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Schiffslukenabdeckung Die Erfindung bezieht sich auf eine Schiffslukenabdeckung,
bestehend aus mehreren hintereinander abdichtend auf dem Lukenrand liegenden Deckelplatten,
die durch seitlich angeordnete Gestänge miteinander verbunden und mittels eines
Zugseiles verfahrbar und unter Verwendung von Stützrollen und Auflauframpen in eine
etwa senkrechte Stapellage am Ende der Luke verschwenkbar sind.
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Bekannt ist eine Lukenabdeckung, bei der die einzelnen Deckelplatten
durch Gelenke unmittelbar verbunden und paarweise faltbar sind und an den sich gegenüberliegenden
Längsseiten Führungsrollen aufweisen, die sich auf einer Führung am Lukenrand abstützen.
Dazu dient eine in der Mitte eines Plattenpaares gelagerte Seilführungsrolle zum
Verschwenken der Deckelplatten aus der horizontalen Schließlage in die senkrechte
Staustellung, in der die Deckelplatten harmonikaartig aneinander liegen. Eine zum
Stapelplatz geneigte Auflauframpe auf den Führungen am Stapelplatzende dient zur
Erreichung einer sicheren Staustellung. Es ist auch bekannt, die Deckelplatten beidseitig
durch gelenkig daran befestigteStangen miteinander zu verbinden, wobei die Deckelplatten
auf je
zwei Stützrollen an jeder Seite verfahrbar sind. Die auf Rampen mittels
Rollen auflaufende und sich aufrichtende erste Platte bewirkt mittels eines an der
letzten Platte befestigten und an allen Platten geführten Zugseiles über die Gelenkstangen
das Aufrichten der übrigen Platten in die senkrechte Staulage, in der jeweils die
Oberseite einer Deckelplatte und die Unterseite der benachbarten vorhergehenden
Deckelplatte aneinander liegen, jedoch erst nachdem die Deckelplatten beim öffnen
der Luke auf dem Lukenrand bis zum Stapelplatz verfahren sind. Zur Verhinderung
des Gleitens der Deckelplatten auf den Dichtungen beim Öffnen und Schließen der
Luke müssen die Deckelplatten bei den bekannten Ausführungen vor dem Öffnen von
den Dichtungen abgehoben und nach dem Schließen wieder auf die Dichtungen gepreßt
werden. Hierzu dienen Hub- bzw. Absenkeinrichtungen, die in die auf der Führungsbahn
rollenden Stützrollen eingebaut sind. Es ist Aufgabe der Erfindung, diese bekannten
Lukenabdeckungen zu verbessern, indem insbesondere solche Hub- und Absenkeinrichtungen
zum Abheben der Deckelplatten von ihren Dichtungen bzw. zum Aufpressen der Dekkelplatten
in der Schließlage auf die Dichtungen vermieden werden.
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Die erfindungsgemäße Lösung der gestellten Aufgabe wird bei einer
eingangs erwähnten Lukenabdekkung darin gesehen, daß die Deckelplatten an den, dem
Stapelplatz zugekehrten Kanten beiderseitig nach unten gerichtete Stützarme aufweisen,
die mit auf seitlichderLukenlängssülle angeordnetenAuflauframpen geführten Stützrollen
versehen sind, und daß die Deckelplatten beiderseitig jeweils mittels eines parallelogrammartig
an-geordneten Gestänges aus Zug-und Druckgliedern gelenkartig miteinander verbunden
sind. Die nach unten gerichteten Stützanne sind erfindungsgemäß entsprechend der
Schräge der Trennfuge zwischen den Deckelplatten zum Stapelplatz hin geneigt. Das
Zugseil greift dabei nur an einer Deckelplatte, und zwar an der dem Stapelplatz
benachbarten Platte an. Man erreicht durch die erfindungsgemäße Ausbildung einer
Lukenabdeckung, daß die einzelnen Deckelplatten beim öffnen sofort von den Dichtungen
abgehoben werden. Besondere Hubvorrichtungen sind also nicht mehr erforderlich.
Ebenso entfällt der bisher zum Abheben der Platten von den Dichtungen beim öffnen
und Absenken der Platten auf die Dichtungen beim Schließen der Luke erforderliche
Arbeitsgang. Bei größeren Luken kann die Abdeckung in bekannter Weise zweiteilig
in der Weise ausgebildet werden, daß die eine Hälfte der Deckelplatten an der einen
Lukenseite und die andere Hälfte an der gegenüberliegenden Lukenseite gestapelt
werden kann.
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Weiter sieht die Erfindung vor, daß die Stützarrne der Stützrollen
vom Stapelplatz aus von Deckelplatte zu Deckelplatte wenigstens um das Maß der durch
das Parallelogrammgestänge hervorgerufenen Höhenversetzung der Deckelplatten in
der Staustellung länger werden, daß die Auflauframpen für die Stützrollen, wenn
die Deckelplatten sich in der Schließlage befinden,
entsprechend
geneigt sind und daß die Auflauframpen zum Stapelplatz hin in einen höher liegenden,
geraden Teil übergehen, auf dem die Stützrollen in der Staustellung der Deckelplatten
ruhen. Man erreicht dadurch, daß sich die Stützrollen während der Bewegung zum öffnen
und Schließen der Luke nicht von ihrer Führungsbahn abheben. Die Zugglieder des
Parallelogrammgestänges kann man aus Gründen der Einfachheit aus Ketten oder Seilen
herstellen. Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung können je-
doch auch
alle Teile des Parallelogrammgestänges aus starren Laschen bestehen, von denen die
mittleren über drei auf einer Geraden liegenden Gelenkverbindungen dreier benachbarter
Deckelplatten durchlaufen. In diesem Fall braucht nur die - vorn Stapelplatz
gesehen - am weitesten entfernte Platte Stützrollen aufzuweisen. Die mittleren
Platten werden dann beim öffnen und Schließen der Luke vom Paraflelogrammgestänge
getragen. Es empfiehlt sich, die dem Stapelplatz benachbarte Platte mit ortsfesten
Gelenken als Schwenklager auszurüsten, um dadurch eine bessere Führung der einzelnen
Platten beim Öffnen und Schließen der Luke zu erhalten.
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Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausführungen werden nachfolgend
an Hand der Zeichnung beschrieben, auf der ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lukenabdeckung dargestellt ist. Es zeigt F i g. 1 eine Hälfte einer zweiteiligen
Lukenabdekkung in Seitenansicht und Schließlage, F i g. 2 die gleiche Ansicht
in teilweise geöffneter Stellung und F i g. 3 die gleiche Ansicht in Staustellung
der Deckelplatten.
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Die Hälfte einer Lukenabdeckung gemäß F i g. 1
besteht aus drei
Deckelplatten a, b, c. Die einzelnen Deckelplatten sind beiderseitig
durch ein parallelogrammartig angeordnetes Gestänge miteinander verbunden, dessen
die Druckkräfte aufnehmenden Teile aus Laschen bzw. Stangen d und die Zugkräfte
aufnehmenden Teile aus Ketten oder Seilen e gebildet sind. Das Parallelogrammgestänge
ist vom Stapelplatz auf der linken Seite der Zeichnung aus gesehen, an zwei Punkten
h und i jeder Deckelplatte angelenkt und dann zu zwei jeweils etwas tiefer liegenden
Gelenkpunkten i und s der nächmen Deckelplatte geführt. Die Gelenkpunkte
s liegen auf den Stützarmen f, die beiderseitig an der dem Stapelplatz zugekehrten
Kante jeder Deckelplatte angeordnet und nach unten gerichtet sind. Die Stützarme
f sind außerdem entsprechend der Schräge der Trennfuge zwischen den einzelnen
Deckelplatten gegen den Stapelplatz geneigt. An diesen Armen sind die Stützrollen
g gelagert, die auf Auflauframpen k laufen. Die dem Stapelplatz benachbarte
Deckelplatte a ist mittels Gelenken 1 am Lukenquersüll befestigt. Das Zugseil
n greift über eine Öse m an der dem Stapelplatz benachbarten und am Lukensüll
angelenkten Deckelplatte a an und ist über eine Führungsrolle o an eine Winde geführt.
Beim öffnen der Luke wird die Deckelplatte a um die Gelenke 1 verschwenkt
und sofort am Beginn ihrer Bewegung von den Dichtungen des Lukenrandes abgehoben.
Diese Bewegung müssen durch das Parallelogrammgestänge aUe Deckelplatten mitmachen,
so daß auch diese sofort von den Dichtungen abgehoben werden. Bei der weiteren Öffnungsbewegung
laufen die Stützrollen g auf Auflauframpen k in Richtung zum Stapelplatz.
Dabei behalten alle Deckelplatten eine parallele Schräglage. In der Endstellung
liegt dann die Deckelplatte a gegen eine Anschlagwand q in einer etwa senkrechten
Stellung. Davor schichten sich der Reihe nach die übrigen Platten. Die Stärke der
Dekkelplatten und das Parallelogrammgestänge bedingen, daß die einzelnen Platten
in der Höhe zueinander versetzt sind. Um zu vermeiden, daß diese Versetzungen in
der Höhenlage zu einem Abheben der Stützrollen g von den Auflauframpen
k führen, werden die Stützarme f vom Stapelplatz aus gesehen von Deckelplatte
zu Deckelplatte um dieses Maß der Höhenversetzung länger, und die Auflauframpen
k
sind, wenn die Deckelplatten sich in der Schließlage befinden, entsprechend
geneigt. Zum Stapelplatz hin gehen die Auflauframpen dann jeweils in einen höher
liegenden Teil ki über, auf dem die Stützrollen g in der Staustellung ruhen,
wie aus der Darstellung der F i g. 3 zu erkennen ist. Mit r ist die Lukenabdeckung
für die andere Hälfte der Luke angedeutet.