So
befasst sich die
DE
299 21 946 U1 mit einer Schaltvorrichtung für einen
Diebstahlsicherungsantrieb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses. Der Diebstahlsicherungsantrieb
wird nur dann angeschaltet, wenn nach Betätigung des entsprechenden Schalters
innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne ein Signalgeber ausgelöst wird,
welcher zwischen den beiden Stellungen "verriegelt" und "entriegelt" eines Verriegelungshebelsystems unterscheidet.
Hierdurch soll eine deutliche Kostenreduktion ermöglicht werden.
Im
Rahmen der
DE 299
13 464 U1 , die ebenfalls einen gattungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss
betrifft, ist vorgesehen, dass ein Diebstahlsicherungshebel einteilig
mit Antriebselement für
den direkten Eingriff eines Diebstahlsicherungsmotors, Blockadeelement
zur Festsetzung oder Leerbetätigung
des oder der Hebel und schließlich
Verbindungselement für
eine Notentriegelung ausgebildet ist. Hiervon verspricht man sich
eine vereinfachte Diebstahlsicherungsbetätigung.
Die
schließlich
noch einschlägige
DE 198 14 003 C1 hat
ebenfalls einen gattungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss
zum Gegenstand, bei welchem eine motorbetriebene Diebstahlsicherung
derart verwirklicht ist, dass ein Innenverriegelungshebel einen
Leerhub ausführt
und ein Außenverriegelungshebel
noch wirksam ist. Das heißt,
der bekannte Kraftfahrzeugtürverschluss
lässt sich
bei eingelegter und beispielsweise blockierter Diebstahlsicherung oder
Ausfall der Fahrzeugelektronik durch Betätigung des Außenverriegelungshebels
noch entriegeln.
Beim
Stand der Technik läuft
wie üblich
ein zumeist an einer Karosseriesäule
befestigter Schließkeil
bzw. Schließbolzen
beim Schließvorgang in
ein von der Drehfalle gebildetes Fanglager des Kraftfahrzeugtürverschlusses
ein. Dadurch wird die Tür
gleichzeitig zentriert und abschließend von der Sperrklinke des
Gesperres in der geschlossenen Position gehalten (Hauptrast). Beim Öffnungsvorgang wird
die beschriebene Sperrung aufgehoben, indem Bedienkräfte eines
Türinnen-
bzw. Türaußengriffes auf
die Sperrklinke geleitet werden. Sobald die Sperrklinke ausgehoben
ist, lässt
sich die zugehörige Kraftfahrzeugtür aufschwenken.
Bei
verriegeltem Kraftfahrzeugtürverschluss geht
der Türaußengriff
ins Leere, so dass das Öffnen von
außen
her nicht möglich
ist. Dagegen wirkt der Türinnengriff
unverändert
auf die Sperrklinke. Bei eingelegter Diebstahlsicherung ist demgegenüber zusätzlich zu
dem Türaußengriff
auch der Türinnengriff
ohne Funktion. Das gleiche gilt für ein Verriegelungselement,
welches bei aktivierter Diebstahlsicherung funktionslos ist.
Hiervon
zu unterscheiden ist eine Kindersicherung. Denn dort ist ein Insasse
in der Lage, auch bei eingelegter Kindersicherung von innen her
zu entriegeln, um z. B. durch eine Hilfsperson die Tür von außen öffnen zu
lassen. Demgegenüber
sorgt die eingelegte Diebstahlsicherung dafür, dass das Verriegelungselement
bzw. die Verriegelungseinrichtung allgemein und grundsätzlich wirkungslos
ist, also nicht in den Zustand "entriegelt" überführt werden kann.
Üblicherweise
wird die Diebstahlsicherungseinrichtung motorisch angetrieben, das
heißt
nimmt die Stellungen "Diebstahlsicherung
ein" und "Diebstahlsicherung
aus" durch Motorkraft
ein. In diesem Zusammenhang kann es zu Problemen bei ausgefallenem
Diebstahlsicherungsantrieb kommen. Denn bei blockiertem oder nicht
funktionsfähigem
Diebstahlsicherungsantrieb (zur Einnahme der Stellung "aus") lässt sich
die zugehörige
Kraftfahrzeugtür zwar
gegebenenfalls von außen öffnen, kann
aber nach dem Schließen
nicht mehr von innen geöffnet werden.
Denn die Diebstahlsicherung mag unverändert noch eingelegt sein.
Jedenfalls können
sich durch die motorische Einnahme der Position "Diebstahlsicherung aus" unerwünschte Betriebszustände ergeben. – Hier will
die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen Kraftfahrzeugtürverschluss
der eingangs beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass
indifferente Betriebszustände
der Diebstahlsicherungseinrichtung unter Berücksichtigung einer einfachen
und kostengünstigen
Lösung
vermieden werden.
Zur
Lösung
dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Kfz-Türverschluss
im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Drehfalle
zumindest während
ihres Öffnungsvorganges
und bei eingelegter Diebstahlsicherungseinrichtung mechanisch auf
die Diebstahlsicherungseinrichtung einwirkt und diese in die Stellung "aus" überführt.
Das
heißt,
die Erfindung kommt lediglich bei eingelegter Diebstahlsicherungseinrichtung
zum Tragen und sorgt dafür,
dass durch eine mechanische Wechselwirkung der sich öffnenden
Drehfalle mit der Diebstahlsicherungseinrichtung die Diebstahlsicherungseinrichtung
in die Position "aus" überführt wird. Hierbei geht die
Erfindung von der Erkenntnis aus, dass Probleme beim Öffnen des
Kraftfahrzeugtürverschlusses
nur dann entstehen (können),
wenn die Diebstahlsicherungseinrichtung die Position "ein" – ungewollt – noch einnimmt.
Befindet sich die Diebstahlsicherungseinrichtung jedoch in der Stellung "aus", so lässt sich
der Kraftfahrzeugtürverschluss entriegeln
und im Anschluss hieran öffnen.
Die
mechanische Kopplung zwischen der sich öffnenden Drehfalle und der
Diebstahlsicherungseinrichtung kann mittelbar oder unmittelbar erfolgen.
Im erstgenannten Fall sind ein oder mehrere mechanische Zwischenglieder
verwirklicht, während die
letztgenannte Variante einen unmittelbaren mechanischen Kontakt
zwischen der Drehfalle und der Diebstahlsicherungseinrichtung oder
Teilen hiervon vorsieht. So oder so sorgt die Öffnungsbewegung der Drehfalle
dafür,
dass die Diebstahlsicherungseinrichtung gleichsam mitge nommen wird
und während
des Öffnungsvorganges
der Drehfalle ihre Position "aus" zwangsweise einnimmt.
Um
nun die Drehfalle bzw. das Gesperre öffnen zu können, schlägt die Erfindung eine Schnellentriegelung
respektive Schnellauslösung
vor. Dazu mag ein Gesperreantrieb realisiert sein. Die Schnellentriegelung
erfolgt in der Regel im Anschluss an eine (drahtlose) Berechtigungsabfrage
des zutrittswilligen Bedieners ("Keyless
go"). Das heißt, nach positiver
Prüfung
des Bedieners und seiner Berechtigung wird die Drehfalle mit Hilfe
des Gesperreanriebes geöffnet,
indem beispielsweise von dem Gesperreantrieb die Sperrklinke ausgehoben
wird. Dadurch kommt die Drehfalle frei und öffnet sich federunterstützt. Bei
diesem Öffnungsvorgang
wirkt die Drehfalle nun ergänzend
mechanisch auf die eingelegte Diebstahlsicherungseinrichtung, und
zwar in der Weise, dass die Diebstahlsicherungseinrichtung während des Öffnungsvorganges
der Drehfalle in die Stellung "aus" überführt wird.
Dabei
kommt es darauf an, dass der Funktionszustand Diebstahlsicherungseinrichtung "aus" spätestens
dann eingenommen wird, wenn die Drehfalle vollständig geöffnet ist, also der Öffnungsvorgang
abgeschlossen wurde. Dadurch befindet sich der Kraftfahrzeugtürverschluss
nach vollständiger Öffnung der
Drehfalle in jedem Fall in seinem Ausgangszustand, das heißt in der
Stellung "entriegelt" sowie "Diebstahlsicherungseinrichtung
bzw. Diebstahlsicherung aus".
Hieraus
resultiert insgesamt eine im Vergleich zu bisherigen Lösungen höhere Sicherheit
für den
Fahrzeugbenutzer, weil die Diebstahlsicherungseinrichtung nicht
mehr motorisch in ihre Position "aus" sondern gleichsam
mechanisch über
die sich öffnende
Drehfalle in diese Stellung überführt wird. Demgegenüber wird
die Diebstahlsicherungseinrichtung vorzugsweise ausschließlich zur
Einnahme ihrer Stellung "ein" motorisch angetrieben.
Dies aus der Erkenntnis heraus, dass in einem solchen Fall ein Ausfall
des Motors problemlos akzeptiert werden kann, weil sich der Kraftfahrzeugtürverschluss
unverändert
verriegeln lässt.
Lediglich eine eingelegte Diebstahlsicherungseinrichtung mit der
gleichzeitigen Blockade einer Öffnung
von innen her ist dann nicht (mehr) möglich.
Indifferente
und von außen
nicht erkennbare Zwischenzustände
der Diebstahlsicherungseinrichtung bei Ausfall des Diebstahlsicherungsmotors
können
naturgemäß nicht
mehr auftreten. Das alles gelingt unter Berücksichtigung einer einfachen
und kostengünstigen
Lösung. – Selbstverständlich arbeitet die
Drehfalle während
ihrer Öffnungsbewegung
dann nicht auf die Diebstahlsicherungseinrichtung, wenn diese bereits
die Position "aus" (motorisch) eingenommen
hat.
Im
Detail verfügt
die Diebstahlsicherungseinrichtung wenigstens über einen Motor, ein Diebstahlsicherungselement
sowie einen Diebstahlsicherungshebel. Dabei arbeitet die Drehfalle
zumindest während
ihres Öffnungsvorganges
in der Regel auf den Diebstahlsicherungshebel, welcher dadurch seinerseits
das Diebstahlsicherungselement in die Position "aus" verschwenkt.
Als Folge hiervon nimmt auch die Dieb stahlsicherungseinrichtung
im Ganzen ihre Stellung "aus" ein.
Der
Diebstahlsicherungshebel ist als im oder am Gehäuse gelagerter Zweiarmhebel
ausgebildet. Er verfügt
größtenteils über einen
Drehfallenarm und einen Diebstahlsicherungsarm. Dabei kann der Diebstahlsicherungsarm
mit einer Kontur am Diebstahlsicherungselement zur Einnahme der
drehfalleninitiierten Stellung "aus" der Diebstahlsicherungseinrichtung
zusammenwirken. In gleicher Weise wirkt der Drehfallenarm mit einer
Kontur an der Drehfalle zusammen, nämlich, um ebenfalls die drehfalleninitiierte
Stellung "aus" der Diebstahlsicherungseinrichtung zu
erreichen.
Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert;
es zeigen:
1 den erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss
in Frontansicht,
2 einen vergrößerten Ausschnitt
aus 1 und
3 den Gegenstand nach 1 in Rückansicht.
In
den Figuren ist ein Kraftfahrzeugtürverschluss dargestellt, der
in seinem grundsätzlichen Aufbau über ein
Gesperre 1, 2 aus Drehfalle 1 und Sperrklinke 2 besteht.
Zusätzlich
ist noch eine Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 realisiert.
Im
Detail weist die Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 einen
(Diebstahlsicherungs-) Motor 3 mit einer Antriebsschnecke 4 auf,
welche mit einem Diebstahlsicherungselement 5 kämmt. In
das Diebstahlsicherungselement 5 taucht ein Übertragungshebel 6 ein
und wirkt mit diesem zusammen. Außerdem ist ein Diebstahlsicherungshebel 7 realisiert,
welcher ebenfalls mit dem Diebstahlsicherungselement 5 wechselwirkt.
Neben
der Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 ist
noch ein Gesperreantrieb 8, 9, 10, 11 vorgesehen.
Der Gesperreantrieb 8, 9, 10, 11 sorgt dafür, dass
die Sperrklinke 2 nach einer Berechtigungsprüfung eines
zutrittswilligen Bedieners und positivem Abschluss dieser Prüfung im
Rahmen einer Schnellentriegelung bzw. Schnellauslösung geöffnet wird.
Zu diesem Zweck setzt sich der Gesperreantrieb 8, 9, 10, 11 aus
einem Antriebsmotor 8, einer Antriebsschnecke 9 sowie
einem Schneckenrad 10 zusammen, welches rückseitig
(vgl. 3) einen Auslösenocken 11 trägt. Dieser
Auslösenocken 11 arbeitet
auf einen Ausleger 12 der Sperrklinke 2 und sorgt
dafür,
dass die Sperrklinke 2 in der Rückansicht nach 3 eine Gegenuhrzeigersinndrehung um ihre
Achse 13 vollführt,
wie der Pfeil in 3 andeutet.
Als Folge hiervon kommt die Drehfalle 1 frei und dreht
sich ihrerseits (federunterstützt)
ebenfalls im Gegenuhrzeigersinn.
Diese
Gegenuhrzeigersinnbewegung der Drehfalle 1 bei ihrem Öffnungsvorgang
in der 3 korrespondiert
zu einer Drehung im Uhrzeigersinn in den 1 und 2.
Als Folge hiervon arbeitet die Drehfalle 1 während des
betreffenden Öffnungsvorganges und
bei eingelegter Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 auf
die Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 und überführt diese
in die Stellung "aus".
Tatsächlich nimmt
die Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 die
Position gemäß 1 in ihrer Stellung "ein" an. Die gleiche
Funktionsstellung ist im vergrößerten Ausschnitt
nach 2 durchgezogen
dargestellt. Beim Übergang
der Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 von
der Position "ein" in die Stellung "aus" wird das Diebstahlsicherungselement 5 im
Gegenuhrzeigersinn in die strichpunktierte Stellung nach 2 überführt. Das geschieht nun im Rahmen
der Erfindung durch eine mechanische Kopplung der Drehfalle 1 mit
der Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 und
nicht motorisch. Denn die Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 wird
ausschließlich
zur Einnahme ihrer Stellung "ein" motorisch mit Hilfe
des (Diebstahlsicherungs-)Motors 3 angetrieben.
Im
Detail findet während
des Öffnungsvorganges
der Drehfalle 1 eine mechanische Kopplung der Drehfalle 1 mit
dem Diebstahlsicherungshebel 7 statt. Dazu ist der Diebstahlsicherungshebel 7 als Zweiarmhebel 7a, 7b mit
Drehfallenarm 7a und Diebstahlsicherungsarm 7b ausgebildet.
Die Lagerung des Zweiarmhebels bzw. Diebstahlsicherungshebels 7 übernimmt
eine gehäusefeste
Achse 14.
Die
Drehfalle 1 verfügt über eine
Kontur 15, welche unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Schwenkwinkels
von ca. 10° bis
30° während des Öffnungsvorganges
der Drehfalle 1 auf den Drehfallenarm 7a arbeitet.
Der vorgenannte Schwenkwinkel reicht aus, um den Diebstahlsicherungshebel 7 von seiner
Position nach 1 in die
strichpunktierte Stellung nach 2 zu überführen. Bei
diesem Vorgang dreht sich der Diebstahlsicherungshebel 7 um seine
gehäusefeste
Achse 14 und bei Betrachtung der 1 und 2 im
Uhrzeigersinn. Dadurch kann der Diebstahlsicherungsarm 7b des
Diebstahlsicherungshebels 7 an einem Zapfen bzw. einer
Kontur 16 am Diebstahlsicherungselement 5 angreifen
und das Diebstahlsicherungselement 5 in die strichpunktiert in 2 dargestellte Position "aus" im Gegenuhrzeigersinn überführen.
Wie üblich korrespondiert
die Stellung "ein" des Diebstahlsicherungselementes 5 bzw.
der Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 insgesamt
dazu, dass ein Außenverriegelungshebel 17 ebenso wie
ein Verriegelungshebel 18 bzw. Innenverriegelungshebel 18 funktionslos
sind (vgl. 1). Das gleiche
gilt folgerichtig für
einen nicht ausdrücklich dargestellten
Betätigungshebel
bzw. ein Betätigungshebelwerk
im Ganzen. Denn wenn die Verriegelungshebel 17, 18 nicht
in ihre Position "entriegelt" überführt werden können, bleibt
naturgemäß auch das Betätigungshebelwerk
wirkungslos. Der Übertragungshebel 6 geht
leer.
Ganz
anders sieht dies in der Stellung "aus" der
Diebstahlsicherungseinrichtung 3, 4, 5, 6, 7 nach 3 aus, weil dann die beiden
Verriegelungshebel 17, 18 ihre Stellung "entriegelt" einzunehmen in der Lage
sind und als Folge hiervon das Betätigungshebelwerk das Gesperre 1, 2 öffnen kann.