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DE1146559B - Richtkoppler, bestehend aus einem aeusseren Schirm und zwei im Inneren dieses Schirmes angeordneten Innenleitern - Google Patents

Richtkoppler, bestehend aus einem aeusseren Schirm und zwei im Inneren dieses Schirmes angeordneten Innenleitern

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DE1146559B
DE1146559B DES70556A DES0070556A DE1146559B DE 1146559 B DE1146559 B DE 1146559B DE S70556 A DES70556 A DE S70556A DE S0070556 A DES0070556 A DE S0070556A DE 1146559 B DE1146559 B DE 1146559B
Authority
DE
Germany
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directional coupler
cable
inner conductor
screen
conductor
Prior art date
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Pending
Application number
DES70556A
Other languages
English (en)
Inventor
Dr Martin Arndt
Heinrich Pfeifer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R2103/00Two poles

Landscapes

  • Details Of Aerials (AREA)

Description

  • Richtkoppler, bestehend aus einem äußeren Schirm und zwei im Inneren dieses Schirmes angeordneten Innenleitern Es sind Richtkoppleranordnungen bekannt, bei denen ein Koppelleiter über eine bestimmte Länge längs einer durchgehenden Leitung geführt ist, wodurch bei Einhaltung bestimmter Koppelbedingungen eine richtungsabhängige Auskopplung von Energie möglich ist. Derartige Anordnungen werden deshalb besonders in der Meßtechnik zur Feststellung des Vor-Rück-Verhältnisses von längs einer Leitung laufenden Wellen benutzt. Der Aufbau derartiger Richtkoppler für Meßzwecke muß sehr sorgfältig vorgenommen werden. Sie bestehen meist aus zwei im Inneren eines metallischen Gehäuses angeordneten Leitern, von denen der eine als Durchgangsleiter und der zweite als Koppelleiter arbeitet. Die Außenleiter der Durchgangs- und der Koppelleitung sind mit dem Gehäuse verbunden. Diese Richtungskoppler sind relativ aufwendig und deshalb nicht für alle Betriebsfälle verwendbar. Außerdem haben sie einen großen Raumbedarf, sind nicht flexibel und erfordern beim Einbau konstruktive Maßnahmen.
  • Es ist auch bekannt, durch nachträgliches Einfügen eines Koppelleiters in ein koaxiales Kabel Richtkoppler herzustellen. Beim Aufbau von RichtkoppIern aus Kabeln mit einem äußeren Schirm und einem im Inneren dieses Schirmes angeordneten Innenleiter muß die Koppelschleife in einem bestimmten Bereich parallel zum Innenleiter geführt werden. Da die Koppelschleife zwischen dem Innenleiter und dem Außenleiter angeordnet werden muß, ist es z. B. möglich, einen derartigen Richtkoppler so herzustellen, daß der Außenleiter längs eines bestimmten Bereichs aufgeschnitten wird. wobei die zwischen Innen- und Außenleiter liegende Isolation mit einer entsprechenden Vertiefung zur Aufnahme des Koppelleiters zu versehen ist. Nach dem Einlegen des Koppelleiters kann die Schnittstelle am äußeren Schirm z. B. durch Löten oder durch überlegen eines leitenden Geflechtes oder Bleches wieder verschlossen werden. Derartige Koppelanordnungen erfordern zu ihrer Herstellung einen großen Arbeitsaufwand und ergeben wegen der nicht gleichmäßigen Führung der Koppelschleife keine so ausgeprägten Richteigenschaften, wie sie bei Richtkopplern normalerweise zu erwarten sind.
  • Zur Erzielung einer gleichmäßigen Kopplung längs des ganzen Koppelbereichs ist bei einer bekannten Richtkoppeleinrichtung nach der deutschen Auslegeschrift 1062 775 der Außenleiter eines Hochfrequenzkabels ganz oder zum Teil entfernt und in diesem Bereich der ebenfalls aus einem koaxialen Kabel hergestellten Koppelleiter auf die Außenseite der Isolierung der koaxialen Leitung aufgelegt. Hierzu ist bei dem als Koppelleiter wirkenden Koaxialkabel die Isolation bis zu einer tangential an dem Innenleiter anliegenden Fläche entfernt. Der Abstand zwischen den Innenleitern der beiden Kabel ist damit durch die Dicke des Isoliermaterials des einen Kabels festgelegt und bleibt im Koppelbereich konstant. Die beiden Kabel werden mit einer leitenden Umspinnung oder einem Blech umgeben, das gegen Ende des Koppelbereichs mit den Außenleitern der beiden koaxialen Kabel verbunden ist. Auch für diese Koppelanordnung ergibt sich eine relativ umständliche und große Sorgfalt erfordernde Herstellungsweise, wobei auch der Grad der gegenseitigen Verkopplung der beiden Innenleiter durch die Dicke des Isolationsmaterials festgelegt ist und damit von den jeweils verwendeten Kabeln abhängt.
  • Es ist bekannt, Breitband-Richtungskoppler bei Gemeinschaftsantennenanlagen in der Weise zu verwenden, daß als Verteilerleitung ein Richtkopplerkabel verlegt wird, bei dem die Länge des Abzweigleiters mehrere Meter beträgt und von einer Teildose bis zur nächsten reicht. Damit sind für die gesamte Anlage besondere Kabel erforderlich, wobei infolge unterschiedlicher Abstände der Teilnehmeranschlußdosen auch unterschiedliche Koppelverhältnisse auftreten Die Erfindung, welche sich auf Richtungskoppler, bestehend aus einem äußeren zylindrischen Schirm und zwei im Inneren dieses Schirmes angeordneten, gegeneinander und gegen den Schirm isolierten Innenleitern, bezieht, bei denen der Wellenwiderstand der Leiteranordnung; gemessen zwischen jeweils einem der Innenleiter und dem Schirm, für beide Innenleiter etwa den gleichenWert aufweist, vermeidet die Nachteile der bekannten Anordnungen dadurch, daß für den Aufbau des in den Verlauf einer vorzugsweise koaxialen Hochfrequenzenergieleitung einzuschaltenden Richtungskopplers ein eigenes, von der Hochfrequenzleitung unabhängiges Kabelstück verwendet ist, das von einem aus zwei Innenleitern und einem Schirm bestehenden Kabel abgeschnitten und in die an der gewünschten Stelle aufgetrennte Hochfrequenzenergieleitung derart eingefügt ist, daß der Innenleiter der aufgetrennten Hochfrequenzenergieleitung mit den Enden des einen Innenleiters des Kabelstückes und der Außenleiter bzw. Schirm der Hochfrequenzenergieleitung mit dem Schirm des Kabelstückes verbunden ist, während der zweite Innenleiter des Kabelstückes als Koppelleiter mit seinen Enden nach außen geführt ist. _ Im Gegensatz zu den für Meßzwecke verwendeten, von vornherein als selbständige Baueinheiten ausgebildeten Richtkopplern und den durch besondere Maßnahmen aus einem koaxialen Kabel durch Einführen eines Koppelleiters hergestellten Richtkopplern wird gemäß der Erfindung demnach ein besonderes Richtkopplerkabel von größerer Länge verwendet, von dem Leitungsstücke entsprechender Länge abgeschnitten werden können, die sich je nach Verwendungszweck bei verschiedenen Bauteilen auch in bogen- oder schleifenförmiger Anordnung einbauen lassen. Damit sind zunächst die sich bei Richtkopplern daraus ergebenden Schwierigkeiten vermieden, daß die Länge der Koppelschleife in einer bestimmten Beziehung zur ausgekoppelten Wellenlänge stehen soll. Es werden meist Koppelschleifen von etwa :2,14 Länge verwendet, weil sich für die der Wellenlänge A entsprechende Frequenz die geringste Koppeldämpfung ergibt. Durch das erfindungsgemäße Richtkopplerkabel erübrigt sich eine umfangreiche Lagerhaltung, weil für jede Frequenz die entsprechenden Richtkoppler einfach durch Abschneiden von Kabelstücken passender Länge zu erhalten sind. Die Herstellung eines solchen Kabels läßt sich im wesentlichen mit den in der Kabeltechnik üblichen Verfahren bewerkstelligen, wobei zum Unterschied gegenüber den aus koaxialen Kabeln nachträglich hergestellten Richtkopplern für jeden Richtkoppler die gleichen Daten gelten, weil das Kabel in einem einheitlichen Arbeitsgang hergestellt ist. Das Maß der gegenseitigen Kopplung zwischen den beiden Innenleitern sowie die Wellenwiderstandsbedingung lassen sich mit hoher Genauigkeit einhalten, während es bei den bekannten, aus koaxialen Kabel nachträglich hergestellten Richtkopplern durch irgendwelche Zufälligkeiten bei der Montage mitbestimmt wird. Arbeiten am Kabel sind, abgesehen von der Vorbereitung der Anschlußstellen für die Einschaltung in eine normale Leitung, nicht notwendig.
  • Für die Einhaltung der Wellenwiderstandsbedingung, nach der der Wellenwiderstand, gemessen zwischen den beiden Innenleitern und dem äußeren Schirm, jeweils den gleichen Wert ergeben und etwa dem eines gewöhnlichen koaxialen Kabels entsprechen soll, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Der Wellenwiderstand zwischen dem Schirm und den Innenleitern ist vom Durchmesser des Schirmes und der Innenleiter sowie -deren gegenseitigen Abstand abhängig. Eine -weitere Beeinflussung des Wellenwiderstandes' ist durch die Wahl der Dielektriziitätskonstante des zwischen den einzelnen Leitern angeordneten Isolationsmaterials möglich.
  • Die Anordnung der beiden Innenleiter des Richtkopplerkabels erfolgt gemäß einer vorteilhaften weiteren Ausgestaltung der Erfindung derart, daß einer der Innenleiter bezüglich des äußeren Schirmes koaxial verläuft und der zweite Innenleiter den koaxialen Innenleiter wendelförmig umschlingt. Der koaxiale Innenleiter ist dabei vorteilhaft mit einer dünnen Isolierschicht umgeben, auf der der zweite Innenleiter als Blankdraht wendelförmig aufgewickelt ist. Dadurch läßt sich der gegenseitige Abstand der beiden Innenleiter in einfacher Weise konstant halten, während bei einfacher Parallelführung der beiden Innenleiter beim Umgießen mit Isoliermaterial diese gegeneinander verschoben werden können. Zugleich ergibt sich für den wendelförmig verlaufenden Leiter, der in diesem Falle als Koppelleiter verwendet wird, ein größeres Phasenmaß a15 für den koaxial verlaufenden Innenleiter. Die Isolierschicht auf dem koaxialen Innenleiter besteht vorteilhafterweise aus einem sehr dünnen Geflecht, das auf dem Innenleiter z. B. durch Umspinnen aufgebracht wird.
  • Die Dielektrizitätskonstante des zwischen dem wendelförmig verlaufenden Innenleiter und dem äußeren Schirm liegenden Isoliermaterial soll dabei zweckmäßig größer sein als die Dielektrizitätskonstante des Isoliermaterials zwischen dem koaxialen und dem wendelförmig verlaufenden Innenleiter. Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit für die Anordnung der Innenleiter bei dem erfindungsgemäßen Richtkopplerkabel besteht darin, daß die beiden Innenleiter miteinander verdrillt sind und beide symmetrisch bezüglich der Achse des äußeren Schirmes verlaufen. Dadurch sind beide Leiter bezüglich des äußeren Schirmes gleichwertig, und die Einhaltung der Wellenwiderstandsbedingung ist besonders einfach. Allerdings müssen in diesem Falle die beiden Innenleiter z. B. durch eine Umspinnung mit Isoliermaterialien verschiedener Farbe od. dgl. äußerlich voneinander unterschieden werden, damit bei der Einschaltung in eine koaxiale Leitung die beiden Leiter in der richtigen Zuordnung angeschlossen werden.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind an Hand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert, in denen der Aufbau von Richtkopplerkabeln dargestellt ist.
  • Fig. 1 zeigt im Längsschnitt ein Stück eines Richtkopplerkabels, so daß. die beiden Innenleiter 1 und 2 freigelegt sind. In Fig. 2 ist dieses Kabel im Querschnitt dargestellt. Der Innenleiter 1 ist mit Isoliermaterial, z. B. in Form eines Geflechtes, umgeben, während der Innenleiter 2 als Blankdraht auf den Innenleiter 1 aufgewickelt ist. Der Innenleiter 1 ver-' läuft koaxial zu dem äußeren Schirm 3. Zwischen den Innenleitern 1 und 2 und dem äußeren Schirm 3 liegt das Isoliermaterial 4, durch welches gleichzeitig die beiden Innenleiter in ihrer Lage bezüglich des Schirmes 3 festgelegt sind. Durch eine Schutzhülle 5 ist der Schirm 3 nach außen abgedeckt. Der Wellenwiderstand, gemessen zwischen dem koaxialen Innenleiter 1 und dem äußeren Schirm 3 und zwischen dem wendelförmig verlaufenden Innenleiter 2 und dem Schirm 3, ist so gewählt, däß ein Stück dieses Kabels als Richtkoppler reflexionsfrei in eine koaxiale Leitung einschaltbar ist: Für koaxiale Kabel herkömmlicher Bauart beträgt dieser WellenwiderstandsWert 60 Ohm. Die magnetische und die elektrische Kopplung zwischen den beiden Innenleitern 1 und 2 soll dabei so gewählt werden, daß das Verhältnis von magnetischer Kopplung zu elektrischer Kopplung gleich dem Produkt aus dem Wellenwiderstand der Durchgangsleitung 1 und der Koppelleitung 2 ist. Da im vorliegenden Fall diese beiden Wellenwiderstände gleich groß sein sollen, ist das Verhältnis von magnetischer Kopplung zu elektrischer Kopplung gleich dem Quadrat des Wellenwiderstandes einer der Leiteranordnungen. Der Abstand der beiden Innenleiter 1 und 2 voneinander ist im Vergleich zu ihrem Abstand vom äußeren Schirm 3 sehr gering. An sich ist diese Anordnung der Innenleiter bezüglich des äußeren Schirmes in diesem Falle unsymmetrisch, weil der wendelförmig verlaufende Innenleiter 2 einen geringeren Abstand vom äußeren Schirm 3 aufweist als der Innenleiter 1. Die Unsymmetrie ist aber wegen des relativ großen Abstandes der Innenleiter vom Schirm nicht sehr groß und kann durch geeignete Maßnahmen so weit verringert werden, daß die Leiteranordnung im Rahmen der erforderlichen Genauigkeit einer symmetrischen Anordnung entspricht. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, daß der wendelförmige Innenleiter 2 einen geringeren Durchmesser erhält als der koaxial verlaufende Innenleiter 1.
  • Fig. 3 zeigt im Längsschnitt ein Stück eines Richtkopplerkabels, dessen Innenleiter 10 und 11 symmetrisch bezüglich des äußeren Schirmes 13 verlaufen. Dieses Kabel ist in Fig. 4 im Querschnitt dargestellt. Die beiden Innenleiter 10 und 11 sind miteinander verdrillt. Der Raum zwischen den Innenleitern 10 und 11 und dem Schirm 13 ist durch Isoliermaterial 12 gefüllt. Auf dem Schirm 13 ist ein Schutzüberzug 14 angebracht. Die beiden Innenleiter 10 und 11 sind mit einem dünnen isolierenden Überzug versehen, wobei die beiden Innenleiter durch äußere Merkmale so zu kennzeichnen sind, daß bei der Einschaltung in eine koaxiale Energieleitung, z. B. die Verteilerleitung einer Gemeinschaftsantennenanlage, die Zuordnung der einzelnen Leiter zueinander in der richtigen Reihenfolge vorgenommen werden kann. Da bei diesem Kabel die beiden Innenleiter 10 und 11 symmetrisch bezüglich des äußeren Schirmes 13 verlaufen, ist die Einhaltung der Wellenwiderstandsbedingung, daß der Wellenwiderstand zwischen jedem der Innenleiter und dem äußeren Schirm gleich groß sein soll, in einfacher Weise einzuhalten.
  • Bei Gemeinschaftsantennenanlagen, für die die Anwendung der Erfindung mit besonderem Vorteil möglich ist, muß ein relativ großer Frequenzbereich aus der Verteilerleitung ausgekoppelt werden. Für den Anschluß der Fernsehgeräte soll dabei die übertragung des gesamten Fernsehbereichs mit einem einzigen Richtkoppler möglich sein. Hierzu ist es vorteilhaft, die Länge des Richtkopplers etwa zu 7,/4 einer Frequenz zu wählen, die im oberen zu übertragenden Frequenzbereich liegt. Bei Übertragung der Fernsehbänder I, III und IVIV wird diese Frequenz, für die die Länge des Richtkopplers i/4 beträgt und dieser deshalb die geringste Koppeldämpfung aufweist, etwa bei 600 MHz liegen. Für die Frequenzen der Fernsehbänder I und III ergibt sich damit allerdings ein Anstieg der Koppeldämpfung, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß die Leitungsdämpfung mit wachsender Frequenz zunimmt. Damit würden dann bei gleich großen Ausgangsspannungen der Antennenverstärker oder der Antennen den einzelnen Teilnehmern in den oberen Frequenzbereichen durch die erhöhte Leistungsdämpfung geringere Antennenspannungen zur Verfügung stehen als für die niedrigeren Frequenzbereiche. Durch den Anstieg der Koppeldämpfung für die niedrigeren Frequenzen und die Erhöhung der Leitungsdämpfung für die hohen Frequenzen ergeben sich insgesamt an den Antennenanschlußdosen aber für alle Frequenzbereiche im wesentlichen etwa gleich große Ausgangsspannungen.
  • Fig. 5 zeigt ebenfalls im Schnitt ein in den Verlauf einer koaxialen Leitung 20, z. B. einer Verteilerleitung einer Gemeinschaftsantennenanlage, eingeschaltetes Stück 21 eines Richtkopplerkabels entsprechend Fig. 1. und 2. Es läßt sich in gleicher Weise z. B. auch ein Stück eines Richtkopplerkabels verwenden, wie es in Fig. 3 dargestellt ist. Das Richtkopplerkabelstück 21 ist auf einem Montageblech 22 od. dgl. befestigt, wobei für den Anschluß des Innenleiters 23 der Leitung 20 und für den Innenleiter 24 der Abzweigleitung 25 isolierte Anschlußklemmen 26, 27 und 28 vorgesehen sind. Die Außenleiter bzw. Schirme der Kabel 20, 21 und 25 sind leitend miteinander verbunden, wie es durch die eingezeichneten Drahtstücke 29 bis 31 angedeutet ist. Die leitende Verbindung der Außenleiter kann aber auch über Klemmschellen und das Montageblech 22 erfolgen. Bei der dargestellten Anordnung wird für die Abzweigleitung 25 im wesentlichen nur Energie ausgekoppelt, die von links nach rechts läuft, während von den von rechts nach links laufenden Energieanteilen praktisch nichts in die Abzweigleitung25 gelangt. Der Innenleiter 32 des Richtkopplerkabelstückes ist mit dem Innenleiter 23 der Leitung 20 verbunden, die z. B. die Verteilerleitung einer Gemeinschaftsantennenanlage bildet. Der zweite Innenleiter 33 des Richtkopplerkabelstückes 21 ist an einem Ende mit dem Widerstand 34 reflexionsfrei abgeschlossen, während am anderen Ende der Innenleiter 24 der Abzweigleitung 25, z. B. einer Empfängeranschlußschnur, angeordnet ist. Das Richtkopplerkabelstück 21 bildet zweckmäßigerweise zusammen mit dem Montageblech 22 und den Anschlußstellen 26, 27, 28 eine fertige Baueinheit. Der Anschluß der Abzweigleitung 25 kann auch über eine Steckbuchse erfolgen, die dann die Klemme 28 ersetzt. Das Richtkopplerstück 21 wird dabei zweckmäßig in der Antennendose selbst angeordnet. In ähnlicher Weise können Stücke des Richtkopplerkabels auch bei Antennenweichen Verwendung finden.
  • Die Anwendung des Richtkopplerkabels ist auch nicht auf Anlagen mit erdunsymmetrischen, z. B. koaxialen Leitungen beschränkt, sondern es kann auch bei symmetrischen Doppelleitungen Verwendung finden. Dabei wird in jeden der beiden Leiter der Doppelleitung ein entsprechendes Stück des Richtkopplerkabels eingeschaltet; für eine Auskoppelstelle sind also zwei Richtkoppler notwendig.

Claims (10)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Richtungskoppler, bestehend aus einem äußeren zylindrischen Schirm und zwei im Inneren dieses Schirmes angeordneten, gegeneinander und gegen den Schirm isolierten Innenleitern, bei denen der Wellenwiderstand der Leiteranordnung, gemessen zwischen jeweils einem der Innenleiter und dem Schirm, für beide Innenleiter etwa den gleichen Wert aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß für den Aufbau des in den Verlauf einer vorzugsweise koaxialen Hochfreduenzenergieleitung einzuschaltenden Richtungskopplers ein eigenes, von der Hochfrequenzleitung unabhängiges Kabelstück verwendet ist, das von einem aus zwei Innenleitern und einem Schirm bestehenden Kabel abgeschnitten und in die an der gewünschten Stelle aufgetrennte Hochfrequenzenergieleitung derart eingefügt ist, daß der Innenleiter der aufgetrennten Hochfrequenzenergieleitung mit den Enden des einen Innenleiters des Kabelstückes und der Außenleiter bzw. Schirm der Hochfrequenzenergieleitung mit dem Schirm des Kabelstückes verbunden ist, während der zweite Innenleiter des Kabelstückes als Koppelleiter mit seinen Enden nach außen geführt ist.
  2. 2. Richtkoppler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der eine der Innenleiter des Kabels koaxial bezüglich des äußeren Schirmes verläuft (1) und der zweite Innenleiter (2) diesen koaxialen Innenleiter (1) wendelförmig umschlingt.
  3. 3. Richtkoppler nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der koaxiale Innenleiter (1) mit einer dünnen Schicht aus Isoliermaterial umgeben ist, auf der der zweite Innenleiter (2) als Blankdraht wendelförmig aufgewickelt ist.
  4. 4. Richtkoppler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der wendelförmig verlaufende Innenleiter (2) als Koppelleiter für die Ein- oder Auskopplung von Energie verwendet ist, während der koaxial verlaufende Innenleiter (1) an den Innenleiter (23) der koaxialen Hochfrequenzenergieleitung (20) angeschlossen ist.
  5. 5. Richtkoppler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Innenleiter (10, 11) jeder für sich isoliert und miteinander verdrillt und symmetrisch. bezüglich der Achse des äußeren Schirmes (13) angeordnet sind.
  6. 6. Richtkoppler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das als Richtkoppler dienende Kabelstück (21) etwa eine elektrische Länge von V4 aufweist, wobei # diejenige Wellenlänge ist, deren Frequenz mit der geringsten Koppeldämpfung übertragen werden soll.
  7. 7. Richtkoppler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung in Antennenanlagen für Rundfunk- und/oder Fernsehempfang. B.
  8. Richtkoppler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das den Richtkoppler bildende Kabelstück (21) mit den zugehörigen Anschlußstellen (26, 27, 28) auf einer Montageplatte (22) angeordnet ist und zusammen mit dieser eine feste Baueinheit bildet.
  9. 9. Richtkoppler nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das den Richtkoppler bildende Kabelstück in eine Antennensteckdose eingebaut ist.
  10. 10. Richtkoppler nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das den Richtkoppler bildende Kabelstück in eine Antennenweiche eingebaut ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschriften Nr. 1005 146, 1062 775; USA.-Patentschrift Nr. 2 679 632; »Proceedings of the IRE«, 1955, July, S. 867; »The Proceedings of the Inst. of Eleotr. Engineers«, Part B, 1955, May, S. 383 bis 386.
DES70556A 1960-04-21 1960-09-27 Richtkoppler, bestehend aus einem aeusseren Schirm und zwei im Inneren dieses Schirmes angeordneten Innenleitern Pending DE1146559B (de)

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