DE1199453B - Zarge od. dgl. aus Kunststoff, insbesondere fuer kastenfoermige Moebel, Schubladen od. ae. - Google Patents
Zarge od. dgl. aus Kunststoff, insbesondere fuer kastenfoermige Moebel, Schubladen od. ae.Info
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Description
- Zarge od. dgl. aus Kunststoff, insbesondere für kastenförmige Möbel, Schubladen od. ä. Kunststoffinöbel, wie Wandschränkehen und -schränke und andere werden bisher vollwandig ausgeführt. Schubladen aus Kunststoff sind ebenfalls in einteiliger vollwandiger Ausführung üblich. Es sind jedoch auch schon Schubladen in doppelwandiger Ausführung begannt. In beiden Fällen sind die Schubladen scbfässelfönnig tiefgezogen, und bei doppelwandiger Ausführung sind zwei solche Schüsseln mit entsprechendem Größenunterschied und daher mit Abstand ineinander angeordnet und miteinander verbunden.
- Bei vollwandiger Ausbildung ist der Aufwand an teuerem Kunststoff groß, während die bisherige doppelwandige Ausbildung sehr teuere Formen von verschiedenen Größen notwendig macht.
- Die Erfindung hat den Zweck, die Herstellung solcher kastenförmiger Möbel, die einen Rahmenteil mit Rückwand oder wie Schubladen einen Rahmenteil mit Boden aufweisen, zu vereinfachen und zu verbilligen.
- Gemäß der Erfindung wird für diesen Zweck eine Zarge aus Kunststoff vorgeschlagen, deren wesentliches Merkmal darin besteht, daß sie aus einem im Strangpreßverfahren erzeugten, im wesentlichen Rechteckquerschnitt aufweisenden Hohlprofil mit einer angefonnten Auflage für einen einzufügenden Boden oder eine Rückwand hergestellt ist.
- Diese Auflage kann in der Nähe der späteren Unter- oder Rückseite der Zarge als gerader Innenflansch ausgebildet sein oder die Form einer vorstehenden oder eingelassenen Rinne erhalten.
- Die rinnenartige Ausbildung wird bevorzugt, wenn die Zarge nach einem weiteren Merkmal der Erfindung als dreiseitiger Rahmen, mit offener vierter Seite hergestellt wird, wobei der Boden, Rückwand od. dgl. von der offenen Seite her in die Rinne eingeschoben werden kann, ohne einer weiteren Befestigung zu bedürfen, während bei einem Innenflansch ein zusätzliches Festkleben, Verklemmen oder ähnliche Befestigung notwendig ist.
- Die dreiseitige Ausbildung der Zarge ist besonders vorteilhaft z. B. für Schubladen, wo die der Vorderfront entsprechende Seite offen gelassen wird und die Möglichkeit gibt, an einer praktisch fertigen Schublade nachträglich in einfacher Weise, z. B. durch Kleben, eine dem übrigen Möbel in Farbe, Verzierung u. dgl. entsprechende Frontplatte anzubringen.
- Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes an Hand der Zeichnung. Diese zeigt in F i g. 1 einen Querschnitt durch eine Seitenwand der neuen Zarge für eine Schublade, F i g. 2 im gleichen Schnitt eine Eck-Verbindungsmöglichkeit für die Zarge, F i g. 3 einen Horizontalschnitt durch die Eckverbindungsstelle, F i g. 4 den Bodenkantenbereich der Zarge - im Querschnitt mit einer besonderen Art der Bodenbefestigung, F i g. 5 die Anwendung eines weiteren Eckverbindungsstückes, F i g. 6 die Vorbereitung des Hohlprofils für die Eckenbildung der Zarge in der Draufsicht, F i g. 7 die fertige Ecke teilweise im Schnitt.
- Die in der Zeichnung teilweise gezeigte Zarge einer Schublade besteht aus einem Hohlprofil 1, das mit einem im wesentlichen rechteckigen Querschnitt im Strangpreßverfahren aus einem geeigneten Kunststoff erzeugt ist.
- Diese Zarge ist zur hängenden Anordnung bzw. Führung der Schublade bestimmt und deshalb in ihrer Außenwand 2, etwa in halber Höhe, mit einer versenkt geformten Führungsnut 3 versehen, die auf einer Führungsleiste 4 des Möbels 5 läuft (F i g. 2).
- In der Nähe der Bodenkante der Zarge ist an der Innenwand 6 des Hohlprofils eine Auflage für den getrennten und nachträglich in die Zarge einzufügenden Boden 7 der Schublade vorgesehen.
- Diese Auflage ist nach den F i g. 1, 2 und 4 als gerader Innenflansch 8 ausgebildet, auf welchem der kleiner als die lichte Weite der Zarge bemessene Boden 7 aufliegt.
- Bei dieser Ausbildung, die es gestattet, den Boden bei einer üblichen vierseitigen Zarge von oben einzulegen, ist allerdings irgendeine zusätzliche Befestigung des Bodens notwendig. Am einfachsten kann das durch eine Klebverbindung erfolgen.
- Die F i g. 4 zeigt eine Ausführungsforin, bei der im Anschluß an den Auflageflansch 8 eine versenkte Nut 9 in der innenliegenden Wand 6 des Profils ausgebildet ist, wobei eine profilierte, elastische, z. B. aus Gummi bestehende Halteleiste 10 in die Nut 9 eingreift und. andererseits den Boden gegen den Auflageflansch 8 drüht.
- Die erfindungsgemäße Zarge, kann, wie das z. B. bei Holzschubladen üblich ist, die Form eines vierseitigen Rahmens aufweisen. Nun ist aber gerade bei Schubladen die Vorderseite der einzige Teil derselben der an das übrige Möbel in der Farbe und sonstigen Aufmachung angepaßt sein muß, während die üb- rigen Teile ja verdeckt liegen. Gemäß der Erfindung kann diesem Umstand dadurch Rechung getragen werden, daß die Schublade ohne Frontplatte hergestellt und die letztere erst später angebracht wird. Dabei wird eine dreiseitige Zarge hergestellt, deren vierte Seite offen ist. Für eine solche Zarge kann die Auflage in Form einer Einschieberinne ausgebildet sein, in die der Boden 7 von der offenen Seite der Zarge eingeschoben wird.
- Die F i g. 1 und 2 zeigen eine solche Einschieberinne 11, die über die Innenwand 6 des Hohlprofils vorsteht und von einem Innenflansch wie dem Auflageflansch 8 und einem in entsprechendem Abstand darüber angeordneten Gegenflansch 1-2, der ebenfalls gerade oder - wie gezeigt - gekrümmt sein kann, gebildet wird. Bei dieser Ausführung bedarf es keiner weiteren Befestigungsmittel für den Boden.
- Statt einer vorstehenden, sozusagen aufgesetzten Einschieberinne 11 kann auch eine versenkte Einschieberinne 13, wie sie in F i g. 1 strichpunktiert ist, in der Innenwand 6 der Zarge ausgebildet sein. In diesem Fall liegt der Boden auf der unteren Begrenzungsfläche der Rinne, und der Auflageflansch 8 ist überflüssig.
- Die Herstellung der Zarge selbst aus dem in Bandform vorliegenden Hohlprofil kann in verschiedener Weise erfolgen, und zwar können die drei oder vier Seiten der Zarge einzeln abgepaßt, an den Enden auf Gehrung geschnitten und dann rechtwinklig aneinandergesetzt und miteinander verklebt werden.
- Vorteilhaft werden dabei Winkelstücke aus Holz, Metall oder Kunststoff mit ihren Schenkeln in die Enden der Hohlprofile eingesteckt (F i g. 3) und z. B. festgeklebt.
- Um dabei eine schnelle und genaue Aneinanderpassung der Seiten sicherzustellen, werden an den Innenseiten des Hohlprofils einander gegenüber je eine niedrige Rippe 14 in geringem Abstand von einer längsverlaufenden Querwand des Hohlprofils, z. B. von den äußeren Schmalseiten 15 oder den Begrenzungswänden der Führungsnut 3, angeformt. Zur Winkelverbindung kann dann ein flaches Winkeleisen 17 (F i g. 2) mit zwischen diese Rippen und die benachbarte Querwand 15 oder 16 an den zu verbindenden Seiten zügig eingeschoben oder ein Winkelstück 18 mit an den Kanten ausgebildeten Nuten (F i g. 5) auf die Rippen selbst aufgeschoben werden.
- Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn das bandförmige Hohlprofil 1 im Bereich der Ecken von der inneren Seite 6 her auf Gehruncr so ausgeschnitten (ausgeklinkt) wird, daß die Außenwand des Hohlprofils im ganzen bleibt (F i g. 6), worauf die Winkelbegrenzungsflächen nach F i g. 7 aneinandergelegt und verleimt werden, so daß eine einteilige Zarge erzielt wird.
- Wenn die Schublade auf der Bodenkante laufen soll, so kann entweder das gleiche Hohlprofil verwendet werden, oder kann auch die Außenwand 2 eben und ohne Unterbrechung verlaufen. Trotzdem ist auch in diesem Fall - die Anbringung von Querwänden in dem Profil zwecks Versteifung desselben wünschenswert. Das gleiche gilt für den Fall, daß das Hohlprofil zur Herstellung einer Zarge für einen Wandschrank od. dgl. verwendet werden soll. Hierbei könnten in dem Zargenprofil z. B. Nuten für Schiebetüren oder ein umlaufender Falz, der als Anschlag für die Klapptüre dienen soll, vorgesehen sein.
- Der Boden oder die Rückwand wird zweckmäßig aus Hartfaseiplatten, Sperrholz o. dgl. bestehen.
Claims (2)
- Patentansprüche: 1. Zarge aus Kunststoff, insbesondere für kastenförmige Möbel, Schubladen oder ähnliches, dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge aus einem im Strangpreßverfahren erzeugten, im wesentlichen Rechteckquerschnitt aufweisenden Hohlprofil mit einer angeforrnten Auflage für einen einzufügenden Boden (7) oder eine Rückwand hergestellt ist.
- 2. Zarge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage in der Nähe der späteren Unter- oder Rückseite der Zarge als gerader Innenflansch (8) ausgebildet ist. 3. Zarge nach den Angprächen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an den Innenflansch (8) in der Innenwand (6) der Zarge eine Nut mit gegebenenfalls hinterschnittenem Profil (9) angeordnet ist, die zur Aufnahme einer elastischen Halteleiste (10) dient, die den Rand des Bodens (7) übergreift und gegen den Innenflansch (8) verklemmt. 4. Zarge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie als dreiseitiger Rahmen, mit offener vierter Seite hergestellt ist. 5. Zarge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage in der Nähe der späteren Nuten- oder Rückseite der Zarge in Form einer aufgesetzten Rinne (11) oder einer eingelassenen Rinne (13) ausgebildet ist. 6. Zarge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge einteilig hergestellt ist, wobei das Hohlprofil an den Ecken der Zarge bis auf die zusammenhängend belassene Außenwand (2) auf Gehrung geschnitten, hierauf im rechten Winkel umgebogen und in dieser Lage an den Stoßstellen fest verbunden ist. 7. Zarge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge in an sich bekannter Weise wie bei einer Holzschublade aus Einzelwänden besteht, wobei diese Wände an den Ecken der Zarge unter 45' auf Gehrung geschnitten und unmittelbar oder mit Hilfe im Innern des Hohlprofils befestigter Winkelstücke (17 oder 18) aus Holz, Metall oder Kunststoff miteinander verbunden sind. 8. Zarge nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an den Innenseiten des Hohlprofils einander gegenüber je eine Rippe (14) vorgesehen ist, auf welche die an ihren Rändern mit einer entsprechenden Nut versehenen Winkelstücke (18) aufschiebbar sind. 9. Zarge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (14) an der Innenseite des Hohlprofils in der Nähe der schmalen Längsseiten (15) des Profils oder zu diesewUngsseiten paralleler Innenquerwände (16) des Profils einander gegenüber angeordnet sind, derart, daß die Winkelstücke (17) mit Reibungsschluß zwischen die Rippen und die Querwand einschiebbar sind. 10. Zarge nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung der Schublade an der Außenseite (2) der Zarge eine Nut (3) vorgesehen ist. 11. Zarge nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Verwendung der Zarge für einen Wandschrank an der Innenseite (6) zusätzliche Nuten für eine Schiebetüre oder ein zusätzlicher Falz zum Anschlag einer Klapptüre vorgesehen sind.
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Publications (1)
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Cited By (1)
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1961
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EP0441162A2 (de) * | 1990-02-09 | 1991-08-14 | SCHÜCO International KG | Schubkasten |
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