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Verfahren zum Herstellen gefüllter und verschlossener Beutel Die Erfindung
betrifft ein Verfahren zum Herstellen gefüllter und verschlossener Beutel, insbesondere
von mit einem Etikett und einem an diesem und am Beutel befestigten Halteband versehenen
Aufgußbeutel aus einem porösen und heiß siegelfähigen Material, bei dem die Beutel
durch symmetrisches Falten dieses Materials und Versiegeln der übrigen Ränder durch
Einbringen des Gutes gebildet werden und bei dem vor dem Falten des Beutelmaterials
auf dessen späterer Außenseite das Etikett und das Halteband quer zur Faltrichtung
aufgelegt und leicht ablösbar durch punktförmige Siegelstellen befestigt werden,
wobei ein überstehender Teil des Haltebandes zwischen den zusammengefalteten Beutelseiten
eingeschlossen und so beim Verschließen des Beutels an diesem festgehalten wird.
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Beutel dieser Art werden bisher einzeln hergestellt.
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Dabei wird von rechteckigen Blättern aus siegelfähigem Material ausgegangen,
die vor dem Falten um ihre Quermittellinie und vor dem Versiegeln ihrer offenen
Ränder in der oben dargestellten Weise mit Halteband und Etikett versehen werden.
Es wird zunächst das Etikett durch Punktsiegelung am Blatt mit dessen einem Querrand
bündig festgelegt und dann das Halteband längs der Blattlängsmittellinie punktförmig
befestigt, und zwar so, daß es mit einem Ende das Etikett etwas überlappt, mit dem
anderen über den anderen Querrand des Blattes hinausragt. Dieses Bandende wird beim
endgültigen Verschließen des Beutels zwischen den Rändern der Einfüllöffnung eingeschlossen
und dort festgehalten.
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Zur Erzielung ähnlicher Aufgußbeutel mit Halteband und Etikett wird
gemäß einem anderen Verfahren so vorgegangen, daß zunächst aus einem rechteckigen
Blatt ein Beutel gefaltet, an den Längsrändern versiegelt und dann gefüllt wird.
Während des Verschlieeßens der Einfüllöffnung wird gleichzeitig zwischen den einander
gegenüberliegenden Querrändem das eine Ende des Haltebandes festgelegt. Das andere
freie Ende des Bandes wird dann um den Beutel herumgeführt und auf der gegenüberliegenden
Seite punktversiegelt, nachdem vorher etwas unterhalb dieses Endes ein Etikett durch
Querfalten um das Band herumgeschlagen und mit diesen verbunden wurde.
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Diese Herstellungsverfahren sind verhältnismäßig langsam durchzuführen
und daher für eine Massenproduktion wenig geeignet.
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Neben diesen Verfahren zur Herstellung von Aufgußbeuteln aus Einzelblättern
sind auch bereits solche bekanntgeworden, bei denen von Vorratsrollen zwei endlose
gleich breite Flachbänder aus siegelfähigem
Material abgezogen, zur Deckung gebracht
und längs der Ränder sowie in konstanten Abständen quer dazu versiegelt werden.
Hier werden Haltebänder vorgesehen, in dem auf das eine Flachband vor dem Vereinigen
mit dem anderen im Bereich der späteren Quersiegelnähte ein endloses Halteband mit
Überlänge zwischen diesen Nähten festgelegt wird.
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Schließlich ist es bekannt, zur Beutelherstellung einen von einer
Rolle abgezogenen Streifen um seine Mittellinie längs zu falten, durch Quersiegelnähte
in Einzelbeutel zu unterteilen und diese nach dem Füllen durch eine Längssiegelnaht
zu verschließen. Hier wird nach dem Verschließen jedes Beutels im Bereich der Verschlußnaht
ein Faden mit daran befestigtem Etikett durch eine Heftklammer angeheftet und dann
der Faden kurz unterhalb der Heftklammer nach Durchstechen des Beutels unter Bildung
einer Schlaufe auf die andere Beutelseite durchgezogen, so lange, bis das Etikett
mit der Unterseite des Beutels bündig am Beutel hängt. Hierdurch kann zwar eine
größere Haltebandlänge am Beutel untergebracht werden als durch bloßes Herumlegen
der Bänder um den Beutel, wie in den erstgenannten Fällen. Jedoch hängen hier Schlaufe
als auch Etikett lose am Beutel und müßten noch gesondert festgelegt werden, um
Verwirrungen mit den Bändern anderer Beutel zu vermeiden.
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Im übrigen sind auch die beiden letztgenannten Verfahren sehr umständlich
und für eine Massenproduktion zu teuer.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die Fertigungsgeschwindigkeit beim
Herstellen von Aufgußbeuteln zu erhöhen, so daß sich Beutel, wie sie eingangs beschrieben
wurden,
in einfacher Weise als Massenerzeugnisse herstellen lassen.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung dadurch, daß zur
Beutelherstellung, wie bekannt, ein von der Rolle abgezogener Streifen verwendet
wird, auf dessen einen Seite quer zum Streifen die Etiketten und Haltebänder in
gleichmäßigen, der Beutelgröße entsprechenden Abständen aufgelegt und angeheftet
werden, worauf der Streifen über eine halbkreisförmige Schleife gewendet und in
der neuen Lage mit untenliegenden Etiketten und Haltebändern in bekannter Weise
um seine Mittellinie längs gefaltet, durch Quersiegelnähte in Einzelbeutel unterteilt,
diese gefüllt und durch eine Längssiegelnaht geschlossen sowie anschließend die
Beutel durch Abtrennen in der Mitte der Quersiegelnähte vereinzelt werden.
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Mit dieser erfindungsgemäßen Ausbildung eines Verfahrens zur Herstellung
von Aufgußbeuteln lassen sich beträchtlich höhere Fertigungsgeschwindigkeiten erzielen
als dies bei den bekannten Verfahren der Fall ist.
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Zur Herstellung von Aufgußbeuteln in Gruppen bestimmter Anzahl kann
gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung so vorgegangen werden, daß zunächst nur
aufeinanderfolgende Gruppen noch offener Beutel an deren verbindenden Quersiegelnähte
durchtrennt und dann alle Beutel einer Gruppe gleichzeitig durch eine Längssiegelnaht
verschlossen werden. Dabei kann das Abtrennen der einzelnen Gruppen in der Weise
erfolgen, daß die Quersiegelnaht zwischen den Gruppen angeschnitten oder perforiert
wird und dann durch erhöhte Vorschubgeschwindigkeit der jeweils vordersten Gruppe
diese von den folgenden abgerissen wird.
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Diese Gruppen können dann zum Zweck des Einlegens in Gruppenpackungen
über feststehende Schneiden in Einzelbeutel getrennnt werden.
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Die Erfindung wird an Hand schematischer Zeichnungen an mehreren
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 in einem Schaubild die
einzelnen Verfahrensstufen zur Herstellung von Beuteln aus einem endlosen, längs
seiner Quermittellinie gefalteten Streifens, F i g. 2 bis 10 die einzelnen Arbeitsstufen
im Querschnitt durch den endlosen Streifen bzw. die Beutel, Fig. 11 einen fertigen
Beutel in einer Frontalansicht, Fig. 12 den fertigen, gefüllten Beutel in Gebrauchsstellung
in einer Seitenansicht, F i g. 13 in einem Schaubild, wie mit dem Verfahren nach
der Erfindung gruppenweise Beutel hergestellt werden können, Fig. 14 wie die Beutelgruppen
nach Fig. 13 in Einzelbeutel aufgetrennt werden können.
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Fig. 1 zeigt die verschiedenen Stufen des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung von gefüllten und verschlossenen Aufgußbeuteln aus einem fortlaufenden
Streifen, der vorzugsweise aus porösem Papier mit einem Zusatz aus heißsiegelbaren
thermoplastischen Werkstoff besteht. Der Streifen 112 wird von einer Rolle 103 abgezogen
und läuft dann über eine Stützplatte 101. Um das spätere Falten des Streifens entlang
der Mittellinie 114 zu erleichtern, liegt an der Vorratsrolle 103 eine Kerbrolle
105 an, welche unter Andrücken die leicht gekerbte Mittellinie 114 (F i g. 2) erzeugt.
Während des Durchlaufs des Streifens 112 über die Stützplatte 101 wird eine Reihe
von
Etiketten 118 in Abständen, welche den Mitten der zu formenden Beutel entsprechen,
aufgelegt. Diese Etiketten liegen vorzugswese so, daß eine Kante mit der Seitenkante
des Streifens nach F i g. 3 ausgerichtet ist, wobei die Etiketteen durch Saugmittel
107 am Streifen festgehalten werden. Diese Saugmittel arbeiten mit Öffnungen 109
in der Stützplatte 101 zusammen, wodurch eine Saugwirkung auf die Unterseite des
Streifens ausgeübt und die Etiketten durch das poröse Filterpapier in ihrer Lage
festgehalten werden.
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In dieser Stellung werden die aufeinanderfolgenden Etiketten leicht
mit dem thermoplastischen Papierstreifen an einer kleinen Stelle 120 (F i g. 4)
hitzeverklebt, um das spätere Lösen des Etiketts zu ermöglichen.
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Die nächste Stufe umfaßt das laufende Auflegen von Stücken eines
thermoplastischen Haltebandes oder einer Schnur 116 auf die Oberfläche des Streifens
112, wobei die Schnur quer über diesen gelegt und mittig zu den Etiketten 118 ausgerichtet
wird.
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Ein Ende jeder Schnur 116 reicht etwas über die Unterkante des Etiketts.
Das andere Ende 126 ragt etwas über die andere Seitenkante des Streifens 112 hinaus,
wie in F i g. 1 und 5 gezeigt ist. Während des Auflegens der Schnur 116 auf den
Streifen wird jede Schnur an gewissen Stellen 122, 124, 128 (Fig. 5) leicht mit
dem Streifen punktversiegelt, wobei die Siegelstellen zwecks späterer Lösung des
Haltebandes leicht lösbar sind. Die auf den Etiketten liegenden Schnurteile sind
an ihren Enden 117 dauernd mit dem Etikett (F i g. 1 und 6) hitzeverklebt. Das überstehende
Ende 126 wird umgefaltet und an der Stelle 119 (F i g. 1 und 7) unter die andere
Seitenkante des Streifens geklebt.
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Der Streifen mit den daran befestigten Haltebändern wird dann gewendet.
Wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, befinden sich die Bänder während der Bewegung
des Streifens im Oberlauf von rechts nach links auf dessen Oberseite. Nach dem Wenden
über eine halbkreisförmige Schleife gelangen sie bei gleichzeitiger Umkehr der Bewegungsrichtung
des Streifens auf dessen Unterseite (F i g. 18). Danach wird der Streifen entlang
der gekerbten Mittellinie 114 zusammengefaltet, um einen oben offenen Faltstreifen
zu bilden, wie er im Querschnitt in F i g. 9 dargestellt ist. Dieser Streifen kann
dann in bestimmten, zwischen den aufeinanderfolgenden Haltebändern liegenden Zonen
130 in seiner Querrichtung verklebt werden, um eine Reihe von zusammenhängenden
Beuteln zu bilden.
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Während des Weiterlaufs des Streifens entlang des Unterlauf wird jeder
Beutel mit dem zu verpackenden Füllstoff, beispielsweise mit Tee, durch dauernd
mitlaufende Trichter 131 gefüllt. Nach dem Abheben der Trichter werden die Öffnungeen
der Beutel, beispielsweise durch Wärmekleberollen 133,135 verschlossen, um den oberen
Verschluß 134 zu vollenden. Schließlich werden die aufeinanderfolgenden Beutel durch
die querliegenden Verschlußzonen 130 auf irgendeine an sich bekannte Art und Weise,
z. B. durch eine Schneide 137, zerschnitten, um Einzelbeutel 110 zu erzeugen, wie
sie in F i g. 10 im Schnitt und in F i g. 11 in der Frontalansicht dargestellt sind.
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Wie ersichtlich, führt das Falten des Streifens auf die oben beschriebene
Art dazu, daß die Haltebänder um die Beutel herumgewickelt und die eingefalteten
Enden 126 der Bänder oder Schnüre 116 zwischen den Wandungen im Bereich der Einfüllöffnung
während des Endverschlusses festgelegt werden. Das
Band ist damit
mit einem Ende am Etikett, mit dem anderen im Beutel befestigt. Das Etikett und
die leicht angeklebten Teile der Schnur können leicht an den Stellen 120, 122, 124
abgelöst werden, um das als Handgriff dienende Etikett, wie in Fig. 12, abzuheben.
Es ist zu bemerken, daß die leicht angeklebte Stelle 128 sich an der verschlossenen
Einfüllöffnung befindet und während des Endverschlusses fest mit der Außenseite
des Beutels versiegelt wird.
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Wird der Handgriff ausgezogen, bleibt die Schnur fest mit ihm an der
Stelle 128 verbunden. Sollte sich dieser Teil 128 zufällig auch vom Beutel ablösen,
ist das Ende 126 der Schnur dennoch fest in der verschlossenen Einfüllöffnung festgehalten.
Auch die Ob erkante des Etiketts liegt am Verschluß, kann jedoch bei Verwendung
leicht abgelöst werden, da die Außenfläche des Beutelwerkstoffs weniger thermoplastischen
Stoff enthält als dessen Innenfläche.
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In Fig. 13 und 14 wird gezeigt, daß der kontinuierliche Streifen
der verbundenen und oben offenen Beutel in Gruppen mit einer bestimmten Anzahl von
Beuteln zerschnitten werden kann, wobei jede Gruppe vorzugsweise so viele Beutel
enthält - im gezeichneten Falle acht - wie später in eine Kundenpackung gepackt
werden sollen. Praktisch kann der Streifen der zusammenhängenden Beutel dadurch
in Gruppen von acht Beuteln geteilt werden, daß jede achte Querzone 130 perforiert
oder angeschnitten wird. Dieser teilweise Anschnittvorgang kann während der Erzeugung
der querliegenden Siegelnähte durch ein von jedem achten der dauernd umlaufenden
Querverschlußelemente getragenen Schneidwerkzeug durchgeführt werden. Eine Trennung
kann dann in der Weise erreicht werden, daß man die Vorderkante des Streifens etwas
schneller laufen läßt, als die normale Vorschubgeschwindigkeit während des Verschlußvorgangs
beträgt. In F i g. 14 zeigt der Pfeil 139 den kontinuierlichen Streifen der zusammenhängenden
Beutel, der Pfeil 141 eine Länge von acht davon getrennten Teilen. Jede Gruppe von
acht Teilen kann dann als Einheit auf irgendeine bekannte Art und Weise hitzeversiegelt
werden, beispielsweise durch gegenüberliegende, lange Heizelemente 143, 145, worauf
die Gruppe als Einheit durch stationäre Schneiden 146 in Einzelbeutel getrennt wird,
die dann in Einzelpackungen zu je acht Beuteln eingelegt werden können.