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DE10360761A1 - Beleuchtungseinrichtung für eine Überwachungskamera - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung für eine Überwachungskamera Download PDF

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Publication number
DE10360761A1
DE10360761A1 DE10360761A DE10360761A DE10360761A1 DE 10360761 A1 DE10360761 A1 DE 10360761A1 DE 10360761 A DE10360761 A DE 10360761A DE 10360761 A DE10360761 A DE 10360761A DE 10360761 A1 DE10360761 A1 DE 10360761A1
Authority
DE
Germany
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lighting device
axis
optical axis
lamps
light
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10360761A
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English (en)
Inventor
Michael Dr.-Ing. Fischell
Martin Dipl.-Ing. Timm
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Airbus Operations GmbH
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Airbus Operations GmbH
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Publication date
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Priority to DE502004003454T priority patent/DE502004003454D1/de
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    • G08B13/18Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength
    • G08B13/189Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems
    • G08B13/194Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems
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    • G08B13/19639Details of the system layout
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Abstract

Es wird eine Beleuchtungseinrichtung 1 für eine Überwachungskamera 2 mit mehreren, jeweils eine Leuchtmittelachse Lma¶1...n¶ aufweisenden Leuchtmitteln Lm¶1...n¶ beschrieben. Erfindungsgemäß schneiden die Leuchtmittelachsen Lma¶1...n¶ eine optische Achse O der Überwachungskamera 2. DOLLAR A Mittels der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 für eine Überwachungskamera 2 ist eine gleichmäßige Ausleuchtung des sich vor der Überwachungskamera 2 in Richtung der optischen Achse O befindlichen Überwachungsbereiches bzw. des Überwachungsraumes möglich. Eine Überstrahlung eines sich im Bereich der optischen Achse O befindlichen Aufnahmeobjektes wird vermieden, sodass sich ein gleichmäßiger Kontrast eines mittels der Überwachungskamera 2 unter Zuhilfenahme der Beleuchtungseinrichtung 1 gewonnenen Bildes ergibt. Außermittige Gegenstände und Details im Randbereich eines Bildes lassen sich leichter erkennen und auswerten. Hierdurch ergibt sich ein signifikanter Sicherheitsgewinn gegenüber Überwachungskameras, die mit bekannten Beleuchtungseinrichtungen versehen sind. Eine manuelle Auswertung des Bildinhaltes wird erleichtert. Automatisierte Bildererkennungsalgorithmen zur Bilderkennung oder zur automatisierten Zugangskontrolle können wirkungsvoller eingesetzt werden. DOLLAR A Die Beleuchtungseinrichtung 1 kann Leuchtmittel Lm¶1...n¶ aufweisen, die Licht im sichtbaren Bereich und/oder im nahen Infrarotbereich abgeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für eine Überwachungskamera mit mehreren, jeweils eine Leuchtmittelachse aufweisenden Leuchtmitteln.
  • Zur Überwachung von sicherheitsrelevanten Bereichen in Passagierflugzeugen werden Überwachungskameras eingesetzt, die für Strahlung im nahen Infrarotbereich und/oder auch Licht im sichtbaren Bereich empfindlich sind. Derartige Überwachungskameras werden beispielsweise zur Überwachung von Cockpittüren, von Passagiertüren sowie des Innenraums von Passagierflugzeugen eingesetzt. Bei vollständiger Dunkelheit, wie sie zum Beispiel bei Nachtflügen auftritt, ist es auch bei der Verwendung von Überwachungskameras, die vor allem für Infrarotlicht empfindlich sind, erforderlich, den Aufnahmebereich zusätzlich auszuleuchten. Zu diesem Zweck werden Beleuchtungseinrichtungen mit Leuchtmitteln verwendet, die Strahlung im nahen Infrarotbereich oder im Bereich des sichtbaren Lichts abgeben. Als Leuchtmittel finden in diesem Zusammenhang zum Beispiel Infrarotleuchtdioden oder einfache Leuchtdioden, die Licht im sichtbaren Bereich abgeben, verbreitet Anwendung.
  • Bei hergebrachten Ausführungsformen von Beleuchtungseinrichtungen für Überwachungskameras nach dem Stand der Technik ist eine parallele Anordnung der Kameraoptik und der Beleuchtungseinrichtung üblich. Um eine effektive Ausleuchtung des Aufnahmebereiches bzw. des Aufnahmeraumes vor der Überwachungskamera zu erzielen, sind die Infrarotleuchtdioden (IRED) bzw. die Leuchtdioden (LED) entweder mit der Kameraoptik hinter einer Abdeckscheibe angeordnet oder die Dioden befinden sich separat angeordnet auf der Gehäusefront. Die Abstrahlrichtung derartiger Beleuchtungseinrichtungen wird infolge der zur Kameraoptik parallelen Anordnung der Infrarotleuchtdioden bzw. der Leuchtdioden vor allem durch die Abstrahlwinkel der Dioden bestimmt.
  • Die vorbekannten Ausführungsformen von Beleuchtungseinrichtungen führen häufig zu einer Überbelichtung der Bildmitte des mit der Überwachungskamera gewonnenen Bildes, weil die Hauptstrahlungsintensität der Dioden in Richtung der Kameraoptik und damit auf das Zentrum des Aufnahmeobjektes weist. Hieraus folgt ein hoher Kontrastunterschied zwischen der Bildinformation in der Bildmitte und den Randbereichen des Bildes, wodurch zum Beispiel die automatische Auswertung der Bildinhalte durch geeignete Bildverarbeitungsalgorithmen zur Bilderkennung, zur Erkennung der Zugangsberechtigung und dergleichen erschwert wird. Weiterhin können sicherheitsrelevante Gegenstände gerade im Randbereich des Bildes nicht sicher identifiziert werden, weil die Bildmitte überstrahlt abgebildet wird.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorbekannten Beleuchtungseinrichtungen für Überwachungskameras dahingehend zu verbessern, dass eine gleichmäßige Ausleuchtung des mit Überwachungskamera kontrollierten Aufnahmebereiches bzw. des Aufnahmeraumes und des hieraus gewonnenen Bildes gegeben ist, damit sich im Ergebnis ein hoher Kontrast über die gesamte Bildfläche hinweg einstellt.
  • Diese Aufgabe wird durch die Beleuchtungseinrichtung gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß schneiden die Leuchtmittelachsen eine optische Achse der Überwachungskamera, d. h. die Leuchtmittelachsen der Leuchtmittel verlaufen nicht parallel zur optischen Achse der Überwachungskamera. Hierdurch wird eine gleichmäßige Ausleuchtung des Aufnahmebereiches bzw. des Aufnahmeraumes vor der Überwachungskamera mittels der Beleuchtungseinrichtung erreicht. Eine unerwünschte Überstrahlung des Aufnahmeobjektes in Richtung der optischen Achse erfolgt nicht mehr. Der Kontrast des mittels der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung gewonnen Bildes ist über die gesamte Bildfläche hinweg gleichmäßig hoch und zudem gut geeignet für eine Auswertung mittels automatisierter Bildverarbeitungsalgorithmen. Möglicherweise sicherheitsrelevante Gegenstände und Details im Randbereich des Bildes lassen sich gut erkennen.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 10 niedergelegt. Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 Eine Draufsicht auf die Beleuchtungseinrichtung,
  • 2 eine Seitenansicht der Beleuchtungseinrichtung gemäß der 1,
  • 3 eine schematische Darstellung der Strahlungsverteilung der Beleuchtungseinrichtung,
  • 4 eine Testaufnahme mit einer herkömmlichen Beleuchtungseinrichtung und
  • 5 eine Testaufnahme mit der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung.
  • Die 1 zeigt die Beleuchtungseinrichtung 1 in einer Ansicht von oben. Die Beleuchtungseinrichtung 1 umgibt eine Überwachungskamera 2 mit einem Objektiv 3. Das Objektiv 3 ist mit einer Blende 4 versehen, um eine Blendung der Überwachungskamera 2 durch die Beleuchtungseinrichtung 1 weitgehend zu vermeiden. Die Überwachungskamera 2 weist eine zur Zeichenebene bzw. zu einer durch eine x- und y-Achse aufgespannten Leuchtmittelebene E senkrecht stehende optische Achse O auf. Der Pfeil an der optischen Achse O weist in Richtung eines in der Zeichnung der besseren Übersichtlichkeit halber nicht näher dargestellten, vor der Überwachungskamera 2 im Überwachungsraum bzw. im Überwachungsbereich befindlichen Aufnahmeobjektes. Im gezeigten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 sind das Objektiv 3 sowie die Blende 4 rotationssymmetrisch in Bezug auf die optische Achse O positioniert. Abweichend von dieser gezeigten Anordnung sind auch andere Positionierungen, beispielsweise eine exzentrische Anordnung der Überwachungskamera 2, der Blende 4 sowie der Beleuchtungseinrichtung 1 möglich.
  • Die Beleuchtungseinrichtung 1 umfasst im gezeigten Ausführungsbeispiel der 1 acht Leuchtmittel Lm1,...,n, die entlang einer Kreislinie 6 angeordnet sind und die in der durch die x- und y-Achse aufgespannten Leuchtmittelebene E liegen. Hierbei weisen die Leuchtmittel Lm1,...,n jeweils gleiche Abstände zum benachbarten Leuchtmittel Lm1,...,n auf. Die Leuchtmittel Lm1,...,n weisen jeweils eine Leuchtmittelachse Lma1,...,n auf und geben Strahlung im nahen Infrarotbereich bzw. Strahlung im sichtbaren Bereich im Wesentlichen in Richtung des Pfeils auf der jeweiligen Leuchtmittelachse Lma1,...n ab. Die Orientierung der Leuchtmittelachsen Lma1,...,n entspricht somit der Hauptabstrahlungsrichtung des betreffenden Leuchtmittels Lm1..,,n.
  • Die Anordnung der Leuchtmittel Lm1,...,n kann auch auf andere Art und Weise als in der in 1 gezeigten Positionierung erfolgen. Denkbar ist zum Beispiel die Positionierung der Leuchtmittel Lm1,...,n entlang einer quadratischen, rechteckigen oder elliptischen Linie um die Überwachungskamera 2 herum. Alternativ ist auch eine statistisch über die Fläche verteilte Anordnung der Leuchtmittel Lm1,...,n denkbar. Weiterhin ist es nicht erforderlich, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n in einer Leuchtmittelebene E angeordnet sind. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n in Bezug auf die optische Achse O verschiedene Höhenpositionen aufweisen und in verschiedenen, parallel zur Leuchtmittelebene E verlaufenden Ebenen angeordnet sind. Weiterhin ist die Anzahl der Leuchtmittel Lm1,...,n nicht auf die im Ausführungsbeispiel gezeigte Anzahl von acht Leuchtmitteln Lm1,...,n beschränkt.
  • Als Leuchtmittel Lm1,...,n werden – in Abhängigkeit von der spektralen Empfindlichkeit der eingesetzten Überwachungskamera 2 – vorzugsweise Infrarotleuchtdioden (IRED) bzw. Leuchtdioden (LED), die Licht vor allem im sichtbaren Bereich abstrahlen, eingesetzt. Die Leuchtdioden bzw. die Infrarotleuchtdioden haben den Vorteil einer langen Lebensdauer und einer geringen Erschütterungsempfindlichkeit. Demzufolge sind Dioden nahezu wartungsfrei. Anstelle der Dioden können auch andere Leuchtmittel Lm1,...,n eingesetzt werden, wie beispielsweise Infrarotlaser, Infrarotlaserdioden oder Glühlampen.
  • Im Ausführungsbeispiel der 1 schließt die Leuchtmittelachse Lma1 des ersten Leuchtmittels Lm, mit einer x-Achse beispielsweise einen Winkel θ1 von etwa 45° ein. Die y-Achse ist zur x-Achse rechtwinklig angeordnet. Die Winkel θ2,...,n zwischen den übrigen Leuchtmittelachsen Lma2,...,n der Leuchtmittel Lm2,...,n und der x-Achse erhöhen sich vorzugsweise in Abhängigkeit von deren Position auf der Kreislinie 6 jeweils in 45°-Schritten, weisen also Werte von etwa 90°, 135°, 180°, 225°, 270°, 315° sowie 360° auf. Grundsätzlich können die Winkel θ1,...,n jeden Wert zwischen 0° und 360° einnehmen. Hierbei sollte die jeweilige Leuchtmittelachse Lma1,...,n jedoch vorzugsweise so ausgerichtet sein, dass diese nicht ausschließlich zur Kamera 2 bzw. zur Blende 4 weist. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Hauptabstrahlungsrichtung eines jeden Leuchtmittels Lm1,...,n im Wesentlichen nach Außen, von der Überwachungskamera 2 und der optischen Achse O weggerichtet ist. Eine wie im Ausführungsbeispiel der 1, 2 gezeigte, gleichmäßige Erhöhung des Winkels θ in Abhängigkeit von der Position des Leuchtmittels Lm1,...,n auf der Kreislinie 6 ist nicht notwendig.
  • Die eingesetzte Anzahl der Leuchtmittel Lm1,...,n und deren Ausrichtung ist vor allem von deren Strahlungsintensität, der Größe und der Geometrie des mit der Überwachungskamera kontrollierten Überwachungsbereiches bzw. des Überwachungsraumes abhängig. In Abhängigkeit von diesen Parametern können andere Werte für den Winkel θ in Abhängigkeit von der Anordnung der Leuchtmittel Lm1,...,n auf der Kreislinie 6 erforderlich sein, um eine optimale Wiedergabe eines Aufnahmeobjektes zu erreichen.
  • In Versuchen hat sich eine Anzahl von sieben rotationssymmetrisch um die optische Achse O herum angeordneten Leuchtmitteln Lm1,...,n zur Kontrolle kleinerer Überwachungsräume bzw. Überwachungsbereiche als besonders vorteilhaft erwiesen. Die Versuchsanordnung ist der Übersichtlichkeit halber nicht in den Figuren dargestellt. Die sieben Leuchtmittel Lm1,...,7 sind in diesem Fall ausgehend von einer "12 Uhr-Position" auf einer Kreislinie entlang, gleichmäßig zueinander beabstandet angeordnet. "12 Uhr-Position" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Leuchtmittel Lm1 im oberen Schnittpunkt zwischen der y-Achse und der Kreislinie angeordnet ist bzw. dessen Leuchtmittelachse Lmam1 in diesem Punkt in Richtung der y-Achse weist. Ausgehend von der "12 Uhr-Position" des ersten Leuchtmittels Lm,, schließen die weiteren Leuchtmittelachsen Lma2,...,7 der Leuchtmittel Lm2,...,7 mit der x-Achse im Uhrzeigersinn beispielsweise jeweils Winkel θ1,...,7 von 90°±10°, 230°±10°, 255°±10°, 270°±10°, 270°±10°, 285°±10°, 320°±10° ein.
  • Die 2 stellt die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 1 in einer Seitenansicht dar. Die optische Achse O steht senkrecht auf der x-Achse. In der Darstellung sind der besseren grafischen Darstellung halber fünf Leuchtmittel Lm5,6,7,n,1 exemplarisch dargestellt. Die Leuchtmittelachsen Lma5,6,7,n,1 dieser Leuchtmittel Lm5,6,7,n,1 schließen mit der optischen Achse O jeweils Winkel φ5,6,7,n,1 von etwa 45° ein. In Versuchen haben sich für den Winkel φ1,...,n Werte zwischen 30° und 60° als geeignet erwiesen. Ein Wert von φ1,...,n von ungefähr 45° hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen. Werte für den Winkel φ1,...,n, die außerhalb des Bereichs von 30° bis 60° liegen, führen zu einer signifikanten Verschlechterung der mit der Überwachungskamera 2 erzielten Abbildungsergebnisse bzw. des gewonnen Bildes.
  • Die 3 zeigt eine normierte Darstellung der mittels der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 erreichten Beleuchtungsintensitäten im Überwachungsbereich bzw. Überwachungsraum vor der Beleuchtungseinrichtung 1 entlang der optischen Achse O sowie der x- und der y-Achse. Die Winkelzahlen am Halbkreis entsprechen der jeweiligen Raumrichtung. Eine durchgezogen dargestellte Intensitätskurve 7 spiegelt die Intensitätsverteilung der Strahlung wieder, die mit bekannten Beleuchtungseinrichtungen üblicherweise erzielt wird, bei der die Leuchtmittelachsen parallel zur optischen Achse O der Kamera ausgerichtet sind. Die räumliche Intensitätsverteilung der Strahlung im Raum ergibt sich durch eine Rotation der In tensitätskurve 7 um die optische Achse O, sodass sich insgesamt eine "keulenförmige", räumliche Intensitätsverteilung ergibt. Die Höhenerstreckung der Kurve 7 in Richtung der optischen Achse O ist ein Maß für die Intensität der Strahlung in diesem Bereich. Bei der Winkelzahl von 0° schneidet die Intensitätskurve 7 die optische Achse O. In diesem Punkt erreicht die Strahlungsintensität ein Maximum. Zum Vergleich mit der Intensitätskurve 7 ist eine, sich unter Einsatz der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 ergebende Intensitätskurve 8 punktiert dargestellt.
  • In der schematischen Darstellung der 3 ist zu erkennen, dass die Intensität der Strahlung im näheren Umkreis der optischen Achse O im Fall der Intensitätskurve 7 deutlich höher ist, als bei der Intensitätskurve 8. Weiterhin ist die Intensitätskurve 7 höher und schmaler, wohingegen die Intensitätskurve 8 niedriger und breiter ausgebildet ist. Dies bedeutet im Ergebnis, dass sich durch die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 1 eine bessere und vor allem gleichmäßigere Ausleuchtung des sich vor der Kamera befindlichen Überwachungsbereiches bzw. des Überwachungsraumes ergibt. Hierdurch folgt eine gleichmäßigere Kontrastverteilung des mit der Überwachungskamera 2 und der Beleuchtungseinrichtung 1 erzeugten Bildes. Das Bild lässt sich hierdurch besser mittels automatisierter Bildverarbeitungsalgorithmen bearbeiten und auswerten. Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung vermeidet eine nur punktuelle Ausleuchtung eines im Bereich der optischen Achse O befindlichen Aufnahmeobjektes innerhalb des Überwachungsbereiches bzw. des Überwachungsraumes, die bei bekannten Ausführungsformen von Beleuchtungseinrichtungen zu lokal unerwünscht hohen Kontrastunterschieden des erzeugten Bildes führt. Eine Überstrahlung eines sich beispielsweise in geringer Entfernung vor der Überwachungskamera befindenden Gesichtes einer Person erfolgt nicht.
  • Insgesamt wird der Überwachungsbereich bzw. der Überwachungsraum gleichmäßiger mittels der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 ausgeleuchtet. Die Überwachungskamera 2 erzeugt daher ein Überwachungsbild mit einem über die gesamte Bildfläche hinweg guten Kontrast. Insbesondere Gegenstände und Details, die sich außerhalb der Bildmitte bzw. entfernt von der optischen Achse O der Überwachungskamera 2 befinden, werden deutlich besser abgebildet. Die so gewonne nen Bilder können leichter manuell oder mit geeigneten Bildverarbeitungsalgorithmen – beispielsweise zur automatisierten Bildererkennung, zur automatisierten Zugangskontrolle oder dergleichen – ausgewertet und bearbeitet werden.
  • Hierdurch ergibt sich eine signifikante Erhöhung der Sicherheit der Überwachung von gefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel in Zivilflugzeugen, da Details wie zum Beispiel Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, die eine Person beispielsweise in der Nähe des Körpers oder in der Hand mitführt, auch im Randbereich der Überwachungsbilder leichter erkannt werden können. Die Beleuchtungseinrichtung 1 muss hierbei selbstverständlich an die Geometrie bzw. Beschaffenheit des zu überwachenden Raumes bzw. Bereiches angepasst werden. Die Anpassung erfolgt wie vorstehend beschrieben im Einzelfall durch die geeignete Auswahl der Anzahl und Art der Leuchtmittel, deren Strahlungsstärke, deren Abstrahlcharakteristik sowie deren Ausrichtung im Raum in Bezug auf die optische Achse O (Winkel φ, θ) der Überwachungskamera 2.
  • Die 4 zeigt ein Testbild, das mittels einer bekannten Beleuchtungseinrichtung mit einer Infrarotüberwachungskamera gemacht wurde. In der 5 ist ein Testbild dargestellt, welches unter Verwendung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 und einer Infrarotüberwachungskamera erstellt wurde.
  • Zu erkennen ist, dass der Kontrast des Testbildes in der 4 im Grenzbereich zwischen der Gesichtsfläche der abgebildeten Person und dem Hintergrund zwar etwas höher ausfällt, als der Kontrast des Bildes nach der 5 insgesamt. Doch Gegenstände und Details, die sich außerhalb der Bildmitte des Testbildes in 4 befinden, lassen sich nur schlecht erkennen, weil der Kontrast zum Bildrand hin infolge der punktuellen Überstrahlung des Überwachungsbereiches bzw. des Überwachungsraumes entlang der optischen Achse O der Überwachungskamera 2 rapide abnimmt (vgl. 4). Dagegen ermöglicht die gleichmäßigere Kontrastverteilung über die Gesamtfläche des Testbildes der 5 eine bessere Auswertung des Bildinhaltes über die Gesamtfläche des Bildes hinweg. Eine Überstrahlung der Bildmitte wird durch die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 2 vermieden. Gegenstände und Details, die sich außerhalb der Bildmitte des Testbildes nach der 5 befinden, werden kontrastreich, demzufolge detailreich und somit gut auswertbar wiedergegeben.
  • Mit der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung gewonnene Bilder lassen sich mithin manuell oder durch automatisierte Bildverarbeitungsalgorithmen, beispielsweise zur Bilderkennung oder zur Überprüfung von Zugangsberechtigungen, besser auswerten. Insbesondere werden möglicherweise sicherheitsrelevante, gefährliche Gegenstände und Details außerhalb der Bildmitte gut erkennbar dargestellt und abgebildet.
  • Anwendungsgebiete für die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung sind unter anderem Fluggastkabinen, Gepäck- und Güterbereiche in Flugzeugen, Passagiertüren in Flugzeugen, sowie Cockpittüren in Flugzeugen. Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung ist indes nicht auf die Anwendung im Bereich der zivilen und militärischen Luftfahrt beschränkt. Denkbar sind Anwendungen in weiteren sicherheitsrelevanten Bereichen, wie zum Beispiel die Raumüberwachung in Gebäuden, die Überwachung von Außenflächen von Gebäuden oder dergleichen sowie die Kontrolle von Aufenthaltsbereichen von Passagieren in Transporteinrichtungen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.
  • Die Leuchtmittel Lm1...,n der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 weisen im Falle der Verwendung einer Infrarotüberwachungskamera, die vor allem für Strahlung im nahen Infrarotbereich des elektromagnetischen Spektrums empfindlich ist, Infrarotleuchtdioden (IRED) auf. Für eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung, bei der die Überwachungskamera 2 im Wesentlichen nur für sichtbares Licht sensitiv ist, weisen die Leuchtmittel vorzugsweise weiße Leuchtdioden (LED) auf, die vorzugsweise Licht im mit dem menschlichen Auge sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums abgeben.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Beleuchtungseinrichtung
    2
    Überwachungskamera
    3
    Objektiv
    4
    Blende
    5
    Leuchtmittel
    6
    Kreislinie
    7
    Intensitätskurve
    8
    Intensitätskurve
    O
    optische Achse
    L
    Leuchtmittelebene
    Lm1,...,n
    Leuchtmittel
    Lma1,...,n
    Leuchtmittelachse
    θ1,...,n
    Winkel
    φ1,...,n
    Winkel

Claims (10)

  1. Beleuchtungseinrichtung 1 für eine Überwachungskamera 2 mit mehreren, jeweils eine Leuchtmittelachse Lma1,...,n aufweisenden Leuchtmitteln Lm1,...,n, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelachsen Lma1,...,n eine optische Achse O der Überwachungskamera 2 schneiden.
  2. Beleuchtungseinrichtung 1 nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n vorzugsweise in einer zur optischen Achse O senkrecht stehenden Leuchtmittelebene E mit einer x-Achse und einer hierzu senkrecht verlaufenden y-Achse angeordnet sind.
  3. Beleuchtungseinrichtung 1 nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n insbesondere entlang einer oder mehrerer Linien beabstandet zur optischen Achse o angeordnet sind.
  4. Beleuchtungseinrichtung 1 nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n entlang einer Kreislinie 6 um die optische Achse O angeordnet sind und benachbarte Leuchtmittel Lm1,...,n, insbesondere gleiche Abstände zueinander aufweisen.
  5. Beleuchtungseinrichtung 1 nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n, derart im Raum ausgerichtet sind, dass die Leuchtmittelachsen Lma1,...,n mit der optischen Achse O jeweils einen Winkel φ1,...,n von etwa 30° bis 60° einschließen und mit der x-Achse einen Winkel θ1,...,n in einem Bereich zwischen 0° und 360° einschließen.
  6. Beleuchtungseinrichtung 1 nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine einstückige, die Leuchtmittel Lm1,...,n beinhaltende Leuchtfläche vorgesehen ist.
  7. Beleuchtungseinrichtung 1 nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtfläche die optische Achse O umschließt und beispielsweise eine kreisringförmige, eine elliptische oder eine andere geometrische Gestalt aufweist.
  8. Beleuchtungseinrichtung 1 nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n für das menschliche Auge unsichtbare Strahlung, insbesondere im nahen Infrarotbereich abgeben.
  9. Beleuchtungseinrichtung 1 nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n für das menschliche Auge sichtbare Strahlung abgeben.
  10. Beleuchtungseinrichtung 1 nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel Lm1,...,n beispielsweise Infrarotleuchtdioden (IRED), Leuchtdioden (LED), Infrarotlaserdioden, Laserdioden, Glühlampen, Halogenlampen, Gasentladungslampen, Glimmlampen, Leuchtstofflampen, Elektrolumineszenzelemente oder andere Strahlung emittierende Mittel aufweisen.
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