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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf Personenbeförderungsvorrichtungen.
Im Spezielleren betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung
zum Antreiben eines Handlaufs einer Personenbeförderungsvorrichtung.
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2. Beschreibung des einschlägigen Standes
der Technik
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Personenbeförderungsvorrichtungen
haben sich zum Befördern
von Menschen zwischen verschiedenen Ebenen beispielsweise in einem
Gebäude
oder über
eine langgestreckte Bahn als wirksam erwiesen. Typische Anordnungen
beinhalten eine Mehrzahl von Stufen oder ein Band, auf dem eine Person
steht, um von einem Ort zu einem anderen Ort befördert zu werden. Ein Handlauf
läuft typischerweise über eine
Balustrade und schafft eine Oberfläche, die eine Person greifen
kann, um sich zu stabilisieren. Typische Handlaufkonfigurationen
weisen eine im Allgemeinen ebene Oberfläche auf, die parallel zu dem
Boden oder der Bewegungsrichtung der Beförderungsvorrichtung orientiert
ist (d.h. in einem Winkel relativ zur Vertikalen entlang der Steigung
einer Fahrtreppe).
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Handläufe werden
zur Ausführung
einer Bewegung zusammen mit den Stufen oder dem Fahrsteig angetrieben.
Ein Handlaufantriebsmechanismus veranlasst die gewünschte Bewegung
des Handlaufs. Bei herkömmlichen
Handlaufantriebssystemen gibt es verschiedene Mängel und Nachteile. Typische
Anordnungen verwenden Klemmrollen, die an in entgegengesetzte Richtungen
wei senden Seiten des Handlaufs angreifen, um ausreichend Reibung
zum Antreiben des Handlaufs in der gewünschten Richtung zu erzeugen.
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Ein
Problem bei herkömmlichen
Antriebsanordnungen besteht darin, dass die Klemmrollen an der Greifflächenseite
des Handlaufs angreifen. Dies führt
tendenziell zur Entstehung von Kratzern und Verschleiß an der
Greiffläche.
Das Resultat hiervon ist letztendlich ein Austausch eines Handlaufs
zu einem früheren
Zeitpunkt als erwünscht.
Es wäre
von Nutzen, wenn man die Lebensdauer eines Handlaufs verlängern könnte.
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Ein
weiterer Nachteil von herkömmlichen
Anordnungen besteht darin, dass durch die Notwendigkeit zum Erzeugen
von ausreichend Reibung zum Bewegen des Handlaufs sowie die Notwendigkeit, dem
Handlauf eine einfache Gleitbewegung entlang einer Führung in
der Balustrade folgender Weise zu ermöglichen, ein „Reibungsgegensatz" eingebracht wird.
Die gleiche Oberfläche,
die in der Lage sein muss, in einfacher Weise die Führung entlang
zu gleiten, befindet sich typischerweise in Eingriff mit dem Antriebsmechanismus,
der Reibung zum Zusammenwirken mit dieser Oberfläche sowie zum Voranbewegen
des Handlaufs verwendet.
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Ferner
führt die
durch die Klemmrollen in dem Antriebsmechanismus verursachte Reibung tendenziell
zu Verschleiß bei
der Gewebeschicht, die für
die Gleitbewegung des Handlaufs entlang der Balustrade verwendet
wird. Wenn diese Gewebeschicht Verschleiß erleidet, kann der Handlauf
letztendlich nicht in der gewünschten
Weise funktionieren, und es ist eine Reparatur oder ein Austausch
erforderlich. Gleichzeitig bedingt das Vorhandensein von Material mit
geringerer Reibung das Aufbringen von höheren Klemmkräften auf
den Handlauf, wobei dies eine Tendenz zu einem rascheren Verschleiß an der
Greiffläche
hat und damit einen früheren
Austauschvorgang erforderlich macht.
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Es
sind bereits mehrere verschiedene alternative Anordnungen vorgeschlagen
worden. Ein frühes
Beispiel eines Zahnriemens, der zum Antreiben eines Handlaufs verwendet
wird, ist in dem
US-Patent Nr.
3 749 224 gezeigt. Die
japanische
Patentveröffentlichung
2735453 zeigt einen weiteren Zahnriemen zum Zusammenwirken
mit einer entsprechend verzahnten Oberfläche an einem Hand lauf. Ein Nachteil
bei der in dieser Veröffentlichung
gezeigten Anordnung besteht darin, dass eine Tendenz besteht, dass
vertikale Trennkräfte
den gewünschten Eingriff
zwischen dem Antriebsriemen und dem Handlauf beeinträchtigen.
Eine exemplarische Ausführungsform
bei diesem Dokument beinhaltet Rollen, um diesen vertikalen Trennkräften entgegen
zu wirken. Das Vorhandensein von Rollen in Anlage an der Greiffläche führt immer
noch zu möglichem
Verschleiß an
der Greiffläche.
Alternative Antriebsanordnungen sind in den veröffentlichten Anmeldungen
WO 03/066500 und
WO 2004/035451 gezeigt.
Weitere Anordnungen mit einem Antriebsriemen zum Bewegen eines Handlaufs
sind in den
US-Patenten Nr. 5
117 960 und Nr.
5 307
920 gezeigt.
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Trotz
der Veröffentlichung
von diesen verschiedenen Alternativen beinhaltet der Großteil von Personenbeförderungsanlagen
die traditionelle Klemmrollen-Antriebsanordnung.
Es besteht ein Bedarf für
einen verbesserten Handlaufantrieb, der den vorstehend geschilderten
Reibungsgegensatz vermeidet und auch das Einbringen von unerwünschtem Verschleiß an einer
Greiffläche
vermeidet sowie einen ausreichenden Eingriff zwischen dem Handlauf und
dem Antriebsmechanismus aufrecht erhält, wobei dieser Eingriff nicht
durch vertikale Trennkräfte verloren
geht, die beispielsweise zwischen einem Antriebsriemen und einem
Handlauf eingebracht werden.
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Die
vorliegende Erfindung widmet sich diesen Bedürfnissen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung beinhaltet eine neuartige Aufhängung zum
Halten eines Handlaufs in einer Weise, die den Eingriff mit einem
Antriebselement vereinfacht, jedoch einen unerwünschten Kontakt mit der Personengreiffläche vermeidet.
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Eine
exemplarische Vorrichtung zum Voranbewegen eines Personenbeförderungsvorrichtungs-Handlaufs
beinhaltet ein Antriebselement zum Angreifen an einem ersten Bereich
einer Innenfläche eines
Handlaufs, um den Handlauf in einer gewünschten Richtung zu bewegen.
Eine Aufhängung in
der Nähe
des An triebselements dient zum Aufhängen des Handlaufs von einem
anderen Bereich der Innenfläche,
um den Eingriff zwischen dem Handlauf und dem Antriebselement zu
erleichtern.
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Eine
exemplarische Aufhängung
beinhaltet zumindest ein freitragendes Element, das mit der Innenfläche des
Handlaufs zusammenwirkt. Bei einem Beispiel weist das freitragende
Element ein allgemein planares Element auf, an dem die Innenfläche des
Handlaufs entlang gleitet. Bei einem weiteren Beispiel weist das
freitragende Element zumindest eine Rolle auf.
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Eine
exemplarische Personenbeförderungsvorrichtungs-Handlaufanordnung
beinhaltet einen Handlauf mit einer angetriebenen Fläche, die
eine Mehrzahl von Zähnen
sowie eine Lippe in der Nähe der
Zähne aufweist.
Ein Antriebselement tritt mit der Mehrzahl von Zähnen an der angetriebenen Fläche des
Handlaufs in Eingriff, um den Handlauf in einer gewünschten
Richtung zu bewegen. Eine Aufhängung
in der Nähe
des Antriebselements dient zum Aufhängen des Handlaufs von der
Lippe, um den Eingriff zwischen den Handlaufzähnen und dem Antriebselement
zu erleichtern.
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Ein
exemplarisches offenbartes Personenbeförderungssystem beinhaltet einen
Handlauf mit einer Außenfläche, die
eine Personengreiffläche
bildet. Weiterhin beinhaltet der Handlauf eine Innenfläche. Eine
Führung
trägt den
Handlauf von der Innenfläche
her entlang einem Bereich einer von dem Handlauf zurückgelegten
Schleife, der einer Distanz entspricht, die eine Person auf der
Beförderungsvorrichtung
zurücklegt.
Ein Antriebselement greift an der Innenfläche des Handlaufs an, um den
Handlauf in einer gewünschten
Richtung um die Schleife zu bewegen. Eine umgekehrte Führung in
der Nähe
des Antriebselements dient zum Aufhängen eines entsprechenden Bereichs
des Handlaufs von der Innenfläche
her entlang einem anderen Bereich der Schleife, der einem Bereich
entspricht, an dem das Antriebselement angreift.
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Die
verschiedenen Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung erschließen sich
den Fachleuten aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung eines
derzeit bevorzugten Ausführungsbeispiels.
Die Zeichnungen, die die ausführliche
Beschreibung begleiten, lassen sich kurz wie folgt beschreiben.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung von ausgewählten Bereichen einer exemplarischen
Personenbeförderungsvorrichtung
mit einer Handlaufantriebsvorrichtung, die gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
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2 eine
schematische Darstellung von ausgewählten Bereichen eines exemplarischen
Antriebsriemens und eines exemplarischen Handlaufs;
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3 eine
Schnittdarstellung entlang der Linien 3-3 in 1, in der
eine exemplarische Konfiguration eines Handlaufs und einer damit
zusammenwirkenden Führung
schematisch dargestellt ist;
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4 eine
schematische Darstellung einer exemplarischen Handlaufantriebsvorrichtung
mit einer Aufhängung,
die gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
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5 eine
Schnittdarstellung entlang der Linien 5-5 in 4;
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6 eine
schematische Perspektivansicht einer Aufhängung gemäß dem Ausführungsbeispiel der 4;
und
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7 eine
der Darstellung der 5 ähnliche Darstellung zur Erläuterung
einer weiteren exemplarischen Ausführungsform einer Aufhängung.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
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1 zeigt
in schematischer Weise eine Personenbeförderungsvorrichtung 20.
Bei diesem Beispiel handelt es sich bei der Personenbeförderungsvorrichtung
um eine Fahrtreppe mit einer Mehrzahl von Stufen 22 zum
Befördern
von Per sonen zwischen Landezonen bzw. Stockwerken 24 und 26 auf verschiedenen
Ebenen in einem Gebäude.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf Fahrtreppen beschränkt, sondern
ist auch bei anderen Formen von Personenbeförderungsvorrichtungen anwendbar, wie
z.B. Fahrsteigen.
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Die
exemplarische Personenbeförderungsvorrichtung
der 1 beinhaltet einen Handlauf 30, der sich
zusammen mit den Stufen 22 bewegt und an dem eine Person
auf der Beförderungsvorrichtung angreifen
kann, beispielsweise um sich festzuhalten. 2 zeigt
in schematischer Weise einen exemplarischen Handlauf 30 mit
einer Außenfläche 32,
die in der Darstellung der 1 allgemein
nach oben weist. Die exemplarische Außenfläche 32 bildet eine
Greiffläche,
die eine Person ergreifen kann. In der Ansicht der 2,
die dem weggebrochenen Bereich der 1 entspricht,
weist die Außenfläche 32 nach
unten, da sich der Handlauf in dem sog. Rücklaufbereich der Handlaufschleife
bewegt.
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Der
Handlauf 30 weist ferner eine angetriebene Fläche oder
Innenfläche 34 mit
einer Mehrzahl von Zähnen 36 auf.
Eine Handlaufantriebsvorrichtung 40 beinhaltet einen Antriebsriemen 42 mit
einer Antriebsfläche 44,
die eine Mehrzahl von Zähnen 46 hat,
die mit den Zähnen 36 an
dem Handlauf 30 zusammenwirken, um den Handlauf in einer
gewünschten
Richtung voran zu bewegen. In diesem Sinn handelt es sich bei der
dargestellten Anordnung um eine lineare formschlüssige Antriebsanordnung.
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Die
Zähne 46 in
dem dargestellten Beispiel haben eine neuartige Konfiguration, die
einen korrekten Eingriff zwischen den Zähnen 46 des Antriebsriemens
und den Handlaufzähnen 36 vereinfacht.
Jeder Zahn 46 beinhaltet einen allgemein konkaven Bereich 50 entlang
einer Eingriffsfläche,
die mit einer entsprechenden Fläche
an den Handlaufzähnen 36 in
Kontakt oder Eingriff tritt. Die exemplarischen Zähne 46 beinhalten
allgemein konvexe Vorsprünge
bzw. Ausbauchungen 52 in der Nähe eines von einem Basisbereich 46 distalen
Endes 54 jedes Zahns 46.
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Die
exemplarische Zahnkonfiguration, die zumindest den konkaven Bereich 50 aufweist,
erleichtert einen besseren Eingriff zwischen den Antriebsriemenzähnen 46 und
den Handlaufzähnen 36. Der
konkave Bereich 50 minimiert oder eli miniert zumindest
entlang einem Bereich der Eingriffsfläche vertikale Trennkräfte, die
ansonsten die Tendenz haben, die Handlaufzähne 36 von dem Antriebsriemen 42 weg
zu bewegen, wenn der Handlauf 30 angetrieben wird. Die
Ausbauchungen 52 dienen ebenfalls zum Minimieren oder Eliminieren
von vertikalen Trennkräften,
da diese einen zumindest geringfügig verformbaren
vorderen Rand zum Verteilen von Kräften bilden, die in Verbindung
mit dem Eingriff zwischen den Zähnen 46 und
den Zähnen 36 entstehen. Dies
sorgt für
eine weitere Verbesserung der Fähigkeit
der exemplarischen Anordnung hinsichtlich des Vermeidens von vertikalen
Trennkräften.
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Bei
einem Beispiel weisen der Handlauf 30 und der Antriebsriemen 42 beide
ein thermoplastisches Polyurethanmaterial auf, und die dargestellte geometrische
Konfiguration vermeidet eine Kollision zwischen den Zähnen in
Verbindung mit dem Eingriff zwischen diesen.
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Ein
weiteres Merkmal des Beispiels der 2 besteht
in einem Material 60 mit geringer Reibung in der Nähe eines
Endes von jedem der Handlaufzähne 36.
Bei einem Beispiel weist das Material mit geringer Reibung ein bekanntes
Gewebe auf, das für
eine Gleitelementlage bei Personenbeförderungsvorrichtungs-Handläufen verwendet
wird. Ein Beispiel beinhaltet ein Polyoxymethylen-(POM)-Material.
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Wie
aus 3 erkennbar ist, erleichtern das Material 60 mit
geringer Reibung an dem Ende jedes Zahns 36 sowie ein Material 62 mit
geringer Reibung auf der Seite der Innenfläche 34 einer Lippe 64 in
der Nähe
der Zähne 36 die
Gleitbewegung des Handlaufs 30 entlang einer Führung 70 in
allgemein bekannter Weise.
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Die
dargestellte exemplarische Anordnung vermeidet den sog. Reibungsgegensatz,
wie er bei früheren
Handlauf- und Handlaufantriebsausbildungen auftritt. Gleichzeitig
schafft das dargestellte Beispiel immer noch den Vorteil der Verwendung
eines Materials mit geringer Reibung für die Gleitbewegung des Handlaufs 30 entlang
einer Führung 70.
Das offenbarte Beispiel erreicht die zweifachen Ziele, nämlich einen
gut angetriebenen Handlauf zu haben, der problemlos eine Führung entlang
gleitet, da die Zähne 46 und 36 zusammenwir ken,
ohne dass hierbei eine Einbeziehung des Materials 60 mit
geringer Reibung an den Enden der Zähne 36 stattfindet.
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Unter
Bezugnahme auf die 4 bis 6 beinhaltet
eine exemplarische Antriebsvorrichtung 40 den Antriebsriemen 42.
Ein Antriebsrad 80 sorgt für die Voranbewegung des Riemens 42 um
eine Riemenumlaufbahn in einer derartigen Weise, dass der Riemen 42 mit
einem Bereich des Handlaufs 30 entlang dem Rücklaufbereich
der Handlaufschleife in Eingriff tritt. Bei dem vorliegenden Beispiel
dreht sich das Antriebsrad 80 zusammen mit einem weiteren
Rad 82, das der Bewegung der Stufen der Beförderungsvorrichtung 20 zugeordnet
ist. Bei dem dargestellten Beispiel drehen sich das Antriebsrad 80 und
das Rad 82 zusammen mit einer Achse 83.
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Eine
Antriebsradhalterung 84 erlaubt dem Antriebsrad 80 eine
Rotationsbewegung in Abhängigkeit
von einer geeigneten Antriebskraft. Bei dem vorliegenden Beispiel
ist die Antriebsradhalterung 84 an einer Halterungswand 86 befestigt,
die dem Personenbeförderungsvorrichtungs-Gerüst derart
zugeordnet ist, dass eine stabile Platzierung für das Antriebsrad 80 geschaffen
wird.
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Da
der Riemen 42 entlang dem Rücklaufbereich der Handlaufschleife
mit dem Handlauf 30 in Eingriff tritt, kann Schwerkraft
tendenziell eine Bewegung des Handlaufs 30 von dem Antriebsriemen 42 weg
in einer Weise verursachen, die dem gewünschten Eingriff zwischen den
Zähnen 46 und
den Zähnen 36 gegenläufig ist.
Das dargestellte Beispiel beinhaltet eine Aufhängung 100 zum Aufhängen eines
entsprechenden Bereichs des Handlaufs 30 z.B. in der Nähe des Antriebsriemens 42,
um einen korrekten Eingriff zwischen den Zähnen 46 und 36 zu
gewährleisten.
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Bei
dem dargestellten Beispiel beinhaltet die Aufhängung 100 voneinander
beabstandete Halterungen 102, die auf entgegengesetzten
Seiten des Riemens 42 und des Antriebsrads 80 angeordnet sind.
Zumindest ein freitragendes Element erstreckt sich von jeder der
Halterungen 102 weg, um an der Lippe 64 an der
Innenfläche 34 des
Handlaufs 30 anzugreifen. In dem Beispiel der 5 und 6 weist das
freitragende Element eine allgemein planare, längliche Abstützfläche 104 auf,
welche die Lippe 64 entlang gleitet, während sich der Handlauf 30 ansprechend
auf den Betrieb der Antriebsvorrichtung 40 bewegt. Indem
bei einem Beispiel ein Gleitmaterial auf der Lippe 64 vorhanden
ist, wird diese Bewegung erleichtert.
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Wie
am besten aus 4 erkennbar ist, beinhaltet
die exemplarische Aufhängung 100 eine Mehrzahl
von Abstandselementen 110, die sich über einen Abstand oder einen
Kanal zwischen den Halterungen 102 erstrecken und Stabilität sowie
Steifigkeit für
die Aufhängungsanordnung
schaffen. Bei dem vorliegenden Beispiel weisen die Abstandselemente 110 Gewindeelemente
auf, die in ihrer Position festgelegt sind. Bei dem vorliegenden
Beispiel ist der Antriebsriemen 42 zwischen den Abstandselementen 110 und
der angetriebenen Fläche 34 des
Handlaufs 30 aufgenommen, wie dies beispielsweise aus den 4 und 5 ersichtlich
ist.
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Wie
aus den 4 und 6 erkennbar
ist, sind die Enden der Aufhängung 100 außerhalb
des Eingriffsbereichs zwischen dem Antriebsriemen 42 und
dem Handlauf 30 positioniert. Bei dem vorliegenden Beispiel
beinhalten die Enden Abstandselemente 112, die zwischen
den Halterungen 102 verlaufende Platten aufweisen.
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Bei
einem Beispiel, wie es in 6 gezeigt ist,
weist die Aufhängung 100 ein
einziges Metallstück
mit der in 6 dargestellten Formgebung auf. Wie
in dem Beispiel der 5 gezeigt ist, kann das eine
Ende einer Metallplatte oder eines Metallflächenkörpers in eine Konfiguration
zum Bilden der freitragenden Abstützflächen 104 gebogen werden. Die
Fachleute, die den Vorteil der vorliegenden Beschreibung haben,
werden in der Lage sein, ein geeignetes Material und eine geeignete
Technik zum Bilden einer Aufhängung
auszubilden, die in Übereinstimmung
mit dem dargestellten Beispiel funktioniert.
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Eine
weitere exemplarische Aufhängung 100 ist
in 7 dargestellt. In diesem Beispiel tragen die Halterungen 102 eine
Mehrzahl von Rollen 120, die in effektiver Weise freitragend
an den Halterungen 102 angeordnet sind. Bei diesem Beispiel
tragen die Rollen 120 das Gewicht des Handlaufs 30 entlang
einem entsprechenden Bereich des Handlaufs, während die Rollen 120 an
der Innenfläche 34 des
Handlaufs 30 an der Lippe 64 angreifen. Bei einem
Beispiel dre hen sich die Rollen 120 ansprechend auf eine
Bewegung des Handlaufs, die durch die Antriebsvorrichtung 40 hervorgerufen
wird. Ein Beispiel beinhaltet Rollen in der Art von Nadelrollen.
Bei einem Beispiel ist eine Mehrzahl von Rollen in voneinander beabstandeter
Weise entlang einer Länge
der Aufhängung 100' vorgesehen,
die einer Eingriffslänge
zwischen der Antriebsvorrichtung 40 und dem Handlauf 30 entspricht.
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Wie
aus einer Betrachtung der 3, 4 und 5 erkennbar
ist, beinhaltet die exemplarische Personenbeförderungsvorrichtung eine Führung 70,
die den Handlauf 30 von der Innenfläche 34 her abstützt, und
zwar entlang einem Bereich der Handlaufkreisbahn, der der Distanz
entspricht, die eine die Beförderungsvorrichtung
nutzende Person zurücklegt.
Die exemplarische Führung 70 trägt den Handlauf 30 in
dieser Weise entlang dem Bereich der Kreisbahn, in dem die die Greiffläche bildende
Außenfläche 32 für die Nutzung
durch eine Person freilegt. Bei einem Beispiel weist die Aufhängung 100 eine
umgekehrte Führung
zumindest entlang einem Teil des Rücklaufbereichs der von dem
Handlauf 30 beschriebenen Kreisbahn auf. Die umgekehrte
Führung
oder Aufhängung 100 trägt das Gewicht
eines entsprechenden Bereichs des Handlaufs 30 von der Innenfläche 34 her.
Bei dem dargestellten Beispiel greift die umgekehrte Führung oder
Aufhängung 100 an
der Lippe 64 an, um das Gewicht zumindest von dem entsprechenden
Bereich des Handlaufs 30 zu tragen.
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Die
dargestellten Beispiele erzielen den wesentlichen Vorteil, dass
ein Kontakt zwischen der Greiffläche 32 des
Handlaufs 30 und dem exemplarischen Antriebsriemen 42 vermieden
ist, während gleichzeitig
ein angemessener Eingriff zwischen dem Handlauf 30 und
dem Antriebsriemen 42 erleichtert ist. Das Eliminieren
des Vorhandenseins von Klemmrollen sowie das Vermeiden eines Kontakts
mit der Greiffläche,
wie es durch die dargestellten Beispiele erreicht wird, führt zu einer
beträchtlichen
Verbesserung des Erscheinungsbildes des Handlaufs und verlängert die
nutzbare Lebensdauer eines Handlaufs, da an der Außenfläche viel
weniger Verschleiß stattfindet.
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Die
vorstehende Beschreibung ist exemplarischer und nicht einschränkender
Art. Den Fachleuten werden sich Variationen und Modifikationen zu
den offenbarten Beispielen erschließen, die nicht notwendigerweise
vom Wesen der vor liegenden Erfindung abweichen. Der Rechtsschutzumfang,
der der vorliegenden Erfindung zuteil wird, kann nur durch Studium
der nachfolgenden Ansprüche
bestimmt werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Eine
Personenbeförderungsvorrichtung
(20) beinhaltet einen Handlaufantrieb (40) zum
Voranbewegen eines Handlaufs (30). Eine Aufhängung (100), die
dem Antrieb (40) zugeordnet ist, trägt das Gewicht eines entsprechenden
Bereichs des Handlaufs (30) in der Nähe der Antriebsvorrichtung
(40). Bei einem offenbarten Beispiel beinhaltet die Aufhängung (100)
zumindest ein freitragendes Element (104, 120)
zum Angreifen an einem Lückenbereich
(64) einer Innenfläche
an dem Handlauf (30). Die Aufhängung (100) hält einen
entsprechenden Bereich des Handlaufs (30) in unmittelbarer
Nähe zu
einem Antriebselement (42), wie z.B. einem Zahnriemen,
um einen korrekten Eingriff zwischen dem Antriebselement (42)
und dem Handlauf (30) zu gewährleisten.