-
Filmandruckplatte Die Erfindung betrifft eine Andruckplatte für photographische
Kameras mit den Film in Nachbarschaft des Bildfensters festlegenden Andruckkufen.
-
Bei der bekannten Kanalführung liegt die Andruckplatte auf außerhalb
des Bildfensters angeordneten Gegenleisten auf und bildet mit den beiden Bildfensterbegrenzungskanten
den unter Berücksichtigung der Filmdicke dimensionierten Kanal. Es werden daher
zu beiden Längsseiten des Films je eine Gegenleiste für die Andruckplatte und je
eine B.ildbegrenzungskante benötigt. Die Andruckplatte liegt fest auf den Gegenleisten
auf, auch beim Transport des Films.
-
Wird ein an die Kamera ansetzbares Filmmagazin mit eigener Andruckplatte
benutzt, so muß sie in Richtung der optischen Achse beweglich sein, um bei der Aufnahme
eine der Begrenzungen des Filmkanals bilden zu können und um bei einem Magazinwechsel
hinter den lichtdichten Verschluß des Magazins gebracht werden zu können. Damit
der angestrebte Filmkanal gebildet werden kann, muß Sorge getragen werden, daß die
Abmessungen der Andruckplatte sowie ihre Gegenleisten eine sichere Auflage gewährleisten.
Dies ist konstruktiv nicht immer durchführbar.
-
Wird an Stelle eines Filmkanals eine Andruckplatte benutzt, die den
Film fest auf die beiden Bildfensterbegrenzungskanten andrückt, so wölbt sich der
Film, wenn die Andruckplatte ebengestaltet ist, in Richtung auf das Objektiv durch.
Da der Film in dieser Richtung keine Anlage findet, entfernt er sich in unkontrollierbarer
Weise von der Einstellebene. Bekanntlich ist der Film in seiner Strecklage unstabil
und daher bestrebt, sich in der einen oder anderen Richtung zu krümmen. Um eine
Durchwölbung des Films in Richtung des Objektivs zu vermeiden, hat man die Andruckplatte
auch schon hohl ausgebildet, so daß der Film sich in einer Richtung durchwölbt,
die es erlaubt, eine Anlage zur Festlegung des Films bezüglich der Einstellebene
zu schaffen. Diese Anlagefläche, die sich mehr oder weniger über die ganze Bildfensterbreite
erstreckt, muß genaustens bearbeitet werden, .was zeitraubend und kostspielig ist.
-
Es ist zwar bekannt, bei einer Fihnkanalführung die Filmauflagefläche
der Andruckplatte auf eine Mehrzahl von Stegen zu reduzieren, wodurch die zu bearbeitende
Fläche verringert wird (deutsches Gebrauchsmuster 1694 013). Jedoch verursacht dort
die gewählte Anzahl und Lage der Stege, insbesondere die den Bildfensterbegrenzungskanten
benachbarten Stege, eine Durchwölbung des Films in Richtung des Objektivs, was,
wie oben ausgeführt wurde, zu einer unkontrollierbaren Lage des Films, bezogen auf
die Einstellebene, zur Folge hat. Bei dieser bekannten Lösung ist nämlich nicht
berücksichtig worden, daß für die Durchwölbung des Films in der gewünschten Richtung
Räume zur Verfügung gestellt werden müssen.
-
Dies wird gemäß vorliegender Erfindung dadurch erzielt, daß die hohl
ausgebildete Andruckplatte mit einem annähernd mittig angeordneten Steg ausgerüstet
wird, der im Bereich des Bildfensters den Film in Nachbarschaft der Einstellebene,
jedoch nicht aus dieser in Richtung zum Objektiv herausragend, festlegt. Außer den
Andruckkufen muß dann nur die Filmauflagefläche des Steges mit der geforderten Genauigkeit
bearbeitet werden. Diese Fläche kann sehr schmal sein, da sie nur dazu dient, die
Durchwölbung des Films abzufangen.
-
Mit einer so gestalteten Andruckplatte werden für die Durchwölbung
des Films zwei Hohlräume geschaffen, in die sich der Film auf Grund seines ihm eigenen
Spannungszustandes legen kann, wodurch die Anlage an dem Mittensteg gesichert wird.
Darüber hinaus entfernt sich der Film bei seinem Durchwölben wesentlich weniger
weit aus der Einstellebene, so daß auch die Randpartien des Films beim Vorliegen
einer geringen Tiefenschärfe mit hinreichender Genauigkeit der Einstellebene sich
nähern.
-
Eine besonders einfache Bearbeitungsmethode wird erzielt, wenn die
dem Film zugewandte Stegfläche mit denen der Andruckkufen fluchtet, so daß die Andruckplatte
in einer einzigen Ebene bearbeitet werden kann.
-
Eine obere und untere Führung der Längsseiten der Andruckplatte ist
erwünscht, meist allein schon deshalb, weil beispielsweise bei auswechselbaren Filmmagazinen
der Film -an der Andruckplatte geführt wird.
In Ausgestaltung der
Erfindung wird vorgeschlagen, diese Führungen als Gegenleisten für eine Andruckplatte
auszubilden und sie über die Bildbegrenzungskanten so weit überstehen zu lassen,
daß letztere mit der Andruckplatte einen Filmkanal bilden; dann kann nämlich wahlweise
eine Andruckplatte benutzt werden, die mit den Bildbegrenzungskanten den bekannten
Filmkanal bildet und eine Andruckplatte mit Andruckkufen, zwischen denen ein Steg
gemäß vorliegender Erfindung liegt.
-
Aus der einleitend gegebenen Begründung folgt nämlich, daß bei Verwendung
eines auswechselbaren Filmmagazins zweckmäßig eine Andruckplatte mit Andruckkufen
und ein zwischen diesen liegender Steg benutzt wird, während die Kamerarückseite,
die an die Stelle des Filmmagazins bei seiner Nichtverwendung tritt, mit einer Andruckplatte
ausgerüstet wird, die mit den kameraseitig angeordneten Bildbegrenzungskanten einen
Kanal bildet, in dem der Film entsprechend seiner natürlichen Wölbung zu liegen
kommt.
-
Die Zeichnung stellt ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dar.
-
Zu beiden Seiten des Bildfensters 1 liegen die Bildbegrenzungskanten
2 und 3, die als Gegenlagei der Andruckkufen 4 und 5 der Filmandruckplatte
6 dienen. Aus dem Hohlraum der Andruckplatte 6 ragt der Steg 7 heraus, der die Durchwölbung
des Films begrenzt, der sich auf Grund seiner inneren Spannung, mindestens im Bereich
der Bildfenstermitte, sonst zu weit von der Einstellebene entfernen würde. Zur oberen
und unteren Führung des Films und gegebenenfalls der Andruckplatte dienen die Führungsleisten
8 und 9, die die Bildbegrenzungskanten 2 und 3 in einem solchen Maß
überragen, daß bei Verwendung einer auf den Leisten 8 und 9 aufliegenden Andruckplatte
diese zusammen mit den Bildbegrenzungskanten 2 ,und 3 einen Filmkanal bilden.