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Sortiermaschine für Dokumente u. dgl., die mit Hilfe von Trägern (Behältern)
befördert werden Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Sortieren von Dokumenten
wie Schecks, Rechnungen, Lagerausgangsscheinen usw. in getrennte Bündel entsprechend
den besonderen Erfordernissen. Zum Beispiel kann eine Anzahl Schecks beliebigen
Ursprungs in getrennte Bündel sortiert werden, wobei jedes Bündel einem besonderen
Geschäftszweig der Bank, Firma oder sonstigen Organisationen entspricht.
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Diese Sortiermaschine gehört zu jener an sich bekannten Art von Sortiereinrichtungen,
bei welchen die zu sortierenden Gegenstände mit Hilfe von Trägen (Behältern) befördert
werden, die mit das Sortiermerkmal angebenden Kennzeichengliedern in Form von nach
oben stehenden Vorsprüngen versehen sind und seitlich je einen Stützarm zur Auflage
auf einem Förderorgan aufweisen. Sie ermöglicht es, die beladenen Träger aus einem
Eingangskanal wahlweise in jeweils einen von zwei Ausgangskanälen zu leiten, wobei
durch Wiederholung dieses Sortiervorganges in der gleichen oder in weiteren gleichartigen
Maschinen eine größere Anzahl von Sortienmerkmalen berücksichtigt werden kann.
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Die besoderen Merkmale der erfindungsgemäßen Sortiermaschine bestehen
darin, daß zwei in derselben Ebene parallel zueinander mit gleicher Geschwindigkeit
bewegte endlose Hauptriemen in einem solchen Abstand zueinander angeordnet sind,
daß sie zwischen sich die genannten Träger aufnehmen können, wobei deren seitliche
Stützarme auf. den Hauptriemen aufliegen, daß weiter ein Paar endloser Ausschleusriemen,
die parallel zueinander und zu den Hauptriemen mit gleicher Geschwindigkeit und
in gleicher Richtung wie das Hauptriemenpaar laufen, so über dem Hauptriemenpaar
angeordnet ist, daß die Innenkante eines Riemens des Hauptriemenpaares unter der
benachbarten Innenkante eines der Ausschleusriemen liegt und die Innenkante des
anderen Hauptriemens unter der Außenkante des anderen Ausschleusriemens liegt, daß
weiter eine geeignete selektive Leitvorrichtung mit Hilfe der Kennzeichenglieder
auf den Trägern eine Seitwärtsbewegung der aussortierten Träger bewirkt, wenn ein
Kennzeichenglied an der Oberseite des Trägers in bestimmter Entfernung von einer
Bezugskennzeichenstellung auf dem Träger liegt, daß ferner Mittel an den Trägern
vorgesehen sind, um die aussortierten seitwärts bewegten Träger mit dem Ausschleusriemenpaar
in Verbindung zu bringen und sie zum Transport auf dem Ausschleusriemenpaar zu halten,
wobei das Aussehleusriemenpaar so geführt wird, daß es die aussortierten Träger
und die von ihnen
getragenen Gegenstände aus dem Fluß der nichtgewählten Träger heraushebt,
und daß schließlich Ausgangsführungsplatten vorgesehen sind, welche die aussortierten
Träger von dem Ausschleusriemenpaar abstreifen und in einen Sekundär-Ausgangskanal
lenken, während die nichtgewählten Träger die Sortiermaschine über die Hauptriemen
in einem Primär-Ausgangskanal verlassen.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung und ihrer Wirkungsweise wird
an Hand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel einer solchen Sortiermaschine beschrieben.
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Fig. 1 zeigt eine praktische Ausführungsform der Erfindung; Fig.
2 stellt einen Querschnitt durch die Eingangsseite von Fig. 1 dar; Fig. 3 ist eine
Detailzeichnung der Eingangsseite der in Fig. 1 dargestellten selektiven Leitvorrichtung;
Fig. 4 stellt einen Seitenaufriß von Fig. 1 dar und Fig. 5 eine Ansicht der in der
Anordnung nach Fig. 1 verwendeten Ausgangsführungsplatten.
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Eine praktische Anordnung eines Fördermechanismus für die Ausführung
der vorliegenden Erfindung umfaßt zwei endlose Hauptriemen 10, 11, die in einem
gegenseitigen Abstand durch Riemenscheiben 12, 13 und 14, 15 auf Wellen 16, 17 parallel
zueinander angebracht sind. Die Wellen 16, 17 werden durch Lager 19 in einem passenden
Rahmen 18 gehalten. Die beiden endlosen Hauptriemen 10,
11 laufen
in der gleichen Ebene mit gleicher Richtung und Geschwindigkeit mittels beliebiger
geeigneter Antriebsmittel. Im vorliegenden Beispiel befindet sich auf der Welle
16, die je eine der Riemenscheiben 12, 13 eines jeden Hauptriemens trägt, eine Handkurbel
20, mit der die Welle 16 von Hand bewegt wird. Die Riemenscheiben 12, 13 sind auf
der Antriebswelle 16 verkeilt oder auf sonstige Weise fest auf dieser angebracht.
Die andere Riemenscheibe eines jeden Hauptriemens ist frei auf der Welle 17 montiert
und dient als Führungsscheibe.
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Statt des Handantriebes kann auch ein Antrieb mittels Elektromotor
vorgesehen werden.
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Der gegenseitige horizontale Abstand der beiden Hauptnemen 10, 11
soll ausreichen, um die Träger 21 für die zu sortierenden Gegenstände unterzubringen.
Jeder Träger 21 besitzt an jedem Ende einen Stützarm 22 (Fig. 2), der so weit über
einen Teil der Oberfläche des zugehörigen Hauptriemens reicht, daß der Träger auf
den Hauptriemen 10, 11 gehalten wird und eine seitliche Bewegung senkrecht zur Bewegungsrichtung
der Hauptriemen 10, 11 in nachstehend beschriebener Weise möglich ist.
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Führungsplatten23, 24 am Rahmen 18 befinden sich an der Eingangs-
oder Antriebsseite der Hauptriemen 10, 11, um zu Beginn des Sortiervorganges eine
genaue Ausgangslage der Träger 21 auf den Hauptriemen 10, 11 zu gewährleisten.
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Jeder Träger 21 besitzt Zielkennzeichen in Form von Kennzeichengliedern
25, die entlang der Oberseite des Trägers 21 angeordnet sind. Die Kennzeichenglieder
25 können aus einem oder einer Anzahl Stifte oder Nasen bestehen, die entlang der
oberen Kante des Trägers 21 eingelassen oder auf andere Weise angebracht sind. Die
Information über die Bestimmung jedes Trägers 21 ist durch die betreffenden Stellungen
der Kennzeichenglieder 25 festgehalten.
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Jeder Träger 21, an dem der zu sortierende Gegenstand in beliebiger
Weise befestigt ist, hängt zwischen den Hauptriemen 10, 11 an seinen Stützarmen
22.
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Während die Hauptriemen 10, 11 die Träger 21 in ihrer Laufrichtung
mitbefördern, laufen die Träger durch eine selektive Leitvorrichtung 26. In dieser
selektiven Leitvorrichtung 26 erstrecken sich Führungsschienen 27, 28 über eine
Strecke längs der allgemeinen Laufrichtung der Hauptriemen 10, 11. Die Führungsschienen
27, 28 sind so angebracht, daß sie auf den entgegengesetzten Seitenflächen von zwei
verschieden gelegenen Kennzeichengliedern 25 auf den beiden Trägern 21 liegen.
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Die Führungsschiene27, die dem einen Hauptriemen 10 am nächsten liegt,
heißt die Bezugsschiene und läuft parallel zur Kante des Hauptriemens 10.
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Die andere Führungsschiene28 heißt die Sortierschiene und hat am Eingang
der selektiven Leitvorrichtung 26 zu der Bezugsschiene 27 einen Abstand gleich dem
Abstand zwischen den Außenkanten von - auf verschiedenen Trägern befindlichen -
benachbarten Kennzeichengliedern 25 und ist gegenüber der Bezugsschiene 27 so geneigt,
daß der Abstand zwischen den beiden Führungsschienen 27, 28 sich gleichmäßig verringert,
bis er an der Ausgangsseite nur wenig mehr beträgt als die Breite eines Kennzeichengliedes
25.
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Außer den Hauptriemen 10, 11 ist ein zweites Paar endloser Ausschleusriemen
29, 30 mit einem gewissen gegenseitigen Abstand vorgesehen. Die Ausschleusriemen
29, 30, die den Hauptriemen 10,
11 ähnlich sind, laufen parallel zueinander mit gleicher
Geschwindigkeit und in gleicher Richtung wie die Hauptriemen 10, 11. Ihr Antrieb
kann beliebig in üblicher Weise erfolgen, z. B. durch geeignete Zahnräder 31, 32
zwischen der Antriebswelle 33 und Antriebswelle 16 der Hauptriemen 10, 11. Die Ausschleusriemen
29, 30 laufen über drei Paar Riemenscheiben 34, 35, 36, 37, 38 und 39 in einem ersten
Abschnitt parallel zu den Hauptriemen 10, 11 und in geringem vertikalem Abstand
von diesen horizontal über die Länge der selektiven Leitvorrichtung 26 und dann
in einem zweiten Abschnitt ansteigend, bevor sie zum Eingang der selektiven Leitvorrichtung
26 zurückkehren. Die Ausschleusriemen 29, 30 befinden sich über den Hauptriemen
10, 11 derart, daß die Innenkante eines der Hauptriemen parallel unter der benachbarten
Innenkante eines der Ausschleusriemen verläuft und die Innenkante des anderen Hauptriemens
parallel unter der Außenkante des anderen Ausschleusriemens.
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Die beiden Hauptriemen 10, 11 können die Träges 21 von einem Eingangskanal
direkt zu einem Primär-Ausgangskanal führen. Die Ausschleusriemen 29, 30 bieten
Transportmöglichkeiten zu einem Sekundär-Ausgangskanal.
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Einige Träger 21, die in die selektive Leitvorrichtung 26 hineingehen,
mögen dazu bestimmt sein, ohne Abweichung von den Hauptriemen 10, 11 zum Primär-Ausgangskanal
zu gelangen. Diese Träger 21 müssen ein Kennzeichenglied 25 besitzen, das so angeordnet
ist, daß es an der Bezugsschiene27, die parallel zu den Hauptriemen 10, 11 liegt,
entlangläuft (Bezugs-Kennzeichenstellung). Diese Träger 21 sind deshalb auf eine
kontinuierliche direkte Bewegung zum Primär-Ausgangskanal hin beschränkt.
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Die übrigen Träger 21 müssen zum Sekundär-Ausgangskanal geführt werden.
Diese Träger 21 brauchen ein Kennzeichenglied 25, das so angeordnet ist, daß es
mit der Sortierschiene 28 in Eingriff kommt, die gegen die Bezugsschiene 27 und
den Hauptriemen 10 geneigt ist. Die an der Seite eines in geeigneter Weise angeordneten
oder kodierten Kennzeichengliedes 25 auf einem Träger 21 angreifende Sortierschiene
28 bewirkt, daß der betreffende Träges 21 sich senkrecht zur Bewegungsrichtung über
die Hauptriemen 10, 11 bewegt, während er durch die selektive Leitvorrichtung 26
geht.
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Aus den Fig. 2 und 3 ist zu ersehen, daß an den Trägern 21 zwei zusätzliche
Stützarme 40 in festem Abstand über den Hauptstützarmen 22 angeordnet sind. Wenn
ein Träger 21, wie oben beschrieben, von der Sortierschiene 28 aussortiert wird,
schieben sich die zusätzlichen Stützarme 40 an den Enden des aussortierten Trägers
21 auf die Ausschleusriemen 29, 30, die parallel zu den Hauptriemen 10, 11 laufen.
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Wenn der aussortierte Träger 21 die selektive Leitvorrichtung 26 verläßt,
ist die Verbindung zwischen den ansteigenden Ausschleusriemen 29, 30 und den zusätzlichen
oberen Stützarmen 40 des gewählten Trägers 21 hergestellt, und dieser wird aus dem
Fluß der Träger auf den Hauptriemen 10, 11 herausgehoben.
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Der ansteigende Abschnitt der Ausschleusriemen 29, 30 ist so lang,
daß die aussortierten Träger 21, zusammen mit den daran befestigten Gegenständen
(in der Zeichnung nicht dargestellt), den Fluß der Träger 21 auf den Hauptriemen
10, 11 verlassen können. Nahe der höchsten Stelle jedes der ansteigenden
Ausschleusriemen
29, 30 berühren abgeschrägte Ausgangsführungsplatten 41, 42 die freien Enden der
zusätzlichen oberen Stützarme 40 des gewählten Trägers 21 und lenken den Träger
21 seitlich in entgegengesetzter Richtung zu der in der selektiven Leitvorrichtung
26 erzeugten Bewegung ab. Die so abgelenkten Träger 21 können von den Ausschleusriemen
29, 30 auf feste Stützschienen (nicht dargestellt) herunterfallen, die den Sekundär-Ausgangskanal
bilden. Eine vorzugsweise Methode besteht darin, einen Sekundär-Ausgangskanal in
Form von zwei Riemen (nicht dargestellt) zu schaffen, die so angeordnet sind, daß
sie das Gewicht der Träger 21 auf ihren unteren Stützarmen 22 übernehmen, kurz bevor
sie die Spitze der geneigten Ausschleusriemen 29, 30 erreichen. Die seitliche Auslenkung
verursacht dann keinen Fall für die Träger 21 und verhindert eine Abnutzung am Rand
der Ausschleusriemen 29, 30.
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Aus der vorstehenden Beschreibung ergibt sich somit, daß die Anordnung
entsprechend der vorliegenden Erfindung eine Sortiermaschine mit einem Eingang und
zwei Ausgängen schafft. Im vorliegenden Beispiel sind sowohl der Primär-Ausgangskanal
als auch der Sekundär-Ausgangskanal nur mit festen Stützschienen versehen, auf die
die Träger, die die Maschine verlassen, herunterfallen können. Bei dauerndem Eingangsfluß
von Trägern können weitere Transportriemen, ähnlich den Hauptriemen 10, 11 und auf
übliche Weise mit gleicher Geschwindigkeit angetrieben, die beiden gewählten Gruppen
von Trägern 21 zu einer weiteren Sortiermaschine oder sonstigen Einrichtungen bringen.
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Falls eine eingehendere Sortierung erforderlich ist, können die beiden
Gruppen von getrennten Trägern 21 wieder in die gleiche Maschine eingespeist und
eine weitere Sortierung dadurch ausgeführt werden, daß in bezug auf die kodierten
Keunzeichenglieder 25 oben an dem Träger 21 die Stellung der selektiven Leitvorrichtung
so eingestellt wird, daß die Bezugsschiene 27 der selektiven Leitvorrichtung 26
mit einer anderen Bezugskennzeichenstellung zusammenwirkt. Diese Operation bietet
die Möglichkeit von zwei weiteren Gruppierungen der Träger 21 in den beiden Ausgangskanälen.
Das oben beschriebene Verfahren kann sooft wie notwendig wiederholt werden, um die
gewünschte Sortierung der von dem Träger transportierten Gegenstände zu erreichen.
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Obwohl die Erfindung besonders für eine Maschine zum Sortieren von
Schecks oder sonstigen Dokumenten geeignet ist, ist es klar, daß die Maschine zum
schnellen und wirkungsvollen Sortieren jeder Art von Gegenständen, die von einem
in geeigneter Weise mit Zielkennzeichen versehenen Träger gehalten werden, benutzt
werden kann.