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DE10360791A1 - Lagersystem - Google Patents

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DE10360791A1
DE10360791A1 DE2003160791 DE10360791A DE10360791A1 DE 10360791 A1 DE10360791 A1 DE 10360791A1 DE 2003160791 DE2003160791 DE 2003160791 DE 10360791 A DE10360791 A DE 10360791A DE 10360791 A1 DE10360791 A1 DE 10360791A1
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DE
Germany
Prior art keywords
storage system
data
picking vehicle
shelf
receptacles
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2003160791
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English (en)
Inventor
Michael Wolter
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to PCT/EP2004/014576 priority patent/WO2005063607A2/de
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Abstract

Bei einem Lagersystem für Gegenstände mit mindestens einem Regal (1) und mindestens einem Kommissionierfahrzeug (5) ist an dem Kommissionierfahrzeug mindestens eine Leuchtmarkiereinrichtung (12) zur optischen Kennzeichnung ausgewählter Aufnahmen (2) des Regals im Bereich der Zugriffsfront (4) angebracht. Hierzu umfaßt die Leuchtmarkiereinrichtung mindestens eine einen Lichtstrahl (15) aussendende Leuchtmarkiereinheit (14), die mittels einer elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung in Abhängigkeit von Positionsdaten, welche die Stellung des Kommissionierfahrzeugs (5) relativ zu dem Regal (1) definieren, von eine spezifische Auswahl der Aufnahmen (2) definierenden Auswahldaten und von Anordnungsdaten, welche die räumliche Anordnung der einzelnen selektierten Aufnahmen innerhalb des Regals definieren, gesteuert ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Lagersystem für Gegenstände, umfassend mindestens ein Regal mit einer Vielzahl von Aufnahmen für zu lagernde Gegenstände, mindestens ein Kommissionierfahrzeug, welches ein Fahrgestell und einen Aufbau mit mindestens einem Aufnahmebehältnis für Gegenstände aufweist und entlang eines Ganges bewegbar ist, der sich längs einer Zugriffsfront des Regals erstreckt, eine Leuchtmarkiereinrichtung zur optischen Kennzeichnung der Aufnahmen des Regals im Bereich der Zugriffsfront und eine elektronische Datenverarbeitungseinrichtung, welche einen Datenspeicher für Auswahldaten, die eine Auswahl von Aufnahmen des Regals definieren, aufweist und die Leuchtmarkiereinrichtung in Abhängigkeit von den Auswahldaten steuert.
  • Lagersysteme der vorstehend angegebenen Art sind in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausführungen auf verschiedenen Anwendungsgebieten im Einsatz. Ein bevorzugtes Anwendungsgebiet ist dabei das produzierende Gewerbe, wie beispielsweise die Automobilfertigung. In diesem Anwendungsfall werden in dem Regal die einzelnen Bauteile und/oder vormontierten Baugruppen für die herzustellenden Produkte bevorratet, und zwar jeweils pro Aufnahme nur eine spezifische Art von Bauteilen bzw. Baugruppen. Das längs der Zugriffsfront des Regals bewegbare Kommissionierfahrzeug wird mit der für das jeweils herzustellende Produkt spezifischen Zusammenstellung von Bauteilen bzw. Baugruppen, die den entsprechend selektierten Aufnahmen des Regals an der Zugriffsfront entnommen werden, beladen. Anschließend werden die auf dem Kommissionierfahrzeug abgelegten Bauteile und Baugruppen zu der Montagestation für das herzustellende Produkt befördert.
  • Auf Seiten der derartige Lagersysteme einsetzenden Betriebe besteht ein ausgeprägtes Interesse daran, durch geeignete technische Maßnahmen die Gefahr, daß dem Regal falsche Gegenstände entnommen werden, zu reduzieren oder nach Möglichkeit ganz auszuschließen. Denn mit dem späteren Austausch eines fehlerhaften Bauteils ist ein beträchtlicher Aufwand verbunden. Vor diesem Hintergrund ist an dem Regal eines bekannten gattungsgemäßen Lagersystems mindestens eine zur optischen Kennzeichnung der einzelnen Aufnahmen des Regals im Bereich der Zugriffsfront geeignete Leuchtmarkiereinrichtung vorgesehen, mittels derer jener Person, die das Kommissionierfahrzeug belädt, angezeigt wird, welchen Aufnahmen des Regals sie für das gerade zu fertigende Produkt Bauteile bzw. Baugruppen zu entnehmen hat. Jene Leuchtmarkiereinrichtung umfaßt dabei Leuchten, die an den einzelnen Aufnahmen im Bereich von deren Zugriffsöffnungen angebracht sind und von einer Datenverarbeitungseinrichtung gesteuert werden, indem nacheinander die Leuchten all jener ausgewählten Aufnahmen aufleuchten, aus denen Bauteile bzw. Baugruppen zu entnehmen sind.
  • Nachteilig an solchen gattungsgemäßen Lagereinheiten sind insbesondere deren extrem hohe Anschaffungskosten.
  • Weitere Vorschläge, im Bereich der Komissionierung die Fehlerquote zu reduzieren, gehen dahin, den Zugriff auf die einzelnen Aufnahmen eines Regals zu überwachen und bei Zugriff in eine falsche Aufnahme einen akustischen und/oder optischen Alarm auszulösen (vgl. z.B. EP 994761 B1 ). Solche Überwachungseinrichtungen lassen sich bei Bedarf in gattungsgemäße Lagersysteme integrieren.
  • Im Lichte des vorstehend aufgezeigten Standes der Technik besteht die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung darin, ein Lagersystem der gattungsgemäßen Art zu schaffen, das sich durch vergleichsweise geringe Anschaffungskosten auszeichnet.
  • Gelöst wird diese Aufgabenstellung gemäß der vorliegenden Erfindung, indem ein Lagersystem der eingangs angegebenen Art die nachstehenden Merkmale aufweist:
    Entlang des Ganges erstreckt sich eine Führungseinrichtung, mittels derer das Kommissionierfahrzeug längs einer definierten, parallel zur Zugriffsfront des Regals verlaufenden Bahn geführt ist;
    das Lagersystem weist eine Positionserfassungseinrichtung zur Bestimmung von Positionsdaten, welche die Stellung des Kommissionierfahrzeugs relativ zu dem Regal definieren, auf;
    die elektronische Datenverarbeitungseinheit umfaßt einen Datenspeicher für Anordnungsdaten, welche die räumliche Anordnung der einzelnen Aufnahmen des Regals definieren;
    die Leuchtmarkiereinrichtung ist an dem Kommissionierfahrzeug angeordnet und umfaßt mindestens eine einen Lichtstrahl aussendende Leuchtmarkiereinheit, die von der Datenverarbeitungseinheit in Abhängigkeit von den Positionsdaten und den gemäß den Auswahldaten selektierten Anordnungsdaten gesteuert ist.
  • Das erfindungsgemäße Lagersystem zeichnet sich somit insbesondere dadurch aus, daß das bzw. jedes Kommissionierfahrzeug mindestens eine Leuchtmarkiereinrichtung aufweist, mittels derer die selektierten Aufnahmen des Regals, aus denen Gegenstände zu entnehmen sind, markiert werden. Hierzu berücksichtigt die Datenverarbeitungseinrichtung, mittels derer die Leuchtmarkiereinrichtung gesteuert wird, neben den die spezifische Auswahl von Aufnahmen betreffenden Auswahldaten einerseits die Positionsdaten, welche die Stellung des Kommissionierfahrzeugs bezogen auf das Regal definieren, sowie andererseits Anordnungsdaten (d.h. Koordinatenbezogen auf einen vorgegebenen Bezugspunkt), durch welche die räumliche Lage der einzelnen Aufnahmen des Regals definiert wird. Charakteristisch ist somit für das erfindungsgemäße Lagersystem, daß es über keine fest an dem Regal installierte Leuchtmarkiereinrichtung verfügt. Dies wirkt sich entscheidend auf die Herstellungskosten aus; denn verglichen mit dem Stand der Technik entfällt bei dem erfindungsgemäßen Lagersystem jeglicher Aufwand, die mit der Installation einer Vielzahl von Leuchten an dem Regal einschließlich der Verkabelung der Leuchtmarkiereinrichtung verbunden ist. Ein weiterer maßgeblicher Vorteil des erfindungsgemäßen Lagersystems besteht in einer gesteigerten Flexibilität, was die Aufteilung des Regals angeht; denn infolge des Wegfalls der den einzelnen Aufnahmen zugeordneten Leuchten und der entsprechenden Verkabelung lassen sich in dem Regal die Aufnahmen frei und ohne Beschränkung definieren.
  • Gemäß einer ersten bevorzugten Weiterbildung der Erfindung umfaßt die Leuchtmarkiereinrichtung eine Lichtstrahl-Richteinrichtung, mittels derer die – auf das Fahrgestell des Kommissionierfahrzeugs bezogene – Richtung des von der Leuchtmarkiereinheit ausgesendeten Lichtstrahls nach der Höhe und/oder nach der Seite veränderbar ist. Durch die Veränderung der Richtung des Lichtstrahls nach der Seite können von einer einzigen Positionen des Kommissionierfahrzeugs aus nacheinander mehrere nebeneinander angeordnete Aufnahmen des Regals optisch markiert werden; dies erspart es der das Kommissionierfahrzeug beladenden Person, dieses allzu häufig um nur kleine Distanzen entlang der Bahn bewegen und neu positionieren zu müssen. Und durch die Veränderung der Richtung des Lichtstrahls nach der Höhe kann die Anzahl der an dem Kommissionierfahrzeug vorzusehenden Leuchtmarkiereinheiten gering gehalten werden. Vor diesem Hintergrund ist die Lichtstrahl-Richteinrichtung bevorzugt zur Veränderung der Richtung des von der Leuchtmarkiereinheit ausgesendeten Lichtstrahls der Höhe nach wie auch der Seite nach ausgeführt. Dies ist indessen nicht zwingend. In besonderem Anwendungsfällen kann es durchaus sinnvoll sein, die Lichtstrahl-Richteinrichtung auf eine Veränderung der Richtung des von der Leuchtmarkiereinheit ausgesendeten Lichtstrahls nur der Höhe nach oder aber nur der Seite nach zu beschränken oder aber auf eine Lichtstrahl-Richteinrichtung ganz zu verzichten.
  • Umfaßt die Leuchtmarkiereinrichtung gemäß den vorstehenden Ausführungen eine Lichtstrahl-Richteinrichtung, so kann diese insbesondere zur Veränderung der räumlichen Lage der Leuchtmarkiereinheit ausgeführt sein. Um den von der Leuchtmarkiereinheit ausgestrahlten Lichtstrahl auf die jeweils ausgewählte Aufnahme zu richten, wird bei dieser Weiterbildung der Erfindung die Leuchtmarkiereinheit als Ganzes bewegt, insbesondere verschwenkt und/oder längs einer Führung verfahren. Eine solche Ausführung der Leuchtmarkiereinrichtung ist indessen keineswegs zwingend; vielmehr kann die Lichtstrahl-Richteinrichtung beispielsweise auch eine Ablenkeinheit zur veränderbaren Ablenkung des von der – selbst nicht bewegbaren – Leuchtmarkiereinheit ausgesendeten Lichtstrahls umfassen.
  • Insbesondere dann, wenn die Leuchtmarkiereinrichtung keine Lichtstrahl-Richteinrichtung in dem vorstehend beschriebenen Sinne umfaßt, wird die Leuchtmarkiereinrichtung regelmäßig mehrere im wesentlichen übereinander angeordnete Leuchtmarkiereinheiten aufweisen, wobei die einzelnen Leuchtmarkiereinheiten unterschiedlichen Niveaus des Regals zugeordnet sind.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Kommissionierfahrzeug zwei Leuchtmarkiereinrichtungen aufweist, deren Leuchtmarkiereinheiten Lichtstrahlen zu verschiedenen Seiten der Bahn des Kommissionierfahrzeugs aussenden. Dies ist besonders ökonomisch, wenn jeweils zwei Regale einander in der Weise gegenüberstehen, daß ihre Zugriffsfronten im wesentlichen parallel zueinander verlaufend zu demselben Gang weisen; denn auf diese Weise kann das Kommissionierfahrzeug während eines einmaligen Pas sierens des entsprechenden Ganges mit Gegenständen aus den beiden angrenzenden Regalen beladen werden.
  • Zur Ermittlung der Positionsdaten kann sich jeweils entlang der Bahn für das Kommissionierfahrzeug ein Positionsdatengeber erstrecken, wobei das Kommissionierfahrzeug mit einem mit dem Positionsdatengeber zusammenwirkenden Positionsdatenaufnehmer ausgestattet ist. Ein geringerer Aufwand ist indessen erforderlich, wenn am Eingang eines jeden Ganges einen Marker angeordnet ist, der beim Passieren des Kommissionierfahrzeugs einen fahrzeugseitigen Wegstreckenzähler auf Null stellt, wobei die aktuelle Stellung des Kommissionierfahrzeugs zum Regal in dem jeweiligen Gang unter Auswertung der von dem Wegstreckenzähler bereitgestellten Daten ermittelt wird. Abermals andere bevorzugte Ausführungsformen der Positionserfassungseinrichtung umfassen einen (eindimensional messenden) optischen Entfernungsmesser oder einen (zweidimensional messenden) optischen Distanzscanner, dessen Meßstrahl bzw. Meßbereich sich parallel zu der Zugriffsfront des Regals erstreckt und der die Entfernung zu einer in seinen Meßbereich hineinragenden Positionsmarke ermittelt, wobei entweder der Entfernungsmesser bzw. Distanzscanner ortsfest (z.B. am Regal) und die Positionsmarke am Kommissionierfahrzeug angeordnet sein kann, oder aber umgekehrt. Ein besonderer Vorzug dieser einen optischen Distanzscanner einsetzenden Weiterbildungen besteht darin, daß der Distanzscanner neben der Ermittlung der Positionsdaten zugleich im Sinne der EP 994761 B1 zur Überwachung der Zugriffsfront des Regals eingesetzt werden kann. Unter Einsatzbedingungen, die durch eine verhältnismäßig große Regalfläche und eine eher geringe Anzahl von Kommissionierfahrzeugen geprägt sind, ist dabei der Nutzen eines solchen kombinierten Lagersystems mit integrierter Überwachung besonders ausgeprägt, wenn der optische Distanzscanner an dem Kommissionierfahrzeug angeordnet ist. Denn in diesem Falle kommt das erfindungsgemäße Lagersystem mit einer deutlich reduzierten Anzahl von Distanzscannern aus, vergli chen mit einer ortsfesten Montage der Distanzscanner an den Regalen.
  • Gemäß einer abermals anderen bevorzugten Weiterbildung weist das erfindungsgemäße Lagersystem eine an die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung angeschlossene Positionierhilfe-Anzeigeeinrichtung auf, auf der Positionierhilfedaten angezeigt werden. Die Positionierhilfedaten werden dabei in Abhängigkeit von den Positionsdaten, die von der Positionserfassungseinrichtung ermittelt werden, sowie von Positions-Solldaten, welche die für die Markierung der jeweils selektierten Aufnahmen des Regals geeigneten Stellungen des Kommissionierfahrzeugs definieren und in einem entsprechenden Positions-Solldatenspeicher der Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind, durch Vergleich der betreffenden Daten ermittelt. Anhand der Positionierhilfedaten kann das Kommissionierfahrzeug mit geringem Aufwand in die jeweils optimale Position gebracht werden. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Positionierhilfe-Anzeigeeinrichtung ein an dem Kommissionierfahrzeug angeordnetes Display umfaßt.
  • Gemäß einer wiederum anderen bevorzugten Weiterbildung zeichnet sich das erfindungsgemäße Lagersystem dadurch aus, daß eine an die elektronische Datenverarbeitungseinheit angeschlossene Identifiziereinheit mit einem ersten, der Bahn zugeordneten Indentifiziermittel und einem dem Kommissionierfahrzeug zugeordneten, mit dem ersten Identifiziermittel zusammenwirkenden zweiten Identifiziermittel vorgesehen ist. Dies gestattet eine Überwachung, ob das jeweilige Kommissionierfahrzeug in den richtigen Gang, in welchem Gegenstände abzuholen sind, einfährt; ist dies nicht der Fall, kann ein akustischer und/oder optischer Alarm ausgelöst werden. Das der Bahn zugeordnete Identifiziermittel kann dabei eine Einheit mit dem weiter oben beschriebenen, bevorzugt am Eingang eines jeden Ganges angeordneten Marker bilden.
  • Nach einer wiederum anderen bevorzugten Weiterbildung weist das Kommissionierfahrzeug eine Mehrzahl von Aufnahmebehältnissen für Gegenstände auf, welche dergestalt lageveränderbar geführt gelagert sind, daß nacheinander einzelne Aufnahmebehältnisse von einer eine Bedienhandhabe aufweisenden Stirnseite des Aufbaus aus zugänglich sind. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß jeweils nur eines der Aufnahmebehältnisse von der die Bedienhandhabe aufweisenden Stirnseite des Aufbaus zugänglich ist. Mit einem solchermaßen weitergebildeten Kommissionierfahrzeug ist es möglich, auf einer einzigen Tour Gegenstände für verschiedene zu fertigende Produkte aufzunehmen, ohne daß die Gefahr einer falschen Zuordnung der entsprechenden Gegenstände zu dem betreffenden zu fertigenden Produkt besteht. Auf diese Weise lassen sich erhebliche Wege und somit Betriebskosten einsparen. Beim Passieren der Regale kann jeweils jenes der Aufnahmebehältnisse, in dem der dem Regal als nächstes zu entnehmende Gegenstand abzulegen ist, automatisch in diejenige Stellung gebracht werden, in der es von der die Bedienhandhabe aufweisenden Stirnseite des Aufbaus aus über eine entsprechende Öffnung zugänglich ist. Indessen sind auch technisch einfacher ausgeführte Kommissionierfahrzeuge ohne eine solche automatische Auswahl der Aufnahmebehältnisse, ggfs. sogar mit einer manuellen Verstellung der Stellung der Aufnahmebehältnisse, sinnvoll einsetzbar.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung eines solchen Kommissionierfahrzeugs sind die einzelnen Aufnahmebehältnisse gondelartig an einem Rad oder aber zwei einander gegenüberstehenden Rädern mit einer sich horizontal quer zur Bewegungsrichtung erstreckenden Drehachse aufgehängt. Gemäß einer möglichen Alternative hierzu sind die Aufnahmebehältnisse paternosterartig an zwei jeweils synchron längs einer vorgegebenen Bahn geführten flexiblen Endlossträngen (wie z.B. Gliederketten) aufgehängt. Solche Kommissionierfahrzeuge erweisen sich als besonders günstig zum Einsatz in solchen La gereinrichtungen, die sich durch besonders schmale Gänge auszeichnen.
  • Bei einer anderen bevorzugten Weiterbildung der Kommissionierfahrzeuge sind die Aufnahmebehältnisse abnehmbar aufgehängt. Sie können, nachdem sie als Teil des Kommissionierfahrzeuges beladen worden sind, dem Aufbau des Kommissionierfahrzeuges entnommen werden und an der Fertigungsstation verbleiben, während das Kommissionierfahrzeug, mit neuen Aufnahmebehältnissen bestückt, erneut eingesetzt wird. Dies spart Zeit und erspart das mit der Gefahr einer Beschädigung der Gegenstände verbundene mehrfache Umladen. Die Aufnahmebehältnisse sind bevorzugt mit einem üblichen, ihre Identifizierung ermöglichenden Codierträger (z.B. Transponder, Barcode oder dergl.) bestückt. Dies gestattet die kontinuierliche Überwachung der Aufnahmebehältnisse in dem Kommissionierfahrzeug, um das jeweils zu beladende Aufnahmebehältnis zu identifizieren, und über ihre Beladung in dem Kommissionierfahrzeug hinaus.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist an dem Kommissionierfahrzeug ein Lesegerät angeordnet, welches an die Datenverarbeitungseinheit angeschlossen ist. Mittels dieses Lesegerätes lassen sich Identifiziercodes (z.B. Transponder), die an den Gegenständen, mit denen das Kommissionierfahrzeug zu beladen ist, angebracht sind, auslesen. Dies gestattet eine sofortige Überprüfung, ob es sich bei den Gegenständen, mit denen das Kommissionierfahrzeug beladen wird, um die richtigen handelt.
  • Die vorstehend erläuterten Kommissionierfahrzeuge lassen sich erkennbar mit großem Nutzen auch im Zusammenhang mit Regalen, welche dem Stand der Technik entsprechen, einsetzen. Auch Kommissionierfahrzeuge ohne eine fahrzeugseitige Leuchtmarkiereinrichtung können mit Vorteil in dem vorstehend beschriebenen Sinn mehrere Aufnahmebehältnisse für Gegenstände aufweisen, welche dergestalt lageveränderbar geführt gelagert sind, daß nacheinander einzelne Aufnahmebehältnisse von einer eine Bedienhandhabe aufweisenden Stirnseite des Aufbaus aus zugänglich sind. Der Anmelder behält sich aus diesem Grunde vor, unabhängig von der Ausführung des Lagersystems im übrigen isolierten Schutz für die Kommissionierfahrzeuge als solche zu beanspruchen, insbesondere auf dem Wege einer Teilanmeldung.
  • Lediglich zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung keinesfalls auf solche Lagersysteme beschränkt ist, bei denen den Regalen an der jeweiligen Zugriffsfront Gegenstände entnommen werden. Vielmehr bezieht sich die vorliegende Erfindung in gleicher Weise auf solche Lagersysteme, bei denen die Regale von der jeweiligen Zugriffsfront aus beschickt werden. Ebenfalls lediglich zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, daß die spezifische Anordnung der Datenverarbeitungseinheit für die vorliegende Erfindung unerheblich ist. Zwar wird die Datenverarbeitungseinheit häufig Bestandteil einer zentralen Datenverarbeitungsanlage sein, welche die gesamte Materiallogistik steuert, wobei die auf den Kommissionierfahrzeugen angebrachten Komponenten auf übliche Weise mit der zentralen, ortsfesten Datenverarbeitungseinheit kommunizieren; indessen können in gleicher Weise die einzelnen Kommissionierfahrzeuge jeweils mit der erforderlichen Datenverarbeitungskapazität ausgestattet sein. Auch gemischte Systeme sind insoweit denkbar.
  • Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand zweier in der Zeichnung veranschaulichter bevorzugter Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 in Draufsicht eine erste Ausführungsform eines Lagersystems nach der vorliegenden Erfindung,
  • 2 das Lagersystem nach 1 in Ansicht von hinten,
  • 3 in Draufsicht eine zweite Ausführungsform eines Lagersystems nach der vorliegenden Erfindung und,
  • 4 das Lagersystem nach 3 in Ansicht von hinten; und
  • 5 veranschaulicht in einer Seitenansicht das bei dem Lagersystem nach den 3 und 4 eingesetzte Kommissionierfahrzeug.
  • Die in den 1 und 2 veranschaulichte Lagereinrichtung umfaßt zwei Regale 1 mit einer Vielzahl von übereinander und nebeneinander angeordneten Aufnahmen 2 für zu lagernde Gegenstände. Zwischen den beiden Regalen 1 verläuft ein Gang 3. Die beiden Regale 1 sind dabei so aufgestellt, daß sie mit ihrer jeweiligen Zugriffsfront 4 zu dem Gang 3 weisen. Längs des Ganges 3 ist ein Kommissionierfahrzeug 5, welches ein Fahrgestell 6 und einen Aufbau 7 mit drei Aufnahmebehältnissen 8 für Gegenstände aufweist, bewegbar. In diesem Umfang entspricht das Lagersystem nach den 1 und 2 dem hinlänglich bekannten Stand der Technik, so daß es insoweit weiterer Erläuterungen nicht bedarf.
  • Entlang des Ganges 3 erstreckt sich eine Führungseinrichtung 9 in Form einer jeweils unten an der Zugriffsfront 4 der Regale 1 angeordneten Führungsschiene 10. In jene Führungsschiene 10 greifen Klauen 11 ein, welche an dem Kommissionierfahrzeug 5 angeordnet sind. Mittels der Führungseinrichtung 9 wird das Kommissionierfahrzeug 5 entlang des Ganges 3 längs einer definierten, sich parallel zu den Zufriffsfronten der Regale 1 erstreckenden Bahn B geführt.
  • An dem Kommissionierfahrzeug 5 sind im Bereich der rückwärtigen Seitenkanten zwei Leuchtmarkiereinrichtungen 12 angeordnet. Jede Leuchtmarkiereinrichtung 12 umfaßt sechs übereinander an einem Träger 13 montierte, jeweils dem Niveau der Aufnahmen 2 der Regale 1 entsprechend angeordnete Leuchtmarkiereinheiten 14. Die Leuchtmarkiereinheiten 14 sind – in als solches bekannter Weise – zur Aussendung von Lichtstrahlen 15 geeignet, wobei die Lichtstrahlen jeweils auf die Zugriffsöffnung einer Aufnahme 2 gerichtet sind, um diese für die das Kommissionierfahrzeug beladende Person 16 zu markieren. Die beiden Leuchtmarkiereinheiten 12 sind dabei zur Aussendung von Lichtstrahlen 15 zu verschiedenen Seiten der Bahn des Kommissionierfahrzeugs 5 vorgesehen.
  • Die Leuchtmarkiereinheiten 14 werden von einer – nicht dargestellten – Datenverarbeitungseinheit gesteuert, und zwar unter Berücksichtigung von drei Datengruppen, nämlich Auswahldaten, die eine spezifische Auswahl von Aufnahmen 2 der Regale 1 definieren, Anordnungsdaten, welche die räumliche Anordnung (z.B. Koordinaten) der einzelnen Aufnahmen 2 der Regale 1 definieren, und Positionsdaten, welche die jeweilige Stellung des Kommissionierfahrzeugs 5 relativ zu den Regalen 1 definieren. Unter Auswertung dieser Daten, von denen die Auswahldaten und die Anordnungsdaten in entsprechenden Speichern der Datenverarbeitungseinheit abgespeichert sind, markieren die Leuchtmarkiereinheiten 14 durch einen Lichtstrahl 15 diejenigen Aufnahmen 2, aus denen die Bedienperson 16 Gegenstände zu entnehmen und in einem, ggfs. einem bestimmten, der Aufnahmebehältnisse 8 des Kommissionierfahrzeugs 5 abzulegen hat.
  • Zur Ermittlung der aktuellen Positionsdaten des Kommissionierfahrzeugs 5 ist am Eingang eines jeden Ganges 3 ein Positionsdatengeber 17 in Form eines Markers 18 angeordnet, der beim Passieren des Kommissionierfahrzeugs 5 berührungslos von einem fahrzeugseitigen Positionsdatenaufnehmer 19 erfaßt wird. Erfaßt in diesem Sinne der Positionsdatenaufnehmer 19 den Marker 18, wird ein fahrzeugseitiger Wegstreckenzähler auf Null gestellt. Die die Stellung des Kommissionierfahrzeugs 5 zum Regal 1 definierenden Positionsdaten werden aus der in dem betreffenden Gang 3 gegenüber dem Marker zurückgelegten, von dem fahrzeugseitigen Wegstreckenzähler erfaßten Strecke ermittelt.
  • Mit dem Marker 18 bildet ein erstes Identifiziermittel eine bauliche Einheit. In entsprechender Weise bildet ein zweites Identifiziermittel eine bauliche Einheit mit dem Positionsdatenaufnehmer 19. Die beiden Identifiziermittel bilden zusammen eine Identifiziereinheit, die an die Datenverarbeitungseinheit angeschlossen ist und mittels derer sich das Einfahren eines bestimmten Kommissionierfahrzeugs 5 in einen bestimmten Gang 3 überwachen läßt.
  • An die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung ist eine Positionierhilfe-Anzeigeeinrichtung, welche ein an dem Kommissionierfahrzeug 5 angeordnetes Display 20 umfaßt, angeschlossen. Auf dem Display 20 werden Positionierhilfedaten angezeigt, die die Bedienperson 16 bei der optimalen Positionierung des Kommissionierfahrzeugs 5 unterstützen. Die Positionierhilfedaten werden dabei durch Vergleich der weiter oben erläuterten Positionsdaten mit Positions-Solldaten, welche die für die Markierung der jeweils ausgewählten Aufnahmen 2 des Regals 1 geeigneten Stellungen des Kommissionierfahrzeugs definieren und in einem entsprechenden Positions-Solldatenspeicher der Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind, ermittelt.
  • Die Regale 1 sind mit einer Zugriffsüberwachung gemäß der EP 994761 B1 ausgestattet. Hierzu ist jeweils oben an der Zugriffsfront 4 der Regale 1 ein an die Datenverarbeitungseinheit angeschlossener optischer Distanzscanner 21 angeordnet. Mit diesem können, alternativ zu der vorstehend beschriebenen Positionserfassung mittels des Markers 18, des Positionsdatenaufnehmers 19 und des Wegstreckenzählers, auch die Positionsdaten erfaßt werden, und zwar durch Auswertung der Stellung der an dem Kommissionierfahrzeug 5 angebrachten, in den Meßbereich des Distanzscanners 21 hineinragenden Positionsmarke 22.
  • Was die in den 3 und 4 veranschaulichte zweite Ausführungsform eines Lagersystems nach der Erfindung angeht, so ergeben sich dessen grundlegende Gestaltungsmerkmale unmittelbar aus den vorstehenden Erläuterungen der 1 und 2. Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen und nachstehend lediglich auf die Abweichungen eingegangen.
  • So ist das Kommissionierfahrzeug 5' hier an zwei Führungseinrichtungen 9' geführt, die jeweils eine oben an der Zugriffsfront 4 der Regale 1 angeordnete Führungsschiene 10' umfassen. In die Führungsschienen 10' greifen Klauen 11' ein, die an einer Traverse 23 angebracht sind, welche sich oben quer über das Kommissionierfahrzeug 5' erstreckt.
  • An der Traverse 23 sind im wesentlichen endseitig zwei optische Distanzscanner 24 montiert, deren Meßbereich 25 sich jeweils dicht vor einer Zugriffsfront 4 eines Regals 1 parallel zu dieser erstreckt. Mittels eines der Distanzscanner 24 wird die Position des Kommissionierfahrzeugs 5' relativ zu den Regalen 1 bestimmt, zu welchem Zweck in dem Meßbereich 25 des betreffenden Distanzscanners in dem Boden des Ganges eine Positionsmarke 26 eingelassen ist. Im übrigen dienen die beiden Distanzscanner 24 der Zugriffsüberwachung zu den Aufnahmen 2 des Regals 1 insbesondere im Sinne einer Überprüfung, ob ein Zugriff zu den selektierten, jeweils von den Leuchtmarkiereinrichtungen 12' markierten Aufnahmen erfolgt.
  • Das bei der Ausführungsform nach den 3 bis 5 zum Einsatz kommende Kommissionierfahrzeug 5' umfaßt, wie das Kommissionierfahrzeug 5 nach den 1 und 2, ein Fahrgestell 6' und einen Aufbau 7'. An der rückwärtigen Stirnseite 27, an der auch die beiden Leuchtmarkiereinrichtungen 12' angeordnet sind, ist eine Bedienhandhabe 40 für die Bedienperson vorgesehen.
  • Das Kommissionierfahrzeug 5' weist acht Aufnahmebehältnisse 28 für Gegenstände auf. Diese gondelförmigen Aufnahmebehältnisse sind in zwei einander gegenüberliegenden kreisförmigen Führungen 29, deren Mittelpunkte 30 eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende Achse 31 definieren, paternosterartig geführt. Sie sind endseitig an zwei Gliederketten 32 aufgehängt, die zueinander synchronisiert entlang der kreisförmigen Umlaufbahn 33 in den Führungen 29 umlaufen. Auf die Gliederketten 32 wirkt ein – nicht dargestellter – Antriebsmotor, der, von der elekronischen Datenverarbeitungseinheit gesteuert, jeweils ein ausgewähltes Aufnahmebehältnis vor die Be- und Entladungsöffnung 34 bringt, welche in der an der Stirnseite 27 vorgesehenen Abdeckung 35 angeordnet ist.
  • Die Aufnahmebehältnisse sind an den Gliederketten 32 abnehmbar aufgehängt. Zu seiner Identifizierung weist jedes Aufnahmebehältnis 28 einen als solchen bekannten Codierträger 37 auf.
  • An dem Kommissionierfahrzeug 5' ist ein Lesegerät 38 in Form eines Transponder-Lesers 39 angeordnet.

Claims (22)

  1. Lagersystem für Gegenstände, umfassend mindestens ein Regal (1) mit einer Vielzahl von Aufnahmen (2) für zu lagernde Gegenstände, mindestens ein Kommissionierfahrzeug (5, 5'), welches ein Fahrgestell (6, 6') und einen Aufbau (7, 7') mit mindestens einem Aufnahmebehältnis (8, 28) für Gegenstände aufweist und entlang eines Ganges (3) bewegbar ist, der sich längs einer Zugriffsfront (4) des Regals erstreckt, eine Leuchtmarkiereinrichtung (12) zur optischen Kennzeichnung der Aufnahmen (2) des Regals im Bereich der Zugriffsfront (4) und eine elektronische Datenverarbeitungseinrichtung, welche einen Datenspeicher für Auswahldaten, die eine Auswahl von Aufnahmen des Regals definieren, aufweist und die Leuchtmarkiereinrichtung (12, 12') in Abhängigkeit von den Auswahldaten steuert, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: – Entlang des Ganges (3) erstreckt sich eine Führungseinrichtung (9, 9'), mittels derer das Kommissionierfahrzeug (5, 5') längs einer definierten, parallel zur Zugriffsfront des Regals verlaufenden Bahn (B) geführt ist; – das Lagersystem weist eine an die elektronische Datenverarbeitungseinheit angeschlossene Positionserfassungseinrichtung auf, mittels derer Positionsdaten, welche die Stellung des Kommissionierfahrzeugs (5, 5') relativ zu dem Regal (1) definieren, bestimmt werden; – die elektronische Datenverarbeitungseinheit umfaßt einen Datenspeicher für Anordnungsdaten, welche die räumliche Anordnung der einzelnen Aufnahmen (2) des Regals (1) definieren; – die Leuchtmarkiereinrichtung (12, 12') ist an dem Kommissionierfahrzeug (5, 5') angeordnet und umfaßt mindestens eine einen Lichtstrahl (15) aussendende Leuchtmarkiereinheit (14, 14'), die von der Datenver arbeitungseinheit in Abhängigkeit von den Positionsdaten und den gemäß den Auswahldaten selektierten Anordnungsdaten gesteuert ist.
  2. Lagersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmarkiereinrichtung (12, 12') eine Lichtstrahl-Richteinrichtung umfaßt, mittels derer die – auf das Fahrgestell (6, 6') des Kommissionierfahrzeugs (5, 5') bezogene – Richtung des von der Leuchtmarkiereinheit (14, 14') ausgesendeten Lichtstrahls (15) nach der Höhe und/oder nach der Seite veränderbar ist.
  3. Lagersystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtstrahl-Richteinrichtung zur Veränderung der räumlichen Lage der Leuchtmarkiereinheit (14, 14') ausgeführt ist.
  4. Lagersystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtstrahl-Richteinrichtung eine Ablenkeinheit zur veränderbaren Ablenkung des von der Leuchtmarkiereinheit ausgesendeten Lichtstrahls umfaßt.
  5. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmarkiereinrichtung (12, 12') mehrere im wesentlichen übereinander angeordnete Leuchtmarkiereinheiten (14, 14') aufweist.
  6. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kommissionierfahrzeug (5, 5') zwei Leuchtmarkiereinrichtungen (12, 12') aufweist, deren Leuchtmarkiereinheiten (14, 14') Lichtstrahlen (15) zu verschiedenen Seiten der Bahn (B) des Kommissionierfahrzeugs aussenden.
  7. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionserfassungseinrichtung einen sich jeweils entlang der Bahn (B) für das Kommissionierfahrzeug (5, 5') erstreckenden Positionsdatengeber umfaßt und das Kommissionierfahrzeug mit einem mit dem Positionsdatengeber zusammenwirkenden Positionsdatenaufnehmer ausgestattet ist.
  8. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionserfassungseinrichtung einen am Eingang eines jeden Ganges (3) angeordneten Marker (18) und einen fahrzeugseitigen Wegstreckenzähler umfaßt, wobei der Marker (18) den Wegstreckenzähler beim Passieren des Kommissionierfahrzeugs (5, 5') auf Null stellt und die Positionsdaten unter Auswertung der von dem Wegstreckenzähler bereitgestellten Daten ermittelt werden.
  9. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionserfassungseinrichtung einen an dem Regal angeordneten optischen Distanzscanner (21), dessen Meßbereich sich vor der Zugriffsfront (4) des Regals erstreckt, und eine an dem Kommissionierfahrzeug (5) angeordnete, in den Meßbereich des Distanzscanners hineinragende Positionsmarke (22) umfaßt.
  10. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionserfassungseinrichtung einen am Kommissionierfahrzeug (5') angeordneten optischen Distanzscanner (24) umfaßt, der die jeweilige Entfernung zu einer dem betreffenden Regal (1) zugeordneten Positionsmarke (26) ermittelt.
  11. Lagersystem nach Anspruch 9 oder Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der optische Distanzscanner (21, 24) einen zweidimensionalen, ebenen Meßbereich abtastet, der sich im wesentlichen parallel zu der Zugriffsfront (4) des Regals (1) erstreckt, wobei die elektronische Datenverarbeitungseinheit eine Auswerteschaltung mit einer Vergleichseinheit zum Vergleich der Koordinaten eines von dem Distanzscanner detektierten, in das Meßfeld eingedrungenen Fremdkörpers einerseits und der nach den Auswahldaten selektierten Anordnungsdaten andererseits umfaßt.
  12. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung eine Positionierhilfe-Anzeigeeinrichtung angeschlossen ist, auf der Positionierhilfedaten angezeigt werden, wobei die Positionierhilfedaten in Abhängigkeit von den Positionsdaten, die von der Positionserfassungseinrichtung ermittelt werden, sowie von Positions-Solldaten, welche die für die Markierung der jeweils selektierten Aufnahmen (2) des Regals (1) geeigneten Stellungen des Kommissionierfahrzeugs (5, 5') definieren und in einem entsprechenden Positions-Solldatenspeicher der Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind, durch Vergleich der betreffenden Daten ermittelt werden.
  13. Lagersystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierhilfe-Anzeigeeinrichtung ein an dem Kommissionierfahrzeug (5, 5') angeordnetes Display (20) umfaßt .
  14. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Identifiziereinheit mit einem ersten, der Bahn (B) zugeordneten Indentifiziermittel und einem dem Kommissionierfahrzeug (5, 5') zugeordneten, mit dem ersten Identifiziermittel zusammenwirkenden zweiten Identifiziermittel vorgesehen ist.
  15. Lagersystem nach Anspruch 14 und Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das der Bahn (B) zugeordnete Identifiziermittel jeweils eine Einheit mit einem am Eingang eines jeden Ganges angeordneten Marker (18) bildet.
  16. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Kommissionierfahrzeug (5') eine Mehrzahl von Aufnahmebehältnissen (28) für Gegenstände aufweist, welche dergestalt lageveränderbar geführt gelagert sind, daß nacheinander einzelne Aufnahmebehältnisse von einer eine Bedienhandhabe (40) aufweisenden Stirnseite (27) des Aufbaus (7') aus zugänglich sind.
  17. Lagersystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils nur eines der Aufnahmebehältnisse (28) von der die Bedienhandhabe (40) aufweisenden Stirnseite (27) des Aufbaus (7') aus zugänglich ist.
  18. Lagersystem nach Anspruch 16 oder Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Aufnahmebehältnisse (28) gondelartig an einem Rad oder aber zwei einander gegenüberstehenden Rädern mit einer sich horizontal quer zur Bahn (B) erstreckenden Drehachse aufgehängt sind.
  19. Lagersystem nach Anspruch 16 oder Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehältnisse (28) paternosterartig an zwei jeweils synchron längs einer vorgegebenen Umlaufbahn (33) geführten flexiblen Endlossträngen aufgehängt sind.
  20. Lagersystem nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehältnisse (28) abnehmbar aufgehängt sind.
  21. Lagersystem nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, ist an dem Kommissionierfahrzeug (5') ein Lesegerät (38) angeordnet ist.
  22. Lagersystem nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, die Aufnahmebehältnisse (28) jeweils einen Codierträger 37 aufweisen.
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