DE10361211B4 - Gleitmittelspender-Vorrichtung - Google Patents
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Abstract
Spender-Vorrichtung
(100) für
ein Gleitmittel zum Beschichten von Gegenständen, mit einer Behältereinrichtung
(110) mit einer Öffnung
(111) zum Abgeben des Gleitmittels, wobei die Mündung der Öffnung (111) im Inneren eines
porösen
und elastischen Spenderkopfes (120) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass
die Öffnungsmündung (112)
im Bereich des Zentrums des Spenderkopfes (120) angeordnet ist,
wobei die Öffnungsmündung (112)
an einem ersten Ende einer Rohrverbindung (130) vorgesehen ist,
deren anderes Ende mit der Öffnung
(111) verbunden ist, wobei die Länge
der Rohrverbindung (130) so bemessen ist, dass die Öffnungsmündung (112)
in einem zentralen Bereich des Spenderkopfes (120) zu liegen kommt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Spender-Vorrichtung für ein Gleitmittel zum Beschichten von Gegenständen, mit einer Behältereinrichtung mit einer Öffnung zum Abgeben des Gleitmittels, wobei die Mündung der Öffnung im Inneren eines porösen und elastischen Spenderkopfes angeordnet ist.
- Spender-Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind beispielsweise aus
US 5 015 112 A bekannt und werden im Stand der Technik insbesondere, aber nicht ausschließlich verwendet, um Gleitmittel bereitzustellen, die zur Reduzierung einer Reibung vor einem Ineinanderstecken auf die Innenflächen eines ersten und die Außenfläche eines zweiten Rohrendes aufgetragen werden. Die bekannten Spender-Vorrichtungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass ein Gleitmittel für ein Auftragen von der Öffnung auf eine Behelfseinrichtung wie etwa einen Lappen oder eine Handinnenfläche aufgetragen werden muss, da die Öffnung für ein gleichmäßiges Einschmieren von gebogenen Flächen nicht geeignet ist. - Aus
DE 27 32 494 A1 ist eine Auftragvorrichtung mit einem Körper und einem porösen Kissen bekannt, bei der der Umfangteil des Kissens in eine U-förmige, ringförmige Aussparung gezogen ist, wobei ein robuster Sitz des Kissens sichergestellt ist durch einen getrennten Haltering, welcher in der Aussparung angeordnet ist, wobei der Umfangteil des Kissens in Berührung mit dem getrennten Haltering und zwischen diesem und einem benachbarten ringförmigen Wandteil der U-förmigen Aussparung angeordnet ist. - Aus
EP 1 283 075 A2 ist eine Dose mit einem elastischen Auftragelement zur Abgabe eines Texturmateriales enthaltend ein Basismaterial, ein Trägermaterial sowie ein Partikularmaterial bekannt. - Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Spender-Vorrichtung zu schaffen, mittels derer ein gleichmäßiges Einschmieren von gebogenen Flächen wie etwa Innen- und Außenflächen von Rohrenden ermöglicht ist.
- Für eine Vorrichtung der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Öffnungsmündung im Bereich des Zentrums des Spenderkopfes angeordnet ist, wobei die Öffnungsmündung an einem ersten Ende einer Rohrverbindung vorgesehen ist, deren anderes Ende mit der Öffnung verbunden ist, wobei die Länge der Rohrverbindung so bemessen ist, dass die Öffnungsmündung in einem zentralen Bereich des Spenderkopfes zu liegen kommt.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch das Merkmal, dass die Öffnungsmündung im Bereich des Zentrums des Spenderkopfes angeordnet ist, wobei die Öffnungsmündung an einem ersten Ende einer Rohrverbindung vorgesehen ist, deren anderes Ende mit der Öffnung verbunden ist, wobei die Länge der Rohrverbindung so bemessen ist, dass die Öffnungsmündung in einem zentralen Bereich des Spenderkopfes zu liegen kommt, erreicht, dass eine Vorrichtung geschaffen ist, bei der ein Einschmieren gebogener Flächen mit Hilfe des elastischen und insofern an gebogene Flächen anpassbaren Spenderkopfes ermöglicht ist, wobei der Spenderkopf durch seine Porosität in der Lage ist, ein Gleitmittel aufzunehmen und in angemessener, von seiner Größe abhängiger Menge in sich zu speichern.
- Die Öffnungsmündung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorzugsweise in einem Abgabekörper vorgesehen, der zum einen eine Abgabe des Gleitmittels nach vorne und zum anderen eine gleichmäßige Abgabe des Gleitmittels nach vier jeweils senkrecht aufeinanderstehenden Seiten sicherstellt. Der Abgabekörper kann beispielsweise im Wesentlichen kubisch ausgebildet sein, wobei die Öffnungsmündung in einem Bereich nahe dem Zentrum des Kubus vorgesehen ist und wobei zwei senkrecht aufeinanderstehende Nute, die sich im Bereich der Öffnung kreuzen, eine Abgabe von Gleitmittel nach vier jeweils senkrecht aufeinanderstehenden Seiten sicherstellen.
- Die Bauform des Spenderkopfes der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist aufgrund seiner Elastizität nicht kritisch, sollte jedoch viele gebogene Flächenteile aufweisen. Beispielsweise kann der Spenderkopf im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet sein, oder er kann im Wesentlichen zylindrisch, jedoch mit abgerundeter behälterferner Stirnfläche ausgebildet sein, oder er kann im Wesentlichen kugelförmig oder kegelstumpfartig ausgebildet sein.
- Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gemäß bevorzugter Ausführungsformen eine einen halboffenen Hohlraum aufweisende Verschlusskappe vorgesehen, wobei die Innenabmessungen des Hohlraumes an die Außenabmessungen des Spenderkopfes angepasst sind. Die Verschlusskappe weist vorzugsweise eine solche Länge auf und ist dabei vorzugsweise so dimensioniert, dass sie in einem verschlossenen Zustand der Spender-Vorrichtung im schlüssigen Presssitz über einem zylinderförmigen Aufsatzkörper zu liegen kommt.
- Der Aufsatzkörper kann als eigenständiges Bauteil mit der Öffnungsmündung der Behältereinrichtung verschraubbar ausgebildet sein. Alternativ kann der Aufsatzkörper einstückig mit der Behältereinrichtung ausgeführt sein.
- Ähnlich kann die Rohrverbindung auf eine hohlzylindrische Öffnungsmündung des Aufsatzkörpers im Presssitz lösbar aufsteckbar ausgebildet sein, oder die Rohrverbindung kann alternativ einstückig mit dem Aufsatzkörpers ausgeführt sein. Ebenso sind Ausführungsformen denkbar, bei denen die Rohrverbindung einstückig mit dem Aufsatzkörper und der Behältereinrichtung ausgeführt ist.
- Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass der Spenderkopf eine als diagonal verlaufende Aussparung ausgeführte Nute enthält, die den Spenderkopf in zwei reziprozierbar aufeinander zu bewegbare Kopfteile unterteilt.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die zum Einschmieren eines langschmalen Körpers wie beispielsweise eines Kabels geeignet ist, ist vorgesehen, dass in jedem Kopfteil eine Öffnungsmündung vorgesehen ist. Die Öffnungsmündungen sind dabei vorzugsweise jeweils von einem Ende eines im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Rohrteils gebildet, wobei der gebogene Bereich des U-förmigen Rohrteiles über eine Rohrverbindung mit der Öffnung der Behältereinrichtung verbunden ist.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im Folgenden anhand einer bevorzugten Ausführungsform erläutert, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt ist. Darin zeigen:
-
1 eine erste bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von schräg oben; -
2 die in1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Querschnittsansicht; -
3 eine andere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von schräg oben; -
4 die in3 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Querschnittsansicht. - Die in den
1 und2 dargestellte erfindungsgemäße Spender-Vorrichtung100 für ein Gleitmittel zum Beschichten von ineinanderzusteckenden Rohrenden enthält eine Behältereinrichtung110 mit einer Öffnung111 zum Abgeben des Gleitmittels, deren Mündung im Inneren eines porösen und elastischen Spenderkopfes120 angeordnet ist. Die Öffnungsmündung112 ist im Bereich des Zentrums des Spenderkopfes120 angeordnet, wobei die Öffnungsmündung112 an einem ersten Ende einer Rohrverbindung130 vorgesehen ist, deren anderes Ende mit der Öffnung111 verbunden ist, und wobei die Länge der Rohrverbindung130 so bemessen ist, dass die Öffnungsmündung112 in einem zentralen Bereich des Spenderkopfes120 zu liegen kommt. - Die Öffnungsmündung
112 ist in einem Abgabekörper140 vorgesehen, der zum einen eine Abgabe des Gleitmittels nach vorne und zum anderen eine gleichmäßige Abgabe des Gleitmittels nach vier jeweils senkrecht aufeinanderstehenden Seiten sicherstellt. Der Abgabekörper140 ist dabei im Wesentlichen kubisch ausgebildet, wobei die Öffnungsmündung112 in einem Bereich nahe dem Zentrum des Kubus vorgesehen ist und wobei zwei senkrecht aufeinanderstehende Nute, die sich im Bereich der Öffnungsmündung112 kreuzen, eine Abgabe von Gleitmittel nach vier jeweils senkrecht aufeinanderstehenden Seiten sicherstellen. - Der Spenderkopf
120 ist im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet, weist dabei jedoch eine abgerundete behälterferne Stirnfläche auf. Eine einen halboffenen Hohlraum aufweisende Verschlusskappe150 ist vorgesehen, wobei die Innenabmessungen des Hohlraumes an die Außenabmessungen des Spenderkopfes120 angepasst sind. Die Verschlusskappe150 weist eine solche Länge auf und ist so dimensioniert, dass sie in einem verschlossenen Zustand der Spender-Vorrichtung100 im schlüssigen Presssitz über einem zylinderförmigen Aufsatzkörper160 zu liegen kommt. Der Aufsatzkörper160 ist als eigenständiges Bauteil mit der Öffnung111 der Behältereinrichtung110 verschraubbar und die Rohrverbindung130 ist auf eine hohlzylindrische Öffnungsmündung112 des Aufsatzkörpers160 im Presssitz lösbar aufsteckbar. - Bei der in den
3 und4 dargestellten Ausführungsform der Erfindung, bei der gleiche Bauteile mit den gleichen Bezugszahlen wie bei der in den1 und2 dargestellten Ausführungsform versehen sind, enthält der Spenderkopf120 eine als diagonal verlaufende Aussparung ausgeführte Nute121 , die den Spenderkopf120 in zwei reziprozierbar aufeinander zu bewegbare Kopfteile120' ,120'' unterteilt. In jedem Kopfteil120' ,120'' ist dabei eine Öffnungsmündung112 vorgesehen, die jeweils von einem Ende eines im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Rohrteils gebildet ist, wobei der gebogene Bereich des U-förmigen Rohrteiles über eine Rohrverbindung130 mit der Öffnung111 verbunden ist. - Die oben erläuterten Ausführungsbeispiele der Erfindung dienen lediglich dem Zweck eines besseren Verständnisses der durch die Ansprüche definierten erfindungsgemäßen Lehre, die als solche durch die Ausführungsbeispiele nicht eingeschränkt sind.
Claims (17)
- Spender-Vorrichtung (
100 ) für ein Gleitmittel zum Beschichten von Gegenständen, mit einer Behältereinrichtung (110 ) mit einer Öffnung (111 ) zum Abgeben des Gleitmittels, wobei die Mündung der Öffnung (111 ) im Inneren eines porösen und elastischen Spenderkopfes (120 ) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsmündung (112 ) im Bereich des Zentrums des Spenderkopfes (120 ) angeordnet ist, wobei die Öffnungsmündung (112 ) an einem ersten Ende einer Rohrverbindung (130 ) vorgesehen ist, deren anderes Ende mit der Öffnung (111 ) verbunden ist, wobei die Länge der Rohrverbindung (130 ) so bemessen ist, dass die Öffnungsmündung (112 ) in einem zentralen Bereich des Spenderkopfes (120 ) zu liegen kommt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsmündung (
112 ) in einem Abgabekörper (140 ) vorgesehen ist, der zum einen eine Abgabe des Gleitmittels nach vorne und zum anderen eine gleichmäßige Abgabe des Gleitmittels nach vier jeweils senkrecht aufeinanderstehenden Seiten sicherstellt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabekörper (
140 ) im Wesentlichen kubisch ausgebildet, wobei die Öffnungsmündung (112 ) in einem Bereich nahe dem Zentrum des Kubus vorgesehen ist und wobei zwei senkrecht aufeinanderstehende Nute, die sich im Bereich der Öffnung (111 ) kreuzen, eine Abgabe von Gleitmittel nach vier jeweils senkrecht aufeinanderstehenden Seiten sicherstellen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spenderkopf (
120 ) im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spenderkopf (
120 ) im Wesentlichen zylindrisch, jedoch mit abgerundeter behälterferner Stirnfläche ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spenderkopf (
120 ) im Wesentlichen kugelförmig ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spenderkopf (
120 ) im Wesentlichen kegelstumpfartig kegelstumpfförmig ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine einen halboffenen Hohlraum aufweisende Verschlusskappe (
150 ) vorgesehen ist, wobei die Innenabmessungen des Hohlraumes an die Außenabmessungen des Spenderkopfes (120 ) angepasst sind. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (
150 ) eine solche Länge aufweist und so dimensioniert ist, dass sie in einem verschlossenen Zustand der Spender-Vorrichtung (100 ) im schlüssigen Presssitz über einem zylinderförmigen Aufsatzkörper (160 ) zu liegen kommt. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatzkörper (
160 ) als eigenständiges Bauteil mit der Öffnung (111 ) der Behältereinrichtung (110 ) verschraubbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatzkörper (
160 ) einstückig mit der Behältereinrichtung (110 ) ausgeführt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrverbindung (
130 ) auf eine hohlzylindrische Öffnungsmündung (112 ) des Aufsatzkörpers (160 ) im Presssitz lösbar aufsteckbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrverbindung (
130 ) einstückig mit dem Aufsatzkörpers (160 ) ausgeführt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrverbindung (
130 ) einstückig mit dem Aufsatzkörper (160 ) und der Behältereinrichtung (110 ) ausgeführt ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spenderkopf (
120 ) eine als diagonal verlaufende Aussparung ausgeführte Nute (121 ) enthält, die den Spenderkopf (120 ) in zwei reziprozierbar aufeinander zu bewegbare Kopfteile (120' ,120'' ) unterteilt. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem Kopfteil (
120' ,120'' ) eine Öffnungsmündung (112 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsmündungen (
112 ) jeweils von einem Ende eines im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Rohrteils gebildet sind, wobei der gebogene Bereich des U-förmigen Rohrteiles über eine Rohrverbindung (130 ) mit der Öffnung (111 ) verbunden ist.
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