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Vorrichtung zum Trennen und Positionieren von flachen Gegenständen
auf einer Verpackungsmaschine Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum
Trennen und Positionieren von in einer ununterbrochenen Reihe zulaufenden flachen
Gegenständen auf einer Verpackungsmaschine, mit zwei Fördervorrichtungen und einem
zwischen denselben angeordneten Anschlag.
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Vorrichtungen der bezeichneten Art sind bereits bekanntgeworden.
Bei einer bekannten Vorrichtung werden für die Zuführung und die Trennung der Gegenstände
Förderschienen mit einem Abnehmersattel benutzt, welche eine Translationsbewegung
längs einer viereckigen Bahn ausführen. Die Gegenstände werden von einem ruhenden
Tisch abgehoben und einen Schritt weitergetragen, wobei gesteuerte Anschläge für
eine korrekte Positionierung der Gegenstände an der Trennstation sorgen.
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Diese Vorrichtung ist jedoch ungeeignet, wenn die Gegenstände, z.
B. Schokoladetafeln mit ganzen Nüssen, eine unebene Bodenfläche aufweisen.
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Bei einer anderen bekannten Vorrichtung werden die Gegenstände, insbesondere
Schokoladetafeln, auf einem absatzweise bewegten Transportband zugeführt und über
einen im Bereich einer Umlenkrolle des Transportbandes liegenden Schlitten gebracht.
Die Übergabe je eines Gegenstandes an den Schlitten erfolgt dadurch, daß mittels
eines auf das untere Trum des Transportbandes wirkenden Schwenkhebels die wirksame
Förderlänge des Transportbandes verkürzt wird, so daß die unter der Wirkung einer
Feder stehende Umlenkrolle aus dem Bereich des Schlittens zurückbewegt wird. Eine
solche Vorrichtung läßt jedoch infolge der großen zu bewegenden Massen keine große
Hubzahl pro Zeiteinheit zu. Zudem sind solche Transportbänder für die Förderung
von Lebensmitteln aus hygienischen Gründen unerwünscht, da sie nur schwierig einwandfrei
sauber zu halten sind.
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Bei einer weiteren Vorrichtung gemäß eines älteren Vorschlages werden
die Gegenstände (Schokoladetafeln oder Riegel) am Ende eines Förderbandes durch
eine oszillierende Schwinge einzeln und nacheinander einem Übergaberost zugeführt.
Diese Vorrichtung gewährleistet zwar eine sichere Trennung der einzelnen Gegenstände,
aber sie weist einen komplizierten Aufbau auf, der sehr viel Raum beansprucht.
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Bei einer anderen bekanntgewordenen Vorrichtung werden die hintereinander
aufgereihten Gegenstände von einem Förderband gegen einen Anschlag gefahren. Dieser
löst einen Trennfinger aus, der den jeweils vordersten Gegenstand an seiner Bodenfläche
anhebt, während dieser über den nun aus dem Bereich der Förderbahn wegschwenkenden
Anschlag wegläuft. Der Trennfinger hält dann den nachfolgenden Gegenstand zurück,
bis der vorlaufende Gegenstand vom Mitnehmer einer Förderkette erfaßt und mit Abstand
vom nachfolgenden Gegenstand weitergefördert wird. Auch diese Vorrichtung ist ungeeignet
für Gegenstände, die eine unebene Bodenfläche aufweisen.
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Die Erfindung bezweckt, eine Vorrichtung zum Trennen und Positionieren
von empfindlichen Gegenständen zu schaffen, welche von Unebenheiten der Oberfläche
der Gegenstände, wie sie z. B. Schokoladetafeln mit ganzen Nüssen, Nußsplittern
u. dgl. aufweisen, unbeeinflußt bleibt. Zudem soll sie einen geringen Raumbedarf
aufweisen und hygienischen Anforderungen genügen, also möglichst wenig verschmutzen
und leicht zu reinigen sein, was insbesondere bei Förderketten und -bändern nicht
der Fall ist.
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Die Vorrichtung der genannten Gattung ist gemäß der Erfindung gekennzeichnet
durch die Gesamtkombination folgender Merkmale: Eine erste, die Gegenstände in Zulaufrichtung
verschiebende, als Schwingplatte ausgebildete Fördervorrichtung, einen im Takte
derVerpackungsmaschine um eine horizontale Achse schwenkbaren Arm mit
in
Ausnehmungen der Schwingplatte eingreifenden Schwenkzungen, welche die Gegenstände,
die dem vordersten abzuteilenden Gegenstand unmittelbar folgen, von der Schwingplatte
im Arbeitstakt abheben und wieder absenken, eine von dem vordersten einlaufenden
Gegenstand betätigte Sperre für die Armbewegung und eine zweite Fördervorrichtung,
die den jeweils auf diese Sperre einwirkenden Gegenstand erfaßt und weiterfördert.
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Mit Vorteil wird der Schwingplatte eine in Förderrichtung der Gegenstände
sanft beschleunigende und brüsk abbremsende Bewegung erteilt. Die Zeit für den Rückhub
der Schwingplatte wird zweckmäßig so bemessen, daß dieser zurückgelegt ist, bevor
die während des Förderhubes in Bewegung gesetzten Gegenstände ihren Weg beendet
haben.
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Für die in den Ansprüchen 2 und 3 beschriebenen Merkmale wird kein
selbständiger Schutz beansprucht.
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Diese sollen als echte Unteransprüche nur im Zusammenhang mit dem
Anspruch 1 gelten.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in schematischer Darstellung, teilweise im Schnitt nach Linie I-I in F i g. 3, F
i g. 2 die Vorrichtung nach F i g. 1 in einer anderen Betriebslage, Fig.3 einen
Grundriß der Vorrichtung nach Fig. 1, F i g. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV in
F i g. 1 und F i g. 5 einen Schnitt nach Linie V-V in F i g. 1.
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Die Tabletten 1 werden beispielsweise mittels eines Förderbandes
oder durch Gefälle zwischen eine Führungsbahn 2 auf eine Schwingplatte 3 gefördert.
Diese ist längs der Führungsbahn 2 verschiebbar gelagert.
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Sie wird über ein Hebelsystem 4, 5 hin- und herbewegt, und zwar wird
sie in Richtung des Pfeiles A verhältnismäßig sanft beschleunigt, jedoch am Ende
ihres Hubweges brüsk gebremst und zurückbewegt.
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Die Zeit für den Rückhub der Schwingplatte ist so bemessen, daß dieser
zurückgelegt ist, bevor die während dem Förderhub in Bewegung gesetzten Gegenstände
ihren Weg beendet haben. Der Rückhub wird somit schneller zurückgelegt als der Förderhub.
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Auf diese Weise wird erreicht, daß die auf ihr liegenden Tabletten
1 während des Abbremsens und Zurücklaufens der Schwingplatte in Richtung, d. h.
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Förderrichtung gleiten und in einer ununterbrochenen Reihe weitergefördert
werden. Die Schwingplatte 3 weist zwei Ausnehmungen 6 auf, in welche zwei Zungen
7 eingreifen. Diese sind an einer seitlich von der Schwingplatte3 angeordneten Nahe
8 befestigt, die um eine Welle 9 schwenkbar ist. An der Nabe 8 ist ferner ein Arm
10 befestigt, der an seinem vorderen Ende eine Welle 11 trägt, um die eine Sperrplatte
12 schwenkbar ist. Diese Sperrplatte 12 trägt eine mit einem Anschlag 13 zusammenwirkende
Verlängerung 12 a. Eine Zugfeder 14 versucht, die Sperrplatte 12, 12a dauernd in
die in Fig. 1 gestrichelt gezeichnete Stellung zu ziehen, in welcher die Verlängerung
12 a am Anschlag 13 ansteht und eine Schwenkung des Armes 10 aus der in F i g. 1
gezeichneten Lage in die in F i g. 2 gezeichnete Lage verhindert. Die Feder 14 ist
jedoch derart bemessen, daß an der Sperrplatte 12 anstoßende Tabletten 1 diese aus
der Sperrstellung in die in Fig. 1 ausgezogen gezeichnete Stellung verschwenken
können. In dieser
Stellung der Sperrplatte 12 kann der Arm 10 ungehindert um die
Welle 9 schwenken.
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Der Arm 10 wird, wenn er nicht gesperrt ist, durch nicht dargestellte,
an sich bekannte Mittel im Arbeitstakte der Verpackungsmaschine zwischen den in
Fig. 1 und 2 gezeichneten Lagen hin- und hergeschwenkt. Er trägt ferner noch eine
Führungsplatte 15, die verhindert, daß die einlaufenden Tabletten 1 übereinandergeschichtet
werden.
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Ferner ist noch eine bewegliche Transportgabel 16 vorhanden, die
mit je zwei Mitnehmern 16 a, 16 b in die Ausnehmungen 6 eingreift. Diese Transportgabel
16 wird durch nicht dargestellte Mittel längs einer in F i g. 2 eingezeichneten
Bahn 17 im Takte der Verpackungsmaschine bewegt. Sie wird also aus der in Fig. 1
dargestellten Endlage unter gleichzeitigem Absenken nach links bewegt, so daß ihre
Mitnehmer 16 a unter der an der Sperrplatte 12 anliegenden Tablette la durchlaufen
und hierauf wieder angehoben.
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Gleichzeitig schwenkt der Arm 10 in die Lage nach F i g. 2, wobei
die Zungen 7 die hinter der Tablette. 1 a liegenden Tabletten anheben. Die Mitnehmer
16a der Transportgabel 16 schieben nun die Tablette 1 a nach rechts in die Lage
der Tablette 1 b, worauf die Transportgabel wieder abgesenkt und nach links verschoben
wird. Beim folgenden Hub der Transportgabel 16 wird dann die Tablette 1 b durch
die Mitnehmer 16b auf einen Stößel 18 (Tablette 1 c) geschoben. Während des Rücklaufs
der Transportgabel 16 wird jeweils der Stößel 18 aus der in F i g. 1 gezeichneten
Lage in die in F i g. 2 gezeichnete Lage angehoben. In dieser Lage des Stößels wird
die Tablette 1 c durch nicht gezeichnete Fördermittel erfaßt und einer weiteren
Bearbeitungsstelle der Verpackungsmaschine zugeführt.
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Der Arm 10, die Transportgabel 16 und der Stößel 18 werden somit
im Arbeitstakt der Verpackungsmaschine angetrieben. Die Transportgabel 16 kann sich
jedoch nur bewegen, wenn auch der Arm 10 seine Schwenkbewegung ausführen kann. Ist
der Arm 10 durch die Sperrplatte 12, 12 a gesperrt, so ruht auch die Transportgabel
16. Die Schwingplatte 3 wird,jdoch unabhängig vom Arm 10 angetrieben. Da der Arm
10 seine Schwenkbewegung nur ausführen kann, wenn eine Tablette an der Sperrplatte
anliegt, wird mit Sicherheit erreicht, daß bei jedem Arbeitstakt der Vorrichtung
eine Tablette auf den Stößel 18 gefördert wird.