DE1168146B - Dreipunktaufhaengevorrichtung - Google Patents
DreipunktaufhaengevorrichtungInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. KL: AOIb
Deutsche Kl.: 45 a - 59/04
Nummer: 1 168 146
Aktenzeichen: J 20651III/45 a
Anmeldetag: 13. Oktober 1961
Auslegetag: 16. April 1964
Die Erfindung betrifft eine Dreipunktaufhängevorrichtung
für den Anbau von Bodenbearbeitungsgeräten an Ackerschlepper.
Es ist bereits eine große Anzahl verschiedener Ausführungen von Dreipunktaufhängevorrichtungen
bekannt. Die vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte Ausführung, die alle notwendigen Funktionen
in sich vereinigt, trotzdem aber möglichst einfach im Aufbau ist und möglichst viel Freiraum für
den Anbau der Arbeitsgeräte bietet. Insbesondere soll die seitliche und lotrechte Bewegbarkeit der
Arbeitsgeräte wahlweise sperrbar sein.
Es ist bereits bekannt, die seitliche Bewegbarkeit der unteren Lenker durch eine Kettenverstrebung
zu begrenzen. Diese muß jedoch ziemlich weit am hinteren Ende der unteren Lenker angeschlossen
werden und begrenzt damit den Freiraum zwischen den Lenkern. Ferner haben die Ketten den erheblichen
Nachteil, daß ihre Länge sehr genau abgestimmt werden muß, so daß in oberster Stellung eine
seitliche Bewegung des Gerätes nicht mehr stattfinden kann. Ist diese Einstellung nicht genau, so
kann es vorkommen, daß die Ketten zu stark gespannt werden und unter Umständen reißen.
Ferner ist eine Ausführung bekannt, bei der die Möglichkeit geschaffen werden soll, den Anbau von
Arbeitsgeräten an die Kupplungsvorrichtung zu erleichtern. Zu diesem Zweck können die Enden der
unteren Lenker um ein gewisses Maß ausgezogen werden und sind dann nach oben und unten begrenzt
schwenkbar. In dieser Stellung kann jedoch nicht gearbeitet werden. Hierzu muß das ausgezogene
Teil wieder in die arretierte Stellung zurückgebracht werden.
Weiterhin ist eine Dreipunktaufhängevorrichtung bekannt, bei der eine besondere Anhängeschiene
zwischen die unteren Lenker eingebaut wird und dann als Führung für das Zugpendel dient. Der
Rahmen verhindert im eingebauten Zustand jede seitliche Bewegung der Lenker. Weitere Streben
verhindern jede lotrechte Bewegung der Anhängeschiene, auf der das Zugpendel geführt ist. Bei dieser
Ausführung ist die seitliche Bewegung des Anhängerahmens wohl gesperrt, aber nicht wahlweise frei
oder sperrbar. Dadurch ist diese Ausführung nicht im erforderlichen Maße vielseitig verwendbar.
Die gestellte Aufgabe, eine verbesserte Ausgestaltung zu schaffen, wird bei einer Dreipunktaufhängevorrichtung
für den Anbau von Bodenbearbeitungsgeräten an Schlepper mit einem oberen und zwei
unteren, nach allen Seiten schwenkbar befestigten Lenkern, deren seitliche Bewegbarkeit wahlweise
Dreipunktaufhängevorrichtung
Anmelder:
International Harvester Company, Chicago, JIl.
(V. St. A.)
(V. St. A.)
Vertreter:
Dipl.-Ing. H. Zoepke, Patentanwalt,
München 5, Erhardtstr. 11
Als Erfinder benannt:
Eugene P. Virtue, Tinley Park, JIl.,
Pierce F. Richardson, Hinsdale, JIl.,
Donald W. Moyer, Chicago, JIl. (V. St. A.)
Eugene P. Virtue, Tinley Park, JIl.,
Pierce F. Richardson, Hinsdale, JIl.,
Donald W. Moyer, Chicago, JIl. (V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 28. Oktober 1960 (65 704)
begrenzbar oder völlig sperrbar ist, erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Kurvenplatte am Fahrzeugrahmen
befestigt ist, durch welche die seitliche Bewegbarkeit eines Anhängerahmens in der unteren
Stellung unbehindert, in der oberen Stellung aber völlig sperrbar ist, durch eine zwischen den unteren
Lenkern anbringbare Anhängeschiene, durch welche die seitliche Bewegbarkeit zusätzlich in jeder Stellung
sperrbar ist, und durch an den Enden der unteren Lenker gegeneinander austauschbar angebrachte
Verlängerungsglieder, durch welche die lotrechte Bewegbarkeit des Anhängerahmens wahlweise
begrenzbar oder völlig sperrbar ist.
Diese Ausführung vermeidet die Nachteile der bekannten Ausführung und schafft auf einfache
Weise eine vielseitig verwendbare Anhängevorrichtung.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist eine Anhängeschiene zwischen den hinteren Enden
der als nach innen offene U-Profile ausgebildeten unteren Lenker angelenkt und kann durch zusätzliehe,
herausnehmbare Stecker gegen die unteren Lenker gesperrt werden, um eine seitliche Bewegung
des Rahmens zu verhindern.
In bevorzugter Ausführung der Erfindung ist am Fahrzeugrahmen eine Kurvenplatte befestigt, die mit
ihren kurvenförmigen Seitenkanten zwischen zwei an den unteren Lenkern befindliche Wangen reicht.
Dabei sind die Seitenkanten so gestaltet, daß bei an-
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gehobener Transportstellung der Dreipunktaufhängung ein seitliches Schwingen der unteren Lenker
vollständig verhindert wird und bei einer angehobenen Zwischenstellung die seitliche Bewegung lediglich
begrenzt wird.
Zweckmäßigerweise besitzen die hinteren Enden der unteren Lenker gegeneinander austauschbare
Verlängerungsglieder, die an ihren gegenüberliegenden senkrechten Seiten je ein Paar Ansätze tragen,
die mit ihren nach oben weisenden Flächen an entsprechenden unteren Flächen der in den unteren
Lenkern befindlichen Aussparungen bzw. an den Unterseiten der unteren Lenker anliegen. Dabei
können diese Glieder wahlweise als starre Verlängerungen befestigt werden und damit die lotrechte Bewegung
der Dreipunktaufhängevorrichtung völlig sperren, oder sie werden in einem begrenzten Bereich
beweglich angebracht und ermöglichen somit eine begrenzte lotrechte Bewegung der Aufhängung.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird ein Zugpendel an einer an den vorderen
Enden der unteren Lenker angelenkten Zugschiene seitlich schwenkbar befestigt, und zwar derart,
daß es jede Bewegung des Anhängerahmens mitmacht. Die seitliche Schwenkbewegung des Zugpendels
wird durch auf der Anhängeschiene seitlich versetzbare Anschläge begrenzt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
zu entnehmen.
F i g. 1 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Dreipunktaufhängevorrichtung an einem
teilweise schematisch dargestellten Schlepper;
F i g. 2 zeigt eine Draufsicht auf die Dreipunktaufhängevorrichtung
in F i g. 1;
F i g. 3 zeigt eine Rückansicht der Dreipunktaufhängevorrichtung ohne den Schlepper;
F i g. 4 ist ein lotrechter Teilschnitt nach der Linie4-4 in Fig. 1;
F i g. 5 ist ein waagerechter Schnitt im allgemeinen nach der Linie5-5 in Fig. 1;
Fig. 6 zeigt eine Teilseitenansicht ähnlich Fig. 1,
aber das Freiganggestänge befindet sich in seiner obersten Schwimmstellung;
F i g. 7 ist ein lotrechter Teilschnitt nach der Linie 7-7 in Fig. 6;
F i g. 8 ist ein Teilschnitt nach der Linie 8-8 in Fig. 6;
F i g. 9 zeigt eine Seitenansicht des rechten Verlängerungsgliedes
;
Fig. 10 zeigt eine Rückansicht des rechten Verlängerungsgliedes
in Fig. 9;
Fig. 11 zeigt eine Rückansicht des linken Verlängerungsgliedes.
Die vorgeschlagene Erfindung ist in einer bevorzugten Ausführungsform an einem Fahrzeug angebaut
dargestellt, da aber das Fahrzeug keinen Bestandteil der Erfindung bildet, ist es in den Zeichnungen
nur teilweise dargestellt. Das Fahrzeug kann jede bekannte Ausführungsform aufweisen, die einen
entsprechenden Rahmen besitzt, wie unter 10 dargestellt, der wiederum ein gebräuchliches Hinterachsgehäuse
11 mit zwei Antriebsrädern 12 trägt, von denen nur eines gezeigt ist. Ein Träger 13 kann zur
beweglichen Verbindung der Achse mit dem Fahrzeugrahmen dienen, aber diese Einzelheiten sind
zum Verständnis der Erfindung nicht erforderlich und deshalb auch nicht gezeigt oder beschrieben.
Auf der Unterseite des Achsgehäuses 11 ist ein Paar seitlich voneinander entfernt liegender Gabelstücke
14 und 15 fest angebracht, von denen jedes zwei Wangen 14 α bzw. 15 α besitzt, durch die Bolzen
16 und 17 hindurchgehen, die am vorderen Ende von unteren Lenkern 22 und 23 befestigte Kugelgelenke
18, 20 bzw. 19, 21 tragen. Die unteren Lenker 22 und 23 können als U-Profile ausgebildet sein
mit je einem oberen und unteren waagerechten
ίο Schenkel 22 a, 22 b bzw. 23 a, 23 b, die durch eine
senkrechte Wand 22 c bzw. 23 c so verbunden werden, daß die offenen Seiten der U-Profile nach innen
zeigen. Mit Hilfe von Bolzen 24 und 25 werden die freien Enden der Kolbenstangen 26 und 27, die zu
den hydraulischen Krafthebern 28 und 29 gehören, schwenkbar an den unteren Lenkern befestigt. Die
entgegengesetzten Enden der Kraftheber sind mit Bolzen 30 an am Rahmen 10 befestigten Gabelstücken
32 schwenkbar angelenkt.
Zur Betätigung der hydraulischen Kraftheber ist eine entsprechende Druckmittelquelle mit einem
Steuerventil und Druckleitungen vorgesehen, die aber nicht in den Bereich der Erfindung fallen und
deshalb auch nicht beschrieben werden.
Das hintere oder äußere Ende der unteren Lenker verbreitert sich nach außen, wie bei 34 und 35 gezeigt,
und diese Enden werden durch eine waagerechte Anhängeschiene 36 miteinander verbunden.
Die Dicke der Anhängeschiene ist so gewählt, daß die Enden der Schiene in die offenen Seiten der als
U-Profile ausgebildeten unteren Lenker 22 und 23 hineinpassen. Bohrungen 38 und 39 in den unteren
Lenkern fluchten mit entsprechenden Bohrungen in den Enden der Anhängeschiene und dienen zur Aufnähme
von Bolzen 40 und 41, durch die die Anhängeschiene und die unteren Lenker schwenkbar
miteinander verbunden werden, um einen allgemein mit 42 bezeichneten Rahmen zu bilden. In diesem
Rahmen bilden die beiden unteren Lenker und die Anhängeschiene drei Seiten, während das Achsgehäuse
die vierte Seite darstellt. Jede seitliche Bewegung des Rahmens 42 wird nun ein Schwingen
des Rahmens um die Kugelgelenke 18, 20 und 19, 21, die den Rahmen mit dem Achsgehäuse verbinden,
und um die Bolzen 40 und 41 am Ende des Rahmens bewirken. Die flügelartig verbreiterten Enden
43 und 44 der Anhängeschiene 36 besitzen Bohrungen, die mit entsprechenden Bohrungen 45 bzw. 46
in den unteren Lenkern fluchten und herausnehmbare Sperrbolzen 47 bzw. 48 aufnehmen. Durch
Einführen dieser Bolzen in die entsprechenden Bohrungen wird der Rahmen 42 starr und spricht auf
seitliche Bewegungen nicht mehr an, obwohl die Befestigung am Fahrzeugrahmen beweglich geblieben
ist. Bohrungen 49 und 50 in den unteren Lenkern dienen zur Aufnahme der Sperrbolzen, wenn diese
nicht benötigt werden. Auch wenn der Rahmen von einem der Kraftheber 28 oder 29 durch senkrechtes
Schwenken um die Kugelgelenke 18, 20 und 19, 21 angehoben oder gesenkt wird, wird er sich ohne
Verdrehung oder Verkantung bewegen, so daß sich die beiden unteren Lenker gleichzeitig über etwa
gleiche Abstände bewegen. Das ist besonders wünschenswert, da die hydraulischen Kraftheber nicht
durch die übliche Verbindungsstange mechanisch gekuppelt sind, die normalerweise dafür sorgt, daß
die Hubeinheiten zusammenarbeiten und beide Lenker gleichmäßig bewegen. Jetzt wird nicht jede
geringe Abweichung in der Betätigung der hydraulischen Kraftheber, bedingt durch Druckunterschiede,
Maßungenauigkeiten od. ä., bewirken, daß sich der eine untere Lenker in einem gewissen senkrechten
Abstand vom anderen bewegt, da sich die Lenker durch die vorgeschlagene einheitliche Rahmenkonstruktion
gleichmäßig ohne Verkantung oder Verwindung bewegen werden.
Eine zusätzliche Einrichtung zur Begrenzung der seitlichen Bewegung der Geräteaufhängung, die be- ίο
sonders nützlich ist, wenn das Arbeitsgerät in Transportstellung befördert wird, die aber nicht auf die
Verwendung in dieser Stellung beschränkt ist, stellt die Kurvenplatte 51 (F i g. 4) dar, die mit den unteren
Lenkern zusammenarbeitet. Diese Platte ist am Fahrzeugrahmen senkrecht angebracht, beispielsweise
angeschweißt, und besitzt zwei nach unten gerichtete Arme 52 und 53, deren äußere Enden
kurvenförmig ausgebildet sind, 54 und 55. Die Platte 51 ist so breit, daß sie, wenn die Geräteaufhängung
angehoben ist, beispielsweise in Transportstellung, eng zwischen die Wangen 56 und 57 der unteren
Lenker paßt und somit eine seitliche Bewegung des Rahmens 42 verhindert. Gelegentlich mag eine Betätigung
der Geräteaufhängung erwünscht sein, ohne die herausnehmbaren Sperrbolzen einzusetzen, und
zwar um eine begrenzte seitliche Bewegung für bestimmte Zwecke zu ermöglichen. Um unter diesen
Bedingungen übermäßige Bewegungen zu verhindern, ist die Anlage so gestaltet, daß bei geringem
Anheben der Geräteaufhängung die Kurven 54 und 55 in den Schwenkbereich der Wangen 56 und 57
gelangen und die seitliche Bewegung des Rahmens in bestimmten Lagen, kontrolliert und in annehmbaren
Grenzen gehalten wird.
Die Innenseiten der senkrechten Verbindungswände 22 c und 23 c der unteren Lenker 22 und 23
bilden an den Knickstellen der Lenker Stoßkanten 58 und 59, die als Anschläge für die Außenkanten
60 und 61 der flügelartig verbreiterten Enden der Anhängeschiene 36 dienen, und stellen somit Begrenzungen
für die seitliche Bewegung des Rahmens dar, wenn beispielsweise die Sperrbolzen 47 und 48
herausgenommen wurden und sich die unteren Lenker in einer Höhe befinden, in der sie die Kurven 54
und 55 nicht berühren können.
Die nach außen oder nach hinten verbreiterten Enden 34 und 35 der unteren Lenker 22 und 23 besitzen
in Bohrungen 64 und 65 geführte Lagerbüchsen 62 und 63, auf denen Verlängerungsglieder
66 und 67 sitzen. Gewindebolzen 68 und 69 mit großem Kopf verhindern zusammen mit Scheiben
68 a und 69 a und Muttern 68 δ und 69 b die seitliche
Verlagerung der Verlängerungsglieder, während sie gleichzeitig eine Drehung um die Büchsen zulassen.
Die hinteren Enden dieser Verlängerungsglieder sind durch Kugelgelenke 70 und 71 schwenkbar
mit den unteren Enden eines starren Bügels 72 verbunden. Dieser Bügel besteht aus einem bogenförmigen
Mittelteil 73, an dessen Enden sich je eine Anschlußplatte 74 und 75 befindet, die mit dem jeweiligen
Verlängerungsglied verbunden ist. In der Mitte des Bügels 73 ist ein Haken 76 befestigt, beispielsweise
angeschweißt, der aus einem offenen Hakenmaul 77 zur Aufnahme des Verbindungsbolzens
(nicht gezeigt) des Anbaugerätes und aus einem Paar Gabelwangen 76 a und 76 b zur Aufnahme
der beiden Enden eines Befestigungsbolzens 78 besteht. Dieser Befestigungsbolzen gehört zu
einem Kugelgelenk 79, das zur Verbindung des Hakens mit dem Gewindebolzen 80 des als Spannschloß
81 ausgebildeten oberen Lenkers dient. Das andere Ende des oberen Lenkers, der Gewindebolzen
82, ist über ein Kugelgelenk 83 mit der am Schlepperrahmen 10 befestigten Anhängegabel 84
verbunden. Eine Anzahl senkrecht voneinander entfernter Bohrungen 85 in dieser Gabel ermöglicht
verschiedene Befestigungslagen für den oberen Lenker.
Jede dieser Anschlußplatten 74 und 75 besitzt einen nach hinten weisenden Hakenabschnitt 86
bzw. 87, der zur Aufnahme eines Verbindungsbolzens (nicht gezeigt) des Anbaugerätes dient. Verriegelungsglieder
88 und 89 sind bei 88 α und 89 a an den Anschlußplatten schwenkbar befestigt, so
daß sie die öffnungen der Hakenabschnitte 86 bzw. 87 versperren und auf diese Weise ein unbeabsichtigtes
Aushängen der Verbindungsbolzen des Anbaugerätes verhindern. Ein Paar Bohrungen 88 b bzw.
89 b in den Verriegelungsgliedern können mit Bohrungen in den Anschlußplatten ausgerichtet werden,
um die Hakenabschnitte 86 bzw. 87 mittels Sicherungssteckern 88 c bzw. 89 c wahlweise offen oder
durch die Verriegelungsglieder geschlossen zu halten.
Die äußeren senkrechten Anlageflächen 90 und 91 der sich rückwärts nach außen erweiternden Enden
der unteren Lenker 22 und 23 besitzen dreieckige Aussparungen 9Oi? und 91R (Fig. 5 und 6), die
sich von der unteren Außenkante nach oben innen erstrecken und zusammen mit den Unterseiten der
unteren Lenker Lagerungen zur Aufnahme von entsprechend gestalteten Abschnitten der Verlängerungsglieder
66 und 67 bilden. In Fig. 9 bis 11 kann man sehen, daß die senkrechten äußeren Anlageflächen
92 ο und 93 ο der Verlängerungsglieder ein Paar unregelmäßiger Ansätze 92FO, 92RO und
93FO, 93RO besitzen, während die senkrechten
inneren Anlageflächen 94/ und 957 ein Paar im allgemeinen
rechteckiger Ansätze 94 FI, 947?/ und 95 F/, 95/?/ besitzen, die in ihren senkrechten Abmessungen
etwas kleiner sind als die Ansätze auf den Außenflächen. An jedem dieser Ansätze befindet
sich eine obere Anlagefläche: 92FOU und 93FOt/
an den vorderen äußeren Ansätzen 92FO und 93FO;
92ROU und 93ROU an den hinteren äußeren Ansätzen
92RO und 93RO; 94FIU und 95FIU an
den vorderen inneren Ansätzen 94 FI und 95 FT:
94RIU und 95RIU an den hinteren inneren Ansätzen 947?/ und 957?/, während die Aussparungen
907? und 917? nach unten gerichtete obere Flächen
90 7? U und 91RU und die unteren Abschnitte der unteren Lenker ähnliche nach unten weisende
Flächen 22FZ7 und 23FE/ besitzen. Diese nach unten
weisenden Flächen sind dazu geeignet, zusammen mit den entsprechenden oberen Anlageflächen der
Ansätze an den Verlängerungsgliedern Begrenzungsoder Sperrvorrichtungen zu bilden, um entweder die
Schwenkbewegung der Verlängerungsglieder in bezug auf den entsprechenden unteren Lenker zu begrenzen
oder um jede Bewegung zwischen diesen Teilen zu verhindern. Um jedoch die Sperrung zu bewerkstelligen,
muß von den in den Zeichnungen dargestellten Bedingungen abgewichen werden. In den
Zeichnungen liegt die innere Fläche 94/ des rechten Verlängerungsgliedes 66 an der senkrechten Fläche
90 des unteren Lenkers 22 an, der rechteckige An-
satz 94 RI ist in der Aussparung 9Oi? im unteren Lenker eingesetzt, und der Ansatz 94 FI liegt an der
unteren Fläche 22FU des unteren Lenkers 22 an, während das linke Verlängerungsglied 67 mit den
entsprechenden Ansätzen an den Flächen des unteren Lenkers 23 anliegt. Die Verlängerungsglieder 66
und 67 können nun im Uhrzeigersinn um die Bolzen 68 und 69 so weit geschwenkt werden, bis die oberen
Flächen 94RIU und 95RIU der Ansätze 94RI und
95RI an den nach unten weisenden Flächen 9Oi? U und 91 i? E/ der Aussparungen 9Oi? und 91 i? anliegen,
worauf die Bewegung der Verlängerungsglieder in bezug auf die unteren Lenker abgestoppt
ist.
Entgegen dem Uhrzeigersinn können die Verlängerungsglieder um die Bolzen 68 und 69 so weit
geschwenkt werden, bis die oberen Flächen 94 FIU und 95 FIU der Anschläge 94Fi und 95Fi an den
nach unten weisenden Flächen 22FU und 23FU der
entsprechenden unteren Lenker anliegen, worauf die au Bewegung der Verlängerungsglieder in bezug auf die
unteren Lenker gestoppt wird. Durch diese Anordnung wird eine Schwimmstellung erreicht, die eine
begrenzte senkrechte Bewegung der Verlängerungsglieder und des angegliederten Bügels 72 zusammen
mit den Verbindungselementen eines Anbaugerätes in bezug auf die unteren Lenker und auf das Fahrzeug
zuläßt, ohne daß die hydraulischen Kraftheber betätigt werden. Eine solche Beweglichkeit ist besonders
nützlich, um eine seitliche schlechte Ausrichtung des Bügels und der angebauten Geräte in bezug
auf den Schlepper und auf die unteren Lenker auszugleichen.
Um nun die Schwimmstellung auszuschließen und die Verlängerungsglieder starr mit den unteren Lenkern
zu verbinden, braucht man nur die Kugelgelenkverbindungen 70 und 71 und die Schraubverbindungen
68 und 69 zu lösen und die Verlängerungsglieder 66 und 67 gegeneinander auszutauschen.
Durch diese Anordnung kommen die oberen Flächen der unregelmäßig geformten Ansätze gegen
die Flächen der betreffenden unteren Lenker zur Anlage. So kommt beispielsweise die obere Fläche
92ROU des Ansatzes 92RO gegen die nach unten
weisende obere Fläche91RU des Ausschnittes 91 i? 45
und die obere Fläche 92FOU des Ansatzes 92FO
gegen die nach unten weisende Fläche 23FU der
Unterseite des unteren Lenkers 23 zur Anlage und entsprechend die Flächen des anderen Verlängerungsgliedes
an den Flächen des anderen unteren Lenkers, so daß keine Bewegung zwischen den Verlängerungsgliedern
und den unteren Lenkern mehr möglich ist.
Auf diese Weise können also die Verlängerungsglieder wahlweise als starre Verlängerungen der un-
teren Lenker oder innerhalb der Anschläge in einer senkrechten Ebene zu den unteren Lenkern schwenkbar
befestigt werden, wodurch die Dreipunktaufhängevorrichtung das gewünschte Maß an Beweglichkeit
erhält.
In Fig. 3, 4 und 5 ist eine querliegende Zugschiene 96 von im allgemeinen dreieckiger Form gezeigt,
die an ihren seitlichen Enden durch vordere Abschnitte der unteren Lenker 22 und 23 getragen
wird. Die Zugschiene ist durch Bolzen 97 und 98 mit den unteren Lenkern verbunden, so daß sie sich
mit diesen bewegt. An der Rückseite der Zugschiene ist in der Mitte ein Anhängestück 99 entsprechend
befestigt, an dem wiederum, beispielsweise durch eine Bohrung und mittels eines herausnehmbaren
Gewindebolzens 100 und einer Mutter 101, ein Ende eines Zugpendels 102 in einer waagerechten Ebene
schwenkbar befestigt ist. Dieses Zugpendel 102 kann so ausgebildet sein, daß es ein relativ flaches Unterteil
103 besitzt, dessen vorderes Ende an dem Bolzen 100 befestigt ist, und ein Oberteil 104, das an
seinem vorderen Ende fest mit dem Unterteil verbunden ist. Ein sich nach oben erstreckender gekröpfter
Abschnitt 105 des Oberteils ist so ausgelegt, daß das Ober- und Unterteil des Zugpendels die
Anhängeschiene 36 gabelförmig umfassen, wie in F i g. 3 gezeigt. Ein Gewindebolzen mit Mutter 106
soll das Auseinanderspreizen des Ober- und Unterteils des Zugpendels verhindern. Fluchtende Bohrungen
107 im Ober- und Unterteil des Zugpendels dienen zur Aufnahme eines herausnehmbaren
Steckers (nicht gezeigt), an dem ein zu ziehendes Gerät in üblicher Weise befestigt wird. Eine Anzahl
von Bohrungen 108 in der Anhängeschiene sind zur Aufnahme von herausnehmbaren Steckern 109 bestimmt,
die zur Festlegung des Zugpendels 102 gegen seitliche Verschiebung in verschiedenen Lagen
dienen. Auf diese Weise ist das Zugpendel 102 in einer waagerechten Ebene um den Bolzen 100 und
in einer senkrechten Ebene mit dem gesamten Anhängerahmen um die Bolzen 16 und 17 schwenkbar.
Dieses Ausführungsbeispiel stellt eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dar. Sie ist aber
nicht auf dieses Beispiel beschränkt, sondern läßt im Rahmen der Ansprüche verschiedene Möglichkeiten
zu.
Claims (6)
1. Dreipunktaufhängevorrichtung für den Anbau von Bodenbearbeitungsgeräten an Schlepper
mit einem oberen und zwei unteren nach allen Seiten schwenkbar befestigten Lenkern, deren
seitliche Bewegbarkeit wahlweise begrenzbar oder völlig sperrbar ist, gekennzeichnet
durch eine am Fahrzeugrahmen befestigte Kurvenplatte (51), durch welche die seitliche
Bewegbarkeit eines Anhängerahmens (42) in der unteren Arbeitsstellung unbehindert, in der angehobenen
Transportstellung aber völlig sperrbar ist, durch eine zwischen den unteren Lenkern
anbringbare Anhängeschiene (36), durch welche die seitliche Bewegbarkeit zusätzlich in jeder Stellung
völlig sperrbar ist, und durch an den Enden der unteren Lenker (22, 23) gegeneinander austauschbar
angebrachte Verlängerungsglieder (66, 67), durch welche die lotrechte Bewegbarkeit des
Anhängerahmens wahlweise begrenzbar oder völlig starr sperrbar ist.
2. Dreipunktaufhängevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anhängeschiene
(36) zwischen den hinteren Enden der als nach innen offene U-Profile ausgebildeten
unteren Lenker (22, 23) angelenkt ist und daß zusätzliche, herausnehmbare Stecker zur Sperrung
der Anhängeschiene gegen die unteren Lenker vorgesehen sind.
3. Dreipunktaufhängevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die am
Fahrzeugrahmen befestigte Kurvenplatte (51) kurvenförmig ausgebildete seitliche Außenkanten
(54, 55) aufweist, die zwischen zwei an den un-
teren Lenkern (22, 23) befestigte Wangen (56, 57) derart zur Anlage kommen, daß sie bei
angehobener Transportstellung ein seitliches Schwingen der unteren Lenker verhindern, während
sie in einer angehobenen Zwischenstellung das seitliche Schwingen begrenzen.
4. Dreipunktaufhängevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der
beiden Verlängerungsglieder (66, 67) an den beiden gegenüberliegenden senkrechten Flächen
(92o und 94/ bzw. 93ο und 957) je ein Paar
Ansätze (92FO, 92RO und 94FI, 94RI) trägt, die mit ihren oberen Flächen an entsprechenden
unteren Flächen der in den unteren Lenkern befindlichen Aussparungen (9Oi? bzw. 91 R) bzw.
an den Unterseiten (22FU bzw. 23FU) der unteren Lenker (22 bzw. 23) anliegen.
5. Dreipunktaufhängevorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Zugpendel (102) seitlich schwenkbar an einer an den vorderen Enden der unteren Lenker
(22 und 23) angelenkten Zugschiene (96) befestigt ist und das rückwärtige Ende des Zugpendels
auf der Anhängeschiene (36) geführt ist.
6. Dreipunktaufhängevorrichtung nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Anhängeschiene (36) seitlich versetzbare Anschläge (109) die Schwenkbewegung des Zugpendels
(102) um seine Lagerstelle an der Zugschiene (96) begrenzen.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 1 044 486;
USA.-Patentschrift Nr. 2 473 357.
Deutsche Patentschrift Nr. 1 044 486;
USA.-Patentschrift Nr. 2 473 357.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
409 559/150 4.64 © Bundesdruckerei Berlin
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US65704A US3065977A (en) | 1960-10-28 | 1960-10-28 | Three point implement attaching hitch mechanism |
US118300A US3140103A (en) | 1960-10-28 | 1961-06-20 | Three-point implement attaching hitch mechanism |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1168146B true DE1168146B (de) | 1964-04-16 |
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ID=26745892
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DEJ20651A Pending DE1168146B (de) | 1960-10-28 | 1961-10-13 | Dreipunktaufhaengevorrichtung |
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