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DE10359354A1 - Verfahren zur Vermittlung von Kommunikation zwischen einem oder mehreren Geräten oder Diensten - Google Patents

Verfahren zur Vermittlung von Kommunikation zwischen einem oder mehreren Geräten oder Diensten Download PDF

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Publication number
DE10359354A1
DE10359354A1 DE2003159354 DE10359354A DE10359354A1 DE 10359354 A1 DE10359354 A1 DE 10359354A1 DE 2003159354 DE2003159354 DE 2003159354 DE 10359354 A DE10359354 A DE 10359354A DE 10359354 A1 DE10359354 A1 DE 10359354A1
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DE
Germany
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exchange
internet
communication
control unit
terminal
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2003159354
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Fritz
Christian Wild
Hans-Jürgen Philippi
Klaus Schmitt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ICONAG AG
Original Assignee
ICONAG AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ICONAG AG filed Critical ICONAG AG
Priority to DE2003159354 priority Critical patent/DE10359354A1/de
Publication of DE10359354A1 publication Critical patent/DE10359354A1/de
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur sicheren Vermittlung der Kommunikation zwischen einem oder mehreren Geräten (2, 3) oder externen Diensten (4). Die Steuergeräte (2, 2.1, 2.2...2.n) sind unter Verwendung eines Internetprotokolls mit dem Internet (5) permanent oder temporär verbunden. Eine Vermittlungsstelle (1) fordert unter Verwendung einer Wähl- oder Internet-Verbindung (5, 7) das Steuergerät (2, 2.1, 2.2...2.n) zur Rückmeldung bei der Vermittlungsstelle (1) über das Internet (5) auf, wobei sich das Steuergerät (2, 2.1, 2.2...2.n) bei der Vermittlungsstelle (1) gesichert authentifiziert. Die Vermittlungsstelle (1) ist unter Verwendung eines Internetprotokolls von mindestens einem geografisch entfernten Steuergerät (2, 2.1, 2.2...2.n), einem Endgerät (3, 3.1, 3.2, 3.3 oder 3.4) oder externen Dienst (4) zur Durchführung der Vermittlung über das Internet (5) erreichbar. Die Vermittlungsstelle (1) verwaltet die Zugriffsrechte für mehrere Steuergeräte (2, 2.1, 2.2...2.n), Endgeräte (3, 3.1, 3.2, 3.3 oder 3.4) oder externe Dienste (4) und wendet diese an. Die Vermittlungsstelle (1) nimmt eine Zugriffsberechtigungsprüfung vor und stellt nach erfolgter Autorisierung eine gesicherte eigenständige Verbindung (5.3) eines Steuergerätes (2, 2.1, 2.2...2.n), eines Endgerätes (3, 3.1, 3.2, 3.3 oder 3.4) oder externen Dienstes (4) zu einem oder mehreren Steuergeräten (2, 2.1, 2.2...2.n) oder externen Diensten (4) her. Die Vermittlungsstelle (1) ...

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Vermittlung von Kommunikation zwischen einem oder mehreren Geräten oder Diensten, wobei eines oder mehrere dieser unter Verwendung eines Internetprotokolls mit dem Internet verbunden werden können.
  • Aus DE 100 42 969 C2 ist ein Verfahren zum Fernsteuern sowie ein Fernsteuersystem bekannt. Das oder die fernsteuerbaren Geräte sind an einem Steuergerät angekoppelt, wobei eine Vielzahl von Steuergeräten über ein Intranet und/oder eine Telefonverbindung mit einem zentralen Rechner verbunden ist. Der zentrale Rechner ist andererseits über ein öffentlich zugängliches Netz unter Verwendung eines Internetprotokolls von mindestens einem geographisch entfernten Kommunikationsendgerät zur Durchführung der Fernsteuerung erreichbar. Der zentrale Rechner ist für mehrere Benutzer mit unterschiedlichen Zugriffsberechtigungen vorgesehen. Der zentrale Rechner nimmt eine Zugriffsberechtigungsprüfung vor und führt je nach erfolgter Autorisierung den Zugriff des Kommunikationsendgerätes als dauerhafter Kommunikationspartner zu einem Steuergerät und/oder zu einer Teilfunktion eines Steuergerätes direkt aus und nimmt bei Bedarf die nötige Protokollübersetzung vor.
  • Von der Website http://www.myjack.de/onlinejack/ ist ein Dienst bekannt, durch welchen von einem Internet-Cafe aus auf einen räumlich entfernt stehenden PC zugegriffen werden kann. Vom Internet-Cafe loggt sich der Benutzer per Web-Interface in ein Rechenzentrum ein und schaltet den anzusprechenden Computer auf online. Über das Rechenzentrum wird dem räumlich entfernten Computer via ISDN eine Signalisierung gegeben. Mittels der Signalisierung wählt sich der räumlich entfernte Computer in das Internet ein und sendet eine IP-Adresse an das Rechenzentrum. Diese vom räumlich entfernten Computer gesandte IP-Adresse wird vom Rechenzentrum an den ansprechenden Rechner im Internet-Cafe weitervermittelt. Nunmehr besteht eine direkte Verbindung zwischen dem im Internet-Cafe anwesenden Benutzer und dem räumlich entfernt davon stehenden Rechner. Gemäß dieses Verfahrens können laut Web-Site nur ISDN-fähige Geräte Kontakt untereinander aufnehmen. Gemäß dieser Lösung kann eine Gerät-zu-Gerät-Kommunikation aufgebaut werden, jedoch ohne die Möglichkeit, zuvor umfangreiche Berechtigungsvergaben durchzuführen. Die Ansprache externer Dienste ist ebenfalls nicht möglich. Ferner können gemäß dieses Verfahrens lediglich ohne Berechtigungsabstufungen ein Gerät pro Konto verwaltet werden.
  • Aus http://www.james-boxx.de ist ein Dienst bekannt, mit dem es möglich ist, Geräte in einem Haus, einer Wohnung oder Ferienwohnung, Wohnwagen, Caravan oder einem Boot zu steuern und zu automatisieren. Dabei kann es sich sowohl um die Lichtsteuerung als auch eine Geräteschaltung von außerhalb handeln. Damit ist eine Fernsteuerung beziehungsweise eine Fernkontrolle einer räumlich entfernten Wohnung, Ferienwohnung, Wohnwagen, Caravan oder Boot möglich, mit welcher Geräte wie TV und Hifi-Anlagen, Haushaltsgeräte, Kaffeemaschinen, Kühlschrank, Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen gesteuert werden. Das in dem Dienst vorgeschlagene Steuergerät kann von überall auf der Welt per Handy oder Internet aufgefordert werden, Aktionen durchzuführen, was immer über eine SMS-Nachricht erfolgt. Das Gerät befindet sich nie selbst im Internet und muss dementsprechend nicht vermittelt werden. Zwar führt ein zentraler Server eine Berechtigungsprüfung durch, jedoch nur um zu beschränken, wer über das Internet ein Kommando-SMS an das Gerät zu schicken autorisiert ist. Im Falle einer direkten SMS-Nachricht über Mobiltelefon erfolgt die Berechtigungsprüfung einfach dadurch, dass die Nummer des aussendenden Mobiltelefons mit einer Positivliste auf dem Steuergerät verglichen wird und erst dann das Kommando akzeptiert wird. Alarmrückmeldungen werden auf dem gleichen Wege per SMS oder Sprachruf mit synthetischer Stimme zurückgemeldet. Eine Vermittlung im Internet findet gemäß dieser Lösung nicht statt.
  • Von der Web-Site http://www.avelon-cetec.com/ ist ein Dienst bekannt, mit welchem Informationen über Applikationen, Maschinen und Geräte auf ein Notebook transferiert werden können, wozu das Internet genutzt wird. Es handelt sich um ein Internetportal, welches einen schnellen und effizienten Knotenpunkt für Setup, Support, Überwachung und Controlling aus der Ferne ermöglicht. Der vorgestellte zentrale Serverdienst ermöglicht nach der Berechtigungsprüfung, sich auf dem Server gespeicherte Messwerte anzuschauen, die das Steuergerät selbsttätig oder nach Aufforderung auf den Server transportiert hat. Das Endgerät kommuniziert nie direkt mit dem Steuergerät, sondern lediglich mittels des zentralen Servers. Selbst die Fernschaltungskommandos werden erst durch den Server entgegengenommen und nach einer Protokollumsetzung durch das Steuergerät weitergeleitet. Die Steuergeräte selbst sind über Wählverbindungen oder einer Standleitung an das Internet und damit an den zentralen Server angeschlossen, ähnlich wie bei der aus DE 100 42 969 C2 bekannten Lösung, gemäß der ein Verfahren zum Fernsteuern sowie ein Fernsteuersystem offenbart wird.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die Vorteile des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahrens sind einerseits darin zu erblicken, dass durch die Vermittlungsidee im Gegensatz zu anderen Fernsteuerverfahren die Rolle eines monolithischen, zentralen Zugriffsrechners entfällt und eine Dezentralität der Kommunikation ermöglicht wird. Die definierte Vermittlungstätigkeit ist von der Nutzdatenkommunikation unabhängig und entkoppelt, birgt dadurch einerseits weniger Ausfallrisiken und andererseits den Vorteil eines wesentlich leichteren Ausbaus des Systems. Nach erfolgter Vermittlung kommunizieren die beteiligten Partner (Endgeräte, Steuergeräte, externe Dienste) direkt miteinander, was eine größere Schnelligkeit bedeutet. Ferner ist durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren eine erhöhte Sicherheit und Zuverlässigkeit der Datenübertragung gegeben, da im Vermittlungsverfahren sowohl die Authentifizierung der beteiligten Kommunikationspartner als auch ein zeitversetzter Zugriff und Übertragung von Nutzdaten integraler Bestandteil sind. Während zum Beispiel DE 100 42 969 C2 lediglich den Abruf sehr starrer Kommunikationswege definiert, wird durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren eine bedarfsweise Auswahl jeweils zueinander passender Partner aus einem Vermittlungspool verwirklicht, was einen höheren Grad an Flexibilität bedeutet. Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren zur Vermittlung von Kommunikation ist ferner eine höhere technische Offenheit gegeben, da nahezu beliebige Fernzugriffsverfahren sehr leicht integriert werden können, während bereits bekannte Fernzugriffsverfahren sich auf eng umrissene, geschlossene und proprietäre Anwendungen, zum Beispiel die ausschließliche Direkteinwahl auf PC mittels ISDN-Signal, beschränken.
  • Gemäß des vorgeschlagenen Verfahrens zur Automatisierung einer Vermittlung zwischen Steuer- und Endgeräten unter Nutzung des Internets wird eine Vermittlungseinheit eingesetzt, die eine Verbindungsvermittlung zwischen Steuergeräten und Endgeräten herstellt. Daneben leistet die Vermittlungseinheit Kommunikationsdienste und dient als "Meetingpoint" zum Austausch von Adressen. Bei Ansprache der Vermittlungsstelle über beispielsweise ein Endgerät kann über die Vermittlungsstelle ein entsprechend der Vorgabe des ansprechenden Endgerätes gezielter Kommunikationspartner angesprochen werden oder es können über die Vermittlungsstelle eine Vielzahl von Kommunikationspartnern in Gestalt von Steuergeräten oder externen Diensten angeboten werden. Die Vermittlungsstelle berücksichtigt dabei nur ihr bekannte Teilnehmer innerhalb eines Kommunikationsnetzwerkes. Nach Eingang einer Anfrage bei der Vermittlungsstelle überprüft diese, ob der gewünschte oder die gewünschten Adressaten vorhanden sind und ob die gewünschten Adressaten in Form von Steuergeräten oder externen Diensten verfügbar sind oder nicht. Falls ein gezielt adressiertes Steuergerät beziehungsweise externer Dienst nicht verfügbar ist, kann über die Vermittlungsstelle ein entsprechendes Alternativ-Steuergerät/externer Dienst angeboten werden. Ist das vom Nachfrager in Gestalt eines End- oder Steuergeräts angeforderte Steuergerät beziehungsweise externer Dienst nicht verfügbar, so kann eine zeitlich entzerrte Vermittlung über die Vermittlungsstelle dadurch erfolgen, dass entweder bei Selbstmeldung des angeforderten Steuergerätes beziehungsweise externen Dienstes bei der Vermittlungsstelle oder nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne die Kommunikation zwischen dem nachfragenden End- beziehungsweise Steuergerät und dem angeforderten Steuergerät beziehungsweise externen Dienst hergestellt wird. Die Nachfrage nach einem weiteren Kommunikationspartner kann nicht nur durch ein End-/Steuergerät, sondern auch durch einen aktiven Dienstleister, wie zum Beispiel einen externen Dienst, erfolgen.
  • Über die Vermittlungsstelle ist eine Parallelität, d.h. eine gleichzeitige Vermittlung einer Vielzahl von Kommunikationswünschen abarbeitbar.
  • Bei der Anmeldung unter Aufrechterhaltung einer Kommunikation entweder zwischen einem nachfragenden Steuergerät und einem angeforderten Steuergerät oder zwischen einem Endgerät und einem Steuergerät sowie einem Steuergerät und einem externen Dienst oder einem externen Dienst und einem Steuergerät wird über die Vermittlungsstelle protokolliert, wer miteinander kommuniziert und wie lange die Kommunikationsverbindung aufrechterhalten bleibt. Ferner wird der Zeitpunkt des Kommunikationsendes und des Kommunikationsbeginns sowie der Auslöser des Kommunikationswunsches protokolliert. Über die Vermittlungsstelle kann ein Vermittlungsprotokoll generiert werden, welches beispielsweise an einen Auftraggeber weitergeleitet werden kann und durch diesen zu Zwecken des Controllings oder der Erfolgsabfrage weitergegeben werden kann. Neben der Erstellung eines Vermittlungsprotokolls können über die Vermittlungsstelle Servicedienste wie zum Beispiel eine Abrechnung, eine Datenaufbereitung hinsichtlich der Sicherheit und Wartung sowie hinsichtlich der Authentifizierung der miteinander kommunizierenden Teilnehmer geleistet werden.
  • Über das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren kann zum Beispiel bei räumlich voneinander getrennten Telekommunikationseinrichtungen, Anlagen-Standorten sowie Versorgungseinrichtungen für Wasser und Strom eine Verbindung unter Zwischenschaltung des Internets geschaffen werden, so dass die miteinander in Kommunikation tretenden Partner nicht permanent untereinander beispielsweise über eine Telefonleitung oder dergleichen verbunden sein müssen. Die Vermittlungsstelle tritt nur dann in Aktion, wenn die miteinander in Verbindung tretenden Teilnehmer des Kommunikationsnetzes Daten miteinander austauschen wollen. Über die Vermittlungsstelle können sowohl die bereits erwähnten Anlagen-nahen Dienste wie zum Beispiel Abrechnung, Datenaufbereitung, Sicherheit und Wartung als auch nicht internetnahe Kommunikationsdienste, wie beispielsweise die Übermittlung von Nachrichten per Fax, per Sprache oder im Mobilfunknetz, geleistet werden.
  • Bei den Steuergeräten kann es sich beispielsweise um solche handeln, die Anlagenkomponenten in Immobilien-, Produktions- und Telekommunikationsanlagen, Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder Versorgungseinrichtungen allgemeiner Art zugeordnet sind und welche mit räumlich von diesen entfernten End- beziehungsweise Steuergeräten oder externen Diensten zur Information, Kontrolle, Steuerung, Datensammlung usw. in Verbindung zu bringen sind.
  • Als Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Vermittlungsverfahrens seien jegliche Art von Fernbedienung, Fernüberwachung und Fernwartung von technischen Anlagen und Gebäuden genannt. Nach dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren lassen sich etwa Füllstandsüberwachungen sowie Leckagemeldungen von mobilen oder immobilen Tankanlagen oder Hochbehältern sowie die gleichzeitige Protokollierung von Verbrauchsverläufen realisieren. Als weiteres Anwendungsgebiet sei die Integration von Anlagen- und Kommunikationstechnik als Alarmsystem mit automatischer Meldung an Sicherheitsdienste genannt. Ferner stellt die Überwachung der Betriebsbereitschaft technischer Anlagen, seien es Energie- oder Kommunikationsanlagen ein weiteres Anwendungsgebiet dar, ebenso wie die Kopplung vorhandener Gebäudetechnik, so zum Beispiel Installationsbus-Systeme wie EIB, LON oder M-Busse an externe Dienstleistungen. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren lässt sich ein automatisiertes Servicemanagement dahingehend realisieren, dass Anlagen mit einer Eigenintelligenz notwendige Wartungen melden und der Vermittlungsdienst in die Lage versetzt, automatisch den passenden Servicedienstleister auszuwählen sowie diesen anzufordern. Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren lassen sich Gerätezugriffe entzerren, so zum Beispiel nach mehreren erfolglosen Zugriffen lässt sich die Vermittlung sequentiell wiederholen und die tatsächliche Verfügbarkeit an das initiierende Steuergerät bzw. Endgerät rückmelden, was per Weckruf, E-Mail, SMS oder drgl. erfolgen kann.
  • So kann über die Vermittlungsstelle beispielsweise auch die Nachrichtenkommunikation zu externen Diensten integriert werden, die wiederum über eine Nicht-Internet-Verbindung mit Endgeräten, wie zum Beispiel einem Festnetz-Telefon, Fax, Mobiltelefon, PDA (elektronischer Planer), PC oder Laptop in Verbindung treten können. Das Endgerät in Gestalt eines PCs oder ein Laptops selbst wiederum ist internetfähig und kann nach der Vermittlung durch die Vermittlungsstelle mit einem oder mehreren ausgewählten Steuergeräten in Verbindung gebracht werden. Steuergeräte 1... bis n ihrerseits sind immer internetfähig. Die Vermittlungsstelle selbst sowie die externen Dienste können mittels einer Nicht-Internet-Verbindung, etwa per Telefoneinwahl oder einer direkten Standleitung, oder aber auch über eine dauerhafte Internet-Verbindung kommunizieren. Alternativ ist die Vermittlungsstelle über eine Nicht-Internet-Verbindung, z.B. einer Telefonleitung, zur Signalübermittlung direkt mit den Steuergeräten verbunden.
  • Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Vermittlungsverfahren ist ferner eine höhere Verfügbarkeit gegeben, da bei Nicht-Zugriff trotz Anforderung eine Rückmeldung erfolgen kann, sobald der gewünschte Kommunikationspartner wieder verfügbar ist, während bei den bisher bekannten Systemen ein fehlgeschlagener Fernzugriff trotz Anforderung lediglich als Fehlerfall registriert wird. Das vorgeschlagene Verfahren bietet weiterhin Vorteile hinsichtlich des Zeitmanagements, da Protokolle, Verbrauchs- und andere Nutzdaten bei Bedarf in variablen Zeitfenstern übertragen werden können, deren Einrichtung wahlweise in der Vermittlungsstelle, in den Steuergeräten oder externen Diensten erfolgen kann.
  • Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Vermittlungsverfahren wird die Durchführung der Vermittlung als temporär betrachtet während das Ziel der Vermittlung, eine anschließende Nutzdatenverbindung zur Übertragung von Steuersignalen, Protokolldatenübermittlung, Zugriff auf Dienste und drgl. als selbstverwaltet und daher zeitlich unabhängig verstanden wird, da die Aufrechterhaltung dieser Verbindung nicht zwingend vom Vermittlungsdienst kontrollierbar ist. Durch das vorgeschlagene Verfahren lässt sich eine unmittelbare 1 : 1 bzw. 1 : n Datenverbindung zwischen Endgeräten und Steuergeräten sowie externen Diensten und Steuergeräten realisieren. Die zu übertragenden Nutzdaten lassen sich zeitlich entzerren bzw. zwischenspeichern, falls eine gewünschte Kommunikationsverbindung aktuell nicht aufgebaut werden kann, nicht erforderlich oder auch nicht gewünscht ist. Ebenso nutzt das Vermittlungsverfahren als solches die Fähigkeiten zur zeitlichen Entzerrung schon bei der Äußerung des Vermittlungswunsches durch ein Steuer- oder Endgerät, falls die gewünschte Verbindung zu einem Endgerät aktuell nicht aufgebaut werden kann oder durch Vorgabe von anderer Stelle nicht gewünscht ist. Sämtliche Kommunikationsverbindungen werden gemäß des vorgeschlagenen Verfahrens nicht nach einem starren, gleich bleibenden Schema vermittelt sondern dynamisch in Abhängigkeit von Regeln, die Benutzer des Systems in allen beteiligten Kommunikationspartnern, sei es Vermittlungsstelle, Endgeräte, Steuergeräte oder externe Dienste, individuell definieren können.
  • Das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren zur Vermittlung von Kommunikation zwischen Nachfragern und Anbietern im Rahmen des Internet ermöglicht eine Punkt-zu-Punkt-Kommunikation zwischen Teilnehmern, die nicht dauernd mit dem Internet verbunden sind. Aufgrund der stetig wechselnden IP-Adressen bei jeder Neueinwahl in das Internet ist ein Kontaktieren der Teilnehmer erschwert, was die Anwendung bereits bestehender starrer Zugriffsverfahren erschwert. Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren, insbesondere durch dessen „Meeting-Point"-Charakter ist sichergestellt, dass die beteiligten Geräte, seien es End-/Steuergeräte, seien es externe Dienste die gleich bleibende Adresse der Vermittlungsstelle I kennen. Dort können jeweils die wechselnde Adresse sowie der Verfügbarkeitsstatus eines oder mehrerer anderer Geräte, seien es Steuergeräte, seien es externe Dienste erfragt werden, so dass eine grundlegende Verbesserung hinsichtlich einer Punkt-zu-Punkt-Kommunikation erreicht werden kann.
  • Zeichnung
  • Anhand der Zeichnung wird das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren nachstehend eingehender beschrieben: Es zeigt:
  • 1 eine Vermittlungsstelle, die Kommunikation zwischen Endgeräten bzw. externen Diensten und 1 bis n Steuergeräten über das Internet vermittelt,
  • 1b eine schematische Darstellung des grundlegenden Vermittlungszwecks,
  • 2 über die Vermittlungsstelle vermittelte Kommunikation zwischen einem Steuergerät oder einem Endgerät und 1 bis n Steuergeräten,
  • 3 über die Vermittlungsstelle vermittelte Kommunikation zwischen einem externen Dienst und 1 bis n Steuergeräten und
  • 4 über die Vermittlungsstelle vermittelte Kommunikation zwischen einem Steuer-/Endgerät und einem externen Dienst, der seinerseits mit einem weiteren Endgerät kommunizieren kann.
  • Ausführungsvarianten
  • 1 zeigt in schematischer Wiedergabe eine Vermittlungsstelle, die Kommunikation zwischen einem Endgerät beziehungsweise externen Dienst und 1 bis n Steuergeräten unter Zwischenschaltung des Internets vermittelt.
  • Über die Vermittlungsstelle, die nur mit bekannten Teilnehmern kommuniziert, erfolgt die Herstellung einer Kommunikationsverbindung beispielsweise zwischen einem Endgerät 3 und einem Steuergerät 2. Bei den Endgeräten 3 kann es sich beispielsweise um einen internetfähigen PC, einen Laptop 3.2, ein Mobiltelefon 3.3 oder auch über einen PDA 3.4 (Personal Digital Assistent) handeln. Die Steuergeräte 2 können zum Beispiel in Gestalt von Überwachungseinrichtungen oder Kontrolleinrichtungen, Anlagenkomponenten wie zum Beispiel Hochbehälter oder räumlich voneinander getrennte Versorgungseinrichtungen für Strom und Wasser oder dergleichen gegeben sein.
  • Nachfolgend werden alle Verbindungen zur eigentlichen Durchführung der Vermittlung als temporäre Verbindungen betrachtet, wohingegen das Ziel der Vermittlung, d.h. die anschließende Nutzdatenverbindung zur Übertragung von Steuersignalen, Protokolldatenübermittlungen, Zugriff auf externe Dienste etc. als nicht mehr vom Vermittlungsdienst kontrollierbar angesehen wird.
  • Die Vermittlungsstelle 1, die über eine Internet-Verbindung A mit dem Internet 5 kommuniziert und über eine Nicht-Internet-Verbindung 7 (z. B. für einen Weckruf) mit den Steuergeräten 2 verbunden ist, steht mit einem oder mehreren externen Diensten 4 über eine Nicht-Internet-Verbindung B in Verbindung. Die externen Dienste 4 ihrerseits vermögen über die Internet-Verbindung A mit dem Internet 5 zu kommunizieren und sind über eine Nicht-Internet-Verbindung B mit den Endgeräten 3 verbunden, wobei es sich um einen PC 3.1, um einen Laptop 3.2, um ein Mobiltelefon 3.3 oder auch um einen PDA 3.4 handeln kann. Jedes der räumlich voneinander getrennt angeordneten Steuergeräte 2 ist internetfähig, angedeutet durch die Internet-Verbindung A.
  • Die Vermittlungsstelle 1, die nur mit bekannten Teilnehmern kommuniziert, leistet neben Servicediensten, wie zum Beispiel Abrechnung, Datenaufbereitung, Sicherheitsdienstleistungen und Wartung, bei denen es sich um Anlagen-nahe Dienste handelt, auch das Zurverfügungstellen eines Vermittlungsprotokolls, welches beispielsweise an einen Auftraggeber übermittelt werden kann. In dem Vermittlungsprotokoll finden sich Angaben über die miteinander in Verbindung tretenden Kommunikationsteilnehmer 2 und 3, über die Dauer der Kommunikation, über Anfang und Ende der Kommunikation sowie über den Auslöser der Kommunikation, beispielsweise eine bei der Vermittlungsstelle 1 eingehendes Alarmsignal bei Auftreten einer Störung eines durch ein Steuergerät 2 überwachten Anlagenteils oder dergleichen. Daneben bietet die Vermittlungsstelle Internet-ferne Kommunikationsdienstleistungen an, wie zum Beispiel die Übermittlung von Kommunikation via Telefax, Sprache und Mobilfunk. Bei der Vermittlungsstelle 1 lassen sich an Kommunikationsteilnehmer eine oder mehrere, von diesen nicht direkt beantwortete Kommunikationsanforderungen hinterlegen, die die momentan nicht verfügbaren Kommunikationsteilnehmer, wie zum Beispiel belegte oder nicht verfügbare Steuergeräte 2, nicht beantworten können. Die Vermittlungsstelle 1 speichert an die derzeit belegten oder nicht verfügbaren Steuergeräte 2 adressierte Nachrichten. Bei Wiederverfügbarkeit der Steuergeräte 2 werden die an der Vermittlungsstelle 1 hinterlegten Nachrichten beziehungsweise Anforderungen an die Steuergeräte 2 übersandt. Dies kann bei Selbstmeldung wieder verfügbarer Steuergeräte 2 an der Vermittlungsstelle 1 erfolgen, oder auch bei Ende der Nicht-Verfügbarkeit des belegten Steuergerätes 2 auf automatischem Wege erfolgen. Die Steuergeräte 2 melden ihre Wiederverfügbarkeit über eine Verbindung 7 oder über die Internet-Verbindung A an die Vermittlungsstelle 1 zurück. Die Rückmeldung der Wiederverfügbarkeit zuvor belegter oder nicht verfügbarer Steuergeräte 2 erfolgt entweder über das Internet 5 im Wege einer direkten Rückmeldung mittels einer erweiterten Funktionalität oder durch die Feststellung eines Abmeldungssignales durch die Vermittlungsstelle 1.
  • Durch die Hinterlegbarkeit eingehender Anforderungen, die derzeit aufgrund einer Belegung angesprochener Steuergeräte 2 nicht weiter behandelbar sind, kann eine zeitliche Entzerrung des Aufbaus der Kommunikation zwischen Endgeräten 3 und Steuergeräten 2 erfolgen. Das Hinterlegen von Nachrichten ist nur an der Vermittlungsstelle 1 möglich, welche die Verbindungsverwaltung, die Datenvermittlung sowie die Kommunikation zu externen Diensten 4 koordiniert. Die Vermittlungsstelle 1 fungiert als "Meetingpoint" zum Austausch von Adressen. An der Vermittlungsstelle 1 erfolgt auch eine Authentisierung beziehungsweise eine Überprüfung sowie eine Filterung eingehender Nachrichten von kommunikationswilligen Teilnehmern des Kommunikationsnetzwerkes in Parallelbearbeitung. Die Vermittlungsstelle ist in der Lage, mehrere Anforderungen von kommunikationswilligen Teilnehmern des Kommunikationsnetzwerkes gleichzeitig zu bearbeiten und Verbindungen zu unterschiedlichen Endgeräten 3 beziehungsweise Steuergeräten 2 gleichzeitig herzustellen.
  • Eine Anfrage eines Steuergerätes 2, Endgerätes 3 oder eines externen Dienstes 4 an die Vermittlungsstelle 1 geht bei dieser ein. Die Anfrage des Steuergerätes 2, des Endgerätes 3 oder des externen Dienstes 4 an die Vermittlungsstelle 1 erfolgt in der Regel über die Internet-Verbindung A. Die Vermittlungsstelle 1 wählt aus dem ihr bekannten Teilnehmerkreis den speziell angesprochenen Adressaten, d.h. Steuergeräte 2.1 ... bis 2.n aus. Alternativ kann die Vermittlungsstelle 1 dem anfragenden Steuergerät 2, Endgerät 3 oder externen Dienst 4 auch Adressen mehrerer alternativ zur Verfügung stehender Steuergeräte 2.1 ... bis 2.n mitteilen. Die Vermittlungsstelle 1 meldet die Adresse eines angesprochenen und verfügbaren Steuergerätes 2.1 bis 2.n an das anfragende Endgerät 4 Steuergerät 2 bzw. externem Dienst 4 zurück, was im Wege einer temporären Internet-Verbindung A erfolgt. Die dem anfragenden externen Dienst, Steuergerät 2 oder Endgerät 3 nunmehr bekannte Adresse erlaubt die direkte Adressierung des über die Vermittlungsstelle 1 vermittelten, ausgewählten Endgerätes 3.
  • Sobald die Kommunikation zwischen den miteinander vermittelten Kommunikationsteilnehmern Endgerät 3 und Steuergerät 2 beendet ist, meldet sich einer dieser beiden Kommunikationsteilnehmer bei der Vermittlungsstelle 1 ab. Die Abmeldung bei der Vermittlungsstelle 1 dient dieser als Signal für eine beendete Kommunikationsverbindung (d.h. eine Nutzdatenverbindung), so dass auf dieser Mitteilung beruhend sowohl die Dauer der Kommunikation, die während der Kommunikationsverbindung übermittelten Daten, die Kommunikationsteilnehmer und das auslösende Ereignis der Kommunikationsherstellung im Wege eines Vermittlungsprotokolls festgehalten werden können. Diese Daten können beispielsweise an einen Auftraggeber übermittelt werden, der auf diesem Wege zum Beispiel die Störanfälligkeit räumlich entfernt voneinander angeordneter Anlagenteile sowie die bei Störung ergriffenen Maßnahmen auswerten kann, welche einem betriebswirtschaftlichen Controlling zugrundegelegt werden können.
  • 1b sind in schematischer Widergabe die Grundlagen des Vermittlungszwecks zu entnehmen.
  • Ein Initiator I will Daten an einen oder mehrere Partner III senden oder von diesem abholen und nimmt hierfür die Koordinationsdienste durch die Vermittlungsstelle II in Anspruch. Diese regelt den Fluss der Nutzdaten zwischen dem Initiator I und dem oder den Partnern III sowohl in qualitativer Hinsicht als auch in quantitativer Hinsicht. Unter qualitativen Nutzdatenfluss wird die Regelung des Nutzdatenflusses hinsichtlich der beteiligten Initiatoren I und Partner III (wer mit wem) verstanden, unter quantitativem Fluss der Nutzdaten das was und wann des Nutzdatenflusses. Bei dem Initiator I kann es sich sowohl um ein Steuergerät 2.1 .... bis 2.n, ein Endgerät 3, 3.1, 3.2, 3.3 oder 3.4 als auch um einen externen Dienst 4 handeln. Der die Vermittlungsstelle II anfragende Initiator I sucht einen Partner III für den Nutzdatenaustausch und stellt ein Vermittlungsanfrage I.a. Die Vermittlungsstelle II wählt ein passendes Verhalten dahingehend aus, dass diese eine Online-Nutzdatenverbindung III.a mit einem geeigneten Partner III, sei es ein Steuergerät 2.1.... bis 2.n oder ein externer Dienst 4 und puffert die Vermittlungsanfrage Ia bei Nichtverfügbarkeit eines geeigneten Partners III. Durch die Vermittlungsstelle II kann ein Auswählen und ein Anbieten eines alternativen Partners III vorgenommen werden; ferner ein Abweisen der Vermittlungsanfrage I.a mit Hinweis auf wahlweise Rückbenachrichtigen, sowie eine eigenständige Annahme der Nutzdaten zur Zwischenspeicherung und späteren Weiterleitung an Steuergeräte 2.1 ... bis 2.n oder externe Dienste 4. Unter externen Diensten werden vorliegend Kommunikationsdienstleistungen wie SMS, E-mail, Fax oder auch Voicemail und dergleichen mehr verstanden. Das Ergebnis der Vermittlung ist entweder ein sofortiges oder zeitversetzt erfolgendes Zustandekommen einer Nutzdatenverbindung III.a zwischen Initiator I und Partner III oder ein zeitversetzter Transport der Nutzdaten zwischen Initiator I und Partner III mit einer Pufferungsmöglichkeit durch die Vermittlungsstelle II. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass von der Vermittlungsstelle II gemäß des in 1b dargestellten Schemas eine Kommunikationsanforderung II.a an den gewünschten Partner III ausgegeben wird.
  • Der Darstellung gemäß 2 ist eine über die Vermittlungsstelle vermittelte Kommunikation zwischen einem anfragenden Steuergerät oder Endgerät und 1 bis n Steuergeräten zu entnehmen.
  • Ein Steuergerät 2 oder ein Endgerät 3 fordert über eine erste Internet-Verbindung 5.1 (A) bei der Vermittlungsstelle 1 die Kommunikation mit einem Steuergerät 2.1 an. Nach Bestätigung seiner Verfügbarkeit durch das Steuergerät 2.1 über die bidirektionale zweite Internet-Verbindung 5.2 (A) und Rückmeldung seiner Adresse an die Vermittlungsstelle 1 erfolgt durch Weitergabe der entsprechenden Adresse durch die Vermittlungsstelle 1 über die bidirektionale erste Internet-Verbindung 5.1 an das nachfragende Steuergerät 2 beziehungsweise das nachfragende Endgerät 3 die Übermittlung der Adresse des angeforderten Steuergerätes 2.1. Nach Übermittlung der Adresse können nunmehr das nachfragende Steuergerät 2 beziehungsweise das nachfragende Endgerät 3 über die dritte Internet-Verbindung 5.3 Kommunikation mit dem angesprochenen Steuergerät 2.1 aufnehmen. Dies gilt für den Fall, dass das nachfragende Steuergerät 2 beziehungsweise das nachfragende Endgerät 3 an der Vermittlungsstelle 1 speziell das Steuergerät 2.1 angefordert hat. Die Verbindung 7 kann entweder als eine Internetverbindung ausgebildet sein jedoch auch als Nicht-Internetverbindung über eine Telefonleitung, ein GSM-Modem oder drgl. erfolgen, falls keine Internetverbindung besteht. Die Internet-Verbindung 5.3 stellt eine Verbindung dar, welche zu Nutzdatenübertragung, so zum Beispiel zur Übertragung von Steuersignalen, der Protokolldatenübermittlung den Zugriff auf Dienste etc. dient. Die Verbindungen 5.1, die zur Anforderung einer Vermittlung dienen, die Verbindung 7, die für einen eventuell notwendigen Weckruf dient und die Internet-Verbindung 5.2, d.h. die Rückmeldung der Vermittlungsbereitschaft sind als temporäre Verbindungen anzusehen, alle anderen Verbindungen als permanent im Sinne des Vermittlungsdienstes.
  • Ist das Steuergerät 2.1 nicht verfügbar oder belegt und stelle dies die Vermittlungsstelle 1 nach entsprechender Rückmeldung über die zweite Internet-Verbindung 5.2 an die Vermittlungsstelle 1 fest, können weitere Steuergeräte 2.2, 2.3 beziehungsweise 2.n durch die Vermittlungsstelle 1 adressiert werden. Nach entsprechender Rückmeldung der Adresse über die Internet-Verbindung A an die Vermittlungsstelle 1 können die Adressen der Steuergeräte 2.2, 2.3 beziehungsweise 2.n an die Vermittlungsstelle 1 rückgemeldet werden. Diese übermittelt die entsprechenden Adressen über die erste Internet-Verbindung 5.1 an das nachfragenden Steuergerät 2 beziehungsweise das nachfragende Endgerät 3. Das nachfragende Steuergerät 2 beziehungsweise das nachfragende Endgerät 3 kann somit mit einem oder mehreren der Steuergeräte 2.2, 2.3 beziehungsweise 2.n Daten austauschen, wenn das angeforderte Steuergerät 2.1 belegt oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist.
  • Aus der Darstellung gemäß 3 geht über die Vermittlungsstelle vermittelte Kommunikation zwischen einem externen Dienst und 1 bis n Steuergeräten hervor.
  • Im Unterschied zum in 2 dargestellten Kommunikationsschema wird die Vermittlungsstelle 1 gemäß der Darstellung in 3 nicht über ein Steuergerät 2 oder ein Endgerät 3, sondern über einen externen Dienst 4 angesprochen. Die Anforderung wird an die Vermittlungsstelle 1 über eine erste Internet-Verbindung 5.1 (A) übermittelt. Analog zum Kommunikationsschema gemäß 2 adressiert die Vermittlungsstelle 1 über die zweite Internet-Verbindung 5.2 das Steuergerät 2.1. Nach dessen Rückmeldung an die Vermittlungsstelle 1 und Übermittlung der Adresse des Steuergerätes 2.1 über diese an den externen Dienst 4 über die erste Internet-Verbindung 5.1 kann eine direkte unmittelbare Kommunikation über die dritte Internet-Verbindung 5.3 zwischen dem externen Dienst 4 und dem Steuergerät 2.1 hergestellt werden.
  • Falls das geforderte Steuergerät 2.1 belegt oder aus einem anderen Grunde nicht verfügbar ist, können über die Vermittlungsstelle 1 weitere Steuergeräte 2.2, 2.3 bis 2.n angesprochen werden. Diese der Vermittlungsstelle 1 bekannten Teilnehmer übermitteln ihre Adresse über Internet-Verbindungen A an die Vermittlungsstelle 1, von wo aus sie über die erste Internet-Verbindung 5.1 an den nachfragenden externen Dienst 4 übermittelt werden. Nach Übermittlung der Adressen an den Kommunikation nachfragenden externen Dienst 4 vermag dieser mit einem oder mehreren der ermittelten Steuergeräte 2.2, 2.3 beziehungsweise 2.n Daten auszutauschen.
  • In dem Kommunikationsschema gemäß 3 kann die Vermittlungsstelle 1 auch über eine Nicht-Internet-Verbindungen B mit dem externen Dienst 4 verbunden sein.
  • Der externe Dienst 4 seinerseits kann über eine Nicht-Internet-Verbindung mit einem Endgerät 3, beispielsweise einem PC 3.1, einem Laptop 3.2, einem Mobiltelefon 3.3 oder einem PDA (Personal Digital Assistent) 3.4 in Verbindung stehen. Die zwischen dem externen Dienst 4 und dem Endgerät 3 bestehende Datenverbindung ist unidirektional ausgelegt, so dass der externe Dienst 4 ausschließlich Daten oder Nachrichten an das oder die Endgeräte 3 übermitteln kann.
  • Der Darstellung gemäß 4 ist ein Kommunikationsschema zu entnehmen, bei welchem über die Vermittlungsstelle vermittelte Kommunikation zwischen einem Steuer-/Endgerät und einem externen Dienst hergestellt wird, der seinerseits mit einem weiteren Endgerät kommunizieren kann.
  • Das Kommunikation nachfragende Steuergerät 2 beziehungsweise das Kommunikation nachfragende Endgerät 3 kontaktiert über die erste Internet-Verbindung 5.1 (A) die Vermittlungsstelle 1. Gegenstand der Anfrage ist eine Kommunikationsanforderung mit dem externen Dienst 4. Die Vermittlungsstelle 1 kontaktiert über die zweite Internet-Verbindung 5.2 (A) den angesprochenen externen Dienst 4, der seinerseits seine Adresse über die bidirektionale zweite Internet-Verbindung 5.2 an die Vermittlungsstelle 1 zurückmeldet. Nach Weitergabe der Adresse des angesprochenen externen Dienstes 4 an das Kommunikation nachfragende Steuergerät 2 beziehungsweise das Kommunikation nachfragende Endgerät 3 erfolgt über die dritte Internet-Verbindung 5.3 (A) die unmittelbare Kommunikation zwischen dem Kommunikation nachfragenden Steuergerät 2 beziehungsweise dem Kommunikation nachfragenden Endgerät 3 und dem angesprochenen externen Dienst 4. Nach Beendigung der Kommunikation über die dritte Internet-Verbindung 5.3 (A) meldet sich einer der beiden Kommunikationspartner 2, 3 beziehungsweise 4 bei der Vermittlungsstelle 1 ab, die dieses Faktum als für das Vermittlungsprotokoll benötigt hinsichtlich der Feststellung der Kommunikationspartner, Kommunikationsdauer, der während der Kommunikation ausgetauschten Daten sowie des Anlasses der Kommunikation. Die in den 1, 2 und 3 dargestellte Internet-Verbindung 5.3 dient als Nutzdatenverbindung zur Übertragung von Steuersignalen, Protokolldatenübermittlung sowie dem Zugriff auf externe Dienste, etc. und wird als nicht mehr vom Vermittlungsdienst kontrollierbar angesehen. Die Internet-Verbindungen 5.1, Anforderung einer Vermittlung sowie 5.2 zur Rückmeldung der Vermittlungsbereitschaft sowie die Verbindung 7 zur Veranlassung eines eventuell erforderlichen Weckrufes stellen temporäre Verbindungen dar, die zum Aufbau einer Nutzdatenverbindung (Internet-Verbindung 5.3) über die Vermittlungsstelle 1 dienen. Alternativ kann die Vermittlungsstelle 1 die Kommunikation zu einem externen Dienst direkt über eine Nicht-Internetverbindung 6 durchführen, wobei dann der Kommunikationsschritt 5.2 entfällt und die eigentliche Nutzdatenkommunikation 5.3 dann über 5.1 durchgeführt wird.
  • Per Benachrichtigung 8 wird die Nicht-Internet-mäßige Anbindung externer Dienste 4 an die Endgeräte 3 verstanden, um mit deren Kommunikationsinfrastruktur Nutzdaten planmäßig als SMS, Pagernachricht, Fax, Voicemessage, Postbrief, etc. an Endgeräte 3 zu übermitteln – je nach Bedarf zuvor in der Vermittlungsstelle 1 gesammelt oder gepuffert oder unmittelbar ohne Zwischenspeicherung.
  • Auch bei der in 4 dargestellten Kommunikation zwischen einem Steuer-/Endgerät und einem externen Dienst, der seinerseits mit einem weiteren Endgerät kommunizieren kann, stellen die erste Internet-Verbindung 5.1 und die zweite Internet-Verbindung 5.2 temporäre Verbindungen zum Aufbau der Vermittlung dar, während die in 4 dargestellte Internet-Verbindung 5.3 die Nutzdatenverbindung zur Übertragung von Steuersignalen, der Protokolldatenübermittlung bzw. dem Zugriff auf externe Dienste, etc. bedient und als nicht mehr vom Vermittlungsdienst kontrollierbar angesehen wird.
  • Durch das vorgeschlagene Verfahren lässt sich eine unmittelbare 1:1 bzw. eine unmittelbare 1:n Datenverbindung zwischen End-/Steuergeräten und Steuergeräten bzw. End-/Steuergeräten und externen Diensten realisieren. Es ist eine zeitliche Entzerrung bzw. eine Zwischenspeicherung von Daten an der Vermittlungsstelle 1 möglich, wenn eine unmittelbare Verbindung nicht möglich, nicht erforderlich oder auch nicht gewünscht ist. Die gewünschten Kommunikationsverbindungen werden nicht nach einem starren, gleich bleibenden Schema vermittelt, sondern dynamisch hergestellt in Abhängigkeit von Regeln, die Benutzer des Systems in allen beteiligten Kommunikationspartnern, so der Vermittlungsstelle 1, den Steuergeräten 2, den Endgeräten 3 oder auch den externen Diensten 4 jeweils individuell definieren können.
  • 1
    Vermittlungsstelle
    2
    Steuergeräte
    2.1
    erstes Steuergerät
    2.2
    zweites Steuergerät
    2.3
    drittes Steuergerät
    2.n
    n-tes Steuergerät
    3
    Endgerät
    3.1
    PC
    3.2
    Laptop
    3.3
    Mobiltelefon
    3.4
    PDA (Personal Digital Assistent)
    4
    externer Dienst (SMS, E-mail, Fax, Voice-mail)
    5
    Internet
    5.1
    erste Internet-Verbindung
    5.2
    zweite Internet-Verbindung
    5.3
    dritte Internet-Verbindung
    6
    Direktverbindung
    7
    Verbindung (Weckruf)
    8
    Benachrichtigung
    A
    Internet-Verbindung
    B
    Nicht-Internet-Verbindung

Claims (16)

  1. Verfahren zur sicheren Vermittlung der Kommunikation zwischen einem oder mehreren Geräten (2, 3) oder Diensten (4) durch eine Vermittlungsstelle (1), wobei: a) das oder die Steuergeräte (2) unter Verwendung eines Internetprotokolls mit dem Internet permanent oder temporär verbunden sind, b) eine Vermittlungsstelle (1) unter Verwendung einer Wähl- (7) oder Internet-Verbindung das Steuergerät (2) dazu auffordert sich per Rückmeldung (5.2) über das Internet (5) bei der Vermittlungsstelle (1) zurückzumelden und sich das Steuergerät (2) bei der Vermittlungsstelle (1) gesichert authentifiziert, c) die Vermittlungsstelle (1) unter Verwendung eines Internetprotokolls von mindestens einem geografisch entfernten Steuergerät (2), Endgerät (3) oder externem Dienst (4) zur Durchführung der Vermittlung über das Internet (5) erreichbar ist, d) die Vermittlungsstelle (1) die Zugriffsrechte für mehrere Steuergeräte (2), Endgeräte (3) oder externe Dienste (4) verwaltet und anwendet, e) die Vermittlungsstelle (1) eine Zugriffsberechtigungsprüfung vornimmt und nach erfolgter Autorisierung eine gesicherte eigenständige Verbindung (5.3) eines Steuergerätes (2), Endgerätes (3) oder externen Dienstes (4) zu einem oder mehreren Steuergeräten (2) oder externen Diensten (4) herstellt, f) die Vermittlungsstelle (1) Daten von Steuergeräten (2) oder Endgeräten (3) an externe Dienste (4) über eine Direktverbindung (6) oder das Internet weiterleitet und dabei bedarfsweise eine Datenaufbereitung und Protokollumsetzung vornimmt.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem oder den Steuergeräten (2) eine Client-Komponente geladen ist, welche zusammen mit der auf der Vermittlungsstelle (1) ausgeführten Server-Komponente den Vermittlungsprozess ermöglicht.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur zeitversetzten Übertragung der Daten von Steuergeräten (2) oder Endgeräten (3) an externe Dienste (4) die Vermittlungsstelle (1) die Daten in einem Zwischenspeicher vorhält.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur zeitversetzten Übertragung der Daten von externen Diensten (4) an Steuergeräte (2) oder Endgeräte (3) die Vermittlungsstelle (1) die Daten in einem Zwischenspeicher vorhält.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermittlungsstelle (1) die gleichzeitige Fernsteuerung eines oder mehrerer Steuergeräte (2) durch ein oder mehrere Endgeräte (3) vermittelt.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermittlungsstelle (1) ein Endgerät (3) auf einen im Steuergerät (2) integrierten Web-Server vermittelt, wobei eine Mensch-Maschine-Kommunikation über eine im Endgerät (3) enthaltene Standard Client Software erfolgt.
  7. Verfahren gemäß der Ansprüche 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermittlungsstelle (1) ein Endgerät (3) auf eine im Steuergerät (2) integrierte Server-Software vermittelt, wobei die Fernsteuerung oder Datenübertragung über eine im Endgerät (3) enthaltene Client Software erfolgt.
  8. Verfahren nach einem oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das fernzusteuernde Steuergerät (2, 2.1, 2.2...2.n) ein Strom-, Wasser-, Öl- oder Gaszähler ist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (2, 2.1, 2.2... 2.n) einem Verkehrsüberwachungs- oder Gebäudeüberwachungsgerät zugeordnet ist.
  10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (2, 2.1, 2.2... 2.n) eine einem Kraftfahrzeug zugeordnete elektronische oder mechanische Steuereinrichtung ist.
  11. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (2, 2.1, 2.2... 2.n) ein Fernseher oder Bildschirm vergleichbarer Art ist, an welchem Audio- und Videodaten übertragen werden.
  12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein fernzusteuerndes Gerät mittels einer LAN-Verbindung mit dem Steuergerät (2, 2.1, 2.2... 2.n) gekoppelt ist.
  13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das fernzusteuernde Gerät mittels einer Feldbus-Verbindung, z.B. einer EIB-Bus- oder LON- oder MBUS-Verbindung mit dem Steuergerät (2, 2.1, 2.2... 2.n) gekoppelt ist.
  14. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vermittlungsstelle (1) Daten externer Dienste an Steuergeräte (2) oder Endgeräte (3) weiterleitet und dabei eine bedarfsweise Datenaufbereitung und Protokollumsetzung vornimmt.
  15. Fernsteuersystem, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 14 zur Fernsteuerung von einem oder mehreren Geräten, bei welchem: a) das oder die fernsteuerbare(n) Gerät(e) an ein Steuergerät (2, 2.1, 2.2... 2.n) angekoppelt ist/sind, b) eine Vielzahl von Steuergeräten (2, 2.1, 2.2... 2.n) über das Internet temporär oder permanent mit einer Vermittlungsstelle (1) verbunden ist, c) die Vermittlungsstelle (1) andererseits über ein öffentlich zugängliches Netz unter Verwendung eines Internetprotokolls von mindestens einem geografisch entfernten Kommunikationsendgerät (3, 3.1, 3.2, 3.3 oder 3.4) zur Durchführung der Fernsteuerung erreichbar ist, d) die Vermittlungsstelle (1) mehreren Benutzern mit unterschiedlichen Zugriffsberechtigungen zugeordnet ist und e) die Vermittlungsstelle (1) derart angeordnet und ausgebildet ist, dass diese eine Zugriffsberechtigungsprüfung vornimmt und je nach erfolgter Autorisierung den Zugriff des Endgerätes (3, 3.1, 3.2, 3.3 oder 3.4) zu einem Steuergerät (2, 2.1, 2.2... 2.n) und/oder zu einer Teilfunktion eines Steuergerätes (2, 2.1, 2.2... 2.n) vermittelt und dabei bedarfsweise die erforderliche Protokollübersetzung ausführt.
  16. Verfahren gemäß einem oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die externen Dienste (4) mit Endgeräten (3) via Benachrichtigung (8) kommunizieren.
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