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DE10361131A1 - Sicherheitselement für Sicherheitspapiere und Wertdokumente - Google Patents

Sicherheitselement für Sicherheitspapiere und Wertdokumente Download PDF

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DE10361131A1
DE10361131A1 DE10361131A DE10361131A DE10361131A1 DE 10361131 A1 DE10361131 A1 DE 10361131A1 DE 10361131 A DE10361131 A DE 10361131A DE 10361131 A DE10361131 A DE 10361131A DE 10361131 A1 DE10361131 A1 DE 10361131A1
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DE
Germany
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security element
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security
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printed
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DE10361131A
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Michael Bauer
Peter Schiffmann
Monika Schmid
Johann Müller
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Giesecke and Devrient GmbH
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Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement für Sicherheitspapiere und Wertdokumenten, wie Banknoten, Passe, Ausweisdokumente oder dergleichen, wobei das Sicherheitselement ein farbcodiertes Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement für Sicherheitspapiere und Wertdokumente, wie Banknoten, Pässe, Karten, Ausweisdokumente oder dergleichen, mit wenigstens einem farbcodierten Latentbild, wobei das farbcodierte Latentbild verschiedene Bildanteile aufweist. Die Erfindung betrifft ferner ein Sicherheitspapier und ein Wertdokument mit einem derartigen Sicherheitselement.
  • Unter Sicherheitspapier wird nachfolgend Papier verstanden, das z.B. bereits mit Sicherheitsmerkmalen, wie Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Hologrammpatch usw., ausgestattet ist, aber noch umlauffähig ist und Zwischenprodukt bei der Herstellung des Wertdokumentes ist. Unter Wertdokument wird das umlauffähige Produkt verstanden, also z.B. die bedruckte Banknote.
  • Wertdokumente, wie beispielsweise Banknoten, Aktien, Anleihen, Urkunden, Gutscheine, Schecks, hochwertige Eintrittskarten, aber auch andere fälschungsgefährdete Papiere, wie Pässe, Karten oder sonstige Ausweisdokumente, werden zur Erhöhung ihrer Fälschungssicherheit mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Seit längerer Zeit werden in diesem Zusammenhang z. B. Wasserzeichen als Sicherheitsmerkmal eingesetzt. Wasserzeichen weisen die besondere Eigenschaft auf, dass sie nur im Durchlicht sichtbar werden, während sie im Auflicht visuell schwer wahrnehmbar sind.
  • Auch durch das Bedrucken von Sicherheitspapier kann ein Wertdokument mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet werden. Am Beispiel von Passdokumenten lässt sich verdeutlichen, dass durch den Vorgang des Bedruckens eine Serie von Wertdokumenten mit identischen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet werden kann. Daneben kann aber auch jedes Wertdokument mit einem individuellen Sicherheitsmerkmal versehen werden. Eine Serie von Pässen kann z. B. mit einem einzigen, d. h. überall identischen Bildmotiv ausgestattet werden, aber gleichzeitig auch individualisiert sein. Unter dem Begriff „Individualisierung" der Pässe versteht man die Ausstattung jedes einzelnen Passes mit einem individuellen Bild, z. B. einem Portrait des Inhabers.
  • Zum Bedrucken von Sicherheitspapier eignen sich grundsätzlich sowohl auf additiver Farbmischung als auch auf subtraktiver Farbmischung beruhende Druckverfahren bzw. Drucke. Beim Offsetdruck, Tiefdruck oder Thermotransferdruck werden farbige Halbtondrucke erzeugt, bei denen die Farbschattierungen mit Hilfe von Punktmustern wiedergegeben werden. Der Farbeindruck entsteht dabei durch eine subtraktive und additive Farbmischung von drei Grundfarben, nämlich Cyan, Magenta und Gelb. Die Pigmente der Druckfarben absorbieren aus dem einfallenden weißen Licht den jeweiligen Komplementäranteil ihrer Eigenfarbe. Der nicht absorbierte Anteil des weißen Lichtes wird reflektiert, erreicht das Auge des Betrachters und ruft dort einen Farbeindruck hervor, der als Eigenfarbe der jeweiligen Druckfarbe empfunden wird. Jede der Grundfarben reflektiert somit nur einen Teil des einfallenden Lichtes. Da die 100%-Mischung der Druckfarben Cyan, Magenta und Gelb nicht Schwarz, sondern Dunkelbraun ergibt, verwenden fast alle Drucker Schwarz als zusätzliche Farbe (Vierfarbdruck).
  • Auf einem Bildschirm wie z. B. einer Fernsehröhre werden dagegen Bilder ausschließlich durch additive Farbmischung erzeugt. Dabei stellt sozusagen jeder Punkt auf der Fernsehröhre eine kleine Lichtquelle dar, die in einer speziellen Farbe leuchtet. Werden dabei, wie dies zum Beispiel bei der TV-Röhre der Fall ist, drei Bereiche des sichtbaren Spektrums als farbige Lichtquellen ausgewählt, die über den gesamten Bereich des sichtbaren Spektrums verteilt sind und die entsprechenden Farbrezeptoren im Auge anzuregen vermögen (z. B. Rot, Grün, Blauviolett), so gelingt es, durch additive Farbmischung Bilder mit wirklichkeitsgetreuer Farbdarstellung zu erzeugen.
  • Nachdem eine Voraussetzung für die additive Farbmischung das Vorhandensein entsprechend leuchtender Bildpunkte ist, hat man bisher auf die Verwendung der additiven Farbmischung bei gedruckten Halbtonbildern verzichten müssen. In jüngster Zeit wurden aber einige Anstrengungen unternommen, um die additive Farbmischung auch bei gedruckten Halbtonbildern zur Ausstattung von Wertdokumenten mit Sicherheitsmerkmalen zu etablieren.
  • So wird in der DE 10136 252 ein farbiges Halbtonbild beschrieben, das wenigstens zwei Arten von rasterartig angeordneten Bildpunkten unterschiedlicher Farbe aufweist. Diese unterschiedlichen Farben enthalten zusätzlich fluoreszierende Pigmente. Vorzugsweise werden drei unterschiedliche Druckfarben verwendet, wobei die Pigmente der verschiedenen Druckfarben jeweils in einer von drei Primärfarben (z. B. Rot, Grün, Blauviolett) fluoreszieren und so eine additive Farbmischung erzeugen. Ein Personaldokument kann z. B. abgesichert werden, indem ein Portrait des Dokumenteninhabers vorgesehen ist, das als Halbtonbild mit normalen Druckfarben gedruckt wird, während ein zweites Portrait vorgesehen ist, das durch additive Farbmischung aus unter UV-Licht fluoreszierender, pigmentierter Druckfarbe erzeugt wird. Diese beiden Bilder können nebeneinander auf dem Dokument vorgesehen werden.
  • In der US 6,155,168 wird ebenfalls ein personenbezogenes Dokument beschrieben, das ein visuell sichtbares Fotoportrait sowie ein Fotoportrait, das mit UV-fluoreszierenden Tinten bedruckt wurde, umfasst.
  • Diese im Stand der Technik beschriebenen Sicherheitselemente werden in jüngster Vergangenheit aber immer häufiger und besser durch Fälscher nachgeahmt. Da heute die erforderlichen Druckfarben und auch fluoreszierende Farben auf dem Markt leicht zugänglich sind, bieten die bekannten Sicherheitselemente keinen ausreichenden Schutz vor der Fälschung von Wertdokumenten.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitselement bereitzustellen, das die Nachteile des Standes der Technik vermeidet. Insbesondere soll die Fälschungssicherheit von Sicherheitspapieren und Wertdokumenten verbessert werden.
  • Diese Aufgabe wird durch das Sicherheitselement mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Ein Sicherheitspapier, ein Wertdokument, die Verwendung von Sicherheitselementen zur Herstellung von Sicherheitspapier und ein Verfahren zur Herstellung von bedruckten Flächen sind Gegenstand der nebengeordneten Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Fälschungssicherheit von Sicherheitspapieren und Wertdokumenten durch Sicherheitselemente verbessert werden kann, die ein farbcodiertes Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen aufweisen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft daher ein Sicherheitselement für Sicherheitspapier und Wertdokumente, wie Banknoten, Pässe, Karten, Ausweisdokumente oder dergleichen, wobei das Sicherheitselement ein farbcodiertes Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen aufweist.
  • Unter dem Begriff „Latentbild" wird ein Bild verstanden, das bei üblicher Beleuchtung visuell nicht oder zumindest nur sehr schlecht wahrnehmbar ist, während es unter Einsatz besonderer technischer Hilfsmittel wie z. B. Beleuchtung mit einer UV- oder IR-Lichtquelle visuell sichtbar wird.
  • Ein Latentbild kann also in der gewünschten Farbe nur beobachtet werden, wenn es mit elektromagnetischer Strahlung passender Wellenlänge bestrahlt wird. Dies hat zur Folge, dass sich die Farbe des Latentbildes ändert, wenn eine Bestrahlung mit Licht unterschiedlicher Wellenlänge, beispielsweise einerseits mit sichtbarem Licht, andererseits mit ultraviolettem Licht, erfolgt. Auf diese Weise können auf einem Sicherheitspapier unterschiedliche Gebilde dargestellt werden, die je nach Wellenlänge der für die Beleuchtung verwendeten elektromagnetischen Strahlung abwechselnd sichtbar sind.
  • Wird nachfolgend von einer „üblichen" oder „normalen" Beleuchtung gesprochen, so ist darunter eine Beleuchtung mit natürlichem oder künstlichem Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich zu verstehen. Wird von einer Beleuchtung mit einer UV-Lichtquelle gesprochen, so ist eine zusätzliche Beleuchtung mit UV-Licht gemeint, also z. B. die Verwendung einer UV-Lampe bei Tageslicht.
  • Unter einem „Bild" wird allgemein eine visuell und/oder maschinell lesbare Information verstanden. Darunter fallen sowohl photorealistische Darstel lung wie auch Strichmotive, also abstrakte Darstellungen. Photorealistische Darstellungen sind beispielsweise Portraits (z. B. eines Staatsoberhaupts), Landschaftsmotive, Tiermotive und Gebäude. Aufgrund der erhöhten Bildinformation führt eine photorealistische Darstellung zu einer deutlich verbesserten Identifikation bzw. Wiedererkennbarkeit für den Betrachter. Bei abstrakten Darstellungen handelt es sich z. B. um Wappen, Gebäude, Flaggen, Muster, Zeichen und Codierungen, die alle sowohl in perspektivischer als auch in flächiger Darstellung vorgesehen sein können.
  • Unter einer lumineszierenden Substanz wird eine chemische Verbindung verstanden, die in der Lage ist, bei Anregung mit Licht Lumineszenzlicht abzugeben. Lumineszierende Substanzen (Lumineszenzfarbstoffe) können Licht in einem Wellenlängenbereich vom ultravioletten (UV) über den sichtbaren (VIS) bis hin zum infraroten (IR) Bereich absorbieren. Die Emission kann dabei dem Stoke'schen oder Anti-Stoke'schen Gesetz folgen.
  • Unter einem „IR-Absorber" wird eine chemische Verbindung verstanden, die im infraroten Spektralbereich zwischen 800 nm und einigen μm zumindest eine Absorption mit einem hohen Absorptionskoeffizienten aufweist, wie z.B. ADS 880 MC (C32H28S4Ni) von Siber Hegner, Absorptionsmaximum bei 880 nm.
  • Die Lumineszenz wird üblicherweise in Fluoreszenz und Phosphoreszenz unterteilt, wobei der zugrunde liegende physikalische Vorgang der gleiche ist, nämlich das Aussenden von elektromagnetischer Strahlung bei der Rückkehr eines Moleküls aus einem elektronisch angeregten Zustand in den elektronischen Grundzustand. Der Unterschied zwischen Fluoreszenz und Phosphoreszenz liegt lediglich in der Lebensdauer der angeregten Zustände und damit in der Dauer der Lumineszenz nach Beendigung der Anregung der lumineszierenden Verbindung. Fluoreszenz ist durch eine Lebensdauer des angeregten Zustands im Bereich von Pikosekunden bis Mikrosekunden gekennzeichnet, während man von Phosphoreszenz bei einer Lebensdauer im Millisekundenbereich und länger spricht.
  • Durch das Zusammenwirken von drei lumineszierenden Grundfarben (Rot, Grün, Blauviolett) kann durch additive Farbmischung ein unter UV-Licht sichtbares, mehrfarbiges Bild erhalten werden, das unter Normalbeleuchtung nicht identifizierbar ist. Bei photorealistischen Darstellungen wird angestrebt, dass die Farbigkeit der Motive unter UV-Licht weitestgehend der Farbigkeit eines Farbfotos des abgebildeten Objekts entspricht. Beispielsweise sollen die auf Passdokumente aufgebrachten Portraits der jeweiligen Inhaber möglichst genau die Farbinformation des üblichen Passbildes wiedergeben. Abstrakte Motive werden als Strichmotive plakativ mehrfarbig lumineszierend dargestellt. Die Lumineszenzfarben der Einzelelemente sollten dabei der Grundfarbigkeit der Vorlage entsprechen. Durch die Mehrfarbigkeit wird die Identifikation und Wiedererkennbarkeit für den Betrachter verbessert.
  • In diesem Zusammenhang soll betont werden, dass sämtliche Arten von erfindungsgemäßen Sicherheitselementen in den verschiedensten Ausprägungen auf Sicherheitspapiere und Wertdokumente aufgebracht werden können. So können z. B. die einzelnen Buchstaben eines beliebigen Textes mit verschiedenen lumineszierenden Verbindungen bzw. Farben gedruckt werden. Bei Beleuchtung mit UV-Licht erscheinen die einzelnen Buchstaben dann unterschiedlich gefärbt. Der gleiche Text kann z. B. auch mehrfach aufgedruckt werden, wobei jeweils unterschiedliche lumineszierende Verbindungen verwendet werden. Unter einer UV-Quelle erscheint der Text dann mehrfach in jeweils unterschiedlicher Färbung.
  • Wird, wie nachfolgend beschrieben, die Verwendung lumineszierender Verbindungen mit dem Einsatz von bereits bei normaler Beleuchtung visuell wahrnehmbaren Druckfarben kombiniert, so können z. B. Schatteneffekte hervorgerufen werden. Dazu wird z. B. ein beliebiger Text mit Hilfe von lumineszierenden Verbindungen aufgedruckt und der identische Text dann leicht versetzt dazu nochmals mit normalen Druckfarben aufgebracht. Bei UV-Beleuchtung erscheint dann der lumineszierende Text als „Schatten' des normal aufgedruckten Textes.
  • Als weitere Beispiele seien ein Text oder auch einzelne Buchstaben oder Figuren genannt, die zum Teil mit lumineszierenden Verbindungen und zum Teil mit normalen Druckfarben verdruckt werden. Bei üblicher Beleuchtung sind dann nur Bruchstücke des Textes, der Buchstaben oder der Figuren zu sehen, die dann unter UV-Beleuchtung vollständig sichtbar werden.
  • Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist, sondern dass die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente in beliebiger Gestalt verdruckt werden können.
  • In besonders einfacher und günstiger Weise kann ein farbcodiertes Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen durch Verwendung lumineszierender Substanzen und/oder IR-Absorber erzeugt werden. Sowohl lumineszierende als auch IR-Absorber weisen die Eigenschaft auf, dass sie bei üblicher Beleuchtung visuell nicht oder zumindest nur sehr schlecht wahrnehmbar sind, während sie unter Beleuchtung mit einer UV-Lichtquelle bzw. Beleuchtung mit einer IR-Lichtquelle ein visuell wahrnehmbares Bild ergeben. Die verschiedenen Bildanteile des farbcodierten Latentbildes können durch verschiedene lumineszierende Verbindungen, durch verschiedene IR-Absorber oder durch Mischung von lumineszierenden Verbindungen und IR-Absorbern gebildet werden.
  • Besondere Vorteile bezüglich der Fälschungssicherheit ergeben sich, wenn sowohl lumineszierende als auch IR-Absorber anwesend sind. Das gesamte Sicherheitselement kann in diesem Fall nämlich erst durch gleichzeitige Beleuchtung mit einer UV-Lichtquelle und einer IR-Lichtquelle wahrgenommen werden.
  • Beispielsweise ist es auf diese Weise möglich, ein Personaldokument in zweifacher Weise mit dem Portrait des Dokumentinhabers zu versehen, wobei das erste Portrait durch IR-Absorber dargestellt ist, während das zweite Portrait durch lumineszierende Verbindungen erzeugt wird. Auf diese Weise lässt sich die Sicherheit eines Personaldokumentes erheblich erhöhen und man erhält gleichzeitig eine einfache Methode zur Echtheitsprüfung. Es muss lediglich überprüft werden, ob das durch IR-Absorption erzeugte Portrait des Dokumentinhabers mit dem durch additive Farbmischung aus lumineszierenden Farben entstehenden Portrait übereinstimmt.
  • Besondere Vorteile ergeben sich durch die Kombination einer oder zwei fluoreszierender Substanzen mit einem oder zwei IR-Absorbern. Die Absorptionsmaxima der IR-Absorber unterscheiden sich vorteilhafterweise um wenigstens 20 nm. Die durch die verschiedenen Substanzen codierten Informationen werden z. B. mittels Scanner oder CCD-Kamera mit unterschiedlichen Kantenfiltern eingelesen und mit einem nachgeschalteten Bildverarbeitungsprogramm ausgewertet. Dadurch werden die Informationen zu einem leicht interpretierbaren, mehrfarbigen Bild oder zwei komplementären Bildern ergänzt. Die Einzelfarben können mit den aus dem Stand der Tech nik bekannten Kontrollinstrumenten, wie z. B. UV-Handlampe und IR-Wandlerkamera geprüft werden.
  • Neben der besseren Identifikation der Wertdokumente wird durch die Sicherheitselemente der vorliegenden Erfindung die Fälschung von Wertdokumenten deutlich erschwert. Durch die Komplexität der Farbsysteme, die Notwendigkeit eines geeigneten Color-Managementsystems und eines geeigneten Messequipments für die Qualitätsprüfung des Drucks wird die Hürde für potentielle Fälscher deutlich erhöht. Weiterhin ist die Anfertigung von Farbauszügen mittels Reproduktionstechnik extrem aufwändig und verlangt sehr viel Erfahrung sowie technisches Equipment zur Realisierung durch einen potentiellen Fälscher.
  • Zur Anregung der lumineszierenden Pigmente können die unterschiedlichsten Arten elektromagnetischer Strahlung verwendet werden. In der Praxis wird es jedoch im Allgemeinen zweckmäßig sein, wenn Pigmente verwendet werden, die unter Einwirkung von UV-Strahlung fluoreszieren.
  • Gemäß bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden die verschiedenen Bildanteile des Sicherheitselements durch wenigstens 3 fluoreszierende Substanzen gebildet, wobei die fluoreszierenden Substanzen entweder bei einer Wellenlänge von 254 nm zur Fluoreszenz angeregt werden können oder aber bei einer Wellenlänge von 254 nm und bei einer Wellenlänge von 366 nm zur Fluoreszenz angeregt werden können. Besondere Vorteile ergeben sich nämlich, wenn die verschiedenen Bildanteile des Sicherheitselements durch wenigstens 3 fluoreszierende Substanzen gebildet werden, wobei wenigstens eine der fluoreszierenden Substanzen bei einer Wellenlänge von 366 nm und 254 nm zur Fluoreszenz angeregt werden kann und zusätzlich wenigstens eine der fluoreszierenden Substanzen nur bei einer Wellenlänge von 254 nm zur Fluoreszenz angeregt werden kann.
  • Als Beispiel für diese Ausführungsform kann eine Kombination von 3 fluoreszierenden Substanzen genannt werden, wobei die blau emittierende Substanz sowohl bei 254 nm als auch bei 366 nm anregbar ist, während die gelb bzw. rot emittierenden Substanzen nur bei 254 nm anregbar sind. Durch die üblicherweise verwendeten Anregungsquellen, die UV-Strahlung einer Wellenlänge von 366 nm aussenden, wird dann lediglich eine blaue Emission erzeugt. Wird dagegen eine auf 254 nm umschaltbare UV-Quelle verwendet, so wird das Sicherheitselement als farbiges Motiv erkennbar, das sich aus der Emission der Farben Rot, Gelb und Blau zusammensetzt. Dadurch wird die Fälschungssicherheit deutlich erhöht.
  • Beispiele für lumineszierende Verbindungen, die in Druckfarben zur Erzeugung der erfindungsgemäßen farbcodierten Latentbilder verwendet werden, sind:
  • Bi-Fluoreszenz-Stoffe
    • CD-R/GL von Honeywell/Seelze: gelbe Emission nach Anregung mit kurzwelligem UV-Licht (254 nm) rote Emission nach Anregung mit langwelligem UV-Licht (366 nm)
    • R/G CD770 von Honeywell/Seelze: orange Emission nach Anregung mit kurzwelligem UV-Licht (254 nm) grün-gelbliche Emission nach Anregung mit langwelligem UV-Licht (366 nm)
  • Phosphoreszenz-Stoffe
    • Lumilux Green N2 von Honeywell/Seelze
    • Lumilux Green CD 111 von Honeywell/Seelze
  • IR-emittierende Lumineszenzstoffe
    • IR-CD 139 von Honeywell/Seelze: Emission im nahen IR nach Anregung mit UV-Licht
  • Anti-Stokes-Materialien
    • Green UC2 von Honeywell/Seelze: grüne Emission im VIS-Bereich nach Anregung mit IR-Licht
    • Red UC6 von Honeywell/Seelze: rote Emission im VIS-Bereich nach Anregung mit IR-Licht
    • Blue UC6 von Honeywell/Seelze: blaue Emission im VIS-Bereich nach Anregung mit IR-Licht
    • Lumineszenz- bzw. Fluoreszenzstoffe (von Honeywell/Seelze)
      CD 380: rote Emission nach Anregung mit kurz- oder langwelligem UV-Licht
      CD 145: rote Emission nach Anregung mit kurzwelligem UV-Licht
      CD 797: grün-gelbliche Emission nach Anregung mit kurz- oder langwelligem UV-Licht
      CD 112: grüne Emission nach Anregung mit kurzwelligem UV-Licht
      CD 329: blaue Emission nach Anregung mit kurz- oder langwelligem UV-Licht
      CD 165: blaue Emission nach Anregung mit kurzwelligem UV-Licht
  • Beispiele für IR-Absorber, die in Druckfarben zur Erzeugung der erfindungsgemäßen farbcodierten Latentbilder verwendet werden, sind:
    ADS 880 MC (C32H28S4Ni), Absorptionsmaximum bei 880 nm von Siber Hegner.
  • Besondere Vorteile bezüglich der Fälschungssicherheit ergeben sich, wenn das Sicherheitselement durch drei fluoreszierende Substanzen und einem IR-Absorber gebildet wird. Die Fluoreszenz der visuell nicht sichtbaren Substanzen kann mit Hilfe einer UV-Handlampe oder eines UV/IR Scanners detektiert werden, während die IR-Absorption z. B. durch eine IR-Wandlerkamera bestimmt werden kann. Ein Vergleich der Bilddaten aus der Fluoreszenz- bzw. der IR-Messung stellt einen hervorragenden Test der Echtheit des Wertdokuments dar.
  • Gemäß weiteren bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden die verschiedenen Bildanteile des farbcodierten Latentbildes durch phosphoreszierende Substanzen gebildet oder es werden in dem Sicherheitselement ein oder mehrere fluoreszierende Substanzen durch phosphoreszierende Substanzen ersetzt bzw. sind zusätzlich ein oder mehrere phosphoreszierende Substanzen anwesend. So kann z. B. eine gelb fluoreszierende Substanz durch eine gelb phosphoreszierende Verbindung ersetzt werden. Bei Vorhandensein von Bildteilen, die zum einen fluoreszieren und zum anderen phosphoreszieren, liegen somit Bildteile vor, die unterschiedlich lange nachleuchten. Mit bloßem Auge betrachtet ist das unterschiedliche Nachleuchten nicht erkennbar, jedoch unter Verwendung eines Sensors sehr wohl. Eine Nachstellung ausschließlich mit Fluoreszenzstoffen ist so ohne weiteres vom Original unterscheidbar. Durch die Kombination von Fluoreszenz und Phosphoreszenz wird somit ein weiteres nachweisbares Sicherheitsmerkmal integriert, das mit einer einfachen UV-Lampe und visueller Kontrolle mit bloßem Auge nicht erkannt werden kann, sondern nur durch Einsatz eines entsprechenden Sensors.
  • Besondere Effekte lassen sich erzielen, wenn die verschiedenen Bildanteile des farbcodierten Latentbildes durch bi-fluoreszierende Substanzen gebildet werden bzw. wenn in dem Sicherheitselement zusätzlich wenigstens eine bi-fluoreszierende Substanz verwendet wird. Diese Verbindungen fluoreszieren bei Einwirkung von Strahlung unterschiedlicher Wellenlänge in verschiedenen Farben. Abhängig von der zur Beleuchtung des farbcodierten Latentbildes verwendeten Strahlung erhält man ein unterschiedliches Bild, je nachdem, in welcher Farbe die bi-fluoreszierende Substanz leuchtet. Abhängig von der für die Bestrahlung verwendeten Wellenlänge können Farbwechsel und auch Wechsel im Motiv erzielt werden. Durch Verwendung einer oder mehrerer bi-fluoreszierender Substanzen können bei kurzwelligem UV-Licht z.B. mehr Bildinformationen detektiert werden. In einer konkreten Ausführungsform wird beispielsweise ein Portraitbild mit drei verschiedenen Fluoreszenzstoffen gedruckt. Bei Bestrahlung mit langwelligem UV-Licht emittieren Stoff 1 und Stoff 2 gelbes Licht, Stoff 3 gelb-grünliches Licht. Bei Bestrahlung mit kurzwelligem Licht emittiert Stoff 1 rotes Licht, Stoff 2 blaues Licht und Stoff 3 gelb-grünliches Licht.
  • Bei Bestrahlung mit langwelligem UV-Licht, das üblicherweise von einfachen UV-Handlampen ausgestrahlt wird, erscheint das Portraitbild dem Betrachter monochrom, während bei Anregung mit kurzwelligem Licht das mehrfarbige, im Idealfall das einer Farbfotographie ähnliche Bild sichtbar wird. Es können auch Stoffe eingesetzt werden, bei denen der umgekehrte Effekt sichtbar wird, also bei Bestrahlung mit langwelligem UV-Licht ist ein mehrfarbiges Lumineszenzbild und bei kurzwelligem UV-Licht ein monochromes Lumineszenzbild sichtbar.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform werden die Bildanteile des Sicherheitselements durch wenigstens 3 IR-Absorber gebildet, wobei die IR-Absor ber Absorptionsmaxima aufweisen, die sich um wenigstens 20 nm unterscheiden. Bevorzugt beträgt der Unterschied wenigstens 50 nm, besonders bevorzugt wenigstens 100 nm.
  • Als Beispiel für die beschriebene Ausführungsform kann die Kombination einer Substanz mit einem Absorptionsmaximum bei 800 nm, einer Substanz mit einem Absorptionsmaximum bei 900 nm und einer Substanz mit einem Absorptionsmaximum bei 1000 nm genannt werden. Die anwesende Menge der jeweiligen Substanz und damit deren Absorptionsintensität entspricht der Intensität einer der Grundfarben Blau, Rot und Grün. So kann z. B. die Substanz mit Absorptionsmaximum bei 800 nm die Bilddaten für den Blau-Auszug, die Substanz mit Absorptionsmaximum bei 900 nm die Bilddaten für den Rot-Auszug und die Substanz mit Absorptionsmaximum bei 1000 nm die Bilddaten für den Grün-Auszug enthalten. Durch einen Scanner mit 3 Abtasteinheiten bzw. Kantenfilter für die Separation der Bilddaten und einem nachgeschalteten Bildverarbeitungsprogramm werden die Informationen zu einem einfach interpretierbaren Farbbild, wie z. B. einem Portrait, verarbeitet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält das Sicherheitselement zusätzlich wenigstens eine unter üblicher Beleuchtung visuell sichtbare Farbe. In besonders vorteilhafter Weise können eine oder mehrere fluoreszierende Substanzen mit einer oder mehreren visuell sichtbaren Substanzen kombiniert werden. Als Beispiel sei die Verwendung von drei verschiedenen Substanzen genannt, wobei z. B. eine Substanz im sichtbaren Licht rot erscheint und zugleich unter UV-Licht rot fluoresziert. Eine weitere Substanz fluoresziert unter UV-Licht gelb und erscheint im sichtbaren Licht weiß, während die dritte Substanz unter UV-Licht blau fluoresziert und im sichtbaren Licht ebenfalls weiß erscheint. Durch die Kombi nation dieser drei Substanzen ergibt sich, dass im sichtbaren Licht ein rotes Bild erscheint, während unter UV-Licht durch die gelb, blau und rot fluoreszierenden Bildanteile ein fotografisches Abbild in Echtfarben sichtbar wird.
  • Ein weiteres Beispiel einer Kombination einer oder mehrerer fluoreszierender Substanzen mit einer oder mehreren visuell sichtbaren Substanzen stellt eine Ausführungsform dar, bei der eine visuell sichtbare Farbe als Kontur (z. B. als Strichzeichnung) für die visuell nicht sichtbare(n) Fluoreszenzsubstanz(en) dient. Die visuell sichtbaren Farben und die Fluoreszenzsubstanzen werden passergenau zueinander gedruckt. Zum Beispiel kann als Konturfarbe Schwarz (z. B. für ein Portrait) in Kombination mit drei verschiedenfarbigen visuell nicht sichtbaren Fluoreszenzstoffen verwendet werden. Vorteilhafterweise wird der mit visueller sichtbarer Farbe gedruckte Anteil softwaretechnisch in den für eine Echtfarbendarstellung im Lumineszenzbild notwendigen Farbanteil umgewandelt und dann ein entsprechendes Echtfarbenbild rechnerisch erzeugt.
  • Ein weiteres Beispiel für die Kombination einer oder mehrerer fluoreszierender Substanzen mit einer oder mehreren unter üblicher Beleuchtung visuell sichtbaren Substanzen stellt ein Graustufenbild dar, das passergenau zu einer oder mehreren unter üblicher Beleuchtung unsichtbaren fluoreszierenden Stoffen gedruckt wird. Das Graustufenbild entspricht der Information „Papierweiß" bzw. dem Negativ-Auszug einer oder mehrerer Fluoreszenzstoffe.
  • Das Sichtbarmachen von Latentbildern, deren verschiedene Bildanteile aus unter üblicher Beleuchtung visuell unsichtbaren Farben und Fluoreszenzsubstanzen bestehen, erfolgt durch UV-Handlampe, Scanner oder CCD-Kamera.
  • Besonders bevorzugt werden Sicherheitselemente, die zusätzlich magnetische Stoffe und/oder elektrisch leitfähige Substanzen enthalten. Durch diese zusätzlichen Merkmalsstoffe wird zum einen die Fälschungssicherheit erhöht und zum anderen eine weitere Möglichkeit zur Codierung von Informationen bereitgestellt. Wird das Sicherheitselement durch einen Inkjet aufgedruckt, so bestehen die magnetischen Stoffe und die elektrisch leitfähigen Substanzen aus Partikel, die eine durchschnittliche Größe im Nanometerbereich aufweisen.
  • Daneben können auch eine oder mehrere fluoreszierende Verbindungen durch eine schon unter normaler Beleuchtung visuell sichtbare Farbe ersetzt und passergenau zur Bildinformation der Fluoreszenzstoffe gedruckt werden. Das Sichtbarmachen erfolgt in diesem Fall mittels Scanner/CCD-Kamera, der Nachweis wird mit Hilfe einer nachgeschalteten Bildverarbeitungssoftware vorgenommen.
  • Zur Herstellung eines Sicherheitspapiers mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement wird der jeweilige Bildanteil des Sicherheitselements durch softwaretechnische Aufbereitung der entsprechenden Bildinformationen für den Druck vorbereitet. Die zu verwendenden Anteile an lumineszierenden Substanzen werden mittels eines Color-Managementsystems bestimmt und in einem Raster, vorzugsweise einem Balken- und Wabenraster, optional mit Negativkonturlinien verdruckt. Insbesondere bei plakativen Bildelementen kann durch Negativ-Konturlinien ein erhöhter Kontrast und damit eine verbesserte und schnellere Bild- bzw. Motiverkennung erreicht werden. Das Bild bzw. die Bildinformation kann nach dem Druck mittels IR-Wandlerkameras oder Scanner verifiziert werden.
  • Wie bereits erwähnt, werden verschiedene Wertdokumente, wie beispielsweise Passdokumente, neben einem für eine ganze Serie von Dokumenten identischen Sicherheitsmerkmal zusätzlich mit einem individuellen Sicherheitsmerkmal ausgestattet. Eine Serie von Pässen kann z. B. mit einem identischen Bildmotiv und gleichzeitig mit dem Portrait des jeweiligen Inhabers versehen werden. Die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente eignen sich für beide Arten von Sicherheitsmerkmalen, also sowohl für die bei einer Serie von Dokumenten identischen Elemente, als auch für individuelle Bilder bei der Personalisierung von Dokumenten.
  • Beispielsweise können fluoreszierende Substanzen (mit und ohne zusätzliche Merkmale, wie IR-Absorber, magnetisierbare, elektrisch leitfähige oder Anti-Stokes Pigmente) im Offsetdruck oder anderen Non-Impact Verfahren in einem bestimmten Bereich des Sicherheitspapiers oder Wertdokuments vorgedruckt werden. Durch eine passergenaue Personalisierung (z. B. durch einen Inkjet-Drucker) werden Teilinformationen der für eine Serie von Dokumenten einheitlich aufgebrachten Sicherheitselemente überdeckt. Bei Beleuchtung mit UV-Licht wird das individuelle Sicherheitselement, also z. B. ein ein- oder mehrfarbiges Portrait, sichtbar. Durch die Kombination der verschiedenen Druckverfahren ergibt sich ein erhöhter Fälschungsschutz.
  • Beispielsweise können auf eine Serie von Passdokumenten nebeneinander liegende dünne Streifen in den fluoreszierenden Farben Rot, Grün und Blau gedruckt werden und dann teilweise mit einem Schwarz/Weiß-Portrait des Passinhabers überdruckt werden. Die schwarze Farbe des Portraits besitzt die Eigenschaft, die von den Streifen bei UV-Beleuchtung emittierte Fluoreszenzstrahlung zu absorbieren. Unter normalen Lichtbedingungen ist also nur das Schwarz/Weiß-Portrait sichtbar, bei Bestrahlung mit UV-Licht werden dann die fluoreszierenden Streifen nur in den Bereichen erkennbar, in denen keine schwarze Farbe aufgedruckt ist. Alternativ könnte zu der schwarzen Farbe auch eine UV-absorbierende, nicht sichtbare Farbe verwendet werden. In diesem Fall wäre bei Normallicht keine Information erkennbar. Bei Beleuchtung mit UV-Strahlung wären wiederum nur fluoreszierenden Streifen nur in den Bereichen erkennbar, in denen die UV-absorbierende Farbe nicht aufgedruckt ist. Die mit UV-absorbierender Farbe aufgedruckte Information wäre sozusagen als Negativ in dem fluoreszierenden Streifenmuster erkennbar. In einer bevorzugten Variante sind die rot, grün und blau fluoreszierenden Streifen so schmal ausgestaltet, dass das Auge die einzelnen Streifen nicht mehr auflöst, sondern aufgrund additiver Farbmischung eine monochrome, vorzugsweise weiße Fläche wahrnimmt. Darüber wird in Rastertechnik ein im Spektralbereich der Fluoreszenzfarben absorbierender Stoff aufgedruckt. Über die Rasterelementgröße kann nun gesteuert werden, welcher Fluoreszenzfarbanteil absorbiert wird und welcher an das Auge vordringt. Ein unter UV-Beleuchtung weiß erscheinendes Rasterelement ist somit völlig absorberfrei, während ein im Bild schwarz erscheinendes Element vollständig überdruckt ist. Dementsprechend ergeben sich – je nachdem, welche Streifen mit dem Absorber abgedeckt sind oder nicht – die entsprechenden Mischfarben für das Auge. Im Idealfall sieht der Betrachter ein fluoreszierendes Echtfarbenbild, dessen Schwarzanteil dadurch erzeugt wurde, dass ein Absorber in geeignete Rasterelemente verdruckt wurde.
  • In einer weiteren Variante wird eine Fläche mit lumineszierenden Substanzen vollständig bedruckt. Diese Fläche wird dann z.B. mit einem Portrait des Passinhabers mit Farbe überdruckt, die im Bereich der Emission der lumineszierenden Substanz absorbiert. Unter UV-Licht sieht man dann im nicht überdruckten Randbereich eine z.B. gelbe Fluoreszenz, während im Portraitbereich wiederum nur dort Fluoreszenz wahrnehmbar ist, wo keine Druck farbe eingesetzt ist. Unter UV-Licht sieht man somit ein negatives, fluoreszierendes Portrait.
  • Die Erfindung umfasst auch ein Wertdokument, wie eine Banknote, eine Aktie, einen Scheck, einen Pass, ein Ausweisdokument, ein Visum, eine ID-Karte, insbesondere papierbasierend, oder dergleichen, das ein Sicherheitselement der beschriebenen Art aufweist.
  • Von der Erfindung umfasst ist auch die Verwendung von Sicherheitselementen zur Herstellung von Sicherheitspapier, wobei die Sicherheitselemente ein farbcodiertes Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen aufweisen.
  • Von der Erfindung umfasst ist auch ein Sicherheitspapier, wobei das Sicherheitspapier wenigstens ein Sicherheitselement mit einem farbcodierten Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst außerdem ein Verfahren zur Herstellung von mit lumineszierenden Substanzen und/oder IR-Absorbern bedruckten Flächen, insbesondere zur Herstellung von bedruckten Sicherheitspapieren und Wertdokumenten, durch ein Rasterdruckverfahren, wobei es sich bei dem Rasterdruckverfahren um ein Balkenrasterdruckverfahren oder ein Wabenrasterdruckverfahren handelt.
  • Durch die Anwendung eines Balken- oder Wabenrasterdruckverfahrens können im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten konventionellen Rasterdruckverfahren, wie Punkt- und Kornrasterdruckverfahren, wesentlich kontrastreichere, reinere Bilddarstellungen erreicht werden.
  • Insbesondere eignen sich Balkenrasterdruckverfahren wie auch Wabenrasterdruckverfahren zum Verdrucken farbcodierter Latentbilder mit verschiedenen Bildanteilen in sämtlichen oben beschriebenen Varianten. Besonders bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, wenn die verschiedenen Bildanteile des farbcodierten Latentbildes durch fluoreszierende Substanzen, durch phosphoreszierende Substanzen, durch bi-fluoreszierende Substanzen, durch IR-Absorber oder durch Kombination dieser Substanzen gebildet werden.
  • Bei Anwendung der aus dem Stand der Technik bekannten Punkt- und Kornrasterdruckverfahren kommt es zu erheblichen Intensitätsverlusten beim Verdrucken von Mischfarben, die sich aus wenigstens zwei verschiedenen lumineszierenden Substanzen zusammensetzen. Mit Hilfe der Balken- und Wabenraster können die Farben annähernd zu 100% nebeneinander verdruckt werden.
  • Im Falle des Balkenrasters werden Art und Intensität der visuell wahrgenommenen Mischfarbe über die leuchtenden Flächen der Einzelfarben gesteuert. Die Mischfarbe verändert sich je nach Intensität der Einzelfarben. Aus diesem Grund wird eine quadratische Rasterstruktur besonders bevorzugt, wobei das Quadrat in drei gleich große streifenförmige Abschnitte unterteilt ist. Die Intensität der Einzelfarben und damit der visuell sichtbare Farbeindruck, also die Mischfarbe, ergibt sich aus dem „Füllstand" der einzelnen Felder.
  • Auch im Falle des Wabenrasters werden Art und Intensität der visuell wahrgenommenen Mischfarbe über die leuchtenden Flächen der Einzelfarben gesteuert. Die durch den Betrachter wahrgenommene Mischfarbe verändert sich auch hier je nach Intensität der Einzelfarben. Die Intensität der Einzel farben und damit der visuell sichtbare Farbeindruck, also die Mischfarbe, ergibt sich durch die unterschiedliche Flächendeckung der Einzelfarben in den Waben.
  • Vorzugsweise werden Rasterweiten von 20, 36 oder 60 Linien pro cm verwendet. Die Breite und Höhe einer Rasterzelle beträgt vorzugsweise 0,5 mm und weniger, bevorzugt 0,2 mm und weniger. Durch die erfindungsgemäßen Balken- und Wabenrasterdruckverfahren kann vorteilhafterweise zusätzlich wenigstens eine unter normaler Beleuchtung visuell sichtbare Farbe, zusätzlich wenigstens ein magnetischer Stoff und/oder zusätzlich wenigstens eine elektrisch leitfähige Substanzen verdruckt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert. Zur besseren Anschaulichkeit wird in den Figuren auf eine maßstabsgetreue Darstellung verzichtet.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Aufsicht auf ein Passdokument nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung bei üblicher Beleuchtung,
  • 2 eine Aufsicht auf das in 1 gezeigte Passdokument bei zusätzlicher Beleuchtung mit einer UV-Lichtquelle,
  • 3a3c Balkenrasterzellen und
  • 4a4c Wabenrasterzellen.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Passdokuments 10 nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung bei Beleuchtung mit Tageslicht. Die Vorderseite des Passdokuments 10 enthält ein mit normalen Druckfarben gedrucktes Passbild 12 des Inhabers, sowie in maschinenlesbarer Form weitere personalisierte Angaben 14a bis 14f, die unter anderem den Namen 14a des Inhabers, eine Identifikationsnummer 14b, den Ausstellungsort 14c, das Geburtsdatum des Inhabers 14d, das Ausstellungsdatum des Passdokuments 14e und den Gültigkeitszeitraum des Passdokuments 14f enthalten.
  • 2 zeigt das in 1 dargestellte Passdokument bei zusätzlicher Beleuchtung mit einer UV-Lichtquelle. Neben den bezüglich 1 beschriebenen Informationen wird ein weiteres Portrait 22 des Passinhabers sichtbar, das mit fluoreszierenden Substanzen auf das Passdokument aufgedruckt ist. Bei Verwendung von drei lumineszierenden Substanzen, die jeweils in einer von drei Primärfarben (z. B. Rot, Grün, Blauviolett) emittieren, kann ein weitgehend naturgetreues Abbild des Passbildes 12 des Inhabers erzeugt werden. Die Übereinstimmung von Passbild 12 und fluoreszierendem Portrait 22 ist ein leicht zu verifizierendes Merkmal für die Echtheit des Dokuments und erhöht die Fälschungssicherheit deutlich.
  • 3a zeigt eine Rasterzelle des Balkenrasters, wobei die Zelle vorzugsweise eine rechteckige Form, ganz bevorzugt eine quadratische Form aufweist. Die Zelle ist dabei in drei gleich große, streifenförmige Abschnitte (22, 23, 24) unterteilt, denen drei unterschiedlich lumineszierende Farbflächen zugeordnet sind und vorzugsweise rot/blau bzw. gelb fluoreszieren. Additivfarbmischung vorausgesetzt, liefert die in 3a gezeigte Zelle bei vollflächiger Bedruckung den Farbeindruck Weiß.
  • 3b zeigt ebenfalls eine Rasterzelle eines Balkenrasters, wobei hier die streifenförmigen Abschnitte 22, 23 und 24 nur teilweise bedruckt sind. Je nach Flächenanteil und Intensität des Lumineszenzstoffes ergibt sich eine entsprechende Mischfarbe für das betrachtende Auge.
  • 3c zeigt eine Balkenrasterzelle, in der die Abschnitte 22, 23 und 24 nicht bedruckt sind und so für das Auge den Farbeindruck Schwarz liefern.
  • In 4a ist eine Rasterzelle des Wabenrasters gezeigt. Eine Zelle erscheint vorzugsweise wie die zweidimensionale Abbildung eines Quaders, ganz besonders bevorzugt wie die zweidimensionale Abbildung eines Würfels, von dem jeweils drei Seiten sichtbar sind. Diese drei Seiten 32, 33, 34 sind analog den streifenförmigen Abschnitten 22, 23 und 24 in den 3a bis 3c zu sehen. In 4a sind die Flächen 32, 33 und 34 wiederum vollflächig mit drei unterschiedlichen Lumineszenzstoffen ausgefüllt, so dass sich unter UV-Licht für das menschliche Auge bei additiver Farbmischung der Eindruck einer weißen Zelle ergibt.
  • 4b zeigt dieselbe Zelle, wobei die Flächenanteile, die die unterschiedlichen Lumineszenzstoffe einnehmen, wiederum unterschiedlich groß ausfallen und so eine Mischfarbe unter UV-Licht erzeugen.
  • In 4c ist die Wabenrasterzelle nicht bedruckt, so dass sie unter UV-Licht für das menschliche Auge den Farbeindruck Schwarz erzeugt.

Claims (34)

  1. Sicherheitselement für Sicherheitspapiere und Wertdokumente, wie Banknoten, Pässe, Ausweisdokumente oder dergleichen, dadurch gekennzeich net, dass das Sicherheitselement ein farbcodiertes Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen aufweist.
  2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildanteile des farbcodierten Latentbildes durch verschiedene lumineszierende Substanzen und/oder durch verschiedene IR-Absorber gebildet werden.
  3. Sicherheitselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den lumineszierenden Substanzen um fluoreszierende Substanzen handelt.
  4. Sicherheitselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den lumineszierenden Substanzen um phosphoreszierende Substanzen handelt.
  5. Sicherheitselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den lumineszierenden Substanzen um bi-fluoreszierende Substanzen handelt.
  6. Sicherheitselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildanteile durch wenigstens drei IR-Absorber gebildet werden, wobei die IR-Absorber Absorptionsmaxima aufweisen, die sich um wenigstens 20 nm, bevorzugt wenigstens 50 nm, besonders bevorzugt wenigstens 100 nm, unterscheiden.
  7. Sicherheitselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildanteile durch wenigstens drei fluoreszierende Substanzen gebildet werden, wobei die fluoreszierenden Substanzen bevorzugt durch elektromagnetische Strahlung einer Wellenlänge von 254 nm zur Fluoreszenz angeregt werden können.
  8. Sicherheitselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildanteile durch wenigstens drei fluoreszierende Substanzen gebildet werden, wobei die fluoreszierenden Substanzen durch elektromagnetische Strahlung einer Wellenlänge von 254 nm und durch elektromagnetische Strahlung einer Wellenlänge von 366 nm zur Fluoreszenz angeregt werden können.
  9. Sicherheitselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildanteile durch wenigstens drei fluoreszierende Substanzen gebildet werden, wobei wenigstens eine der fluoreszierenden Substanzen durch elektromagnetische Strahlung einer Wellenlänge von 254 nm und durch elektromagnetische Strahlung einer Wellenlänge von 366 nm zur Fluoreszenz angeregt werden kann, und wenigstens eine der fluoreszierenden Substanzen nur durch elektromagnetische Strahlung einer Wellenlänge von 254 nm zur Fluoreszenz angeregt werden kann.
  10. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere fluoreszierende Substanzen durch phosphoreszierende Substanzen ersetzt sind.
  11. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein oder mehrere phosphoreszierende Substanzen anwesend sind.
  12. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere fluoreszierende Substanzen durch bi-fluoreszierende Substanzen ersetzt sind.
  13. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich wenigstens eine bi-fluoreszierende Substanz anwesend ist.
  14. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere fluoreszierende Substanzen durch IR-Absorber ersetzt sind.
  15. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich wenigstens ein IR-Absorber anwesend ist.
  16. Sicherheitselement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei IR-Absorber anwesend sind, wobei die IR-Absorber Absorptionsmaxima aufweisen, die sich um wenigstens 20 nm, bevorzugt wenigstens 50 nm, besonders bevorzugt wenigstens 100 nm, unterscheiden.
  17. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement zusätzlich wenigstens eine visuell sichtbare Farbe enthält.
  18. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement zusätzlich magnetische Stoffe enthält.
  19. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement zusätzlich elektrisch leitfähige Substanzen enthält.
  20. Sicherheitspapier zur Herstellung von Wertdokumenten, wie Banknoten, Pässen, Ausweisdokumenten oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitspapier wenigstens ein Sicherheitselement gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19 aufweist.
  21. Wertdokument, wie Banknote, Pass, Ausweisdokument oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass das Wertdokument wenigstens ein Sicherheitselement gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19 aufweist.
  22. Verwendung von Sicherheitselementen wie in den Ansprüchen 1 bis 19 definiert zur Herstellung von Sicherheitspapier.
  23. Verfahren zur Herstellung von mit lumineszierenden Substanzen und/oder IR-Absorber bedruckten Flächen, insbesondere bedruckten Sicherheitspapieren und Wertdokumenten, durch ein Rasterdruckverfahren, nämlich ein Balkenrasterdruckverfahren oder ein Wabenrasterdruckverfahren.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Balkenraster aus einer quadratischen Rasterstruktur aufgebaut ist.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die quadratischen Raster aus jeweils drei gleich großen streifenförmigen Segmenten bestehen.
  26. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein farbcodiertes Latentbild mit verschiedenen Bildanteilen verdruckt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Bildanteile des farbcodierten Latentbildes durch fluoreszierende Substanzen, durch phosphoreszierende Substanzen, durch bi-fluoreszierende Substanzen, durch IR-Absorber oder durch Kombinationen dieser Substanzen gebildet werden.
  28. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich wenigstens eine visuell sichtbare Farbe verdruckt wird.
  29. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich wenigstens ein magnetischer Stoff verdruckt wird.
  30. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich wenigstens eine elektrisch leitfähige Substanzen verdruckt wird.
  31. Druckbild, das aus einzelnen Rasterelementen aufgebaut ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Raster ein Wabenraster ist.
  32. Druckbild, das aus einzelnen Rasterelementen aufgebaut ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Raster ein Balkenraster ist.
  33. Druckbild nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasterelement mindestens aus drei Unterelementen bestehen, die mit unteschiedlichen lumineszierenden Farben bedruckt sind.
  34. Druckbild nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterelemente teilweise nicht, vollflächig oder anteilig bedruckt sind.
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