DE1151360T1 - Verfahren zur herstellung mit hilfe eines satellitenpositionierungssystems - Google Patents
Verfahren zur herstellung mit hilfe eines satellitenpositionierungssystemsInfo
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Claims (43)
1. Realisierungsverfahren einer geplanten Nutzform (7),
wie beispielsweise einer Decke eines Straßenvorhabens, ab einem bestehenden, von einem dreidimensionalen Mantel
abgegrenzten Körper (5) wie beispielsweise einem Grundstück, einem Bauwerk, oder dergleichen, anhand eines auf einer
Maschine (2) , beispielsweise einer Erdbaumaschine für Baustellen oder dergleichen montierten Werkzeugs (4); wobei
diese Maschine (2) mit einem globalen Positionierungssystem des Typs Doppelfrequenz, differentiell, kinematisch oder in
Echtzeit wie GPS zusammenwirkt; wobei die Maschine (2)
mindestens einen globalen Positionierungsempfänger (10; 1OA,-10B) besitzt, beispielsweise auf ihrem Werkzeug (4), um nach
einem theoretischen Modell (6) der Form (7) versetzt zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden
Etappen umfasst:
Speichern der festgelegten, der Nutzform eigenen geometrischen Kurven (28,30), darunter mindestens eine etwa
längliche Leitkurve (28) und mindestens ein Querprofil (29);
- Messen zumindest an einem Moment (N) der Höhen- (z(P)), Längs- (x(P)) und Querposition (y(P)) des Werkzeugs anhand
des Empfängers (10; 10A; 10B) beim Versetzen des Werkzeugs, beispielsweise nach einer vorgegebenen Frequenz (F);
Zuordnen zu dieser gemessenen Position eines Platzes entlang der Leitkurve (28) ;
lokales Berechnen des Modells (6), indem diesem Platz ein Querprofil (29) der Nutzform (7) angepasst wird;
Aktivieren im Speicher einer typischen Abweichung (ET),
kennzeichnend für eine spezifische Unsicherheit des globalen Positionierungssystems, gegebenenfalls nach ihrer Bestimmung
bei einer Eichphase des Empfängers (10; 1OA; 10B) ;
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Vergleichen bei der Versetzung des Werkzeugs (4), beispielsweise nach der vorgegebenen Frequenz (F) , einer
gemessenen Höhenposition (z(P)) des Werkzeugs mit einer ab dem Modell (6) definierten theoretischen Höhe
- Ableitung aus diesem Vergleich einer Höhenabweichung
(E(N)) am Moment (N), so dass diese Abweichung zu einer Nullabweichung (EO) wird, wenn die gemessene Höhenposition
(z(P)) in etwa der theoretischen Höhe (zth(P)) entspricht,-
Definition mindestens eines Teil der Nullabweichung (EO), mindestens zweier Analysebänder und beispielsweise
zweier zentraler Bänder, jeweils oben (31) und unten (34) , zweier mittlerer Bänder, jeweils oben (32) und unten (35) ,
und zweier externer Bänder, jeweils oben (33) und unten (36) , wobei diese Bänder beispielsweise paarweise
symmetrisch sind, wobei die unteren und/oder oberen Grenzwerte dieser Analysebänder proportional zur typischen
Abweichung (ET) sind;
Identifikation eines aktiven Analysebands (31, 36), dem
diese Höhenabweichung (E(N)) angehört;
- Berechnung entsprechend der Abweichung (E(N)) und dem
aktiven Analyseband eines Höhenregelungssollwertes (C(P)),
dessen Wert entsprechend dem identifizierten aktiven
Analyseband begrenzt ist; und
Steuerung der Höhenposition des Werkzeugs (4) entsprechend dem berechneten Sollwert (C(P)), so dass dieses
Werkzeug entweder vorübergehend in Position bleibt oder dem Modell (6) um eine etwa proportional zum Absolutwert des
Sollwerts (C(P)) lautende Höhendistanz begrenzt angenähert wird.
2. Realisierungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das theoretische Modell (6) der
• ·
• •t ·
Nutzform (7) lokal berechnet wird, insbesondere ab mindestens:
der mathematisch definierten Leitkurve (28) ,
insbesondere durch eine flächige Achse genannte Linie und ein längliches Profil, die wiederum durch mindestens eine
kontinuierliche und ableitbare parametrierte Funktion definiert werden, und mit mindestens einem geometrischen
Kurventeil (30) und beispielsweise eine Folge derartiger Teile, wobei jeder mathematisch durch eine kontinuierliche
parametrierte Funktion definiert wird wie beispielsweise Gerade, Kreisbogen, Parabel, Klothoide oder dergleichen; und
einem Querprofil (29), das mathematisch durch eine kontinuierliche parametrierte Funktion definiert wird, wobei
jedes Querprofil beispielsweise eine Folge von endweisen Geradensegmenten ist.
3. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es dazu bestimmt ist, eine
existierende Nutzform (7) wiederherzustellen, und dass es bei der Speicherung der geometrischen Kurven (30) mindestens
eine Phase umfasst, die insbesondere einen Messdurchgang der existierenden Nutzform vorsieht, beispielsweise mit einer
ähnlichen Maschine (2) wie diejenige, die zur Durchführung der Wiederherstellung vorgesehen ist.
4. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Realisierung der Nutzform (7) eine Seiten- oder Richtungskontrolletappe des
Längswegs der Maschine (2) und/oder des Werkzeugs (4) vorgesehen ist, wobei diese Etappe die folgenden Phasen
umfasst:
- Definition einer Hilfsführungslinie (38) , die der
Maschine (2) bei einem gegebenen Durchgang der Realisierung
DE/EP 1 151 360 Tl
folgen soll, wobei diese Führungslinie beispielsweise in einem etwa konstanten Abstand von der Leitkurve (28)
verläuft;
Analyse der flächig gemessenen Seitenposition des Werkzeugs (4) entsprechend den vom Empfänger (10, 1OA, 10B)
gelieferten Messungen; und
Berechnung entsprechend der durch diese erhaltenen Parameter einer seitlichen Regelsteuerung der Maschine (2) ,
die einen flächigen Weg der Maschine (2) mit der Hilfsführungslinie (38) in Übereinstimmung bringen kann:
5. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens von einem Teil der Nullabweichung (EO) drei Analysebänder vorgesehen sind,
und zwar:
- ein erstes, sogenanntes zentrales (31) Analyseband in
der Nähe der Nullabweichung (EO) , das durch eine Reihe von Abweichungen definiert wird;
ein zweites, sogenanntes mittleres (32) Analyseband, das durch größere Abweichungen als diejenigen des zentralen
Bands definiert wird; und
ein drittes, sogenanntes externes (33) Analyseband, das
weiter von der Nullabweichung (EO) entfernt ist als das
zentrale und mittlere Band, und das durch eine Reihe von
größeren Abweichungen definiert wird als diejenigen des
mittleren Bands;
wobei eventuell vom anderen Teil der Nullabweichung (EO)
andere Analysebänder (34, 35, 36) vorgesehen sind, beispielsweise symmetrisch zu dem zentralen, mittleren und
externen Band in Bezug auf die Nullabweichung (EO).
6. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Analysebänder
symmetrisch sind, beispielsweise höher oder niedriger in Bezug auf die Nullabweichung (EO), die Verarbeitung
sämtlicher Abweichungen J nur ihren Absolutwert berücksichtigt, wobei der einer Abweichung (E(N) mit
negativem Vorzeichen entsprechende Sollwert (C(P) gleich dem Gegenteil des sich aus der Verarbeitung des Absolutwerts
dieser Abweichung ergebenden Sollwerts ist.
7. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass das theoretische Modell (6) von der Maschine (2) entlang der Leitkurve (28) und/oder
entlang der Hilfsführungslinie (38) frei in eine Richtung oder in eine andere, beispielsweise entgegengesetzte
Richtung durchlaufen werden kann.
8. Realisierungsverfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es eine automatische Erkennungsetappe
der Laufrichtung der Maschine (2) entlang der Leitkurve (28) und/oder der Hilfsführungslinie (38) umfasst.
9. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei aufeinanderfolgende Höhendurchgänge vorgesehen sind, wobei
dann eine ursprüngliche Hilfsführungslinie bezüglich eines ersten Durchgangs um einen vorgegebenen Wert verschoben
wird, um eine spätere Hilfsführungslinie bezüglich eines
nächsten Durchgangs zu definieren.
10. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass die Messfrequenz (F),
Verarbeitung und Berechnung, zwischen dem Moment (N) und einem folgenden Moment (N+l) einer späteren Messung durch
ein Zeitwerk des globalen Positionierungssystems definiert wird, und beispielsweise etwa 1 Hertz beträgt.
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11. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Abweichung (E(N))
in einem externen Analyseband (33, 36) bestimmt wird, der Regelsollwert (C(P)) konstant ist, beispielsweise entspricht
ihr Absolutwert einer Versetzungsdistanz der Maschine von etwa 10 Millimetern.
12. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Abweichung (E(N))
in einem mittleren Analyseband (32, 35) bestimmt wird, man eine sogenannte mittlere Differenz oder Menge (D) berechnet,
definiert durch eine Differenz zwischen dieser Abweichung (E(N)) und einem jeweiligen, der Nullabweichung (EO)
nahesten Grenzwert dieses Bands (32, 35), wobei von dieser Menge (D) ein Regelsollwert (C(P)) abgeleitet wird.
13. Realisierungsverfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenn der Absolutwert der Menge (D)
großer ist als ein maximaler mittlerer Aktionswert (Cl), der Absolutwert des Sollwerts (C(P) als etwa gleich diesem Wert
(Cl) bestimmt wird, beispielsweise entspricht dieser Wert einer Versetzungsdistanz des Werkzeugs (4) von etwa 10
Millimetern.
14. Realisierungsverfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenn der Absolutwert de Menge (D)
kleiner ist als ein minimaler mittlerer Aktionswert (C2) , der Absolutwert des Sollwerts (C(P)) als etwa gleich diesem
Wert (C2) bestimmt wird, beispielsweise entspricht dieser Wert einer Versetzungsdistanz des Werkzeugs (4) von etwa 4
Millimetern.
15. Realisierungsverfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenn der Absolutwert der Menge (D)
zwischen dem maximalen (Cl) und dem minimalen (C2) mittleren
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Wert liegt, der Absolutwert des Sollwerts (C(P)) als etwa gleich dem Absolutwert der Menge (D) bestimmt wird.
16. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Abweichung (E(N)) als in einen zentralen Analyseband (31, 34) , beispielsweise
oben oder unten, liegend bestimmt wird, eine Berechnungsetappe einer sogenannten zentralen (D') Differenz
zwischen dem Absolutwert dieser Abweichung und dem Absolutwert einer Abweichung an einem vor dem Moment (N)
liegenden Berechnungsmoment (N-I) gemäss dem Wert der
Frequenz der Verarbeitung (F) stattfindet.
17. Realisierungsverfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Differenz (D') negativ oder
gleich null ist, der Sollwert (C(P)) etwa gleich null gewählt wird, und beispielsweise ist die
Höhenannäherungsdistanz des Werkzeugs (4) gleich null.
18. Realisierungsverfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Differenz (D') positiv ist,
eine sogenannte zentrale Menge (Q') berechnet wird, die einer Fraktion der Differenz (D') entspricht, beispielsweise
etwa einem Drittel dieser Differenz.
19. Realisierungsverfahren nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, dass wenn die zentrale Menge (Q') größer ist als ein maximaler zentraler Wert (C3), der Absolutwert des
Sollwerts (C(P)) als etwa gleich diesem Wert (C3) bestimmt wird, beispielsweise entspricht dieser Wert einer
Versetzungsdistanz des Werkzeugs (4) von etwa 4 Millimetern.
20. Realisierungsverfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die zentrale Menge (Q') kleiner
ist als ein minimaler zentraler Aktionswert (C4), der Absolutwert des Sollwerts (C(P)) als etwa gleich diesem Wert
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(C4) bestimmt wird, beispielsweise entspricht dieser Wert
einer Versetzungsdistanz des Werkzeugs (4) von etwa 1 Millimeter.
21. Realisierungsverfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die zentrale Menge (Q') zwischen
dem minimalen (C4) und maximalen (C3) zentralen Aktionswert liegt, der Absolutwert des Sollwerts (C(P)) als etwa gleich
dieser zentralen Menge (Q') bestimmt wird.
22. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
21, dadurch gekennzeichnet, dass eine beispielsweise gerade Regressionskurve (37) berechnet wird, die die
durchschnittliche Entwicklung der während eines vorgegebenen Zeitraums, beispielsweise zwischen den Zeitpunkten einer
früheren Messung (N-50) und einer vorherigen Messung (N-I) abgeleiteten Abweichungen definiert, wobei eine
Regressionsabweichung (E' (N) ) am Moment (N) ab dieser Regressionskurve (37) extrapoliert wird, und wobei der der
Abweichung (E(N)) entsprechende Sollwert (C(P)) dann entsprechend der Differenz zwischen der extrapolierten
Abweichung (E'(N)) und der Abweichung (E(N)) korrigiert wird.
23. Realisierungsverfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Korrektur des Sollwerts (C(P))
vorsieht, in der Berechnung dieses Sollwerts einerseits den Wert der Abweichung (E(N)) durch den Wert einer korrigierten
Abweichung (E'' (N)) und andererseits den Wert der vorherigen Abweichung (E(N-I)) durch den Wert einer vorherigen
korrigierten Abweichung (E''(N-I)) zu ersetzen, wobei die Werte der korrigierten Abweichung (E' ' (N) ) und der
vorherigen korrigierten Abweichung (E''(N-I)) jeweils gleich einem gewichteten Durchschnitt des Werts der Abweichung
(E(N)) und der entsprechenden extrapolierten Abweichung
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(E' (N)) und einem gewichteten Durchschnitt des Werts der vorherigen Abweichung (E(N-I)) und einer entsprechenden
vorherigen extrapolierten Abweichung (E'(N-I)) sind.
24. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
23, dadurch gekennzeichnet, dass die von den Empfängern (10, 1OA, 10B) zur Verarbeitung empfangenen Signale oder Raster
Decodierungs- und Filterungsoperationen unterzogen werden, wobei diese Operationen ermöglichen, die Raster in digitale
Signale umzuwandeln, die verarbeitet werden können, und alle Messungen zu löschen, deren Abweichung in Bezug auf eine
vorherige Messung größer ist als ein vorgegebener bedeutender Wert, beispielsweise von etwa 100 mm.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine von einem Digitalisierungsmodul
(19) vorgesehene Digitalisierungsetappe insbesondere die folgenden Phasen umfasst:
Digitalisierung der Daten bezüglich dem theoretischen Modell (6) , das beispielsweise aus einer computergestützten
Konzeption stammt;
- Simulation des Verfahrens der Maschine (2) auf dem Modell (6), um die Kohärenz der Daten zu prüfen;
Anzeige der Parameter des theoretischen Modells (6) ; und
Erstellung von Informatikdateien, die von einem Leitrechner (18) des Verfahrens verarbeitet werden können.
26. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das theoretische Modell (6)
insbesondere durch die Leitkurve (2 8) und mindestens ein Querprofil definiert wird, wobei eine Berechnungsetappe (18)
durch lineare Interpolation zwischen verschiedenen
• »&phgr; &phgr; ·· »&phgr; &phgr;
&phgr; &phgr; &phgr; · &phgr; &phgr; &phgr; ♦ &iacgr; &phgr;
&phgr; · &phgr; &phgr; &phgr; ···
ΦΦΦ ·· ·Φ» ·&phgr;'·&phgr; 9f III
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Querprofilparametern des theoretischen Modells (6) entlang
dieser Leitkurve (28) vorgesehen ist.
27. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
26, dadurch gekennzeichnet, dass eine automatische Identifikationsetappe von Fehlern in der begrenzten
Konvergenz und/oder der Verarbeitung vorgesehen ist, wie
beispielsweise das Fehlen einer Positionsmessung durch den
Empfänger (10, 10A, 10B), ein Kommunikationsausfall, ein
Digitalisierungsfehler des theoretischen Modells (6) , ein Übertragungsfehler der globalen Positionierungsinformation
zu einem Rechner (18), ein Regelberechnungsfehler oder ein der Maschine (2) eigener Positionierungsfehler.
28. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
27, dadurch gekennzeichnet, dass es die Verwendung mindestens eines zweiten Empfängers (10; 1OA; 10B) und/oder
mindestens eines Lagensensors, beispielsweise eines Querneigungsmessers oder eines Schräglagensensors, vorsieht.
29. Realisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
28, dadurch gekennzeichnet, dass es drei verschiedene Betriebsweisen vorsieht, einen sogenannten Prioritätsmodus
links vom Werkzeug (4) , einen sogenannten Prioritätsmoduls rechts vom Werkzeug (4) und einen Modus ohne Priorität,
insbesondere für die Realisierung von gebrochenen Querprofilen (29) oder dergleichen der Nutzform (7).
30. Steuer- und Regelvorrichtung für die Realisierung nach einem theoretischen Modell (6) einer geplanten Form (7) ab
einem von einem dreidimensionalen Mantel abgegrenzten Körper
(5) , die für die Umsetzung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 29 geeignet ist, dadurch gekennzeichnet,
dass sie insbesondere mindestens umfasst:
ein Positionierungsmodul (17);
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einen Rechner (18) zur Verarbeitung der vom Positionierungsmodul (17) kommenden Informationen und nur
eines nützlichen, beispielsweise anhand einer Datei zugänglichen Teils des theoretischen Modells (6);
- ein Digitalisierungsmodul (19);
einen beispielsweise programmierbaren Automaten (2 0) ; und
einen jeweils rechten und linken Höhen- (21, 22) und Richtungsverteiler (23) des Werkzeugs.
31. Vorrichtung (24) nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Rechner (18) insbesondere
mindestens drei Unterbaugruppen umfasst, und zwar:
einen Decodierungs- und Filterungskern (25);
einen Lokalisierungskern (26); und
einen Lokalisierungskern (26); und
- Regelmittel (27) , die über den Automaten (20) mit den Höhen- (21, 22) und Richtungsverteilern (23) des Werkzeugs
(4) verbunden sind.
32. Vorrichtung (24) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass ein Decodierungs- und Filterungskern
(25) sowie ein Lokalisierungskern (26) Informatikprogramme für die digitale Berechnung, Applikationen aus digitalen
oder analogischen Rechnersoftwares, umfassen.
33. Vorrichtung (24) nach einem der Ansprüche 30 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Übertragungsmittel zum Rechner (18) an jedem Moment (N) von Informationen in Form
von codierten Meldungen, insbesondere bezüglich einer Längs-(x) , Quer- (y) und Höhenposition (z) eines jeden mobilen
Empfängers (10, 1OA, 10B) umfasst.
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34. Vorrichtung (24) nach einem der Ansprüche 30 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass sie Sicherheitsmittel umfasst,
die einen Betriebsstillstand der mobilen Empfänger (10, 1OA, 10B) detektieren oder identifizieren und/oder diese
Vorrichtung (24) von einem Automatikbetrieb auf einen Handbetrieb, bei dem ein Fahrer (3) der Maschine (2) diese
komplett steuert, umschalten können.
35. Vorrichtung (24) nach einem der Ansprüche 30 bis 34,
dadurch gekennzeichnet, dass sie automatische Erkennungsmittel der Fahrrichtung der Maschine (2) entlang
der Leitkurve (28) und/oder der Hilfsführungslinie (38) des
theoretischen Modells (6) umfasst.
36. Maschine (2) zur Umsetzung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 2 9 und/oder mit mindestens einer
Vorrichtung (24) nach einem der Ansprüche 30 bis 35, wie beispielsweise eine Planierraupe, ein Aufschüttungs-Entlader,
eine Beton-Stranggussmaschine, eine Aushaumaschine von bestehenden Strukturen, ein Schneeschieber oder
dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Werkzeug (4) mit mindestens einem globalen
Positionierungsempfänger (10; 1OA, 10B), beispielsweise zwei auf jeweilige Mäste (8; 8A; 8B) in der Nähe der Querenden
des Werkzeugs (4) montierte Empfänger umfasst.
37. Maschine (2) zur Umsetzung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 29 und/oder mit mindestens einer
Vorrichtung (24) nach einem der Ansprüche 30 bis 35, wie
beispielsweise eine Planierraupe, ein Aufschüttungs-Entlader, eine Beton-Stranggussmaschine, eine Aushaumaschine
von bestehenden Strukturen, ein Schneeschieber oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein
Werkzeug (4) mit mindestens einem globalen Positionierungsempfänger (10; 1OA, 10B), beispielsweise in
der Nähe der Querenden des Werkzeugs (4) , und mindestens einen Lagensensor umfasst.
38. Maschine (2) nach Anspruch 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, dass sie beispielsweise in einer Kabine (46)
eines Fahrers (3) dieser Maschine (2) Anzeigemittel (47, 48,
49) aufweist, wie beispielsweise mindestens einen
Bildschirm, zum Beispiel einen Flüssigkristallbildschirm oder dergleichen.
39. Maschine (2) nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anzeigemittel mindestens einen Begrüßungs- und Parametrierungsbildschirm (47), einen Arbeitsbildschirm (48)
und einen Bildschirm für geometrische Informationen (49) umfassen, wobei der Begrüßungs- und
Parametrierungsbildschirm (4 7) beispielsweise ein Tastbildschirm ist, um einem Fahrer (3) des Fahrzeugs zu
ermöglichen, eine Steuer- und Regelvorrichtung (24) zu initialisieren.
40. Maschine (2) nach einem der Ansprüche 36 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass sie automatische Regelmittel
ihrer Richtung umfasst, die beispielsweise von einer Steuer- und Regelvorrichtung (24) gesteuert werden, wobei diese
Richtungsregelmittel in der Lage sind, einen Verfahrweg der Maschine (2) zu und entlang einer Hilfsführungslinie (38)
automatisch in Übereinstimmung zu bringen.
41. Maschine (2) nach einem der Ansprüche 36 bis 40,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Einstellmittel der Querposition des Werkzeugs (4) um eine Höhenrichtung herum
umfasst, die eine begrenzte Konvergenz des Wegs dieses Werkzeugs (4) zu und entlang einer Hilfsführungslinie (38)
ermöglichen können.
DE/EP 1 151 36OTi
42. Maschine (2) nach einem der Ansprüche 36 bis 41,
dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Lenkhebel (45) und Prioritäts-Bestimmungsmittel eines Automatikbetriebs
umfasst, wobei diese Bestimmung durch eine von einem Fahrer
(3) vorgenommene Bewegung dieses Hebels (45) ermöglicht, die Betriebsweise einer Steuer- und Regelvorrichtung (24) von
einem Automatikbetrieb in einen Handbetrieb umzuschalten.
43. Nutzform (7), erhalten ab einem Körper (5), dadurch gekennzeichnet, dass sie nach dem Verfahren einer der
Ansprüche 1 bis 29 und/oder anhand mindestens einer Steuer- und Regelvorrichtung (24) nach einem der Ansprüche 3 0 bis 35
und/oder mit mindestens einer Baustellenmaschine (2) nach einem der Ansprüche 36 bis 42 realisiert wird, wobei die
Niveauunterschiede der Nutzform (7) entlang der Leitkurve
(28) des theoretischen Modells (6) auf beiden Seiten in der Höhe zwischen -13 mm und höchstens +13 mm in Bezug auf das
Modell (6) betragen.
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