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Die
Erfindung betrifft Kraftfahrzeuge mit einer rostfreien Tragrahmenstruktur
oder einem rostfreien Rohbau aus Tragrahmenstruktur und hieran befestigte
flächige
Anbauteilen. Die Tragrahmenstruktur ist dabei überwiegend aus nichtrostenden
Stählen,
sowie Leichtmetalllegierungen und/oder Kunststoffen aufgebaut, während die
Anbauteile vollständig
aus nichtrostenden Stählen,
Leichtmetalllegierungen und/oder Kunststoffen aufgebaut ist.
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Die
Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zur Herstellung eines
Kraftfahrzeugs mit einem korrosionsbeständigen Rohbau, das die Schritte
Herstellung einer Tragrahmenstruktur durch Fügen von nichtrostenden Stählen und
die Anbringung von Flächenbauteilen
und oder Beplankungsteilen aus Leichtmetallen, Kunststoffen oder
nichtrostenden Stählen
umfasst.
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Aktuelle
Entwicklungen in der Kraftfahrzeugtechnik gehen bezüglich der
Karosserie-Bauweisen von der Stahl-Schalen-Bauweisen hin zur Stahl-Tragrahmenstruktur
(auch Stahl-Space-Frame).
Hierbei wird die Karosserie dann im Prinzip aus einer Gitterstruktur,
die aus Profilen, Knotenelementen und gegebenenfalls Blechteilen
aus Stahl besteht und Beplankungen aus Stahlblechen, sowie weiteren
Werkstoffen, wie beispielsweise Leichtmetalle oder Kunststoffe,
gebildet.
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Diese
Bauweise ist insbesondere für
den Leichtbau von Bedeutung.
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Es
ist dabei üblich,
Stähle
unterschiedlicher Qualität
und unterschiedlicher physikalischer Eigenschaften einzusetzen, um
den verschiedenen konstruktiven Anforderungen der Karosserie gerecht
zu werden.
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Die
konventionelle Stahl-Schalen-Bauweise, sowie auch die neuere Stahl-Space-Frame-Bauweise, sieht
in aller Regel eine flächendeckende
Korrosionsschutzbeschichtung vor. Selbst wenn moderne nichtrostende
Stähle
in der Tragrahmenstruktur Verwendung finden, so ist diese Verwendung
aus Kostengründen
doch auf wenige spezielle Teile oder Baugruppen beschränkt, wobei
der überwiegende
Teil der Tragrahmenstruktur aus konventionellen und kostengünstigen
Stählen
aufgebaut ist. So ist es auch in diesem Fall üblich eine flächendeckende
Korrosionsschutzbeschichtung aufzutragen.
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Zu
den üblichen
Korrosionsschutzbeschichtungen gehören Beschichtungen, bzw. Lackierungen,
die über
den Weg der Kathodischen Tauchlackierung (KTL) auf den metallischen
Untergrund aufgebracht werden. Die Elektrotauchlacke sind wässrige Suspensionen
von Bindemitteln und Pigmenten, mit nur geringen Konzentrationen
an organischen Lösemitteln
(ca.3%). Die Bindemittel bestehen bei typischen KTL-Systemen zum überwiegenden
Teil aus Epoxy – und
zum geringeren Teil (z.B. für
Einschichtlackierungen) aus Acrylharzen. Zur Abscheidung der dispergierten
(ggfs. auch emulgierten) Lackpartikel wird ein Strom angelegt, der
die Lackpartikel elektrophoretisch zur Kathode wandern lässt, wo
sie elektrisch entladen werden. Hierdurch findet eine Koagulation
der Lackpartikel auf dem metallischen Untergrund statt. Der Lack
scheidet sich als unregelmäßige, porige
Schicht auf dem Werkstück
ab, die erst beim darauffolgenden Einbrennen zu einem gleichmäßigen, geschlossenen
Lackfilm zerfließt.
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Insbesondere
in der Automobilzuliefererindustrie erfüllt das Verfahren die höchsten Anforderungen
an den Schutz vor Unterrostung.
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Zu
den weiteren häufig
verwendeten Korrosionsschutzverfahren gehört die Phosphatierung. Hierbei werden
Metalloberflächen – vor allem
von Eisen-, Zink- und Aluminiumwerkstoffen – mit wässrigen sauren phosphathaltigen
Lösungen
mit dem Ziel behandelt, eine fest haftende Schicht aus Phosphaten
zu erzeugen. Nach dem wichtigsten Kation in der Schicht wird die
Phosphatierung unterteilt in die Eisen-, Zink- und Manganphosphatierung.
Die Eisenphosphatierverfahren sind auch als Alkaliphosphatierverfahren
bekannt, da sie Alkalimetallionen als wichtigste Kationen in der
Behandlungslösung
enthalten. Die Phosphatierung schafft eine fest haftende Schicht
aus Phosphaten, die im allgemeinen als unterste Schicht von Mehrschichtsystemen
zum Einsatz kommt.
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Die
früher
ebenso weit verbreitete Chromatierung verliert aus ökologischen
Gesichtspunkten zunehmend an Bedeutung.
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Die
bekannten Verfahren zum Auftrag von Korrosionsschutzschichten des
Stahl-Space-Frames oder des gesamten Rohbaus von Kraftfahrzeugen
sind technologisch aufwändig
und mit erheblichen Kosten verbunden. Daher besteht ein großer wirtschaftlicher
Bedarf, die Korrosionsschutzverfahren zu vereinfachen und kostengünstige rostfreie
Karosserie-Werkstoffe zur Verfügung
zu stellen.
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Es
ist somit Aufgabe der Erfindung, Kraftfahrzeuge mit Karosserie-Bauweisen
bereitzustellen, bei der der Korrosionsschutz durch Beschichtung
wesentlich vereinfacht oder ganz eingespart ist, sowie Verfahren zum
Aufbau von korrosionsgeschützten
Karosserien aufzuzeigen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, durch
ein Kraftfahrzeug mit einer rostfreien Tragrahmenstruktur oder einem
rostfreien Rohbau, umfassend Tragrahmenstruktur und hieran befes tigte
flächige
Anbauteile, mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1, sowie
einem Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem korrosionsbeständigen Rohbau,
umfassend die Schritte Herstellung einer Tragrahmenstruktur durch
Fügen von
nichtrostenden Stählen
und Anbringung von Flächenbauteilen
und/oder Beplankungsteilen aus Leichtmetallen, Kunststoffen oder
nichtrostenden Stählen,
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 12.
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Erfindungsgemäß ist somit
vorgesehen, den gesamten Space-Frame
(Tragrahmenstruktur) oder den gesamten Rohbau, umfassend Tragrahmenstruktur
und hieran befestigte flächige
Anbauteile, durch korrosionsbeständige
Materialien in Form von rostfreien Stählen, sowie Leichtmetalllegierungen
oder Kunststoffen zu bilden. Dieser erfindungsgemäße Aufbau
lässt es
zu, auf den Auftrag von Korrosionsschutzlacken oder Beschichtungen
zu verzichten. Erfindungsgemäß ist somit
der überwiegende
Teil der Oberfläche
von Tragrahmenstruktur oder Rohbau frei von einer Korrosionsschutz-Beschichtung
oder Korrosionsschutz-Lackierung. Dabei ist es von Bedeutung, dass
die Tragrahmenstruktur bzw. der gesamte Rohbau, oder auch einzelne
Flächenbauteile
in Hybrid-Bauweise, das heißt
einer Mischung unterschiedlicher metallischer und/oder polymerer Werkstoffe,
aufgebaut sein kann.
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1 zeigt
exemplarisch einen gattungsgemäßen Rohbau
eines Kraftfahrzeuges. Die Abbildung soll dabei nur zur Veranschaulichung
des Gegenstandes der Erfindung dienen und keinesfalls einschränkend ausgelegt
werden. Insbesondere umfasst die Erfindung auch Tragrahmenstrukturen
oder Rohbaue geringerer oder auch höherer Komplexität, wie beispielsweise
geringerer oder höherer
Zahl an Bauteilen.
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Bevorzugt
ist der überwiegende
Teil der Tragrahmenstruktur aus nichtrostenden (rostfreien) Stählen aufgebaut
und nur spezielle Komponenten der Tragrahmenstruktur aus Leichtmetallen,
wie beispielsweise Aluminiumlegierungen, oder Kunststoffen, wie
beispielsweise faserverstärkten
Kunststoffen (FVK) oder gefülltem
Polypropylen gefertigt.
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Die
flächigen
Bauteile können
sowohl aus einem einzigen der aufgeführten korrosionsbeständigen Materialien
gefertigt, als auch in hybrider Bauweise Verwendung finden. Unter
hybrider Bauweise sind Bauteile aus kombinierten Werkstoffen zu
verstehen wie beispielsweise Metall/Kunststoff, Stahl/Aluminium,
oder kombinierten Werkstoffarten wie Stahl/Metallschaum Kunststoff/FVK
oder Stahl/FVK. Typischerweise sind die flächigen Anbauteile Beplankungsteile
im Seiten-, Heck- oder Frontbereich einer Fahrzeugkarosserie angeordnet.
Hierdurch werden beispielsweise Motorhaube, Heckklappe oder Türen gebildet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung, sind zumindest die
flächigen
Seiten-, Front- und/oder Heck-Anbauteile aus Kunststoff, gefülltem Kunststoff,
FVK oder Metall/Kunststoff-Hybriden gefertigt.
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Dabei
sind als Kunststoffe gefülltes
Polypropylen, glasfaserverstärktes
Polyesterharz, oder Polyurethan besonders geeignet.
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Geeignete
nichtrostende Stähle
müssen
eine hohe Korrosionsbeständigkeit
und Festigkeit aufweisen und dürfen
dabei nicht wesentlich teurer sein als die im Karosseriebau von
Automobilen üblichen
Stähle.
Darüber
hinaus muss auch eine geeignete Umformbarkeit vorliegen. Daher sind
im wesentlichen nur spe zielle Stähle
geeignet, wie einige derzeit schon für den Sondermaschinenbau und
diverse Spezialanwendungen bekannt sind.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
werden folgende nichtrostende Stähle:
- – Kohlenstoff-arme α-Stähle,
- – Ni-reduzierte
und aufgestickte γ-Stähle
- – und/oder
hoch Al-haltige und nahezu Ni-freie α,γ-Duplexstähle
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Gattungsgemäße α-Stähle sind
beispielsweise im Maschinenbau für
Schalldämpfer,
Katalysatoren, Wärmetauscher
und Pumpen bekannt, wo Korrosionsbeständigkeit im Hochtemperaturbereich
gefordert ist. Überraschenderweise
weisen diese Stähle
hohe Tieftemperaturkorrosionsbeständigkeit gegenüber Salzkorrosion,
sowie für
den Karosseriebau ausreichende Festigkeit und Verformbarkeit auf.
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Hinsichtlich
der mechanischen Eigenschaften werden α-Stähle mit dem folgenden ungefähren mechanischen
Eigenschaftsprofil bevorzugt:
Dichte | ca.
7,3–7,8
g/ccm |
Streckgrenze | ca.
380–530
MPa |
Zugfestigkeit | ca.
450–720
MPa |
Bruchdehnung | ca.
30–42% |
Gleichmaßdehnung | ca.
20–35% |
Verfestigungsexponent | ca.
0,2 |
Anisotropie | um
0 |
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Bevorzugte α-Stähle weisen
eine der folgenden Zusammensetzungen in Gew.% auf:
- – 0,03%C;
17,5 bis 18,5% Cr; 1% Si; 1% Mn; 0,1 bis 0,6% Ti; Rest Fe und übliche Spuren,
oder
- – 0,03%C;
10,5 bis 12,5% Cr; 1% Si; 1% Mn; 0,1 bis 0,6% Ti; Rest Fe und übliche Spuren,
oder
- – 0,025%
C; 17 bis 20% Cr; 1% Si; 1,8 bis 2,5% Mo; 1% Mn;
- – < 0,8% Ti; < 0,03% N; Rest Fe
und übliche
Spuren
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Besonders
bevorzugt sind Al-haltige α-Stähle der
folgenden nominellen Zusammensetzung in Gew.%:
Al: 5–9
Cr:
8–21%
C
: unterhalb 0,031%
Fe und übliche
Stahlbegleiter: Rest
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Diese
Stähle
weisen aufgrund ihres Al-Gehaltes als weiteren Vorteil eine verringerte
Dichte auf, die typischerweise nahe bei, oder unterhalb 7,3 g/ccm
. Dies ist insbesondere für
den automobilen Leichtbau von Bedeutung.
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Gattungsgemäße Ni-reduzierte
und aufgestickte γ-Stähle finden
beispielsweise im Bereich des chemischen Apparatebaus, der Architektur
(Gebäudeaußenverkleidung),
Schienen-, LKW- und Busfahrzeuge, sowie der Küchenausrüstungen Verwendung.
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Hinsichtlich
der mechanischen Eigenschaften werden γ-Stähle mit dem folgenden ungefähren mechanischen
Eigenschaftsprofil bevorzugt:
Dichte | ca.
7,3 bis 7,8 g/ccm |
Streckgrenze | ca.
230–400
MPa |
Zugfestigkeit | ca.
540–900
MPa |
Bruchdehnung | ca.
40–65% |
Gleichmaßdehnung | ca.
35–50% |
Verfestigungsexponent | ca.
0,4 |
Anisotropie | um
0 |
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Bevorzugte γ-Stähle weisen
eine der folgenden Zusammensetzungen in Gew.% auf:
- – 0,04%C;
0,05% N; 18% Cr, 8,3% Ni; Rest Fe und übliche Spuren, oder
- – 0,02%C;
0,04% N; 17,2% Cr; 10,2% Ni; 2,1% Mo; Rest Fe und übliche Spuren,
oder
- – 0,1%
C; 0,3% N; 17–19,5%
Cr; 3,5% Ni; 1% Si; 6–9%
Mn; Rest Fe und übliche
Spuren, oder
- – 0,03%
C; 0,15–0,3%
N; 15–17%
Cr; 1,5–3%
Ni; 1% Si; 7–9%
Mn; 1% Cu; Rest Fe und übliche
Spuren
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Besonders
bevorzugt werden γ-Stähle mit
weiter reduziertem Cr und N-Gehalt und gegebenenfalls leicht erhöhtem Ni-Gehalt
verwendet.
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Gegenüber den
oben angegebenen bevorzugten γ-Stählen sind
folgende Anteile an N, Cr oder Ni bevorzugt:
N: 0,1–0,2%; Cr:
10–15%;
Ni: 8–15%
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Diese
Gruppe der Stähle
weist insbesondere in wässrigem
Medium eine gute Korrosionsbeständigkeit,
sowie einen verbesserten Widerstand gegen Spalt- und Lochkorrosion
auf. Darüber
hinaus sind diese Stähle
aufgrund des verringerten Ni-Gehaltes
vergleichsweise kostengünstig.
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Gattungsgemäße α,γ-Duplexstähle sind
beispielsweise in der chemischen Industrie, der petrochemischen
Industrie und der off-shore Technik bekannt.
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Hinsichtlich
der mechanischen Eigenschaften werden α,γ-Duplexstähle mit dem folgenden ungefähren mechanischen
Eigenschaftsprofil bevorzugt:
Dichte | ca.
6,7–7,0
g/ccm |
Streckgrenze | ca.
300–700
MPa |
Zugfestigkeit | ca.
650–1200
MPa |
Bruchdehnung | ca.
30–45% |
Gleichmaßdehnung
ca. | ca.
25–40% |
Verfestigungsexponent | ca.
0,2–0,3 |
Anisotropie | um
0 |
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Bevorzugte α,γ-Duplexstähle weisen
die folgenden Zusammensetzungen auf:
- – 0,1% C;
0,3% Si; 6,7% Mn; 18,9% Cr; 0,2% N; 1,5% Ni; Rest Fe und übliche Spuren
- – 0,03%
C; 0,22% N; 21,5% Cr; 1,5% Ni; 0,3% Mo; 5% Mn; Rest Fe und übliche Spuren
- – 0,
02 % C; 5% Mn; 0,4% Si; 20% Cr; 1,6% Ni; 0,3% Cu; 0,13% N; Rest
Fe und übliche
Spuren
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Zu
den besonders bevorzugten werden α,γ-Duplexstählen gehören hochaluminiumhaltige
Qualitäten mit
der folgenden ungefähren
Zusammensetzung:
- – 0,3–0,8% C; 6–18% Al; 15–25% Mn; Rest Fe und übliche Stahlbegleiter;
Ni nur in Spuren
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Die
bevorzugte Phasenverteilung der Hauptphasen von α,γ-Duplexstählen liegt bei einem Ferritgehalt α = 20 bis
50% und einem Austenitgehalt von γ =
50 bis 80%.
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Die α,γ-Duplexstähle zeichnen
sich neben guter Korrosionsbeständigkeit,
insbesondere gegenüber chloridhaltigen
Medien, auch durch vergleichsweise hohe Festigkeiten aus.
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Durch
die Auswahl dieser nichtrostenden Stähle aus Kohlenstoff-armen α-Stählen, Ni-reduzierten
und aufgestickten γ-Stählen und/oder
hoch Al-haltigen und nahezu Ni-freien α,γ-Duplexstählen ist ein rostfreier Rohbau
gewährleistet,
der auch den Anforderungen an der im Kraftfahrzeugbau üblichen
Umform- und Verbindungstechniken genügt.
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Bei
den bevorzugten Umformtechniken, wie beispielsweise das Tiefziehen,
Stauchen, Formprägen, Bundstauchen,
Walzen, oder Verjüngen,
finden in den Stählen
in der Regel Gefügeveränderungen
statt, die wesentlichen Einfluss auf die Werkstoffeigenschaften
ausüben.
Das gewünschte
Gefüge
kann häufig
durch Rekristallisationsprozesse, beispielsweise Tempern oder Auslagern,
wieder hergestellt werden. Daher muss bei der Wahl der erfindungsgemäßen rostfreien
Stähle
auch eine gezielte Auswahl hinsichtlich der Eignung für den gewählten Umformprozess
stattfinden getroffen werden.
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Bezüglich der
Herstellungsverfahren der rostfreien Stähle für den erfindungsgemäßen Rohbau
sind die üblichen
Herstellungsverfahren anwendbar. Bevorzugt werden mehrere Bauteile
zu ganzen Baugruppen zusammengefasst und in einem einzigen Gussvorgang
erstellt. Dies betrifft ebenso auch die flächige Strukturen umfassenden
Baugruppen, bei denen das Verfahren des dünnwandigen Stahlgusses angewendet
wird.
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Hinsichtlich
der Verbindungstechnik der einzelnen Bauteile oder Baugruppen ist
insbesondere das Schweißen
zu erwähnen.
Bei konventionellen Stählen
stellen die Schweißnähte in der
Regel bevorzugte Angriffstellen für die Korrosion dar.
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Bei
der erfindungsgemäßen Bauweise
entstehen beim Verschweißen
der nichtrostenden Stähle
hochwertige Verbindungsstellen (Schweißnähte), die auch die höchsten Anforderungen
an die Korrosionsbeständigkeit
erfüllen
können.
Im erfindungsgemäßen Rohbau
treten nur noch rostfrei/rostfrei-Füge- und Verbindungsstellen
auf, wobei die Verbindungsmittel ebenfalls aus rostfreiem Material
bestehen. Somit kann auch an hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit
kritischen Stellen des Rohbaus auf eine Korrosionsschutz-Beschichtung,
wie beispielsweise Phosphatierung, Chromatierung oder Verzinkung,
verzichtet werden.
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Verbindungsstellen
zwischen unterschiedlichen Stahlsorten aus rostfreien Stählen oder
Verbindungen zu konventionellen Stählen werden bevorzugt durch
nichtschweißende
Verbindungstechniken hergestellt.
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Bei
der Fügung
von nichtrostenden Stählen
mit Aluminium oder Kunststoffteilen wird bevorzugt auf Klebetechniken
zurückgegriffen.
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Es
ist offensichtlich, dass ein mit dem erfindungsgemäßen Rohbau
ausgestattetes Fahrzeug, dessen Karosserie ebenso einzelne Bauteile
aus konventionellen Stählen
mit konventionellem Korrosionsschutz umfasst, ebenso von der Erfindung
erfasst sind.
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Aus
dekorativen Gründen
weist der erfindungsgemäße Rohbau
in der Regel, zumindest an den sichtbaren Außenflächen des Kraftfahrzeugs, eine äußere farbige
Beschichtung auf. Diese Beschichtung kann beispielsweise durch Farblacke
gebildet werden.
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Ein
wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Bauweise ist es, dass vergleichsweise
einfache Farb-Schichtsysteme verwendet werden können. Ein mehrschichtiger Aufbau,
der Korrosionsschutzaufgaben übernimmt,
erübrigt
sich im allgemeinen. Insbesondere entfällt die Notwendigkeit zur Versiegelung
von Verbindungsstellen, Innenräumen,
Umkrimmungen oder Falzen der nichtrostenden Stähle.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird zumindest teilweise
statt der Farblackierung mit Farb-, oder Effekt-Folien gearbeitet.
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Bevorzugt
ist der überwiegende
Teil der flächigen
Anbauteile auf der Außenfläche des
Fahrzeugs mit einer Farb- oder Effektfolie bedeckt. Die nach innen
gerichteten, d. h. im fertigen Kraftfahrzeug nicht einsehbaren Oberflächen des
Rohbaus können
in vorteilhafter Weise gänzlich
frei von zusätzlichen
Beschichtungen bleiben. Durch diese Bauweise entfällt auch
die technisch sehr aufwändige
Versiegelung von Innenräumen, die
beispielsweise durch Hohlprofile oder überlappende Flächenbauteile
gebildet werden.
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Bevorzugt
trägt der überwiegende
Teil der einsehbaren Außenfläche des
Fahrzeugs mit erfindungsgemäßem Rohbau
eine Farb- oder
Effektfolie.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines Kraftfahrzeugs mit einem korrosionsbeständigen Rohbau oder Baugruppen,
welches zumindest die folgenden wesentlichen Prozessschritte umfasst:
- a) Herstellung einer Tragrahmenstruktur durch
Verschweißen
von nichtrostenden Stählen
- b) Anbringung von Flächenbauteilen
und/oder Beplankungsteilen aus Leichtmetallen, Kunststoffen oder nichtrostenden
Stählen.
Hierdurch wird der Karosserierohbau gebildet.
- c) Aufbringen der farbgebenden Oberflächenbeschichtung des
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Karosserierohbaus
direkt auf die unbeschichtete Oberfläche der nichtrostenden Stähle, Leichtmetalle oder
Kunststoffe.
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Es
kann in weiteren Prozessschritten vorgesehen werden, die Tragrahmenstruktur
aus verschweißten nichtrostenden
Stählen
um weitere Strukturteile aus Leichtmetallen und/oder Kunststoffen
zu ergänzen.
Unter diesen Kunststoffen sind insbesondere die faserverstärkten Kunststoffe
zu verstehen, wie bei spielsweise GFK oder CFK. Als Verbindungstechnik
eignet sich hier wiederum insbesondere die Klebetechnik. Hierdurch
ergibt sich ein Rohbau in Hybridbauweise.
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Ebenso
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
auch den Einbau von Bauteilen aus konventionellen Stählen mit
konventionellem Korrosionsschutz, die die Tragrahmenstruktur aus
verschweißten
nichtrostenden Stählen
ergänzen.
Deren Anteil ist jedoch auf wenige Ausnahmen begrenzt. Bevorzugt
durch diese konventionelle Bauweise gefertigte Bauteile sind Deformationsstrukturen
wie beispielsweise Crash-Boxen oder Stoßfänger. Dabei erfolgt die Verbindungstechnik
bevorzugt durch mechanische Befestigungsmittel, wie Schrauben oder
Nieten, sowie Verklebung. Besonders bevorzugt wird keine der Verbindungen
zwischen nichtrostenden Stählen
und den konventionellen Stählen
durch Schweißen
hergestellt.
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Erfindungsgemäß ist es
von wesentlicher Bedeutung, dass die Schritte b) und c) aufeinanderfolgen, ohne
dass dazwischen ein Prozessschritt für die Auftragung einer Korrosionsschutz-Beschichtung durchgeführt wird.
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Dies
stellt einen wesentlichen Vorteil der Erfindung gegenüber der üblichen
Verfahrensweise zum Bau von Tragrahmenstrukturen, Rohbaustrukturen
oder dem gesamten Karosserierohbau dar.
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Bevorzugt
wird der wesentliche Teil der farbgebenden Oberflächenbeschichtung
der Außenfläche des Kraftfahrzeugs
direkt auf unbeschichtete Oberflächen
von nichtrostenden Stählen,
Leichtmetallen oder Kunststoffen aufgetragen. Dieser Schritt kann
auch in Teilschritte zerlegt werden, die durch unterschiedliche
Fertigungsschritte zeitlich getrennt stattfinden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird zumindest ein
Teil der farbgebenden Oberflächenbeschichtungen
zählen über die
Folientechnik aufgebracht. Dabei werden die Farbfolien, die gegebenenfalls
auch besondere Effekte aufweisen können (Effektfolie), in der
gewünschten
Fahrzeugfarbe direkt auf die Bauteile oder den Karosserierohbau
aufgetragen. Die Folientechnik kann dabei mit der Lackierungstechnik kombiniert
werden, wobei insbesondere die flächigen Bauteile mit Folien
beschichtet werden, während
die Tragstrukturen bevorzugt lackiert werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind zumindest alle
Flächenbauteile
und/oder Beplankungsteile des Karosserierohbaus auf den Sichtflächen (in
der Regel die Außenseiten)
des Kraftfahrzeugs mit Farbfolien bedeckt.
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Erfindungsgemäß sind die
in der Tragrahmenstruktur verwendeten nichtrostenden Stähle ausgewählt aus
den Kohlenstoffarmen α-Stählen oder
Ni-reduzierten und aufgestickten γ-Stählen oder
hoch Al-haltigen und nahezu Ni-freien α,γ-Duplexstählen.
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Bevorzugt
wird für
die geschweißten
Teile der Tragrahmenstruktur nur eine einzige dieser Stahlsorten verwendet,
wodurch nur rostfrei/rostfrei Schweißnähte mit definierter chemischer
und Gefüge-Zusammensetzung
gebildet werden. Hierdurch werden Werkstoffinkompatibilitäten an den
geschweißten
Fügestellen
vermieden und insbesondere eine hohe Korrosionsbeständigkeit
der Schweißnähte oder
Schweißpunkte
gewährleistet.