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Klassierungsrost Die Erfindung betrifft Klassierungsvorrichtungen
für Siebgut ungleichmäßiger Korngröße.
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Es sind solche Klassierungsroste bekanntgeworden, die aus einer Mehrzahl
zusammenarbeitender Walzen bestehen, die mit der gleichen Geschwindigkeit und in
der gleichen Richtung umlaufen. Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art sind
die zusammenarbeitenden Walzen mit einem Schraubengewinde versehen. Dadurch wird
zwar zum Teil eine Siebwirkung erreicht, hauptsächlich wird das Siebgut jedoch durch
die Scherwirkung der aneinanderliegenden Schraubengewinde zerkleinert werden. Bei
einer anderen bekannten Klassierungsvorrichtung dieser Art sind die Walzen mit senkrecht
zur Walzenachse stehenden Nuten bzw. Scheiben versehen. Bei diesen Klassierungsvorrichtungen
läuft das Siebgut nur im wesentlichen senkrecht zu den Achsen der Walzen über die
Vorrichtung, so daß auch ein Teil des an sich von der Vorrichtung durchzulassenenden
Siebgutes über die Vorrichtung wandert und als zu grob klassifiziert wird.
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Zur Reinigung von Rüben und anderen unter der Erde wachsenden landwirtschaftlichen
Produkten ist eine Vorrichtung bekanntgeworden, die ebenso aus einer Mehrzahl zusammenarbeitender
Walzen besteht, die in der gleichen Richtung umlaufen, bei der jede dieser Walzen
eine Mehrzahl von in gleichem Abstand voneinander befindlicher Nuten enthält, welche
in einem Winkel zu den Längsachsen der Walzen verlaufen, wobei die Winkel der Nuten
der benachbarten Walzen in entgegengesetzter Richtung zueinander angeordnet sind.
Durch diese Schrägstellung der Nuten wird erreicht, daß die Rüben od. dgl. parallel
zu den Achsen hin- und hergeschoben werden, da die Walzen dieser bekannten Vorrichtung
unterschiedlichen Durchmesser haben, kommt dadurch eine gewisse Putzwirkung an den
Walzen größeren Durchmessers zustande.
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Diese bekannte Reinigungsvorrichtung ist für die Klassierung von Siebgut
nicht ohne weiteres geeignet, weil die zur Klassierung erforderliche konstante Größe
der Nutenquerschnitte, die hier als Sieböffnungen wirken, nicht gewährleistet ist.
Dieses Problem spielte auch bei der Reinigungsvorrichtung keine Rolle.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die durch die Schrägstellung
der Nuten bei der Reinigungsvorrichtung erzielte Hin- und Herbewegung des Siebgutes
parallel zu den Walzenachsen für eine vorteilhafte zusätzliche Durchmischung des
Siebgutes sorgt, so daß praktisch jedes durch die Öffnungen passende Siebgutkorn
durch eine Öffnung fällt und nicht als zu grob über die ganze Vorrichtung wandert.
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Die Erfindung geht also aus von einem Klassierrost für Siebgut ungleichmäßiger
Korngröße, bestehend aus einer Mehrzahl zusammenarbeitender Walzen, die mit der
gleichen Geschwindigkeit und in der gleichen Richtung umlaufen. Eine Verbesserung
der Arbeitsweise dieser Vorrichtung wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß jede
dieser Walzen in an sich bekannter Weise eine Mehrzahl in gleichem Abstand voneinander
befindlichen Nuten enthält, welche in einem Winkel zu den Längsachsen der Walzen
verlaufen, wobei die Winkel der Nuten der benachbarten Walzen in entgegengesetzter
Richtung zueinander angeordnet sind, und daß jeder zwischen zwei Nuten gelegene
Steg einer Walze die gegenüberliegende Nutenöffnung der benachbarten Walze zuverlässig
überdeckt. Durch die zuverlässige überdeckung jeder Nutenöffnung durch den gegenüberliegenden
Steg einer Walze wird sicher für konstanten Öffnungsquerschnitt gesorgt, was bisher
nur bei senkrecht zur Walzenachse liegenden Nuten als möglich angesehen wurde.
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Die übersichtlichste Konstruktion des Erfindungsgegenstandes ergibt
sich, wenn die Walzen mit ihren Längsachsen parallel zueinander gelagert sind.
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Es wurde bereits dargelegt, daß jeder Steg die gegenüberliegende Nutenöffnung
der benachbarten Walze zuverlässig überdecken muß. Am ökonomischsten kann das erreicht
werden, wenn die Breite der Nuten gleich der Breite der zwischen den Nuten gelagerten
Stege ist. Für Klassifizierungszwecke hat es
sich dabei am zweckmäßigsten
erwiesen, wenn die Nuten quadratisch eingefräst sind.
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In der Praxis hat sich eine Vorrichtung besonders bewährt, bei der
die Walzen einen äußeren Durchmesser von etwa 50 mm besitzen und die Nuten eine
Breite von etwa 3,5 bis 6,5 mm und eine Tiefe von etwa 3,5 bis 6,5 mm aufweisen.
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Eine gute Siebwirkung hat sich ergeben, wenn die Nuten in einem Winkel
von etwa 18 bis 20° zu den Längsachsen der Walzen ausgefräst sind.
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Die Erfindung soll an Hand der Zeichnung näher erläutert werden; es
zeigt F i g.1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Klassierungsrostes,
F i g. 2 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung nach F i g.1 und F i g. 3 eine
Aufsicht auf einige der Walzen der Vorrichtung nach F i g.1.
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Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, besitzt die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine Mehrzahl von Walzen 1, l A, 1 B, 1 C usw. bis 11. Jede dieser Walzen ist, wie
aus F i g. 3 ersichtlich ist, mit einer Anzahl von ausgefrästen Nuten 2 mit quadratischem
Querschnitt von gleichmäßiger' Tiefe versehen. Die Breite der Nuten ist die gleiche
wie die Breite der zwischen den Nuten liegenden Stege 3. Die Anordnung der Stege
3 auf der Walze erfolgt in der Weise, daß die Stege jeweils die Nuten 2 der angrenzenden
Walze überdecken. Wie aus dem folgenden hervorgeht, bestimmen die von den Stegen
überdeckten Nuten der angrenzenden Walze den Querschnitt der Durchtrittsöffnung
und damit die Größe der durchtretenden Materialteile, wobei die öffnung trotz der
Bewegung der Walzen konstant bleibt.
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Die Anlagerung der aneinandergrenzenden Walzen ist ein wichtiges Kennzeichen
der praktischen Ausführung der Erfindung. Jeder zylindrische Stegmantel einer Walze
muß mit der Nut der gegenüberliegenden Walze ausgerichtet sein, so daß diese Nut
zuverlässig überdeckt wird. Aus der folgenden Beschreibung wird verständlich, daß
eine andere Anordnung, bei der z. B. die Nuten einer Walze den Nuten der anderen
Walze gegenüberstehen, eine fortlaufende Öffnungsänderung zur Folge hätte, wodurch
eine unerwünschte Bearbeitung, insbesondere Beanspruchung auf Scherung des Materials
durch die Walzen hervorgerufen würde.
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Obwohl bei - der dargestellten Ausführung die Nuten die gleiche Breite
wie die Stege zwischen den Nuten aufweisen, ist dies für die praktische Ausführung
der Erfindung nicht unbedingt erforderlich. Die Nuten können genauso gut schmaler
als die dazwischenliegenden Stege in Abhängigkeit von dem festzuhaltenden Material
und dem Grad der erforderlichen Feinheit und der Aussiebung sein. Wenn die Nuten
schmaler als die dazwischenliegenden Stege ausgebildet sind, so müssen sie in gleichmäßigem
Abstand so angebracht werden, daß jeder Steg zwischen den Nuten einer Walze zuverlässig
die Öffnung der Nut der angrenzenden Walze abdeckt.
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Bei der bevorzugten Ausführung der Vorrichtung gemäß der Erfindung,
wie sie in den Zeichnungen dargestellt ist, sind die Nuten im schrägen Winkel zur
Längsachse der Antriebswelle ausgefräst. Bei der angrenzenden Walze erfolgt die
Ausfräsung der Nuten in genau entgegengesetztem Winkel, wie dies aus F i g. 2 deutlich
hervorgeht. Wie bereits angedeutet wurde, ist diese im schrägen Winkel vorgenommene
Nutenausfräsung eine bevorzugte Ausführungsart, wenn jedoch aus irgendeinem Grunde
eine Ausfräsung der Nuten senkrecht zur Achsrichtung der Walze vorzuziehen ist,
so kann diese Ausführung ohne weiteres zur Anwendung kommen. Die dargestellte Ausführungsart
bietet jedoch gewisse Vorzüge.
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Eine Walze mit derartig angeordneten Nuten muß deutlich von einer
Förderschnecke oder -schraube unterschieden werden. Eine Schnecke oder Schraube
kann für die praktische Anwendung der Erfindung keine Verwendung finden, da eine
solche Ausführungsart nicht durchgelassenes Material dauernd an eine Seite des Siebes
fördern würde, gegenüber der gleichmäßigen Seitwärtsförderung, wie sie durch die
erfindungsgemäße Ausführung bedingt ist. Diese gleichmäßige Seitwärtsförderung ist
eines der speziellen Merkmale der Erfindung.
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Die Wirkung von aus dem Vollen gefrästen Nuten kann auch erreicht
werden, wenn jede der Walzen aus einer Anzahl von Scheiben mit zwei verschiedenen
Durchmessern gebildet wird, wobei diese Scheiben gleiche Breite haben und in einem
Winkel zu der Längsachse der Walze zusammengefügt sind. Die in der Beschreibung
und den Ansprüchen dargestellten im Winkel gefrästen Nuten sollen lediglich deren
Querschnittsgestalt und die Wirkungsweise der Walzen veranschaulichen, sind jedoch
für das Herstellungsverfahren nicht unbedingt verbindlich.
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Die Walzen 1A bis 11 drehen sich in der gleichen Richtung und mit
der gleichen Umfangsgeschwindigkeit, sie sind mit einem entsprechenden Antrieb verbunden,
der ihre Drehung veranlaßt.
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Die Achsen der Walzen können z. B. durch einen Kettenantrieb, einen
Riementrieb oder durch ein Getriebe von einem Motor angetrieben werden. Da die speziellen
Antriebs- und Verbindungseinrichtungen nicht als ein Teil der Erfindung gelten,
sind diese im einzelnen nicht dargestellt.
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Das zu klassifizierende Material, beispielsweise in Form einer Trübe,
wird auf die Oberfläche der rotierenden Walzen gebracht. Die Tatsache, daß sich
die Walzen in gleicher Richtung und mit gleicher Drehzahl drehen, ermöglicht, daß
die Öffnungen, die durch die Seitenwände und den Boden einer Nut und den Steg zwischen
zwei Nuten einer angrenzenden Walze gebildet werden, dauernd konstant bleiben. Die
Größe der Öffnungen bestimmt die Größe der Materialbrocken, die durch die Walzenöffnungen
passieren und sich unterhalb der Walzen ansammeln. Durch diese abgewinkelte Anordnung
der Nuten wird das Material darüber hinaus über den Walzen hin und her bewegt, wobei
diese Bewegung durch die gleichmäßige seitliche Verschiebung stetig verläuft und
eine vollkommene Aussiebung gewährleistet. Dadurch wird auch eine Verstopfung der
Löcher verhindert.
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Bei einer Ausführungsart der Erfindung für das grobe Sieben von Pulpe
hatten die Walzen einen äußeren Durchmesser von etwa 50 mm, die Breite der Nuten
betrug etwa 6,5 mm und die Tiefe der Nuten sowie die Breite der Stege ebenfalls
6,5 mm. Die Anordnung der Nuten erfolgte in einem Winkel zwischen 70 und 72° zur
Längsachse der Walze. Die Achse war ferner mit einer Zuführvorrichtung für das zu
siebende Material an einer der Walzen ausgerüstet. Wie F i g. 1 zeigt, gibt eine
Zuführöffnung 4
die Pulpe an einen Aufnahmebehälter 5 weiter, von
dem die Masse über eine Stauplatte 6 auf die Oberfläche der rotierenden Walzen gelangt.
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Wie aus der Zeichnung (F i g. 1) hervorgeht, sind die Endwalzen 1
G, 1 H und 11 erhöht angeordnet, das zu grobe Siebgut wird in der Anlage von Walze
zu Walze fortbewegt und gleitet schließlich in den Ausgangsbehälter 7. Das durch
die Öffnungen hindurchtretende Siebgut jedoch strömt aus einer Auslaßöffnung 8 unterhalb
der Walzen aus. Eine Anzahl von Spritzdüsen 9A, 9B und 9C, die unterhalb der Walzen
angebracht werden können, dienen dazu, Siebgut von den Walzen ab- und durch die
Auslaßöffnung herauszuspülen, bei Pulpe beispielsweise mit Wasser. Auch die Spritzdüsen
10, 10A und 10B, die vorzugsweise am Ende der Anlage über den Walzen angeordnet
werden, tragen dafür Sorge, daß ausreichend feines Siebgut durch die Öffnungen der
Walzen nach unten hindurchtreten kann. Wenn es notwendig oder ratsam erscheint,
können bewegliche Finger oder Schaber an Stelle des einen Spritzdüsensatzes oder
beider Spritzdüsensätze zum Abwischen von eventuell klebenden Siebgutteilen zur
Anwendung kommen.
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Es ist ein besonderes Kennzeichen der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die die üblichen Siebanlagen ersetzen soll, daß sie vollkommen vibrationsfrei arbeitet
und die rotierenden Walzen sich selbsttätig reinigen, so daß eine Verstopfung, wie
sie bei den gebräuchlichen Sieben möglich ist, nicht auftreten kann.