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Klemme zum Festhalten von Gegenständen geringer Breite, z. B. Nägeln,
Schrauben oder Drähten Die Erfindung betrifft eine Klemme zum Festhalten von Gegenständen
geringer Breite, wie z. B. von Nägeln, Schrauben oder Drähten, insbesondere von
elektrischen Leitungen.
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Durch die Erfindung wird bezweckt, eine einfache, leichte und zuverlässig
wirkende Klemme dieser Art zu schaffen, welche an beliebigen Stellen verwendet werden
kann. Diese Klemme soll bei möglichst geringen Abmessungen eine erhebliche Haltekraft
haben und z. B. auch einen sicheren Anschluß von elektrischen Leitungen an beliebige
Geräte ermöglichen.
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Die Erfindung besteht im wesentlichen darin, daß ein Haltestab einen
bis zu seinem einen Ende durchlaufenden Längsschlitz aufweist, aus dem das zu einem
Haken umgebogene freie Ende einer Zugfeder in entlastetem Zustand seitlich herausragt,
während der spulenförmige Teil der Zugfeder den Haltestab umgibt und das andere
Ende der Zugfeder am Haltestab z. B. in einer Querrille festgelegt ist. Der Haltestab
kann z. B. einen rechteckigen oder U-förmigen Querschnitt aufweisen.
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Der festzuhaltende Gegenstand ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung mittels des Hakenförmigen Zugfederendes an der diesem benachbarten
Stirnfläche oder an einer durch den Längsschlitz unterbrochenen Seitenfläche des
Haltestabes festklemmbar. An dem dem hakenförmigen Zugfederende abgewandten Ende
des Haltestabes kann ein an sich bekanntes Haltemittel, z. B. eine Schraube, zum
Anschließen einer elektrischen Leitung vorgesehen sein. Zum Anschluß von elektrischen
Leitungen kann der Haltestab auch einen Kreis- oder Rohrquerschnitt aufweisen und
als Stecker in eine Steckerbuchse einführbar sein, in der er mittels des seitlich
eingedrückten hakenförmigen Endes der Zugfeder reibschlüssig festgehalten wird.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann der Haltestab
auch von zwei Zugfedern umgeben sein, deren hakenförmig umgebogene Enden entgegengerichtet
aus je einem Längsschlitz des Haltestabes herausragen. Statt dessen können auch
die beiden Enden einer einzigen, den Haltestab umgebenden Zugfeder hakenförmig umgebogen
sein und entgegengerichtet aus je einem Längsschlitz des Haltestabes herausragen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen
beispielsweise veranschaulicht.
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F i g. 1, 2, 3, 4 und 8 zeigen verschiedene Ausführungsformen
der Klemme, während F i g. 5, 6 und 7 einige Anwendungsbeispiele der Klemme zeigen.
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Die in F i g. 1 dargestellte Klemme hat einen Haltestab 1, der einen
bis zu seinem oberen Ende 3 durchlaufenden Längsschlitz 2 aufweist. Eine Zugfeder
5 umgibt mit ihrem spulenförmigen Teil den Haltestab 1 teilweise. Das Ende der Federdrahtwindung
ist am Haltestab 1 in einer Querrille 4 festgelegt. Das freie Ende
der Zugfeder 5 ist zu einem Haken 6 umgebogen und ragt in entlastetem Zustand der
Zugfeder seitlich aus dem Längsschlitz 2
heraus. Am unteren Ende des Haltestabes
1 ist ein Haltemittel, wie z. B. eine Buchse oder eine Schraube 11, zum Anschließen
einer elektrischen Leitung od. dgl. vorgesehen.
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Das obere, geschlitzte Ende 3 des Haltestabes 1 und der Haken 6 wirken
beim Festhalten eines Gegenstandes zusammen, wie im folgenden bei der Erläuterung
der F i g. 5 und 6 beschrieben wird. Der Gegenstand wird dabei zwischen dem Haken
und dem Ende des Haltestabes eingeklemmt. Eine solche Klemme ist einfach ausgebildet,
wirkt zuverlässig und ermöglicht eine bequeme Bedienung ohne besondere Bedienungselemente.
Dadurch können die Abmessungen der Klemme sehr verringert werden. Bei Durchführung
von elektrischem Strom wird nur der Haltestab von dem Strom durchflossen. Die Zugfeder
kann also unabhängig von der Stromstärke
bemessen werden, so daß
auf jeden Fall ein kräftiger Anschluß mit einem niedrigen Übergangswiderstand gewährleistet
ist.
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Bei der Ausführung der Klemme gemäß F i g. 2 sind die üblichen Haltemittel
zum Anschlnß von elektrischen Leitungen, wie z. B. die Schraube 11
bei der
Klemme nach F i g. 1, durch eine Ausbildung gemäß der Erfindung ersetzt. Danach
sind die beiden Enden des Haltestabes in gleicher Weise ausgebildet. Der Haltestab
1 ist von zwei getrennten Zugfedern 5 umgeben, deren hakenförmig umgebogene
Enden 6 nach oben und nach unten jeweil aus einem Längsschlitz
2 herausragen. Eine solche Klemme ist beispielsweise besonders für Prüfzwecke
geeignet, wenn der Haltestab aus Metall besteht. Wenn der Haltestab ein Halbleiter
ist, so wirkt die Einrichtung als Widerstand mit Anschlußklemmen gemäß der Erfindung.
Ist der Haltestab aus einem Isolierstoff hergestellt, so ist ein Stromdurchgang
für Gleichstrom nicht möglich. Jedoch können die beiden Federn 5 als Elektroden
eines kleinen Kondensators wirken, der mit Anschlüssen gemäß der Erfindung versehen
ist.
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Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 3 ist der Haltestab
1 von einer einzigen Zugfeder 5 umgeben, deren beide Enden 6 hakenförmig
umgebogen sind und jeweils aus dem oberen bzw. dem unteren Längsschlitz 2 des Haltestabes
herausragen. Die nach innen gebogenen Teile 7 der Haken 6 halten die Feder 5 an
der gewünschten Stelle des Haltestabes. Durch die Verwendung einer einzigen Feder
werden die Abmessungen der Klemme weiter verringert. Wenn der Haltestab aus einem
Isolierstoff hergestellt ist, so fließt der Strom nur durch die Feder 5. Wenn die
Einrichtung an beiden Seiten an einen Draht angeklemmt ist, so stellt die Feder
eine Spule dar, die mit Anschlußklemmen gemäß der Erfindung versehen ist. Eine solche
Einrichtung kann bei Versuchen auf dem Gebiet- der Hochfrequenztechnik von nutzen
sein. Wenn der Haltestab aus einem Metallkörper besteht, ist diese Eigenschaft natürlich
nicht vorhanden, weil der Strom dann nur durch den Haltestab fließt und die Federspule
kurzgeschlossen ist.
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Die in F i g. 4 veranschaulichte Klemme ist ähnlich ausgebildet wie
die Klemme gemäß F i g. 1. In diesem Falle hat der Haltestab 9 einen U-förmigen
Querschnitt und kann gestanzt sein, was die Herstellung vereinfacht. Die Hinterseite
des Längsschlitzes 2 kann dabei teilweise oder gemäß der dargestellten Ausführungsform
auch vollständig geschlossen sein. Das untere Ende des Haltestabes 9 kann wiederum
mit üblichen Haltemitteln zur Befestigung von elektrischen Leitungen versehen sein.
Ein ähnlicher Haltestab kann natürlich auch bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
verwendet werden. Das untere Ende der Zugfeder 5 ist im übrigen auch bei
dieser Ausführungsform nach innen gebogen und in einer Querrille 4
festgelegt.
Das hakenförmige Ende 6 der Feder ragt seitlich aus dem Längsschlitz 2 heraus. Die
festzuhaltenden Gegenstände werden zwischen dem Haken 6 und dem Ende
10 des Haltestabes 9 eingeklemmt.
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Aus F i g. 5 ist ersichtlich, wie z. B. eine Nadel 12 oder ein Nagel
od. dgl. zwischen dem Haken 6 und dem Ende 3 des Haltestabes 1 gefaßt wird. Man
hält die Nadel 12 in der einen Hand und den Haltestab 1 in der anderen Hand. Dann
wird der Haken 6 um die Nadel 12 gelegt, und man zieht den Haltestab von der Nadel
weg, bis er in die in F i g. 5 dargestellte Lage kommt. In dieser Lage wird auf
die Nadel 12 eine Kraft in Richtung des Haltestabes 1 ausgeübt, weil sich der spulenförmige
Teil der Zugfeder 5 in ausgezogenem Zustand befindet, wie F i g. 5 zeigt.
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F i g. 6 stellt die Lage des Hakens 6, der Nadel 12 und des Haltestabes
1 dar, nachdem man den Haltestab 1 unter der Wirkung der Zugkraft der Feder
5 zur Nadel 12 hinbewegt hat. Die Nadel 12
wird nunmehr am Ende 3 des
Haltestabes 1 kräftig festgehalten, weil die Zugfeder 5 noch immer gespannt ist.
Um die Nadel 12 wieder freizugeben, zieht man den Haltestab 1 von der Nadel zurück,
bis die in F i g. 5 gezeigte Lage der Teile wieder erreicht ist. Läßt man nun den
Haltestab 1 wieder in Richtung der Nadel 12 zurückgehen, aber derart, daß die Nadel
das obere Ende 3 des Haltestabes 1
nicht erreicht und der Haken 6 daher
wieder in die in F i g. 1 gezeigte Lage kommt, dann liegt die Nadel 12 wieder frei
in dem Haken 6.
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In F i g. 7 ist eine andere Art der Befestigung eines Gegenstandes
in der Klemme gemäß der Erfindung dargestellt. In diesem Falle ist zwischen dem
Haltestab 1 und einer durch den Längsschlitz unterbrochenen Seitenfläche 13 des
Haltestabes ein flacher Ring 14 festgeklemmt.
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In F i g. 8 ist eine Ausführung der Klemme gezeigt, die auch als elektrischer
Stecker verwendet werden kann. In diesem Falle hat der Haltestab 18
einen
kreisförmigen oder rohrförmigen Querschnitt. Das untere Ende der Zugfeder 5 ist
nach innen gebogen und wird in einer Querrille 16 des Haltestabes festgehalten.
Der mit dem Schlitz 2 versehene Teil des Haltestabes kann als Stecker in eine Steckerbuchse
15 eingeführt werden, die in einer Halteplatte 17 vorgesehen ist. In dieser
Steckerbuchse wird der Haltestab mittels des setilich eingedrückten hakenförmigen
Endes 6 der Zugfeder 5 reibschlüssig festgehalten.
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Es sei noch bemerkt, daß die Klemme begebenenfalls mit einem Isolierschlauch
versehen sein kann. Ferner ist es möglich, dem Ende des Haltestabes eine konvexe
oder konkave Form zu geben oder die Oberfläche des Haltestabes rauh zu machen, wenn
der Art der festzuhalteneden Gegenstände dies zweckmäßig erscheinen läßt.