weiteres Ausführungsbeispiel ist ein Verfahren zum Aufnehmen einer Nadel nach der Verwendung in einem Blutsammelvorgang vorgesehen. Das Verfahren beinhaltet das Bereitstellen einer Blutsammelvorrichtung mit einem Haltergehäuse, das eine im Wesentlichen rohrförmige Wand, welche sich zur Bildung einer Innenkammer zwischen einem vorderen und einem offenen hinteren Ende erstreckt, und eine mit einer Punktionsspitze versehene Nadel aufweist, welche in einer ersten Position gehalten ist, in der sich die Nadel aus dem vorderen Ende des Haltergehäuses durch eine Rückhalteeinrichtung erstreckt, welche mit dem Haltergehäuse zusammenwirkt und eine Struktur aufweist, die pressend an einem Teil der Nadel angreift. Bei dem Verfahren wird die Rückhalteeinrichtung aktiviert, um den Zusammengriff der Rückhalteeinrichtung an der Nadel zu lösen, wobei die Blutsammelvorrichtung derart positioniert ist, dass sich die Nadel durch Schwerkraftwirkung in eine zweite Position bewegt, in welcher die Punktionsspitze der Nadel in der Innenkammer des Haltergehäuses aufgenommen ist.
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Die Rückhalteeinrichtung weist vorzugsweise ein flexibles Bandelement mit einem Schlitz nahe dem vorderen Ende des Haltergehäuses, um einen Zusammengriff an dem Nadelansatz zu bewirken, und eine Öffnung nahe dem Schlitz auf. Dementsprechend umfasst das Betätigen der Rückhalteeinrichtung das Bewegen des flexiblen Bandelements in bezug auf das Haltergehäuse, um die Nadel auf die Öffnung nahe dem Schlitz auszurichten, wodurch der Zusammengriff zwischen dem Schlitz und der Nadel gelöst wird, um den Durchtritt der Nadel durch die Öffnung während des Positionierungsschritts zu ermöglichen.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel weist eine Sicherheitsblutsammelvorrichtung eine Nadel auf, welche sich zwischen einem mit einer Patientenpunktionsspitze versehenen vorderen Ende und einem hinteren Ende erstreckt, welches eine patientenabgewandte Punktionsspitze aufweist, und einen Nadelhalter mit einer im Wesentlichen rohrförmigen Wand, die sich zur Bildung einer Innenkammer zwischen einem vorderen Ende und einem offenen hinteren Ende erstreckt. Der Halter hält die Nadel in einer ersten Position, in welcher die Patientenpunktionsspitze sich durch das vordere Ende des Halters erstreckt, wobei die patientenabgewandte Punktionsspitze in der Innenkammer gehalten ist, und wobei der Halter derart ausgebildet ist, dass er die Nadel aus der ersten Position freigibt, wodurch die Nadel sich durch Schwerkraftwirkung in eine zweite Position bewegen kann, in welcher die Patientenpunktionsspitze und die patientenabgewandte Punktionsspitze in der Innenkammer des Halters aufgenommen sind. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel weist der Nadelhalter eine Rückhalteeinrichtung auf, die zum Halten der Nadel in der ersten Position ausgebildet ist, wobei die Rückhalteeinrichtung derart betätigbar ist, dass die Nadel aus der ersten Position gelöst wird, um das Bewegen in die zweite Position zu ermöglichen. Nach dem Lösen und dem Bewegen der Nadel aus der ersten Position in die zweite Position kann die Nadel durch eine Struktur im Inneren des Halters aufgenommen und gehalten werden, welche das offene hintere Ende abdeckt, wie beispielsweise angelenkte Abdeckung oder ein drehbares flexibles Band. Alternativ wird die Nadel nach dem Lösen und Bewegen durch eine Trägerstruktur im Inneren des Halters aufgenommen und gehalten, welche das Bewegen der Nadel durch das offene hintere Ende des Nadelhalters während des Bewegens der Nadel in die zweite Position verhindert.
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Figurenliste
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- 1 ist eine perspektivische Darstellung einer Sicherheitsblutsammelvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei sie im Gebrauch mit einem Blutsammelröhrchen gezeigt ist.
- 2 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung der Sicherheitsblutsammelvorrichtung von 1.
- 3 ist eine perspektivische Schnittdarstellung der Sicherheitsblutsammelvorrichtung von 1 in Verwendung mit dem Blutsammelröhrchen.
- 4 ist eine perspektivische Darstellung eines Haltergehäuses der Vorrichtung von 1.
- 5 ist eine perspektivische Darstellung einer in der Form eines flexiblen Bandes vorliegenden Rückhalteeinrichtung der Vorrichtung von 1.
- 6 ist eine perspektivische Darstellung der Ansatzaufnahme der Vorrichtung von 1.
- 7A ist eine Teilschnittdarstellung der in einer aufrechten Position befindlichen Sicherheitsblutsammelvorrichtung von 1 in der ersten Position, in welcher sich die Nadelkanüle aus dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckt.
- 7B eine Draufsicht entlang der Linie 7B-7B in 7A.
- 7C ist eine Unteransicht entlang der Linie 7C-7C in 7A.
- 8A und 9A sind Teilschnittdarstellungen der in aufrechter Position befindlichen Sicherheitsblutsammelvorrichtung von 1 während des Bewegens der Rückhalteeinrichtung aus der ersten Position in die zweite Position.
- 8B und 9B sind Draufsichten entlang den Linien 8B-8B und 9B-9B der 8A bzw. 9A.
- 8C und 9C sind Unteransichten entlang den Linien 8C-8C und 9C-9C der 8A bzw. 9A.
- 10A ist eine Teilschnittdarstellung der in aufrechter Position dargestellten Sicherheitsblutsammelvorrichtung von 1 nachdem die Nadelkanüle in die zweite Position fallen gelassen wurde, in welcher sie in dem Haltergehäuse aufgenommen ist.
- 10B ist eine Draufsicht entlang der Linie 10B-10B in 10A.
- 10C ist eine Unteransicht entlang der Linie 10C-10C in 10A.
- 11 ist eine perspektivische Darstellung einer Sicherheitsblutsammelvorrichtung nach einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung.
- 12 ist eine perspektivische Darstellung einer drehbaren Ringstruktur zur Verwendung in dem Ausführungsbeispiel von 11.
- 13 ist eine Querschnittsdarstellung der in aufrechter Position befindlichen Sicherheitsblutsammelvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel von 11 in der ersten Position, wobei sich die Nadelkanüle aus dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckt.
- 14 ist eine Draufsicht entlang der Linie 14-14 in 13.
- 15 ist eine Querschnittsdarstellung der in aufrechter Position befindlichen Sicherheitsblutsammelvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel von 11 nachdem die Nadelkanüle in die zweite Position fallen gelassen wurde, in welcher sie in dem Haltergehäuse aufgenommen ist.
- 16 ist eine perspektivische Darstellung einer Sicherheitsblutsammelvorrichtung nach einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung.
- 17 ist eine Querschnittsdarstellung der in aufrechter Position befindlichen Sicherheitsblutsammelvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel von 16 in der ersten Position, in welcher sich die Nadelkanüle aus dem vorderen Ende des Haltergehäuses erstreckt.
- 18 ist eine Querschnittsdarstellung der in aufrechter Position befindlichen Sicherheitsblutsammelvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel von 16 nachdem die Nadelkanüle in die zweite Position fallen gelassen wurde, in welcher sie in dem Haltergehäuse aufgenommen ist.
- 19 ist eine perspektivische Darstellung einer Sicherheitsblutsammelvorrichtung nach einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung.
- 20 eine vergrößerte perspektivische Ansicht des vorderen Endes der Blutsammelvorrichtung von 19.
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Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen eine Sicherheitsblutsammelvorrichtung, welche ein sicheres und bequemes Zurückziehen einer Phlebotomienadel, beispielsweise einer doppelendigen Nadel, in eine Haltervorrichtung ermöglicht, welche eine in sich geschlossene Vorrichtung darstellt. Allgemein gesagt erfolgt das Zurückziehen der Nadel durch Betätigen eines Rückhalteelements an der Vorrichtung, welches die Nadelanordnung löst und das Zurückziehen der Nadelanordnung in den allgemeinen Hohlraum oder die Innenöffnung der Haltervorrichtung unter Schwerkraftwirkung ermöglicht. Nach einer derartigen Aufnahme ist die Vorrichtung gegen die Gefahr unbeabsichtigter Nadelstiche geschützt, welche während des Entsorgens einer Nadel in einen herkömmlichen Behälter auftreten können.
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In den Zeichnungen, in welchen gleiche Bezugszeichen in sämtlichen unterschiedlichen Ansichten gleiche Teile bezeichnen, zeigen die 1 - 3 eine Blutsammelvorrichtung 10 nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung und deren zugehörige Merkmale. Die Blutsammelvorrichtung 10 weist einen Nadelhalter 12 in Verbindung mit einer Nadel, insbesondere einer Nadelanordnung 14 in Form einer doppelendigen Nadel, auf, welche der Entnahme von Blutproben mit einem herkömmlichen evakuierten Blutsammelröhrchen 16 dient.
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Wie insbesondere in 4 dargestellt, ist der Halter 12 allgemein durch ein äußeres Gehäuse 20 gebildet, das eine im Wesentlichen hohle rohrförmige Wand 22 bildet, die ein erstes oder vorderes Ende 24 und ein zweites oder hinteres Ende 26 aufweist, wobei die rohrförmige Wand 22 des weiteren eine Innenkammer 28 begrenzt. Die rohrförmige Wand 22 erstreckt sich entlang einer Achse A, die allgemein die langgestreckte Form des Halters 12 definiert, und ist im Allgemeinen rohrförmig. Die rohrförmige Wand 22 kann ein beliebiges Querschnittsprofil aufweisen und hat vorzugsweise ein nicht kreisförmiges Querschnittsprofil, wie beispielsweise ein im Wesentlichen quadratisches Querschnittsprofil, wie in den Figuren dargestellt. Das Gehäuse 20 wird hierin zwar als rohrförmige Struktur beschrieben, jedoch kann das Gehäuse 20 jede rohrförmige Form haben, wie beispielsweise die Form eines zylindrischen Rohres, eines quadratischen Rohres oder jede andere Rohrform. Das vordere Ende 24 des Gehäuses 20 weist eine sich durch dieses erstreckende vordere Öffnung 30 auf, während das hintere Ende 26 allgemein durch die hintere Öffnung 32 ein offenes Ende hat, so dass das Gehäuse 20 als ein im Wesentlichen hohler rohrförmiger Außenkörper mit einer sich durch diesen erstreckenden Innenkammer 28 vorliegt. Eine derartige Innenkammer 28 nimmt während einer Blutentnahme das Blutsammelröhrchen 16 auf, wie auf diesem Gebiet bekannt ist. Das Gehäuse 20 kann ferner einen Flansch 34 am hinteren Ende 26 aufweisen. Der Halter 12 kann aus Formteilen bestehen, die in Massenproduktion aus einer Vielzahl verschiedener Materialien herstellbar sind, einschließlich beispielsweise Polyethylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol oder dergleichen.
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Die Blutsammelvorrichtung 10 umfasst ferner eine Nadelanordnung 40 zum Zusammenfügen mit dem Halter 12. Die Nadelanordnung 40 weist im Wesentlichen eine mit einem Nadelansatz 54 versehene Nadelkanüle 42 auf. Die Nadelkanüle 42 hat ein distales oder vorderes Ende 44 und ein entgegengesetztes proximales oder hinteres Ende 46, wobei sich ein Lumen 48 durch die Nadelkanüle 42 zwischen dem vorderen Ende 44 und dem hinteren Ende 46 erstreckt. Das vordere Ende 44 der Nadelkanüle 42 kann abgeschrägt sein, um eine scharfe Punktionsspitze 50 zu bilden, wie beispielsweise eine IV-Punktionsspitze 50. Die Punktionsspitze 50 dient der Einführung in ein Blutgefäß eines Patienten, beispielsweise eine Vene, und ist daher für ein leichtes Einführen und minimales Unbehagen während der Venenpunktion ausgebildet. Das hintere Ende 46 hat eine patientenabgewandte Spitze 52 zum Punktieren eines evakuierten Röhrchens beispielsweise während eines Blutentnahmevorgangs. Die Nadelkanüle 42 ist vorzugsweise aus Metall von medizinischer Güte hergestellt, wie beispielsweise chirurgischer Stahl oder dergleichen.
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Die Nadelanordnung 40 weist ferner einen Nadelansatz 54 auf. Der Ansatz 54 ist im Wesentlichen rohrförmig oder zylindrisch und kann eine einteilige Struktur sein, die vorzugsweise aus einem elastischen Thermoplast gebildet ist, oder er kann eine mehrteilige Struktur sein. Der Ansatz 54 hat ein distales oder vorderes Ende 56 und ein entgegengesetztes proximales oder hinteres Ende 58. Das hintere Ende 58 des Ansatzes 54 hat einen externen Bereich oder eine externe Struktur für den Zusammengriff mit dem Nadelhalter 12, wie beispielsweise ein Außengewinde 60, wie im Folgenden noch näher erörtert. Die Nadelanordnung 40 kann ferner eine Elastomerhülse 62 aufweisen, die sich um die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 der Nadelkanüle 42 erstreckt, wie dies auf diesem Gebiet bei doppelendigen Blutsammelnadeln bekannt ist. Somit kann eine standardmäßige doppelendige Nadel als Nadelanordnung 40 verwendet werden.
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Die Nadelkanüle 42 und der Ansatz 54 können separate Teile sein, die vorzugsweise fest angebracht und durch einen Kleber medizinischer Güte, beispielsweise Epoxidharz oder dergleichen, aneinander befestigt sind. Insbesondere kann sich die Nadelkanüle 42 durch das Innere des Ansatzes 54 erstrecken und von dem Ansatz 54 gestützt werden. Zu diesem Zweck weist der Ansatz 54 einen Durchgang oder eine Öffnung auf, welche sich durch diesen hindurch erstreckt, um die Nadelkanüle 42 darin aufzunehmen und zu befestigen, so dass das vordere Ende 44 der Nadelkanüle 42 sich aus dem vorderen Ende 56 des Ansatzes 54 und das hintere Ende 46 der Nadelkanüle 42 aus dem hinteren Ende 58 des Ansatzes 54 erstreckt.
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Der Nadelhalter 12 weist eine Struktur zum Zusammengreifen mit dem Ansatz 54 der Nadelanordnung 40 auf, um so die Nadelanordnung 40 in festem Verhältnis zu diesem zu halten. Der Ansatz 54 ist nicht unmittelbar an dem Halter 12 angebracht, sondern ist stattdessen über ein separates Element indirekt an dem Halter 12 angebracht, um ein leichtes Lösen der Nadelanordnung 40 in bezug auf den Halter 12 zu ermöglichen, so dass diese zurückgezogen werden kann. Beispielsweise kann nahe dem vorderen Ende 24 des Gehäuses 20 eine Ansatzaufnahme 66 vorgesehen sein. Wie insbesondere in 6 dargestellt, handelt es sich bei der Ansatzaufnahme 66 vorzugsweise um ein zylindrisches Element mit einem Hauptschürzenbereich 68, der von einem Aufnahmeflansch 70 herabhängt. Die Absatzaufnahme 66 passt in das vordere Ende 24 des Gehäuses 20. Beispielsweise kann das äußere Gehäuse 20 eine herabhängende Schürze 36 aufweisen, die sich von deren vorderen Ende 24 erstreckt und eine Öffnung 30 bildet. Der Hauptschürzenbereich 68 kann sich teilweise in der herabhängenden Schürze 36 des Haltergehäuses 20 erstrecken, wodurch eine Stelle zur Befestigung des Nadelansatzes 54 der Nadelanordnung 40 an dem Nadelhalter 12 gebildet ist. Der Außendurchmesser des Aufnahmeflanschs 70 der Ansatzaufnahme 66 ist geringfügig größer als der Innendurchmesser der vorderen Öffnung 30 des äußeren Gehäuses 20, wodurch die Ansatzaufnahme 66 gehindert ist, im vollständig montierten Zustand durch die vordere Öffnung 30 hindurch zu treten.
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Die Ansatzaufnahme 66 weist eine innere Öffnung 68 zur Aufnahme der Nadelanordnung 40 in dieser auf, und sie weist eine Struktur für einen passenden Zusammengriff von Nadelanordnung 40 und Gehäuse 20 auf, beispielsweise durch eine Gewinde- oder Schnappverbindung, durch permanentes Verbonden oder eine andere Art der Verbindung. Beispielsweise kann die Ansatzaufnahme 66 ein Innengewinde 70 aufweisen, das auf einer Innenfläche in der inneren Öffnung 68 zum Gewindeeingriff mit einem Außengewinde 60 auf einer Außenfläche des Ansatzes 54 ausgebildet ist. Bei einer derartigen Anordnung kann die Ansatzaufnahme 66 ferner mit einer Struktur versehen sein, die ein Drehen der Ansatzaufnahme 66 während des Einschraubens der Nadelanordnung 40 in diese verhindert. Beispielsweise können ein oder mehrere Vorsprünge 72 um die Außenfläche der Ansatzaufnahme 66 vorgesehen sein, wie beispielsweise mehrere radial voneinander beabstandet auf der Schürze 68 angeordnete Vorsprünge. Das Gehäuse 20 kann eine entsprechende Vielzahl von Vorsprüngen 38 aufweisen, die sich radial in der Innenfläche der herabhängenden Schürze 36 an der vorderen Öffnung 30 erstrecken. Die Ansatzaufnahme 66 ist in der herabhängenden Schürze 36 des Gehäuses 20 derart ausgerichtet, dass die Vorsprünge 72 der Ansatzaufnahme 66 und die Vorsprünge 38 in der herabhängenden Schürze 36 eine Presspassung zwischen diesen bewirken, wodurch eine Drehbewegung der Ansatzaufnahme 66, insbesondere bei dem Einschrauben der Nadelanordnung 40 in die Ansatzaufnahme 66, während der Montage derselben verhindert wird. Es ist ferner möglich, den Nadelansatz 54 und/oder die Nadelkanüle 52 unmittelbar einstückig mit der Ansatzaufnahme 66 auszubilden.
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Die Blutsammelvorrichtung 10 weist ferner einen Mechanismus zum Halten der Nadelanordnung 40 in einer ersten Position auf. In welcher sich diese gebrauchsfertig aus dem vorderen Ende 24 des Gehäuses 20 heraus erstreckt. Beispielsweise kann das Gehäuse 20 eine Struktur, welche einstückig mit dieser ausgebildet ist oder an dieser angebracht ist, aufweisen, um Nadelanordnung 40 lösbar in dieser ersten Position zu halten. Dies kann, wie in den 1-3 dargestellt, durch eine mit dem Gehäuse 20 zusammenwirkende Rückhalteeinrichtung 80 erreicht werden. Die Rückhalteeinrichtung 80 bildet einen Aktivierungsmechanismus zum Lösen der Nadelanordnung 40 aus der ersten Position, wodurch die Nadelanordnung 40 sich zu einer zweiten Position bewegen kann, in welcher die IV-Punktionsspitze 50 in der Innenkammer 28 des Gehäuses 20 aufgenommen ist, wie im Folgenden noch näher erörtert.
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Wie in den 1-3 dargestellt, kann die Rückhalteeinrichtung 80 die Form eines flexiblen Bandelements 82 haben, das sich innerhalb des Gehäuses 20 erstreckt. Das flexible Bandelement 82 ist vorzugsweise eine im Wesentlichen flache Bandstruktur und ist in einem Ausführungsbeispiel einstückig ausgebildet oder auf andere Weise zu einer einstückigen Schleifenstruktur zusammengefügt, um ein durchgehendes Bandelement zu bilden, wie in 5 dargestellt.
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Das flexible Bandelement 82 ist vorzugsweise in der Innenkammer 28 des äußeren Gehäuses 20 derart gehalten, dass es um die Innenfläche des äußeren Gehäuses 20 bewegbar ist. Beispielsweise kann ein innerer Gehäuseeinsatz 110 in der Innenkammer 28 des äußeren Gehäuses 20 vorgesehen sein, wobei das flexible Bandelement 82 zwischen dem äußeren Gehäuse 20 und dem inneren Gehäuseeinsatz 110 aufgenommen ist. der innere Gehäuseeinsatz 110 hat ein allgemeines Profil und eine solche Form, dass er leicht in der Innenkammer 28 des äußeren Gehäuses 20 aufgenommen werden kann. Vorzugsweise bildet der innere Gehäuseeinsatz 110 eine im Wesentlichen hohle rohrförmige Wand 112, die ein erstes oder vorderes Ende 114 und ein zweites oder hinteres Ende 116 hat, wobei die rohrförmige Wand 112 ferner eine Innenkammer 118 ausbildet. Wie bei dem äußeren Gehäuse 20 hat die rohrförmige Wand 112 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 vorzugsweise ein nicht rundes Querschnittsprofil, wie beispielsweise das dargestellte quadratische Querschnittsprofil. Das vordere Ende 114 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 hat eine sich durch dieses erstreckende vordere Öffnung 120, wobei das hintere Ende 116 durch die hintere Öffnung 122 mit einem offenen Ende ausgebildet ist, wodurch der Zugang zu der Innenkammer 118 möglich ist. die Innenkammer 118 nimmt während eines Blutentnahmevorgangs ein Blutsammelröhrchen 16 auf, wie auf diesem Gebiet bekannt. Der innere Gehäuseeinsatz 110 besteht vorzugsweise aus Formteilen, deren Material ähnlich dem des äußeren Gehäuses 20 ist.
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Wie zuvor erwähnt, bildet der innere Gehäuseeinsatz 110 einen Mechanismus zum Halten des flexiblen Bandelements 82 in der Innenkammer 28 des äußeren Gehäuses. Dementsprechend weisen der innere Gehäuseeinsatz 110 und das äußere Gehäuse 20 vorzugsweise eine Struktur für einen Rasteingriff derselben auf. Beispielsweise kann der innere Gehäuseeinsatz 110 einen oder mehrere Finger 124 aufweisen, die sich von dessen Außenfläche erstrecken, beispielsweise am hinteren Ende 116, um einen Rasteingriff in eine oder mehrere entsprechende Ausnehmungen oder Öffnungen 124 in der Außenwand 11 des äußeren Gehäuses 20 zu bewirken. Ein derartiger Rasteingriff bildet einen Mechanismus für einen Rastverriegelungseingriff, wodurch das flexible Bandelement 82 zwischen dem inneren Gehäuseeinsatz 100 und dem äußeren Gehäuse 20 aufgenommen ist.
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Wie bereits erwähnt, wirkt das flexible Bandelement 82 als ein Rückhaltemechanismus zum Halten der Nadelanordnung 40 in der ersten Position, in welcher sie sich aus dem vorderen Ende 24 des Gehäuses 20 heraus erstreckt, und ferner ist das Element derart betätigbar, dass es das Halten der Nadelanordnung 40 in dieser vorwärts gerichteten Position gegebenenfalls aufhebt. Dies erfolgt vorzugsweise durch das Versehen des flexiblen Bandelements 82 mit einer Reihe von Schlitzen und Öffnungen, die zum Aufnehmen verschiedener Bereiche der Nadelanordnung 40 durch diese hindurch bemessen sind. Wie insbesondere in 5 im Detail dargestellt, besteht das flexible Bandelement 82 vorzugsweise aus einem durchgehenden Bandelement, mit einem ersten Bereich 83, der einen Schlitz 84 aufweist, welcher ausreichend bemessen ist, um die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 hindurchgehend aufzunehmen, während er den Durchtritt der Ansatzaufnahme 66 verhindert. Der Schlitz 84 des ersten Bereichs 83 erstreckt sich als durchgehender Schlitz, der in einer Schlitzöffnung 86 im zweiten Bereich 85 des flexiblen Bandelements 82 mündet. Die Schlitzöffnung 86 hat einen Durchmesser, der ausreichend groß ist, um den Durchtritt der Ansatzaufnahme 66 während des Zurückziehens zu ermöglichen, wie im Folgenden unter Bezugnahme auf die Funktionsweise der Vorrichtung noch näher erläutert. Ein dritter Bereich 87 des flexiblen Bandelements 82 bildet ein massives Band 88, während ein vierter Bereich 89 eine Öffnung 90 aufweist, die zur Aufnahme des Röhrchens 16 während eines Blutentnahmevorgangs bemessen ist. Ein fünfter Bereich 91 des flexiblen Bandes 82 bildet ein massives Band 92.
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Das flexible Bandelement 82 ist entlang eines Innenumfangs innerhalb der Innenkammer 28 des äußeren Gehäuses 20 zwischen dem äußeren Gehäuse 20 und dem inneren Gehäuseeinsatz 110 bewegbar. Eine derartige Bewegung kann durch einen Mechanismus bewirkt werden, der sich von dem flexiblen Bandelement 82 durch die rohrförmige Wand 22 des äußeren Gehäuses 20 erstreckt. Beispielsweise kann das äußere Gehäuse 20 einen Schlitz 100 aufweisen, der sich axial durch die rohrförmige Wand 22 entlang einer Seite zwischen einem vorderen Schlitzende 102 und einem hinteren Schlitzende 104 erstreckt. Das flexible Bandelement 82 kann einen oder mehrere Finger 94 aufweisen, welche von dessen Außenfläche abstehen und sich durch den Schlitz 100 erstrecken können. Ein separates Laschenelement 96 kann zum Verrasten oder anderweitigen Zusammengriff mit den Fingern 94 vorgesehen sein. Das Laschenelement 96 ist derart ausgebildet, dass es in dem Schlitz 100 zwischen dem vorderen Schlitzende 102 und dem hinteren Schlitzende 104 gleitend verschiebbar eingreift, wobei diese Bewegung des Laschenelements 96 eine entsprechende Bewegung des flexiblen Bandelements 82 bewirkt, wie im Folgenden näher erörtert.
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Die Blutsammelvorrichtung 10 wird zusammengesetzt, indem das flexible Bandelement 82 um die rohrförmige Wand 112 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 gelegt oder auf andere Weise positioniert wird, so dass der erste Bereich 83 des flexiblen Bandelements 82 sich nahe dem vorderen Ende 114 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 befindet, wobei der Schlitz 84 mit der vorderen Öffnung 120 ausgerichtet ist, und wobei der vierte Bereich 89 des flexiblen Bandelements 82 sich nahe dem hinteren Ende 116 befindet, so dass die Öffnung 90 des flexiblen Bandelements 82 mit der hinteren Öffnung 120 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 ausgerichtet ist. Die Ansatzaufnahme 66 wird in das äußere Gehäuse 20 eingesetzt, so dass die Schürze 72 sich in die vordere Öffnung 30 und in die herabhängende Schürze 36 erstreckt, wobei die Vorsprünge 76 auf der Außenseite der Schürze 72 der Ansatzaufnahme 66 zwischen die entsprechenden Vorsprünge 38 in der vorderen Öffnung 30 der herabhängenden Schürze 36 des äußeren Gehäuses 20 ausgerichtet sind. Das vordere Ende 114 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 Das vordere Ende 114 des äußeren Gehäuseeinsatzes 110 mit dem sich darum erstreckenden flexiblen Bandelement 82 kann sodann durch die hintere Öffnung 32 und in die Innenkammer 28 des äußeren Gehäuses 20 geführt werden, wobei die Finger 124 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 in die Öffnungen 126 des äußeren Gehäuses 20 einschnappen. Auf diese Weise sitzt die Ansatzaufnahme 66 in dem äußeren Gehäuse 20 und ist zwischen der ersten Position 83 des flexiblen Bandelements 82 und dem vorderen Ende 24 des äußeren Gehäuses 20 verkeilt, wobei die innere Öffnung 68 der Ansatzaufnahme 66 mit dem Schlitz 84 des flexiblen Bandelements 82 und mit der vorderen Öffnung 120 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 fluchtet. Der Außendurchmesser und/oder das Profil des Flanschs 74 der Ansatzaufnahme 66 hindert die Ansatzaufnahme 66 daran, sich vollständig in Vorwärtsrichtung durch die vordere Öffnung 30 des äußeren Gehäuses 20 zu erstrecken oder durch diese zu treten, und verhindert, dass die Ansatzaufnahme 66 sich in rückwärtiger Richtung vollständig durch den Schlitz 84 in dem ersten Bereich 83 des flexiblen Bandelements 82 erstreckt oder durch diesen erstreckt. Ferner erstrecken sich die Finger 94 des flexiblen Bandelements 82 durch den Schlitz 100 in einer Seite der rohrförmigen Wand 22 des äußeren Gehäuses 20. Die Lasche 96 ist an einem vorderen Schlitzende 102 des Schlitzes 100 in festem Verhältnis mit Fingern 94 verbunden.
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Nach der solchermaßen erfolgten Montage kann die Nadelanordnung 40 an dem Halter 12 angebracht werden. Beispielsweise wird die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 mit der darum befindlichen Elastomerhülse 62 in die vordere Öffnung 30 am vorderen Ende 4 des äußeren Gehäuses 24 durch den Schlitz 84 im ersten Bereich 83 des flexiblen Bandelements 82 hindurch und in die Innenkammer 118 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 geführt. Das Außengewinde 60 auf der Außenseite des Ansatzes 54 wird in Gewindeeingriff mit dem Innengewinde 70 in der Innenöffnung 68 der Ansatzaufnahme 66 gebracht. Während einer solchen Verschraubung wird das Drehen der Ansatzaufnahme 66 durch das Ineinandergreifen der Vorsprünge 76 der Ansatzaufnahme 66 und der Vorsprünge 38 in der vorderen Öffnung 30 der herabhängenden Schürze 36 des äußeren Gehäuses 26 verhindert. Die Blutsammelvorrichtung 10 kann sodann in einer herkömmlichen sterilen Verpackung verpackt werden, wie beispielsweise in einer (nicht dargestellten) Blister-Packung oder mittels anderer bekannter Verpackungsverfahren zur Bereitstellung einer derartigen Vorrichtung als sterile, gebrauchsfertige Anordnung.
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Vor dem Gebrauch wird die Blutsammelvorrichtung 10 aus der Verpackung genommen und, falls erforderlich, wird jegliche (nicht dargestellte) Schutzabdeckung, die sich um die IV-Punktionsspitze 50 der Nadelkanüle 42 erstreckt, entfernt. Danach ist die Blutsammelvorrichtung 10 zum Gebrauch bei einem Blutsammelvorgang bereit.
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Zur Verwendung der Blutsammelvorrichtung 10 wird auf bekannte Weise eine Venenpunktion durchgeführt, wobei die IV-Punktionsspitze 50 am vorderen Ende 44 der Nadelkanüle 42 in ein ausgewähltes Blutgefäß eines Patienten eingeführt wird, um einen Blutsammelvorgang oder gegebenenfalls einen anderen Vorgang durchzuführen. Ein evakuiertes Röhrchen 16 mit einem durchstechbaren Verschluss 18 wird anschließend in eine hintere Öffnung 32 des äußeren Gehäuses 20 durch die Öffnung 90 des flexiblen Bandelements 82 und durch die hintere Öffnung 122 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 und in die Innenkammer 118 eingeführt, so dass der durchstechbare Verschluss 18 des evakuierten Röhrchens 16 die Hülse 62 um die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 berührt. Wird auf das evakuierte Röhrchen 16 Druck in axialer Richtung und in Richtung des vorderen Endes der Vorrichtung aufgebracht, bewirkt der durchstechbare Verschluss 18, welcher die Hülse 62 berührt, eine Verschiebung der Hülse 62, wodurch die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 die Hülse 66 und ebenfalls den durchstechbaren Verschluss 18 des evakuierten Röhrchens 16 durchsticht. In diesem Moment stehen das Innere des evakuierten Röhrchens 16 und das Lumen 48 der Nadelkanüle 42 in Fluidverbindung miteinander. Da das Innere des evakuierten Röhrchens 16 einen Unterdruck aufweist, wird Blut aus der Vene des Patienten durch das Lumen 48 der Nadelkanüle 42 und in das evakuierte Röhrchen 16 gezogen. Auf diese Weise können mehrere Proben in eine Reihe von aufeinanderfolgenden evakuierten Röhrchen gezogen werden.
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Wenn sämtliche gewünschten Proben genommen wurden, wird das evakuierte Röhrchen 16 aus der Innenkammer 118 gezogen und das Lösen der Nadelanordnung 40 von dem Halter 12 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Blutsammelvorrichtung 10 insbesondere in einer Ausgangsposition oder Stufe 0, wie in den 7A-7C dargestellt, wobei sich die Nadelanordnung 40 in einer ersten Position befindet, in welcher sich das vordere Ende 56 der Nadelkanüle 42 aus dem vorderen Ende 24 des äußeren Gehäuses 20 erstreckt. Wie in 7B dargestellt, wird die Nadelanordnung 40 durch den Aufnahmeflansch 74 der Ansatzaufnahme 66 in dieser ersten Position gehalten, dessen Außendurchmesser größer als der Schlitz 84 des ersten Bereichs 83 des flexiblen Bandelements 82 ist, wodurch er in Position gehalten ist. Wie in 7C dargestellt, ist die Öffnung 90 des vierten Bereichs 89 des flexiblen Bandelements 82 mit der hinteren Öffnung 122 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 und der hinteren Öffnung 30 des äußeren Gehäuses 20 in der Ausgangsposition, der Stufe 0, ausgerichtet. Die durch das flexible Bandelement 82 gebildete Rückhalteeinrichtung 80 befindet sich ebenfalls in ihrer ersten Position, in welcher die Lasche 92 sich am vorderen Schlitzende 102 des äußeren Gehäuses 20 befindet.
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Das Lösen der Nadelanordnung 40 erfolgt durch das Betätigen der Rückhalteeinrichtung 80, das heißt durch Bewegen des flexiblen Bandelements 82 aus der in der 7A dargestellten ersten Position in Richtung einer zweiten Position, wie in den 8A-8C und 9A-9C dargestellt, wobei sich die Blutsammelvorrichtung 10 vorzugsweise in aufrechter Position befindet, obwohl es ebenfalls möglich ist, die Betätigung zuerst auszuführen, und anschließend die Blutsammelvorrichtung 10 in eine aufrechte Position zu bringen. Der Benutzer berührt die Lasche 96 mit einem Finger und bewegt die Lasche 96 aus der nahe dem vorderen Schlitzende 102 befindlichen Ausgangsposition zum hinteren Schlitzende 104, wie in 8A dargestellt, in welcher die Blutsammelvorrichtung 10a in der Position gemäß Stufe 1 gezeigt ist. Während dieser Bewegung bewegt sich das flexible Bandelement 82 zwischen der Innenfläche des äußeren Gehäuses 20 und um die Außenfläche des inneren Gehäuseeinsatzes 110 in einer Umfangsschleife. Wie in 8B dargestellt, bleibt der erste Bereich 83 des flexiblen Bandelements 82 während einer solchen Bewegung nahe der vorderen Öffnung 30 des äußeren Gehäuses 20, so dass die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 am hinteren Ende 46 der Nadelkanüle 42 sich durch den Schlitz 84 erstreckt, und so dass der Aufnahmeflansch 74 in Presspassung mit der den Schlitz 84 im ersten Bereich 83 umgebenden Oberfläche des flexiblen Bandelements 82 bleibt, wodurch eine rückwärts gerichtete Bewegung der Nadelanordnung 40 verhindert wird. Wie in 8C dargestellt, bewegt sich während dieser Anfangsbewegung der vierte Bereich 89 des flexiblen Bandelements 82 von den hinteren Öffnungen 32, 122 weg, und der fünfte Bereich 91 des flexiblen Bandelements 82 erstreckt sich über die hinteren Öffnungen 32, 122, so dass das massive Band 92 die hinteren Öffnungen 32, 122 verschließt und den Zugang zu der Innenkammer 118 verhindert.
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Das fortgesetzte Bewegen der Lasche 96 in Richtung des hinteren Schlitzendes 104 führt zu einer fortgesetzten Bewegung des flexiblen Bandelements 82 zwischen dem äußeren Gehäuse 20 und dem inneren Gehäuseeinsatz 110, wie in 9A dargestellt, wobei sich die Blutsammelvorrichtung in der Position gemäß Stufe 2 befindet. Während einer derartigen fortgesetzten Bewegung wird der zweite Bereich 85 des flexiblen Bandelements 82 derart bewegt, dass die Schlitzöffnung 86, welche sich an den Schlitz 84 anschließt, in Flucht mit der vorderen Öffnung 30 am vorderen Ende 24 des äußeren Gehäuses 20 bewegt wird. Die Schlitzöffnung 86 hat einen Durchmesser, der zumindest geringfügig größer als der Außendurchmesser des Aufnahmeflanschs 74 der Ansatzaufnahme 66 ist. Wie in 9B dargestellt, bewirkt daher eine derartige Ausrichtung, dass die Ansatzaufnahme 66 mit der Schlitzöffnung 86 ausgerichtet ist. Bei in aufrechter Position befindlicher Blutsammelvorrichtung 10 bewirkt die Schwerkraft, dass die Ansatzaufnahme 66 und die über den Ansatz 54 daran befestigte Nadelanordnung 40 sich durch die Schlitzöffnung 86 und in die Innenkammer 118 in den inneren Gehäuseeinsatz 110 des Halters 12 bewegen oder hineinfallen. Da die Gesamtlänge der Nadelanordnung 40, und insbesondere der Nadelkanüle 42, kürzer als der Halter 12 ist, ist die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 in der Innenkammer 118 des Halters 12 gehalten, selbst nachdem die IV-Punktionsspitze 50 jenseits der vorderen Öffnungen 30, 120 gefallen ist. Wie in 9C dargestellt, erstreckt sich der fünfte Bereich 91 des flexiblen Bandelements 82 über die hinteren Öffnungen 32, 132, wobei in der Position, der Stufe 2, das massive Band 92 die hinteren Öffnungen 32, 122 schließt und die Nadelanordnung 40 hindert, durch die hinteren Öffnungen 32, 122 zu treten.
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Ein weiteres Bewegen der Lasche 96 zum hinteren Schlitzende 104 führt zu einer fortgesetzten Bewegung des flexiblen Bandelements 82 zwischen dem äußeren Gehäuse 20 und dem innere Gehäuseeinsatz 110, wie in der 10A dargestellt, wobei sich die Blutsammelvorrichtung in der Position gemäß der Stufe 3 oder der Endposition befindet. In dieser Position wird der dritte Bereich 87 des flexiblen Bandelements 82 in eine derartige Position bewegt, dass sich das massive Band 88 über die vorderen Öffnungen 120, 30 des inneren Gehäuseeinsatzes 110 und des äußeren Gehäuses 20 erstreckt, wodurch der Zugang zu der Innenkammer 118 über diese Öffnungen geschlossen ist, wie in der 10B dargestellt. Der fünfte Bereich 91 des flexiblen Bandelements 82 erstreckt sich weiterhin über die hinteren Öffnungen 32, 122, wobei in dieser Position gemäß der Stufe 3 das massive Band 92 die hinteren Öffnungen 32, 122 abschließt, wie in 9C gezeigt. Des weiteren kann das flexible Bandelement 82 in dieser Position gemäß der Stufe 3 erriegelt werden, um jede rückwärts gerichtete Bewegung zu verhindern. Beispielsweise kann der Ansatz 96 des flexiblen Bandelements 82 in Rastausnehmungen 106 verrasten, die sich in den Schlitz 100 erstrecken, wodurch ein Presseingriff in diesen erfolgt. Das flexible Bandelement 82 ist somit gegen eine weitere Bewegung in bezug auf den Halter 12 festgelegt, und die Nadelanordnung 40 ist sicher darin aufgenommen, wobei die IV-Punktionsspitze 50 und die patientenabgewandte Punktionsspitze 52 unzugänglich gemacht sind. Die Blutsammelvorrichtung 10 kann anschließend in geeigneter Weise entsorgt werden.
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Die 11-20 zeigen weitere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung und enthalten zahlreiche Elemente, die im Wesentlichen gleich den Elementen der 1 - 10 sind. Daher sind ähnliche Elemente, welche ähnliche Funktionen haben, identisch mit den Elementen der 1-10 nummeriert, mit der Ausnahme, dass das Suffix „a“ zur Kennzeichnung der ähnlichen Elemente der 11-15, ein Suffix „b“ zur Kennzeichnung der ähnlichen Elemente der 16-18 und ein Suffix „c“ zur Kennzeichnung der ähnlichen Elemente in den 19-20 verwendet wird.
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Die 11-15 zeigen ein alternatives Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einer alternativen Rückhaltestruktur zum Auslösen der Freigabe der Nadelanordnung und für das Fallen der Nadelanordnung in eine sicher aufbewahrte Position durch Schwerkraftwirkung. In den 11-15 liegt die Rückhalteeinrichtung in Form einer Ringstruktur 130 vor, die sich in der Innenkammer 28a des äußeren Gehäuses 20a erstreckt, welches den Halter 12a bildet. Insbesondere weist die Blutsammelvorrichtung 10a einen Halter 12a in Form eines äußeren Gehäuses 20a mit einer Rohrförmigen Wand 22a auf, die sich zwischen einem vorderen Ende 24a und einem hinteren Ende 26a zur Bildung einer Innenkammer 28a erstreckt. Eine vordere Öffnung 30a erstreckt sich durch das vordere Ende 24a, und das hintere Ende 26a ist im Wesentlichen offen und bildet eine hintere Öffnung 32a. Ein Flansch 34a kann zumindest einen Teil des hinteren Endes 26a umschreiben, während sich eine herabhängende Schürze 36a um die vordere Öffnung 30a am vorderen Ende 24a erstrecken kann.
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Die Blutsammelvorrichtung 10a weist ebenfalls eine Nadelanordnung 40a zum Zusammenbau mit dem Halter 12a auf. Die Nadelanordnung 40a weist eine Nadelkanüle 42a auf, welche sich zwischen einem vorderen Ende 44a mit einer IV-Punktionsspitze 50a und einem hinteren Ende 46a mit einer patientenabgewandten Punktionsspitze 52a erstreckt, wobei sich ein Lumen 48a durch die Kanüle erstreckt. Die Nadelkanüle 42a ist mit einem Nadelansatz 54a zusammengefügt, der ein vorderes Ende 56a und ein entgegengesetztes hinteres Ende 58a hat. Das hintere Ende 58a des Ansatzes 54a hat einen äußeren Bereich oder eine Struktur zum Zusammengreifen mit einem Teil des Nadelhalters 12a, beispielsweise ein Außengewinde 60a. Die Nadelanordnung 40a kann ferner eine Elastomerhülse 62a aufweisen, welche sich um die patientenabgewandte Punktionsspitze 52a der Nadelkanüle 42a erstreckt.
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Bei dem in den 11-15 dargestellten Ausführungsbeispiel liegt die Rückhalteeinrichtung in Form einer Drehringstruktur 130 anstelle des in bezug auf die 1-10 beschriebenen flexiblen Bandelements (82) vor. Die Blutsammelvorrichtung 10a der 11-15 weist daher keinen entsprechenden inneren Gehäuseeinsatz 110 auf, um ein derartiges flexibles Bandelement in Position in dem äußeren Gehäuse 20 zu halten. Die Blutsammelvorrichtung 10a weist jedoch eine innere Trägerstruktur 140 zum Befestigen der Nadelanordnung 40a an dem Halter 12a und zum Halten und Tragen der Nadelanordnung 40a im Gebrauch auf, wie im Folgenden noch erörtert.
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Insbesondere ist der Träger 140 in der Innenkammer 28a des äußeren Gehäuses 20a positioniert. Wie in 12 dargestellt, weist der Träger 140 einen allgemeinen Aufbau mit einem vorderen Ende 141 und einem hinteren Ende 142 auf. Das vordere Ende 141 weist eine Ansatzaufnahme 143 zum Verbinden mit dem Nadelansatz 54a der Nadelanordnung 40a am vorderen Ende 24a auf. Diese Verbindung kann beispielsweise mittels einer Gewinde- oder einer Rastverbindung oder durch permanentes Verbonden hergestellt werden. Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Ansatzaufnahme 143 auf der Innenseite eine Struktur zum Zusammengreifen mit der Außenseite des Nadelansatzes 54a aufweisen, wie beispielsweise ein Innengewinde 147 zur Gewindeverbindung mit einem entsprechenden Außengewinde auf der Außenseite des Nadelansatzes 54a, wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1-10. Daher kann eine standardmäßige doppelendige Nadel als die Nadelkanüle 40a in Verbindung mit dem Träger 140 verwendet werden. Alternativ kann der Nadelansatz 54a und/oder die Nadelkanüle 52a einstückig mit dem Träger 140 ausgebildet sein.
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Wie in 12 dargestellt, weist der Träger 140 ferner zumindest einen und vorzugsweise mehrere Schenkel 144 auf, welche sich zum hinteren Ende 142 des Trägers 140 zwischen vorderen Schenkelflächen 145 und hinteren Schenkelflächen 146 erstrecken. Zwischen den jeweiligen Schenkeln 144 erstrecken sich Spalte 148. Der Außendurchmesser des Trägers 140, der durch die Außenflächen der Schenkel 144 definiert ist, ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der rohrförmigen Wand 22a des äußeren Gehäuses 20a, so dass der Träger 140 in der Innenkammer 28a gleitend bewegbar ist. Ferner ist die Länge der Schenkel 144 vorzugsweise gleich oder geringfügig länger als die Länge des hinteren Endes 46a der Nadelkanüle 42a, die sich zwischen der patientenabgewandten Punktionsspitze 52a und dem hinteren Ende 58a des Nadelansatzes 54a erstreckt. Auf diese Weise erstreckt sich die patientenabseitige Punktionsspitze 52a nicht über die Schenkel 144 hinaus, wenn die Nadelanordnung 40a mit dem Träger 140 zusammengesetzt ist.
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Der Träger 140 ist in der inneren Öffnung 28a des äußeren Gehäuses 20a des Halters 12a von einer ersten Position, in welcher die IV-Punktionsspitze 50a sich vom vorderen Ende 24a des äußeren Gehäuses 20a durch die vordere Öffnung 30a erstreckt, zu einer zweiten Position bewegbar, in welcher die IV-Punktionsspitze 50a und die patientenabgewandte Punktionsspitze 52a vollständig in der Innenkammer 28a innerhalb des äußeren Gehäuses 20a aufgenommen sind. Dies wird durch das Vorsehen der Rückhalteeinrichtung in Form einer Ringstruktur 130 erreicht.
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Insbesondere weist die Ringstruktur 130 einen runden Ring 132 auf, der sich um die Außenseite der das äußere Gehäuse 20a bildenden rohrförmigen Wand 22a nahe dem hinteren Ende 26a desselben erstreckt. Die Ringstruktur 130 hat einen Innendurchmesser, der vorzugsweise geringfügig größer als der Außendurchmesser der das äußere Gehäuse 20a bildenden rohrförmigen Wand 22a ist. Wie in 11 dargestellt, liegt der hintere Rand 133 des runden Rings 132 vorzugsweise an einer Oberseite des Flanschs 34a des äußeren Gehäuses 20a an. Die Ringstruktur weist ferner mindestens einen und vorzugsweise zwei Stützarme 134 auf, die sich von dem runden Ring 132 in Richtung des vorderen Endes 24a des äußeren Gehäuses 20a vorzugsweise entlang einer Außenfläche des äußeren Gehäuses 20a erstrecken.
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Die Stützarme 134 weisen Finger 136 an ihren vorderen Enden auf. Die Finger 136 erstrecken sich durch die rohrförmige Wand 22a des äußeren Gehäuses 20a und in die Innenkammer 28a. Insbesondere weist das äußere Gehäuse 20a Gehäuseschlitze 150 auf, die sich durch die rohrförmige Wand 22a senkrecht zu der Achse A um den Umfang der rohrförmigen Wand 22a erstrecken. Die Finger 136 erstrecken sich von den Stützarmen 134 auf der Außenseite des äußeren Gehäuses 20a und an den Gehäuseschlitzen 150 durch die rohrförmige Wand 22a. Auf diese Weise bilden die Finger 136 der Ringstruktur 130 einen Kontaktpunkt für einen Zusammengriff mit dem Träger 140. Insbesondere, bei sich durch die Gehäuseschlitze 150 erstreckenden Fingern 136, liegen die hinteren Schenkelflächen 146 des Trägers 140 auf den Oberseiten 138 der Finger 136, wodurch ein Zusammengriff oder Angriff zwischen diesen gebildet ist, wie in 12 dargestellt. Ein derartiges Zusammengreifen hält die Nadelanordnung 40a in einer ersten Position, wie in 13 dargestellt, wobei der Träger 140 in der Innenkammer 28a des äußeren Gehäuses 20a vorgesehen ist, die IV-Punktionsspitze 50a sich von dem vorderen Ende 24a des äußeren Gehäuses 20a erstreckt, und die patientenabgewandte Punktionsspitze 52a in der Innenkammer 28a des äußeren Gehäuses 20a aufgenommen ist. In einer derartigen ersten Position ist die Blutsammelvorrichtung 10a zur Probennahme während eines Blutentnahmevorgangs bereit, wie im Folgenden beschrieben.
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Nach dem Gebrauch der Blutsammelvorrichtung 10a bewirkt die Betätigung der Rückhalteeinrichtung ein sicheres Aufbewahren der Nadelanordnung 40a. Insbesondere ist die Ringstruktur 130 in bezug auf das äußere Gehäuse 20a drehbar, wodurch die von der Ringstruktur gebildete Rückhalteeinrichtung betätigt wird. Wie in 14 dargestellt, wird die Ringstruktur 130 zur Betätigung der Blutsammelvorrichtung 10a derart gedreht, dass die Finger 136 entlang den und durch die Gehäuseschlitze 150 aus einer ersten Position, in welcher die Finger 136 an den hinteren Schenkelflächen 146 des Trägers 140 anliegen, in eine zweite Position gleiten, in welcher die Finger 136 in Spalten 148 zwischen den Schenkeln 144 zu liegen kommen (in 14 durch gestrichelte Linien dargestellt). An diesem Punkt ist der Zusammengriff oder Angriff zwischen den Oberseiten 138 der Finger 136 und den hinteren Schenkelflächen 146 des Trägers 140 gelöst. Bei in aufrechter Position befindlicher Blutsammelvorrichtung 10a, bewirkt die Schwerkraft, dass sich der Träger 140 und die daran angebrachte Nadelanordnung 40a in die Innenkammer 28a des äußeren Gehäuses 20a des Halters 12a in eine zweite Position bewegt oder fällt, wie in 15 dargestellt. Da die Gesamtlänge der Nadelanordnung 40a, und insbesondere die Nadelkanüle 42a, kürzer als der Halter 12a ist, bleibt die patientenabgewandte Punktionsspitze 52a in der Innenkammer 28a des Halters 12a aufgenommen, selbst nachdem die IV-Punktionsspitze 50a jenseits der vorderen Öffnung 30a fällt, wie in 15 dargestellt.
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Vorzugsweise erfolgt das Ausrichten der Finger 136 mit den Spalten 148 an einer ersten Drehposition der Ringstruktur 130 bevor die Finger 136 die gesamte Strecke der Gehäuseschlitze 150 zurückgelegt haben. Auf diese Weise ermöglicht ein fortgesetztes Drehen der Ringstruktur 130 den Fingern 136, die ganze Strecke der Gehäuseschlitze 150 zurückzulegen, derart, dass die Finger 136 sich an einer Position in die Innenkammer 28a erstrecken, in welcher sie mit den Vorderseiten 145 des Trägers 140 ausgerichtet sind. Auf diese Weise wird eine Rückwärtsbewegung des Trägers 140 durch den Halter 12a und ein erneutes Freilegen der IV-Punktionsspitze 50a verhindert, selbst wenn der Halter 12a auf den Kopf gestellt wird. Die Blutsammelvorrichtung 10a kann ferner einen Mechanismus aufweisen, der ein Rückwärtsdrehen der Ringstruktur 130 verhindert, um das erneute Freilegen der IV-Punktionsspitze 50a zusätzlich zu verhindern. Beispielsweise können die Gehäuseschlitze 150 auch eine Rastklinke 152 zum Zusammengreifen mit den Fingern 136 aufweisen, sobald sie sich über die Rastklinke 152 bewegen, wodurch die Ringstruktur 130 in der zweiten Drehposition verriegelt wird.
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Darüber hinaus ist der Träger 140 daran gehindert, sich vollständig durch die Innenkammer 28a zu erstrecken und durch die hintere Öffnung 32a heraus zu fallen. Dies kann durch einen oder mehrere innere Anschläge 154 erreicht werden, an welchen die hinteren Schenkelflächen 146 des Trägers 140 in Anlage angreifen, wenn der Träger 140 in die Innenkammer 28a gefallen ist. Da die Länge der Schenkel 144 gleich oder geringfügig größer als die Länge des hinteren Endes 46a der Nadelkanüle 42a ist, erstreckt sich die patientenabgewandte Punktionsspitze 52a nicht über die Schenkel 144 hinaus. Da ferner die inneren Anschläge 154 von der hinteren Öffnung 32a beabstandet sind, wird die patientenabseitige Punktionsspitze 52a in der Innenkammer 28a in einem ausreichenden Abstand gehalten, um den Zugang zu dieser durch die hintere Öffnung 32a hindurch zu verhindern. Ferner ist die Gesamtlänge der Nadelanordnung 40a einschließlich des daran angebrachten oder befestigten Trägers 140 kleiner als die sich zwischen den inneren Anschlägen 154 und der das vordere Ende 24a bildenden vorderen Endwand erstreckende Länge des Körperteils des äußeren Gehäuses 20a. Die Nadelanordnung 40a ist somit sicher vollständig in dem Halter 12a aufgenommen.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel wird unter Bezugnahme auf die 16-18 beschrieben. Insbesondere weist die Blutsammelvorrichtung 10b des in den 16-18 dargestellten Ausführungsbeispiels einen Halter 12b auf, welcher durch ein äußeres Gehäuse 20b mit einer rohrförmigen Wand 22b gebildet ist, welche sich zwischen einem vorderen Ende 24b und einem hinteren Ende 26b erstreckt, um dazwischen eine Innenkammer 28b zu bilden. Eine vordere Öffnung 30b erstreckt sich durch das vordere Ende 24b, und das hintere Ende 26b ist im Wesentlichen offen und bildet eine hintere Öffnung 32b. Der Flansch 34b kann zumindest einen Teil des hinteren Endes 26b umschreiben, während sich eine herabhängende Schürze 36b um die vordere Öffnung 30b am vorderen Ende 24b erstreckt.
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Die Blutsammelvorrichtung 10b weist ebenfalls eine Nadelanordnung 40b auf, die mit dem Halter 12b zusammensetzbar ist. Die Nadelanordnung 40b weist eine Nadelkanüle 42b, die sich zwischen einem vorderen Ende 44b, das eine IV-Punktionsspitze 50b aufweist, und einem hinteren Ende 46b erstreckt, das eine patientenabgewandte Punktionsspitze 52b aufweist, und ein sicht durch diese erstreckendes Lumen 48b auf. Die Nadelkanüle 42b ist mit einem Nadelansatz 54b zusammengefügt, der ein vorderes Ende 56b und ein entgegengesetztes hinteres Ende 58b aufweist. Das hintere Ende 58b des Ansatzes 54b weist einen äußeren Bereich oder eine solche Struktur zum Zusammengreifen mit einem Bereich des Nadelhalters 12b auf, wie beispielsweise ein Außengewinde 60b. Die Nadelanordnung 40b kann ferner eine Elastomerhülse 62b aufweisen, die sich um eine patientenabgewandte Punktionsspitze 52b der Nadelkanüle 42b herum erstreckt.
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Wie bei dem Ausführungsbeispiel der 11-15 ist die Nadelanordnung 40b an dem Halter 12b durch eine innere Trägerstruktur 140b befestigt, welche die Nadelanordnung 40b während des Gebrauchs hält und stützt. Insbesondere ist der Träger 140b in der Innenkammer 28b des äußeren Gehäuses 20b angeordnet. Wie in 17 dargestellt, weist der Träger 140b ei vorderes Ende 141b und ein hinteres Ende 142b auf, wobei das vordere Ende 141b eine Ansatzaufnahme 143b aufweist, welche mit dem Nadelansatz 54b der Nadelanordnung 40b verbindbar ist, beispielsweise durch ein Innengewinde 147b, welches für einen Gewindeeingriff mit einem entsprechenden Außengewinde 60b auf der Außenseite des Nadelansatzes 54b vorgesehen ist. Alternativ können der Nadelansatz 54b und/oder die Nadelkanüle 42b einstückig mit dem Träger 140b ausgebildet sein.
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Der Träger 140b hat eine sich in Richtung des hinteren Endes 142b des Trägers 140b zwischen dem vorderen Ende 141b und dem hinteren Ende 142b erstreckende Körperstruktur. Der Außendurchmesser des Trägers 140b ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der rohrförmigen Wand 22b des äußeren Gehäuses 20b, so dass der Träger 140b in der Innenkammer 28b gleitend verschiebbar ist. Ferner ist die Länge des Trägers 140b vorzugsweise gleich oder geringfügig größer als die sich zwischen der patientenabgewandten Punktionsspitze 52b und dem hinteren Ende 58b des Nadelansatzes 54b erstreckende Länge des hinteren Endes 46b der Nadelkanüle 42b, so dass die patientenabgewandte Punktionsspitze 52b sich nicht über den Träger 140b hinaus erstreckt.
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Der Träger 140b ist in der inneren Öffnung 28b des äußeren Gehäuses 20b des Halters 12b von einer ersten Position, in welcher sich die IV-Punktionsspitze 50b vom vorderen Ende 24b des äußeren Gehäuses 20b durch die vordere Öffnung 30b erstreckt, in eine zweite Position, in welcher die IV-Punktionsspitze 50b und die patientenabgewandte Punktionsspitze 52b vollständig in der Innenkammer 28b in dem äußeren Gehäuse 20b aufgenommen sind. Dies wird durch das Vorsehen einer Rückhalteeinrichtung in Form eines Klemmmechanismus 160 erreicht.
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Der Klemmmechanismus 160 weist im Allgemeinen zwei Klauen 162 auf, welche zum Greifen eines Bereichs des Trägers 140b ausgebildet sind, wodurch die Nadelanordnung 40b in der ersten Position gehalten ist. Insbesondere kann der Träger 140b Rillen 164 zum Zusammengreifen mit entsprechenden Flächen der Klauen 162 aufweisen. Um das Lösen des Trägers 140b zu bewirken, werden die Klauen 162 betätigt, was das Drücken der Klauen 162 oder das Kippen der Klauen 162 aus dem Eingriff in die Rillen 164 einschließt. Eine derartige Bewegung löst den Zusammengriff, wodurch der Träger 140b mit der daran angebrachten Nadelanordnung 40b durch Schwerkraftwirkung in die Innenkammer 28b des Gehäuses 20b fallen kann. Das hintere Ende 142b des Trägers 140b liegt an den inneren Anschlägen 154b mit Abstand von der hinteren Öffnung 32b an, so dass die patientenabgewandte Punktionsspitze 52b in der Innenkammer 28b in ausreichendem Abstand gehalten ist, um den Zugang zu dieser durch die hintere Öffnung 32b hindurch zu verhindern. Ferner ist die Gesamtlänge der Nadelanordnung 40b einschließlich des daran angebrachten oder befestigten Trägers 140b geringer als die sich zwischen den inneren Anschlägen 154b und der das vordere Ende 24b bildenden vorderen Endwand erstreckenden Länge des Körperteils des äußeren Gehäuses 20b. Die Klauen 162 können ferner bewegbar sein, um die vordere Öffnung 30b am vorderen Ende 24b des Gehäuses 20b abzudecken und zu schließen, wodurch die Nadelanordnung 40b sicher in diesem aufgenommen ist.
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Zwar wurde der Klemmmechanismus vorliegend anhand eines spezifischen Ausführungsbeispiels beschrieben, jedoch ist es möglich, dass er einen beliebigen auf diesem Gebiet bekannten Mechanismus zum Halten einer herkömmlichen doppelendigen Nadelanordnung an einem Halter aufweisen kann, um, anders als bei einem herkömmlichen Verfahren zum Lösen der Nadelanordnung von dem Halter, ein schnelles Lösen von dem Halter und Entsorgen in einen Behälter für scharfe Gegenstände zu ermöglichen. Beispielsweise kann der Klemmmechanismus gegenüber dem in dem US-Patent
6 306 118 an Crawford et al., dessen gesamter Inhalt durch Bezugnahme Teil des Gegenstandes der vorliegenden Anmeldung ist, beschriebenen Mechanismus modifiziert werden, wobei die Modifizierung ein schnelles und einfaches Lösen der Nadelanordnung aus einer ersten Position, in welcher sich die Nadel zum Gebrauch vom vorderen Ende des Halters aus erstreckt, in eine zweite Position, in welcher die Nadel durch Schwerkraft in den aufrecht stehenden modifizierten Halter fällt, um in diesem aufgenommen zu werden. Eine derartige Abwandlung sieht eine Abweichung von dem Zweck solcher Schnelllöseanordnungen dahingehend vor, dass ein Entsorgen der gesamten Vorrichtung mit der sicher in dem Halter aufgenommenen Nadel gewünscht ist, im Gegensatz zu der Wiederverwendung des Halters mit einer neuen Nadelanordnung gemäß der herkömmlichen Absicht eines derartigen Schnelllösehalters.
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Die 19-20 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel in Form einer Blutsammelvorrichtung 10c, die einen Halter 12c aufweist, der durch ein äußeres Gehäuse 20c gebildet ist, welches sich zur Bildung einer Innenkammer zwischen einem vorderen Ende 24a und einem hinteren Ende 26c erstreckt. Eine vordere Öffnung 30c erstreckt sich durch das vordere Ende 24c, und das hintere Ende 26c ist im Wesentlichen offen und bildet eine von einem Flansch 34c umschriebene hintere Öffnung 32c. Die Blutsammelvorrichtung 10c weist ferner eine Nadelanordnung 40c ähnlich den zuvor beschriebenen auf, welche an den Halter 12c montierbar ist. Die Nadelanordnung 40c umfasst eine Nadelkanüle 42c, die sich zwischen einem vorderen Ende 44c, das eine IV-Punktionsspitze 50c aufweist, und einem hinteren Ende erstreckt, das eine patientenabseitige Punktionsspitze aufweist, und ein sich durch diese erstreckendes Lumen, wie in Zusammenhang mit den vorhergehenden Ausführungsbeispielen beschrieben. Die Nadelkanüle 42c ist mit einem Nadelansatz 54c zusammengefügt, der einen äußeren Bereich oder eine solche Struktur aufweist, welche dem Zusammengreifen mit einem Bereich des Nadelhalters 12c dient. Vorzugsweise greift die Nadelanordnung 40c mit dem Halter 12c mittels einer inneren Trägerstruktur zusammen, wie beispielsweise in Zusammenhang mit den 11-18 beschrieben, um die Nadelanordnung 40c im Gebrauch zu halten und zu stützen. Insbesondere kann der Nadelansatz 54c der Nadelanordnung 40c an einen Träger montiert oder mit diesem einstückig ausgebildet sein, wie beispielsweise dem Trägere 140b der 16-18, der in der Innenkammer des äußeren Gehäuses 20 positioniert ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 19-20 weist der Halter 12c einen Arm 170 am vorderen Ende 24c desselben auf. Der Arm 170 kann eine Hebelstruktur 172 aufweisen, die sich zumindest teilweise über einen Teil des vorderen Endes 24c des Halters 12c erstreckt. Der Hebel 172 weist ferner eine Fläche 174 auf, die an einer Schulter 176 des Ansatzes 54c angreift. Auf diese Weise hält der Arm 170 den Ansatz 54c, und damit die Nadelanordnung 40c, in der ersten Position, in welcher sich die IV-Punktionsspitze 50c von dem vorderen Ende 24c des Gehäuses 20c erstreckt.
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Der Arm 170 kann einstückig an dem äußeren Gehäuse 20c des Halters 12c angeformt oder auf andere Weise angebracht sein. Beispielsweise kann der Arm 170 mit dem äußeren Gehäuse 20c einstückig mittels eines Filmscharniers 178 verbunden sein. Das Filmscharnier 178 verleiht dem Arm 170 die Fähigkeit, sich in bezug auf das äußere Gehäuse 20c zwischen einer ersten Position, in welcher die Fläche 174 des Arms 170 an der Schulter 176 des Ansatzes 54c angreift, um die IV-Punktionsspitze 50c in der Erstreckung von dem vorderen Ende 24c des Gehäuses 12c zu halten, und einer (nicht dargestellten) zweiten Position, in welcher die Fläche 174 des Arms 170 aus dem Angriff an der Schulter 176 gelöst ist. Eine derartige Bewegung löst den Angriff, wodurch der Ansatz 54c mit der daran angebrachten Nadelanordnung 40c (sowie jedwedem Trägerelement, das sich in dem Gehäuse erstreckt) durch Schwerkraftwirkung in die Innenkammer des Gehäuses 20c fallen kann. Die Nadelanordnung 40c ist in dem Gehäuse 20c beispielsweise durch ein Trägerelement gehalten, das die Bewegung des Ansatzes 54c und der Nadelanordnung 40c begrenzt, wie zuvor beschrieben. Alternativ oder zusätzlich kann die hintere Öffnung 32c des Gehäuses 20c geschlossen werden, um den Zugang durch diese hindurch zu verhindern, wodurch die Nadelanordnung 40c sicher in diesem aufgenommen ist.
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Zwar wurde die Vorrichtung vorliegend anhand von bestimmten Ausführungsbeispielen beschrieben, jedoch schafft die erfindungsgemäße Blutsammelvorrichtung im Allgemeinen eine Anordnung zum Durchführen einer Probennahme während eines normalen Blutentnahmevorgangs und zum sicheren Aufnehmen einer benutzten Nadel in einer abgeschlossenen Vorrichtung nach einem derartigen Vorgang. Die einfache Bedienung der Vorrichtung beruht auf der Schwerkraftwirkung aufgrund des Gewichts der Nadelanordnung, wodurch die benutzte Nadelanordnung bei Betätigung eines einfachen, die Nadelanordnung freigebenden Rückhaltemechanismus in den Nadelhalter zurückbewegt wird. Somit muss der Benutzer lediglich die Vorrichtung in aufrechter Position derselben betätigen, wodurch die Schwerkraft die Nadelanordnung in den Nadelhalter zieht, welcher sodann als Behälter für die sichere Aufnahme der benutzten Nadel dient. Ferner ist die Nadel sicher in dem Behälter aufgenommen, beispielsweise durch einen Haltemechanismus, der gewährleistet, dass das patientenabgewandte Ende der Nadel sich nicht durch die hintere Öffnung der Vorrichtung erstreckt. Somit erfolgt eine sichere Aufnahme innerhalb der Anordnung selbst, ohne die Notwendigkeit eines komplexen Rückzugsmechanismus zum Aufbringen einer Rückziehkraft, wie beispielsweise Federn, die ihre Rückziehkraft mit der Zeit einbüßen können. Nach dem sicheren Aufnehmen der Nadelanordnung in dem Nadelhalter kann die gesamte Anordnung in geeigneter Weise gegebenenfalls in einen herkömmlichen medizinischen Anfallbehälter entsorgt werden, oder, falls bevorzugt, in einen Behälter für spitze Gegenstände entsorgt werden.
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Zwar genügen Ausführungsbeispiele in zahlreichen verschiedenen Formen der Erfindung, jedoch sind in den Zeichnungen bestimmte Ausführungsbeispiele dargestellt und vorstehend im Detail beschrieben, wobei zu beachten ist, dass die vorliegende Offenbarung als exemplarisch zu verstehen und nicht als die Erfindung auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkend anzusehen ist. Für den Fachmann auf diesem Gebiet sind zahlreiche andere Ausführungsbeispiele ersichtlich und ausführbar, ohne jedoch von Rahmen und Gehalt der Erfindung abzuweichen. Der Rahmen der Erfindung ist durch die beigefügten Ansprüche und deren Äquivalente bestimmt.