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Fahrbares Stativ, insbesondere für Fernseh-Kameras Die Erfindung betrifft
einen fahrbaren Stativ-Untersatz, insbesondere für Fernsehkameras, mit drei über
eine Gliederkette verbundenen Laufrädern, die entweder gleichzeitig verdrehbar sind,
oder von denen zwei in einer festen Richtung blockierbar sind, während das dritte
dann allein schwenkbar ist.
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Bei den bisher für Fernsehkameras bekanntgewordenen Stativen sind
an einem Chassis des Stativständers meist drei Laufräder angebracht, die dem Chassis
gegenüber verschwenkbar sind. Um eine schnelle Bewegbarkeit des Stativchassis und
damit der Fernsehkamera zu dem aufzunehmenden Objekt zu erzielen, sind die Laufräder
des Chassis bei einer bekannten Ausführung durch Zahnradgetriebe gekuppelt worden.
Die Einrichtung ist dabei so getroffen, daß durch die 1,:upplung die Laufräder nicht
für alle Bewegungsarten des Stativchassis eine parallele Stellung zueinander einehmen,
sondern die Getriebeanordnung erlaubt es, eines der Räder erforderlichenfalls aus
dein Verband zu lösen und dieses Rad mittels eines Steuerknüppels den beiden anderen
Rädern gegenüber verschwenken zu können. Das Ein- und Auskuppeln dieses einen Laufrades
aus dem Laufräderverband wird dadurch vorgenommen, daß Zahnräder in oder außer Eingriff
gebracht werden. Namentlich beim Ineingriffbringen dieser Zahnräder ergibt sich
bei ihrer anfänglich kämmenden Stellung zueinander während des huppelvorgangs ein
Geräusch, das bei der Aufnahme von Fernsehbildern sehr unerwünscht ist. Solche Geräusche
führt auch das Zahnradgetriebe dann herbei, wenn das Stativ mit der Kamera aus einer
Aufnahmestellung in eine andere gebracht wird, weil bekanntlich der wenn auch geringe
Spielraum zwischen den Zähnen ineinandergreifender Zahnräder stets mehr oder weniger
starke Geräusche hervorruft. Dieser Nachteil der durch Zahnradgetriebe gekuppelten
Stativlaufräder ist bei einer anderen bekannten Ausführung eines solchen Stativs
schon dadurch zu beheben versucht worden, daß statt der Zahnräder Gliederketten
Verwendung gefunden haben. Man hat bei dieser Ausbildung jedoch von einer Auskuppelbarkeit
eines der Laufräder aus dem Verband Abstand genominen, weil man durch die zusätzliche
Anbringung einer Getriebekupplung den Nachteil des mit Geräuschen verbundenen Kuppelns
nicht wieder einführen wollte. Deshalb hat man es bei der bekannten Gliederkettenausführung
bei einer derartigen Verbindung der Laufräder durch die Gliederkette bewenden lassen,
durch die sämtliche Laufräder stets nur um gleiche Beträge verschwenkbar sind. Die
mangelnde Beweglichkeit eines solchen Stativchassis beeinträchtigt jedoch den Aufnahmebetrieb
erheblich.
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In einer anderen bekanntgewordenen Anordnung finit gegenüber dem Chassis
des Stativs verschwenkbaren Laufrädern sind zwei Laufräder über Gliederketten miteinander
verbunden und durch einen Lenker verschwenkbar. Mittels einer zusätzlich am Lenker
angebrachten Handhabe können diese in ihrer momentanen Stellung zum Chassis blockiert
werden. Über eine weitere zusätzliche Umschaltvorrichtung kann die Schwenkvorrichtung
für das dritte und gegebenenfalls vierte Laufrad der bekannten Anordnung noch mit
dem Lenker für die zwei über Gliederketten miteinander verbundenen Laufräder gekuppelt
werden. Die Nachteile dieser Anordnung sind: Eine Schwenkung der Laufräder um 90°
aus der Längsrichtung ist nicht möglich. Es kann deshalb mit dem bekanntgewordenen
Stativ weder eine Kreisfahrt am Ort noch eine Parallelfahrt in jeder beliebigen
Richtung mit einem einmaligen Lenkungsvorgang durchgeführt werden. Um Fahrtrichtungsänderungen
vornehmen zu können, ist neben dem Lenker noch die von ihm getrennt montierte Umschaltvorrichtung
sowie gegebenenfalls noch die Handhabe zum Blockieren der mit Gliederketten verbundenen
Laufräder zu bedienen.
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Die verschiedenen voneinander getrennten und nicht gleichzeitig mit
einer Hand zu betätigenden Steuergriffe bzw. Lenkungsvorgänge beim Einstellen der
Fahrtrichtung bedingen, daß z. B. der Kameramann einer auf einem derartigen Stativ
montierten Fernsehkamera bei einer Aufnahmefahrt die Fahrtrichtung nicht selbst
steuern kann, sondern hierzu noch eine Hilfskraft benötigt.
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Die beschriebenen Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch vermieden,
daß die Räder um 360° durchgeschwenktwerden können, so daßeineKreisfahrt am Ort
sowie eine Parallelfahrt in jeder Richtung mit einem einzigen Lenkungsvorgang möglich
ist und daß die Lenkung und Kupplung zur Blockierung der Laufräder in einem Steuergriff
kombiniert sind, so daß mit einer Betätigung des Lenkers, also mit einer Hand, das
Stativ auf jeder beliebigen Bahn bewegbar ist.
Die neue Stativausbildung
hat den Vorteil, daß mit einem von einer Hand zu tätigenden Steuergriff sämtliche
Bewegungsrichtungen und -änderungen, insbesondere auch Kreis- und Parallelfahrten,
eingestellt und beliebig verändert werden können, so daß mit dem neuen Stativ z.
B. der Kameramann einer Fernsehkamera bei einer Aufnahmefahrt die Fahrtrichtung
ohne Hilfskraft steuern kann und leicht und bequem mit einer Hand jede beliebige
Fahrtrichtung, wie Kreisfahrt, Parallelfahrt usw., einstellen bzw. eine eingestellte
Fahrtrichtung ändern kann.
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Ein weiterer Vorteil der neuen Stätivanordnung ist die Schwenkbarkeit
ihrer:über Gliederketten miteinander verbundenen Laufräder um 360°. Sie hat dadurch
die gleiche leichte Beweglichkeit wie sie bei den bekannten Stativen mit einem über
Zahnräder gekuppelten Laufradverband vorhanden ist, ohne daß bei ihr die bei diesen
auftretenden störenden Kupplungsgeräusche oder auch nur die Störungen, die durch
das Zahnradspiel verursacht werden, überhaupt auftreten und entstehen können.
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In Weiterentwicklung des Erfindungsgedankens kann der Schaftteil des
als Winkelhebel ausgebildeten Lenkers in einem Ausleger des Chassis abgestützt sein
und die ge- bzw. entkuppelte Stellung durch eine Verschiebung des Schafts gegenüber
der Abstützung zustande kommen. Die Verwendung eines in dieser Weise ausgebildeten
Lenkers bringt den Vorteil mit sich, daß sich sein Griffteil in einer solchen Lage
zum Kamerasucher anordnen läßt, daß der Aufnahmeoperateur während seiner für die
Aufnahmen erforderlichen Fahrten mit dem Stativ den Bildausschnitt ständig beobachten
kann, ohne dabei den Griff des Lenkers aus der Hand lassen zu brauchen.
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Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind
in der nachstehenden Beschreibung an Hand der Zeichnung erläutert. Dabei zeigen
die Fig. 1 und 2 in schematischer Darstellung Aufsichten des erfindungsgemäßen Stativs.
In der Stellung nach Fig. 1 sind die Laufräder miteinander gekuppelt, in derjenigen
nach Fig. 2 ist das mit dem Lenker unmittelbar verbundene Laufrad aus dem Räderverband
ausgekuppelt, -während die beiden anderen Laufräder in ihrer Stellung zum Chassis
blockiert sind; Fig.3 zeigt eine Seitenansicht eines Teiles des Chassis, in welchem
der Lenker und das mit diesem -verbundene Laufrad gelagert sind; in Fig.4 ist eine
Aufsicht der erfindungsgemäßen Blockierungsvorriehtung dargestellt.
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Bei der in Fig. 1 dargestellten Anordnung wirkt der Lenker 1 mit dem
Laufrad 2 und dem Zahnrad 3 zusammen, das seinerseits über Zwischenzahnräder 4,
5,6
und Zahnräder 7, 8 mit den Laufrädern 9, 10 durch die Gliederkette 11
verbunden ist. Durch Schwenkung des Lenkers 1 um den Winkel ä werden daher zwangläufig
alle Laufräder gleichzeitig um den Winkel a gedreht. Die Stellung des Lenkers und
der Laufräder nach der Verschwenkung ist durch Strichelung angedeutet. Das Stativ
kann nunmehr geradlinig, z. B. in der Richtung X, verschoben werden; ohne daß die
z. B. in die Richtung Y weisende Aufnahmekamera einen Winkel beschreiben müßte.
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Befinden sich die Laufiüder 9, 10 in der in Fig. 2 gezeigten Stellung
zum Chassis, so können sie durch Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in
dieser Stellung blockiert werden, wodurch gleichzeitig der Lenker 1 außer Eingriff
mit dem Zahnrad 3 kommt. Durch Verschwenken des :Lenkers 1 um den Winkel a wird
nur noch das Laufrad 2 um diesen Winkel gedreht. Das Stativ kann jetzt in einer
Kreisfahrt bewegt werden. Dabei führt auch die Aufnahmerichtung Y eine kreisförmige
Bewegung aus.
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In dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der Schaft
des Lenkers 1 aus einem an seinem oberen Ende vierkantförmigen Bolzen 12, der mit
einer vierkantförmigen Führung des Griffteils 13 zusammenwirkt. Der Bolzen 12 ist
in einer mit dem Radträger 14 verbundenen Buchse 15 senkrecht verschiebbar. Die
Buchse 15 kann sich in einer Bohrung des Chassisauslegers 16 drehen, wodurch gleichzeitig
das Laufrad 2 verschwenkt wird. Das Zahnrad 17 ist mittels des Kugellagers 18 auf
dem Chassisausleger 16 gelagert. In der axialen Bohrung des Zahnrades 17 läßt sich
der Bolzen 12 ebenfalls senkrecht verschieben. An dem Bolzen 12 ist ein keilförmiger
Vorsprung 19 ausgebildet, während sich auf der Innenfläche der Bohrungen der Buchse
15 und des Zahnrades 17 entsprechende keilförmige Nuten 20 und 21 befinden.
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In der gezeigten Stellung des Lenkers 1 greift der Keil 19 in die
Nuten 20 und 21 ein, so daß durch eine Drehung des Bolzens 12 sowohl das mit der
Buchse 15 verbundene Laufrad 2 als auch das Zahnrad 17 gedreht werden. Wird durch
Druck auf den Griffteil 13 der Bolzen 12 entgegen der Federkraft der Spiralfeder
22 senkrecht nach unten verschoben, so schiebt sich der Keil 19 in voller Länge
in die Nut 20 der Buchse 15, während er die Nut 21 des Zahnrades 17 freigibt. In
dieser Stellung bewirkt die Drehung des Bolzens 12 daher nur noch eine entsprechende
Verschwenkung des Laufrades 2, das Zahnrad 17 nimmt an der Drehung nicht teil.
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Die mit dem Bolzen 12 starr verbundene Ringkulisse 23 führt die Nasen
24 des gabelförmig ausgebildeten Hebels 25. Bei der senkrechten Verschiebung des
Bolzens 12 werden die Nasen 24 mitgenommen. Das andere freie Ende des an dem Bock
26 gelagerten Hebels 25 bewegt sich dabei aufwärts und rastet in eine Ausnehmung
der mit dem Zwischenzahnrad 27 starr verbundenen Rastenscheibe 28 ein, wie aus Fig.
4 ersichtlich. Dadurch werden über das Kettensteuerungssystem die Laufräder 9, 10
in ihrer Stellung zum Chassis blockiert, und es können Kreisfahrten mit Hilfe des
nunmehr allein schwenkbaren Laufrades 2 ausgeführt werden. Die Drehbewegungen des
Zahnrades 17 werden zunächst mittels der Gliederkette 29 auf das Zwischenzahnrad
27 und von diesem über die Welle 30 auf das Zwischenzahnrad 31 übertragen, das mit
der Hauptsteuerkette 11 im Eingriff steht.